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Norddeutschland – vereiste Bäume, höllisch glatte Straßen

onlineredaktion – Diese Nacht wird es stellenweise höllisch glatt auf den Straßen werden – zumindest im Norden Deutschlands. Ein atlantischer Tiefausläufer bringt nicht nur dichtere Wolken, sonder auch Regen und der kann auf dem noch gefrorenen Boden zu Glatteis führen. Wer in dieser Nacht unterwegs sein wird, sollte vorsichtig kutschieren und sich auf die zu erwartende Straßenglätte einstellen. Doch wer heil am Ziel angekommen ist, den Schlitten eingeparkt hat, ist gut beraten, nicht gleich zu jubeln. Denn es könnte passieren, dass er sofort nach dem Verlassen des Gefährts auf dem Po stürzt, weil sich unter den während der Reise durch Rentier Rudolfs Fürzen erwärmten Schuhsohlen auf dem Eis ein Wasserfilm bildet.


In dieser Nacht fotografiert: Die Pattenser Landstraße in Niedersachsen (Nordheide) im hellen Vollmondlicht. Raureif an den Bäumen, spiegelglatte Fahrbahn.
© Foto-Copyright bei Kay Putendieck

Die Tiefstwerte dieser Nacht werden voraussichtlich bei minus 3 bis minus 10 Grad erneut im frostigen Bereich liegen, nur hinterm Deich an der Nordseeküste wird es wohl etwas weniger kalt sein. Aber der Südwestwind frischt besonders dort auf und erreicht Stärke 5.

Wenn am Sonntag dann der Tiefausläufer vorbeigerauscht ist, einige unverbesserliche Weihnachtsmänner ihre Schlitten zu Schrott gefahren haben, sollte das Frostwetter erst einmal wieder vorbei sein. Bis auf 4 Grad plus könnte die Temperatur ansteigen.

Nachtrag (13:15 Uhr)
Wie angekündigt, kam es in Norddeutschland zu plötzlicher Eisbildung, vom Presse-Mainstream gerne auch reißerisch „Blitzeis“ genannt. Betroffen waren die Region Osnabrück und das Oldenburger Land. Gemäß der Polizei soll es auf Straßen und Autobahnen ständig zu Unfällen gekommen sein, obwohl über Rundfunk Autofahrer aufgefordert wurden, ihre Fahrzeuge stehen zu lassen.


Heute Morgen: Ein Tiefausläufer brachte Regen auf gefrorenen Boden und sorgte für Eisbildung.
© Satellitenbild: http://www.wetterspiegel.de
© Symboleinblendung: onlineredaktion

Zwischen Verden und Walsrode musste die Autobahn 27 am Vormittag komplett gesperrt werden. Dort war es in Minutentakt zu mehr als 30 Unfällen gekommen; vornehmlich Blechschäden. Es sei eine äußerst schwierige Situation, sagte ein Polizei-Sprecher, „weil unsere eigenen Einsatzkräfte wegen der Glätte zum Teil nicht vor Ort kommen.“

Auch in Bremen gab es nicht nur zahlreiche Unfälle in Folge der Straßenglätte, sondern auch Schwerverletzte – letztere durch überhöhte Geschwindigkeit auf vereister Straße.

Auch in der Schweiz gab es zahlreiche Unfälle
Am frühen Sonntagmorgen kam es wegen Nebel und Eis auf der Forchautobahn (A52) bei Küsnacht im Kanton Zürich zu zwei Massenkarambolagen mit insgesamt 28 Fahrzeugen. Es gab fünf Verletzte. Die Forchautobahn blieb bis zum Nachmittag gesperrt.

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Verfassungsschutz oder doch nur Inlandsgeheimdienst?

Michael Schulze von Glaßer – Schon seit einiger Zeit kämpft der Jugendverband der Partei „DIE LINKE“ – die linksjugend [’solid] – um eine Aufnahme in den Ring der Politischen Jugend – einem bundesweiten Förderkreis für politische Jugendorganisationen. Am 12. Dezember scheiterte der Aufnahmeversuch am Veto der Jungen Union – der Jugendorganisation der CDU.

Alle anderen Mitglieder des RPJ – die Jungen Liberalen (FDP), Jungsozialisten (SPD), Grüne Jugend (Grüne) und JungdemokratInnen/Junge Linke (parteiunabhängig) – stimmten dem Aufnahmeantrag der erst vor kurzem gegründeten linksjugend [’solid] zu. Durch das Veto der JU entgehen der linksjugend jährlich Fördergelder in Höhe von rund 100.000 Euro. Die Organisation will gegen die Entscheidung des RPJ – oder viel mehr der Jungen Union – klagen.

Die anderen Mitgliederorganisationen fürchten durch den Skandal, sogar um die weitere Existenz des RPJ. Indes begründet die Junge Union ihre furchtlose Ablehnung mit der Beobachtung der linksjugend [’solid] durch den Verfassungsschutz. Damit schafft sich die Union ihr Argument – das zumindest in bürgerlichen Kreisen akzeptiert wird – denn es darf nicht vergessen werden, dass der deutsch Innenminister Wolfgang Schäuble auch CDU-Mitglied ist. Er gibt mutmaßlich die Anweisung die linksjugend zu bespitzeln, was die Junge Union dann wiederum als Argument gegen den Aufnahmeantrag der Linken Jungendorganisation hervorbringt – irgendwie genial!

Der Vorfall führt zum generellen Streitpunkt über Beobachtungen durch den Verfassungsschutz – wer darf beobachtet werden? Wenn der Geheimdienst wirklich dazu da ist die Verfassung zu schützen, kommen schnell Zweifel an seinen Beobachtungen auf. Warum wird beispielsweise die Anti-Atom-Szene von dem Bundesamt überwacht, wo Atomkraft doch gar nicht in der Verfassung verankert ist? Die Argumentation der Geheimdienstler bei solchen Einwänden ist meist haarsträubend und hat vor Gerichten keinen Bestand – beinahe jährlich klagen sich einige Anti-Atom-Initiativen erfolgreich aus dem Verfassungsschutzbericht.

Die Organisationen seien gewalttätig und verstoßen gegen die freiheitlich-demokratisch Grundordnung lautet die Beobachtungsbegründung des Verfassungsschutzes meist – und ist eben nicht haltbar. Ist der Inlandsgeheimdienst doch nur ein Mittel der Repression politischer Machthaber gegen die Gegner? Es scheint so. Die gesamte LINKE Bundestagsfraktion und einige Abgeordnete im speziellen werden von dem Geheimdienst überwacht – obwohl sie legitim von der Bevölkerung gewählt wurde. Sind also 8,7 Prozent der Wählerinnen und Wähler – eben die, die bei der Bundestagswahl 2005 DIE LINKE gewählt haben – verfassungsfeindlich? – immerhin 4.118.194 Menschen in Deutschland. Die Begründung für die Beobachtung der Linken ist haarsträubend: Sie arbeite beispielsweise mit verfassungsfeindlichen Organisationen wie der Deutschen Kommunistischen Partei zusammen.

Diese Argumentation ließe sich auch auf die Berliner SPD umschlagen, die ja gemeinsam mit der Berliner Linken die Landesregierung in der Hauptstadt stellt – somit arbeitet die SPD mit einer verfassungsfeindlichen Partei zusammen. In Cottbus schlossen sich im Jahr 2006 CDU und die damalige Linke.PDS (die vom Verfassungsschutz beobachtete Vorgängerpartei der Linken) zusammen, um einen gemeinsamen Bürgermeister zu stellen. Ist die Cottbusser CDU daher im Verfassungsschutzbericht aufgetaucht? – Nein!

