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World Health Summit in Berlin: Heisse Luft als Antwort auf weltweite Herausforderungen

Dr. Alexander von Paleske —- 20.10. 2009—– Vom 14-18. Oktober 2009 fand in Berlin der Weltgesundheitsgipfel „World Health Summit“ statt.
Eingeladen hatten die Charite Berlin und die Universität Descartes in Paris. Es kamen 600 Delegierte aus mehr als 60 Ländern. Stark vertreten und Hauptsponsor: die pharmazeutische Industrie.

Schirmherrschaft hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Staatspräsident Nicolas Sarkozy.

Präsident der Veranstaltung, die in Zukunft jährlich stattfinden soll: Detlev Ganten, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Charite in Berlin, die gleichzeitig ihr 300-jähriges Jubiläum feierte.

„Wir stehen vor enormen medizinischen und strukturellen Herausforderungen“

schwadronierte Ganten

„Wir dürfen nicht nur mit klassischer Medizin an die Probleme der Gesundheit herangehen, sondern müssen die Leute selbstverantwortlich in die Lage versetzen, für ihre eigene Gesundheit mit zu sorgen, so gut wie es das System, in dem sie leben, erlaubt. Gesundheit ist ein Menschenrecht“

Wier Hohn klangen mir diese Worte in den Ohren, als ich, zur gleichen Zeit nach fast 5 Jahren wieder nach Simbabwe besuchsweise kam.

Im Mpilo-Hospital in Bulawayo, dem Zentralkrankenhaus für den Süden Simbabwes mit einer Bevölkerung von etwa 4 Millionen Menschen, gibt es keinen Chirurgen und keinen Orthopäden mehr. Die Abteilungen sind geschlossen.Auch die Strahlentherapie ist geschlossen mangels Personal und Wartung.

Die lokale Zeitung Chronicle vom vergangenen Freitag begrüsste mich mit der Schlagzeite „Expired drugs used at Mpilo-Hospital“. Medikamente kommen also zum Einsatz, deren Verfallsdatum längst abgelaufen ist.

In anderen Ländern Afrikas, wie der Demokratischen Republik Kongo (DRC), sieht es insbesondere im Osten weit schlimmer aus, wie mir kongolesische Ärzte mehrfach berichteten. Von auch nur ansatzweiser breiter medizinischer Basisversorgung kann keine Rede sein.

Immer weniger für immer mehr
Der Nobelpreisträger für Medizin von 2002 , John Sulston, setzte sich immerhin in seiner Ansprache für die Entwicklungsländer ein. Aber er musste eingestehen, dass immer weniger Geld für diese Länder zur Verfügung steht.

Daran wird sich auch in der Zukunft nichts ändern, im Gegenteil!
Die ökonomische Krise hat zu einer drastischen Einschränkung der Entwicklungshilfe geführt, dies führt in Folge dann zu weiterer Verarmung..

Während Hunderte von Millliarden US- Dollar in das marode Bankensystem gepumpt wurden, glitten mehr Menschen in die absolute Armut ab, ein idealer Nährboden für die Ausbreitung von Krankheiten wie z.B. der Tuberkulose.

20 Millionen mehr für 1% weniger
Für jeden Prozentpunkt Absinken des Weltwirtschaftswachstums wird mit 20 Millionen zusätzlichen Armen gerechnet, wie die hochangesehene Medizinzeitung LANCET vorrechnete.

Nicht vergessen werden sollte, dass in 23 Ländern rund 30% und mehr des Budgets für das Gesundheitswesen fremdfinanziert ist, also durch sogenannte „Geberländer“, die aber nun ihr Geld vornehmlich in die Banken und in die Wirtschaft pumpen.
Mehr Menschen werden nun nicht in der Lage sein, sich selbst die preiswertesten Medikamente zu leisten.
Was soll da der Appell an „Selbstverantwortung“ ?

Abwerbung von Gesundheitspersonal seit Jahren
Länder wie Grossbritannien, die USA und die Golf-Staaten können es nicht lassen, Gesundheitspersonal, also vorwiegend Schwestern und Ärzte, die unter sehr schwierigen Bedingungen in Dritte Welt Ländern ausgebildet wurden, abzuwerben, und damit die Lage im Gesundheitswesen ihrer Heimatländer weiter zu verschärfen.

Gerade liegt dem Kongress der USA ein Gesetz vor, das die Immigration von Gesundheitspersonal erleichtern soll. 60.000 Krankenschwestern und 15.000 Ärzten soll die Einreise erleichtert werden. Menschenrechtsorganisationen haben sich an US-Präsident Obama mit der Bitte gewandt, das Gesetz zu stoppen wegen der zu erwartenden Auswirkungen im Gesundheitssektor in Dritte Welt Ländern, wie die Medizinzeitung LANCET am 26.9. 2009 berichtete
.
Bildung, Bildung, Bildung
Das war das grosse Thema des Kongresses. Wer besser gebildet ist, der kümmert sich angeblich besser um seine Gesundheit. Der Arzt soll zum Ratgeber werden. Als wenn er das nicht ohnehin längst ist.

Dass die sozialen Probleme dabei vor der Tür gelassen wurden, also insbesondere die mit der Weltwirtschaftskrise verbundene Zunahme der Arbeitslosigkeit und deren Folgen, versteht sich von selbst.

Frau Merkel dürfte der Kongress mehr als gelegen gekommen sein, liefert er doch die Argumente dafür, die Verantwortung für Krankheiten und damit letztlich die Kosten auf die Bevölkerung abzuwälzen.

Der nächste logische Schritt ist dann wohl bei Verletzung dieser „Eigenverantwortlichkeit“ die „Selbstzahlung“ oder zumindest Kostenbeteiligung .

Z.B. Diabetes
Im Jahre 1985 litten 30 Millionen Menschen weltweit daran, zur Zeit 180 Millionen und im Jahre 2030 wird die Zahl nach Schätzungen der WHO bei 360 Millionen liegen. Fettsucht und Diabetes würde dann als Folge von Verantwortungslosigkeit eingestuft.
Diese „Eigenverantwortlichkeit“ klingt geradezu wie Hohn für Länder der Dritten Welt, die von Malaria, Dengue, Tuberkulose und Durchfallerkrankungen heimgesucht werden. Krankheiten, die sich mit der Klimaveränderung ausbreiten und damit weiter zunehmen werden.
Die Gefahren der Resistenzentwicklung gegen Antiinfektiva, darauf haben wir gerade in einem ausführlichen Artikel hingewiesen, und das zu fordernde Verbot der Massentierhaltung, spielten selbstverständlich keine Rolle auf diesem Berliner Gipfel . Zu diesem wirklich brennenden Thema hatten Detlev Ganten & Co wirklich nichts substantiell beizutragen.

Alternativkongress als Lichtblick
Aber es gab etwas Erfreuliches zu vermelden.
Bei so viel geheuchelter bzw. in eine Sackgasse gerichteter Aufbruchstimmung gab es eigentlich aus der Perspektive der Dritten Welt gesehen einen Lichtblick: Die Alternativkonferenz, die auch am vergangenen Freitag stattfand.

