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“Riesige Terroranschläge standen unmittelbar bevor”

Karl Weiss – Als Chemiker muss man sich denn doch wundern, mit welcher Unbekümmertheit BKA, Staatsanwaltschaft, Innenministerium und Landes-Innenminister vermutlich freche Lügen verbreiten. Mit Wasserstoffperoxid, auch in der konzentrierten Lösung, kann ein „Möchte-Gern-Terrorist“ keinesfalls einen handhabbaren funktionierenden Sprengstoff herstellen!

Polizei, BKA, Staatsanwälte und Innenminister Schäuble verkündeten unisono, Terroranschläge riesigen Ausmaßes (grösser als die Madrid-Anschläge mit 200 Toten) seien mit den Festnahmen von ein paar Spinnern in einem Ferienhaus im Sauerland verhindert worden. Die Terroranschläge seien „in letzter Minute“ verhindert worden.


in letzter Minute verhindert?

Die ausgerasteten Moslems hätten sich konzentrierte Wasserstoffperoxid-Lösung beschafft, das ausgereicht hätte, eine große Anzahl riesiger Terroranschläge auszuführen – und sie seien bereits kurz vor der Durchführung gestanden.

Man kann keineswegs mit Wasserstoffperoxid und anderen Ingredienzien einen handhabbaren Sprengstoff herstellen, ohne über fortgeschrittene Kenntnisse der Emulsionschemie, Monate von Produktionszeit und eine gut ausgerüstete chemische Fabrik zu verfügen.

Unbrauchbares Zeug
Der Sprengstoff Acetonperoxid, der immer wieder in den Behauptungen von Offiziellen im Zusammenhang mit Terrorismus auftaucht, ist absolut unbrauchbar als Terror-Sprengstoff. Es gibt bis heute keinen Hinweis, dass er schon einmal bei einem Terroranschlag verwendet wurde. Die Londoner Anschläge vom 7.Juli 2005 wurden zunächst von Scotland Yard mit Acetonperoxid in Verbindung gebracht, aber als es später angebracht erschien, die „vier britischen Jungs“ als Alleintäter ohne Hinterleute hinzustellen, verschwand die These vom Acetonperoxid von der Bildfläche.

Später waren angeblich erneut eine Vielzahl von Terroranschlägen geplant im UK, angeblich hätten Terroristen 200 Flugzeuge zum Absturz bringen wollen (allerdings wurden nur 19 Gruppenmitglieder gefunden und es blieb ungeklärt, wie 19 Mann 200 Flugzeuge in Selbstmordakten hätten hochjagen sollen), der Sprengstoff sei Acetonperoxid und man könnte ihn auf einer Flugzeugtoilette zusammenmischen und herstellen. Alle Flüssigkeiten wurden in einer hysterischen Reaktion hierauf aus dem Handgepäck in Flugzeugen verbannt und man verkündete fröhlich, die Bestandteile „könne man in jeder Apotheke kaufen“.

Siehe hierzu auch den Artikel …in jeder Apotheke erhältlich.

Auch dies war nichts als Angstmache und ein Lügengebäude. Bis heute konnte man keinem der angeblichen Terroristen in England genügend nachweisen, um überhaupt vor Gericht gestellt zu werden. Am Ende werden sie wahrscheinlich unter einem Generalparagraphen wie „Bildung einer terroristischen Vereinigung“ oder ähnlichem abgeurteilt, die man immer anwendet, wenn man keine konkreten Taten nachweisen kann.

Auch die deutschen Terroristen, die man jetzt genau rechtzeitig zur Bundesinnenministerkonferenz auffliegen liess, haben gute Chancen, lediglich mit Generalparagraphen, die im Kern Gesinnung verurteilen, zu einer Verurteilung gebracht werden zu können.

Acetonperoxid ungeeignet als Terror-Sprengstoff
Warum ist Acetonperoxid als Terror-Sprengstoff völlig ungeeignet?

Entweder er wird nach der Herstellung vom Wasser abfiltriert und getrocknet, dann fliegt er den Amateur-Terroristen im gleichen Moment um die Ohren, wenn er trocken ist. Er explodiert dann nämlich schon bei Sonnenlicht, auf leichten Schlag oder auf eine Temperaturerhöhung. Er ist schlicht und einfach nicht handhabbar und kann daher für Sprengstoffanschläge nicht in Frage kommen. Er kann zum Beispiel nicht in einem Auto transportiert werden, weil die Strassenunebenheiten ihn schon in die Luft jagen würden.


Unbrauchbares zeug?

Oder er wird als Emulsionssprengstoff in Wasser hergestellt. Dann nennt man diesen Sprengstoff Apex. Er wird in flüssiger Form in Plastikwürste gepresst, die man dann in Bohrlöchern anbringt. Gegenüber den Dynamit-Stangen hat er den Vorteil: Die Plastikwürste sind beweglich und passen sich an die Form jedes Bohrlochs an. Apex ist im Bergbau ein gebräuchlicher Sprengstoff. Um ihn herzustellen, muss man das bei der Herstellung anfallende feste Acetonperoxid (genau gesagt: eine Mischung aus den Dimeren und dem Trimeren davon) in einer öligen Flüssigkeit lösen, die ihrerseits wiederum in Wasser emulgiert wird, darum heisst er Emulsionssprengstoff. Es dürfte nicht mehr als 10 oder 20 Personen auf der Welt geben, die diese Technik beherrschen, spezielle Emulsionschemiker mit wahrscheinlich mehr als dreissig Jahren Erfahrung auf diesem Gebiet.

Komplizierte Sache
Warum ist es so kompliziert, einen solchen Sprengstoff herzustellen? Zunächst muss man eine ölige Flüssigkeit kennen, die hierfür geeignet ist, also das Acetonperoxid sehr gut löst und gleichzeitig gut und stabil in Wasser emulgiert weden kann. Dann muss man die geeigneten Emulgatoren und Stabilisatoren kennen, wahrscheinlich eine Kombination von mindestens fünf Substanzen in unterschiedlichen Anteilen, die das Acetonperoxid nicht aus der Lösung im Öl verdrängen und gleichzeitig eine absolut stabile Emulsion des Öls (mit dem Acetonperoxid drinnen) in Wasser garantieren, auch wenn die Emulsion höheren Temperaturen oder niedrigen Temperaturen ausgesetzt ist. Zur Herstellung sind daher auch Spezialkesssel in einer chemischen Fabrik notwendig.

Wer schon einmal versucht hat, stabile Emulsionen (für andere Zwecke) zu erzeugen, kann ein Lied von diesen Schwierigkeiten singen – wie z.B. der Autor.

Der Aufwand, die einzelnen Komponenten zu besorgen – was Spuren hinterlässt – und dann eine Produktion von Apex in Gang zu bringen, was Monate gedauert hätte, bevor die Mengen für große Anschläge fertig gewesen wären, ist für wirkliche Terroristen völlig unakzeptabel. Man legt Spuren und muss dann noch Monate weitermachen, bevor man zur Ausführung schreitet. Da ist die Wahrscheinlichkeit aufzufliegen schon fast zur Sicherheit geworden.

Demgegenüber gibt es in jedem größeren Bergbauunternehmen große Lager von Sprengstoff. Man kann mit einem Einbruch an sie herankommen oder aber auch einen unterbezahlten Arbeiter dort bestechen, sie herauszuschmuggeln. Das geht schnell und man hat den Sprengstoff gleich anwendungsbereit zur Verfügung.

Niemals auch nur nahegekommen
Es kann also mit Sicherheit gesagt werden, die ausgeflippten Möchte-gern-Terroristen vom Sauerland konnten unmöglich der Ausführung von Terroranschlägen auch nur nahe gekommen sein – und das unabhängig von der Frage, ob die hochkonzentrierte Wasserstoffperoxid-Lösung durch eine niederkonzentrierte ausgetauscht worden war oder nicht.

Falls ihnen wirklich jemand in einem Terroristen-Ausbildungskamp in Pakistan beigebracht haben sollte, man könnte Acetonperoxid als Terrorsprengstoff herstellen und verwenden, so ist die Ausbildung in diesem Kamp grottenschlecht und man kann ruhig weiterhin Konvertiten zum Islam dort ausbilden lassen, ohne sich um die angebliche Gefahr von Terroranschlägen zu sorgen.

Eher wahrscheinlich ist allerdings, die deutschen und US-Dienste hatten einen ‚agent provocateur’ in der Gruppe, der sie anleitete, einen Rohstoff für Sprengstoffe zu beschaffen, der sowieso nicht verwendet werden kann, so dass man später eine wirkliche Tat hat, wegen der man verurteilen kann.

Dass die zum mohammedanischen Glauben Konvertierten allerdings auf so primitive Tricks hereinfielen, würde schon zeigen, von ihnen wäre in hundert Jahren noch keine wirkliche Gefahr ausgegangen. Um Terrorist zu sein, reicht es nicht, einen festen Glauben in Allah zu haben, man muss auch handwerkliches Können in terroristischer Alltagsarbeit haben. Hier scheint es sich aber eher um Personen gehandelt zu haben, die nie über unverdaute Hassgefühle auf die westlichen Mächte hinausgekommen sind und sich von einem alten Spezialisten mit Verbindungen zu einer „Islamischen Dschihad Union“ in Usbekistan an der Nase herumführen liessen.

Diese Terrororganisation gibt es nämlich wirklich. Sie wurde von der CIA aus der Taufe gehoben, als man auch die Al Quaida schuf und als man die Taliban durch massive Unterstützung mit Geld, Waffen und Ausbildung zu einer bedeutenden Organisation machte, weil man damals nämlich die wildgewordenen Islamisten auf die Sowjetruppen in Afghanistan hetzte. So besteht über die gemeinsame Herkunft aus CIA-Gruppen und CIA-Günstlinge auch wirklich eine Verbindung zu Al Quada, denn das war nie etwas andere als das Kodewort für eine Unterorganisation des CIA unter Führung des US-Vertrauten Osama Bin Laden, die zuerst gegen die Sowjets in Agfghanistan, dann gegen die Serben in Bosnien und später gegen Russland in Tschchenien eingesetzt wurde.

Seltsam, dass alle deutschen Massenmedien diese einfachen Zusammenhänge der US-Regierung mit all diesen Gruppen „aus dem Gedächtnis verloren“ haben, obwohl man entsprechende Zeugnisse finden kann, wenn man will.

Mit genau dieser US-Regierung hat man aber „vertrauensvoll zusammengearbeitet“ bei der Überwachung der angeblichen Terrorgruppe. Mit dem Urheber der Terrorgruppe bei deren Überwachung zusammenzuarbeiten ist eigentlich nicht gerade das Angebrachte, oder?

Widersprüchliches, wohin man sieht
Aber zumindest die schreiendsten Widersprüche in den Aussagen gegenüber der versammelten Presse hätten den Massenmedien auffallen müssen – aber auch hier Fehlanzeige. Brav als Hündchen der Bundesregierung – „die Stimme seines Herrn“- berichtet man nacheinander über die sich widersprechenden Aussagen.

Einmal behauptete man, die Terroranschläge hätten „unmittelbar bevorgestanden“, dann heisst es, es sei über mögliche Anschlagziele bisher nur Gespräche geführt worden, während eine dritte Stimme bereits weiss, der Frankfurter Flughafen und die US-Einrichtungen in Ramstein seien das Ziel gewesen. Was denn nun?

Am 8. September kommen neue Widersprüche. Die „Süddeutsche“ titelt: „Anschläge sollten noch im September ausgeführt werden.“ Und schreibt: „Die Festnahme im Sauerland kam gerade noch rechtzeitig.“ Drei Kleintransporter seien bereits besorgt gewesen, mit denen als Autobomben Anschläge in Deutschland getätigt werden sollten. Wann man denn die grossen Mengen Sprengstoff hergestellt hätte, für die ja Monate der Produktion notwendig gewesen wären, hat niemand geklärt. Doch dann kommt auch schon das Dementi: Man wisse nicht, zu was die Kleintransporter dienten, verlautet aus der Bundesanwaltschaft.

Erst hiess es, alles sei fertig gewesen für die Anschläge, dann, es seien erst die ersten Mengen von Wasserstoffperoxid-Lösung beschafft worden – andere Ingredienzien gab es noch gar nicht, dann: Die Lösung sei durch eine verdünnte ausgetauscht worden, die gar nicht für die Reaktion verwendet werden kann – wie hätten dann bald Anschläge ausgeführt werden können?

Dass die Anschläge unmittelbar bevorstünden, wurde daraus geschlossen, das die beschaffte Wasserstoffperoxid-Lösung nur eine Woche lagerfähig sei („Welt“), nur liest man in einer anderen Quelle, die Mengen seinen von Februar bis August besorgt worden. Ob die „Welt“ der Meinung ist, seit Februar sei in etwa eine Woche vergangen?

Zuerst wurde erzählt, die Terroristen-Anwärter hätten sich hochgradig subversiv verhalten, denn sie hätten versucht, mögliche Überwachung abzuschütteln (böse Jungs, nicht? Das macht man doch nicht!), dann: Sie hätten bemerkt, dass sie unter ständiger Überwachung standen (es stand im Mai ja auch in „Focus“, hier:), hätten aber ihr Vorhaben ungerührt weiter verfolgt. Na, das ist aber hochgradig subversiv, was? Einfach weitermachen, das hatte die Polizei nicht erwartet. Das muss eine höhere Form von Subversivität sein, nicht? Vielleicht jene, die man „Nicht mehr alle Tassen im Schrank“ nennt?

