kriminalitaet

Koks im Arsch

Stephan Fuchs – Kokain kommt auf Schleichwegen nach Europa, so vermutet die Drogenfahndung. Kokain wird mit Kurieren von Westafrika und Südamerika nach Europa geschmuggelt. Dazu füllen die Kuriere Kondome mit dem begehrten Stoff, schmieren Vaseline darum und schieben sich die Dinger in den Arsch. Andere schlucken sich die Dinger runter.


Ausgeschissen und am einkügeln

Ab in den Flieger, durch die Kontrolle und zum Empfänger. In Zürich, Rotterdam, London oder Frankfurt werden die Dinger ausgeschissen. Wer schon mal gesehen hat, wie die Kokain Kondome ausgeschissen werden, der weiss, solche Transporte werden in der Regel nur einmal gemacht: Nur schon sich die massiven Dinger in den Arsch zu schieben oder zu schlucken, grenzt an den Wahnsinn. Dann aber die abführenden Medikamente zu nehmen und sich die Dinger rauszuscheißen, das treibt starke Männer und Frauen wirklich zum Wahnsinn. Männer die das regelmäßig machen klagen schnell über Afterprobleme. Aufgerissen, verwundet, Hämorriden, Darmprobleme und ein satanischer Stress. Denn wenn so ein Ding platzt, öffnet sich die Türe zur Hölle schnell.


Et Voila: hübsch verpackt für den Strassenverkauf

Allein in Deutschland sollen rund 30 Tonnen Kokain vernascht werden. Rein rechnerisch passt das nie in irgendwelche „Füdlis“ rein. Der „grosse Stoff“ kommt unbemerkt über den Hafen von Neapel, Marseille und an Bord von Businessjets nach Europa. Fortsetzung folgt.

Nationalrat Lumenga – lieber Demo gegen „Polizeirassismus“ als gegen den Kokainhandel?

Weiterführende Links zum Thema:

Mena Drug Connection / Iran Contra Affäre

linkThe Crimes of Mena
linkOllie North and the C-123 Story
linkFallout an Heroin

linkMit dem Flugzeugbomber, Oli North & Felix Rodriguez auf der Pista Coca
linkPizza aus dem Hindukusch gefällig?
linkIslamische Mullahs & kalte Krieger in der Liebkosung
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linkRaul Castro’s fidele Kokain Connection

Kashoggi / Söldnertum & Giftgas Links

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linkDer Wonga Coup
linkProstituierte, Parties, Pferderennen, Penny Stocks, Deutsche Bank in Toronto und Khashoggi
linkGletscher, Safari und Zyanid – Barricks-Gold
linkMassenvernichtungswaffen für den Iran
link Söldner, Gauner, Waffen und Rohstoffe

Kokainaffäre / Skyway / N900SA & Royal Sons Inc.

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linkMit Nebelgespenstern, Koks & Poker rund um die Welt
linkSkyway und die Räuberpistolen
linkDer seltsame Weg einer DC-9
linkHasenfus Kokain? Oder kein Hasenfus Kokain?
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linkIn Coca Mekka Schnee bis in die Niederungen
linkDie Old Boys Dirigenten von Genf
linkDas Old Boys Netzwerk
linkCIA-Flieger in Mexiko mit 128 Koffern voll Kokain erwischt
linkVerbindung von US-Politiker zu 5,5 Tonnen Kokain

Meta Group & the Global Drug Traffic Serie:
linkPart I: History and the Political Requirements of the Global Drug Traffic
linkPart II: The Meta-Group, West, and East
linkPart III: The Meta-Group, BCCI, and Adnan Khashoggi
linkPart IV: Dunlop’s Account of the Beaulieu Meeting’s Purpose: The “Russian 9/11” in 1999
linkPart V: Dunlop’s Redactions of His Source Yasenev
linkPart VI: The Khashoggi Villa Meeting, Kosovo, and the “Pristina Dash”

linkPart VII: The Role of Anton Surikov: The Dunlop and Yasenev Versions
linkPart VIII: Saidov, Surikov, Muslim Insurrectionism, and Drug Trafficking
linkPart IX: Allegations of Drug-Trafficking and Far West Ltd.
linkPart X: Far West Ltd, Halliburton, Diligence LLC, New Bridge, and Neil Bush
linkPart XI: The U.S. Contribution to the Afghan-Kosovo Drug Traffic.
linkLast Part XII: Concluding Remarks: Meta-Groups and Transpolitics.

Waffen – Drogenhandel
linkGeheimer Waffendeal mit MEK Terroristen?

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BayernLB-Tochter Hypo Alpe, Privatdetektiv Guggenbichler und ein nachwirkender Skandal

Dr. Alexander von Paleske – 1.05. 2009 — Ein Schweizer Privatdetektiv namens Dietmar Guggenbichler hat Anzeige gegen den Wahlkampfleiter der austrischen Partei BZÖ, Stefan Petzner erstattet.
Ueber diesen Guggenbichler hatten wir bereits in unserem umfangreichen Hypo-Alpe-(Skandalpe) Artikel berichtet.

Die Bank Hypo Alpe Adria zahlte im Jahre 2006 eine anständige Summe an den Privatdetektiv Guggenbichler, der von Gegnern Haiders aus seiner ehemaligen Partei, der FPÖ, im Jahre 2006 angeheuert worden war, um Haiders neue Partei, die BZÖ, zu bespitzeln.
Später sollte der Auftrag erweitert und ausgedehnt werden auch auf den intimen Bereich des Herrn Haider. Guggenbichler lehnte ab, wechselte die Seiten und berichtete haarklein dem mittlerweile verstorbenen Haider und seiner Mannschaft über seinen bisherigen Auftrag und Auftraggeber.

So etwas schreit doch geradezu nach einer Belohnung.

.Auf Anweisung Haiders wurde ihm offenbar ein „Kredit“ in Höhe von 150.000 Euro von der Hypo-Alpe gewährt. Der damalige Chef Kulterer, mittlerweile wegen Bilanzfälschung rechtskräftig verurteilt, nahm die Auszahlung angeblich persönlich vor.

Als „Sicherheitsleistung“ diente ein von Haider für Guggenbichler in Aussicht gestellter Job, nämlich als Sicherheitsbeauftragter für die Haider-Partei BZÖ.
Aber davon will die BZÖ heuer nichts mehr wissen, also klagt Guggenbichler nun.

Uns könnte die Geschichte völlig kalt lassen, abgehakt als einer der vielen kleineren und mittleren Skandale im Zusammenhang mit der Bayern-LB-Tochter Hypo-Alpe-Adria Bank.

Aber der Herr Guggenbichler hat eine interessante Vergangenheit, die uns noch einmal zurückführt in den Wiener Skandal-Sumpf der Kreisky-SPÖ, also in das Wien der 70er und 80er Jahre. Die uns weiter bekanntmacht mit einem Verbrecher namens Udo Proksch. Die uns in seinen halbseidenen Club in Wien, genannt Club 45, führt, wo Politiker vor allem der SPÖ rauschende Parties feierten, wo ebenfalls Agenten aller Herren Länder aber auch Mitglieder der Unterwelt gern willkommene Gäste waren. Dann zu einem Schiffsuntergang nach einer Explosion im Indischen Ozean, der MS Lucona, und einem versuchten Versicherungsbetrug von gigantischen Ausmassen, als „Lucona-Skandal“ in die Annalen der Geschichte eingegangen.

Dieser Skandal hat Auswirkungen auf die austrische Politikszene bis auf den heutigen Tag.

Das Hochkommen rechtsradikaler Persönlichkeiten wie des Bewunderers hitlerscher Arbeitsmarktspolitik, gemeint ist Jörg Haider, wäre ohne diesen Skandal wohl schwer denkbar gewesen. Daher ein Blick zurück quasi eine Art Zeitläufte. Und darin spielt der Herr Guggenbichler eine wichtige Rolle

Ein Schiff wird nicht mehr kommen
Im Januar 1977 befindet sich das Frachtschiff MS Lucona im Indischen Ozean auf dem Weg nach Hongkong. Das Schiff gehört einer holländischen Reederei und fährt unter panamesischer Flagge. An Bord befindet sich angeblich eine Uranerzaufbereitungsanlage und ein Ionenimplantationsgerät zur Herstellung von Halbleitern.

Gechartert worden war das Schiff von Udo Proksch und die Ladung ist versichert: Für 15,4 Millionen Euro. Im Jahre 1977 eine gewaltige Summe.

An Bord befindet sich aber auch eine Sprengladung mit einer Sprengkraft von 500 kg Dynamit.

