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Klandestine Briefkastenfirmen zwischen Reagan und Folter

Stephan Fuchs – Wie Clayton Hallmark herausgefunden haben will, funktionieren die amerikanischen Entführungsflugzeuge über Briefkastenfirmen. Ein Schema, wie es auch von der Mafia verwendet wird, um die immensen Gewinne aus dem Drogenhandel zu verdecken. Offensichtlich wurde ein Netz mit alten Geistern wachgerufen.

Obwohl die Verbindungen nicht erstaunen, sind sie aufschlussreich und bringen Einblick in die Mechanik geheimer Operationen. Die hat sich nie geändert. Ein verzweigtes Netzwerk, das zum Teil auch in Genf und in Fribourg bestand und eventuell weiterhin besteht, schuf in den 70er und 80er Jahren ein Wulst aus Briefkastenfirmen, welcher sich um den illegalen Strom aus Waffen und Drogen kümmerte.

In den 80er Jahren kam das Netzwerk zu einer traurigen Berühmtheit: Es war das Iran-Conta Drama unter Ronald Reagan. Unter Ronald Reagan kam es auch zu der Mujaheddin Saga, die wahnwitzige Aufrüstung zum Kampf gegen die Sowjets in Afghanistan. Es wurden die gleichen geheimen Kanäle benutzt.

Unter George W. Bush ist es die Folter Tragödie die offensichtlich mit derselben Mechanik funktioniert. Interessant ist zumindest, dass erstaunlich viele Iran-Contra & Afghanistan Veteranen auf dem Spielbrett von George W. Bush weiterhin Politschach spielen. Ob die Swiss-Connection da auch wieder dabei ist, kann noch nicht mit Bestimmtheit gesagt werden. Erstaunen würde es allerdings nicht, denn Zerschlagen wurden die klandestinen Ringe nie, auch wenn die Behörden an der Oberfläche kratzten.

Gekratzt wurde von vielen Seiten. Die DEA, das FBI, verschiedene Geheimdienste, die Schweizer Bundespolizei und unter ihnen einige vehement. Der Drogenfahnder Fausto Cattaneo & Dick Marty gehörten dazu. Jene die vehement gekämpft haben, mussten den Kampf resigniert aufgeben. Die Zellen freilich, haben überlebt und sich reorganisiert.

Die CIA als reguläres Organ der Regierung, war in diesen Konstrukten nicht involviert. Zu heikel, zu illegal sind die Operationen in diesem verdunkelten Keller der Welt. Die Abteilung für verdeckte Operationen lernte schon früh, diese art Operationen als Outsourcing denen zu überlassen, die Profis sind und relativ weit weg vom eigenen Apparat funktionieren können.

Dazu braucht es nicht viel: Ein CIA Vertrauensanwalt der Scheinfirmen gründet, einer unter ihnen war zum Beispiel der amerikanische Anwalt Willard Zucker in Genf, dazu einen einheimischen Verwaltungsratssammler, am besten einer der im Parlament sitzt und nicht nachfragt was in der Firma eigentlich geschieht, oder zumindest ein garantiert vergessliches Langzeitgedächtnis hat. Dann braucht es noch die Verbindung zur Mafia, zu Geldwäschern, zu Waffendealern oder eben zu privaten Flugzeugen. Et Voilà und fertig ist das perfekte Tarnunternehmen.

Anhand von Verwaltungsratsregistern kann man nachvollziehen wer sich mit wem gruppiert. Beweisen freilich kann man nicht viel, ausser es stolpert wieder eine Firma wegen eines Fahnders über ein „Bombengeschäft“, an das sich bei Untersuchungen kein Verwaltungsrat erinnern kann und auch nie Einblick in die Geschäftsunterlagen gehabt haben will.

Die Flugzeuge, das wissen wir unterdessen, sind nicht von der CIA in Arlington geleast. Flugzeuge werden zum Beispiel bei der Keeler & Tate Management LLC geleast. Eine Firma die weder Mitarbeiter, Business Plan oder eine Webseite besitzt. Einzig ein Anwalt der die Firma registriert, die Adresse zur Verfügung stellt und mit den nötigen Behörden, zum Beispiel der FAA, die richtigen Formulare ausfüllt. Alles ganz legal.

Der Anwalt freilich, arbeitet im Auftrag der CIA. Wie der Gesamtauftrag lautet, wird er zu seinem Schutz wohl kaum wissen. Wenn er es doch weiss, dann wird er plausibel aussagen können sich nicht daran zu erinnern. Übrigens ist Vergesslichkeit ja auch ein Präsidialgeschenk: Selbst G.W. Bush weiss nicht mehr, dass er den gestrauchelten US-Lobbyisten Jack Abramoff sehr wohl kannte…

Die Adresse von Keeler & Tate Management LLC ist 245 E. Liberty St., Suite 510, Reno, Nevada 89501, ist dieselbe Adresse wie die des Agenten und Anwalt Steven F. Peterson. Die einzig verzeichnete Person der Firma ist Tyler Edward Tate. Journalisten haben versucht die Direktoren solcher Briefkastenfirmen die im Auftrag der CIA handeln aufzudecken. Mit interessantem Erfolg.

Einerseits entdeckten die Journalisten „Geister“, also fiktive Personen die gar nicht existieren, oder aber in einzelnen Fällen, patriotische Personen die ihren Namen ausleihen, aber über den Hintergrund der Firma offensichtlich nicht informiert sind. Ein ähnliches Schema wie in der Schweiz… abgesehen von den „Geistern“, die gibt es hier nicht so einfach in eine Firma zu heben.

Die Adresse von Keeler & Tate sowie des Anwaltes Petersen ist überdies auch noch die Adresse von Lexalt Group West, die Anwaltskanzlei von Paul D. Laxalt und Peter D. Laxalt. Paul Laxalt ist ein früherer republikanischer Senator von Nevada. Seine Kanzlei hat sich auf „political public relations services“ spezialisiert.

Laxalt, der sich dieselbe Adresse und dasselbe Telefon mit den Besitzern des „CIA Folterflugzeugs 737“ teilt, war ein enger Freund der republikanischen Ikone Ronald Reagan. Laxalt wurde, als Ronald Reagan als „First Man“ im Amt war, gerne als Reagans „First Friend“ erwähnt. Welche Zeit war das noch einmal, als Reagan an der Macht war? Richtig die Zeit der Mujaheddin Saga.

Dossier Geheime CIA Flüge & das ägyptische Fax:
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http://oraclesyndicate.twoday.net/stories/1507846/
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Verbotene Zone

Stephan Fuchs – Zwei Schweizer haben ein Glanzstück zwischen Kultur und Counter – Politics in das World Wide Web gestellt. Zone*Interdite macht militärische und nachrichtendienstliche Zonen, Restricted Areas, lokalisier- und begehbar.

Weltweit gibt es tausende solcher verbotenen Zonen. Landstriche, Städte, gar ganze Inseln, die als abgegrenzte Bollwerke der Macht in schwarzen Löchern verschwinden. Dazu Zone*Interdite: „Unsere Wahrnehmung der Welt ist lückenhaft. Unsere Betrachtung folgt Spielregeln, die wir nicht selbst aufgestellt haben und deren Wirkungsweise wir kaum kennen. Immer wieder geraten wir an Schranken und stehen vor verbotenen Zonen.“

Verbotenes Terrain zu begehen ist verboten. Verbotenes Terrain zu fotografieren ist auch verboten. Kommandostützpunkte und die genauen Koordinaten sensibler Bunker- oder Geheimdienstbasen sind Geheim. So Geheim, dass sie schlicht nicht existieren. Ausradierte Realität.

Selbst bei der Lokalisation des Schweizer Auslandgeheimdienstes an der Papiermühlestrasse 20 in Bern, wechselt der Strassenname plötzlich die Strassenseite und wird verblüffend undeutlich erkennbar. Ob das nun ein Zufall ist, oder ob Google oder der Geheimdienst ein Verdeckungsprogramm anwendet… wir wissen es nicht.


Militär Geheimdienst in Bern: Die Papiermühlestrasse ist eigentlich die breite Strasse bei der Kasernenstrasse

Ganz klar, die zwei Schweizer spielen an der Grenze zur Illegalität, vielleicht gar am Rande der Spionage. Üben die Schweizer Landesverrat und die Preisgabe militärischer Geheimnisse aus? Natürlich nicht! Jede einzelne Lokalität ist in öffentlichen Publikationen erwähnt, lässt sich über Google recherchieren. Es gibt tausende Berichte, Satellitenaufnahmen, Zeitungsberichte und gar Fotos.


Aus öffentlich zugänglichen Quellen…

Zone*Interdite hat die meisten lokalisiert und zu einer umfassenden Weltkarte der Schwarzen Löcher verarbeitet. „Unsere individuelle Vorstellungskraft kennt keine schwarzen Löcher. Sie zwingt uns, zu erkennen und zu kombinieren. Unsere Phantasie füllt die Leerräume des Unbekannten mit assoziierten, hypothetischen Mustern.“ Meint Zone*Interdite und füllt die Löcher mit dem Wissen, das öffentlich zugänglich ist. Und das geballt.


… zur virtuellen Tour in Camp Delta

Gerade diese Geballtheit an Information die uns vom Diktat der Staaten am liebsten verborgen bleiben soll, macht Zone*Interdite brisant. Emotionslos und ohne Wertung macht Zone*Interdite Weltweit hunderte solcher Installationen sicht- und recherchierbar. Längen und Breitengrad und eine Auswahl an Publikationen zu der betreffenden Lokalität, lassen die Geheimen Zonen aus dem Schattenreich treten. Und das ist nur der Level 01.