Nachdem durch irgendein Leck im Mai die ganze Story an „Focus“ kam, schlug man aber nicht sofort zu, sondern vertraute offenbar darauf, die Terroristen werden schon nicht Focus lesen. So gab man einem Teil der Gruppe Zeit rechtzeitig unterzutauchen. Ist das die Art von Polizeiarbeit, die in Deutschland üblich ist? Oder wollte man genau das, damit der (die?) Spitzel verschwinden konnte(n), ohne Aufsehen zu erregen?

Was denn nun?
BKA-Präsident Zierke erklärte, es seien in diesem Fall insgesamt 49 Personen unter Beobachtung, die Sprecherin der Bundesanwaltschaft Kneuer dagegen nannte diese Grössenordnung „unrealistisch“. Wie denn nun?

Vielleicht sollten unsere Sicherheitsorgane, Massenmedien und Innenminister zuerst mal einen Kurs machen „Wie lüge ich, ohne dass es auffällt?“- bevor sie sich das nächste Mal an die Öffentlichkeit wagen. Dass sie selbst nicht darauf kommen, kann man ja verstehen, aber hat ihnen niemand gesagt, dass man sich auf EINE Version einigen muss, bevor man an die Öffentlichkeit geht?

Was sollten aber all diese Lügen? Angst erzeugen, eine Hysterie wecken. Dann würde man rasch die neuen Überwachungsmassnahmen und neuen Gesinnungsstraftaten durchsetzen – und niemand hätte es richtig gemerkt vor lauter Angst vor den bevorstehenden Terroranschlägen.

Es fragt sich wirklich, wer mehr „einen in der Waffel“ hat, die Konvertiten, die nicht bemerkt haben, wie sie von Sicherheitskräften für deren Zwecke missbraucht wurden, oder diese selbst, die uns achtzehn verschiedene Versionen erzählen und glauben, wir würden es nicht bemerken.

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Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2

Danach wird Deutschland nicht wiederzuerkennen sein

Karl Weiss – Die Kinderschänder sind los! Das Sexualstrafrecht muss verschärft werden! Endlich wird die Bundesregierung aktiv! Kaum ein Thema lässt sich so leicht cherungsverwaemotional hochspielen und demagogisch ausbeuten wie das Sexualstrafrecht, denn die Vorstellung eines obskuren Kinderschänders, der sich heimlich an die Kinder heranmacht, sie entführt, missbraucht und evtl. tötet, ist der extremste Albtraum jeder Eltern – und überhaupt jeder vernünftigen Person.

Nur geht die Vernunft auch unheimlich leicht verloren, wenn es sich um dieses Thema handelt. Ist da nicht die neunjährige X. Ermordet worden? War da nicht vor einem Jahr der Fall des 7-jährigen Y.? Bundesjustizministerin Zypries kündigt an: „Die Verschärfung des Sexualstrafrechts wird jetzt zügig angegangen.“

Verschärfung gegen Kinderschänder?
Die Aufsehen erregenden Fälle: Sexualmorde an Kindern. Man sagt Sexualstrafrecht, aber man meint: Kinderschänder. Sind Sie für Milde gegen Kinderschänder? Na sehen Sie. Ist doch alles in Ordnung. Fast.

Tatsächlich gibt es Täter, die Kinder anlocken, sich an ihnen vergehen und sie dann oft auch umbringen. Das ist allerdings – im Vergleich zur Gesamtheit der sexuellen Straftaten gegen Kinder – eine verschwindend geringe Anzahl. Die Chance im Lotto zu gewinnen ist weit höher als Opfer eines solchen Täters zu werden.

Die bestehenden Gesetze gegen solche Taten sind vollständig ausreichend. Sie erlauben die lebenslange Strafe und zusätzlich auch das Verhängen von Sicherheitsverwahrung, also das wirklich lebenslange Wegsperren, wenn befürchtet werden muss, der Täter könnte rückfällig werden. Die Politiker, die uns weismachen wollen, die jetzt geplanten Verschärfungen seien gegen solche Täter gerichtet, lügen unverschämt.

In Wirklichkeit finden weit über 95 % der sexuellen Übergriffe gegen Kinder zuhause statt, durch Familienangehörige oder eng mit der Familie verbundenen Personen, die sich unter Ausnützen der völligen Abhängigkeit der Kinder von der Familie an sie heranmachen.

Verringerung schwerer Sexualstraftaten auf ein Drittel
Aber dennoch – sind die schweren Sexualstraftaten in letzter Zeit nicht unheimlich angestiegen – vielleicht verursacht durch das Internet? Um wie viel Prozent, glauben Sie, sind in den letzten Jahren und Jahrzehnten die schweren Sexualdelikte in Deutschland angestiegen? 20%? 50%, 260%?

Nach einer Studie des Kriminologischen Instituts Niedersachsen glauben die Deutschen (im Schnitt), dass die Zahl der Sexualmorde zwischen 1993 und 2003 um 260 Prozent angestiegen sei. Tatsächlich sank die Zahl der schweren Sexualverbrechen in den alten Bundesländern zwischen 1981 und 2004 auf ein Drittel (der Bezug auf die alten Bundesländer hier nur wegen der Vergleichbarkeit).

Falls das Internet irgendeinen Zusammenhang mit solchen Straftaten hat, dann kann es also nur im Sinne einer Verringerung gewirkt haben.

Die Aufsehen erregenden Fälle stellen aber nicht nur weniger als 1% der wirklichen Fälle von sexuellen Übergriffen gegen Kinder dar, sie werden nach jetzt beabsichtigten Verschärfungen auch nicht mehr als 0,1% der Verurteilungen sein.

Auf die spektakulären medienwirksamen Entführungen und Morde bezieht sich die ganze aufgeregte Diskussion, doch die vielen anderen normalen Fälle von Sexualstraftaten und vermeintlichen Sexualstraftaten fallen nun unter die Verschärfungen. In Wirklichkeit sind nur sie von den Verschärfungen betroffen. Jene 99,9% der Verurteilten, die niemals Kinder entführt haben, niemals Kinder zu Sex gezwungen haben, niemals getötet, die aber vielleicht als Jugendlicher mit einem anderen jungen Menschen Sex gemacht haben.

Es geraten jetzt Fälle aus der Grauzone in den Bereich der Sexualdelikte, die zwar von sehr religiösen Menschen manchmal auch als schlimme Vergehen gewertet werden, aber von der großen Mehrzahl der Menschen in Deutschland nicht.

Was nennt man die Grauzone?
Vor allem handelt es sich um sexuelle Aktivitäten von Jugendlichen. 16-jährige mit 15-jährigen, 17-jährige mit 16-jährigen und auch schon mal 14-jährige mit 13-jährigen usw. Die christlichen Extremisten in den USA (die jetzt auch ihre neuen Gesetzestexte in Europa durchsetzen) sind der Meinung, es müsse mit harter Hand verhindert werden, dass junge Menschen sich sexuell betätigen vor der Hochzeit.

So haben sie bereits in vielen Staaten der USA Regeln und Gesetzgebungen durchgesetzt, die z.B. intime Berührungen von Jugendlichen untereinander als „Kinderschändung“ ansehen, die jegliche sexuelle Aktivitäten von Jugendlichen als „geistige Krankheit“ denunzieren und mit Internierung in geschlossene Institutionen bestrafen – ohne dass dafür gerichtliche Einweisungen nötig wären. Bereits Kinder zwischen 8 und 14 Jahren werden in solche geschlossenen psychiatrischen Institutionen eingeliefert, wenn irgendetwas Sexuelles bei ihnen bemerkt wurde.

Dies trifft auch auf Kinder und Jugendliche zu, die überhaupt keine sexuellen Kontakte mit anderen Personen hatten, aber bei sexuellen Aktivitäten erwischt wurden, sei es beim Masturbieren oder mit Porno-Zeitschriften und/oder –Bildern.

Im ersten Teil des Artikels wurde hierzu schon einiges ausgeführt, u.a. dass im Moment geschätzt wird, in den USA seien etwa 50 000 Jugendliche und Kinder in einer solchen Art von „Behandlung der Geisteskrankheit Sex“ in einer geschlossenen Einrichtung.

Dies ist im Moment noch keine Praxis in Europa, doch es kann kein Zweifel bestehen, die extremistischen Christen in den USA werden auch in diesem Fall darauf bestehen, dass ihre US-Regelungen von der EU übernommen werden und dann in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Angesichts des allgemeinen Kadavergehorsams europäischer Regierungen gegenüber der hysterischen Bush-Clique kann davon ausgegangen werden, man wird dies versuchen durchzuführen. Da die ersten Gesetzentwürfe dieser Art (siehe die deutsche Regelung, die bereits in den Bundestagsausschüssen ist) auf keine heftigen Proteste getroffen sind (sie wurden ja auch praktisch geheim gehalten), darf der nächste Schritt bald erwartet werden.

Die andere Art von Grauzonen-Ereignissen sind solche, in denen bereits erwachsene junge Leute (18- bis 21-jährige) mit minderjährigen Jugendlichen (14 bis 18–jährige) sexuelle Kontakte haben, seien es Zungenküsse (das wird von den extremistischen Christen der Bush-Fraktion bereits als sexueller Kontakt ausgelegt und ist in einer Anzahl von US-Bundestaaten bereits Teil der mit Gefängnis bedrohten Taten), sei es „Petting“, also Berührungen primärer oder sekundärer Geschlechtsmerkmale. Ganz zu schweigen natürlich von oralem Sex oder dann „richtigem“ Sex mit Penetration.

Ein dritter Teil der Grauzone sind einmalige, geringfügige „Ausrutscher“. Einer der Sachverständigen bei der Anhörung des Ausschusses im Bundestag nannte als Beispiel einen Lehrer, der sich nie etwas zuschulden kommen ließ, aber während einer schweren Ehekrise im Schwimmbad einer Schülerin an die Brust fasste, als einmaliges Geschehen. Auch sexuelle Übergriffe gegen Kinder, die kurzzeitig und einmalig sind, werden in vielen Ländern nicht als schwere Sexualdelikte behandelt. Man geht davon aus, dass vor allem die Situation des Ausgesetz-Sein gegenüber häufigen und längerdauernden sexuellen Übergriffen dauernde psychische Schäden verursacht. Ebenso wird jede Art von Doktor-Spielen unter Kindern als absolut außerhalb irgendeines staatlich strafwürdigen Bereichs behandelt. Grauzonen-Fälle werden bestenfalls als Erziehungsprobleme oder Ordnungswidrigkeiten angesehen, aber nicht als Sexualdelikte.

Schutzalter in Deutschland
Diese ganze Grauzone ist im Moment noch in den meisten europäischen Ländern völlig außerhalb des strafbaren Bereiches. In Deutschland als typischem Beispiel gilt das Schutzalter von 14 Jahren, wobei jegliche sexuelle Handlung an oder mit jüngeren durch Erwachsene (also über 18-jährige) strafbar ist. Für den Bereich der Jugendlichen zwischen 14 und 16 ist sexueller Kontakt strafbar, wenn der Partner mehr als 5 Jahre älter ist (das ergibt also im Fall eines 16-jährigen Jugendlichen ein Höchstalter von 21 Jahren, ab dem Strafbarkeit gegeben ist). Über 16 gibt es keine Strafbarkeit mehr, unabhängig vom Alter des Partners, sondern es gelten die Regeln des normalen Strafrechts, das natürlich die Fälle der Bestrafung bei Anwendung von Gewalt und bei Ausnützen von Abhängigkeit festlegt.

Der neue Gesetzentwurf
All dies soll jetzt völlig abgeschafft und durch eine andersartige absurde Regelung ersetzt werden: Sowohl das Täter- als auch Opfer-Alter soll generell auf 18 Jahre heraufgesetzt werden, mit anderen Worten, die Unterscheidung in Kinder (bis 14) und Jugendliche (bis 18) wird aus dem Sexualstrafrecht gestrichen – und zwar, wie einer der Sachverständigen bei der Anhörung im Bundestagsausschuss betonte, unter Aufhebung der bei anderen Straftaten gültigen Jugendstrafrechts und des Einbeziehens von Kinder und Jugendlichen ins Erwachsenenstrafrecht, ausschließlich für die Fälle von Sexualstraftaten.

Das gilt sowohl für jenen Paragraphen, der bisher die Kinder (bis 14) vor jeglichen „sexuellen Handlungen“ schützte („Kinder-Missbrauch-Paragraph“), als auch für jenen, der jegliche Darstellung (in Text oder Bildern) von „sexuellen Handlungen“ mit, an oder vor Kindern (bis 14) verbot („Kinderpornoparagraph“).

Der „Kinderschänder“-Paragraph
Die Basis der Argumentation war, Kinder (bis 14) können kein Einverständnis mit sexuellen Handlungen mit Erwachsenen (ab18) gültig erklären, denn sie sind immer in einer abhängigen Situation und vermögen nicht einzuschätzen, auf was sie sich eventuell einlassen. Dies wird im Gesetz so ausgedrückt, dass sie in einer Zwangslage befinden bzw. dass der Erwachsene eine Zwangslage ausnutzt, wenn er sich darüber hinwegsetzt. Anders ausgedrückt: Kinder (bis 14) können grundsätzlich keine wirksame Einverständniserklärung mit Sex abgeben.