Am 23.1.1977 nachmittags wird die Sprengladung gezündet, ob durch Zeitzünder oder über Funksignal ist bis heute nicht geklärt. Innerhalb von wenigen Minuten sinkt das Schiff, 150 Seemeilen von den Malediven entfernt.

6 Mitglieder der Besatzung sterben, 6 überleben, zum Teil schwerverletzt und werden von einem türkischen Tanker aus dem Meer gefischt.
.
Ein Mann namens Udo Proksch
Dieser Udo Proksch, im Jahre 1934 in Rostock geboren, Sohn von gestandenen Nazis, die ihn auch auf ein SS-Internat schickten, hatte es geschafft, in Wien in höchste austrische Politikerkreise vorzudringen und einen Club zu gründen, in welchem es nicht nur rauschende halbseidene Parties gab, sondern wo er es geschickt verstand die Abenteuerlust und den Geltungsdrang der SPÖ-Granden zu bedienen.
Der damalige Aussenminister Gratz nannte ihn „mein Freund“ und Verteidigungsminister von Luetgendorf lud Proksch und seine Freunde vom Club 45 zum Schiessen und Sprengen zum austrischen Bundesheer ein.

Gleichzeitig war Club 45 ein Tummelplatz für verschiedene Geheimdienste, von der DDR-Stasi über den KGB bis zur CIA.

Sicherlich hatte auch der BND seine Mannen vor Ort.

Angetrunkenen oder betrunkenen Politikern kann man eben schon so manches kleinere oder grössere Geheimnis entlocken

Wien war zur Zeit des kalten Kriegs sozusagen das Drehkreuz für Agenten aus Ost und West , ausserdem haben dort internationale Organisationen ihr Hauptquartier, wie die OPEC und die internationale Atomenergiebehörde IAEA.
Auch der von uns dargestellte Transport von Massenvernichtungswaffen in den Iran wurde über Wien abgewickelt.
Aber nicht nur zur Wiener SPÖ- Kamarilla hatte dieses Faktotum Proksch beste Kontakte, sondern auch zu dem von der RAF 1989 ermordeten Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Alfred Herrhausen. Beide verband eine lange Freundschaft. Und als Proksch ein Waffengeschäft über zwei Kriegsschiffe mit einem asiatischen Staat einfädeln wollte, da stellte Alfred Herrhausen den Kontakt für Proksch zur Bremer Vulkan-Werft her.
Aber Proksch wollte nicht nur das, sondern auch richtig reich werden, durch einen Riesenbetrug, genauer: durch Versicherungsbetrug. Und damit sind wir wieder bei der Lucona angekommen.

Mord aus Raffgier im Indischen Ozean
Die Schiffsladung an Bord war natürlich nicht das, was sich in den Frachtpapieren fand. Vielmehr handelte es sich um Schrott.
Dieser Schrott war in Container verpackt in Chioggia/Italien aufgeladen worden. Aber auch einige Container einer DDR-Stasi- Firma wurden zugeladen. Inhalt: unbekannt.
Als Adressat für den Schrott war ein Strohmann in Hongkong angegeben.
Proksch hatte keine Zeit für buchhalterischen Kleinkram, wie Fälschung der Frachtpapiere etc. Dies besorgte der Spross einer berühmten Autobauerfamilie namens Hans-Peter Daimler, mit dem Proksch seit Jahren zusammenarbeitete, was immer man darunter verstehen mag.

Am 23. Januar 1977 trat der „Versicherungsfall“ mit den Untergang der Lucona ein.

Proksch rieb sich die Hände, jetzt konnte also das Geld fliessen, viel Geld . Von der Versicherung.
Aber die Versicherung, die österreichische Bundesländerversicherung, weigerte sich, auf Druck des britischen Rückversicherers, die Versicherungssumme auszuzahlen, weil sie den Wert der Ladung anzweifelte.

Also klagte Proksch gegen die Versicherung auf Auszahlung.
Die Versicherung engagierte daraufhin im Jahre 1983 nun den bereits erwähnten Privatdetektiv Guggenbichler, der in mühsamer Kleinarbeit herausfand, dass es sich hier in der Tat um einen gigantischen versuchten Versicherungsbetrug handelte.

Und mehr noch: Jetzt stellte sich heraus, dass es sich nicht nur um versuchten Versicherungsbetrug handelte, sondern um eiskalten Mord an 6 Mitgliedern der Besatzung der Lucona, dazu schwere Körperverletzung an den überlebenden Besatzungsmitgliedern und Herbeiführung einer Explosion.

Ein vielfacher Mord und seine Vertuschung
Unter normalen Umständen würde jetzt die Ermittlungsarbeit beginnen. Sammlung der Indizien, Vernehmung der Zeugen.
Nicht so in Wien. Dort herrschten damals keine normalen Verhältnisse. Wozu hat man denn seine Kontakte zu höchsten Politikerkreisen.

Also beginnt jetzt der nächste Teil des Dramas, der schliesslich das politische Leben in Wien vergiften und den Weg für Politiker a la Haider ebnen sollte. Die Rede ist von der Vertuschung, Falschaussagen, Behinderung der Justiz und einer Ehrenerklärung Bruno Kreiskys für den Gangster Proksch.

Dank der Aktivitäten der Freunde Proksch kam es erst 1985 zum wirklichen Beginn der strafrechtlichen Aufarbeitung. Proksch und sein „Mitarbeiter“ Daimler wurden verhaftet, aber bereits nach 14 Tagen dank der guten Kontakte und auf Intervention des austrischen Innenministers Karl Blecha und des Aussenministers wieder freigelassen.

Rechnung ohne den Wirt
Aber Proksch hatte die Rechnung ohne den Wirt gemacht: Ein Journalist namens Hans Pretterebner machte sich auf die Fährte, trotz der massiven Drohungen, die er erhielt und brachte – da kein Verlag das Buch herausbringen wollte – im Selbstverlag 1987 sein Buch heraus „Der Fall Lucona“, in welchem er die ganzen Machenschaften aufdeckte. Dabei konnte er sich gerade auch auf die Recherchen des Journalisten und Wochenpresse – Inlandschefs Gerald Freihofner stützen.

Das Buch schlug wie eine Bombe ein. Der österreichische Nationalrat befasste sich mit dem Thema. 16 hochrangige Politiker und Spitzenbeamte mussten ihre Sessel räumen, wurden ausserdem angeklagt und verurteilt. Ein Dutzend kam unter ungeklärten Umständen ums Leben. Der Verteidigungsminister Luetgendorf erschoss sich.

Proksch ergriff die Flucht , unterzog sich einer Gesichtsoperation auf den Philippinen, um nicht erkannt zu werden und wurde dann doch im Oktober 1989 verhaftet und im Jahre 1991 in Wien vor Gericht gestellt.

Ein Schwurgerichtsprozess in Wien
Klar, dass so ein Mann nicht gesteht.
Er behauptete frech bzw. liess über seine Verteidiger vortragen, die Lucona sei gar nicht gesunken, selbst wenn sie gesunken sei, dann sei sie mit einem U-Boot zusammengestossen später behauptete er gar, eine Treibmine müsse die Explosion ausgelöst haben.

Dem Vorsitzenden Richter im Wiener Strafprozess, Hans-Christian Leiningen , platzte der Kragen, er machte sich auf zu den Malediven und beauftragte dann ein US- Spezialunternehmen, die Lucona zu finden.

Und was kaum jemand für möglich gehalten hatte, das Wrack der Lucona wurde in 4000 Meter Tiefe geortet, Spezialroboter machten etliche Aufnahmen, an Hand derer zweifelsfrei durch Experten nachgewiesen werden konnte, dass die Explosion nicht von aussen kam, sondern durch an Bord gebrachten Sprengstoff.
Das Aus für Proksch und sein Lügengebäude. Er wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt. Den Urteilsspruch quittierte er mit dem Ausruf „Heil Hitler “
.
Die Berufungsinstanz verschärfte das Urteil auf lebenslänglich, nachdem die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt hatte.

Im Jahre 2001 starb Proksch dann im Gefängnis, aber, anders als die Schiffsbesatzung der Lucona, eines natürlichen Todes.

Ein krimineller Spross einer berühmten Familie
Blieb die causa Daimler noch abzuhandeln.
Der hatte sich mittlerweile nach Deutschland abgesetzt und wurde im Jahre 1992 in Kiel vor Gericht gestellt. Das Verfahren dauerte sage und schreibe 5 Jahre und endete im Jahre 1997 nach 310 Sitzungstagen. Es wurde zum teuersten Strafprozess in der Geschichte des Bundeslandes Schleswig- Holstein.