„Ein Gesundheitsgipfel, der diesen Namen verdiene, müsse das Streben nach sozialer Gerechtigkeit und demokratischer Partizipation als Grundvoraussetzung für Gesundheit in den Vordergrund stellen und eine Forschung fördern, die an den Gesundheitsbedürfnissen der Menschen ausgerichtet ist

hiess es in der gemeinsamen Erklärung der Veranstalter.
Teilnehmer waren Organisationen wie Medico International und die Gewerkschaften.

„Noch immer könne sich 1/3 der Weltbevölkerung nicht einmal lebensnotwendige Medikamente leisten.

Rund 90% der Ausgaben für Forschung und Entwicklung entfielen auf Arzneimittel die 10% der Weltbevölkerung benötigen.

Von 1500 neuen Wirkstoffen, die die zwischen 1975 und 2004 entwickelt wurden, wirken lediglich 18 gegen Tropenkrankheiten und drei gegen Tuberkulose.

Wohl wahr. Das kann ich, aus der Perspektive eines Landes der Dritten Welt gesehen, nur unterschreiben.

World Health Summit: Ein anmassender und irreführender Name.

Die Fortsetzung dieses Spektakels soll im Oktober nächsten Jahres wieder in Berlin stattfinden. Die Berliner Gastronomie wird‘s freuen.

Für uns in der Dritten Welt ein bedeutungsloses Ereignis.

Die Zukunft heisst Resistenz? – Antiinfektiva verlieren ihre Wirksamkeit
Hilflos bei Infektionen – Antibiotika verlieren ihre Wirksamkeit
Tierfabriken, Schweineviren und die Zukunft
Welt-Tuberkulose Tag – eine Krankheit weiter auf dem Vormarsch
Cancer surge overwhelms AIDS-struck Botswana
Bittere Pillen für die Dritte Welt

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Bundestagswahl in Deutschland: SPD – Todesanzeige (noch) verfrüht

Dr. Alexander von Paleske – Die Bundestagswahlen haben eine Schwarz-Gelb-Regierung zur Folge.

Die SPD – es gibt sie noch, aber nur noch mit 23% der Stimmen. Das ist die Hälfte von dem, was die SPD mit Willy Brandt 1972 erzielte, lange ist’s her. Damals war dieWahl eine Entscheidung für eine neue Ostpolitik, also für die Aussöhnung, für ein neues Strafrecht, für mehr Demokratie, für ein neues Hochschulrecht. Kurzum, hier stand das Neue gegen das verkrustete Alte, damals repräsentiert duch die CDU/CSU.

Heute ist vorwiegend eine Traditionswählerschaft für die SPD übriggeblieben, vornehmlich über 50 Jahre alt.

Inhalte? Welche Inhalte? Was die SPD inhaltlich anzubieten hatte, war eigentlich nichts anderes als: „Weiter so Deutschland“. Auf die brennenden Fragen keine Antworten mehr:

– Positiv zum Afghanistaneinsatz , a disaster in the making.

– Keine Antworten auf die Fragen, welche durch internationale Finanz-und Wirtschaftskrise aufgeworfen sind.

– Kein wirkliches Eintreten für die Stärkung der Freiheitsrechte gegenüber dem Staat u.s.w.

Und so dümpelt eine Partei, die vorwiegend von der Vergangenheit lebt, vor sich hin. Wer grün wählen will, wählte eh die Grünen. Wer linke Politik will wählte die Linkspartei, wer Steuersenkungen und damit wohl weiteren Abbau der Sozialleistungen in Kauf nimmt, der wählte CDU/CSU oder FDP.

Die SPD: Von der Arbeiterpartei, zur Volkspartei, zur Partei im Mittelfeld. Demnächst Kleinpartei? Brauchen wir die SPD überhaupt noch? So wie sie ist, gleicht sie eher einem Dinosaurier, der in die Kreidezeit gekommen ist. Bekanntermassen war es mit den Dinosuariern dann vorbei. Oder anders ausgedrückt: eine Partei auf der Suche nach menschenwürdigen Antworten für die Herausforderungen der Welt von heute und morgen, und schon gar nicht Basta-Antworten

Auf diesem Wege ist die SPD bisher nicht nennenswert vorangekommen.Dabei hatte Willy Brandt seinen Genossen in einem Grusswort an den Kongress der Sozialistischen Internationale kurz vor seinem Tode 1992 folgendes mit auf den Weg gegeben:
:
Nichts kommt von selbst, und nur wenig ist von Dauer. Darum besinnt Euch auf Eure Kraft und darauf, darauf, dass jede Zeit eigene Antworten will und man auf ihrer Höhe zu sein hat, wenn Gutes bewirkt werden soll.

Seine Genossinnen und Genossen haben ihn offenbar nicht verstanden und jetzt die Quittung bekommen.

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SPIRI: Wieder Steigerung bei Rüstungsexporten

Thomas Mitsch – Im Mai 2009 veröffentlichte das Stockholmer Institut für Internationale Friedensforschung (SPIRI) eine Analyse, die besagt, dass Deutschland mit 10 Prozent seinen dritten Platz in der Liste der größten weltweiten Waffenexporteure verteidigte. Weiterhin führt die USA mit 31 Prozent, gefolgt von Russland mit 25 Prozent die Liste von Exporten von Rüstungsgütern an. Eine Zusammenfassung der Analyse kann im Internet heruntergeladen werden: SIPRI

Deutsche Exporte
Deutschland steigerte seine weltweiten Exporte von 7 auf 10 Prozent. Um 123 Prozent haben sich die deutschen Ausfuhren zwischen 2004-2008 gegenüber dem Zeitraum 1998-2003 an europäische Länder gesteigert. Das Bestreben, einen einheitlichen europäischen Rüstungsmarkt herauszubilden, scheint hier Fürchte zu tragen. Die gesamten Rüstungsexporte Deutschlands stiegen in den letzten fünf Jahren um 70 Prozent.

Davon gingen 57 Prozent an europäische Staaten. Mit 15,2 Prozent war die Türkei der größte Empfänger deutscher Rüstungsexporte gefolgt von Griechenland mit 12,9 Prozent und Südafrika mit 12,4 Prozent. Hier waren vor allem Leopard Panzer vom Typ 2A4 sowie in Lizenz gebaute U-Boote die Exportschlager.

Insgesamt stiegen die deutschen Rüstungsexporte von 8,7 Milliarden Dollar auf 11,5 Milliarden Dollar (Die Angaben vom Stockholmer Friedensinstitut liegen höher als die offiziellen Zahlen, da es gebrauchte Militärausrüstung und andere Formen von Militärhilfen mit einbezieht).

Internationale Exporte
Die globalen Rüstungsexporte stiegen in den Jahren 2004-2009 gegenüber 1998-2003 um 21 Prozent. Hier fällt auf, dass vor allem der Nahe Osten bzw. die dortigen Krisenregionen massiv aufgerüstet wurden. Sie stehen für 18 Prozent des Handels mit Rüstungsgütern weltweit. Die Rüstungseinfuhren in diese Länder stiegen um 38 Prozent. Allein 37 Prozent der amerikanischen Ausfuhren gingen in diese Länder, u.a. 207 Flugzeuge und 5000 Bomben.