Zelle in Camp Delta

Level 02 geht einen Schritt weiter. Nach und nach sollen virtuelle 3D Simulationen bereitgestellt werden. Geheime Basen werden so öffentlich begehbar gemacht. Bereits online gestellt ist ein Durchgang im Camp Delta in Guantanamo Bay und ein Besuch in einem islamischen Trainingscamp im Sudan. Die virtuellen Touren wurden aus Foto und Filmmaterial rekonstruiert, einzelne Schnipsel aus Publikationen zu einem Ganzen zusammengefügt. Das ist, schlicht ausgedrückt, ein Meisterwerk.

Zone*Interdite

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Ist die GPDel geblendet?

Stephan Fuchs – Es gibt Fotos. Es gibt Videomaterial. Es gibt amerikanische Soldaten und Offiziere die sagen: „Wir foltern“. Es gibt Berichte und Anhörungen von Personen, die irrtümlich entführt, verschickt und gefoltert worden sind. Einige dieser Flugzeuge haben die Schweiz überflogen, sind vielleicht gar in Genf gelandet. Mit oder ohne „Paket“.

Die Presse wurde darauf aufmerksam, löste einen kleinen Skandal aus. Nicht dass der Skandal klein wäre, nein, er wurde von den Regierungen klein gehalten. Einige Parlamentarier im Schweizer Bundeshaus wollten von ihrer Regierung mehr wissen und haben den Bundesrat um Klarstellung ersucht. Der Sonntagsblick veröffentlichte ein vom Schweizer Geheimdienst abgefangenes Fax und klassifizierte es als Geheim.

Geheim für wen, wenn das darin enthaltene Wissen nahezu allgemeingut ist? Die Veröffentlichung war ein kleiner Skandal. Nicht dass der Skandal klein wäre, nein, er wurde von den Regierungen klein gehalten. Nicht der Inhalt kam durch die geschickte Kommunikation zum Skandal, sondern die Veröffentlichung kam zu Skandal. Einigermassen brisant war, zu beobachten, dass die Geschäftsprüfungsdelegation GPDel, ein Gremium das die Geheimdienste kontrollieren soll, sich voll und ganz hinter den Geheimdienst stellte und sich zum Wasserträger des Geheimdienstes macht.

Die tranig- öligen Wasserträger
Die GPDel nahm sich, die Meinung wurde über deren Präsident Hans Hofmann im Vorfeld bereits klar kommuniziert, der Thematik an. Nebst den öffentlich zugänglichen Informationen standen der Geschäftsprüfungsdelegation insbesondere folgende Dokumente zur Verfügung:

die Liste der verdächtigten Flugzeuge, welche die Schweiz überflogen haben oder in der Schweiz gelandet sind (inkl. Abflugsorte und Destinationen),

der Entscheid des Bundesrates vom 12. Februar 1997 betreffend das Überfliegen des schweizerischen Hoheitsgebiets und die Landung auf schweizerischen Flugplätzen durch ausländische Militär- und andere Staatsluftfahrzeuge (Bewilligungskategorien und zuständige Bewilligungsbehörden),

ein Beispiel der Jahresbewilligungen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) für ausländische Militär- und andere Staatsluftfahrzeuge,

eine Kopie des durch die elektronische Funkaufklärung des VBS abgefangenen Fax,

eine Kopie der integralen Übersetzung des abgefangenen Fax,

eine Kopie der aufgrund des Fax erstellten Informationsnotiz des Strategischen Nachrichtendienstes (SND).

Die GPDel erhielt alle von ihr geforderten Informationen. Sie wurde durch den Bundesrat und seine Delegation umfassend und transparent informiert. Meint die GPDel in ihrer Erklärung. Unter uns gesagt: Die oben erwähnten und von der GPDel stolz verlangten Dokumente sind ein Furz. Selbst diese Dokumente sind mit ein bisschen Zeitungslesen und Parlamentsseiten durchforsten einsehbar. Sie haben sich „ein Beispiel“ des BAZL zeigen lassen und eine Kopie des Fax. Aha. Nicht das Original.

Alles ist gut
In der GPDel Erklärung steht zu aller Beruhigung: Am 8. Dezember 2005 hat die Botschaft der Vereinigten Staaten in der Schweiz dem EDA eine Kopie der Erklärung von Staatssekretärin Condoleezza Rice übermittelt, welche sie anlässlich ihrer Reise nach Europa am 5. Dezember 2005 abgegeben hatte: „The United States has not transported anyone, and will not transport anyone, to a country when we believe he will be tortured“.

Somit ist alles gut und hat seine Richtigkeit. Foltern tut man nicht. Die Nazis haben schliesslich, so war sich der Bundesrat im Zweiten Weltkrieg gegen aussen einig obwohl er es durch interne Schreiben einiger Ärzte besser wusste, auch keine tötungs- -KZ’s unterhalten. Damals war es auch ein Skandal, den Nazis so etwas zu unterstellen.

Aber nun gut, Frau Rice bestätigt, dass Amerika keine Gefangenen transportiert und sie auch nicht foltert. Und die GPDel ist froh über Frau Rice’s Bestätigung.

14 Leichen im Irak entdeckt: Vermutlich Folteropfer

Vor einigen Stunden kam dann aber, wieder eine Meldung rein: Die irakische Polizei hat heute in Bagdad 14 Leichen gefunden, die nach Angaben aus Regierungskreisen Anzeichen von Folter aufweisen. Den Toten seien die Augen verbunden und die Hände am Rücken zusammengebunden worden, sagten Vertreter des Innenministeriums. Die Todesursache sei noch unklar. Die Polizei suche nach weiteren Opfern. In den vergangenen Wochen wurden im Irak zahlreiche Tote gefunden, die offenbar misshandelt worden waren.

Es ist nur eine Frage der Zeit bis auch Leichen in Afghanistan, Usbekistan oder Rumänien oder Kosovo gefunden werden. Aber das macht nichts. Bis dahin ist Frau Rice, Bush und ihre Todesengel längst aus dem Weissen Haus und über das Bundeshaus und der GPDel eine schwere Käseglocke gestülpt. Man vergisst ja so schnell, vor allem wenn man die Verantwortung hat.

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Was sagen Sie jetzt?

Urs Paul Engeler – Der Fichenskandal war gestern, jetzt kommt Onyx: Das Abhörsystem kann jeden Bürger belauschen und ist so geheim, dass selbst Parlamentarier nur den Tarnnamen kennen.

Wäre im Januar 1999 ein Gemeinderat der kleinen Berner Kommune Zimmerwald nicht etwas zu geschwätzig geworden und hätte Der Bund die kleine Information, dass die bestehende Horch- und Auswertungszentrale auf dem Längenberg südlich der Bundesstadt ausgebaut werde, nicht aufgeschnappt und verbreitet, wüsste die Schweizer Bevölkerung bis heute gar nichts.


Sie wüsste nicht, dass Hunderte von Millionen Franken am Parlament vorbeigeschmuggelt wurden.

Sie wüsste nicht, wozu an drei Orten der Schweiz riesige Parabolantennen errichtet wurden. Sie wüsste nicht, dass Hunderte von Millionen Franken am Parlament vorbeigeschmuggelt wurden. Sie wüsste nicht, dass militärische Schnüffler sämtliche Telefongespräche und andere Kommunikationsakte via Satellitenlinks registrieren und auswerten können. Und sie wüsste nicht, dass alle ins Ausland laufenden Satellitenverbindungen tatsächlich auch systematisch überwacht und nach bestimmten, aber geheim gebliebenen Kriterien durchforscht werden.

Was die Geheimdienstler allerdings genau abhören und wer welches Material zu welchem Zweck erhält und wie weiterverwendet, ist auch bis heute nicht ganz klar. Zwar stellen Parlamentarier ab und zu Fragen, doch das zuständige Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) windet sich.

Der grösste und perfideste Lauschangriff der Geschichte der Schweiz wurde an allen Kontrollinstanzen vorbei eingerichtet und dem Volk verschwiegen. Darum ist denkbar bis sehr wahrscheinlich, dass in einigen Jahren (wieder einmal) eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) diese Anmassung der Militärs und Politiker aufarbeiten und stoppen muss.

Am Mittwoch, dem 13. August 1997, tagte der Bundesrat in der Besetzung Jean-Pascal Delamuraz (FDP), Kaspar Villiger (FDP), Arnold Koller (CVP), Flavio Cotti (CVP), Ruth Dreifuss (SP), Moritz Leuenberger (SP) und Adolf Ogi (SVP). Ogi, der damalige Wehrminister, brachte den hochgeheimen Antrag ein, es sei das «Projekt Satos 3» zu starten, die dritte Stufe eines seit Anfang der neunziger Jahre laufenden militärischen Geheimprogramms.

«Satos 1» und «Satos 2» waren Systeme, mit denen die Kommunikation per Kurzwellen, Richtfunk und Faxsignale abgefangen werden konnte. Nun sollte Satos 3 die vollständige «elektronische Aufklärung von Satellitenverbindungen» ermöglichen, genau wie das grosse Vorbild, das «Echelon»-System der USA.


Plan unter dem Kommando von Divisionär Peter Regli ausgearbeitet

Ausgearbeitet hatte den Plan, von Zimmerwald aus weltweit die Telefon-, Fax- und Mailverbindungen zu überwachen, der militärische Geheimdienst unter dem Kommando von Divisionär Peter Regli. Die Kosten für den Aufbau der Infrastrukturen und für die Software wurden intern auf rund fünfzig Millionen Franken geschätzt, ohne die Löhne der über vierzig Sprachspezialisten und Informatiker, die rekrutiert werden mussten.