Der Prozess endete, wie nicht anders zu erwarten war, mit einer Verurteilung des schwarzen Schafs aus der Autobauerfamilie wegen Behilfe zum mehrfachen Mord. 14 Jahre Haft gabs. Nach einer „Absprache“ zwischen Gericht und Verteidigung.

Warum so lange? Nach dem Strafprozess in Wien und der Verurteilung Udo Prokschs war doch eigentlich alles klar.

Die Verteidigung mit dem Rechtsanwalt Goecke aus Kiel gab sich alle Mühe die Anklage zu erschüttern – vergeblich.
Punkt für Punkt wies das Gericht die Fälschungen der Frachtdokumente nach, Aktenvermerk nach Aktenvermerk, Schreiben nach Schreiben.

Auch das Vorbringen der Verteidigung, Geheimdienste sollen massgeblich an der Vorbereitung und Ausführung des Anschlags beteiligt gewesen sein, wischte das Gericht nach einer Negativanfrage beim BND vom Tisch. Möglicherweise zu Unrecht.
Beteiligt ja, aber Proksch und Daimler seien nur Werkzeuge der Geheimdienste gewesen, so die Verteidigung..

Letzteres erscheint so gut wie ausgeschlossen. Mitbeteiligung und Mitwisserschaft der Geheimdienste: Durchaus möglich . Dann wäre aber immer noch Mittäterschaft Udo Prokschs anzunehmen, sie hätte insoweit an der Täterschaft Prokschs und der Beihilfe Daimlers nichts geändert.

Warum die Geheimdienste?
Geheimdienste lieben es, Menschen unter Druck zu setzen und damit an Infos heranzukommen. Und was ist da schöner, wenn man über eine Straftat Bescheid weiss, und damit drohen kann, diese Info gegebenenfalls an die Öffentlichkeit zu bringen.
Von daher nur allzu verständlich, wenn sie die Gelegenheit ergriffen hätten, ein Erpressungsmittel in der Hand zu haben, mit dem sie Proksch schön unter Druck setzen könnten, dieses Faktotum das mit Hinz und Kunz in der SPÖ auf Du und Du war. Und man kann ja durch Veröffentlichung des Skandals „bei Bedarf“ auch ein Land in eine politische Krise stürzen.

Hilfestellung war also sicherlich möglich bei der Auslösung der Explosion, denn auf einen einzigen Zeitzünder kann man sich bei einer solchen Sache ja wohl kaum verlassen. Also darf man vermuten, dass die Stasi mit ihren Containern noch für ein Back-up gesorgt hat, möglicherweise auch für eine Fernzündung über Kurzwelle. Handys und Satellitentelefone gab es damals noch nicht.

Ein alleiniges interesse der Geheimdienste an der Operation hätte man wohl nur dann vermuten können, wenn der geplante Empfänger der Uranerzaufbereitungsanlage zum Beispiel das Atomschmuggel-Netzwerk des Abdul Quadeer Khan aus Pakistan gewesen wäre, das bereits damals beobachtet wurde, wir berichteten darüber. Von einer Lieferung an dieses Netzwerk konnte aber zu keinem Zeitpunkt die Rede sein.
Also, die Geheimdienste als Mitwisser und Trittbrettfahrer, dafür gibt es einige Anhaltspunkte, an der Schuld der verurteilten Daimler und Proksch hätte das aber, wie gesagt absolut nichts geändert.

Epilog
Es gibt wenige Skandale, die eine Republik so in ihren Grundfesten erschüttern wie dieser.

Eine ganze Gruppe von Politikern hatte, unter Missachtung von Recht und Gesetz, zwei Verbrecher gedeckt, vor der Strafverfolgung geschützt und damit das Vertrauen in die Politiker insbesondere der SPÖ und den Rechtsstaat zutiefst erschüttert.

Das Hochkommen von Radikalpolitikern, die mit dem Versprechen antraten „aufzuräumen“, wie der populistische Rechtsaussen Haider , ist nur die bedauerliche Konsequenz.

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Wer hat beim HMK-Skandal der Sparkasse Singen-Radolfzell die Justiz im Würgegriff?

Erich Neumann, BCC Business Crime Control e. V. – Der Konstanzer Rechtsanwalt Dr. Martin Füllsack wurde durch den Autor überführt, dass er nachweislich seinem Mandanten die entscheidungserheblichen Erkenntnisse aus den Ermittlungsakten nach seiner Akteneinsicht unterschlagen und damit das Berufungsverfahren seines Mandanten, sowie dessen Schadenersatzansprüche förmlich “versiebt“ hat (BCC berichtete darüber in Folge I dieser Serie zum HMK-Skandal der Sparkasse Singen-Radolfzell).

Nachdem der Zwickauer Rechtsanwalt Rüdiger Pryssok im Interview die Flucht nach vorne antrat und die Karten aufdeckte, wodurch erkennbar wurde, dass auch er letztendlich hintergangen und getäuscht worden war, kommt nun der nächste Anwalt auf Grund eines aktuell laufenden Verfahren vor dem Oberlandesgericht München in den Focus der besondern Aufmerksamkeit.

Der heute 69-jährige Rechtsanwalt Klaus Dieter Haid aus Gailingen mit Sitz der Wirtschaftskanzlei Haid & Associates in Stuttgart, war der erste Mandatsträger einer späteren Riege von Rechtsanwälten zweier – als Kunden der HMK Firmengruppe – Drittgeschädigter.

Er vertrat den Kunden dessen Gelder von Bankangestellten unerlaubt zweckentfremdet wurden und einen weiteren Investor, der ein Ärztehaus mit der HMK erstellen wollte.

Rechtsanwalt Haid wohnte in unmittelbarer Nachbarschaft zum ehemaligen Bauunternehmer und HMK-Haupteigner Heribert G. Kempen, konnte sich so ohne großen Aufwand in dessen Büros aller notwendiger Akten bedienen.

Es bestand auch ein freundschaftlicher Kontakt zwischen den Familien, deren Kinder in den gleichen Kindergarten gingen.

Zunächst versuchte Rechtsanwalt Haid auf den stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Sparkasse Singen-Radolfzell und gleichzeitigen Oberbürgermeister der Stadt Radolfzell, Dr. Jörg Schmidt (SPD), einzuwirken, dass man die rechtswidrigen und veruntreuenden Geschäftsgebaren des Sparkassenmitarbeiters Tobias M. Heinzelmann (BCC berichtete auch hier in Folge III ausführlich) überprüfen sollte.

Als dies nicht fruchtete, wandte er sich fernmündlich direkt an die Sparkasse und wurde dabei vom Sparkassenmitarbeiter Heinzelmann – einem Standeskollegen, als bei der Rechtsanwaltskammer Tübingen zugelassenem Rechtsanwalt – nach eigenem Angaben aufgefordert “einem Ring gegen dem Unternehmer Kempen“ beizutreten.

Dieser Aufforderung zum strafrechtlich relevanten Parteienverrat – dazu von einem Organ der Rechtspflege – hätte bei dem als sehr erfahren geltenden und mit beträchtlicher Berufspraxis ausgestattetem Rechtsanwalt Haid – eigentlich jede erdenkliche Sorgfalt beim weiteren Handeln sowie ausgeprägtes Misstrauen erzeugen müssen. Doch weit gefehlt!

Vielmehr reichte er eine Schadenersatzklage beim Landgericht Konstanz mit einem Streitwert von knapp € 1 Mio. ein, bei der er weder einen Antrag nach § 142 ZPO – Anordnung zur Vorlage von Beweismitteln – hier die Kreditakten – stellte, noch sämtliche Verstöße gegen die zwingenden Formvorschriften des § 676 BGB ff (Überweisungsvertragsgesetz) seitens der Sparkasse monierte.

Es war schon auffallend, dass sich das Geldinstitut auf angeblich mündliche Überweisungsaufträge des Unternehmers berief, jedoch weder eine vertragliche Vereinbarung über Telefonbanking (fernmündliche Überweisungen mit Pass- und Codewort) getroffen war, noch dass anschließend binnen 48 Stunden die dann vorgeschriebene schriftliche Nachgenehmigung des (angeblichen) fernmündlichen Überweisungsauftrages vorlag.

Dies Alles vor den Hintergründen, dass es sich dabei um zwingend formale Voraussetzungen der Sparkassen eigenen AGB handelt, es bei den hier im Raum stehenden Veruntreuungen um hohe 6-stellige Beträge geht und in der jahrelangen Geschäftstätigkeit der HMK-Gruppe niemals fernmündliche Überweisungsaufträge erfolgten.