Nun hat man aber den gleichen Gesetzestext benutzt, nur hat man in Bezug auf die Täter „ab 18“ weggelassen, also alle Jugendlichen und Kinder in den Täterkreis einbezogen und auf der Seite der Opfer „bis 14“ weggelassen und durch „bis 18“ ersetzt, wodurch nun plötzlich alle Jugendlichen ebenfalls für unfähig erklärt werden zu wissen, worauf sie sich bei sexuellen Kontakten einlassen – was einfach Unsinn ist. Bis 18 gäbe es dann nicht mehr die Möglichkeit, wirksam sein Einverständnis zu Sex zu erklären.

Da über die Frage der „Zwangslage“ eine ausführliche Rechtssprechung besteht, die in der Praxis alle, die unter diesen Paragraphen fallen, automatisch in einer solchen Zwangslage sieht, bedeutet dies, alle Jugendlichen wären dann immer bei sexuellen Kontakten in einer Zwangslage, auch wenn sie unter Gleichaltrigen stattfinden. In der Praxis der Rechtssprechung bedeutet das, es ist genauso, als ob die Worte „unter Ausnutzen einer Zwangslage“ gar nicht im Gesetzestext stehen würde.

Es ist zwar möglich und denkbar, dass die Gerichte angesichts des neuen Paragraphen eine andere Rechtsprechung entwickeln, in denen der Begriff „Zwangslage“ wieder deutlich enger ausgelegt wird, aber das ist nicht sicher. Es ist auch nicht akzeptabel, dass man ein Gesetz macht, das anschließend von den Gerichten uminterpretiert werden muss, um nicht in Absurditäten auszuarten, speziell in einem Fall wie diesem, in dem das geltende Recht völlig korrekt und ausreichend ist..

In Bezug auf diesen Paragraphen gibt es überhaupt keine Begründung für irgendeine Änderung. Es wird lediglich gesagt, die europäische Rahmenregelung müsse umgesetzt werden. Die wiederum bezieht sich auf eine von der UNO empfohlene Verschärfung, die dort wiederum von US-Beauftragten durchgesetzt wurde und teilweise wörtlich den Text von neuen US-Gesetzen wiedergibt.

Wenn ein juristischer Laie den neuen Gesetzestext liest, so kann er das wahre Ausmass der Änderung in der Regel nicht erkennen, denn er wird den Begriff „Zwangslage“ wie ein normaler Mensch auslegen und nicht juristisch und sieht daher gar keine Gefahr, denn er assoziiert mit Zwangslage Prostitution und sieht dann eine Bestrafung angemessen.

Dies geschah z.B. mit dem Moderator „Jomira“ in einem Forum der „Uni-Protokolle“, wo der erste Teil dieses Artikels diskutiert wurde:

Er schreibt zu diesem ersten Teil, der am Anfang des Threads mit seinen beiden Veröffentlichungen verlinkt worden war:

„Die Darstellung in den beiden ersten Links sind schlicht und einfach falsch. Die Anhebung des Schutzalters auf 18 betrifft lediglich den Fall, in dem ein eventuelle Zwangslage (sprich: Prostitution vorliegt oder Pornographische Aufnahmen gemacht werden). Es betrifft aber nicht eine Beziehung zwischen Jugendlichen (…) Zu den Befürchtungen vom Heise-Blog:
Meiner Meinung nach wird hier eine ganz schöne Hysterie verbreitet, so wird von einer „Flut“ von Anzeigen gegenüber Ex-Freunden gesprochen. Das halte ich doch für fragwürdig, da ein letztendlich nachgewiesen werden müßte, dass von dem Verdächtigem psychischer Druck ausgeübt wurde. Und auch hier gilt: Im Zweifel für den Angeklagten. (…) Aber ich lasse mich gerne korrigieren.“

Bei einem Thema, in dem so viele hysterische Reaktionen vorkommen, nun ausgerechnet denen, die vor den Folgen der Veränderung warnen, Hysterie vorzuwerfen, ist schon etwas abseitig.

Die Frage des psychischen Drucks, der hier als schwierig zu beweisen angenommen wird, ist in der Praxis des Sexes zwischen Jugendlich aber eben keineswegs selten und oft wirklich vorhanden – wenn auch in leichter Form (die aber in der Rechtsprechung als ausreichend angesehen wird). Schon die Annahme eines Mädchens, der Junge könnte eventuell mit ihr Schluss machen, wenn sie ihn nicht küssen, nicht „Petting“ machen lässt oder nicht Sex mit ihm macht, wird als solcher psychischer Druck ausgelegt, womit schon eine Riesenzahl Fälle von neugierigen oder verliebten Kontakten unter Jugendlichen unter den Paragraphen fallen.

Dies ist besonders von Bedeutung, da ja die Freundschaften unter Jugendlichen nur selten für die Ewigkeit gemacht sind und fast jedes Mal nach einer „Trennung“ eine junge Person mit viel Wut auf die andere Person übrig bleibt. Bettina Winsemann hat in ihrem diesbezüglichen Artikel in „telepolis“, der wenige Tage nach dem ersten Teil dieses Artikel erschien, besonders auf die damit eröffneten Möglichkeiten der Rache durch Anzeigen und Zeugenaussagen für den „verlassenen“ Partner aufmerksam gemacht, worauf sich der Moderator im oben zitierten Posting mit der Aussage zum „Heise-Blog“ bezieht.

Andere weisen darauf hin, dass es ja sicher verständige Richter gibt, die Verfahren einstellen werden, in denen lediglich einverständlich sexuelle Handlungen unter Jugendlichen angeklagt sind. Das ist sicher richtig. Die Neufassung der Paragraphen würde wahrscheinlich nicht zu Millionen von unschuldig Verurteilten führen. Das ist ja auch nicht der Kern der Gefahr, die in solchen Gesetzen liegt.

Dieser liegt vielmehr darin:
Ein weitgehend eindeutiges Gesetz, das klar beschriebene Taten unter Strafandrohung stellt und dem gesellschaftlichen Konsens zu dieser Art von Straftaten entspricht, wird ohne jede inhaltliche Begründung durch radikal veränderte Paragraphen ersetzt, die nun einer weiten Auslegung Raum geben, ohne jegliche Diskussion hierzu in der Öffentlichkeit.

Jegliche Rechtssicherheit in Bezug auf junge Leute, die verliebt sind und dementsprechend und naturgegeben handeln, ist aufgehoben. Solche jungen Leute sind plötzlich aufgrund von hierzulande als selbstverständlich geltendem Handeln der Gefahr ausgesetzt, von Denunzianten vor Gericht und eventuell zu Verurteilungen gebracht zu werden, ohne irgendetwas Verwerfliches getan zu haben. Da reicht es nicht aus, damit zu argumentieren, viele Richter würden da schon vernünftig sein, speziell in einem Land, in dem ein Schill Richter werden konnte.

Versuch strafbar
Der absolute Abschuss ist nun, man will nach der deutschen Gesetzesvorlage auch noch den Versuch strafbar machen. Das eröffnet noch weitere, noch absurdere Missbrauchsmöglichkeiten dieses Gesetzes für Personen, die aus welchen Gründen auch immer, anderen schaden wollen. Wenn das „Kind“ in Wirklichkeit überhaupt nicht sexuell angegriffen wurde, sondern nur ein Versuch vermutet wird, weil irgendjemand etwas gesagt hat, was ein anderer auf seine Art interpretiert hat, so fragt sich wirklich, wo hier der Sinn einer vorgesehenen Bestrafung liegen soll. Außer man hätte im Sinn, neue Möglichkeiten zu schaffen, unliebsame Personen auf die Anklagebank und evtl. ins Gefängnis zu bringen, ohne dass sie wirklich etwas getan haben.

Von einer Bundesregierung, die den kritischen Wissenschaftler Andrej H. ins Gefängnis hat stecken lassen, weil er in einer wissenschaftlichen Arbeit, die sich kritisch mit dem Kapitalismus auseinandersetzt, die Worte „Reproduktion“, „politische Praxis“ und „marxistisch-leninistisch“ verwendet hat, ist eine solche Absicht zuzutrauen.

Ehrvernichtende Anklage
Dabei geht es hier eben nicht um die Anklage eines Ladendiebstahles oder einer Steuerhinterziehung, die dem Ansehen einer Person in der Regel nicht so stark schaden. Hier geht es um die Anklage der „Kinderschändung“ bzw. der „Verwicklung in Kinderporno-Fälle“, die – selbst ohne Verurteilung schon – zum Vernichtendsten gehören, was man einem Menschen vorwerfen kann. Schon allein der Vorwurf, selbst wenn er sich nur auf den Konsum von Kinderporno bezog, wie im Fall der Anklagen der „Operation Ore“, vernichtete viele Firmen und das Leben von Hunderten von Menschen, führte zu 39 Selbstmorden allein in Großbritannien und wurde von allen Betroffenen als die „reine Hölle“ beschrieben. Zu „Operation Ore“ siehe diese drei Artikel: Teil 1, Teil 2 & Teil 3.

Was kommt nach?

Da das Ganze aus den USA kommt, muss man bei der Kritik dieser Gesetzesvorhaben eben auch sehen, was dort vor sich geht. Dort liegen eben bereits die Verurteilungen von jungen Leuten über 14 vor, die nichts als ein wenig Oralsex gemacht haben (siehe auch diesen Artikel: „Schon in den USA, bald auch bei uns: Gefängnis für Sex unter 18“).

Ebenso muss man sehen, diese Rahmenrichtlinie der EU ist nur der erste von wahrscheinlich vielen Anläufen. Die ursprünglich vorgesehene Regelung von vier Jahren Mindeststrafe (die im ersten Teil des Artikels bereits mit in die Beispiele einbezogen wurde, was zu Missverständnissen geführt hat) ist in der endgültigen Fassung herausgelassen worden, aber sie wird bei der nächsten Rahmenrichtlinie (und der entsprechenden Umsetzung in Deutschland) mit Sicherheit kommen.

Das gleiche gilt für die Straftat des „Verleitens“ zu sexuellen Handlungen, die im deutschen Gesetzesvorschlag nicht mehr vorkommt, aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. In den Beispielen im ersten Teil des Artikels wurde sie zum Teil auch mit erwähnt, um deutlicher zu machen, was da auf Deutschlands junge Leute zukommt.

Genauso sind noch viele weitere Verschärfungen in den USA bereits in einem Teil der Bundesstaaten Gesetz, die in der Folge mit Sicherheit (über die EU oder direkt) zu weiteren Versuchen von Neuerungen in unserem Sexualstrafrecht führen werden:

Die generelle Einbeziehung von Kindern (als Täter) in die Strafbarkeit, unabhängig vom Alter,
die Wiedereinführung der Strafbarkeit jeglicher homosexueller Kontakte,
die Einführung der Strafbarkeit von ehelicher Untreue,
die Strafbarkeit von Oralsex,
die Strafbarkeit von Analsex,
die Definition des sexuellen Verlangens als Geisteskrankheit,
die Strafbarkeit der Prostitution bezüglich der Prostituierten,
die Strafbarkeit der Prostitution bezüglich der Freier,
die absolute Strafbarkeit der Abtreibung und dann schliesslich auch
die Strafbarkeit jedes Sexes ausserhalb der Ehe.

Wird die jetzt vorgesehene Änderung Gesetz, so ist ein Loch in den Damm geschlagen, den die Aufklärung gegenüber dem Durchsetzen von christlich-extremistischen Moralvorstellungen mit dem Mittel des Strafrechts errichtet hat. Dann wird es nur noch schwerlich ein Halten geben.

Der Kinderpornoparagraph
Etwas Vergleichbares gilt auch für den anderen Paragraphen, der geändert werden soll: Der Kinderpornoparagraph.

Seine jetzige Fassung sieht vor, es müssen wirklich Kinder abgebildet oder beschrieben sein, also Personen unter 14 Jahren, und es müssen eindeutig sexuelle Handlungen abgebildet oder beschrieben sein, sei es solche, die an den Kindern, von den Kindern oder vor den Kindern vorgenommen werden. Das ist umfassend und völlig ausreichend. Dazu kommt, diese Regelung wurde bereits von den Gerichten bis ins Extrem ausgelegt. So wurde z.B. als „sexuelle Handlung“ bereits bezeichnet, wenn ein nacktes Mädchen seine Beine öffnete – ebenso ist ein Junge mit einem erigierten Penis als „sexuelle Handlung“ eingestuft.

Was da nun im neuen Paragraphen steht, ist etwas völlig anderes, das nicht nur jede Nacktheit an sich bereits kriminalisiert, sondern sich darüber hinaus auf angezogene Mädchen und Jungs erstreckt. Dabei wird auch hierbei die Altersgrenze von 14 auf 18 Jahre erhöht, was zu unglaublichen Folgen führt, wie man sich leicht vorstellen kann.

So wird eine Abbildung von dem, was bisher absolut erlaubt ist, nämlich sexuelle Handlungen zwischen 14- bis 18 Jährigen, nun als Abbildung zum Kinderporno – und Kinderporno ist Schwerverbrechen.

Der Weg, wie dies erreicht wurde – neben der Frage des Anhebens der Altersgrenze – (auf den ersten Blick am Gesetzestext nicht leicht zu erkennen), ist das Einbeziehen von „Posing“ in die Strafbarkeit. Dies ist der einzige Punkt, in dem überhaupt argumentiert wird in der Gesetzesvorlage. Es wird argumentiert, hier habe es bisher eine Lücke gegeben, denn Bilder, in denen ein „Kind“ (alles bis 18) in extremer Weise seine nackten Geschlechtsteile zeigt und diese im Mittelpunkt der Abbildung stünden, seien bisher nicht strafbar gewesen.