Die Landesregierung stimmte erstens dem Vorhaben Satos 3 zu, segnete zweitens die versteckte, also illegale Finanzierung und drittens die totale Geheimhaltung ab. Der Entscheid vom 13. August 1997 fehlt sogar im hochvertraulichen Verzeichnis der Beschlüsse des Bundesrates. Ein Protokoll existiert offenbar auch nicht; an die Öffentlichkeit drang nichts.

Mysteriöser Gedächtnisschwund
Bis die lokalen Behörden schwatzten. Der Generalstab reagierte mit einem summarischen Communiqué des spärlichen Inhalts, dass er «zwecks elektronischer Aufklärung sicherheitspolitisch bedeutsame Informationen» sammeln wolle. Ende der Durchsage. «Weiter gehen wir, im Interesse des Projekts, nicht», erklärte Divisionär Regli, Chef der Untergruppe Nachrichtendienst (Una), im betriebsinternen Blättchen, «wir müssen auch dafür sorgen, dass wir es der ‹Gegenseite› nicht zu leicht machen.» Wobei er und seine Geheimdienstler mit «Gegenseite» offensichtlich vorab das Parlament und das Volk meinten.

Erst einige Wochen nachdem das Vorhaben durch die Info-Panne publik geworden war, also knapp zwei Jahre nach dem Beschluss und nach ersten Pressemeldungen, bequemte sich Generalstabschef Hans-Ulrich Scherrer, die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) knapp einzuweihen. Die sechs GPDel-Mitglieder, verantwortlich für die parlamentarische Kontrolle der Geheimbereiche, hielten sich brav an die von der VBS-Spitze ausgegebene Order («Es wurde strengstes Stillschweigen befohlen!») und konnten sich wie SVP-Ständerat Bernhard Seiler, Präsident des behördentreuen Ausschusses, bald «an gar nichts mehr erinnern».

Die sicherheitspolitischen Kommissionen wurden gar nie informiert. Nur deren Präsidenten, Nationalrat Jean-Pierre Bonny (FDP, BE) und Ständerat Eric Rochat (LPS, VD), erhielten nachträglich eine vertrauliche Abreibung mit dem Ziel der Vertuschung und Verwedelung. In keinem parlamentarischen Ausschuss wurde das folgenschwere Projekt je andiskutiert.

In fast fahrlässiger Ahnungslosigkeit hatte darum das Parlament zuerst unter nicht näher deklarierten Rubriken, später unter dem verschleiernden Titel «Neubau eines Mehrzweckgebäudes in Zimmerwald» blind ab 1997 regelmässig Kredittranchen bewilligt. Unter den «verschiedenen Zwecken» der Anlage, die nie genau benannt wurden, sind Dutzende von Arbeitsplätzen für die elektronischen Überwacher, Antennen sowie der Einbau von Grossrechnern zu verstehen.

Die Abhöranlage war bereits konzipiert, viele Einrichtungen erstellt, als ausgewählte Vertreter des Parlaments erstmals davon erfuhren. Als der Nationalrat das Projekt kurz besprach (die Ständeräte verzichteten auf jede Wortmeldung!), waren erste Probeläufe schon absolviert. Im April 2000 nahm das mittlerweile in «Onyx» umgetaufte System zum ersten Mal seinen Betrieb auf; im April 2001 ging es in einen «operationellen Probebetrieb» über. Ab 2004 läuft der «operationelle Betrieb». Ab 2005 soll Onyx mit voller Leistung arbeiten; dazu wird die Zahl der Parabolantennen nochmals verdoppelt.

Bereits die verdeckte, illegale Finanzierung des gigantischen Systems ist ein Skandal, wenn auch noch der kleinste. Das zweite Ärgernis ist der steile Anstieg der Kosten. Gemäss inoffiziellen Angaben bewilligte der Bundesrat im August 1997 einen Betrag von 50 Millionen für das Projekt. Diese Summe hat sich laut GPDel-Berichterstatterin, FDP-Ständerätin Helen Leumann (LU), bis Mitte 2003 bereits verdreifacht.

Experten sprechen sogar davon, dass die derzeit erwarteten (aber nie bestätigten) Gesamtkosten für das ausser Kontrolle geratene Vorhaben nicht bei 150 Millionen, sondern bei rund 400 Millionen Franken lägen. Die Betriebskosten werden, je nach Quelle, auf 10 bis 30 Millionen Franken jährlich beziffert. Die Zahlen werden dem Steuerzahler aus Gründen der Geheimhaltung verschwiegen.

Genaue Beträge will auch die spät auf den delikaten Fall aufmerksam gewordene Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) nicht nennen. Sie monierte indes in ihrem Jahresbericht 2003 erstmals, «dass die geschätzten Kosten, die dem Entscheid des Bundesrates zugrunde gelegt wurden, zu wenig fundiert waren beziehungsweise ungenügende Hinweise auf Unsicherheiten und Risiken gemacht wurden». Mit der Abwicklung des Projektes über drei verschiedene Budgetrubriken werde zudem die finanzielle Transparenz eingeschränkt. Mehr hat die zahlende Öffentlichkeit bisher nicht vernommen. Offensichtlich ist das Projekt Satos-Onyx den internen Revisoren bereits definitiv entglitten.

Denn auch die Finanzdelegation des Parlaments, die sich am 1. April 2004 zum Problem äusserte, erklärte sich für überfordert. Sie «erkannte am Beispiel von Satos gewisse Schwächen bei der Bewilligung von Krediten bei Projekten, bei denen ein Geheimhaltungsbedürfnis besteht und bei denen aus diesem Grund den parlamentarischen Organen und der Öffentlichkeit nicht die sonst üblichen Informationen gegeben werden können». Resignierend stellte sie fest, dass sie bei der Kontrolle «dieses schwierigen Projekts» an ihre Grenze stosse: «Kreditteile sind aber verstreut in verschiedenen Krediten, was von den Finanzaufsichtsorganen einen speziellen Effort verlangt, um sich einen Überblick zu verschaffen.» Die skeptisch gewordenen Oberaufseher versprachen, später «auch Fragen über das Verhältnis von Aufwand und Ertrag bei Onyx zu thematisieren».

Illegale Volksbeschnüffelung
Zwischenzeitlich aber werden über verdeckte Zusatz- und Ergänzungskredite laufend Dutzende von Millionen Franken für Onyx abgezweigt, und zwar weiterhin so, «dass sie nicht ohne weiteres von jeder Person in Erfahrung gebracht werden können», wie der Bundesrat die wiederholte Irreführung von Parlament und Öffentlichkeit erst kürzlich wieder begründete.

Konsequent hat das Verteidigungsdepartement darum per 2005 im Sammelkredit Projektierung, Erprobung und Vorbereitung von Rüstungsbeschaffungen (PEB) wieder zehn Millionen Franken versteckt, die der Weiterentwicklung der Onyx-Technologie dienen, wie das VBS auf Nachfragen herausrückt. Der neue Tarnbegriff stammt wie der Halbedelstein Onyx aus der Mineralogie und lautet «Malachit». Ob unter diesem Namen das jetzige System erweitert, schon neu konzipiert oder einfach anders verschleiert wird, muss offen bleiben.

Die geheimen Spionageanlagen werden von der Generalstabsabteilung Elektronische Kriegsführung (EFK) betrieben. Die Führungsunterstützungsbrigade 41 führt Recherchieraufträge aller Art aus. Auftraggeber und Abnehmer ist offiziell der Strategische Nachrichtendienst (SND), wie der militärische Auslandgeheimdienst inzwischen heisst. Obwohl die rechtlichen Grundlagen dazu fehlen, wird die Einrichtung indes auch von zivilen Stellen genutzt, besonders vom Dienst für Analyse und Prävention (DAP), dem früher und klarer Bundespolizei oder Fichenpolizei genannten Inlandgeheimdienst, aber auch vom Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA).

Die Bewilligungen erteilt, ohne öffentliche Orientierung, der Bundesrat, der die grossen Onyx-Ohren vom Aus- auch ins Inland lenken kann, etwa zur Überwachung von Grossanlässen wie dem WEF in Davos oder dem G-8-Gipfel. Der Grund für diese schlanke Erweiterung der Kompetenzen ist ebenso einfach wie illegitim: Für die traditionelle Telefon- und Faxkontrolle braucht es einen dringenden Tatverdacht und eine richterliche Verfügung. Dank Onyx werden die Bundespolizei und politische Instanzen neu formlos und frei Haus und unkontrolliert mit den gewünschten Informationen beliefert.

Hochgeheime Liste
Die Resultate des Systems dürfen nicht unterschätzt und als Spielerei abgetan werden. Auf den Onyx-Grossrechnern laufen Programme, welche alle abgesaugten Rohinformationen mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI), optischer Texterkennung (OCR), Sprach- und Stimmprüfung sowie von Schlüsselwort- und Themenanalysen filtern und sortieren. Werden vier bis fünf dieser «hitwords» oder «keywords» kombiniert, lässt sich die riesige Datenflut entscheidend kanalisieren.

Nach Meinung des deutschen Geheimdienstexperten Erich Schmidt-Eenboom kann mit dieser Methode der undurchschaubar scheinende Informationswirrwarr auf eine überschaubare Menge reduziert werden: «Werden die Suchbegriffe gezielt verbunden, reduziert sich die gigantische Informationsmasse rasch auf ein politisch und polizeilich verwertbares Mass.» Von der hochgeheimen Liste dieser Schlüsselwörter, erstellt von den Geheimdiensten, offiziell abgesegnet vom Bundesrat, weiss man nur, dass sie «laufend aktualisiert» wird. Die Liste der «hitwords» im Bereich des Waffenhandels soll mehr als zehn Seiten mit je 25 Begriffen umfassen.