Diese Aufdeckung der Verstöße gegen gesetzlich zwingende Formvorschriften im Überweisungsverkehr und der Antrag (nach § 142 ZPO) auf Vorlage der Kreditakten, hätte – wie wir heute wissen – die wahrheitswidrigen Behauptungen der Sparkasse Singen-Radolfzell vor Gericht schon damals entlarvt. Das angerufene Gericht bezeichnete die Klageschrift des Rechtsanwaltes Haid später als unsubstantiiert und überwiegend unbegründet.

Zudem reichte er eine – vom Mandanten entworfene – Strafanzeige wegen Untreue gegen den beschuldigten Sparkassenmitarbeiter Tobias M. Heinzelmann bei der Staatsanwaltschaft Konstanz ein. Hierdurch ist unbestreitbar deutlich, dass auch er selbst einen begründeten Verdacht gegen Heinzelmann hegte.

Die auftragsgemäße persönliche Haftungsinanspruchnahme des Tobias M. Heinzelmann hingegen stellte er zunächst zurück, weil er angeblich den Ausgang des Ermittlungsverfahrens Az: 43 Js 17536 /03 bei der Staatsanwaltschaft Konstanz abwarten
wollte. Als dieses Verfahren eingestellt wurde, unternahm er Nichts – sondern ließ es einfach auf sich beruhen.

Das Pikante und Höhepunkt seiner Mandatsführung war, dass er im Oktober 2003 – also exakt nach dem Zeitpunkt der durchgeführten Hausdurchsuchung bei der Sparkasse Singen-Radolfzell – für die Mandanten plötzlich und unerwartet aus dem Mandat entlassen werden wollte! Er floh förmlich aus seiner Verantwortung. Die Frage, die sich dazu heute stellt: wusste er damals bereits, dass – obwohl vom gleichen Tage datierend – zwei inhaltlich unterschiedliche Vorstands- und Kreditbeschlüsse am 09. Oktober 2003 bei eben dieser Hausdurchsuchung beschlagnahmt und sichergestellt worden waren?

Wollte er, wie er später selbst einräumte, aus “kollegialer Hinsicht“ den Berufskollegen und Sparkassen-Mitarbeiter Heinzelmann schützen?

Warum aber verband er dann seine Intention – nicht gegen diesen vorgehen zu wollen – nicht wenigstens mit einem – erheblichste Schäden vermeidenden – Hinweis an seine Mandantschaft?

In einem Telefonat mit dem heutigen Rechtsanwalt des Geschädigten räumte er ausweislich einer vorliegenden Kopie der Telefonnotiz des Rechtsanwaltes Uwe Heims, Langen, u. A. im Originalzitat ein:
“… Aus kollegialer Hinsicht auf den Kollegen Heinzelmann habe er aber nicht anwaltlich auftreten wollen, zumal damals noch nicht so recht abzusehen war, was an den Vorwürfen eigentlich dran ist. …“

Hier setzte er offensichtlich seine kollegialen Hinsichten über die Interessen seines Auftraggebers und Mandanten! In Baden-Württemberg sagt man “däs het Gschmäckle“, um es noch freundlich zu umschreiben. Für den neutralen Beobachter stellt sich hier zumindest erstmals die konkrete Frage des vollzogenen Parteienverrates gegenüber dem Mandanten.

Er hatte mit seinen beiden Mandanten vereinbart, dass er ihnen seine entstehenden Honorarkosten, auf Grund der hohen Streitwerte und bereits erlittener Verluste stundet, bis diese entschädigt seien.

Plötzlich änderte er – Absprachewidrig – seine Meinung und bestand plötzlich auf sofortige Zahlung. Dazu versuchte er – ausweislich der Prozessakte Az: 15 U 4176/08 des Oberlandesgericht München – die gerichtliche Forderungsdurchsetzung gegen seine Mandanten zu erreichen, bei der er sogar – Standeswidrig – doppelte Gebühren in Rechnung stellte und gerichtlich einklagte. Dazu sagt der § 352 StGB (Strafgesetzbuch) zum Thema Gebührenerhebung:
“… Ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, welcher Gebühren oder andere Vergütungen für anwaltliche Verrichtungen zu seinem Vorteil zu erheben hat, wird, wenn er Gebühren oder Vergütungen erhebt, von denen er weiß, dass der zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringem Betrag schuldet, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. …“

So unmissverständlich lautet der Gesetzestext.

Ausweislich der vorliegenden Kopie der Telefonnotiz zwischen den Anwälten verlief die Diskussion ob tatsächlich zwei Mandate (Gebühren) abgerechnet werden dürfen, wie folgt:
“… Auf meinen (Rechtsanwalt Heims – Einfügung des Autors) Einwand, dass dann ja wohl auch keine Gebühr nach §118 I 1. BRAGO angefallen sein kann, sagt er, dann nennen sie die Gebühr halt anders, dann ist die angefallen für die Prüfung eines Klageanspruchs.

Eine solche Gebühr kennt die BRAGO allerdings nicht, lediglich eine für die Prüfung von Aussichten eines Rechtsmittels ist bekannt.

Auf meinem Hinweis, dass er dann höchstens eine Gebühr gem. § 20 BRAGO (maximal 200,00 €) abrechnen kann, dass sei ja wohl nicht richtig.

Auf die Frage, weshalb er ein Verfahren doppelt abgerechnet hätte, sagt er, es seien ja auch zwei Buchstaben, und das Gericht habe ein Verfahren nach der Klageerweiterung abgetrennt.
Ich entgegnete, dass mir ein Urteil vorliegt und dort alle Beklagten aufgeführt sind, es gibt nur ein Verfahren, ein Urteil und eine Gebühr. Hierauf sagt er, das Urteil kenne er nicht, er gehe weiter von zwei Verfahren aus. …“

Hier kann sich der Leser selbst ein Bild daraus machen, ob Rechtsanwalt Haid fahrlässig oder vorsätzlich zwei Gebühren bei Gericht geltend machte.

Die belastenden Ermittlungsakten wurden auf Antrag des Rechtsanwalts Uwe Heims, Langen aufgedeckt und Rechtsanwalt Haid reagierte darauf im Verfahren lediglich mit auffallend vielen Fristverlängerungsanträgen. Als er sich nun zu seinen, im Mandat ganz offensichtlichen gemachten Fehlern stellen sollte, liest sich seine Einlassung dazu ganz so, als ob er nicht sich selber, sondern vielmehr die Sparkasse Singen-Radolfzell verteidigen wolle. Auch dieses Verhalten nährt den Verdacht schützend für die Sparkasse zu agieren.

So versucht er sich mit der durchsichtigen Schutzbehauptung des angeblich verspäteten Vortrages zu retten, was an Hand der Aktenlage jedoch nicht fruchten kann.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat ausweislich der Ermittlungsakte am 01. August 2008 verfügt, dass Akteneinsicht gewährt wurde. Der geschädigte Mandant hatte folglich erstmalig am 08. August 2008 Kenntnis von den bislang unterdrückten Akten erlangt.

Diese unbestreitbar neuen und entscheidungserheblichen Erkenntnisse können grundsätzlich jederzeit – auch in einem Berufungsverfahren vor dem zuständigen Oberlandesgericht – in das Verfahren eingeführt werden, wenn nachgewiesen ist, dass eben diese Erkenntnisse auch neu und entscheidungserheblich sind – und genau dieses ist hier der Fall!

Erschreckend ist jedoch noch Weiteres: Rechtsanwalt Klaus Dieter Haid legt aus dem ehemaligen Strafverfahren gegen den Unternehmer Kempen stammende Akten als Beweismittel vor, zu welchem bereits seit geraumer Zeit ein Antrag auf Wiederaufnahme gestellt ist und auf die Verfahrensunbeteiligte – wozu Rechtsanwalt Haid explizit zählt – keinen Zugriff haben (dürfen). Das nächste Komplott also?!

Rechtsanwalt Haid ist auf jeden Fall unbestreitbar ein, am Verfahren Unbeteiligter, denn er hatte weder eine vertragliche noch sonstige geschäftliche Beziehung mit dem damalig angeklagten Unternehmer Kempen gehabt.

Bei der Durchsicht der, von Kanzlei Haid bei Gericht vorgelegten Akten fällt auf, dass Schriftstücke dabei sind, deren Kurzzeichen auf die Initialen des Rechtsanwaltes Dr. Jan-David Jansing und dessen Sekretärin Lohr aus der Kanzlei Voelker & Kollegen in Reutlingen hindeuten, in der Rechtsanwalt Dr. Linnebacher als Sozius und ständiger Vertreter der Sparkasse Singen-Radolfzell tätig ist. Vergleichbare andere Schriftsätze des Verfassers Dr. Jansing erhärten diese Verdachtsmomente.