Auch die Überwachung pazifistischer Gruppen, die sich eindeutig zum Gewaltverzicht bekennen, ist streitbar – haben die Verfassungsschützer etwa Angst, die Argumente der gewaltfreien Gruppen könnten die Menschen überzeugen? Stehen die Gruppen deswegen unter Beobachtung und werden von dem Bundesamt unterwandert?

Das Amt spricht von Sabotagen und Sachbeschädigungen, die von den Gruppen nicht zu „Gewalt“ zählen, da Gegenstände keinen Schmerz spüren können. Mit der Beobachtung dieser Gruppen wird der Kapitalismus als System für die Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben – das Kapital darf nicht zerstört werden. Das führt zu einem unerträglichen Vergleich: Die Staatsgewalt schützt zwar Wertgegenstände – verteidigt diese jedoch indem Sie Menschen Gewalt antut. Wer beispielsweise ein Auto anzündet, muss mit staatlicher Gewalt rechnen – nicht nur mit den rechtlichen Gewalten des Staatsapparats, sondern auch mit physischer Gewalt oder schlicht Schmerz. Ein absurdes Bild ergibt sich, indem leblose Gegenstände höher gestellt sind als schmerzempfindliche Wesen – dazu trägt auch der Verfassungsschutz bei.

Die Methoden des Geheimdienstes sind gerade in Zeiten zunehmender staatlicher Überwachung immer ausufernder. Nicht vergessen ist das gescheiterte Verbotsverfahren gegen die NPD, das durch den Verfassungsschutz verhindert wurde – einmal abgesehen davon, ob ein Verbot der Partei sinnvoll wäre. Den Geheimdienst zu kontrollieren scheint schwer zu sein – agiert dieser doch oft in einer rechtlichen Grauzone ohne jegliche demokratische Kontrolle.

Dies gilt jedoch nicht nur für den Verfassungsschutz, sondern auch für den Auslandsgeheimdienst Bundesnachrichtendienst der zuletzt wegen dem Cicero-Skandal und dem Fall des ehemaligen Guantanamo Häftlings Kurnaz in die Schlagzeilen geriet. Festgehalten werden muss außerdem, dass der Verfassungsschutz nicht die Verfassung schützt, sondern ein gewöhnlicher Geheimdienst ist. Der Name der Institution ist ein Orwellscher-Begriff – würde das Bundesamt wirklich die Verfassung schützen, müsste es auch den deutschen Verteidigungsminister (noch so ein Orwellscher-Begriff) Franz Josef Jung bespitzeln, wo dieser doch ankündigte trotz eines Verbots des Bundesverfassungsgerichtes mutmaßlich von Terroristen gekidnappte Zivilflugzeuge abschießen zu lassen. Dass der Inlandsgeheimdienst eben nicht die Verfassung schützt, zeigt sich besonders im Fall ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger:

Menschen ohne deutschen Pass werden noch immer gegen ihren Willen in ihr so genanntes Herkunftsland verschleppt, oft kommen sie auch ohne etwas verbrochen zu haben ins Gefängnis (so genannte Abschiebeknäste) – dies verstößt u.a. gegen Artikel 3 des Grundgesetzes: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Der Verfassungsschutz ist ein schlichter Geheimdienst wie ihn die meisten Nationen haben – oft zur Stärkung ihrer Macht wie auch die Diskriminierung der parlamentarischen Opposition in Deutschland durch die Regierungspartei zeigt. Geheimdiensten ist nicht zu trauen.

Wann wird der Verfassungsschutz endlich anfangen die Verfassung zu schützen? Und – um auf den Anfang dieses Artikels zurück zu kommen – wann wird die CDU und ihre Kaderorganisation endlich demokratisch und fair mit anderen politischen Gruppierungen umgehen? Deutschland hat einen Weg der Hegemonie und Überwachung beschritten, der einmal in einem totalitären Staat enden könnte – falls dies nicht in den Köpfen längst schon geschehen ist.

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Polizei – braun durchwirkt?

Karl Weiss – Die bayerische Polizei und das Innenministerium des Freistaates erklärten nun öffentlich, sie würden auch weiterhin illegale Veröffentlichungen von Faschisten im Internet nicht etwa verfolgen (wo kämen wir denn da hin), sondern für die eigenen Ermittlungen nutzen. Angeblich lege die Strafprozessordnung fest, illegale Veröffentlichungen müssten genutzt werden.

Man sieht direkt vor sich den Polizisten, der einem Repräsentanten der braunen Brut lächelnd zuzwinkert: „Ihr stellt alle Fotos von Linken ins Internet und wir benutzen sie dann, um gegen die „Staatsfeinde“ zu ermitteln. Hahaha!“

Die Tatsache, dass alle Menschen guten Willens die Faschisten für Staatsfeinde halten und jegliche Unterstützung von ihnen sicherlich ablehnen würden, schert die bayerische Polizei einen feuchten Kehricht. Für sie ist das Gekuschel mit Braunen völlig normal, während man weiss, wie in der Weimarer Republik: „Der Feind steht links!“

Das Polizeipräsidium Nürnberg erklärte auf Anfrage, es sei „gängige Praxis“, die Fotos von Linken, die auf der faschistischen Website ‚anti-antifa.net’ veröffentlicht würden, bei Ermittlungen zu verwenden.

In einem vorliegenden Fall hatte eine ältere Frau auf einer linken Demonstration ostensiv und provokativ die Teilnehmer ununterbrochen fotografiert. Sie wurde aus der Demonstration gedrängt und man versuchte, des Films (Chips) habhaft zu werden.

Die Frau zeigte daraufhin die Personen an, die sie bedrängt hatten – wegen Nötigung. Anstatt nun den eventuellen Zusammenhang der Frau mit illegalen Veröffentlichungen von Fotos von Privatpersonen zu überprüfen, hatten Staatsanwaltschaft und Polizei nichts besseres zu tun, als der Frau die Fotos von Linken vorzulegen, die von der illegalen Website stammen und sie so zwei Personen identifizieren zu lassen, die dabei gewesen sein sollen.

Zwar war der Richter nicht Teil der braunen Nürnberger Soße und sprach die beiden Linken frei, aber Polizei und Innenministerium lassen sich davon nicht irritieren.

Bis heute gibt es keine Ermittlungen gegen die leicht zu identifizierenden Verantwortlichen für die illegale Website. Zynisch erklärt die Polziei, wenn sich jemand von der Website irritiert fühle, könne er ja zivilrechtlich vorgehen. Man hört sie direkt brüllen vor Lachen in ihren Amtsstuben, wenn die Tür geschlossen ist: „Na, denen haben wir’s aber gegeben, hahahaha, zivilrechtlich, hahaha.“

Die Veröffentlichung von Fotos von Privatpersonen ohne deren Einverständnis ist illegal. Nur Personen der Zeitgeschichte dürfen abgebildet werden und Ereignisse der Zeitgeschichte, auch wenn auf dem Bild als Nebensache Personen zu sehen sind.

Die Polizei ist aber so mit der Verfolgung von Linken beschäftigt, da bleibt einfach keine Zeit für illegale Websites.

All dies wird ganz hochoffiziell vom bayerischen Innenminister gedeckt. Ja, wenn ein Beckstein Ministerpräsident ist, was will man dann erwarten? Haben die in Brandenburg etwa den braungestreiften Schönbohm zum Ministerpräsidenten gemacht?