Mit Google Earth in der Krypto Hauptstadt

Wie die Internetsuchmaschine Google innert Sekunden das endlos scheinende WWW-Meer nach den gewünschten Begriffen ausfischt, so kann auch Onyx den gesamten Telefon-, Fax- und Mailverkehr, der über Satelliten läuft, permanent und methodisch clever überwachen. Je nach Auftrag werden zwischen fünf und mehreren hundert Begriffen eingegeben.

Je präziser die Schlüsselwörter, desto exakter die Resultate. Allgemeine Ausdrücke wie «Terrorismus», «Bombe» oder «Anthrax» sind laut Spezialisten ungeeignet. Die Verknüpfung konkreter Städtenamen wie «Riad», «Bagdad» oder «Falludscha» mit Sprengstoffen wie «TNT», «Anfos» oder «RDX» und den Namen verdächtiger extremer Muslime im Mittleren und Nahen Osten hingegen ist als Filter bereits durchaus geeignet. Nach dem gleichen Muster werden derzeit konkret auch Vorgänge in der russischen Politik und Wirtschaft (vom Handel mit Erdgas bis zum Verkauf von radioaktivem Material), in Transkaukasien und auf dem indischen Subkontinent ausgehorcht.

So weit, nicht so bedrohlich, könnte der Schweizer Bürger hier aufschnaufen – bis er merkt, dass er in den letzten zwei Wochen telefonische Kontakte in eine dieser Regionen hatte und dass per Parlamentsbeschluss sein Handy nun registriert ist. Was den Schnüfflern allenfalls aufgefallen ist, wird er nie erfahren.

Die tatsächlichen Recherchestrategien und deren (auch in der Schweiz verwertbare) Ziele bleiben streng geheim; zum Missbrauch wird nachgerade eingeladen. Denn die Nachrichtendienste sind im Unterschied zur Polizei «befugt, Personendaten, mit Einschluss von besonders schützenswerten Personendaten und von Persönlichkeitsprofilen, zu bearbeiten, gegebenenfalls ohne Wissen der betroffenen Personen… [Sie können] im Einzelfall Personendaten in Abweichung von den datenschutzrechtlichen Bestimmungen ins Ausland weitergeben.» Und dürfen, immer gemäss Artikel 99 des Militärgesetzes, solche Informationen, sollten sie «für die innere Sicherheit oder die Strafverfolgung von Bedeutung sein», dem Bundesamt für Polizei weiterleiten.


Sammelstelle der Informationen

Die abgefangenen Daten fliessen den Hochleistungscomputern, die im Bunker von Zimmerwald stehen, aus zwei Quellen zu: zum einen von Leuk im Kanton Wallis, wo die Bodenstation der Swisscom mit einem zusätzlichen Parabolspiegel (für 0,9 Millionen Franken) ausgestattet wurde. Die ins Weltall gerichteten Riesenohren fangen alle Wellenbündel («downlinks») ab, die von den Kommunikationssatelliten Intelsat, Eutelsat, PanAmSat, Arabsat und Gorizont an ihre Bodenstationen geschickt werden. Pro Satellit, der überwacht wird, ist eine Antenne notwendig.

Gefälligkeiten fürs US-Militär
Mittlerweile hat die Swisscom das Areal in Leuk an die Verestar Teleport verkauft, einen amerikanischen Telekommunikationskonzern, der alle Arten von leitungsgebundenen oder satellitengestützten Verbindungen anbietet und auch das US-Verteidigungsministerium beliefert. Die Behauptung, dass technische und organisatorische Verbindungen zwischen dem Schweizer Horchposten und der Verestar-Anlage bestünden, geht auf Berichte der französischen und belgischen Sicherheits- und Verteidigungskommissionen aus dem Jahr 2002 zurück.

Trotz der unmittelbaren Nachbarschaft der beiden Kommunikationsknotenpunkte beruhigte der Bundesrat: Es gebe keine Verbindung zwischen dem Onyx-System und der US-Firma; und die Verestar AG operiere nicht mit sensiblem Material. Zumindest die zweite Behauptung ist mittlerweile widerlegt: Die Verestar stellt für die US-Navy Satellitenverbindungen her, unter anderem für die Flotte im Mittelmeer.

Diese Dienste wurden zumindest zeitweise von Leuk aus erbracht. Überdies arbeitet die Firma mittlerweile eng mit der SES Americom zusammen, deren Kerngeschäft die Satellitenkommunikation für das US-Verteidigungsdepartement ist. Was für die Schweizer Behörden offenbar kein Problem darstellt. Man arbeitet, quasi als Juniorpartner, ohnehin eng mit den mächtigen US-Diensten zusammen.

Die zweite Abhörstation befindet sich in der «permanenten Einsatzzentrale Heimenschwand» ob dem Thunersee, die mittlerweile mit acht Parabolspiegeln (und Betonsockeln für weitere Anlagen) von zwischen 11 und 13 Meter Durchmesser bestückt ist (erste Kostenschätzung: 7 Millionen Franken). Verkauft wurden dem ahnungslos zunickenden Parlament die beeindruckenden Anlagen als «Umbauarbeiten an zwei Standorten für permanente Einsatzzentralen im Rahmen des Projektes Satos 3» (das es offiziell gar nicht gab).

Heute stehen ausserhalb des kleinen Dörfchens, an einem Waldrand in Richtung Hirsetschwendi, nicht nur riesige Antennen, sondern auch zwei grosse, ganz neu erstellte Gebäude mit Dutzenden von Büroräumen und eine Baracke – alles geschützt mit einem Stacheldrahthang und Überwachungskameras.

Permanente Rechtsverletzung
«Das System hat nicht nur Vorteile», stellte in auffallendem Understatement die GPDel nach einer ersten Prüfung Ende 2003 fest: Es könne «bedeutsame Risiken für die Grundrechte zeitigen». Bei näherer Prüfung durch die Parlamentarier zeigte sich, dass der Grosse Bruder Onyx während 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr in einer mehr oder weniger rechtsfreien Zone agiert. Das ist nach dem Finanzskandal die andauernde Verletzung der Bürgerrechte. Diese Verstösse haben das Potenzial, in den nächsten Jahren zu platzen.

Laut Vorgaben dient das Onyx-System allein dazu, Verbindungen im Ausland, vom Ausland in die Schweiz oder von der Schweiz ins Ausland abzuhören, lediglich Telekommunikationsteilnehmer im Ausland zu identifizieren und nur aus dem Ausland stammende Daten abzufangen und zu bearbeiten. Beteiligt an diesen Gesprächen sind jedoch meist auch Bewohner des eigenen Landes. Fallen bei dieser «Massenüberwachung von Kommunikation» (GPDel) als «Nebenprodukte» Informationen über Schweizer Bürgerinnen und Bürger an, so darf die militärische Elektronische Kriegsführung (EKF) auch solche Daten «bearbeiten» und sie in dieser Form an die «betreffenden Auftraggeber», das heisst vor allem den früheren Ficheuren und «Staatsschützern», den Bundespolizisten im Dienst für Analyse und Prävention (DAP), weiterleiten.

Eine aus mehreren Departementen zusammengesetzte UKI (eine sogenannte Unabhängige Kontrollinstanz, faktisch bestellt vom VBS selbst, abgesegnet vom Sicherheitsausschuss des Bundesrates) soll seit 2003 den Verkehr zwischen Auftraggebern und Lauschern überprüfen, «wobei sie die Prioritäten, die durch die Nachrichtenbedürfnisse der politischen Instanzen vorgegeben sind, berücksichtigt». Sonst ist von dieser UKI nichts bekannt: nicht die Zusammensetzung nach Namen oder Bundesämtern, nicht einmal die genaue Anzahl ihrer Mitglieder, nicht ein einziger Kontrollbericht. Die geheime UKI arbeitet mindestens so geheim wie die Geheimdienstler, die sie überwacht.

2003 hat sich – endlich – die Geschäftsprüfungsdelegation die Mühe gemacht, sich das diskret errichtete Ermittlungssystem etwas genauer anzuschauen. Am 10. November lieferte sie einen Bericht ab, der mit dem Bekenntnis zur Zurückhaltung beginnt. So werden explizit keinerlei «Angaben über Kapazität, Kosten und Leistungsfähigkeit des Systems» gemacht, weil diese – man staune – «den Aussenbeziehungen der Schweiz abträglich sein» und – nicht ganz unerwartet – «die Privatsphäre Dritter» verletzen könnten.

Immerhin erwähnen die vorsichtigen Parlamentarier, dass der laufende Onyx-Betrieb mit der geltenden schweizerischen Rechtsordnung unter verschiedenen Titeln gar nicht vereinbar ist:

1 – Bereits die vom militärischen Geheimdienst unter dem Titel «äussere Sicherheit» getätigten Abhörungen seien gesetzlich kaum abgestützt.

2 – In keinem Gesetz vorgesehen und geregelt, also völlig illegal seien vor allem die von den präventiv schnüffelnden Bundespolizisten im DAP in Auftrag gegebenen Kommunikationsüberwachungen. Auch wenn der Bundesrat verspreche, die gesetzliche Lücke gelegentlich zu schliessen, bestehe die Gefahr, dass der gegenwärtige Probebetrieb ein Präjudiz für neue Kompetenzen der Staatsschützer schaffe.