Hauptabnehmer der amerikanischen Exporte waren Süd Korea (15%), Israel (13%) und die Vereinigte Arabische Emirate (UAE) mit (11%).

Ebenfalls steigerte Russland seine Exporte um 14 Prozent, wobei die Hauptabnehmer Asien, Afrika und Lateinamerika waren. Hier waren Kampfflugzeuge und Marineschiffe die Exportschlager.

Auf Platz 4 der Rüstungsexporteure steht Frankreich, das 40 Prozent seiner Waffenexporte ebenfalls in Staaten des Nahen Osten lieferte, gefolgt von Großbritannien. Die größten Kunden Großbritanniens waren die USA mit 21 Prozent und Indien mit 14 Prozent aller Lieferungen. Allein Indien ist gerade dabei 66 Hawk-100 Trainer Flugzeuge und 20 Jaguar-S Fighter Flugzeuge zu erhalten. Ebenfalls sollen auch noch insgesamt 72 Typhoon Combat Flugzeuge im Jahr 2009 an Indien geliefert werden.

Einzig China hat seine Einfuhren von Rüstungsprodukten stark eingegrenzt. Das liegt daran, dass China sich selbst immer mehr zum Waffenhersteller entwickelt. So gibt es insgesamt wenig erbauliches über den Stand der Bemühungen zu berichten, den weltweiten Waffenexport einzudämmen – leider!

sendenThomas Mitsch ist Mitglied der BAG rote reporter/innen der Partei DIE LINKE.

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Die CSU ist bekanntlich näher am Menschen… und die Bayerische Staatsregierung selbst?

Erich Neumann – Wahlkampfzeit ist und eine Flut von halt- wie und unhaltbar phantastischen Wahlver-sprechen wabern durch die diversen Talkshows wie die Rauchschwaden durch die (vergehende?) Glückseeligkeit Bayerischer Bierzeltkultur.

Besonders zupackend und gewollt populistisch gibt sich dabei Landsvater und CSU-Vorsitzender Horst Seehofer. Auch wenn er erst kürzlich den Geist von FJS zum Weiterleben dekretierte, stellt sich die Frage, ob dies auch für die Ungeister dieser Epoche gelten muss, oder nicht vielmehr ein markantes Aufräumen damit zu neuer Wählergunst führen würde?

Die Gebrüder Förstl – Hoteliers – aus Kirchheim bei München können ein Lied davon singen, denn seit über 30 Jahren werden sie von allen Ebenen der Bayerischen Polit-landschaft buchstäblichst im Regen stehen gelassen.

Angefangen hat Alles mit einer rechtswidrigen Baugenehmigung der Gemeinde Kirchheim. Vergleichbare Bauten – bei denen die Eigner als seinerzeitige Gemeinde-ratsmitglieder zumindest keine Nachteile erfuhren – gibt es eine ganze Reihe, doch scheint es, als hätte man hier nun quasi ein Exempel statuieren wollen.

Obwohl der seinerzeitige Landrat keine ausreichende Gründe dafür sah und höchste Gerichte die Rechtswidrigkeit bestätigten, verschleppt der Bayerische Staat das Verfahren Jahr um Jahr – gerade als wolle er es über die Lebzeit der Geschädigten bringen und sich so seiner Verantwortung entziehen.

Lt. Gerichtsentscheid zu leistende Zahlungen unterbleiben mangels Haushaltsmitteln und ein ursprünglich durch ca. TDM 300 zu regelnder Schaden hat sich zwischenzeit-lich auf über € 3 Mio. aufgeschaukelt – ein Ende dabei noch lange nicht in Sicht.
Zu Zeiten leerer Kassen und mannigfaltigster Rettungsschirme für die Großen ein Ge-bot der Wahrung von Bürgerinteressen endlich auch konstruktiv und präventiv – was sagen bsw.

Oberster Bayersicher Rechnungshof oder Bund der Steuerzahler trotz bis-herigem Schweigen auf erfolgte Anfragen zu dieser Geldvernichtung wirklich? – an diese leidige Thematik heranzugehen – Glaubwürdigkeit unter Beweis zu stellen!

In höchster persönlicher Not hat sich Toni Förstl (56) im Sommer zu einem Protest wie Hilferuf um öffentliche Aufmerksamkeit entschlossen und für einige Stunden in luftiger Höhe am örtlichen Maibaum angekettet.

Im Boulevard registriert, doch für die Bayerische Politik dennoch nach wie vor kein Anlass, näher an den Menschen zu rücken!?

Die BürgerInnen im Freistaat werden es am 27. September mit zu bewerten wissen!

www.ig-mueller-risch.de

sendenErich Neumann ist freier Journalist – Mitglied im DPV Deutscher Presse Verband e. V.

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Roma brauchen Schutz

„Innensenator Körting heizt bewusst die rassistische Stimmung an, wenn er verbreiten lässt, dass die in Berlin lebenden Roma-Familien zurück nach Hause sollen‘. Das erinnert stark an die ausländerfeindliche Hetze rechtsextremer Gruppen, die gerne mit ähnlichen rassistischen Slogans in die Öffentlichkeit gehen“, kommentiert Ulla Jelpke, MdB der Fraktion die LINKE, Äußerungen des Berliner Innensenators Ehrhart Körting (SPD) in der Presse. Die aus Rumänien stammenden Roma halten sich seit Ende April in Berlin auf. Sie sind inzwischen in der zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in der Spandauer Motardstraße untergebracht. Dort wird derzeit geprüft, ob sie dauerhaft bleiben können. Momentan gilt für die Familien das Freizügigkeitsgesetz. Nach diesem Gesetz dürfen sich EU-Ausländer drei Monate in der Bundesrepublik aufhalten.
Ulla Jelpke weiter:

„Die Mehrheit der Roma in Rumänien lebt unter katastrophalen, menschenunwürdigen Bedingungen. Rassistische Gewalt gegen Roma nimmt weiter zu. Gerade erst zog die rechtsextreme Großrumänienpartei (PRM), die mit ihrer Hetze Pogromstimmung gegen Roma schürt, erneut ins EU-Parlament ein. Solange sich diese Zustände in Rumänien nicht ändern, wird auch die Abwanderung der Roma anhalten. Die Roma-Familien wollen daher zu ihrem eigenen und dem Schutz ihrer Kinder in Berlin bleiben.

Ulla Jelpke

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Swapsen in Würzburg oder: Wir zocken – Ihr zahlt

Dr. Alexander von Paleske — 8.6. 2009 — – 4,1 Millionen Euro, für die Deutsche Bank ein Betrag, der wohl etwas unterhalb ihres Banken -Wahrnehmungshorizonts liegt, auf den sie gleichwohl keinesfalls verzichten will, aber für die Stadtwerke AG Würzburg und die Heizkraftwerke AG Würzburg , beides Unternehmen der Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (WVV), ein „Umweltbetrieb“ wie er sich nennt, kein Kleckerbetrag.