Hier hat also – kein anderer Rückschluss ist jedenfalls möglich – Rechtsanwalt Haid ganz offensichtlich mit dem Gegner seines Mandanten paktiert, da der Ursprungsrechtstreit in Teilen beim Außensenat Freiburg des Oberlandesgericht Karlsruhe ruht und wieder aufgerufen wird. Das nennt man im Volksmund schlicht und einfach Parteienverrat!

Laut Einlassung des geschädigten Mandanten wird Rechtsanwalt Haid daher ein Verstoß gegen § 477 Abs. 5 StPO vorgeworfen, da er die Akten nicht von der Justiz – entsprechend deren Abwägung – erhalten hat, sondern sie sich (unerlaubt) über die Kanzlei des Prozessvertreters des prozessualen Gegners – hier der Sparkasse Singen-Radolfzell – besorgt hat.

Damit stellt sich aktuell und nach den – da frisch wieder aufgedeckt – nicht zu verleugnenden Unterlagen die Frage: hat also Rechtsanwalt Haid schon im Jahre 2003 mit der Gegenseite paktiert oder nur jetzt, nachdem und/oder weil er in persönliche Prozessnot gekommen ist? Im Zweifel geht es mit Zinsen um rund € 1 Mio. Schadenersatz, was den Lebensabend und Standart des betagten Rechtsanwaltes – insbesonders, wenn er nicht hoch genug Haftpflicht versichert ist – noch dramatisch verschlechtern kann.

Hinzu kommt, dass der geschädigte Mandant bei der Staatsanwaltschaft in München wegen des dringenden Tatverdachts der hier aufgeführten strafrechtlich relevanten Handlungen vor dem Landgericht Landshut und Oberlandesgericht München Strafanzeige erstattete.

Es ist somit der Dritte, nunmehr in kürzester Folge entlarvte Anwalt in diesem Skandal. Bzgl. der Kanzlei Völker & Kollegen und hier speziell Rechtsanwalt Dr. Linnebacher, stellt sich die Frage, weshalb sie unerlaubt fremde Akten versenden und wie sie überhaupt an diese Akten kommen. Wo ist die undichte Stelle in der regionalen badischen Justiz – die offensichtlich mit den Rechtsvertretern der Sparkasse Singen-Radolfzell gemeinsame Sache machte. Diese Verstrickungen sind einfach nicht mehr zu übersehen.

Rechtsanwaltskanzlei Voelker & Kollegen in Reutlingen bietet bis zu € 100.000 um Ausstrahlung von Filmmaterial eines renommierten TV Journalisten zu verhindern!

Rechtsanwalt Dr. Jan-David Jansing aus der Kanzlei Voelker & Kollegen ist in gleicher Angelegenheit ebenfalls aufgefallen: im Dezember 2008 war der mittlerweile im Vorruhestand lebende TV-Journalist Heinz Fassbender – ehemals WDR – mit einem Aufnahmeteam in diesem Skandal im Landkreis Konstanz zu Interviews unterwegs.

Im Zuge der Disposition der Drehtermine meldet er sich fernmündlich bei der Kanzlei Voelker & Kollegen in Reutlingen zwecks Interviewtermins bei Rechtsanwalt Dr. Bernd Linnebacher.

Dieser ließ sich jedoch nicht sprechen, weshalb Rechtsanwalt Dr. Jansing das Gespräch annahm. Dabei bot er Heinz Fassbender an, wenn dieser seine geplante Berichterstattung unterlassen bzw. aufgeben würde, dessen angefallene Recherchekosten bis zu einer Summe von T€ 100 seitens der Kanzlei auszugleichen.

Der Journalist verzichtete natürlich auf dieses “Kaufangebot“ und gab sein Recherchematerial auf Grund seiner andauernder Erkrankung kollegialiter an den Autor weiter.

Wir gehen diesem Teilaspekt alleine schon deshalb vertiefend nach, da Rechtsanwalt Dr. Jan-David Jansing in nachfolgenden exponierten Positionen:
2004 bis 2005 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kriminologie der Universität Tübingen von Prof. Dr. Kerner
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein
Prüfer an der juristischen Fakultät der Universität Leuven, Belgien
Kontaktstelle der European Law Students’ Association, Tübingen

ein herausgehobenes Organ der Rechtspflege ist und diesem an Abgründen wahrlich nicht armen Skandal nochmals eine ganz besondere Note gibt!

Wir bleiben am Thema weiter dran, allein schon weil sowohl Rechtsanwalt Haid, als auch Dr. Jansing, respektive die Kanzlei Voelker & Kollegen auf Anfrage jede Stellungnahme unterließen, bzw. Rechtsanwalt Haid diese sogar noch mit unsubstantiierter Aggressivität und persönlicher Diffamierung im Rahmen eines Termines am 29.April vor dem OLG München persönlich verweigerte.

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sendenErich Neumann ist freier Journalist – Mitglied im DPV Deutscher Presse Verband e. V., Hamburg Landesbeauftragter Bayern BCC Business Crime Control e. V.,

kriminalitaet

Justizskandal Sachsen: „Kleine Anfrage“ im Sächsischen Landtag sorgt für Furore

Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Volker Külow, Fraktion Die LINKE. Thema: Unregelmäßigkeiten und Verdacht der Verhinderung von Aufklärungshandlungen gegenüber Journalisten

Am 24. Januar 1996 sendet das ZDF in „Kennzeichen D“ den Beitrag des freien, investigativen Journalisten Heinz Fassbender aus Köln, der nach intensiven Recherchen über den skandalösen Umgang von Angestellten der Leipziger Stadtverwaltung und offiziellen Beratern der Stadt mit Filetstücken des Immobilienfonds der Stadt berichtete. Der Beitrag findet insbesondere auch deshalb Beachtung, weil Heinz Fassbender und sein Team bei den Dreharbeiten zum dubiosen Immobilienerwerb eines leitenden LWB – Mitarbeiters tatsächlich angegriffen und erheblich verletzt wurden.

Nach Ausstrahlung des Beitrages überlässt Fassbender drei Ordner Recherchematerial dem LKA Sachsen auf dessen Bitten und im Glauben auf Weiterverfolgung seiner Rechercheergebnisse. Vom LKA Sachsen erfolgt nie wieder eine Rückmeldung. Seine wichtigste Informantin, Rechtspflegerin Beer vom Amtsgericht Leipzig, verschwindet 1996 spurlos und wird Jahre später ermordet aufgefunden.

Ende 2000 erhält Heinz Fassbender aus Sachsen Insidertipps zur Einschleusung von Kindern aus Tschechien, vor allem zu nichtregistrierten Kindern aus Sinti- und Roma – Familien. Ein Freund, Günther B, begleitet ihn auf seinen Recherchen nach Tschechien. In einem „Knabenbordell“ in Prag erhalten sie Hinweise auf eine Leipziger Kinderprostituierten-Szene, auch auf das Haus „Jasmin“ in Leipzig. Nach eigenen Angaben werden sie bei Pilsen in einen Hinterhalt gelockt und von vermutlich einheimischen sowie deutschen Männern in einem abseits liegenden Gebäude auf unbeschreiblich brutale und erniedrigende Weise über Stunden geschlagen, gequält und geradezu gefoltert.

Nachdem sämtliche Aufzeichnungen und Kameras zerstört sind, werden beide endlich freigelassen. Sie fliehen über die Grenze nach Bayern und werden von der dortigen Polizei, verletzt und völlig traumatisiert, in Krankenhäuser eingeliefert.

Sie befinden sich viele Monate in stationärer Behandlung von Neurologen und Psychologen. Bei beiden ist eine andauernde posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert. Die bayerische Polizei bittet beide Opfer, so ihre Angaben, um möglichst wenig Publizität des Vorgefallenen, da die Ermittlungen weit fortgeschritten seien.

In Tschechien soll es dann auch im Ergebnis der Vorfälle zu Festnahmen gekommen sein. Von ähnlichen Ergebnissen wurde aus Leipzig nichts bekannt.

Wieder erhält Herr Fassbender, diesmal 2005, Hinweise darauf, dass es, neben anderen Schleusungen, zur illegalen „Einfuhr“ von Kindern zum Zwecke der Prostitution im Raum Görlitz kommen soll. Überdies erhält er einen Hinweis, dass angeblich ein leitender Staatsanwalt in Bautzen eine starke und gewiss ungesetzliche Vorliebe für Kinder haben soll. Herr Fassbender selbst hat kein Verlangen, diese Sachen noch einmal selbst zu recherchieren und biete dieses brisante Thema einem Freund, Herrn Peter Hornstadt, an. Er hilft ihm bei einem Exposé und bei der Vorfinanzierung durch einen interessierten TV-Produzenten.