Das könnte man so und mit diesen Worten im Gesetzestext noch akzeptieren, jedenfalls wenn es sich wirklich auf Kinder (bis 14) und nicht auf „Kinder“ (bis 18) bezieht, aber der Text umfasst weit mehr. Der Trick ist, es wird mit dem Wort „aufreizend“ (ohne dass dies für den Laien gleich ersichtlich ist) wiederum die Frage des Standpunkts des Betrachters eingeführt, der eben eventuell ein manisch-extremistischer Christ sein kann.

Damit wird das „unzüchtig“ (also die moralische Kategorie, Bestrafung für das, was extremistische Christen für unmoralisch ansehen) wieder eingeführt, das in den siebziger Jahren nach langem Kampf endlich aus der Sexualstrafrecht verbannt worden war. Es war ein entscheidender Fortschritt damals, es wird nicht mehr etwas bestraft, was im Kopf eines eventuellen Betrachters („unzüchtig“) vor sich geht, sondern nur, was wirklich an Bestrafenswertem mit Kindern gemacht wird und dann abgebildet ist.

Mit dem Begriff „aufreizend“ (der kommt aus der Übersetzung aus dem englischen Original des Paragraphen in den USA) wird genau das wieder eingeführt. Jegliche Nacktheit von Personen unter 18 auf einer Abbildung, die mag noch so harmlos sein, ist im US-Original strafbar (das führt zu so weitgehenden Folgen, dass es fast unglaublich ist, siehe unten). Das ist mit der Verwendung des Begriffs „aufreizend“ nun auch in Deutschland vorgesehen.

Darüber hinaus ist aber überhaupt keine Nacktheit erforderlich. Jegliche Abbildung (auch Zeichnungen, Gemälde, Kunst) von Personen unter 18, die von irgendjemand als „aufreizend“ angesehen werden kann, ist strafbar – ebenso jegliche Beschreibung in Worten.

Es ist aber nicht nur keine Nacktheit nötig, es müssen auch nicht etwa primäre oder sekundäre Geschlechtsmerkmale sich unter der Kleidung abzeichnen. Ebenso wenig ist nötig, dass das „Kind“ (unter 18) eine eindeutig herausfordernde (oder sexy) Pose einnimmt, (was eigentlich der Ursprung der Idee des „Posing“ war). Es reicht aus, die Abbildung wird von irgendjemand als „aufreizend“ angesehen. Da dieser „irgendjemand“ nicht definiert ist, zum Beispiel als der „vernünftige Durchschnitts-Mitteleuropäer“ oder irgend etwas von der Art, ist damit jeglicher Willkür Tür und Tor geöffnet.

Zu was dies führt, kann man im Ursprungs-Land bereits jetzt sehen: USA-Urlauber werden vom deutschen auswärtigen Amt ausdrücklich mit einer Verlautbarung konfrontiert, die u.a. sagt:

„…in den USA reicht es unter Umständen aus, am Strand Fotos von den nicht vollständig bekleideten eigenen Kindern zu machen, um in Untersuchungshaft zu landen. „Die Grenzen zwischen harmlosen Familienfotos und strafbaren „sexuell suggestiven“ Fotos verlaufen in den Augen der Ermittlungsbeamten fließend“

Quelle Sueddeutsche.

Man lese genau: Ihre eigenen Kindern müssen am Strand vollständig bekleidet sein, wenn Sie von ihnen Fotos machen!

Ist doch interessant: Die deutschen Massenmedien regen sich fürchterlich auf, wenn in der Türkei ein deutscher Siebzehnjähriger eingesperrt wird, der „irgendetwas sexuelles“ mit einer englischen Dreizehnjährigen in der Türkei gemacht hat, aber sie finden es kaum einer Erwähnung wert, wenn in den USA, dem wichtigsten Verbündeten des deutschen Staates, jemand ins Gefängnis geworfen wird, weil er Fotos von seinen eigenen Kindern in Badekleidung am Strand macht.

Das charakterisiert diese gleichen Massenmedien, die bis heute nicht über den wirklichen Hintergrund und die wirklichen Absichten der neuen deutschen Gesetze informiert haben.

Scheinkinder
Das ist aber noch nicht alles bezüglich Kinderporno bzw. „Kinderporno“. Denn es werden auch Personen einbezogen, die jünger als 18 aussehen, auch wenn sie schon 18 sind, die so genannten Scheinkinder. War dies mit der Altersgrenze von 14 Jahren schon umstritten, so wird es mit der Altersgrenze von 18 Jahren vollends absurd.

Der Kinderpornoparagraph soll ja Kinder vor sexuellen Angriffen schützen, die durch das Abbilden dann geschäftlich ausgenutzt werden und außerdem durch die Verbreitung zu zusätzlichem Leiden der abgebildeten Kinder führen. Es ist offensichtlich, mit dem Anheben der Altersgrenze wird dieser eigentliche Schutzzweck ad absurdum geführt, mit der Einbeziehung von Personen über 18, wenn sie „jünger aussehen“ wird er in Wirklichkeit zu einem fast vollständigen Porno-Verbot. Es muss vermutet werden, auch dies war beabsichtigt.

Ausschlaggebend ist laut dem vorgesehenen Gesetzestext ausschließlich das Aussehen, wobei man „vergessen“ hat anzugeben, wie man denn herausfindet, eine Person über 18 sähe so aus wie unter 18. Es gibt also nicht den befreienden Gegenbeweis, wenn man etwa belegen kann, die gezeigte Person war über 18. Dieser Gegenbeweis wird vielmehr ausdrücklich ausgeschlossen. Beides zusammen macht diese Regelung, ähnlich wie oben das „aufreizend“, zu einem völligen Willkürparagraphen. Da nicht definiert ist, wie man denn das „jünger aussehen“ misst, kann jeder, der ein Pornobild besitzt, plötzlich unter den Kinderpornoparagraphen fallen und ist völlig von der Interpretation von Untersuchungsbeamten, Staatsanwaltschaften und Richtern abhängig.

Dies umso mehr, als die gesamte Pornoindustrie seit ihrem Bestehen eifrig daran arbeitet, die Modelle, die ja immer 18 oder älter sein müssen, jünger aussehen zu lassen. Mit der Ausnahme von seltenen Fällen wie „Oma-Porn“ oder „Big-Porn“ wird ja fast alles, was da so produziert wird, auf „jung“ gemacht, weil sich dies offenbar besser verkauft. Damit würde bei der vorgesehenen Regelung jeder Benutzer von Porno mit einem Bein im Gefängnis stehen.

Auch hier wiederum, wie schon oben, mag jemand argumentieren, man werde doch wohl davon ausgehen können, dass Richter eine solche Regelung vernünftig anwenden. Das mag meist der Fall sein, aber es ist unannehmbar bei Handlungen, die von der Gesellschaft als normal und akzeptabel angesehen werden von der gutwilligen Interpretation eines Richters abhängig zu sein. Denn die Alternative, selbst wenn sie nicht häufig vorkommen mag, ist mit der Verurteilung wegen Kinderporno eine der vernichtendsten und ehrraubendsten aller möglichen Verurteilungen.

Auch hier wieder eröffnen sich Möglichkeiten, gegen unliebsame Personen vorgehen zu können, wie dies oben schon aufgezeigt wurde.

Reaktionen auf den ersten Teil des Artikels
In einigen Reaktionen auf den ersten Teil des Artikels kann auch der hohe Grad an Emotionalität erkannt werden, den das Thema generell hat. Da wird einem, der die geplanten Verschärfungen kritisiert oder die Strafverfolgung ausschließlich von Konsumenten, ohne die eigentlichen Hersteller von Kinderpornos aufs Korn zu nehmen, schon mal vorgeworfen, doch offenbar selbst „so einer“ zu sein.

So schreibt zum Beispiel der Diskutant „Werner“ im Forum der „FKK-Freunde“, wo sein Alter mit 59 angegeben wird:

„Es wurde fälschlich von einem „Schlag gegen Kinderpornoringe“ gesprochen, in Wirklichkeit hatte man lediglich (Hervorhebung durch mich) Konsumenten im Visier.“ „…und stattdessen nur Konsumenten ins Visier genommen.“

Wer solch unerträgliche Verharmlosungen publiziert, hat ja wohl ein dringendes eigenes Interesse daran, sich gegen JEDE Strafverfolgung zu wenden, die mit dem Mißbrauch von Kindern zu tun hat. Damit disqualifiziert er sich für mich sofort als Informationsquelle – unbeschadet dessen, ob seine Informationen nun korrekt sind oder nicht.

Wer keine Flöhe bekommen will, darf sich nicht mit Hunden ins Bett legen.“

Das ist dann schon wirklich ärgerlich für den Autor, zumal aus dem Zusammenhang völlig eindeutig hervorgeht: Die Worte „lediglich“ und „nur“ stellen keine Verharmlosung dar, sondern bezogen sich eindeutig auf den Vorwurf an die Strafverfolgungsbehörden, im Fall der Operation Mikado nicht gegen die eigentlichen Hersteller jener Kinderpornos vorgegangen zu sein, sonder nur und lediglich gegen Konsumenten.

Ähnlich Ärgerliches hatte auch ein anderer Diskutant im gleichen Forum zu bieten, der sich als „FKK-Freund“ bezeichnet:

„So wurde der pure Besitz von Fotos oder Videos, auf denen nackte Kinder zu sehen sind, bereits unter Strafe gestellt. Was daran strafbar sein soll, blieb der (offenbar blühenden) Phantasie der Politiker überlassen. Zwar ist im Moment noch Bedingung, dass die Kinder „in eindeutigen Positionen“, „aufreizend“ und „unter besonderer Betonung ihrer Geschlechtsorgane“ gezeigt werden, aber das sind dehnbare Begriffe. Ein von christlichen Gefühlen überwältigter Richter mag dies bereits in ganz normalen Abbildungen, z.B. von FKK-Stränden, erkennen.“

Dieser Abschnitt ist wohl ein noch besserer Beleg für die Richtigkeit von Werners Aussage.
Das sind absolut keine dehnbaren Begriffe. Wir können uns in der Bildergalerie hier mal sämtliche Bilder anschauen und wir werden uns sicher absolut darüber einig sein, welche Bilder zu welchem Zweck gemacht wurden…“

Nein, „FKK-Freund“, es werden sich kaum einmal zwei Personen absolut einig sein, welche Abbildungen von nackten Kindern harmlos und welche eventuell „aufreizend“ sein könnten. Wenn man zehn Personen über 100 solcher Bilder urteilen lässt, wird man sehrwahrscheinlich zehn verschiedene Ansichten finden usw.

Das Problem an Bildern von Nackten, erst recht von nackten Kindern, ist eben, es findet im Kopf des Betrachters eine Einstufung statt, die extrem subjektiv ist. Was einer dazu meint, hängt viel von seinen Anschauungen über Moral, „Schicklichkeit“ und „Schamhaftigkeit“ ab. Einhellige Meinungen kann man vielleicht unter Anhängern von extremistisch religiösen Christen finden und vielleicht auch unter Anhängern der Freikörperkultur, aber eben diese Ansicht in einem Forum von „FKK-Freunden“ zeigt schon, nicht einmal dies funktioniert.

Die Begriffe „aufreizend“ und „unter besonderer Betonung der Geschlechtsorgane“ ist nicht nur dehnbar, es ist schlicht und einfach undefinierbar. Zwar mag es extreme Fälle geben, die in der einen oder anderen Richtung einvernehmlich sind, aber die grosse Zahl der Fälle dazwischen lässt jedem graue Haare wachsen, der sich mit diesem Thema in dem Sinne beschäftigt, man müsse die Frage „aufreizend oder nicht“ objektiv entscheiden können.

Während wir es an vielen Stränden in Europa für völlig normal halten, wenn sich unsere Frauen ohne die lästigen Oberteile des Bikini sonnen, wäre ein solches Verhalten an irgendeinem US-amerkanischen Strand Objekt des heftigsten Eingreifens der örtlichen Polizei und auch von gesalzenen Geld- und Gefängnis-Strafen, abhängig vom Bundesstaat. Übrigens trifft das auch auf Brasilien zu, von wo der Autor dies schreibt, obwohl hier in den Karnevalsumzügen vor Zehntausenden von Zuschauern die Zahl der bloßen Brüste Legion ist.

Andererseits sind die Unterteile der Bikinis, die durchweg hier in Brasilien an den Stränden getragen werden, üblicherweise das, was hier als „Zahn-Seide“ bezeichnet wird. Das heißt, der hintere Teil ist so fein wie Zahnseide und verschwindet üblicherweise zwischen den Backen, was die beiden Hinterbacken in ihrer Gänze sichtbar werden lässt.

Ein solcher Bikini würde in Europa üblicherweise als „ungehörig“ oder jedenfalls als „schreiend“ angesehen und kaum eine Frau würde es wagen, so etwas zu tragen.

In Deutschland ist es am Strand oder in der Badeanstalt absolut üblich, dass man sich nach dem Baden die feuchte Badekleidung auszieht, um dann trockene Sachen anzuziehen, wobei man für einige Momente eventuell nackt sichtbar ist. Dies wird hier nicht als Problem angesehen. Das gleiche Verhalten wäre in Brasilien undenkbar. Hier hat man seine Sachen über die feuchte Badekleidung anzuziehen oder Verrenkungen mit einem Handtuch zu machen, die jegliche Sichtbarkeit ausschließen.