Der SPD-Landtagsabgeordnete Stefan Schuster sprach von einer „Riesensauerei“. Dass die bayerischen Behörden auf illegale Hilfsmittel von Neonazis zurückgreifen, sei skandalös. Interessant, wenn die SPD in der Opposition ist. Der gleiche Abgeordnete hält es aber offensichtlich nicht für skandalös, dass das BKA unter Verantwortung einer Regierung, an der die SPD beteiligt ist, Stasi–Opfer erneut unter Benutzung von Stasi-Akten verfolgt (siehe dieser Artikel: http://karlweiss.twoday.net/stories/4463983/). Niemand hat das Wort Sauerei von ihm zu diesem Fall gehört.

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Schärferes Sexualstrafrecht sollte Donnerstags durch Bundestag – nichts draus geworden

Karl Weiss – Es wurde bereits ausführlich über die Pläne für ein neues Sexualstrafrecht berichtet, die eine absurde Ausweitung der Täterschaft auf Personen zwischen 14 und 18 beinhaltet ebenso wie eine noch absurdere Ausweitung des Begriffes Kind auf alle unter 18. Wie schon befürchtet, will die Koalition dies Gesetz am Donnerstag klammheimlich durch den Bundestag bringen. Die Texte beruhen auf US-amerikanischen Gesetzestexten, die dort von den extremistisch-christlichen Hysterikern durchgesetzt wurden.

Die Pläne und der Gesetzentwurf für ein neues Sexualstrafrecht nach dem Vorbild der US-Staaten, in denen die extremistischen Christen bestimmen, wurden bereits ausführlich in diesen Artikeln behandelt:

Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger
Schon in den USA, bald auch bei uns – Gefängnis für Sex unter 18
Sex?? Gefängnis!!
Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1
Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2
Sex unter 18? 10 Jahre Gefängnis!

Die Gleichgültigkeit oder besser sträfliche Leichtfertigkeit, mit der die Verantwortlichen wie Bundesjustizministerin Zypriess dies Thema behandeln – wenn man ihnen nicht unterstellen will, sie seien selbst hysterisch-extremistische Christen -, zeigt sich deutlich an den Stellungnahmen, die man gegenüber den Vorwürfen der Opposition abgab, speziell der beiden Ausschuss-Abgeordneten Jerzy Montag von den Grünen und Jörg van Essen von der FDP.

Auch die Berichterstatterin der SPD, Lambrecht, sieht nur die Koalitionsdisziplin und hat bei den Stellungnahmen der Fachleute in der Anhörung im Ausschuss entweder geschlafen oder wollte nicht zuhören. Speziell die Stellungnahme des besten deutschsprachigen Spezialisten im Sexualstrafrecht, des Österreichers Dr. Helmut Graupner, nimmt den Gesetzentwurf der Bundesregierung in allen seinen Teilen auseinander. Es wäre Frau Lambrecht ein Leichtes gewesen, sich diese Stellungnahme ernsthaft zu Gemüte zu führen.

Stattdessen beweist sie ihre Unkenntnis, wenn sie auf die Warnung antwortet, der neue Paragraph über „Kinderporno“ könnte gewagte Fotos, die junge Paare unter 18 vom Partner machen, was heute extrem häufig ist, denn fast jedes Handy hat ja schon eine Foto-Funktion, zu einer schweren Straftat machen. Nach dem Gesetz würde jemand, der solch ein Foto zum Beispiel auf seinen Nachtisch stellt – und damit anderen Personen zugänglich macht -, für Verbreitung von Kinderpornos jahrelang ins Gefängnis wandern.

Die Antwort der SPD-Sprecherin darauf beweist ihre ganze Ignoranz: Dies sei „Quatsch“. Ein Siebzehnjähriger, der im Einvernehmen mit seiner Freundin ein Nacktfoto von ihr auf dem Handy habe, mache sich nicht strafbar. „Wenn er allerdings das Foto ohne ihr Wissen im Bekanntenkreis herumschickt, muss wieder der Opferschutz greifen“, fügte Lambrecht hinzu.

Wenn sie sich ernsthaft mit dem Thema beschäftigt, hätte wüsste sie, diese Gefahr ist keineswegs „Quatsch“. Sieht eine andere Person z.B. das Nacktfoto von seiner 17-jährigen Freundin (die als Kind gilt) auf dem Handy, hat er sich nach dem Gesetz der Verbreitung von Kinderporno schuldig gemacht und ist Zeit seines Lebens als Kinderporno-Verbreiter gezeichnet.

Was sie dann über die Verbreitung ohne das Wissen der abgebildeten Person behauptet, hat man eben gerade NICHT als Delikt eingestuft. Diese Tat, die wirklich zumindest als Vergehen angesehen werden muss, wurde vielmehr „vergessen“ im Gesetzeswortlaut, der weitgehend von der europäischen Rahmenverordnung abgeschrieben ist, die wiederum auf einem Vorschlag der UN beruht, in dem praktisch ausschließlich Texte aus neuen US-Gesetzen aus jenen Staaten verwendet werden, in denen die Hysteriker vom Typ Bush das Sagen haben.

Hier einige Aussagen des Grünen Jerzy Montag aus einem Interview, das man hier nachlesen kann:

„Nach der jetzigen Rechtslage ist es so: Wenn es unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt zu einem Sexualkontakt kommt, dann ist nach jetzigem Recht eine Strafbarkeit gegeben, wenn der Täter erwachsen ist, also über 18, und das Opfer unter 16.“(…) „die neue Lage wird so sein: Die Bundesregierung senkt das Täteralter von 18 auf 14 und das Opferalter wird von 16 auf 18 erhöht. Was heißt das? Wenn jetzt eine 15-Jährige zu einem 17-Jährigen sagt: „Ich lade dich ins Kino ein, wenn du nachher mit mir Petting machst“, dann ist das schon eine Straftat. Dazu kommt: Bisher war bei dieser Regelung der Versuch nicht strafbar. Die Bundesregierung wird aber jetzt an diesem Donnerstag den Versuch zu einer Straftat erklären. Das heißt bei unserem Beispiel: Die 15-Jährige lädt den 17-Jährigen unter der Vorraussetzung ins Kino ein, dass er danach mit ihr auf ihr Zimmer geht. Selbst wenn der junge Mann sagt: „Ich hab´ keine Lust“, dann ist die 15-Jährige trotzdem strafbar.[er meint straffällig]“

„Die zweite Sache, die ich kritisiere, ist die Sache mit den Fotos. Bisher war es so, dass die Herstellung und der Vertrieb von Fotos unter Strafe standen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern – also unter 14 Jahren – dargestellt haben. Die Bundesregierung hat jetzt den Begriff „Darstellung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ ersetzt durch den Begriff „Darstellung sexueller Handlungen“. Gleichzeitig hat sie das Opferalter, das bisher bis 14 ging, erhöht auf 18 Jahre.“(…) „Ein Foto mit einem im Wortsinn innigen Zungenkuss oder ein Foto, auf dem lustvoll eine Frauenbrust geküsst wird – und die Abgebildeten sind 17 – wird jetzt zu einer Straftat.“

Frage: Nochmal konkret: Wenn ich 17 bin und einen guten gleichaltrigen Freund habe, der mit seiner Freundin auf der Wiese einfach nur knutscht, dann darf ich die nicht fotografieren?

Antwort: Genau. Sie dürfen dann kein Foto herstellen, weil das Minderjährige bei sexuellen Handlungen sind.“

Frage: Und das wird am Donnerstag beschlossen?