Herr Günther B unterstützt Herrn Hornstadt bei seinen Recherchen in Polen unmittelbar, da er dort über zahlreiche gute Kontakte verfügt. Er ist es auch, der Herrn Hornstadt am 19. August 2005 an einem vereinbarten Treffpunkt, in der Nähe von Weißwasser, bis zur Bewusstlosigkeit zusammengeschlagen, schwer verletzt und völlig verstört auffindet und ins Krankenhaus bringt. Im Ergebnis dessen ermittelt das LKA Sachsen, geleitet durch die StA Görlitz (Staatsanwalt Sebastian Matthieu) gegen Herrn Hornstadt wegen vermeintlichen Versicherungsbetruges und gegen die Herren Fassbender und B. wegen Beihilfe dazu.

Als Fassbender die StA Görlitz, die 2005/2006 von Staatsanwalt Norbert Röger geleitet wird, darauf hinweist, dass doch eigentlich gegen den Bautzener Staatsanwalt, den er längst namhaft gemacht hatte, ermittelt werden müsste und nachfragt, ob er auch wieder in den „Sachsen-Sumpf“ geraten sei, wird er als „Trittbrett-Fahrer“ abgetan.

Fragen an die Staatsregierung:
1. Trifft es zu, dass vor dem geschilderten Hintergrund durch das LKA Sachsen, Außenstelle Görlitz, ausschließlich gegen den Geschädigten investigativen Journalisten Herrn Peter H., der nach wie vor unter schwersten posttraumatischen Belastungsstörungen leidet, wegen Betruges unter Az. 100 Js 5844/07 ermittelt wird?

2. Wenn nein, gibt es unter Umständen auch Ermittlungsansätze wegen versuchten Mordes gegen die Unbekannten, die Herrn Peter H. zusammengeschlagen haben?

3. Gehen StA Görlitz sowie das LKA weiterhin davon aus, das sich Herr Peter H. lebensgefährliche Verletzungen selbst beibrachte oder beibringen ließ und worauf begründet sich diese Vermutung?

4. Aus dem Umfeld des beschuldigten Journalisten ist der Name eines Bautzener Staatsanwaltes bekannt geworden, der selbst Straftaten in der recherchierten Szene verantwortet haben soll. In diesem Zusammenhang wurden Zeugen durch das Amtsgericht Bergisch-Gladbach in Amtshilfe für die StA Görlitz vernommen (Az: 40 Gs-200 AR 180/08-67/08).

Auf Nachfrage soll die StA Görlitz mitgeteilt haben, dass die Ermittlungsakte „auf dem Postwege verschwunden sei“. Existiert das benannte Ermittlungsverfahren und trifft es zu, dass die Verfahrensakte verloren gegangen ist?

Weitere Fragen zu Themenkomplex Ex-OStA. Hartmut Sch:
Wie erklären sich die Verantwortlichen aus den Justizbehörden, dass die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Görlitz 40 Gs-200 AR 180/08-67/08 auf dem „Amtswege“ zum Amtsgericht Bergisch Gladbach im Zuge einer Amtshilfe zwecks richterlicher Vernehmung von Zeugen verloren gegangen sein soll?

Handelt es sich bei den „Vor- Ermittlungen“ um den Vorwurf des Kindesmissbrauchs eines ehemaligen Oberstaatsanwaltes aus Bautzen?

Sind die Aussagen der Missbrauchsopfer ebenfalls verschwunden? Sind Sicherheitskopien angefertigt worden, um erneute Vernehmungen der vermutlichen Missbrauchsopfer zu vermeiden? Wenn nein – warum nicht?

Haben sich Zeugen bei der Justiz darüber beklagt, dass sie nicht ernst genommen werden und sich durch die Justizbehörden und deren Ermittler bedroht fühlen? Wenn ja – warum?

Haben Zeugen die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Görlitz verweigert und das Justizministerium gebeten, die Ermittlungen einer anderen Staatsanwaltschaft in einem anderen Bundesland zu übertragen? Wenn ja – warum?

Ist der Antrag eines Zeugen zur Aufnahme in ein Zeugenschutzprogramm entschieden worden? Wenn nein – warum nicht?

Wann ist der vermutliche Kindesmissbrauch den Justizbehörden durch Journalisten bekannt gemacht worden? Warum werden erst jetzt die sogenannten „Vor-Ermittlungen“ durchgeführt?

Haben Zeugen und Journalisten dem LKA – Görlitz und der Staatsanwaltschaft in Görlitz Angebote unterbreitet, bei den Recherchen zu einem Kinderschänderring in Sachsen und im osteuropäischen Ausland behilflich zu sein? Warum ist auf dieses Angebot nicht zurückgegriffen worden?

Hat ein Journalist u.a. im Zusammenhang mit den Vorwürfen zum Kindesmissbrauch vor Ort recherchiert und wurde daraufhin in Weißwasser Opfer einer Gewalttat? Warum sind diese mehrfach geäußerten Hinweise bis heute nicht Gegenstand von Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft geworden?

Warum hat die Staatsanwaltschaft Görlitz einen im Leipziger Immobiliensumpf recherchierenden TV-Journalisten, der ebenfalls dort Opfer einer Gewalttat wurde und sich auch bei den Recherchen des Gewaltopfers aus Weiswasser engagiert hat, schriftlich als „Trittbrettfahrer“ des „Sachsensumpfes“ bezeichnet?

Wollte man ihn für seine Hinweise zu den Recherchen des Kollegen unglaubwürdig machen?

Wurde das Opfer zum Täter gemacht? Wenn ja – warum?

Warum werden die sog. „Vorermittlungen“ trotz jahrelang vorliegender Hinweise gegen den Ex-Oberstaatsanwalt erst jetzt durchgeführt? Vereitelt die sächsische Justiz prinzipiell Ermittlungen gegen sich selbst?

Werden durch derartige Ermittlungen der Führungsanspruch und die Vorbildfunktion als Personen der Rechtspflege in Frage gestellt?

Hat man Angst vor den Konsequenzen?

Will man aus ermittlungshygienischen und moralischen Gründen dieses Thema, das auch Personen der Rechtspflege betrifft, nicht öffentlich hinterfragen lassen?

Hat sich in diesem Zusammenhang der ehemalige Staatsanwalt aus Görlitz, Alexander Vahl in Leipzig erschossen?

Wird aus diesem Grunde der Name des Amtsrichters aus Löbau, der Kinderpornos in seinen Besitz hatte, vorsätzlich verschwiegen?

Hat dieser Richter in seiner „Amtszeit“ Menschen wegen Kindesmissbrauchs verurteilt?

Gegen wie viel Personen aus der Justiz und Polizei wird wegen Kinderpornobesitz und Kindesmissbrauchs in Sachsen ermittelt. Wie viele sind bisher verurteilt worden?

Weitere Fragen zum Themenkomplex Skandalermittlungen gegen Journalisten:
Im Ermittlungsverfahren 100 Js 5844/07 bei der Staatsanwaltschaft Görlitz wird seit 2005 gegen Journalisten ermittelt, die im Themenbereich Menschenschleusung und Kindesmissbrauch im Grenzgebiet zu Görlitz recherchiert haben. Ein Journalist wurde nach einem Überfall in Weißwasser schwer verletzt. Die StA – Görlitz sagt, der Verletzte sei kein Journalist. Wie wird das begründet?

Hat sich der Journalist die lebensgefährlichen Verletzungen selbst beigebracht, oder sind sie durch Auftragnehmer aus der polnischen Mafia organisiert worden?

Ist dieses Ermittlungsverfahren inzwischen eingestellt worden?

Warum wurde die Glaubwürdigkeit der osteuropäischen Zeugen anhand einfachster Ermittlungen nicht überprüft?

Sind Maßnahmen wegen falscher Anschuldigung eingeleitet worden?

Kollegen des überfallenen Journalisten sollen im Schmuggelgeschäft und beim professionellen Autodiebstahl mitgewirkt haben. Konnten diese Aussagen einer polnischen Zeugin zu einer Anklage führen? Wenn nein – warum nicht?

Durfte die Zeugin mit Familie nachdem sie ihre Aussage gemacht hatte in der Bundesrepublik mit Sozialunterstützung der Solidargemeinschaft verbleiben? Wenn ja – warum?

Ist im Gegenzug ein bestehender Haftbefehl gegen die Zeugin aufgehoben worden? Wenn ja – warum?

Wie viel hat die Zeugin bisher an Zuwendungen erhalten?

Wird die Zeugin vom LKA – Görlitz noch in anderen Ermittlungs- und Strafverfahren eingesetzt? Hat das LKA – Görlitz das Vorleben der Zeugin untersucht? Zu welchem Ergebnis ist man gekommen?