Ähnlich unterschiedliche Ansichten könnte man noch reihenweise aufzählen. In Wirklichkeit ist der Begriff „dehnbar“ für diese Fragen noch untertrieben. Genau dies ist ja auch der Grund, warum der Autor bei der Wiedergabe des ersten Teils dieses Artikels im Blog des Autors Fotos von FKK-Stränden bzw. –Camps in den Artikel mit einbezogen hat, denn daran kann man genau diese völlig unterschiedlichen Ansichten festmachen.

Ein Teil der Diskutanten in Foren, wo über diesen ersten Teil in seinem Abdruck im Blog diskutiert wurde, erklärten die Fotos schlicht als Kinderporno, während andere der Meinung waren, es sei klar erkennbar, es handelt sich um Familienfotos von Anhängern des Naturismus.

Das ist eben der Grund, warum die bestehenden Gesetze in der Bundesrepublik ein wahrer Glücksfall sind: Sie hängen in ihrer Anwendung nicht mehr von diesen individuellen Einschätzungen ab, sondern beziehen sich auf objektiv feststellbare Tatsachen: „Eindeutig sexuelle Handlungen“. Dagegen sind der vorgeschlagene Gesetzentwurf wie auch die bisher noch nicht offiziell verlautbarten weiteren Änderungspläne die Einführung der Strafbarkeit aufgrund von moralischen Urteilen, noch dazu offen lassend, wessen Moralvorstellungen verwendet werden.

Sicherungsverwahrung für Jugendliche
Ein weiteres Thema der vorgesehenen Änderungen darf hier nicht vergessen werden, wie einer der Kommentare auf den ersten Teil dieses Artikesl richtig bemerkt. Die Bundesregierung hat in diesen Tagen beschlossen, die Möglichkeit des Verhängens von Sicherungsverwahrung auch auf das Jugendstrafrecht auszudehnen. Sicherungsverwahrung bedeutet lebenslanges Wegsperren ohne die Möglichkeiten wie bei „lebenslänglich“, doch noch einmal frei zu kommen.

Es wurde aber überhaupt nicht angegeben, für welche exakten Taten des Jugendstrafrechts eine so radikale Maßnahme überhaupt für denkbar gehalten wird, wenn man berücksichtigt, dass ein Jugendlicher eben noch sein ganzes Leben vor sich hat. Der Wortlaut des Gesetzentwurfs liegt noch nicht vor, aber man muss befürchten, auch in diesem Fall wird wieder eine „Generalklausel“ vom Typ „aufreizend“ verwendet, die in der Praxis der Rechtssprechung das Resultat weitgehend von persönlichen Ansichten des Richters abhängig machen wird.

Willkürjustiz
Die einem solchen Gesetz offenbar zugrunde liegende Vorstellung, es gäbe Jugendliche, also Personen zwischen 14 und 18, die sich nie mehr im Leben ändern könnten, ist fremdartig. Woran sollte man dies eventuell feststellen können? Auch hier wieder die Tendenz zur Willkürjustiz, welche die Bundesregierung nun offenbar mit aller Gewalt einführen will.

Willkürjustiz bedeutet ja nicht, dass in jedem Einzelfall ungerecht und willkürlich vorgegangen wird, sondern die Möglichkeit, Personen mit Willkür zu überziehen, die eventuell aus anderen Gründen unliebsam sind, z.B. Dissidenten.

Öffentliches Register der ehemaligen Sexualstraftäter
Schließlich und endlich muss noch auf das Thema der Register von Sexualstraftäter eingegangen werden, das in den USA bereits das schreiendste Unrecht ist und auch in Großbritannien schon zu absonderlichen Folgen geführt hat.

Es ist charakteristisch, die Forderung nach einem solchen Register kam bereits mehrmals in Deutschland von so genannten christlichen Politikern auf, u.a. von nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Rüttgers und von Sachsens Innenminister Albrecht Buttolo. Interessant, dass es gerade solche Politiker sind, die Lafontaine Populismus vorwerfen.

Es geht dabei nicht um die Frage, ob ein solches Register existiert (bei der Polizei sind entsprechende Unterlagen ja sowieso vorhanden), sondern dass es ein ÖFFENTLICHES Register gibt. In den USA ist das landesweite Register im Internet so organisiert: man braucht nur seine Postleitzahl eingeben, dann erscheinen alle Personen, die schon einmal eine Strafe wegen Sexualstraftaten begangen haben und in diesem bereich wohnen, auf dem Bildschirm, mit Name Adresse, Bild usw.

Auf diese Art und Weise hat sich eine Treibjagd auf ehemalige Sexualstraftäter gebildet, die nur mit mittelalterlichen Hexenjagden vergleichbar ist. In diesen „Sexual Offender Register“ sind nämlich keineswegs nur Straftäter enthalten, die wirklich Übergriffe gegen Kinder begangen haben, sondern alle Verurteilten und alle, die wegen einer sexuellen Übertretung in psychiatrischen Institutionen interniert waren.

Dazu gehören eben auch solche, die mit 12 Jahren mit einem Pornoheft erwischt wurden, die mit 11 Jahren masturbiert haben, 14-Jährige, die ihrer kleinen Schwester zwischen die Beine gefasst haben und schließlich auch alle unter 18-Jährigen, die wegen Sex mit Gleichaltrigen erwischt und verurteilt wurden.

Ein solches Register auch nur in Erwägung zu ziehen, zeigt, wes Geistes Kind solche Politiker sind. Wenn all dies verwirklicht ist, wird Deutschland nicht mehr wieder zu erkennen sein.

Erster Teil: Verschärfung im Sexualstrafrecht – Was Experten zu den neuen Gesetzen sagen

deutschland

Merkel sitzt Probleme aus!

Karl Weiss – Das Bundeskabinett traf sich in Meseberg, um Pläne für die zweite Hälfte der Legislaturperiode zu machen. Die Ergebnisse sind praktisch gleich null, wie schon beim G8-Gipfel in Heiligendamm. Das einzige, was noch Konsens ist, sei es unter den Vertretern der Weltmächte, sei es unter den Koalitionären, ist „Weiter wie gehabt“. Bei Kohl nannte man das „Aussitzen“ (und spielte auf sein zweifellos großes Hinterteil an), mit Rücksicht auf die Dame Merkel wird dies Wort für die Ergebnislosigkeit solcher Treffen bisher noch nicht gebraucht.

Weder wurde ein Anheben der Hartz-IV-Hungerhilfe beschlossen noch irgendwelche Maßnahmen gegen die Verarmung, Kinderarmut, Altersarmut. Volles ALG 2 für Kinder: Fehlanzeige! Mindestlohn: Fehlanzeige!

Am weitesten klafft Schönsprech und Wirklichkeit beim Klimaschutz auseinander: Es wird lauthals von „Klimapakt“ gesprochen und erneut, wie schon seit 17 Jahren, ein Ziel der Verminderung des Kohlendioxids angegeben, diesmal um 36% gegen 1990 bis 2020, ohne zu erklären, warum alle diese Ziele, z.B. das bis 2005 angekündigte, bei weitem verfehlt wurde. Das Referenzjahr 1990 ist ein alter Schwindel, weil dann die geschlossenen Fabriken und Kraftwerke der damaligen DDR als „Klimaschutzmassnahme“ gezählt werden.

Was konkret zum Klimaschutz beschlossen wurde, wird kaum einige Prozente Verringerung bringen. Vor allem aber: Die Kosten sollen auf die verbraucher, auf die Mieter und die Autofahrer (Besteuerung nach Kohlendioxid-Ausstoß). Die großen Konzerne dagegen, sei es die Energiekonzerne, die Ölkonzerne oder die Autokonzerne, die ja dem kleinen mann gar nichts übrig lassen, als deren Produkte zu verwenden, sind die eigentlichen Täter des steigenden Kohlendioxid-Ausstoßes. Sie werden aber nicht zur Verantwortung gezogen und brauchen nicht einen Cent beizusteuern , um die Klimakatastrophe abzuwehren.

Es bleibt völlig offen, warum die leicht durchzuführenden Maßnahmen nicht beschlossen wurden. Nur wenn es in Wirklichkeit darum geht, den Konzernen mehr Profite zuzuschanzen und der Klimaschutz in Wirklichkeit diese Regierung einen Dreck schert, lassen sich diese Beschlüsse erklären.

Sofortiger Stop des Baus neuer Kohlekraftwerke? Fehlanzeige!
Steuerbefreiung für Bio-Sprit wie Alkohol und Biodiesel? Fehlanzeige!
Verpflichtung der Ölkonzerne, Alkohol und Biodiesel an den Tankstellen bereit zu stellen? Fehlanzeige!
Grosszügige Förderprogramme für Blockheizkraftwerke auf der Basis von Bio-Gas /Pflanzen- und Tierabfällen? Fehlanzeige!
Grosszügige Programme der Förderung von Wärmedämmung von Altbauten? Fehlanzeige!

Stattdessen sollen auch hier neue Strafen eingeführt werden.
Verpflichtung der Energiekonzerne, lokal erzeugten Strom zu akzeptablen Preisen ins Netz einzuspeisen? Fehlanzeige!
Schliessen der klima- und umweltschäflichen Müllverbrennungsanlagen und übergang zum völligen Kreislauf der Stoffe? Fehlanzeige!
Sofortiger Stop des Handels mit Verschmutzungsrechten, der nur zu einer Verewigung des Kohlendioxid-Ausstoßes führt? Fehlanzeige!
Sofortiger Beginn von internationalen Programmen zur Energierzeugung durch Sonnenenergie/Photovoltaik in den Wüsten der Welt? Fehlanzeige!
Sofortiger Beginn der Errichtung eines internationalen Netzwerks von Gleichstom-Hochspannungsleitungen, um die Energieerzeugungszentren in den Wüsten mit den Verbrauschzentren zu verbinden? Fehlanzeige!

Selbst Wolfgang Roth in der „Süddeutschen“, der diesen Politikern traditionell extrem wohlgesinnt ist, musste das Klimaschutzprogramm in seinem Kommentar vom 22. August als „lauwarm“ bezeichnen.

Großes Getue auch um einige Öffnungen für ausländische Arbeitnehmer mit hoher Qualifikation, die bestenfalls soviel Effekt haben werden wie die damalige Schrödersche Öffnung für eine Anzahl indischer Computer-Fachleute, die heute praktisch alle bereits enttäuscht der Bundesrepublik den Rücken gekehrt haben.

Was eigentlich notwendig gewesen wäre, den deutschen vertrottelten Managern klarzumachen, dass hoch qualifizierte auch mit mehr als 40 oder 50 Jahren noch Höchstleistungen erbringen, wenn man ihnen die bezahlte Möglichkeit zur Weiterbildung gibt, wird nicht einmal versucht. Die „jungen, dynamischen Teams“, die allenthalben vergöttert werden und dann die Projekte an die Wand fahren, weil Erfahrung fehlt, sind nun wirklich zur Genüge bekannt.

So ist es denn auch keine Wunder, was der Kommentator „elvloots“ zum entsprechenden Artikel in der „Süddeutschen“ schreibt:

„Einerseits:
Es gibt mindestens 7 Millionen Arbeitslose
Es gibt zig [Tausend]1-Euro-Jobs
Firmen schmeißen massenhaft Leute raus und schreiben dabei riesige Gewinne
Es gibt massig Hochqualifizierte über 40 Jahre, die keine Anstellung finden
– Es gibt massig Hartz-4-Empfänger, davon viele mit Kindern, diese haben letztendlich nichts mehr – Die Kinderarmut steigt permanent.
Das Bildungsniveau sinkt seit Jahren, gleichzeitig steht immer weniger Geld für Schulen und Ausbildung zur Verfügung
Abschaffung des deutschen, weltweit angesehenen Ingenieurs bei gleichzeitigen „Ersatz“ durch den sogenannten „Billigingenieurs“ namens Bachelor, und Wehklagen der Wirtschaft wegen Ingenieursmangel !!!
ca. 120.000 qualifizierte Fachkräfte verlassen dieses Land jährlich.
Eliteuniverstäten für wenige, Geld-, Professoren- und Lehrmittelmangel andererseits.
Einführung der Studiengebühr
Erhöhung der Mehrwertsteuer

Andererseits:
Selbstbereicherung der Parteien
Weitverbreiteter, offener Lobbyismus (Korruption!)
Einschränkung der Grundrechte durch angeblichen „Kampf gegen den Terror“ (Online-Untersuchung, Biometrische Daten, ….)
Versuchter und stattgefundener (G8-Gipfel) Einsatz der Bundeswehr im Innern
Systematischer Wahlbetrug, Täuschung der Bevölkerung,
– Steuerverschwendung, Verschachern von Volkseigentum (Deutsche Bahn ….)
zunehmende Meinungsdiktatur (…) [Gleichgeschaltete Medien]
„freiwillige“ Selbstzensur und gesteuerte Berichterstattung der Medien

Eine interessante Aufzählung und Gegenüberstellung!

Wenn man nun prüft, was die Bundesregierung nun in der zweiten Hälfte ihrer Regierung zu den Punkten dieser Anklage tun will, gibt es nur eine Antwort: Nichts! Alles soll so bleiben, wie es ist und wie es „elvloots“ beschreibt! Also „Aussitzen“ der Probleme!