3 – Das Abhören eines Kommunikationsteilnehmers im Ausland auf fremdem Hoheits-gebiet stehe im Widerspruch zur territorialen Souveränität dieses Landes. Es sei zumindest denkbar, dass ein Staat oder eine Privatperson den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof, den Menschenrechtsausschuss der Uno oder den Internationalen Gerichtshof anrufe, um die Schweizer Behörden anzuklagen.

Besorgt stellte die GPDel schliesslich fest, dass die Onyx-Geheimaktivitäten «mehr als andere Tätigkeiten ein Missbrauchspotenzial aufweisen, da sie sich weitgehend der traditionellen Kontrolle wie der Justiz oder den Medien entziehen». Die Aufsicht wird erstens durch die verwaltungsinterne und anonyme UKI und zweitens durch eine kleine Gruppe, bestehend aus dem VBS-Departementschef, seinem unterstellten Generalstabschef sowie dem Onyx-Projektleiter, ausgeübt. Das System wird also ausschliesslich durch seine Ersteller und Profiteure kontrolliert.

Weltweite Tauschbörse
Vollends im Dunkeln verbleibt die Verwendung des aus dem Äther gefischten Geheimmaterials. Laut GPDel-Bericht bilden die Onyx-Informationen «ein nützliches Tauschmittel» an der internationalen Geheimdienstbörse.

Der Aufwand von Hunderten von Millionen Franken wird demnach hauptsächlich betrieben, um «befreundete Dienste» (im Klartext: die Secret Services der USA) zu beliefern: «Die mit Hilfe von Onyx eingeholten Informationen sind deshalb auch ein Instrument, mit dem die Türen zu anderen Nachrichtendiensten geöffnet werden können und mit dem sich die schweizerischen Nachrichtendienste im Ausland Glaubwürdigkeit verschaffen können.»

Freimütig bekennt sich Hans Wegmüller, Chef des Strategischen Nachrichtendienstes der neutralen Schweiz, zur schlanken Kooperation mit den USA: «Wir sind da relativ offen.» Bundesrat Samuel Schmid, oberster Chef der helvetischen Horcher und Spione, prahlte kürzlich in einer Bundesratssitzung gar: «Mein Nachrichtendienst ist die einzige Schweizer Dienststelle, die in den USA noch Vertrauen hat und die von den Amerikanern ernst genommen wird!»

Bei derart engen Verflechtungen zwischen den Schweizer und den US- oder Nato-Diensten schrumpft die immer wieder gestellte Frage nach der direkten technischen Vernetzung von Onyx mit dem amerikanischen Echelon-System zur Bagatelle. Wenn die Geschäftsprüfer vermelden, dass sie keine Hinweise «auf eine mögliche Integration des Systems Onyx in irgendein internationales Abhörnetz» gefunden hätten, dass Onyx «autonom» funktioniere und «über keine Schnittstellen mit einem anderen, ausländischen System» verfüge, dann sind diese Erkenntnisse relativ unerheblich.

Die Zusammenarbeit funktioniert vor dem Akt der Abhörung. Es werden Frequenzen, Übermittlungskanäle, Verkehrsanalysen und sogar auch Rufnummern ausgetauscht, um die Aufklärungsziele besser zu identifizieren oder um Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Und die internationale Gruppenarbeit wird nach erfolgter Belauschung fortgesetzt: Die Resultate werden quasi automatisch weitergeleitet und gegenseitig abgeglichen.

Der allenfalls betroffene Bürger hat keine Möglichkeit, sich zu wehren, findet im ganzen Rechtsstaat Schweiz keine Instanz, die er anrufen könnte. Zustände, schlimmer noch als zur schlimmsten Zeit der Fichenproduktion in der Bundespolizei. Als Odilo Guntern noch oberster eidgenössischer Datenschützer war, verwies er bei Fragen nach Kontrolle und Grenzen der militärischen Sammelwut und nach den Rechten der Bürger, die Schultern zuckend, auf Artikel 99 des Militärgesetzes, das dem Nachrichtendienst alle Ausnahmen vom Schweizer Datenschutzrecht gewährt. Und er schloss seine Ausführungen jeweils mit dem deprimierenden Satz: «Ein Nachrichtendienst ist eben ein Nachrichtendienst.» Politik und Recht, Bürgerinnen und Bürger bleiben ausgesperrt.

Die Publikation des Weltwoche Artikels erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Autors und der Weltwoche Redaktion.

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CIA-Flugzeug in den französischen Alpen abgestürzt?

World.Content.News – Am 16.01.05 sind beim Absturz eines Kleinflugzeuges in den französischen Alpen bei Le Bourget-du-Lac/Bourdeau in den Savoyen vier Menschen ums Leben gekommen. Augenzeugen berichteten, die einmotorige Maschine sei am 1390 m hohen Berg Dent du Chat in einer Höhe von 900 bis 1000 Meter aufgeschlagen und in Flammen aufgegangen. Die Leichen wurden geborgen, über ihre Identität schweigt man sich bisher aus.


Die Leichen wurden geborgen, über ihre Identität schweigt man sich bisher aus.

Recherchen haben inzwischen ergeben, dass die Maschine vom Typ Socata TB-20 Trinidad mit der Registrierungsnummer N250AG von der Firma Aircraft Guaranty Title LLC aus Houston betrieben wird, ein Unternehmen, das in Verdacht steht, der CIA Flugzeuge für Gefangenentransporte zur Verfügung zu stellen. Zum Flugpark des Unternehmens gehört auch ein Learjet 35A mit der Registrierungsnummer N35NK, eine Maschine, die nach mehreren Berichten als CIA-zugehörig beschrieben wird.

Ob CIA-Agenten oder gar Gefangene an Bord waren, ist bisher nicht bekannt. Nur wenige Medien haben seltsamerweise bisher überhaupt von dem Absturz berichtet. Unüblich ist auch, dass die US-Regierung der Presse gegenüber keine Angaben zur Identität der Opfer machen will, obwohl es sich dabei um Zivilisten zu handeln scheint. Aus dem Hinweis, dass das Flugzeug seinen Stützpunkt in Europa hatte, könnte man schlussfolgern, dass es vermutlich keine Touristen oder Geschäftsleute transportierte.

Bereits am 12. Dezember 2005 war eine Maschine der gleichen Firma an der Küste der französischen Karibikinsel St. Barthelemy abgestürzt. Die beiden Insassen der Cessna 172 mit der Registrierungsnummer N8547X blieben damals unverletzt.

Quellen:
Wayne Madsen Report vom 17.01.06
Bodies From Jet Crash Found in the Alps
Vier Tote – Flugzeug zerschellt in Alpen

spionage

Spione machen den Kotau

Simon Spengler, Sandro Brotz & Alexander Sautter – KNIEFALL Die Schweizer Geheimdienste und der Bundesrat machen vor der US-Regierung den Bückling. Dass es sogar eine Entschuldigung bei der CIA gab, wird die Parlamentsdelegation morgen vor der Öffentlichkeit verschweigen. Ein Bericht aus der Dunkelkammer.

E s ist ein Kampf mit Platzpatronen, den der frühere Mafia-Jäger Dick Marty (61) gegen die CIA führt. Der Europarats-Sonderermittler hat nur eine einzige Waffe: «Ich kann öffentlich anprangern und so Druck erzeugen. Mein Ziel ist es, ein Klima zu schaffen, das die Leute zum Reden bringt.»


Geheimdienst-Kommission sagt nicht ganze Wahrheit

Dieses Ziel hat Marty in der Schweiz erreicht. Die Leute wollen reden. Bei SonntagsBlick melden sich seit der Veröffentlichung des ägyptischen Fax immer wieder Mitarbeiter der Nachrichtendienste. Aber auch bei Beamten in den Departementen der Bundesräte Christoph Blocher (65), Samuel Schmid (58) und Micheline Calmy-Rey (60) wächst der Unmut darüber, wie die offizielle Schweiz mit der CIA-Affäre umgeht.

Aus diesen Gesprächen mit zuverlässigen Quellen, bei denen den Geheimnisträgern absolute Anonymität zugestanden wurde, geht hervor:
Der Inlandgeheimdienst DAP (Dienst für Analyse und Prävention) und der Auslandgeheimdienst SND (Strategischer Nachrichtendienst) haben sich auf informeller Ebene bei hochrangigen CIA-Vertretern entschuldigt. Der DAP unter Urs von Daeniken (54) und der SND unter Hans Wegmüller (60) drückten gegenüber dem US-Geheimdienst ihr Bedauern über das Leck in den eigenen Reihen aus. Den Schlapphüten ging es in den Kontakten nicht um die Frage der Menschenrechte, sondern um die weitere Zusammenarbeit. Sie entschuldigten sich lieber für die Indiskretion, als nachzufragen, was es mit den Folterfliegern und Geheimgefängnissen auf sich hat.

Geheimdienst-Kommission sagt nicht ganze Wahrheit
«Über Kontakte zu ausländischen Diensten geben wir den Medien und der Öffentlichkeit grundsätzlich keine Auskünfte», sagt SND-Sprecher Roman Weissen. Dieselbe Auskunft erteilt auch DAP-Sprecherin Danièle Bersier. Was offiziell nie bestätigt würde, tönt auch SVP-Ständerat Hans Hofmann (66, ZH) nur an: «Jetzt muss wieder Vertrauen hergestellt werden. Dazu gehören Gespräche mit den Staaten und den Nachrichtendiensten. Es gehört sich, dass aktiv auf sie zugegangen wird, das Leck bedauert und in persönlichen Gesprächen wieder Vertrauen aufgebaut wird.»