Antwort: Das werden die durchziehen, ja. Der Rechtsausschuss des Bundestages hat im Juni eine Sachverständigenanhörung zu diesem Thema gemacht – die Sachverständigen haben dieses Gesetzesvorhaben in der Luft zerrissen. Wir Grüne, aber auch die FDP oder die Linke, haben gesagt: Das könnt ihr doch nicht machen. Aber die Große Koalition geht einfach mit dem Kopf durch die Wand.“

Frage: Wenn die Eltern meiner Freundin mich nicht mögen, könnten sie mich also anzeigen, weil ich meine Freundin ins Kino eingeladen habe und danach mit ihr geknutscht habe?

Antwort: Sie sind 15, ihre Freundin 17 – die einzige Behauptung, die jetzt noch nötig ist, lautet: Haben Sie gesagt „Ich lade dich ins Kino ein und danach knutschen wir“ – oder haben Sie gesagt: „Ich lade dich ins Kino ein und dafür knutschen wir“. Das wäre dann schon strafbar.“

Justizministerin Zypriess erklärte, darauf angesprochen: „Montags Aussagen sind schlicht falsch“. Warum es dann aber so im Gesetzentwurf steht, weiss sie anscheinend auch nicht.

So beweist das deutsche Parlament ein weiteres Mal, es ist keine eigenständige Gewalt, es tut schlicht was die Regierung will und die Opposition darf ein bisschen Karneval aussen herum machen – eine Farce!

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Neuer Vorstoß – Scientology soll in Deutschland verboten werden

onlineredaktion – Wie das Hamburger Abendblatt heute schreibt, wolle Hamburgs Innensenator Udo Nagel (parteilos) mit einem Vorstoß auf der Innenministerkonferenz ein Verbot der Scientology-Organisation erreichen. Scientology verstoße gegen die Menschenwürde und vertreibe eine Psycho-Ideologie, die die totale Unterdrückung des Individuums zum Ziel habe, sagte Nagel. Gemäß seiner Intention soll die Innenministerkonferenz das Bundesinnenministerium zu einem Ermittlungsverfahren auffordern. Dann müsse das Bundeskriminalamt Ermittlungen gegen Scientology aufnehmen. Unterstützung kommt aus Berlin: Innensenator Ehrhart Körting (SPD) sicherte Nagel Unterstützung zu.

Es hatte schon einmal – vor 10 Jahren – einen Versuch gegeben, Scientology in Deutschland verbieten zu lassen. Der allerdings war gescheitert. Man hatte versucht, das Verbot auf Grundlage des Strafrechts zu erreichen, doch die Straftaten einzelner Mitglieder konnten Scientology nicht als Ganzes angelastet werden.

Nun hat Nagel den Weg zum Verbot über das Vereinsgesetz entdeckt. Ein deutscher Verein wird durch Artikel 9 des Grundgesetzes, dem Recht auf Bildung von Gesellschaften und Vereinen, geschützt. Das trifft angeblich aber auf nicht ausländische Organisation zu, die könnten verboten werden. Scientology habe seinen Hauptsitz in den USA und England, weiß das Hamburger Abendblatt, und Scientology soll Nagels Vorstoß als einen „persönlichen Kreuzzug“ des Innensenators beschimpft haben.

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Gagga in Hamburg – „Sozialer Gedanke Deutschland“

onlineredaktion – Wie Mathis Neuburger in der Hamburger Morgenpost (MOPO) schreibt, haben ein Mörder, ein Doppelmörder, ein gescheiterter Totschläger, ein Bankräuber und ein Schleuser die Partei „Sozialer Gedanke Deutschland“ gegründet. Sie wollen in die Hamburger Bürgerschaft. Doch sie sitzen noch – in „Santa Fu“, der Strafjustizanstalt in Hamburg-Fuhlsbüttel. Ihr Anführer ist Harro Rudulph, der eine 86-Jährige, die ihn vor zehn Jahren beim Klauen von 2.300 Mark erwischte, nicht mit einem Strumpf erdrosselt haben will. Verantwortlich für seine Leidenschaft zur Politik soll Ex-Justizsenator Roger Kusch sein. Der habe eine Drei-Klassen-Gesellschaft im Gefängnis eingeführt. Und dies soll nun die neue Partei ändern. Vor allem der Kapitalismus soll abgeschafft werden. Mehr Staat, keine soziale Spaltung und die Verstaatlichung von Großunternehmen, falls sie abwandern.

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Hamburger Staatsrat nutzte Dienstwagen privat – jetzt hat’s gekracht

onlineredaktion – Ein neuer Skandal für Hamburgs CDU: Nicht „Crashkid Dennis“, Hamburgs ehemaliger jugendlicher Autodieb, fuhr eine teure Limousine, die ihm nicht gehörte, zu Schrott, sondern ein Innenstaatsrat.

Der Hamburger Innenstaatsrat Christoph Ahlhaus (CDU) nutzte seinen Dienstwagen privat für Spritztouren an die Ostsee. Am vergangenen Wochenende vermasselte Rotwild den Saus. Auf der Autobahn soll ihm ein Reh „urplötzlich“ vor den Grill seines E-Klasse-Mercedes gesprungen sein. Durch den Aufprall wurde die Motorhaube abgerissen und auf die Gegenfahrbahn geschleudert. Ob sie dort jemanden traf, blieb bislang unbekannt. Aber die Hamburger Boulevard-Presse spricht kollektiv „von einem Wunder“, bei dem Ahlhaus und sein Beifahrer, der CDU-Fraktionsvorsitzende Frank Schira, mit leichten kleineren Schnittwunden davon kamen. Beide wollten sich, wie Ahlhaus freimütig ausplauderte, mit Frauen an der Ostsee treffen, um mit ihnen dort zu essen.


Schöne Pirouetten nach Bumms mit Rotwild: Außer Schnittwunden nichts gewesen?

Was genau bei dem Unfall passierte, will Ahlhaus wegen des Airbags nicht gesehen haben, er will aber „schöne Pirouetten gedreht“ haben. Sein Mercedes rammte angeblich nur deshalb kein anderes Fahrzeug, weil die Autobahn gerade leer war. Ob jedoch beide CDU-Politiker nur mit ihren Schnittwunden davon kommen, ist die Frage. Immerhin nutzten sie am Wochenende den von Steuergeldern bezahlten Dienstwagen, der nun wahrscheinlich ein Wrack ist, für eine private Lustfahrt.

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Sachsen – Fahndung nach Neonazis mittels Strichmännchenbildern

Bastian Graupner – Fahndung nach Neonazis mit Strichmännchenbildern. Unmöglich? Nein, Sächsische Polizei und Staatsanwaltschaft nutzen diese lächerliche Möglichkeit derzeit, um jene Täter einer Straftat zu fassen, die sich angeblich am 3. November ereignet hatte.


Phantombilder: Sehen so Sachsens Neonazis aus?

Oder vielleicht so? Wie sich die Bilder doch gleichen…

Ticken die Sachsen noch richtig?
Man sollte diese Frage allen Ernstes stellen, denn was auch immer man Neonazis in Sachsen zuzutrauen könnte, es stimmt gegenwärtig nicht mit der laschen Ermittlungsarbeit der Strafermittler überein. Sachsen ist wegen mehrfacher fremdenfeindlicher Straftaten und blinder Polizei in einigen kleinbürgerlichen Gemeinden in Verruf geraten. Angeblich stagniert deshalb inzwischen der Fremdenverkehr, d.h. der Tourismus.

Wer will schon dort hinreisen und sein Geld ausgeben, wo er heftig einen vor den Latz gehauen kriegt und wo der „Staat“ nichts für seine Sicherheit tut!