Dagegen ist man auf anderen Gebieten extrem aktiv und knobelt einen Gesetzentwurf nach dem anderem aus:

Videoüberwachung auf deutschen Strassen und Plätzen: Frau Merkel will bestrafen, wer jemand auf der Strasse anrempelt. Dafür wird die Verfolgung der organisierten Kriminalität eingestellt.

Siehe hierzu diesen Artikel:

Bespitzelung des Bundesbürgers im Stil Stasi. Gesetzentwürfe sind in der Mache.

Siehe hierzu diesen Artikel:

Europäische Vernetzung und Vereinheitlichung der geheim gewonnen Daten über die Bürger unter dem Vorwand der „nationalen Sicherheit“ – die europäische Rahmenrichtlinie dazu steht schon.

Siehe hierzu diesen Artikel:

Einführung der Rasterfahndung und des Bundestrojaners. Statt der Klimakatastrophe soll das ensetzliche Verbrechen der Verwendung „geistigen Eigentums“ von Grosskonzernen verfolgt werden.

Siehe hiezu diesen Artikel:

Die Freiheit soll am Hindukusch verteidigt und dafür in Deutschland abgeschafft werden!

deutschland

Deutscher Filmförderfonds unterstützt Scientology

onlineredaktion – Obwohl Scientology vom Verfassungsschutz überwacht wird – mutmaßlich ist es nur noch eine Art Schutz zugunsten Scientology vor Übergriffen rivalisierender Sekten, Nazis und Links-Extremisten -, fördert der vom Kulturstaatsminister Bernd Neumann ins gerufene Deutsche Filmförderfonds (DFFF) den umstrittene Anti-Hitler-Film des Scientology-Anhängers Tom Cruise mit 4,8 Millionen Euro. Dieser Film wird angeblich zu einem großen Teil von Scientology mitfinanziert. Noch ist nicht bekannt, ob der an diesem Projekt beteiligte deutsche Produzent ebenfalls Anhänger von Scientology ist.

Mit der Förderung des Projekts, in dem Tom Cruise in der Rolle des Hitler-Attentäters Claus von Stauffenberg zu sehen sein soll, will die Jury dem Eindruck begegnen, Deutschland sei grundsätzlich gegen Tom Cruise in dem Film. Die Fördersumme übersteigt denn auch deutlich die Gesamtproduktionskosten der meisten deutschen Filme.

Haben Scientologen Deutschland erobert, obwohl Scientology im Verdacht steht gegen das Grundgesetz zu verstoßen? Das wäre nicht verwunderlich, denn führenden Regierungsmitgliedern wurde in letzter Zeit vorgeworfen mehrfach gegen das Grundgesetz verstoßen zu haben – wie beispielsweise Verteidigungsminister Franz Josef Jung. Aber der duldet offensichtlich auf diesem Sektor keine Konkurrenz. Er erklärte, der Film könne nicht an den Originalstätten gedreht werden, solange Scientology-Anhänger Cruise die Hauptrolle spiele. Das muss er nun wohl auch nicht mehr, denn mit der Förderungssumme von 4,8 Millionen Euro lassen sich viele Originalbauten gruseliger nachbauen, als sie es heute sind.

deutschland

Die Wirtschafts-Bosse verlieren mehr und mehr die Hemmungen

Karl Weiss – Jenen Artikel (siehe bitte unten) könnte man in einer Boulevard-Zeitung der niedrigsten Sorte vermuten, aber er stand in der „Wirtschaftswoche“ und im „Handelsblatt“. Es wird offen zur Aufrüstung der Polizei mit Schalldruck- und Mikrowellen-Waffen und ähnlichem aufgefordert!

Wer gedacht hat, die Wirtschafts-Veröffentlichungen hielten sich fein säuberlich aus den Niederungen der Politik heraus, muss nun umdenken. Die Tarnkappe des „biederen Kaufmanns“ fällt und die Fratze des Monopolkapitalisten erscheint, der Anweisungen an die Politik gibt.

Man höre sich Originaltext „Wirtschaftswoche“ und „Handelsblatt“ an:

„Ein Aufrüsten der Polizei wäre leicht möglich. Unternehmen halten weltweit ein ganzes Arsenal neuer Systeme auf Lager, die Angreifer außer Gefecht setzen sollen(…). In einigen Ländern wurden sie schon eingesetzt, um Aufstände und Gefängnisrevolten niederzuschlagen oder Geiseln zu befreien.

Zum Repertoire der Ordnungskräfte gehören beispielsweise Projektile, die Reizstoffe gezielt über weite Distanzen versprühen können oder sogenannte Elektroschocker. Die Taser, so der englische Begriff, verschießen Pfeile, an denen dünne Elektrokabel hängen und deren Widerhaken sich in der Kleidung verhaken. Ein starker Stromstoß versetzt den Getroffenen (…) in eine Art Schockstarre.

Eine andere Neuentwicklung sind Akustikkanonen. Sie traktieren heranrückende Angreifer mit einen extrem hohen Schalldruck, der dem eines in 30 Meter vorbeidonnernden Düsenjets entspricht. Der Höllenlärm löst Schmerzen, Durchfall und Erbrechen aus. Die US-Armee hat die Waffe, die mit einer Lautstärke von 150 Dezibel Hörschäden verursachen kann, bereits (…) eingesetzt.

In einem anderen Verfahren, das unter anderem von Rheinmetall entwickelt wurde, erhitzen Mikrowellenkanonen mit gebündelter elektromagnetischer Strahlung, ähnlich der einer Mikrowelle in der Küche, gezielt die Haut des Gegners. Dieser nimmt dann vor Schmerzen Reißaus…“

Die Wirtschaftsblätter lassen auch keinen Zweifel, wer mit diesen Waffen angegriffen werden soll: Jeder, der protestiert. Dafür wird das Code-Wort „Chaoten“ verwandt.

Wie man in Heiligendamm bzw. Rostock gesehen hat, war die Polizei keineswegs erpicht darauf, schwarz gekleidete, vermummte Perosnen, die abseits der Demonstration „kämpften“, auszuschalten. Die Wasserwerfer und Gummigeschosse wurden vielmehr hauptsächlich auf die friedlichen Demonstranten gerichtet. Kein Wunder, wenn man davon ausgehen kann, es waren eine Menge ‚eigener Leute’ unter den schwarz-vermummten, die sich auch mit bestimmten Handzeichen zu erkennen gaben.

Geiselnehmer und Demonstranten werden über den gleichen Leisten geschlagen.

Ja, Sie haben richtig verstanden, wer da entwickelt, ist Hitlers Kanonenschmiede Rheinmetall.

Die beiden Wirtschaftsblätter sind sich dabei auch sehr wohl bewusst, jene neuen Waffen verletzen und töten:

„… können die „nichttödlichen“ Waffen Menschenleben gefährden. So wurden nach Erhebungen von Amnesty International durch den Einsatz von Elektroschockern weltweit bereits über 200 Menschen getötet. Ähnlich katastrophal sieht die Statistik für Gummigeschosse aus. (…)

…drohen schwere Verbrennungen.“

(Alle Zitate aus Handelsblatt, 1.7.2007, Quellenangabe: Wirtschaftswoche)

Die Lärmwaffen können sogar völligen Hörverlust auf Dauer verursachen.

Das hält aber unsere „Wirtschaftsbosse“, die hinter den beiden Blättern stehen, nicht davon ab, solche Waffen für den Einsatz gegen Demonstranten zu fordern.

Da wird deutlich, was auf den Bundesbürger zukommt. Er darf nicht gegen die Zumutungen protestieren, die man für ihn bereit hält, wie Entlassungen, Abgleiten in Hartz IV, wie es jetzt Tausenden von Bergleuten droht oder die Unterstützung von Truppen in fernen, armen Ländern, die Massaker an der Zivilbevölkerung begehen. Das alles muss lammfromm hingenommen werden, sonst gibt was auf die Löffel.

Sollen wir uns das wirklich gefallen lassen? Zur Schlachtbank wie die Lämmer?

deutschland

G8-Foto-Tagebuch – 6. Juni 2007

Bastian Graupner – Der erste Tag des G8-Gipfels brach mit warmen Sonnenstrahlen an, und schon früh morgens machten sich die Demonstranten auf den Weg nach Heiligendamm. Einige hatten Breschen in die Mohn- und Getreidefelder getrommelt.

Am Wegrand standen erschöpfte und frustrierte Polizisten. Etliche schliefen auch in ihren Einsatzfahrzeugen. Zwei Blockaden hatten die rund 2.000 Aktivisten schon aus Rostock kommend mit der „Fünf-Finger-Taktik“ ausgetrickst. Diese aus der Anti-Atomkraft bekannte Taktik hat zum Ziel, die Reihen der Polizei soweit zu dehnen bis sie löchrig werden. Eine gleichgroße Anzahl von Demonstranten lief dazu einer von fünf verschieden farbigen Fahnen hinterher. So wurde die „Frontlinie“ auf bis zu drei Kilometer Länge, über Felder und sogar durch Wälder, gezogen – zu lang für die Polizei – irgendwann brachen die Demonstranten durch die Löcher zwischen den Polizisten.


Wo die Polizei die Straße versperrt, gingen die Demonstranten einfach querfeldein.

Die Süddeutsche Zeitung bemerkte treffend, dass sich ein Bild wie bei mittelalterlichen Schlachten bot – nur blieb es dabei relativ friedlich. Der nun leicht versprengte Tross von G8-Gegnern umging so zahlreiche Straßensperren der Polizei und traf um 13 Uhr in dem kleinen Dorf „Rethwisch-Börgerende“ ein. Dort befand sich eine Notzufahrtsstraße nach Heiligendamm für den Fall, dass die beiden Eingangstore, West- und Osttor, blockiert würden. Ganz Heiligendamm war nämlich durch einen hohen Zaun von der Außenwelt abgetrennt. Pech für die Organisatoren des G8-Gipfels: An diesem Tag war neben den beiden Eingangstoren auch noch die Notzufahrtsstraße und sogar die historische Schmalspurbahnlinie „Molli“ nach Heiligendamm gänzlich von G8-Gegnern blockiert worden. Keiner der G8-Gegner hatte vor diesem Augenblick wohl nur im Traum daran gedacht, dass es wirklich gelingt die Zufahrtsstraßen zum G8-Gipfel vollkommen zu blockieren. Die Polizei bekam die Lage einfach nicht unter Kontrolle. Hubschrauber kreisten derweilen über der Blockade in „Rethwisch-Börgerende“, zu der immer mehr Demonstranten stießen. Rund 2.000 Menschen blockierten die Straße oder saßen am Wegrand.


Gute Stimmung herrschte auf der Blockade bei „Rethwisch-Börgerende“. Ein Haus wurde mit Transparenten der G8-Gegner behangen.

Immer wieder wurde ein Plenum einberufen, bei der jede Bezugsgruppe einen Vertreter schickt, um sich zu beraten.
Bezugsgruppen wurden von den Aktivisten vorher gebildet, sie bestehen aus etwa fünf Personen, die während der Demonstration aufeinander aufpassen. Das Plenum beschloss, erst einmal an Ort und Stelle zu verweilen – das Ziel den G8-Gipfel von den Landstraßen abzuschneiden, war schließlich erreicht worden.

Nun warteten die Gipfelgegner gespannt auf die Reaktion der Polizei. Immer wieder flogen Hubschrauberkonvois von etwa acht Maschinen über die Blockade. Ein Helikopter des deutschen Bundesheeres kreiste zeitweise über der Blockade – der Bundeswehr Einsatz im Innern war Realität.

Um 18 Uhr erging bei den Blockierern die erste Durchsage der Polizei und eine Androhung die Straße zu räumen. Schnell rückten die Demonstranten zusammen, um die Blockade im Fall einer Räumung zusammenzuhalten.


Als die Polizei drohte die Blockade von der Straße zu räumen, rückten die Menschen schnell zusammen und packten Planen und Folien gegen einen möglichen Einsatz des Wasserwerfers aus.

Um 18.16 Uhr setzten sich die Polizisten, ausgerüstet mit Helm und Knüppel, in Bewegung. Aufruhr ging durch die Blockade. Das Ziel der Beamten war jedoch nicht die Blockade, sondern ein im Bau befindliches Haus am Straßenrand an dem die Protestler Banner angebracht hatten.


Einer der Polizisten sprach davon, dass der Bauherr Strafanzeige gegen die Demonstranten gestellt hatte und die Polizei sich deswegen genötigt sah Unruhe in die Situation zu bringen.


Ein Krankenwagen wurde – von Polizisten begleitet – durch die Blockade gelotst. Hinter dem Wagen konnten sich die Aktivisten jedoch wieder hinsetzen – bei einer anderen Blockade soll die Polizei auch hinter dem Krankenwagen hergelaufen sein, um zu verhindern, dass sich die Blockierer wieder auf die Straße setzen konnten.

Schließlich erging am Abend die erlösende Verlautbarung der Polizei über den Lautsprecherwagen und führte zu großem Jubel unter den Blockierern – die Polizei sieht von einer Räumung ab, schneidet die Blockade jedoch von der Infrastruktur ab. Von der „Infrastruktur abschneiden“ hieß in diesem Fall, dass dem örtlichen Wirt verboten wurde etwas an die Demonstranten zu verkaufen, außerdem wurde die mobile Volksküche nicht zur Blockade durchgelassen.