4,1 Millionen Euro aus Wetten mit der Deutschen Bank, die daneben gegangen sind, nicht für die Deutsche Bank, sondern für die Kommunalbetriebe. Es handelte sich um Zinswetten, sogenannte Spread-Ladder-Swaps.

Statt Entlastung neue Schulden
Die sollten eigentlich die Kreditlast vermindern, aber das Gegenteil trat ein, statt Verminderung der Kreditlast schleppen die Versorgungsbetriebe jetzt eine höhere Kreditlast mit sich herum.
Und wie in vielen anderen Fällen, hat die Deutsche Bank das Lachen.

Keine Gnade vor Gericht

Als die Swaps sich negativ in den Millionenbereich entwickelten, rief der WVV die Gerichte an. Ergebnislos, wie sich im vergangenen Monat herausstellte.
Das Oberlandesgericht Bamberg wies die Klage ab und gab der Deutschen Bank recht. Nicht weil die Bank über alle Risiken genauestens aufgeklärt hatte, sondern weil die Entscheidungsträger der WVV eine geradezu demonstratives Desinteresse am Spekulationsverbot der Gemeindebetriebe hätten erkennen lassen.
Wiederholt seien auch noch die eigenen Wirtschaftprüfer der Kommunalbetriebe übergangen worden,

Würzburg steht aber keineswegs allein mit der Swapserei. Viele Gemeinden und Gemeindebetriebe zockten und verloren durch Zinsswaps.

Wetten dass…..
Als „Wettbüro“ traten dabei die Banken auf, an erster Stelle die Deutsche Bank.

Und wie es bei Wetten so ist, gibt es Verlierer und Gewinner. Und Gewinner ist meistens die Bank, die sich darüberhinaus gegen ein negatives Ergebnis auch noch absichert, oftmals durch gegenläufige Zinswetten mit anderen Marktteilnehmern.

Bei hohen Kreditmarktzinsen gewinnen, vereinfacht ausgedrückt, die Gemeinden und Städte, bei niedrigen die Banken.
Nun werden wir auf lange Sicht niedrige Zinsen haben, also haben die Gemeinden und Städte verloren.
Die Bürger dürfen nun die Zeche bezahlen.

Die Zinsswaps sind in der Realität natürlich viel komplizierter, da wird zum Teil gegen ausländische Zinsentwicklungen gewettet, zum Teil gegen die Steiheit der Zinsstruktur, sodass selbst eine Reihe von Stadtkämmerern die Uebersicht und den Durchblick verlor.

Verluste im Millionenbereich
Die spektakulärsten Verluste der Gemeinden wurden aus , Neuss und Hagen gemeldet: zweistelliger Millionenbetrag.. Nun ist das Gejammere gross.

Allein in NRW haben mehr als 150 Gemeinden gezockt, die einen mehr, die anderen weniger. Und nicht nur Gemeinden, sondern auch Wasserwerke, Wohnungsbaugesellschaften und Abfallbeseitigungsbetriebe.

Das ganze Ausmass kommt erst jetzt zum vollen Vorschein, nachdem es eine Reihe von Prozessen gegen die beteiligten Banken, allen voran die Deutsche Bank, gegeben hat.
Dabei schält sich eine Tendenz in der Rechtsprechung heraus: Die Grossen, sprich Städte und Gemeinden mit Kämmerern, müssen zahlen, da sie sich hätten informieren können und Fachpersonal besitzen.

Die Kleinen, also Wasserwerke und Müllabfuhr, und einzelne Privatkunden müssen die Banken aus dem Vertrag entlassen.
Das gilt allerdings dann nicht, wenn sie, wie im Falle der WVV Würzburg es an der elementaren Sorgfalt haben fehlen lassen, und auch noch, wie hier, gesetzliche Regelungen in den Wind geschlagen und die eigenen Wirtschaftsprüfer übergangen haben.

Erfreulich für die kommunalen Zocker, dass die Staatsanwaltschaft offenbar in dem Verjubeln von Geldern keinen Straftatbestand sieht. Gleich mehrfach stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.

Wenn das mal keine Einladung ist, bei nächster Gelegenheit wieder loszuzocken
Das Nachsehen haben die Bürger.

Die Zockerei im Grossen löste die Finanz- und Wirtschaftskrise aus, in deren Gefolge jetzt die Zahl der Arbeitslosen massiv ansteigt.

Die Zockerei der Gemeinden und deren Betriebe treibt die Kosten der kommunalen Versorgung in die Höhe.

Nachtrag
Versehentlich wurde die Stadt Wuppertal genannt,die aber nicht an Swaps Geschaeften beteiligt war.
Wir bitten das Versehen zu entschuldigen

Nach Konjunkturprogrammen und Bankenrettungsaktionen die Gelddruckerei?
Finanz- und Wirtschaftskrise trifft Länder der Dritten Welt
Börsencrash und Krisengipfel: Alles im Griff auf dem sinkenden Schiff?
Finanzkrise und Hypo-Real Estate: Nach dem Scheitern ist vor dem Bezahlen
Finanzkrise, Bankenkrisen, Kleinanlegerbetrug – Hat die Finanzaufsicht BaFin versagt?
Finanzgauner, ihre Opfer und die BaFin
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BayernLB – Verlustbank, Problembank, Skandalbank, Albtraumbank
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linkDie Krise am Finanzmarkt und Swaps

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60 Jahre Grundgesetz: „Du bist Terrorist“

World Content News – Rechtzeitig zum Bimmel-Bammel um die Geburtsstunde der BRD, bei der in Berlin Zehntausende feierten („Auf großes Interesse stieß auch der benachbarte Essensstand mit Brezeln und Leberkäse“) ist im Internet ein Video aufgetaucht, das das „Du bist Deutschland“-Getöse mal in ein ganz anderes Licht rückt und seit seiner Veröffentlichung vor vier Tagen bereits über 235.000 interessierte Zuschauer gefunden hat.

http://vimeo.com/moogaloop.swf?clip_id=4631958&server=vimeo.com&show_title=1&show_byline=1&show_portrait=0&color=&fullscreen=1

Du bist Terrorist on Vimeo.

Inzwischen gibt’s auch die passenden englischen Untertitel dazu:

„You are a Terrorist“ is a persiflage of two official german Social-Marketing-Campaigns. While „Du bist Deutschland“ (You are Germany) was promoting the national consciousness and a child-friendly germany, „You are a Terrorist“ is the answer to todays politics in Germany.

Der Verfasser dieser Realsatire, der Designstudent Alexander Lehmann, der inzwischen sogar von Spiegel Online geadelt wurde –

„Der Film ist ein Lehrstück, ein Fazit zu all den Einschränkungen der Privatsphäre, die uns der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren – natürlich stets wohlbegründet – zugemutet hat.“

– hat jetzt auch die Augen der deutschen Content-Mafia auf sich gezogen:

Die Agentur Kemper Trautmann, die uns seit Jahren mit „Du bist Deutschland“ quält, hat inzwischen eine Abmahnung angekündigt, wenn nicht binnen drei Tagen sämtliche Anspielungen des Videos auf „Du bist Deutschland“ zu entfernen sind.