So scheint diese angebliche Straftat dem Bürgermeister Mittweidas Matthias Damm (CDU) nur gelegen zu kommen, um auf dem Aktionismus des Staatsschutzes und der „Erfolge“ von Polizei und Staatsanwaltschaft hinzuweisen. Aber die Justiz will nicht mitziehen…

Klar: Für solche schrägen Fälle, in denen von Extremisten die Rede ist – vor allen jene, die Sachsen in Verruf gebracht haben – wird der Staatsschutz aktiviert. Das hat sicherlich nichts damit zu tun, dass einst – in DDR-Zeiten – die so genannte „Stasi“ zahlreich auch in diesem Ort vertreten war.

Die Straftat
Neonazis sollen einem 17 Jahre alten Mädchen im sächsischen Mittweida ein Hakenkreuz in die Haut geritzt haben, und vier Männer sollen an der Tat seien beteiligt gewesen sein. Dabei entsprechen die Täter dem veralteten Klischee der mutmaßlich extrem rechten „Hirnamputierten“: Glatzköpfig sollen sie gewesen sein und „unter anderem“ Springerstiefel sowie Bomberjacken mit NSDAP-Aufnähern getragen haben. Auch das Alter scheint dem Klischee zu entsprechen: Sie sollen zwischen 20 und 25 Jahren alt sein. Interessant: Einer hatte Runen auf den Fingern tätowiert. Aber welcher Mann zwischen 20 und 25 Jahren in Sachsen hat dies nicht? Strichmänner? Neonazis? Sachsen?

Das Opfer soll einem sechsjährigen Mädchen aus einer Spätaussiedlerfamilie zu Hilfe gekommen sein, das von den „Strichmännchen“ belästigt wurde, behaupten die Ermittler. Angeblich forderte sie die Angreifer auf, das weinende Opfer in Ruhe zu lassen. Daraufhin hätten die „Strichmänner“ das Opfer, die 17-Jährige, zu Boden gerissen. Dann soll es zu „Aufschneidereien“ gekommen sein: Während drei von ihnen sie festgehalten hätten, habe der vierte ihr das Hakenkreuz in die Hüfte geschnitten. Die Männer sollen danach noch versucht haben, dem Mädchen mit einem „skalpellartigen Gegenstand“ eine Rune ins Gesicht zu stechen, doch dies scheiterte angeblich an der heftigen Gegenwehr der 17-Jährigen. Die Schulanfängerin wie auch ihre von den „Strichmännern“ misshandelte Jugendliche konnten daraufhin flüchten. Die Tat aber wurde erst neun Tage später der Polizei angezeigt. Und der ganze Staatsapparat begann daraufhin zu „brummen“.

Nichts gegen das Brummen und Summen einer fleißigen Biene, aber einige Jahre ist es nun schon her, das hat es einen ähnlichen Fall in Hamburg gegeben. Und damals waren die Stellungnahmen der Ermittlungsbehörden ähnlich. Man war überzeugt von der stattgefundenen Tat. Doch das Opfer verstrickte sich dann in Widersprüche und am Ende kam heraus, dass es sich – auch damals war es eine Jugendliche – die Hakenkreuz-Ritzerei angeblicher Neonazis (damals in die Gesichtshaut) selbst zugefügt hatte. Kaum zu glauben!

Natürlich, wie sollte es anders sein, glauben Sachsens Polizei und Staatsanwaltschaft dem Mädchen, aber nur deshalb, so deren Begründung, weil es sich seiner Mutter anvertraut hatte.

Und prompt wurde ein 19-jähriger Verdächtiger aus dem Raum Burgstädt ermittelt. Er galt als Täter, weil er in seiner elterlichen Wohnung mit Sand gefüllte Lederhandschuhe herum liegen hatte und weil er ein Abzeichen der Neonazi-Kameradschaft „Sturm 34“ besaß. Welche Sachse hat diese Sachen nicht im Schrank? Und nun publizierte die Polizei in Sachsen „Phantombilder“ von zwei der vier mutmaßlichen „Strichmänner“. Die Ermittler machten jedoch keine Angaben darüber, warum sie erst jetzt die Öffentlichkeit informierte…

Nach langer Suche wollen die Ermittler mittlerweile auch die von den „Strichmännern“ zuerst belästigte Sechsjährige gefunden haben. Das Kind soll alles bestätigt haben…

Aber: Weitere Zeugen wurden nicht gefunden, obwohl es nach Behauptungen der 17-Jährigen während der Tat der „Strichmänner“ auf den Balkons umliegender Häuser mehrere Gaffer gestanden haben sollen…

Ein politisch-juristischer Hintergrund?
Mittweidas Bürgermeister Matthias Damm (CDU) sagte, er fordere von den schweigenden Zeugen „Zivilcourage“. Sie sollen den Ermittlern Aussagen liefern, die für die „Strichmänner“ belastend sind. Gleichfalls verwies er der Presse gegenüber auf die juristischen Zusammenhänge seiner Gemeinde mit der vom sächsischen Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) verbotenen Neonazi-Kameradschaft „Sturm 34“ in Mittweida, nämlich auf den laufenden Prozess vor dem Amtsgericht Chemnitz, wo sich der mutmaßliche Rädelsführer der Organisation „Sturm 34“ wegen Körperverletzung verantworten muss.

Entweder ist der ganze „Neonazi-Zirkus“ erfunden und wird zusätzlich als Propaganda „Seht her: Wir gegen die Nazis!“ genutzt oder aber Sachsens Politiker nutzen über die Ermittlungsbehörden die Möglichkeit, Neonazis als Opfer darzustellen, eben weil man mit „Strichmännchen“-Phantombildern jede wirkliche Straftat unglaublich und lächerlich machen kann. Heile, heile Seelchen…

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Islamophobie – Deutschland im Wahn – Islam und Islamismus – Teil 4

Michael Schulze von Glaßer – Ein kleiner, aber feiner Unterschied, der immer wieder zu Fehlern und Verwechslungen führt, dreht sich um die Worte „islamisch“ und „islamistisch“. Gemeinhin wird das Wort „islamisch“ als Sammelbegriff für die Religion und Kultur der Moslems verwendet.

Wohingegen „islamistisch“ ein politischer Begriff ist. Islamisten haben aus der Religion eine Politik gemacht. Ungeklärt ist nach wie vor, ob nur radikal-fundamentalistische Moslems als Islamisten bezeichnet werden dürfen oder auch andere – nicht militante – Moslems, die ihre Religion in der Politik vertreten wie beispielsweise der „Koordinationsrat der Muslime in Deutschland“? Doch alle Islamisten sind Moslems und nicht alle Moslems sind Islamisten.

Was von islamophoben Organistaionen und Medien übersehen oder gar absichtlich ignoriert wird, ist, sind die Muslime, die sich eindeutig gegen Terrorismus aussprechen – und das ist bei weitem die Mehrzahl. Für die Schwarz/weiß-Denker von „Politically Incorret“ und der Pro-Bewegung sind gleich alle Moslems militante Islamisten, was vollkommen falsch ist. Moslems sind die von islamistischen Terrorismus am stärksten betroffene Menschengruppe.

Im Irak liefern sich islamische Schiiten und Sunniten blutige Kämpfe. Terroranschläge in Afghanisten richten sich zunehmend gegen gemäßigte Muslime, die sich für eine multikulturelle Gesellschaft und somit für ein friedliches Zusammenleben der Religionen aussprechen – wie beispielsweise beim Anschlag auf eine Zuckerfabrik in Afghanistan am 6. November 2007, bei dem 41 Menschen ums Leben kamen und rund 120 verletzt wurden. Der Anschlag wird den radikal islamischen Taliban zugeschrieben und richtete sich gegen afghanische Parlamentarier.