Die Absicht der Polizei zielte natürlich darauf ab den G8-Gegnern zu zeigen, dass die Nacht sehr hart werden würde und sie alle besser nach Hause gehen sollten – dann hätte sich die Blockade quasi von selbst aufgelöst.

Zum Unglück der Polizei entschlossen sich nur wenige zu gehen. Ein Großteil sprang nicht auf die Verlautbarungen der Beamten an. Der Lautsprecherwagen der Demonstranten, ein alter Volkswagen-Bulli, der wohl einmal ein Feuerwehrfahrzeug war, spielte munter Musik zur Unterhaltung der menschlichen Blockade. Die Polizisten nahmen die Helme ab, die Besatzung des Wasserwerfers, der vor den Demonstranten stand, stieg aus ihrem Fahrzeug aus und viele Polizeifahrzeuge fuhren neben der blockierten Straße über die Grasnabe und entfernten sich von der Blockade.

Die Demonstranten spielten derweil Fußball, übten das Jonglieren oder bereiteten sich auf die Nacht vor. Immer wieder brach Jubel aus – die Volksküche kam zwar mit ihrem Fahrzeug nicht bis zur Blockade durch, doch kochte die mobile Großküche stattdessen ein paar Kilometer weiter an einer Polizeisperre und Demonstranten brachten das Essen einfach in großen Gefäßen zur Blockade. Anwohner des kleinen Dorfes freuten sich über die Demonstranten und unterstützten sie zum Argwohn der Polizei mit Wasser und anderer Verpflegung.


Die Taktik der Polizei ging nicht auf .


Essen gab es im Überfluss und die fahrenden Demonstranten hinterließen den Bleibenden ihre Decken und Schlafsäcke. Die Blockaden waren gelebte Solidarität.

Den größten Jubel gab es wohl bei einer Durchsage eines Aktivisten: Dieser hatte mit dem Bauern, dessen Feld zuvor von den Demonstranten in Mitleidenschaft gezogen worden war, gesprochen und wiederholte nun dessen Worte: Es sei nicht schlimm, dass die Demonstranten sein Feld zertrampelten.



Immerhin hätte die Polizei die Aktivisten auch einfach über die Straße gehen lassen können. Anschließend wurden unter den G8-Gegnern Spenden für den Bauer gesammelt – da war es auch schon Nacht.


Am Abend: Was die zum größten Teil aus dem Rostocker Anti-G8-Camp kommenden Menschen bei der Blockade nicht wussten – um etwa 20 Uhr hatte die Polizei ihr Camp im Rostocker Gewerbegebiet Bramow, in dem immerhin 5.000 Personen hausten, umstellt.


Nach Augenzeugenberichten kreiste ein Hubschrauber der Bundespolizei nur hundert Meter über dem Camp. Begründung der Polizei: Sie wollten nachschauen, ob sich Kriminelle im Camp befinden: „Call 122 80“.

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G8-Foto-Tagebuch – 5. Juni 2007

Bastian Graupner – „Gegen Krieg und Militarismus“ – das war das Motto dieses Dienstags. Um 11 Uhr fuhren die meisten Aktivisten mit der S-Bahn nach Warnemünde, um vor einer Fabrik des Rüstungsgiganten EADS zu protestieren.

EADS stellt unter anderem den „Eurofighter“-Kampfjet und den „Tiger“-Kampfhubschrauber her und ist einer der größten Rüstungskonzerne weltweit.

Zu der Demonstration kam es aufgrund des massiven Polizeieinsatzes jedoch vorerst nicht: Schon bei der Ankunft an der S-Bahn Station „Warnemünde-Werft“ wurden die eintreffenden Demonstranten von der Polizei empfangen; der komplette Bahnhof war umstellt. Über eine Brücke ging es vom Bahnsteig in Richtung des Startpunktes der Demonstration. Am Ende der Brücke musterte die Polizei jeden Demonstranten genauestens.


Wer auffällig aussah, wurde unter Verdacht gestellt – aussortiert – und von Kopf bis Fuß durchsucht – Taschen wurden kontrolliert und Personalien aufgenommen.

Nach dieser Tortur begann die Veranstaltung mit etwa 2.000 Teilnehmern. Die Demonstrationsroute wurde stark gekürzt und ging nun auch nicht mehr am EADS-Gebäude vorbei. Somit war der Protest – bis auf die Medienwirksamkeit – von der repressiven Polizei sinnlos gemacht worden.

Von Warnemünde fuhren die meisten Personen schon nach kurzer Zeit in Richtung Anti-G8-Camp nach Rostock-Bramow, um dann gegen 17 Uhr gemeinsam zum Flughafen Rostock-Laage zu fahren, wo der US-Präsident, George W. Bush, an diesem Dienstag ankommen sollte.

Waren die Polizeimethoden in Warnemünde schon eine Tortur, wurde es bald noch schlimmer: Von Rostocker Hauptbahnhof ging es mit der S-Bahn gemeinsam in das kleine Dorf Schwan. Wieder riegelte die Polizei den gesamten Bahnhof ab und wieder wurden die Demonstranten gefilzt – diesmal sogar alle. Ein Bus sollte die Demonstranten von Schwan zum 10 Kilometer entfernten Flughafen bringen. Dieser Bus aber wurde von der Polizei festgehalten und nicht nur untersucht, sondern komplett auseinander genommen, so dass er nicht mehr fahren konnte – eine absichtliche Behinderung der Demonstrationsfreiheit.


Nun versuchten die paar hundert Demonstranten zum Flughafen zu trampen oder machten sich zu Fuß auf den Weg.

Zu diesem Zeitpunkt rauschte auch schon die „Air Force One“ des US-Präsidenten über die Demonstranten her – sie kamen zu spät, um George W. Bush zu „begrüßen“.


Durch die tiefen Wolken konnten die Demonstranten das Flugzeug des US-Präsidenten bei der Landung sehen – die „Begrüßung“ hatte die Polizei ihnen aber vermasselt.

Schon im nächsten Dorf wurden alle Autos von der Polizei gestoppt und es ging nur noch zu Fuß weiter. Immerhin sind die Aktivisten nun nur noch 4 Kilometer vom Flughafen entfernt. Mitten in der Landschaft wartet ein alter Bus auf einige Demonstranten, der es irgendwie durch die Polizeisperre geschafft hatte. Er brachte die Menschen nach Weitendorf ganz in die Nähe des Flughafens. Dabei wurde der Bus jedoch wieder 15 Minuten von der Polizei festgehalten. Auf dem Weg zum Flughafen begegneten die Reisenden auch Fahrzeugen und Soldaten der Bundeswehr.

Endlich angekommen, durch die Behinderungen um Stunden verspätet, konnten die Demonstranten eigentlich auch schon wieder zurück fahren – der Protest gegen dem Präsidenten war schon vorbei. Polizisten leiteten den versprengten Demonstrationszug allerdings auf die Bundesstraße 103. Rund fünfzig, von den Behinderungen durch die Staatsbediensteten aufgestachelte Demonstranten hielten sich im Bereich einer Kreuzung auf. Ein paar setzten sich auf die Straße, woraufhin die Polizei scharf reagierte. Einige Polizisten stürmten auf die sitzenden Personen und zerrten sie weg. Dass die Menschen weggetragen wurden, ist ja noch zu verstehen, doch mit welcher Grobheit und Brutalität dies geschah nicht. Anstatt die Demonstranten einfach an den Straßenrand zu tragen und sie abzusetzen warfen die Beamten die Aktivisten auf den Asphalt und schlugen auf sie ein – ein Demonstrant blutete danach aus der Nase.


Eine blutende Nase hatte der Demonstrant in der blauen Jacke, nachdem er von der Polizei grob auf den Asphalt geworfen wurde.


Zwischen der Polizei und den G8-Gegnern kam es in der angespannten Situation immer wieder zu Handgreiflichkeiten.


Schnell wurden Polizeihunde an den Ort des Gerangels gebracht. Die aggressiven Schäferhunde sollten die Demonstranten abschrecken.



Trotzdem kam es mehrmals zu Handgreiflichkeiten gegen Demonstranten, die neben der Straße standen.

Nach einer halben Stunde löste sich der Menschenmob auf und die geknickten Demonstranten wanderten die Bundesstraße 103 Richtung Laage, wo laut Polizeianweisungen die nächste S-Bahn nach Rostock fahren würde.


Um den Demonstranten zu zeigen, wo sie zu laufen hatten, fuhr ein Polizeiwagen mit etwa 50 km/h über den weiß markierten Fahrbahnrand und fuhr dabei fast einen Demonstranten an.

Nach drei Kilometern Fußmarsch erfuhren die Demonstranten von einem vorbeifahrenden Passanten, dass der Zugverkehr von Laage nach Rostock eingestellt wurde. Eine absichtliche Irreführung der Polizei? Glücklicherweise sammelte der bei der Hinfahrt festgesetzte Bus nun die Demonstranten wieder ein und brachte sie zurück zum S-Bahnhof Schwan – es war schon dunkel.

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G8-Foto-Tagebuch – 4. Juni 2007

Bastian Graupner – Vormittags fuhren die meisten G8-Gegner vom Camp aus mit der S-Bahn zum Rostocker Stadtteil Lichtenhagen.

Diese Plattenbausiedlung erlangte im August 1992 weltweit traurige Berühmtheit als hunderte Asylbewerber tagelang ohne Nahrung und sanitäre Einrichtungen vor der „Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber“ campieren mussten und es zu Übergriffen Rechtradikaler auf die Ausländer kam. Bei den Krawallen 1992 wurden hunderte Menschen verletzt.

Aus Sicht der Rechtsextremisten waren die Krawalle ein voller Erfolg, führten sie doch zur Verschärfung des „Ausländerrechts“. Die Regierung begründete ihre Entscheidung damals mit der fadenscheinigen Begründung, die Ausländer vor Rechtsextremisten schützen zu wollen. Das neue Ausländerrecht verschärfte die Situation für die Flüchtlinge jedoch – es hatte nur zum Ziel, dass weniger Asylanträgen zugestimmt wird – diese Gesetze gelten noch heute.

Weniger als ein Prozent der heute gestellten Asylanträge werden angenommen.


Um an das „Pogrom von Lichtenhagen“ und auch seine Folgen zu erinnern, wurde in dem Viertel eine Gedenkkundgebung von G8-Gegnern veranstaltet – immerhin sind die G8-Staaten für ihre rigorose Abschottungspolitik bekannt. Doch schon bei der Anreise wurden die zahlreichen Demonstranten massiv von Polizeikräften behindert.


1992 bekam die Polizei die ausländerfeindlichen Ausschreitungen nicht in den Griff – am 4. Juni 2007 hat sie mit einem massiven Einsatz wohl überreagiert.


Auf der Kundgebung kam es kurzzeitig zum Gerangel zwischen Demonstranten und der Polizei. Es gab mehrere Festnahmen. Trotzdem blieb die Kundgebung die ganze Zeit friedlich – obwohl die Polizei durch Handgreiflichkeiten immer wieder provozierte.

Der Schwerpunkt dieses Montags lag beim Thema „Migration“. So sollte nachmittags eine große Demonstration vom Abschiebelager am Rande Rostocks in die Innenstadt stattfinden. In Abschiebelager kommen Ausländer, die in ihr so genanntes Heimatland zurückgebracht werden sollen. Die Menschen können das Lager zwar verlassen, die im Grundgesetz verordnete Freizügigkeit gilt für sie aber nicht.

An diesem Montag sammelten sich vor den Toren des Lagers etwa 10.000 Menschen, darunter auch internationale Gäste, um gegen solche Lager zu demonstrieren. Die Polizei war natürlich auch vor Ort. Nach einer langen Kundgebung sollte der Protestzug am späten Nachmittag endlich losziehen. Doch wohin? Wasserwerfer versperrten jede Straße die von dem Lager wegführte.

Der Grund für das Einkesseln der ganzen Demonstration sollen vermummte Personen aus dem „Schwarzen Block“ gewesen sein, so ein Polizeisprecher. Dumm nur, dass es bei der Demonstration gar keinen „Schwarzen Block“ gab. Einige Demonstranten zogen daraufhin aus Protest ihre Kleidung aus, um zu zeigen, dass sie friedlich sind, was von den Medien mit großem Aufruhr aufgenommen wurde. Andere Demonstranten scherzten über die scheinbar punktuelle Wirtschaftshilfe für die Imbissbuden, die sich im Kessel der Demonstranten befanden und regelmäßig leer gekauft wurden.

Nach fast zwei Stunden Stillstand ging es dann endlich weiter – mit drei Polizei-Ringen um den gesamten Zug. Bevor sich der Tross von Leuten jedoch in Bewegung setzen konnte, mussten die dreiachsigen Wasserwerfer erst einmal wenden, was einige Zeit in Anspruch nahm. Wer sich nur etwas geschickt anstellte, gelangte jedoch mit Leichtigkeit aus dem Wanderkessel. Langsam wanderte der Kessel die Satower Straße etwa zwei Kilometer in Richtung Innenstadt hinunter, bis er von der Polizei in Höhe der Tram-Station Parkstraße gestoppt wurde.

Die Polizei wollte die angemeldete Demonstration nicht wie geplant – und zuvor erlaubt –in die Rostocker Innenstadt lassen. Wieder versperrten Wasserwerfer den Weg. Ein Großaufgebot der Polizei stand vor Ort – bereit, um die Teilnehmer der Demonstration mit allen Mitteln daran zu hindern in die Innenstadt durchzubrechen. Glücklicherweise blieb auch bei dieser Veranstaltung alles friedlich. Nur ein Polizeihund stürzte sich auf einen nebenstehenden Polizisten, der daraufhin schnell zurückwich.