Hofmann muss es wissen: Er ist Präsident der geheimsten Arbeitsgruppe der Schweiz, der Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments (GPDel). Ihre sechs Mitglieder haben den Auftrag, die Arbeit der Geheimdienste zu kontrollieren. Selbst der Treffpunkt ihrer letzten Sitzung hätte nicht bekannt werden sollen. Erfolglos. Mittwochmorgen um neun Uhr trafen sich die GPDel-Mitglieder vor dem Eingang des Bundeshauses West. Erst im Innern des Gebäudes erfahren sie, wo die Sitzung stattfindet. Und wo am Nachmittag der Sicherheitsausschuss mit den Bundesräten Blocher, Schmid und Calmy-Rey antraben muss. «Wir wurden von ihnen umfassend orientiert und dokumentiert», sagt Hofmann. Ob damit alle Fragen beantworten seien, werde er erst an der Präsentation des Berichts am Montag sagen.


Die Schweizer Geheimdienste hängen am Tropf der CIA.

Wird man uns die ganze Wahrheit sagen? Nein. SonntagsBlick weiss: Die Kommission wird behaupten, dass der Bundesrat und die Geheimdienste in der Fax-Affäre alles richtig gemacht hätten. Die Entschuldigung der Schlapphüte an die Adresse der CIA soll der Öffentlichkeit verschwiegen werden. Der Hintergrund ist klar: Die Schweizer Geheimdienste hängen am Tropf der CIA. Die meisten vom SND oder DAP intern als Erfolge verkauften Informationen beruhen auf Erkenntnissen des amerikanischen Geheimdienstes. «Diese Zusammenarbeit will man unter keinen Umständen aufs Spiel setzen», sagen übereinstimmend Quellen im In- und Auslandgeheimdienst. «Wenn ein Leck bekannt wird, betreiben die Dienste Schadenbegrenzung», sagt der renommierte deutsche Geheimdienst-Experte Erich Schmidt-Eenboom. «In diesem Fall besteht die Angst, dass die CIA ihren Informationsfluss in die Schweiz stoppen könnte.» Das Leck kümmert Bundesbern mehr, als dass die USA im Krieg gegen den Terrorismus zu unheiligen Mitteln greifen.

Nichts sehen. Nichts hören. Nichts sagen. Nur einer schaut hin: Europarats-Sonderermittler Dick Marty, der Washington diese Woche in seinem CIA-Zwischenbericht eine «systematische Auslagerung von Folter» vorgeworfen hat. Möglicherweise seien mehr als hundert Terrorverdächtige in andere Länder geflogen und dort misshandelt worden.

Von dem will unsere Regierung lieber nichts wissen. Ein Geheimdienst-Insider: «Das Schlimmste wäre für den Bundesrat, wenn seine Geheimdienste einen Beweis für die illegalen CIA-Machenschaften finden würden.» Warum interessiert sich der Bundesrat nicht für die Wahrheit? Der Insider: «Dann müsste er reagieren und einen wichtigen Handelspartner verärgern. Deshalb ist die Regierung heilfroh, dass die Schweizer Nachrichtendienste gar nicht erst genau hinschauen.» Selbst die NZZ forderte gestern in einem Kommentar: «Die Politik kann im Einsatz für die Menschenrechte nicht warten, bis ihr Beweise vorliegen.»

Nur gerade Aussenministerin Micheline Calmy-Rey versucht mit Interventionen bei der US-Botschaft in Bern, Informationen über die Überflüge und Landungen von CIA-Maschinen in der Schweiz zu bekommen. Auf eine Antwort wartet sie noch heute. Justizminister Blocher fällt ihr dabei in den Rücken: «Vermutlich werden wir keine Auskunft bekommen. Wir müssten zuerst beweisen, dass sie etwas Unrechtes gemacht haben», sagte er am Rande des Weltwirtschaftsforums in Davos gegenüber SonntagsBlick.

Calmy-Rey will sich dazu nicht äussern, aber aus ihrem Umfeld ist zu hören, dass mit Blochers Aussage ihre Interventionen torpediert wurden.

Es ist ein Trauerspiel, was der Bundesrat in der CIA-Affäre aufführt.
Keifen.
Kneifen.
Kuschen.

Mitarbeit: Christian Dorer
Der Artikel erschien im Sonntagsblick und erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Autoren.

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Schweizer CIA-Affäre: Blankoschein von Delegation

Stephan Fuchs – Es wurde nichts anderes erwartet. Die schweizerische Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) stellt dem Strategischen Nachrichtendienst SND und dem Eidgenössischen Departament für Äussere Angelegenheiten EDA in der Geheimdienstaffäre Blankoscheine aus.

Gut gemacht, richtig gehandelt ist der Tenor der Delegation. Somit ist erneut ein Geheimdienstskandal hinter verschlossenen Türen rein gewaschen worden. Die Geschäftsprüfungsdelegation schiesst auch gleich sämtliche Anfragen ab. Die Schweiz liebt es eben sauber.


Bern’s Geheimdienstkontrolleure werden vom Geheimdienst kontrolliert

Die GPDel ist ein ständiger Ausschuss der beiden Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) der eidgenössischen Räte. Sie besteht aus je drei Mitgliedern des Nationalrates und des Ständerates aus den vier Bundesratsparteien und der Grünen und übt die Oberaufsicht über den Staatsschutz und die Nachrichtendienste aus. Im folgenden der ungekürzte Bericht der GPDel:

A. Gegenstand der Kontrolltätigkeit der Geschäftsprüfungsdelegation
Im Verlaufe des Jahres 2005 haben schweizerische und ausländische Medien sowie Menschenrechtsorganisationen verschiedentlich Behauptungen über mutmassliche Aktivitäten zur Terrorismusbekämpfung der amerikanischen Nachrichtendienste in Europa aufgestellt.

Gemäss diesen Quellen hätten mehrere CIA-Flugzeuge das europäische Territorium und/oder den europäischen Luftraum für illegale Gefangenentransporte benutzt. In gewissen europäischen Ländern hätten sich geheime Gefängnisse der CIA befunden oder befänden sich sogar heute noch dort.

Diese Behauptungen führten zu mehreren parlamentarischen Vorstössen (Frage Banga 05.1093 , Frage Günter 05.5232 und Fragen Teuscher 05.5244 und 05.5282 ). Der Bundesrat beantwortete sie am 23. September, am 5. Dezember und am 12. Dezember 2005.

Die Beantwortung weiterer parlamentarischer Vorstösse ist noch ausstehend (Motion Müller Geri 05.3842 , Motion Zisyadis 05.3819 , Interpellation Lang 05.3744 , Fragen Banga 05.1181 und 05.1182 ).

Die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) beschloss an ihrer Sitzung vom 13. Dezember 2005, diese Vorwürfe – soweit sie in den Kompetenzbereich der parlamentarischen Oberaufsicht über den Staatsschutz und die Nachrichtendienste fallen (Art. 53 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002; SR 171.10) – zu untersuchen.

Die GPDel wollte mit ihrer Untersuchung in Erfahrung bringen, welche Informationen die Bundesbehörden besitzen und welche Massnahmen sie ergriffen haben. Im Fokus der Untersuchung stand auch die Frage, ob die schweizerischen Nachrichtendienste Kenntnis der CIA-Aktivitäten hatten und gegebenenfalls aktiv oder passiv involviert waren.

Schliesslich wollte die GPDel vom Bundesrat wissen, wie er die Arbeiten des Europarats zu diesem Dossier zu unterstützen gedenkt.

Die GPDel liess dem Bundesrat am 15. Dezember 2005 einen Katalog mit über 20 Fragen zukommen und forderte ihn zu einer Stellungnahme bis am 20. Januar 2006 auf.
Am 8. Januar 2006 veröffentlichte der SonntagsBlick ein geheimes Dokument des Eidg. Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS).

Es handelt sich um die französische Übersetzung eines Fax der ägyptischen Behörden. In diesem vom VBS abgefangenen Fax wird darauf hingewiesen, dass die Existenz von geheimen Gefängnissen in gewissen europäischen Ländern wahrscheinlich sei.

Am 25. Januar 2006 analysierte die GPDel die Antwort des Bundesrates auf ihre Fragen vom 15. Dezember 2005. Sie hörte danach eine Delegation des Bundesrates an.

Diese bestand aus Frau Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, Vorsteherin des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), aus Herrn Bundesrat Samuel Schmid, Vorsteher des VBS, und aus Herrn Bundesrat Christoph Blocher, Vorsteher des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD).

Nebst den öffentlich zugänglichen Informationen standen der Geschäftsprüfungsdelegation insbesondere folgende Dokumente zur Verfügung:

die Liste der verdächtigten Flugzeuge, welche die Schweiz überflogen haben oder in der Schweiz gelandet sind (inkl. Abflugsorte und Destinationen),
der Entscheid des Bundesrates vom 12. Februar 1997 betreffend das Überfliegen des schweizerischen Hoheitsgebiets und die Landung auf schweizerischen Flugplätzen durch ausländische Militär- und andere Staatsluftfahrzeuge (Bewilligungskategorien und zuständige Bewilligungsbehörden),
ein Beispiel der Jahresbewilligungen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) für ausländische Militär- und andere Staatsluftfahrzeuge,
eine Kopie des durch die elektronische Funkaufklärung des VBS abgefangenen Fax,
eine Kopie der integralen Übersetzung des abgefangenen Fax,
eine Kopie der aufgrund des Fax erstellten Informationsnotiz des Strategischen Nachrichtendienstes (SND).

Die GPDel erhielt alle von ihr geforderten Informationen. Sie wurde durch den Bundesrat und seine Delegation umfassend und transparent informiert.