Gegen den Terror gehen die Moslems immer wieder auf die Straße. Zum Beispiel: Am 10. Dezember 2003 demonstrierten über 10.000 Iraker in Bagdad gegen islamistischen Terrorismus. In Köln protestierten am 21. November 2004 rund 25.000 Moslems aus ganz Deutschland gegen Terrorismus und islamischen Extremismus – eine Zahl, mit der selbst die Veranstalter nicht gerechnet hatten.

Nach den gescheiterten Attentaten auf Nahverkehrzüge in Nordrhein-Westfalen distanzierten sich die größten muslimischen Organisationen und Verbände in Deutschland am 25. August 2006 mit einer Erklärung, in der sie betonten, dass solche Taten durch den Islam nicht gerechtfertigt werden können. Im Oktober 2006 verabschiedeten sunnitische und schiitische Religionsgelehrte in Mekka eine Erklärung, die Selbstmordattentate und Anschläge auf heilige Stätte zur Sünde erklärt. Auf der Website http://www.muslime-gegen-terror.de finden sich zahlreiche Erklärungen muslimischer Organisationen die sich gegen Terrorismus aussprechen.

Der höchste islamische Würdenträger Syriens, Großmufti Ahmad Badr Eddin Hassoun sprach sich auf seiner Deutschlandreise Anfang November abermals für eine multikulturelle Gesellschaft aus. Weltweit gibt es nur sechs Großmuftis – somit ist Hassoun einer der führenden Geistlichen der islamsichen Religion.

Der liberale Vertreter des Islam äußerte sich auch zum Thema Integration: „Wenn ich in Deutschland Auto fahre, muss ich mich nach den deutschen Verkehrsregeln richten“, will heißen: Deutsche Muslime müssen nach deutschen Gesetzen leben und ihre Kinder deutsch erziehen – trotzdem findet der Mufti bei der Pro-Bewegung oder „PI“ keine Unterstützung – er wird schlicht ignoriert.

Hassoun forderte bei seinem Besuch im nordrhein-westfälischen Münster einen deutschen Islam für Deutschland. Außerdem dürften Moscheen nicht „provozieren“ – das Zeigen religiöser Symbole und somit die Wahrung der religiösen Freiheit müsse jedoch erhalten bleiben, so Hassoun. Der Geistliche forderte ein Mitspracherecht des deutschen Staates bei der Errichtung von Moscheen.


Großmufti Ahmad Badr Eddin Hassoun sprach sich auf seiner Deutschlandreise für einen deutschen Islam aus.

Der Großmufti betonte aus seiner Reise die Gemeinsamkeiten von Islam, Christentum und Judentum – eine Gleichsetzung von Islam und Terror lehnt er strikt ab: „Die Reden der Radikalen dürften nicht das Bild bestimmen.“ Er glaube „nicht, das ein echter Muslim oder Christ in der Lage ist, Taten zu begehen wie den 11. September“. Attentäter müssten ihre Religion „falsch“ verstanden haben. „Wer einen Menschen tötet, verübt ein Attentat auf Gott, weil Gott der Schöpfer aller Menschen ist“, so der Geistliche. Ahmad Badr Eddin Hassoun warb weiterhin für Dialog und Integration und verurteilte den Terrorismus: „Wer im Namen Gottes Morde verübt, kann kein Muslim sein, denn das lässt die Religion nicht zu“.“ Für islamistische Gewalttaten seien „falsch verstandene Religion, Beeinflussung von Dritten, geschehenes Unrecht und die Unwissenheit um die Andersartigkeit anderer Menschen“ verantwortlich – Hassoun hielt in Münster einen Vortrag zum Thema „Es gibt keine Heiligen Kriege“. Er setzt sich für einen umfassenden christlich-islamischen Dialog aller Gesellschaftsschichten in Deutschland ein: „Wir müssen raus aus den Kirchen, Moscheen und Konferenzen.“ Religion und Staat trennt der Großmufti klar. Der Staat stehe für Gesetz und Verfassung, die Religion für Moral und Werte. Hassoun: „Ich glaube nicht an den religiösen, sondern an den gerechten Staat, in dem Muslime, Christen, Juden und Andersgläubige miteinander leben.“

Wie auch bei anderen Religionen sind auch viele Anhänger des Islam nicht sehr religiös. Wenn in den Medien über islamistische Terroranschläge berichtet wird, wurden diese natürlich von militanten extremistischen Anhängern des Islam ausgeführt – wenn Moslems in den Medien sind, dann meist radikale Islamisten – wodurch schnell das Bild einer sehr radikalen Religion aufkommt ; dabei sind die militanten Islamisten eine Minderheit unter den weltweit 1,3 Milliarden Moslems. Die breite Mehrheit der Moslems ist friedlich.

Islamophobie in Deutschland?
Nicht nur durch die Terroranschläge des 11. Septembers 2001 in den USA ist der Islam ins Zentrum vieler Debatten gerückt. Der vom US-Präsidenten George W. Bush ausgerufenen „Krieg gegen den Terror“, an dem sich auch Deutschland beteiligt, betrifft vor allem Menschen islamischen Glaubens. Die Wogen schlagen immer höher. Im zum Großteil von Muslimen bewohnten und von den USA besetzten Irak kommt die Lage nicht zur Ruhe – Anschläge, die sich gegen die vermeintlichen Besatzer aber auch gegen die Muslime selbst richten sind an der Tagesordnung. Ein Krieg gegen die islamische Republik Iran scheint nicht mehr unrealistisch.

Der „Krieg gegen den Terror“ führte jedoch auch zu verstärktem Fremdenhass und Islamophobie innerhalb der westlichen Länder. Ebenso nimmt der Hass gegen den Westen so wie Antisemitismus in der islamischen Welt weiter zu. Ein Kampf der Religionen ist entbrannt. Dieser Konflikt schaukelt sich immer weiter hoch: Rasterfahndung und allgemeines Misstrauen gegen arabisch-aussehende Bevölkerungsteile sind Folgen dieser gefährlichen Entwicklung in Deutschland.

Die CDU versucht den Islam geschickt zu bändigen und die christlich-deutsche-Leitkultur zu etablieren. Organisationen wie die Pro-Bewegung vertreten eine radikalere, kompromisslose Anti-Islam-Position, die gefährlich an die antisemitische Hetze der Nationalsozialisten erinnert. Beide Parteien haben jedoch dasselbe Ziel: den Islam zu unterdrücken – keine Gleichberechtigung der Religionen. Damit wird die Religion zum Politikum.

Die Kunst ist es, neutral zu bleiben. Wer gegen islamistischen Fundamentalismus redet, muss aufpassen nicht zu einseitig zu argumentieren und sollte besser gegen jeden (religiösen) Fundamentalismus kämpfen. Wer – wie „Politically Incorrext“ – von einer islamischen Verschwörung redet, verkennt schlicht die Realität – Muslime sind immer noch eine Minderheit in Deutschland und nach neuesten Statistiken wird sich daran auch so schnell nichts ändern.

Die Verschwörungstheorie der „PI“ anhängt erinnert stark an die „Zionist Occupied Government“ (kurz „ZOG“ – englisch für „Zionistisch besetzte Regierung“). Dieser Verschwörungstheorie hängen vor allem Neonazis an, die behaupten alle Medien, die Banken und die Regierung, würden von Juden kontrolliert.


„Fuck ZOG“ – Transparent der NPD beim Aufmarsch der Neonazis am 14. Oktober 2006 in Hamburg.

Der deutsche Staat muss das Gebot der Trennung zwischen Staat und Kirche beziehungsweise Staat und Religion strikt beibehalten – die Trennung endlich strikter vollführen. Doch wie will eine Regierungspartei, die das Christliche schon im Namen trägt, bei Religionsfragen neutral bleiben?