„Du bist Anachronismus“ (Karikatur: Klaus Stuttmann)

Zu 60 Jahre BRD bleibt festzuhalten: Freilich soll es auch viele Bürger geben, die das Grundgesetz in seiner ursprünglichen Fassung ernst nehmen: Ein Glückwunsch zum Jubiläumstag kommt z.B. von der Friedenstreiberagentur:

Hi, Grundgesetz, alles Gute zum Sechzigsten! Du hast es weit gebracht, auch wenn Du reichlich zerzaust bist. Doch bald wirst Du Deinen Lebensabend in Ruhe in den historischen Bibliotheken dieser Welt genießen können. Die Schäubles dieser Republik werden Dich aufs Altenteil schicken. Für die bist Du bereits jetzt ein Anachronismus.

Und um das Maß voll zu machen, soeben erreicht WCN das Ergebnis der Bundespräsidentenwahl: Der alte Heim-Leuchter ist auch der neue…. – Prösterchen!

Quellen:
Du bist Terrorist
(dubistterrorist.de, 18.05.2009)
Du bist Terrorist
(Spiegel Online, 20.05.2009)
Animation: Du bist Terrorist
(spreeblick.com, 19.05.2009)
Du bist Terrorist: Abmahnung steht bevor
(gulli.com, 23.05.2009)

Termin:
Freiheit statt Angst
Bundesweiter Aktionstag für die Grundrechte am 23. Mai

(AK Vorratsdatenspeicherung, 18.05.2009)

Erstveröffentlichung auf World Content News

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Schüler gegen Bundeswehr-Werber

Michael Schulze von Glaßer – Die Landesschülervertretung Nordrhein-Westfalen hat auf ihrer Landeskonferenz einem Antrag gegen die Einsätze von Bundeswehr-Werbern an Schulen zugestimmt.

Mit großer Mehrheit sprachen sich die Schülerinnen und Schüler am Sonntag auf der Landesdelegiertenkonferenz der Schülervertretungen Nordrhein-Westfalens für ein Verbot von Bundeswehr-Rekrutierungsversuche an Schulen aus. „Darunter fällt auch jedwede Werbung: von Aufklebern über Plakate bis hin zu Informationsbroschüren“, heißt es in dem Antrag des Landesvorstands.


Ein Jugendoffizier scharte am 22. Mai 2008 am Reinhard Mohn Berufskolleg Schüler bei einer Bundeswehr-Werbeveranstaltung um sich.

Dem Beschluss ging am Vortag ein Workshop über die Eroberung von Bildungsstätten durch das Militär voran. Hintergrund ist ein im Oktober 2008 beschlossener Kooperationsvertrag zwischen dem Wehrbereichskommando II der Bundeswehr und dem Schulministerium NRW. Die Vereinbarung sieht unter anderem die Einbindung von Jugendoffizieren in die Aus- und Fortbildung von Referendaren sowie Lehrkräften und „die Möglichkeit der Teilnahme von Lehrkräften und Bediensteten […] bei Aus-, Fort- und Weiterbildungen im Rahmen von Seminaren zur Sicherheitspolitik der Bundeswehr und von Besuchen ihrer Einrichtungen“ vor.

Am Schuljahresende soll ein schriftlicher Bericht der Jugendoffiziere über die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung an das Schulministerium erfolgen. Ziel der Vereinbarung, die auf Schüler der Sekundarstufen I und II abzielt, ist neben der Nachwuchsrekrutierung vor allem die Image-Pflege. In den Köpfen der jungen Menschen will die Armee schon frühzeitig ein positives Bild von sich verankern, um in Zukunft endlich eine Bevölkerungsmehrheit bei Aus- und Inlandseinsätze hinter sich haben.

Die Kooperationsvereinbarung in NRW ist ein Pilotprojekt, das zukünftig auch auf andere Bundesländer angewandt werden soll. Die bundesweite Eroberung von Schulen durch die olivgrünen Werber zeigt sich auch an der Anzahl angeschriebener Schulen: die Zahl soll 2009 laut Bundeswehr um fast zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr auf bundesweit 6.526 steigen.

Bei Veranstaltungen von Jugendoffizieren in Schulen herrscht für die Schüler Anwesenheitspflicht – den Bundeswehr-Rekrutierern zu entkommen ist daher kaum möglich. Zudem wirbt die Armee mittlerweile massiv in Schülerzeitungen und anderen Jugendmedien. Der Bundeswehr fehlen jährlich 20.000 Soldatinnen und Soldaten, um die Lücke zu füllen wirbt sie massiv in der Öffentlichkeit – vor allem bei jungen Menschen.

Die nordrhein-westfälischen Schüler forderten am Sonntag neben dem Werbeverbot auch eine umgehende Aufhebung der Kooperationsvereinbarung zwischen Ministerium und Armee. Zudem soll das Thema ins Landesparlament und in die Parteifraktionen getragen werden um auf den Missstand aufmerksam zu machen.

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Kranke Soldaten

Michael Schulze von Glaßer – Paradigmenwechsel: die Bundeswehr spricht neuerdings von ihren traumatisierten Kämpferinnen und Kämpfern. In einer – von langer Hand – vorbereiteten Kampagne versucht die Bundesregierung die den Auslandseinsätzen der Armee ablehnend gegenüberstehende Bevölkerung umzustimmen. Die Schützenhilfe kommt dabei von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Bis vor wenigen Wochen sprachen deutsche Militärs nicht gerne über die posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) nicht weniger Bundeswehr-Angehöriger. Die wegen der zahlreichen Auslandseinsätze der vergangenen Jahre explodierende Zahlen PTBS-Kranker Soldatinnen und Soldaten zwang die Bundeswehr nun aber zum Umdenken: der unangenehme Fakt wird nicht länger verschwiegen sondern offensiv in die Öffentlichkeit getragen.

Am 12. Februar verabschiedete der Bundestag einen Antrag (1) zur Verbesserung der Betreuung PTBS-Kranker Soldatinnen und Soldaten. Mitte des Jahres soll nun in Berlin ein Forschungs- und Kompetenzzentrum eingerichtet werden. Auch eine Telefon-Hotline soll unter Wahrung der Anonymität der Soldatinnen und Soldaten eingerichtet werden (2).

„Seelische Verwundungen sind genauso ernst zu nehmen wie körperliche Verwundungen“, erklärte Verteidigungsminister Franz Josef Jung dazu. Waren 2005 noch 105 Soldaten betroffen sind 2008 schon 245 an PTBS erkrankt (3). Typische Symptome sind wiederkehrende Erinnerungen an das belastende Erlebnis, Depressionen, Reizbarkeit, Schlafstörungen, Angstzustände, Suchtprobleme und Rückzug aus der Umgebung. Das Verteidigungsministerium geht von etwa einem Prozent traumatisierter Soldaten aus – bei anderen NATO-Armeen sind es fünf Prozent der Soldaten, die nach Einsätzen an psychischen Folgeschäden zu leiden haben (4).