B. Feststellungen der Delegation
Zu den aussergerichtlichen Gefangenentransporten der Vereinigten Staaten
1. Der Bundesrat ist klar gegen aussergerichtliche Gefangenentransporte. Solche Transporte sind ein Verstoss gegen das Völkerrecht. Auch stehen sie im Widerspruch zum Schweizer Recht, soweit die Schweiz oder ihr Luftraum für solche Zwecke benutzt wird. Das EDA hat gegenüber den Vereinigten Staaten verlauten lassen, dass die Schweiz es nicht zulassen werde, dass ihr Gebiet und ihre Luftraum für aussergerichtliche Gefangenentransporte benutzt werden. Solche Transporte würden eine Verletzung der Schweizer Souveränität darstellen.

2. Anlässlich von Besuchen in Washington teilte der Staatssekretär des EDA am 14. Juni und die Vorsteherin des EDA am 27. Juni 2005 mittels eines Memorandums ihren amerikanischen Amtskollegen im Aussenministerium die Besorgnis der Schweiz über die Praxis der ausserordentlichen Überstellungen („extraordinary renditions“) mit und ersuchten sie, sich an die Völkerrechtsnormen zu halten.

3. Am 8. Dezember 2005 hat die Botschaft der Vereinigten Staaten in der Schweiz dem EDA eine Kopie der Erklärung von Staatssekretärin Condoleezza Rice übermittelt, welche sie anlässlich ihrer Reise nach Europa am 5. Dezember 2005 abgegeben hatte: „The United States has not transported anyone, and will not transport anyone, to a country when we believe he will be tortured“.

Zur Benutzung der Schweiz und ihres Luftraumes für den aussergerichtlichen Gefangenentransport
4. Der Bundesrat und seine Nachrichtendienste wissen, dass die Geheimdienste der Vereinigten Staaten, insbesondere die CIA, über eigene Flugzeuge verfügen oder solche bei privaten Gesellschaften chartern. Die Bundesverwaltung hat indessen weder konkrete Kenntnisse über die Benutzung dieser Flugzeuge noch über die beförderten Personen und/oder das Frachtgut.

5. Alle ausländischen Militär- und anderen Staatsluftfahrzeuge sind verpflichtet, für Überflüge über die Schweiz oder Landungen in der Schweiz eine Bewilligung („diplomatic clearance“) einzuholen. Diese werden vom BAZL ausgestellt. Es gibt Jahresbewilligungen wie auch Einzelbewilligungen. 26 Staaten, darunter die Vereinigten Staaten, und zwei internationale Organisationen verfügen für ihre Flugzeuge über eine Jahresbewilligung des BAZL. Zudem werden ihnen einmalige Bewilligungen für besondere Flüge ausgestellt.

6. Privatluftfahrzeuge müssen keine Überflug- und Landebewilligungen einholen (Art. 5 des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die internationale Zivilluftfahrt; Abkommen von Chicago; SR 0.748.0).

7. Im Mai 2005 wurden Bundesstellen auf Meldungen in der Presse und in NGO-Berichten aufmerksam, wonach die CIA auch in Europa aussergerichtliche Transporte von Gefangenen durchgeführt haben soll.

Anhand der veröffentlichten Immatrikulationsnummern und den Angaben von Skyguide konnte das BAZL die Start- und Landeorte der fraglichen Flugzeuge (hiernach: verdächtige Flugzeuge) feststellen.

Aus den Ermittlungen des BAZL ging hervor, dass in der Zeit zwischen Dezember 2001 und Dezember 2005 vier der in den Medien erwähnten verdächtigen Flugzeuge in Genf landeten und verschiedene andere verdächtige Flugzeuge die Schweiz überflogen (insgesamt 74 Überflüge [Stand: 5. Januar 2006]).

Unter den verdächtigen Flugzeugen hatten alle offiziellen Flugmaschinen eine entsprechende Bewilligung. Die Privatflugzeuge waren, wie unter Ziff. 6 erwähnt, nicht bewilligungspflichtig.

8. Keines der verdächtigen Flugzeuge, das die Schweiz überflogen hat oder in der Schweiz zwischengelandet ist, befand sich im Direktkurs von oder nach Guantánamo-Bay. Es kann nicht festgestellt werden, ob es sich um Anschlussflüge von oder nach Guantánamo-Bay handelte.

9. Die Schweizer Nachrichtendienste und andere Bundesstellen haben keine Kenntnis darüber, ob die verdächtigen Flugzeuge, welche die Schweiz überflogen haben oder hier zwischengelandet sind, in diesem bestimmten Zeitpunkt von der CIA benutzt wurden und falls ja, zu welchem Zweck. Im Zeitpunkt, als diese Flugzeuge die Schweiz überflogen oder hier zwischenlandeten, bestand kein Verdachtsgrund, der eine besondere Kontrolle durch die Schweizer Behörden gerechtfertigt hätte.

10. Neben seiner Demarchen vom 14. Juni und 27. Juni 2005 (vgl. Ziff. 2), hat das EDA viermal Auskünfte über Landungen verdächtiger Flugzeuge in Genf verlangt (Auskunftsbegehren vom 26. Juli, 2. September, 15. November und 14. Dezember 2005). Trotz der partiellen Antworten der amerikanischen Staatssekretärin, die sie anlässlich ihrer Europareise gab, wartet die Schweiz – wie viele andere europäische Länder – noch immer auf entsprechende Erklärungen der Vereinigten Staaten.

Aus diesem Grund wurde die bis anhin geltende Jahresbewilligung für die betroffenen Staatsflugzeuge der Vereinigten Staaten nicht erneuert, sondern nur bis Ende Januar 2006 verlängert.

11. Der Bundesrat und seine Verwaltung verfügen momentan über keine Beweise, dass die amerikanischen Flugzeuge, welche die Schweiz überflogen haben oder hier gelandet sind, erstens von der CIA, zweitens zur Verschleppung von Personen, drittens zur Durchführung von Folterverhören an diesen Personen in Drittländern benutzt wurden.

12. Dem Bundesrat und seiner Verwaltung liegen Hinweise vor, wonach ein amerikanisches Flugzeug, das die Schweiz am 17. Februar 2003 überflog, für einen aussergerichtlichen Transport von Italien nach Ägypten (via die amerikanische Militärbasis Ramstein in Deutschland) hätte benutzt werden können. Bei der beförderten Person soll es sich um den ägyptischen Imam Abu Omar gehandelt haben – mit richtigem Namen Hassan Mustafa Osama Nasr – der von der CIA aus Mailand entführt worden sei. Da genügend Indizien für eine Verletzung des Schweizer Rechts vorlagen, wurde von der Bundesanwaltschaft ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Zur Frage der Existenz geheimer Gefängnisse der CIA in Europa
13. Der Bundesrat und seine Verwaltung haben Kenntnis von den Pressemeldungen und den Berichten von NGOs über mutmassliche Geheimgefängnisse der CIA in Europa.

14. Der Bundesrat und seine Verwaltung haben derzeit weder Beweise für die Existenz geheimer CIA-Gefängnisse in Europa noch Informationen über Folterpraktiken der CIA in Europa. Der Bundesrat kann dementsprechend dem Europarat dazu keine Informationen zur Verfügung stellen, die den Arbeiten des Europarats dienlich wären.

Zur Veröffentlichung eines als geheim klassifizierten Dokumentes
15. Bei der am 8. Januar 2006 im SonntagsBlick publizierten Abschrift handelt es sich um ein Dokument des VBS. Es ist die Übersetzung eines Auszugs einer Dienstnote, welche das Büro des Assistenten des ägyptischen Ministers für europäische Angelegenheiten im Aussenministerium per Fax an die Botschaften und Konsulate Ägyptens in Europa übermittelte. Darin werden verschiedene aktuelle Ereignisse kommentiert, unter anderem die Wahrscheinlichkeit der Existenz von geheimen Gefängnissen in Europa. Das arabische Original war nicht verschlüsselt.

16. Der Fax aus Ägypten wurde zufällig vom elektronischen Aufklärungssystem des VBS abgefangen.

17. Der Fax wurde im VBS übersetzt und an den SND zur Auswertung weitergeleitet. Davon ausgehend wurde, ohne Angabe der Quelle, eine Informationsnotiz mit einer Zusammenfassung der Fax-Meldung erstellt.

Diese Notiz wurde am 29. November 2005 dem Vorsteher des VBS, dem Chef der Armee und drei Dienstchefs des EDA zugestellt. Die Vorsteherin des EDA und der Vorsteher des EJPD erhielten weder eine Abschrift des Fax, noch seiner Übersetzung, noch die Informationsnotiz des SND.

18. Der Inhalt des Fax enthält mit Ausnahme der Nationalitäten der mutmasslich im Gefängnis in Rumänien verhörten Personen keine Neuigkeiten. Er gibt Informationen wieder, welche aus der Presse und aus einem Bericht der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) bereits hinlänglich bekannt sind.

19. Die Geheimklassifizierung des im Sonntagsblick veröffentlichten Dokuments war gerechtfertigt, weil es Informationen über die Aufklärungsverfahren der Schweizer Nachrichtendienste enthält.

20. Die Weiterleitung und die Publikation eines Geheimdokumentes ist u.a. eine strafbare Handlung im Sinne des Strafgesetzbuchs. Aus diesem Grund sind von den zuständigen Justizorganen Untersuchungen gegen den Autor der Indiskretion und gegen die Zeitung, die das Dokument publiziert hat, eingeleitet worden.