Islamophobie ist ebenso wie Rassismus oder Antisemitismus ein Phänomen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, die gespeist von Vorurteilen, übertriebener Angst und Furcht vor dem Islam zu einer vollkommen überzogenen Abwehrreaktion führt. Diese Reaktion besteht neben der Ablehnung in allem, das mit der Religion zutun hat auch darin eine weitere Auseinandersetzung mit dem Islam nicht zuzulassen.

Islamophobie ist eine dogmatische Position, die einen Dialog nicht zulässt. Eine Islamophobiesierung der Gesellschaft sollte deshalb verhindert werden und über ein Verbot solch Volksverhetzender Medien wie „Politically Incorrect“ nachgedacht werden – Meinungsfreiheit für alle, die allen die Meinungsfreiheit zugestehen. Eine weitere Verbreitung von Islamophobie kann zu einer neuen Minderheitenverfolgung aufgrund der Religionszugehörigkeit führen – sicherlich nicht von staatlicher Seite, aber von einem Teil der Gesellschaft ähnlich der hetzenden Meute in Mügeln.

Der religiöse Konflikt scheint sich immer weiter zuzuspitzen. Die radikalen Lager gewinnen an Mitglieder sowohl im Islam als auch im Christen- und im Judentum. Konflikte werden immer aggressiver ausgetragen anstatt zu reden. Beim Atomkonflikt zwischen dem Iran und den westlichen Ländern – vor allem den USA – stellt sich die Frage, ob es nicht auch einen religiösen Hintergrund des Konfliktes gibt. Immerhin ist der Iran eine islamische Republik und der US-amerikanische Präsident George W. Bush ein sehr religiöser Christ – wenn man seinen Glaubensbekenntnissen glaubt.

Doch Gewalt kann auch in religiösen Konflikten keine Lösung sein. Der Dialog zwischen den Religionen und den Kulturen sollte gefördert werden. Dies schließt jedoch solche aus, die – wie die Autoren des Webblog „Politically Incorrect“ – Vorurteile verbreiten und einem Dialog der Kulturen schlicht entgegenstehen. Wer keinen Dialog will, muss den Mund halten können.

Der seit 1997 alljährlich am 3. Oktober – dem Tag der Deutschen Einheit – stattfindende „Tag der offenen Moschee“ ist ein Zeichen des Dialogs, der nicht verschmäht werde darf , wie es beispielsweise die Pro-Bewegung vormacht.

Neben dem Dialog sollte die Politik vor allem für die strikte Trennung von Religion und Staat sorgen. Momentan gibt es – auch dies wird gerne verschwiegen – noch viele Verzweigungen zwischen Religion bzw. Kirche und Staat in der Bundesrepublik. Bestes Beispiel ist der staatliche Religionsunterricht an Schulen. Der Staat sollte Atheist sein, um eine Zuspitzung des Konflikts zwischen den Religionen zu vermeiden. Das heißt nicht, dass er einen Dialog mit Religionen ausschlägt oder diese gar verbietet. Der atheistische Staat sollte ein den Religionen gegenüber neutraler Staat sein, der keine Religion bevorzugt aber alle Religionen dem Gesetz der Religionsfreiheit folgend erlaubt.

Teil 1: Islamophobie – Deutschland im Wahn
Teil 2: Islamophobie – Deutschland im Wahn – Chaos lechts und rinks
Teil 3: Islamophobie – Deutschland im Wahn – Islam-feindliche Medien
Teil 4: Islamophobie – Deutschland im Wahn – Islam und Islamismus

Rückblick: Eine Welt wütender Fanatiker

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Arroganz der Macht – Münsteraner Skulpturen-Skandal

Michael Schulze von Glaßer – Vom 16. Juni bis 30. September fanden im kleinen Provinz-Nest Münster (Nordrhein-Westfalen) zum vierten Mal die „Skulptur Projekte 07“ statt. Skulpturen von 36 Künstlerinnen und Künstlern aus der ganzen Welt zierten den öffentlichen Raum der 270.000 Einwohner-Stadt. Selbst internationale Medien berichteten über die Kunstausstellung in Münster, immerhin in der Kunstwelt sind die alle 10 Jahre stattfindenden Münsteraner Skulptur-Projekte ein Jahreshöhepunkt.

Nach Ende der Skulptur-Projekte darf die städtische Kunstkommission darüber beraten, welche Kunstwerke die Stadt von den Künstlerinnen und Künstlern kaufen soll, um Münster weiterhin kulturell zu bereichern. Neun Skulpturen wählte die Kunstkommission dieses Jahr aus, darunter auch der so genannte „Arkaden-Adler“ von Martha Rosler – ein Reichsadler ohne Hakenkreuz, der vor die Münsteraner Arkaden platziert wurde, um darauf aufmerksam zu machen, dass die Arkaden dem Baustil von Albert Speer nahe kommen.


Das Kunstwerk „Unsettling the Fragments“ (Erschütterung der Fragmente) der Jüdin Martha Rosler beschäftigt sich mit der NS-Vergangenheit. Es zeigt das Adler-Emblem des ehemaligen, unter der Leitung von Ernst Sagebiel 1935 errichteten Lufttransportkommandos der Wehrmacht (heute Lufttransportkommando der Bundeswehr).
© Foto: Michael Schulze von Glaßer


Das Hakenkreuz in den Klauen des Adlers wurde nach dem Krieg weggemeißelt. Die Skulptur steht vor den „Münster Arkaden“ – einem Einkaufszentrum mitten in der Stadt.
© Foto: Michael Schulze von Glaßer

Der absolute Favorit der Kunstkommission ist jedoch die „Paul Wulf Statue“, die auch von den Leserinnen und Lesern der lokalen Zeitungen zur beliebtesten Skulptur gewählt wurde. Die Statue ist ein Abbild des im Nationalsozialismus im Alter von 16 Jahren zwangssterilisierten Antifaschisten Paul Wulf. Die Statue von Künstlerin Silke Wagner und dem Umweltzentrum-Archiv-Verein trägt zu Recht den Namen „Münsters Geschichte von unten“ – die Statue ist eine Art Litfasssäule und wurde während der Skulptur-Projekte 2007 mit vier verschiedenen Themen plakatiert: Beginnend mit der „Lebensgeschichte und Gesellschaftspolitischen Arbeit von Paul Wulf“ über die „Geschichte der Hausbesetzungen in Münster“ und „Politische Zensur von Texten in Deutschland von 1970 bis heute“ und endend mit der Plakatierung „Anti-Atom-Bewegung in Münster“ war die Skulptur sehr abwechslungsreich.


Viel beachtet: Paul Wulf Standbild bei den Skulptur-Projekten Münster’07.
© Foto: Michael Schulze von Glaßer


Das Standbild befand sich mitten in der Münsteraner Innenstadt am Stadthaus I.
© Foto: Michael Schulze von Glaßer

Selbst die internationale Ausgabe der renommierten New York Times, die „International Herald Tribune“, hatte die Skulptur auf der Titelseite – das hat selten ein Münsteraner geschafft.