Nach mehrstündigem warten waren nicht nur die Protestler genervt. Die Polizei reagierte zunehmest aggressiver. So wurden Mitgliedern der mittlerweile berühmten Clowns-Armee, ihre Wasserpistolen weggenommen. Diese Art von Armee besteht aus Demonstranten, die als Clowns verkleidet sind.


Die Clowns waren wohl das beliebteste Fotomotiv während der Protestwoche.


Da ist die Wasserpistole futsch – ein Polizist nimmt einem Demonstranten der „Clown’s Army“ zu dessen Unverständnis die bunte Wasserpistole weg.
© alle Fotos: Bastian Graupner

Während dieser langen Wartezeit gingen Polizisten mit Fotos herum, um zu gucken ob sich bekannte und gesuchte Kriminelle im Demonstrationszug finden lassen. Eine Methode, die Stunden dauerte und völlig sinnlos war. Wie wollte die Polizei, wenn sie einen gesuchten Kriminellen erblickte, diesen aus der Menschenmasse fischen ohne totales Chaos zu verursachen?

Schließlich wurde die legale Demonstration von den Veranstaltern aufgelöst, da die Polizei den Protest gegen Abschiebelager und Abschottung der G8-Staaten unmöglich machte. Ein Eigentor der Polizei, wie sich später herausstellte, denn nun gingen die Aktivisten einzeln in die Innenstadt. Durch die Schwemme an Menschen wurde die Polizei friedlich überrumpelt und riegelte in der Hektik die gesamte Innenstadt ab. Überall marschierten Hundertschaften der Polizei in Reih und Glied durch die Rostocker Straßen. Die meisten Personen schafften es jedoch durch die Innenstadt weiter zum Stadthafen zu kommen, wo am Abend abermals ein Konzert stattfand.

Während des Konzerts sorgte die für ihre spektakulären Aktionen bekannte Organisation „Robin Wood“ für Unterhaltung, weil sie ein großes Transparent zwischen zwei Hafenkräne spannte. Unbemerkt von den meisten Menschen schwebte hinter den Demonstranten im Stil des „großen Bruders“ ständig ein Hubschrauber der Polizei. Alle paar Stunden kam ein neuer Polizeihubschrauber, wenn dem vorherigen der Treibstoff zur Neige ging und überwachte das Konzert abermals. Nach dem Konzert bewegte sich der Tross von Leuten zurück ins Camp.

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G8-Foto-Tagebuch – 3. Juni 2007

Bastian Graupner – Schwerpunktthema an diesem Sonntag war die „globale Landwirtschaft“. Neben einer Rallye, auf der vor vielen Fast-Food-Restaurants demonstriert wurde, organisierte Greenpeace eine spektakuläre, unter Gipfel-Gegner aber umstrittene Aktion.

Hunderte Menschen formten am Nachmittag im Rostocker Stadthafen ein so genanntes „Human Banner“. Dafür stellten sie sich in Gruppen zu den Zeichen „G8 ACT NOW!“ zusammen. Darunter breiteten Greenpeace Aktivisten ein Banner mit der Aufschrift „Stop global warming! – GREENPEACE“ aus.

Umstritten war die Aktion wegen ihrer Aussage – darf an das undemokratischen G8-Treffen eine Forderung ergehen oder soll es dabei bleiben, dass es von Demonstranten als nicht legitimes Treffen abgetan wird? Und wenn sie dem Spruch von Greenpeace folgen, stellt sich wiederum die Frage, ob sie auch gut handeln. Daher war die Aktion zwar ganz nett und sehr medienwirksam, aber unter Gipfelgegnern weniger beliebt. In der Innenstadt von Rostock wurde unterdessen der Eingang einer Filiale des Burgerbraters „McDonalds“ mit einer Sitzblockade versperrt. Etwa hundert Personen harten, von der Polizei umstellt, einige Stunden friedlich vor der Filiale aus, was die zehn Meter entfernte Filiale des Konkurrenten „Burger King“ sicher gefreut hat.


Spontane Sitzblockade vor einem Fast-Food Restaurant in der Rostocker Innenstadt.
© alle Fotos: Bastian Graupner

Die Fast-Food-Giganten holzen für die Ernährung ihrer Rinderherden ganze Regenwaldflächen ab, um Soja anzupflanzen. Außerdem sind die Global Player für ihre Politik des Lohndumpings bekannt. Wer sich nicht für „globale Landwirtschaft“ interessierte, konnte auch an einer Kundgebung gegen Krieg und Militarismus auf dem Universitätsplatz teilnehmen, die wie alle Aktionen an diesem Tag friedlich verliefen.

Für den Abend hatte „Move against G8“ wieder ein tolles Konzert mit dem bekannten Hamburger Musiker Jan Delay im Rostocker Stadthafen organisiert.

Auf dem Rückweg zum Camp kam es auf der Bundesstraße 105 zu einem Zwischenfall. Ein G8-Gegner, mutmaßlich aus dem Schwarzen Block stammend, lag verletzt neben der Fahrbahn, umringt von einigen Polizisten und Polizeifahrzeugen. Ein Fahrradfahrer, der über die Straße geradelt war, war von einem Beamten vom Fahrrad getreten worden und hatte verletzt beim anschließenden Sturz auf die Straße am Knie verletzt. Unter den umherstehenden G8-Gegnern kursierte das Gerücht, die Polizei habe den am Straßenrand liegenden Demonstranten angefahren, was nicht verwundern würde, da die Polizei die ganze Woche über so fuhr als gebe es keine anderen Verkehrsteilnehmer. Nach einer halben Stunde klärte sich die Sache und der Mob von umherstehenden Leuten löste sich langsam auf.

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G8-Foto-Tagebuch – 2. Juni 2007

Bastian Graupner – Am Samstagmittag des 2.Juni sammelten sich Tausende Menschen hinter dem Rostocker Hauptbahnhof. Hubschrauber kreisten über den Teilnehmern der angemeldeten Großdemonstration gegen den G8-Gipfel 2007. Ein buntes Meer aus Menschen, Fahnen und Transparenten bot sich auf dem Platz der Freundschaft.


Das Fronttransparent der Auftaktdemonstration war ein knackiger Blickfang. Aufschrift: „ANOTHER WORLD IS POSSIBLE – EINE ANDERE WELT IST MÖGLICH“

Als sich der Demonstrationszug um 12 Uhr langsam in Bewegung setzte, zeigte sich das Ausmaß: Ein nicht enden wollender Menschenstrom brachte seinen Protest gegen die Politik der G8-Staaten hervor.


An der kunterbunten Großdemonstration in Rostock nahmen 80.000 Menschen teil.


Und auch Mitarbeiter von TV-Sendern und -Agenturen hatten ihren Spaß.


Die bissen nicht, auch wenn Sprecher von Kavala auf deren Pustefix-Guns hysterisch reagierten. Die Clowns wollten doch nur spielen. Rechts im Foto ein Fahrzeug des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) mit Dachplattform für den Kameramann.

Zahlreiche überdimensionierte Puppen und Musik-Fahrzeuge begleiteten die gut gelaunten Demonstranten unterschiedlichen Alters. Auch das Wetter spielte mit und es gab trotz eines mit Wolken verhangenen Himmel keinen Regen.
Die Polizei hielt sich – bis auf ihre Hubschrauber – bemerkenswert im Hintergrund. Mit ihren Einsatzfahrzeugen wartete sie, meist von den Demonstranten unbemerkt, hinter der nächsten Häuserreihe – eine Taktik, die sicherlich zur De-Eskalation beitragen sollte und auch einige Zeit lang gut ging.


Nicht nur der Schwarze Block, sondern auch der Weiße Riese war dabei und filmte die lustigen Musikanten.


Fotografierte auch Herr Ströbele die bunte Demonstration?


Schön aufgeblasen: erlassjahr.de


„Hafenstraße“ ließ auch grüßen.

An der Kreuzung Arnold-Bernhard-Straße/Am Vögenteich warf dann jemand den ersten Feuerwerkskörper, der mit einem lauten Knall explodierte und zwar neben einer Gruppe von drei Polizisten, die sich daraufhin eiligst ihre Helme aufsetzten und über Funk Verstärkung anforderten. Der Werfer des Böllers steckte in den Reihen des so genannten „Schwarzen Blocks“ der Gruppierung „Interventionistische Linken“. Welcher der etwa 1.000 schwarz verkleideten, größtenteils vermummten Demonstranten den Feuerwerkskracher geworfen hatte, war weder für die Sicherheitskräfte noch für andere Demonstranten nachvollziehbar. Verletzt wurde aber durch den Böller niemand.

Nach einem kurzen Stopp bewegte sich der Demonstrationszug weiter in Richtung Rostocker Stadthafen. Doch schon 200 Meter weiter eskalierte die Gewalt, als eine Hundertschaft der Polizei aus einer Seitenstraße heraus in Richtung des Demonstrationszuges marschierte. Spontan flogen hier den Polizisten neben Feuerwerkskörpern auch erstmals Steine und Flaschen entgegen. Ein Mann mit Kinderwagen brachte sich schnell vor dem Flaschenhagel in Sicherheit und ein kleines Kind rannte vor den gepanzerten Polizisten herum – ein absurdes Bild bot sich mir und meiner Kamera.


Dieser Mann, der einen Kinderwagen vor sich her schiebt, flieht vor den Wurfgeschossen, die in Richtung der hinter ihm stehenden Polizisten fliegen.

Nicht nur die Polizei bekam die Gewalt zu spüren. Auch Presse-Fotografen und Journalisten wurden ebenfalls von den Wurfgeschossen getroffen. Die Militanten kamen – wie so oft – aus den Reihen des „Schwarzen Blocks“.

Der größte Teil des einige Kilometer langen Demozuges erfuhr von dieser Gewalteskalation zunächst nichts. Vom Presse-Mainstream leider unbeachtet, blieben die Demonstranten – bis auf den „Schwarzen Block“ – absolut friedlich und bei World-Musik kam Stimmung auf.


Die Polizei war mit einem Großaufgebot vor Ort – hielt sich aber zunächst im Hintergrund.

Die Ostsee-Sparkasse auf der „Langen Straße“ war das nächste Opfer der wenigen gewaltbereiten Demonstranten. Scheiben wurden mit Steinen kaputt geworfen und durchlöchert. „Entglasen“ nennen es jene, die solche Gewalt unterstützen. Einige Geschäfte und Kaufhäuser hatten ihre Schaufenster zur Sicherheit schon Wochen vorher mit Holzplatten verbarrikadiert. Dies war oft unnötig – die Banken hätten allerdings wissen müssen, dass sie ein Ziel für militante Demonstranten sind, immerhin hatte der Protestzug der Interventionistischen Linken das Motto „Make Capitalism History“.

Als der Demonstrationszug um 15 Uhr endlich den Rostocker Stadthafen, auf dem eine große Bühne aufgebaut war, erreichte kreisten schon zwei Hubschrauber der Polizei über dem Platz. Der zweite Demonstrationszug, der kleiner war als jener der vom Hauptbahnhof zum Stadthafen zog, erreichte den Platz wenig später. Gerade angekommen gingen die Randale richtig los. Friedliche Demonstranten mussten mit einem Mal vor Hundertschaften der Polizei wegrennen, die sich mit Einzelpersonen aus dem „Schwarzen Block“ eine Straßenschlacht lieferten.


Misstrauen auf beiden Seiten

Aber auf dem großen Platz vor der Bühne, die vom Kulturprojekt „Move against G8“ organisiert wurde, kriegten die dort stehenden Demonstranten von den Ausschreitungen relativ wenig mit. Während sich einzelne Militante mit der Polizei eine Straßenschlacht lieferten, konnten die friedlichen Demonstranten an Buden Getränke und Essen kaufen oder sich an Infoständen über die „Gruppe der Acht“ informieren.

Musik hören konnten die Demonstranten im Stadthafen allerdings noch nicht – ein Hubschrauber der Polizei kreiste so dicht über der Bühne, dass selbst die riesige Tonanlage gegen den Rotorenlärm nicht ankam. So verzögerte sich der Start des Konzerts mit namhaften Künstlern wie den Bands „Juli“ und „Wir sind Helden“. Nach einer Stunde Straßenschlacht aber hatte sich die Lage weitestgehend beruhigt.



Nach den Krawallen sicherten Polizeihundertschaften die Umgebung.

Auf der Bundesstraße 105, der Straße neben dem Stadthafen, fuhren derweil Wasserwerfer und Räumpanzer der Polizei auf. Hundertschaften riegelten die Straße hermetisch ab. Ganze Gehwege waren von den Steinewerfern aufgebrochen worden und über die Bundesstraße verteilt lagen Hunderte von Pflastersteinen. Einige ausgebrannte Autos waren zuvor von der Polizei weggeschleppt worden. Nach diesen wenigen unschönen Momenten, die in der Presse aufgewertet und hochstilisiert wurden, ging die Demonstration mit dem Konzert friedlich zu ende. Viele, besonders jüngere Demonstranten, zogen nach dem Konzert friedlich Richtung Anti-G8-Camp in Stadtteil Rostock Bramow.


Charmante Aufforderung seitens Demonstrantinnen
© alle Fotos: Bastian Graupner