„Damit stehen wir im internationalen Vergleich gut da“, so Jung (5). Die geringe offizielle Zahl der erkrankten Bundeswehr-Soldatinnen und Soldaten lässt im internationalen Vergleich allerdings auf eine hohe Dunkelziffer in Deutschland schließen. Oftmals würden sich die erkrankten Kämpferinnen und Kämpfer für ihr Trauma schämen und deshalb nicht in ärztliche Behandlung gehen.

Bereits Anfang Februar wurde der Paradigmenwechsel der Bundeswehr eingeläutet. Zu bester Sendezeit – um 20.15Uhr – zeigte der öffentlich-rechtliche Fernsehsender ARD am Montag, dem 2. Februar, den Film „Willkommen zuhause“ (6). Der vom Südwestrundfunk produzierte Spielfilm handelt von einem aus dem Afghanistan-Krieg heimkehrenden Bundeswehr-Soldaten der seit einem Anschlag auf seine Patrouille an PTBS leidet, sich jedoch zunächst nicht ärztlich behandeln lässt.

In der Heimat zurück prügelt er dann einen Freund krankenhausreif. Seine schwangere Frau verlässt ihn und er grenzt sich von seinem Umfeld ab. Der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehr Verbands Oberstleutnant Ulrich Kirsch zeigte sich in einem Interview mit dem Deutschlandradio vom Film begeistert: Es müsse „deutlich werden – und das ist zu lange schöngefärbt worden -, dass wir dort in einem Kampfeinsatz sind, dass Tod und Verwundung Teil der Einsätze geworden ist und dass wir in kriegerischen Handlungen sind.“, so Kirsch (7).

Der Soldatenverband fordert neben einem Zentrum zur Behandlung der Soldaten-Traumata mehr Unterstützung für die Angehörigen der kranken Soldaten (8). Auf Nachfrage von NachrichtenHeute gab der SWR an, dass die Bundeswehr den Dreharbeiten beratend zur Seite gestanden hat und auch die Drehgenehmigungen auf dem Militärflugplatz Köln-Wahn erteilte.

Mit dem Paradigmenwechsel und der einhergehenden Medienoffensive versucht die Bundeswehr der immer noch ablehnenden Haltung der Bevölkerung gegenüber Auslandseinsätzen entgegenzuwirken. Wie die Linksfraktion in ihrem am 12. Februar abgelehnten Bundestags-Gegenantrag zu traumatisierten Soldatinnen und Soldaten feststellt wird nicht der Kern des Problems diskutiert: „Solange die Bundesregierung an der gegenwärtigen sicherheitspolitischen Strategie festhält und sich an militärischen Interventionen beteiligt, wird es trotz aller Präventionsmaßnahmen weiter zu PTBS bei Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr kommen.“(9)

1 Bundestags-Drucksache 16/11882 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/118/1611882.pdf)
2 Bundesministerium der Verteidigung (BMVg). Pressemitteilung 12.02.2009: „Bestmögliche Behandlung für unsere Soldaten“ (http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/ministerium?yw_contentURL=/C1256F1200608B1B/W27P7APT842INFODE/content.jsp)
3 Ebenda
4 ARD-Tagesschau. 03.02.2009: „Immer mehr Afghanistan-Heimkehrer traumatisiert“ (http://www.tagesschau.de/inland/afghanistan768.html)
5 Bundesministerium der Verteidigung (BMVg). Pressemitteilung 12.02.2009: „Bestmögliche Behandlung für unsere Soldaten“ (http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/ministerium?yw_contentURL=/C1256F1200608B1B/W27P7APT842INFODE/content.jsp)
6 DasErste.de – TV-Tipp des Tages 02.02.2009 (http://www.daserste.de/programm/tvtipp.asp?datum=02.02.2009)
7 Deutschlandradio Kultur. Interview 02.02.2009: „Bundeswehrverband: Auslandseinsätze wurden zu lange ‚schöngefärbt’“ (http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/interview/913181/)
8 Deutscher BundeswehrVerband. Pressemitteilung 03.02.2009: „Hilfsangebote bei posttraumatischen Belastungsstörrungen (PTBS) müssen angenommen werden – Anonyme Hotline gefordert“ (http://www.presseportal.de/pm/12472/1346379/dbwv_dt_bundeswehrverband)
9 Bundestags-Drucksache 16/8383 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/083/1608383.pdf

deutschland

Und den Sachsensumpf gibt es doch …

Erich Neumann – Business Crime Control – (BCC) Mitglied und Landesbeauftragter Bayern, der im DPV Deutschen Presse Verband e. V. organisierte freie Journalist Erich Neumann hat die Geschichte eines Mannes (B.) und seiner Ehefrau recherchiert, die ihr Vertrauen in den Rechtsstaat und der Glaube an eine funktionierende Justiz in Deutschland an den Bettelstab gebracht haben.

Vorgeschichte
Mit dem 1. 1. 1992 wurde B. nach vorheriger Abteilungsleitertätigkeit bei einer Sparkasse in Bayern Vorstand einer Sparkasse in Ostsachsen. Dort lernte er einen aus Stuttgart über Schweinfurt und Leipzig gekommenen Heizungsunternehmer W. und seine tschechische Ehefrau kennen. Ende 1992 wurden von den beiden Ehefrauen (B. und W.) vier große Häuser in Görlitz zum Zweck der Sanierung, Bewirtschaftung und Steuerersparnis in einer Grundstücks-GbR erworben.

Fördergebietsgesetz und Kreisgeschäft
Um den aus völlig anderen Gründen nicht funktionierenden Aufbau Ost voranzubringen, erlaubte die damalige Regierung Kohl im Fördergebietsgesetz die steuer-liche Abschreibung von Zahlungen ohne vorherige gewerbliche Leistung, ein grober Fehler und ein handwerklich extrem schlechtes Gesetz. Noch 1992 zahlten die Eheleute B. aufgrund Vorauszah-lungsrechnung 160 TDM an die Einzelfirma des W., die auch steuerlich anerkannt wurden.

1993, das Fördergebietsgesetz galt noch, ließ B. sich von Frau W. 250 TDM geben und händigte diese dann seiner Frau aus, welche das Geld in zwei Teilbeträgen an die GmbH des W. und eine weitere Firma deren Inhaber W. war, überwies. Vereinbart war, dass damit B.’s Schuld getilgt sein sollte, denn gebaut sollte erst aus der Finanzierung der Grundstücks-GbR werden, da diese 250 TDM aus einem zweckgebundenen Kredit der Eheleute W. stammten. Auf diese Weise sollte ein abschreibungsfähiger Zahlungsfluss nach Fördergebietsgesetz entstehen. Dass dieses Vorgehen legal und keine Steuerhinterziehung war, hat der BFH mittlerweile entschieden (AZ IX R 33/03 BFH).