Fragen Zum Komplex- LKA Beamter nimmt Ehefrau eines Entlassungszeugen und kriminalisiert den Zeugen nachdem er sich beim Innenminister von Sachsen beschwert hat.
Musste ein LKA – Beamter aus Görlitz zunächst von diesem Ermittlungsfall suspendiert und später aus dem LKA in eine andere Dienststelle versetzt werden? Wenn ja – warum?

Lebte dieser Ermittlungsbeamte mit der Ehefrau eines Entlastungszeugen aus dem Bergischen – Land in Görlitz zusammen?

Hat dieser Beamte mehrmalige stundenlange Vernehmungen im Hause des Entlastungszeugen genutzt, um die Ehefrau und jetzige Lebenspartnerin treffen zu können, oder sind neue Ermittlungserkenntnisse durch diese Vernehmungen dokumentiert worden? Wenn ja – welche neuen Erkenntnisse sind erkannt worden?

Hat der Beamte diese „Spezial-Vernehmungen“ über Reisekosten bei seinem Dienstherrn abgerechnet?

Warum hat das LKA nach einer Beschwerde des Ehemannes diese Angelegenheit als „private Sache des Beamten“ eingestuft?

Sind „Proforma – Vernehmungen“ unter Benutzung von LKA – Equipment nur in dieser Ermittlungssache „privat“ verwendet worden?

Wie viele Fahrzeuge sind im Jahr 2008 für private Belange der LKA – Beamten ausgeliehen worden? War auch die Vernehmung des Ehemannes eine „private Angelegenheit“?

Geriet der Ehemann erst nach Gebrauch seines Beschwerderechts in den Fokus der LKA – Ermittlungen?

Haben sich auch andere Beamte daran beteiligt? Wenn ja – warum?

Wurden, nachdem der LKA – Beamte mit der Ehefrau des Entlastungszeugen eine Beziehung eingegangen ist, durch diesen Beamten mit der Ehefrau eine Vernehmung gegen den Ehemann durchgeführt?

Welche Ermittlungsverfahren musste der Ehemann durch diese Vernehmungen hinnehmen?

Führten diese Vernehmungen auch zu Strafverfahren?

Welches Ergebnis liegt hierzu vor?

Hat der Ehemann das LKA – Sachsen über das Innenministerium zum Schadensersatz aufgefordert?

Was sagt das LKA – Sachsen hierzu?

Gab es wegen dieser und ähnlicher Vorwürfe disziplinarrechtliche Verfahren gegen LKA – Beamte?

Zu welchem Ergebnis ist das LKA gekommen?

Fragen zum Versuch der Kriminalisierung der Journalisten:
Wurden bei einem „Beschuldigten“ in seiner Wohnung „verbotene Rauschmittel“ gefunden?

Welche Subtanzen und Mengen sind dies gewesen? Ist der Beschuldigte zuvor wegen Fluchtgefahr – weil ohne festen Wohnsitz – verhaftet worden?

Wie kann die Wohnung eines Wohnungslosen durchsucht werden? Erklären Sie den Widerspruch?

Hat man in diesem Durchsuchungszusammenhang auch die Wohnung des Ehemannes, dessen Ehefrau mit einem der ermittelnden Beamten zu dieser Zeit bereits verbandelt war, ohne richterlichen Beschluss durchsucht?

Wie wurde auf die Beschwerden des Betroffenen reagiert?

Wie erklärt die Staatsanwaltschaft Görlitz ihre eigenen Angaben, dass eine CD mit Kinderpornomaterial, die angeblich im Jahre 2007 bei einem TV-Journalisten während einer Hausdurchsuchung im oben erwähnten Ermittlungszusammenhang gefunden worden sein soll, noch nicht zu einem Strafverfahren bzw. zu einer Anklageschrift geführt hat?

Liegt hierzu eine Strafanzeige wegen falscher Anschuldigung gegen LKA – Beamte vor?

Wie ist der Ermittlungsstand?

Vermisst der TV- Journalist Recherchematerial aus seinen frühren und aktuellen Recherchen zum Sachsensumpf?

Um welche Materialien handelt es sich?

Ist der zuständige Oberstaatsanwalt aus Görlitz schon mit anderen „Großverfahren“ aufgefallen, die dann im „Nichts“ endeten?

Um welche Verfahren handelt es sich?

Welche Kosten sind bei diesen und den Skandalermittlungen gegen Journalisten angefallen? Genaue Aufstellung erwünscht.

Gegen den lebensgefährlich verletzten Journalisten wird immer noch „wegen Betruges“ ermittelt. Deshalb erhält er auch keinen Opferausgleich. Welche Tatsachen- u. Ermittlungsergebnisse liegen diesem Betrugsverdacht zu Grunde?

Sind die gesamten unwürdigen Verhaltensweisen in diesem Ermittlungsverfahren noch verhältnismäßig? Wenn ja – wodurch?

Heinz Faßbender, war TV-Journalist. Er recherchierte 1996 über den Immobiliensumpf in Leipzig & über die Einschleusung von nichtregistrierten Kindern aus Sinti- und Roma – Familien zu Prostitutionszwecken.

Nachtrag
Die Staatsanwaltschaft Görlitz ist der Meinung, dass Faßbender ein Betrüger ist der Peter Hornstadt zu einer Versicherungssumme verhelfen will. In Visionsbildungen des LKA – Sachsen werden diese „Vermutungen erträumt“ und von der STA-Görlitz so vertreten. Gegen ihn wird seit dem Überfall auf Hornstadt wegen Menschenschleusung, Rauschgifthandel, Autoschiebereien und weiterer schwerster Straftaten ermittelt. Die Zeuginnen für diese Angaben kommen aus Osteuropa.
In einem Schreiben an das Landgericht Görlitz zwecks Beschwerde wegen einer Hausdurchsuchung bei Faßbender heißt es zu diesen zweifelhaften Zeuginnen, Zitat:

Wie Ihnen sicherlich bekannt sein dürfte haben diese Zeuginnen, durch entsprechende Indoktrinationen, behauptet, B. und Faßbender hätten im Jahre 2004 in einem Zeitraum von nur drei Monaten mit 1,5 Kg Rauschmittel „geschmuggelt, gehandelt und in zwei großen Kühlschränken gelagert“. Das Verfahren hat jüngst – gottlob im Westen – vor einem Amtsgericht stattgefunden. Die polnische Zeugin Nawrocka ist seit Monaten nicht mehr auffindbar. Die Zeugin Demkovsky ist erst gar nicht erschienen. Diese Zeugin wurde mit Ordnungsgeld und Kosten des Verfahrens belegt. Es ist schon tragisch, dass diese rechtsunkundigen Zeuginnen ja in einem Zeugenschutzprogramm beherbergt wurden und jetzt die Last der Indoktrinationen durch sächsische Ermittler und Belastungsbehörden alleine zu tragen haben. Zitat- Ende
So wird in Görlitz versucht, die Aufklärer und Journalisten zu Straftäter zu machen um ihre eigenen Straftaten zu verdecken, sagte Faßbender in diesem Rauschgiftverfahren.

Zum Oberstaatsanwalt Sebastian Matthieu der die Unterstellungen gegen die Journalisten in bislang 17 Aktenordnern auf 8000 Seiten durch seine Hilfsbeamten vom LKA-Görlitz aufgetürmt hat, heißt es im gleichen Schreiben an das Landgericht Görlitz vom 26.04.2009.

Zitat:
Wenn sich dann der Ex – Ostzonen – Jurist Matthieu in einem PR – Artikel der – alles-lausitz.de – selbst bescheinigt, dass er „einen hohen Anspruch an der Arbeit“ als Staatsanwalt hat und darauf verweist, dass es ihm dabei auch „immer um Menschenschicksale geht“, dann kann man nach der gesamten Aktenlage in diesem Verfahren den Herrn Matthieu getrost einen Öffentlichkeits- Heuchler nennen. Ich lege den PR-Artikel zwecks Erkennung aller Widersprüche der Lebenswirklichkeit des Herrn StA. Matthieu bei. Es ist schon bemerkenswert, dass ein solcher Mensch auch noch – mit Verlaub – so pressegeil ist. Er behauptet ja auch, dass er die „Schuld- (Er)Findung ganz Sportlich sieht“.
Für die Betroffenen ist das allerdings keine Turnstunde, sagte Faßbender.

Mit welchen Methoden die „Beamten“ des LKA Sachsen – Aussenstelle Görlitz das Umfeld der Betroffenen Journalisten zersetzten, zeigt folgende Begebenheit.