Die Absegnung durch den städtischen Kulturausschuss war nur noch Formsache – denkste! Sowohl die CDU als auch die FDP verwehrten den beiden provokanten Skulpturen – die anderen Skulpturen waren unpolitisch – ihre Stimmen. Die Wellen schlugen während der öffentlichen Sitzung des Münsteraner Kulturausschusses hoch: „Sie spucken auf das Grab von Paul Wulf!“ rief ein Zuschauer. Die Fraktion der Grünen beantragen Rederecht für ein Mitglied des nach dem Tod Paul Wulfs 1999 gegründeten „Freundeskreis Paul Wulf“, was jedoch mit der absoluten Stimmmehrheit von CDU und FDP verwehrt wurde. Eine Schulklasse, die sich während der Skulptur-Projekte mit Paul Wulfs Leben auseinander gesetzt hatte und extra zur Ausschusssitzung kam, war völlig verdutzt. Ebenso die vor den Kopf gestoßene Kunstkommission, in der übrigens auch Mitglieder von CDU und FDP sitzen. Der Direktor des Landesmuseums Dr. Hermann Arnold sprach von einem „fatalen Image-Schaden für die Stadt Münster“. Warum das Ganze?

Politische Gründe machte die CDU nicht geltend. CDU-Vertreter Berthold Socha begründete die Ablehnung des Paul-Wulf-Standbildes mit einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte: „Ich kannte Paul Wulf gut“ sagte Socha, „er würde sich im Grabe herumdrehen, wenn er wüsste, dass er posthum zu einer Litfasssäule degradiert und mit Botschaften beklebt würde, die nicht die seinen sind“. Dr. Bernd Drücke vom Freundeskreis Paul-Wulf, der auch die Plakattexte für die Skulptur sowie für die dazugehörende Internetseite http://www.uwz-archiv.de geschrieben hat und ein sehr guter Freund Paul Wulfs war, widerspricht: „Wir haben bewusst Themen ausgesucht die nicht in staatlichen Bibliotheken zu finden sind und mit denen sich auch Paul Wulf beschäftigt hat“. Dr. Bernd Drücke spielt hier auf die politischen Tätigkeiten Paul Wulfs an, der sich selbst als Anarchist und Kommunist verstand. Wulf selbst lebte eine Zeit lang in besetzen Häusern und war in der Anti-Atomtod-Bewegung gegen die atomare Bewaffnung der Bundeswehr aktiv. Der am 2. Mai 1921 geborene Wulf setzte sich stark mit dem Nationalsozialismus und Zwangsterilisierungen auseinander und wurde zur Stimme der rund 350.000 durch die Nazis zwangsterilisierten Menschen, die sich für ihre Unfruchtbarmachung meist schämten und in der Öffentlichkeit nie wahrgenommen wurden. Die Paul-Wulf-Statue in Münster wäre das einzige Denkmal für Zwangsterilisierte in ganz Deutschland, so Dr. Bernd Drücke.

Der Freundeskreis vermutet hinter der Ablehnung andere Gründe als CDU und FDP zugeben: Paul Wulf gehörte nie zur Münsteraner Elite, ganz im Gegenteil war Wulf während seines Lebens arm. Das Bundesverdienstkreuz für seine gesellschaftlich wertvolle Arbeit nahm der Anarchist nicht zuletzt deshalb an, weil er dadurch eine Rente erhielt – Wulf hatte nur eine sehr karge Rente. Paul Wulf war besonders für die CDU sehr unbequem, da er in zahlreichen Ausstellungen CDUler und andere Menschen, die nach dem verlorenen Weltkrieg Karriere machten, als fanatische Nazis während des Dritten Reiches entlarvte. Daher war er konservativen Kreisen schon immer ein Dorn im Auge – einige Anschläge auf seine entlarvenden Ausstellungen sollen sogar aus Reihen der Jungen Union ergangen sein.

Dr. Bernd Drücke sieht dennoch keine einheitliche Meinung in der CDU – die Ablehnung der Skulptur ist in der Partei kein Konsens. Dennoch sieht es für den Erhalt der Skulptur schlecht aus – zwar sind genug Spenden gesammelt worden, um die Skulptur zu kaufen, doch die Stadt hat ein Vorkaufsrecht, so dass sie den Verkauf der Statue blockieren kann.

Den Worten Hartmut Viehoffs (FDP) während der Sitzung mochte dann auch niemand mehr wirklich glauben schenken: „Wir arbeiten permanent und ständig an der Bewältigung unserer Geschichte“. Während der Ausschusssitzung sollen nach Anwesendenberichten auch die Worte „Wir wollen nicht dauernd an die Vergangenheit erinnert werden“ von Seiten der Wulf-Gegner gefallen sein. Viele Argumente der CDU und FDP Mehrheit scheinen an den Haaren herbeigezogen: So fürchten die Politiker, die Skulptur könnte oft beschädigt werden. Ein anderes Argument: Die Skulptur könnte beklebt oder besprayt werden – während der Skulptur-Projekte 2007 gab es einen Farbbombenanschlag auf die Skulptur. Die Politiker vergessen, dass jede Statue im öffentlichen Raum Ziel eines Anschlags werden kann – es drängt sich zunehmend der Verdacht auf, dass die Ablehnung der Skulptur einen ideologischen Hintergrund hat: Was wäre wenn Paul Wulf liberal-konservativ gewesen wäre?

Die FDP ging nun auf Distanz und schob alles auf die Münsteraner CDU: „Wir befinden uns [..] in einer Koalition, die einvernehmlich abstimmt. Dazu stehen wir“, so die FDP-Fraktionschefin Carola Möllemann-Appelhoff.

Die Blockadehaltung der CDU und FDP schadet offensichtlich der Stadt Münster. Selbst der Oberbürgermeister Dr. Berthold Tillmann (CDU) hat sich nun in die Posse eingemischt und die Diskussion für beendet erklärt – Argumente hat er keine genannt und ob das, was gegenwärtig in Münster läuft, als Diskussion bezeichnet werden kann, ist zweifelhaft: Bürgerinnen und Bürger sprechen sich in zahlreichen Leserbriefen für den Erhalt der Paul-Wulf-Statue aus – die Paul Wulf-Gegner CDU und FDP im Kulturausschuss aber ignorieren dies, wie auch schon das abgelehnte Rederecht während der Ausschusssitzung zeigte. Münster ist demnach momentan alles andere als demokratisch: Städtische Schwimmbäder wurden gegen den Willen der Bevölkerung mit der Begründung sparen zu müssen geschlossen – dafür soll eine 30 Millionen Euro teure Luxus-Musikhalle vor das bekannte Stadtschloss geklotzt werden, obwohl die Bevölkerungsmehrheit dies laut Umfragen ablehnt.

Trotz des massiven Protests scheint die Bevölkerungsmehrheit – die für den Erhalt der Paul Wulf Skulptur ist – das Nachsehen zu haben. Die knappe Entscheidung des Kulturausschusses in der Sitzung vom 7. November – eine Stimme Mehrheit – ist so schnell nicht revidierbar. Zwar soll es bald eine „Aktuelle Stunde“ im Stadtrat von Münster geben, die sich mit dem Thema beschäftigt, aber eine Entscheidung kann wohl erst wieder nach einer Frist von sechs Monaten gefällt werden – rechtliche Hindernisse.

Weitere Informationen zu Paul Wulf und der Statue sowie einen Pressespiegel findet sich auf der Website des Umweltzentrum Archiv e.V.: http://www.uwz-archiv.de und auf http://www.paul-wulf.net gibt es weitere Informationen über Paul Wulf und die Skulptur-Projekte 2007.

Im März 2007 erschien das sehr empfehlenswerte Buch „Lebensunwert?“ über NS-Psychiatrie, Zwangssterilisierung und Widerstand, dass sich mit den Schicksalen von Paul Wulf und dem Zwangspsychiatriesierten Paul Brune befasst, im Verlag Graswurzelrevolution – Herausgegeben vom Freundeskreis Paul Wulf (208 Seiten; 14,90 EUR; ISBN 3-939045-05-5).