Der erste Betrug
Leider waren die Geschäftspartner von B. alles Andere als zuverlässig und von gu-ter Bonität. Zwei Häuser mit 2.000 m² Mietfläche konnten nicht finanziert werden, gingen 1996 an die Verkäufer zurück und wurden von Anderen gekauft und saniert. Noch während die Verhandlungen über die Rückabwicklung liefen, kündigte W. per Fax Rechnungen über 255 TDM (ohne dass dafür Leistungen erbracht worden wären) an und verlangte mit einstweiliger Verfügung – ohne Anhörung von B. – eine Teilrückzahlung von 130 TDM aus den bereits getilgten 250 T DM. Ein Ansinnen, das das Landgericht Görlitz nach Verhandlung zurückwies (2 O 0134/96 LG Görlitz).

Was bedeutet schon ein Urteil?
Nur neun Monate nach diesem Urteil trat W. einen Teilbetrag von 148 TDM an eine weitere eigene Gesellschaft (GmbH) ab, die inzwischen umfirmiert ist und von den tschechischen Eltern von W.’s Ehefrau gehalten wird. Nachdem B. aus seiner Wohnung in einem älteren Haus, das danach unbewohnt war, auszog, wurde dort ein Briefkasten angebracht und vom späteren Zeugen A. mit dem Namen von B. beschriftet. Dorthin ließ W. einen Mahnbescheid über 60 TDM und die GmbH Mahnbescheide über 130 TDM und 9 TDM zustellen die, nachdem B. von der Existenz des Briefkastens nichts wusste, rechtskräftige Titel wurden. Die Ehegatten W. “sammelten“ nun mit diesen Titeln zunächst Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, um diese dann gebündelt dem Gerichtsvollzieher zu übergeben und damit an nur einem Tag das gesamte Vermögen der Eheleute B. zu blockieren. So sollten diese abwehrunfähig gemacht werden.

Dagegen kann man doch klagen!
Ja, schon, aber … während die Verfahren laufen, bleiben die einmal erreichten Titel vollstreckbar. So wurde weiter gepfändet, obwohl Verfahren liefen. Natürlich verliert ein Bankmanager so erst seinen Ruf und dann seinen Beruf. Der Titel zu 9 TDM wurde vom AG Löbau aufgehoben, die Aufhebung wurde vom LG Görlitz bestätigt. Der ist erledigt, aber….

Der Titel zu 60.000,00 DM
Das LG Görlitz hob richtigerweise diesen Titel auf. Die Ehefrau W. bringt nun die Zeugen K. und P., die unterschriftlich fingierte Bauleistungen von 920.172,00 DM bestätigen und die Zeugen S. und H., die sogar eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Es gibt aber keine Baugenehmigung, keine Bauleitererklärung, keine Fachunternehmererklärungen, keine Stundenzettel, keine Materialscheine, keine Abnahme, auch keine denkmalschutzrechtliche Genehmigung oder Abnahme, keine Sozialversicherungsnachweise und keine Baurechnung. Von Nachweisen wie Berufs-Haftpflicht, Eintragung in die Handwerksrolle, Angabe der Steuernummer keine Spur. Der Vorsitzende Richter am OLG Dresden ist sachkundig, er war Dozent der Architektenkammer. Dennoch hebt das OLG Dresden das Urteil des LG Görlitz auf und setzt den Titel wieder in Kraft. Begründung: das Fördergebietsgesetz erzwinge für die Abschreibung abgeleistete Bauleistungen – eine eindeutig falsche Auslegung, so falsch, dass es jeder begreift, der auch nur lesen kann. Dies hat der BFH bestätigt (Az.: IX R 33/03). Durch das Urteil kommt W. aus der Untersuchungshaft wegen Betruges frei.

Der Titel zu 130.000,00 DM
Auch den hebt das LG Görlitz richtigerweise auf. Aber in Dresden gehen die Uhren anders. Ein altgedienter Senatsvorsitzender – mittlerweile in Ruhestand – der es eigentlich besser wissen müsste und sein Senat, heben die Entscheidung des LG auf, verweisen zurück. Grund: das LG hat die Beweisaufnahme im Parallelverfahren benutzt, dies ist unzulässig, es muss eine eigene Beweisaufnahme durchgeführt werden. Der Titel ist wieder in Kraft, es wird weiter gepfändet. Das LG Görlitz führt diese Beweisaufnahme durch und hebt den Titel erneut richtigerweise auf.

Pfändung ohne Titel
BB. kennt W.. B. informiert daher alle infrage kommenden Gerichtsvollzieherverteilerstellen durch Übersendung einer Kopie des Urteils von der Aufhebung des Titels. Ein bayerischer Gerichtsvollzieher aus der Oberpfalz kümmert sich nicht darum. Er bricht B.s’ Haus auf, nimmt einen Konzertflügel, einzelangefertigte Möbel und eine Antiquität mit. Zum begleitenden Polizisten sagt er: “er wisse, dass der Titel aufgehoben ist, dies störe ihn aber nicht, weil ihm nur eine Kopie und keine Ausfertigung vorliegt“.

Eine Erinnerung gegen die Art der Vollstreckung wird vom AG Cham nicht termingerecht behandelt. Der Gerichtsvollzieher – durch die Erinnerung nicht mehr zuständig – führt die Vollstreckungshandlungen dennoch fort: In einem kleinen Ort an der tschechischen Grenze – so klein, dass die Kommune nicht einmal eine eigene Homepage hat – versteigert er die Gegenstände, die vorher in der Zeitung falsch beschrieben wurden, in einer Lkw-Garage. Die Versteigerung beginnt eine halbe Stunde vor dem veröffentlichten Termin.

Den Konzertflügel ersteigert die Frau eines Religionslehrers und Mutter einer damals 15jährigen Tochter für 3.100,00 DM, sie wohnt nur ein paar 100 m über die Felder vom Gerichtsvollzieher entfernt – auf dem Land kennt man sich. Wiederbeschaffungswert: 55 T€. Die Antiquität erhält für 700,00 DM der örtliche Repräsentant einer pfingstlerischen Sekte, er war als Vollstreckungshelfer vom Gebot kraft Gesetzes ausgeschlossen, darf dennoch ersteigern. Schon 25 Jahre vor der Versteigerung wurden B. für dieses Stück 40 TDM geboten. Die einzelangefertigten Möbel erhalten die Eheleute W. unter Befreiung von der Zahlung.

Anzeige gegen den Gerichtsvollzieher
Wird eingestellt. Frau B. wird daraufhin wegen Falschbeschuldigung vor Gericht gestellt. Ein Richter mit Rückgrat spricht sie frei – auch so etwas gibt es. Das OLG München entscheidet später: der Gerichtsvollzieher hat sich nicht strafbar gemacht.

Der Titel zu 130.000,00 DM
Das OLG Dresden – wieder unser erfahrener Vorsitzender Richter – setzt den Titel nachträglich wieder in Kraft und hebt die Entscheidung von Görlitz erneut auf. In der Begründung heißt es:

»…. es kommt nach Auffassung des Senats auch nicht entscheidend darauf an, dass die Klägerin nicht plausibel erklären konnte, wofür die Überweisungen an die beiden Firmen des W. im Einzelnen gedacht waren und dass die Klägerin bis heute keine schlüssige Rechnung in Höhe von 250 TDM vorgelegt hat.«

Der OLG-Senat in Dresden schwingt sich zum Gesetzgeber auf, erfindet die „rechtsgrundlose ein-klagbare Forderung“. Künftig kann also Jeder von Jedem jeden Betrag verlangen, ohne einen Grund dafür angeben zu müssen!