Beurteilung und Kommentar der Delegation
21. Den Schweizer Behörden liegt gegenwärtig kein Beweis vor, dass der Schweizer Luftraum oder Schweizer Flughäfen von der CIA für illegale Tätigkeiten benutzt wurden. Im Falle Abu Omar besteht ein Verdacht auf eine unrechtmässige Nutzung des Schweizer Luftraums. Dieser Verdacht bildet derzeit Gegenstand eines gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahrens.

22. Das EDA handelte richtig, als es wiederholt an die amerikanischen Behörden gelangte. Dies ermöglichte dem EDA, die Position der Schweiz zu aussergerichtlichen Gefangenentransporten klar zu machen und von den Vereinigten Staaten Erklärungen in Bezug auf die für die Schweiz relevanten Flüge zu verlangen. Mit seinen wiederholten Interventionen zeigte das EDA Beharrlichkeit gegenüber den amerikanischen Behörden.

23. Das EDA hat gegenüber den Vereinigten Staaten alles getan, was auf Grund der wenigen Informationen, die ihm zur Verfügung standen, möglich war.

24. Das Abfangen des ägyptischen Fax durch die Dienste des VBS erfolgte innerhalb des legalen Rahmens des Schweizer Rechts.

25. Der ägyptische Fax enthält keine grundsätzlich neuen Informationen; jedenfalls bildet sein Inhalt kein Beweis für die Existenz von geheimen Gefängnissen in Europa. Aus diesem Grund bestand zum damaligen Zeitpunkt kein Anlass, ihn der Vorsteherin des EDA und dem Vorsteher des EJPD zur Kenntnis zu bringen.

26. Der Bundesrat hat der GPDel versichert, dass er zu allen Fragen, die ihm der Berichterstatter der parlamentarischen Versammlung des Europarates offiziell vorlege, Stellung nehmen werde.

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ONYX ohne Personal

Bern – Das geheime Abhörsystem des Schweizer Geheimdienstes Onyx gibt weiter zu reden. Wie die Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments festhält, lässt sich ein Grossteil der Kapazitäten von Onyx wegen Personalmangels gar nicht nutzen. Zudem sind Fragen zur Rechtsgrundlage des Abhörsystems weiterhin offen.

Finanzpolitiker aller Parteien kritisieren diese Situation und fordern die zuständigen Bundesstellen auf, zu reagieren. Der Bund hat bisher zwischen 100 und 200 Millionen Franken in Onyx investiert

spionage

„SonntagsBlick“-Chef verweigert Zusammenarbeit mit Militärjustiz

SDA – „SonntagsBlick“-Chefredaktor Christoph Grenacher boykottiert die Militärjustiz: Bei deren Voruntersuchung im Zusammenhang mit der Publikation eines Faxes über angebliche CIA-Gefängnisse in Europa hat er die Aussage verweigert.

„Ich anerkenne ihre Zuständigkeit für diesen Fall nicht“, sagte Grenacher in Dielsdorf anlässlich einer Befragung durch das Militärgericht 6, wie „SonntagsBlick“-Herausgeberin Ringier mitteilte. Grenacher hob dabei die „Wächterrolle“ der Medien in der Demokratie hervor.

Beim „SonntagsBlick“ wehre man sich „mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen jeglichen Versuch, Informationen zu unterdrücken“, sagte Grenacher laut der Medienmitteilung vor dem Untersuchungsrichter Major Marc Gmünder. Er kritisierte, dass heute in der Schweiz noch Journalisten aufgrund ihrer zivilen Tätigkeit durch die Militärjusitiz verfolgt würden.

Diese hatte nach der Publikation eines vom Schweizer Nachrichtendienst (SND) abgefangenen Fax des ägyptischen Aussenministeriums an die Botschaft in London eine Voruntersuchung wegen Verletzung militärischer Gemeimnisse eingeleitet.

Der „SonntagsBlick“ hatte anfangs Januar das als geheim klassifizierte Fax veröffentlicht. Es verweist auf die Existenz geheimer Gefängnisse des amerikanischen Geheimdienstes CIA in Europa im Kampf gegen den internationalen Terror.

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Ist das ägyptische Geheimfax ein Plot?

Stephan Fuchs – Den Amerikanern könnte das vom Schweizer Geheimdienst abgefangene Faxschreiben gerade gelegen kommen. Wie sich immer mehr herausstellt, ist das vom Sonntagsblick publizierte „Geheimdokument“ ein Softcacke und torpediert möglicherweise Dick Martys Untersuchungen.

Das Faxschreiben des ägyptischen Aussenministers an seine Embassade in London wurde vom ONYX System des Schweizer Geheimdienstes am 10.11.2005 abgefischt. Offensichtlich ein leichter Fisch, die Nachricht war nicht verschlüsselt. Mit satten fünf Tagen Verspätung schreibt WBM, einer der Diensthabenden der Führungsunterstützungsbrigade 41 in der Kryptohauptstadt in Zimmerwald, den „Report COMINT SAT“ mit der Auftragsnummer S160018TER00000115 für seinen Auftraggeber, den strategischen Geheimdienst der Schweizer Armee.


Kryptohauptstadt Zimmerwald Bild: Google Earth

Das Fax wurde als Geheim klassifiziert, obwohl es keine neuen Informationen und schon gar keinen Beweis beinhaltet. Über einen bis jetzt unbekannten Deep Throat fand das klassifizierte Fax seinen Weg in die Redaktion des Sonntagsblicks und wurde, nachdem sich die Redaktoren über die Echtheit des Dokuments absicherten, publiziert. „Das Schreiben ist Dynamit: Zum ersten Mal sagt ein Land: Ja, es stimmt. Es gibt die CIA Geheim- Gefängnisse.“

Die Publikation wurde am darauf folgenden Tag in der Internationalen Presse kurz gefeiert und dann schnell kritisiert. Vor allem dem Ex-Mafia Jäger Dick Marty gab der Artikel kurz Auftrieb. Er untersucht für den Europarat die CIA Affäre der europäischen Black Sites. „Das ist ein Scoop“ meinte Dick Marty noch am Tag der Publikation.


Scoop abgefangen, kein Scoop abgefangen

Am nächsten Tag wurde von den Medien bereits abgemauert. Eine kleine Schar „Insider“ verwies darauf, dass das Fax überhaupt nicht spektakulär sei. Von Nationalräten hörte man, dass die Publikation vor allem dem Ansehen des Landes und dem Vertrauen des Nachrichtendienstes schade. Es sei eine Schande. Es sei Landesverrat. Armeechef Keckeis orderte umgehend eine Untersuchung gegen die Journalisten an. Es geht um Geheimnisverrat. Gegen Deep Throat laufen Ermittlungen, obwohl man von ihm oder von ihr nie mehr etwas gehört hatte. Offensichtlich laufen die Ermittlungen gegen Deep Throat abgeschottet.

Der Bundesrat und die offiziellen Stellen des Geheimdienstes schwiegen eine Woche lang. Zu Wort kamen dafür deren Satteliten wie „Insider“, Ex-Geheimdienstchef Peter Regli und parlamentsangehörige, die alle auf dieselbe Schwachstelle des Fax hinwiesen. Nicht relevant! Eine Schande! Amerika schwieg, Ägypten schwieg.

Nachdem die Medien den Wert der Publikation wirksam negiert hatten, meldete sich der Bundesrat zu Wort: „Schweiz: Keine Beweise für CIA Gefängnisse.“ „Inhaltlich ist das Dokument nicht spektakulär, es ist kein Scoop.“ Gegenüber der «NZZ am Sonntag» hielt Calmy-Rey weiter fest, dass die US-Botschafterin in Bern dem EDA eine schriftliche Erklärung von US-Aussenministerin Condoleeza Rice übergeben habe. Darin heisst es, die USA transportierten keine Gefangenen, um sie in anderen Ländern foltern zu lassen. Und Fatima al-Zahraa, Sprecherin des ägyptischen Aussenministeriums, hielt fest: «Unser eigener Geheimdienst hat keinerlei Informationen hinzugefügt oder bestätigt.»

Gemäss dem ägyptischen Magazin «Rose El-Yussuf» handelt es sich bei diesen «Quellen» um den Medienreport, der von der Botschaft in Rumänien an das ägyptische Aussenministerium und von dort unverschlüsselt zur Einsichtnahme an alle ägyptischen Botschaften verschickt wurde.

Verfasser des Artikels in «Rose El-Yussuf» ist der Chefredaktor des Magazins, Abdallah Kamal. Er gilt als enger Vertrauter des ägyptischen Aussenministers. Und das Aussenministerium verweist nun explizit auf Kamals Artikel.

Somit wurde vor allem dem ehemaligen Mafiajäger Dick Marty, der sich übrigens schon seit längerem Beschwerte er werde von den amerikanischen Geheimdiensten abgehört, den Boden entzogen.

Die Aussenpolitische Kommission APK des Schweizer Nationalrates will die USA nun mangels Beweisen nicht wegen angeblicher geheimer CIA-Gefängnisse in Europa rügen. Wie Präsident Luzi Stamm von der rechten Partei SVP an einer Medienkonferenz mitteilte, lehnte die APK mit 14 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung einen grünen Antrag ab, die USA wegen Menschenrechtsverletzungen zu verurteilen und eine grosszügige Entschädigung der Opfer zu verlangen.

Es sei unmöglich für ein Land wie die Schweiz, die USA zu rügen, wenn keinerlei Beweise auf dem Tische lägen. Und, gut Glück, haben nach Angaben Stamms die Indiskretionen bisher keinen sichtbaren Einfluss auf die Aushandlung eines Freihandelsabkommens mit den USA gehabt. Vorläufig gebe es immer noch grünes Licht.

Kartell des Schweigens
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