Die Erinnerung gegen die Art der Zwangsvollstreckung wird daraufhin zurückgewiesen.

Der BGH
B. geht zum BGH. Dieser hebt das Urteil des OLG Dresden auf, verweist aber zur weiteren Beweisaufnahme zurück. Zusätzlich teilt der BGH im Urteil – ohne dass ihm dies vorgelegt war – auch gleich mit, dass auch das Urteil des OLG Dresden über den Titel zu 60 TDM falsch ist. Grund: wenn der Kläger als Grund für die Zahlung Bauleistungen behauptet, muss das Gericht Beweis erheben, ob gebaut wurde.

Der Präsident
Nach der Rückverweisung landet der Fall auf dem Tisch des damaligen Vizepräsidenten und jetzigen Präsidenten des OLG Dresden. Er führt – kaum anders zu sehen, als wohl nur zum Schein – ein Verfahren. Die von B. benannten Zeugen – nämlich den Bauträger, der die Objekte später wirklich für andere saniert hat – lädt er nicht. Wohl aber die vom Kläger benannten Zeugen. Die erforderlichen Dokumente für den Beweis von Bauleistungen verlangt er aber nicht. Er vernimmt aber auch diese Zeugen nicht. Er lässt sie zwar anreisen, bewilligt ihnen Entschädigung auf Kosten von B., lädt sie aber vor der Aussage wieder ab. Es bleibt nur der Schluss: damit sie nicht im Verhör widerlegt werden können. Dann fällt er – nachdem er nicht Beweis erhoben hat! – ein Beweislasturteil und schließt eine erneute Revision zum BGH aus.

Ist es der Dank dafür, dass er von der sächsischen Justiz und Politik vom Vizepräsidenten zum Präsidenten des OLG Dresden befördert wird? Inzwischen sind eine Reihe weiterer, ähnlich gelagerter – und wohl nur als Fehlentscheidungen des Herrn Präsidenten zu sehende – Fälle, mit denen auch andere Menschen vernichtet wurden, durch den BGH aufgehoben (AZ II ZR 236/07, II ZR 1/00, II ZR 239/05, V ZR 213/03 und VIII ZR 99/99).

Die Staatsanwaltschaft die Generalstaatsanwaltschaft
Bis hierher hat B. in der Sache in Bayern und Sachsen seit 1996 insgesamt 37 Strafanzeigen gestellt. Anklagen: zwei; Verurteilungen: keine; drei Klageerzwingungen: sinnlos. Akteneinsichten zeigen, insbesondere bei Zeugen und deren falschen Aussagen, keine oder kaum Bearbeitung. Eingang der Anzeige, vier Wochen liegen lassen, einstellen. Die Generalstaatsanwaltschaften Dresden und Nürnberg bestätigen diese Maßnahmen der Staatsanwaltschaften Görlitz und Regensburg. Dienstaufsichtsbeschwerden an die jeweiligen leitenden Oberstaatsanwälte bleiben erfolglos. Eine Notarurkunde, die gravierende Aktenverfälschungen (nachträgliches Einfügen von Dokumenten, falsches Datum) beweist, liegt vor.

Die Anklage
Die Eheleute W. werden letztlich doch angeklagt, wegen versuchten Prozessbetruges. Schon die Anklageschrift ist auf Freispruch ausgelegt und beschäftigt sich in weiten Teilen mit der angeblichen Steuerhinterziehung (was falsch ist, BFH IX R 33/03) von B.. Urteil: Freispruch. Der Richter schließt sich dem Zivilurteil an, dessen Entstehen durch Prozessbetrug er hätte überprüfen sollen, übernimmt dabei die Feststellungen des OLG Dresden. Eine Überprüfung sieht anders aus.

Das Restitutionsverfahren
Kurz vor Ablauf der Fünfjahresfrist erhält B. neue Beweise. Eine Urkunde, von Ehefrau W. selbst unterschrieben, enthält eine Zahlungsanweisung, die die Richtigkeit der Zahlung der Eheleute B. beweist. Eine zweite Urkunde gleichen Inhalts, unterschrieben von W., taucht auf, wieder eine entsprechende Zahlungsanweisung. Die Stadt Görlitz bestätigt, dass keinerlei Voraussetzung für Bauleistungen bestanden haben, kein Baubeginn und keine Baubeendigung gemeldet und keinerlei Genehmigung erteilt wurde. Das Elektroversorgungsunternehmen bestätigt, dass die Elektroanlage erst vom Nachbesitzer angemeldet und für ihn abgenommen wurde. Die “Zeugin“ W. erweist sich als nicht glaubwürdig: Polizei, Notar und Gericht haben mittlerweile drei verschiedene Geburtsdaten von ihr festgestellt. Eine klare Sache? Nicht für das OLG Dresden. Das Urteil des Herrn Präsidenten sei nicht erschüttert und ist deshalb nicht aufzuheben. Natürlich wird die Revision ausgeschlossen, obwohl dies nicht zulässig ist, weil das OLG Dresden in der Restitution 1. Instanz ist.

Neueste Entwicklungen
Der Zeuge A.: der, welcher durch die Briefkastenbeschriftung die Vollstreckungen ermöglicht hat, sagt falsch aus: Bauleistungen für 500 TDM gesehen zu haben. Er ist selbst Jurist. Er spricht von einem Foto, das B. gemacht haben soll, das ihn im Heizraum vor Pufferspeichern zeigte. B. stellt eine Anzeige wegen falscher uneidlicher Aussage, die laut Akteneinsicht ohne jede Bearbeitung eingestellt wird.

Die Staatsanwaltschaft erhebt aber Anklage gegen B., wegen des Fotos. Sie legt ein Beweisfoto vor, das den Zeugen A. nicht im Heizraum vor Pufferspeichern, sondern außerhalb des Heizraums hinter einem Heizkessel zeigt. Der Zeuge A. bestätigt, dass dies nicht das Foto ist, von dem er gesprochen hat. Dennoch wird B. verurteilt. In der Begründung heißt es:

» und seine (B.) Hemmschwelle, den Eheleuten W. auch durch Straftaten zu schaden, gesunken ist …«

Um die Eheleute W. geht es in diesem Verfahren nicht, sondern um den Zeugen A. und seine Aussagen. Die Staatsanwaltschaft ist in die Berufung gegangen, ihr reicht das Strafmaß nicht. Im März 2009 ist Berufungsverhandlung in Görlitz.

Der Schaden der Eheleute B. bisher insgesamt rund 2.000.000,00 €.

So zeigt sich der deutsche Rechtsstaat und schafft selbst die Voraussetzung für nur ein Fazit: das ist ein deutscher (Un-)Rechtsstaat.

linkErich Neumann ist Mitglied im DPV Deutschen Presse Verband e. V. und bei BCC Business Crime Control e. V.