Der ebenfalls in den Fokus der „Ermittlungen“ geratene Jürgen G. wurde durch die LKA-Truppe drei Mal in seinem Haus aufgesucht und zweimal mit gleicher Fragestellung hintereinander vernommen. Immerhin sind dafür fast 1400 km Autofahrt von Görlitz ins Bergische Land und zurück zu bewältigen. Beim zweiten Mal verschwand ein „Beamter“ Thomas K. mit der Ehefrau Karaim G. spurlos. Die Vernehmung war nur ein zeitziehendes Gespräch mit ständigen Wiederholungen bereits beantworteter Fragen, sagte Jürgen G. später. Die „Vernehmung“ bis tief in die Nacht besorgte ein Kollege. In den folgenden Tagen kam dann heraus, dass die Karaim G. sich dem Beamten Thomas K. , der stundenlang im Haus mit der weisrussischen Ehefrau verschwunden war, an den Hals geworfen hatte. Die Beiden sind ein Lebensabschnittsliebespaar und leben jetzt noch in Görlitz zusammen.

Nachdem der Ehemann das herausbekommen hatte und davon ausging, dass die stundenlange Vernehmung nur für den Besuch der Ehefrau vorgeschoben war, beschwerte sich der Jürgen G. mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde auch vor dem Hintergrund, dass eine private Reise als Dienstreise getarnt worden ist. Die Karaim G. hat daraufhin mit ihrem neuen Lebensabschnittsgefährten Thomas K. 5 Strafanzeigen gegen den Ehemann Jürgen G. formuliert. Thomas K. in Funktion als „Beamter“ des LKA – Görlitz auf LKA – Vernehmungsbogen. Da musste dann die Ortspolizei sofort zu Jürgen G. rausrücken um dem Kriminellen habhaft zu werden. Immerhin war auch Besitz von Waffenmunition angezeigt.

Zwar sind 4 . Verfahren wieder eingestellt worden. Jürgen G. hatte dennoch einigen Aufwand zu bewältigen, um dies zu erreichen. Die 5. Betrugsanzeige endete mit einer Anklage in deren Ergebnis der Ehemann Jürgen G. in allen Punkten freigesprochen wurde.

Anmerkung: Der Autor möchte sich nicht vorstellen, was passiert wäre, wenn die Verfahren in Sachsen durchgeführt worden wären.

Dieser Vorgang ist symptomatisch für die gesamte Skandalermittlung gegen die Journalisten Heinz Faßbender , Peter Hornstadt und Günther B. Sie charakterisiert den Ermittlungs- u. Belastungseifer dieser Truppe, um ihre eigenen Straftaten zu verdecken. Es zeigt sich, dass sie auch nicht vor Lügen und falschen Aussagen zurückschrecken, um missliebige Personen zu diskreditieren und im wahrsten Sinne des Wortes „ fertig und platt“ zu machen.

Das alles nur, um – wie an diesem Beispiel geschildert – private Interessen durchzusetzen und jemanden mit den Mitteln des Strafrechtes auszuhebeln, weil er vom Beschwerderecht gebrauch gemacht hat und nicht einsieht, dass sich die Ehefrau während einer „Vernehmung“ mit einem LKA – Beamten im eigenen Haus vergnügt. Die Dienstreise zur proforma Vernehmung hat immerhin der Streuerzahler übernommen. Siehe hierzu auch „Kleine Anfrage“ des Abgeordneten Dr. Volker Külow.

Genau diese Mentalität – „uns kann keiner was und wir machen was wir wollen“ – hat in der LKA-Truppe vorgeherrscht. Heute will das LKA für den Schaden des Ehemannes Jürgen G. nicht aufkommen. Das sei alles „private Angelegenheit“ des Beamten Thomas K. gewesen.

Mit welch weiteren üblen Tricks die Görlitzer Staatsanwaltschaft mit dem sogenannten „LKA“ – Görlitz kungelt zeigt folgender Sachverhalt. Auch die Wohnung von Ehemannes Jürgen G., der zum Zeitpunkt der Durchsuchung dann auch mal wieder „Zeuge“ war, wird ohne Beschluss durchwühlt. Später wird der Vorfall vertuscht und aus dem insgesamt ca. 300 m² großen Haus des Jürgen G. die alleinige Wohnung des Journalisten Günther B. gemacht, nur um das ganze Haus ohne „Beschluss“ durchsuchen zu können. Und dies, obwohl das Wohnhaus aus drei abgeschlossenen Wohneinheiten mit unterschiedlichen Bewohnern besteht.

Die StA -Görlitz, OStA. Sebastian Matthieu lässt allerdings keine andere Meinung gelten, als die eigene, und droht, daraufhin angesprochen, wegen „übler Nachrede“ ein Verfahren einzuleiten.

Frage: Könnte es sein, dass hier kein gelebtes real-existierendes Interesse an der Wahrheitsfindung besteht? Haben solche Methoden den Stasistaat ausgemacht? Warum ermittelt man nicht endlich gegen den Ex – OStA. Hartmut Sch. ?

Auch das sächsische „Justizministerium“ schweigt zu solchen Vorgängen und möchte entsprechende Beschwerdeschreiben der Betroffenen nicht mehr beantworten. Der sächsische Innenminister hat allerdings ein Disziplinarverfahren gegen Thomas K. eingeleitet. Unterdessen arbeitet er nicht mehr im LKA – Görlitz. Die Staatsanwaltschaft Görlitz hat allerdings ein Strafantrag wegen Verfolgung Unschuldiger gegen Thomas K. schon nach wenigen Tagen wieder eingestellt. Der Beschützer – Kreis der Staatsgewalt schließt sich immer wieder.

kriminalitaet

“Bilanzkosmetik“ bei Sparkasse Singen-Radolfzell auf breiter Front?!

III. Der durchtriebene Hauptakteur als Mann “für’s Grobe“ gleichzeitig auch ein “aktiver Bilanzposten“ für die Sparkasse Singen-Radolfzell?!

Erich Neumann, freier Journalist, BCC Business Crime Control e. V. – Nach den beiden bisherigen Berichterstattungen zum von Justiz und Politik begünstigten HMK-Skandal der Sparkasse Singen-Radolfzell und der damit verbundenen Sensibilisierung der Leserschaft für diesen Komplex, in der heutigen Folge nun die Offenlegung der grundsätzlichen – und so leider wohl bei zahllosen anderen Geldinstituten vorherrschenden – Strukturen und Schemata sowie die hier expliziten negativen Vorgehensweisen.

Die Stadt Singen mit rund 46.000 Einwohnern, hat sich als Bankenstandort am Bodensee etabliert. Neben den fast sämtlich am Markt vertretenden Geschäftsbanken agiert dort auch die Sparkasse Singen-Radolfzell und ist dabei – wenn man von der Insolvenz der Privatbank Reithinger einmal absieht – als einziges Institut seit Jahren mit Skandalen belastet.

Dieses öffentlich rechtliche Geldinstitut kam bereits als Auslöser ins Gerede, als Ende der 90-iger Jahre das damals größte Bauunternehmen der Stadt in Insolvenz ging, weil ein für die Sozialkassen bestimmter Scheck nicht eingelöst wurde. Dass dies ausgerechnet mit einem Scheck an die Sozialkassen erfolgte, hatte – so berichten Insider – einen einfachen Grund: eine Sozialkasse braucht keinen Vorschuss zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einzubezahlen.

Die – vor der Fusion allein agierende – Sparkasse Singen hatte ihre Kreditengagements mit Schwerpunkt bei einem Bauträger und bei eben jenem Bauunternehmer eingesetzt – und musste, um ihr Kreditkontingent wieder ins Lot zu bringen – sich damit zwangsläufig von einem der beiden Kunden trennen. Dieser Bauträger “saß“ auf einer größeren Anzahl neu erstellter, aber (noch) unverkaufter Wohneinheiten in der Region, welche von der Sparkasse finanziert waren. Sein Engagement konnte man aus Sicht der Sparkasse nicht einfach fallen lassen, denn sonst wäre das übrige Engagement bei den Einzelerwerbern neu zu bewerten gewesen. Das jedoch konnte man nicht riskieren, da es zur Schieflage der Bank geführt hätte, wenn im Zuge der Insolvenz des Bauträgers der neue, bislang unverkaufte Wohnungsbestand zu verminderten Preisen auf dem Markt gekommen wäre.
So führte die Insolvenz zu einer begünstigenden Marktbereinigung.

Der sowohl expansive Verwaltungsratsvorsitzende, als Oberbürgermeister der Stadt Singen und zugleich auch Mitglied im Bundesvorstand der CDU, Andreas Renner, hatte jedoch (noch) größere Pläne und ließ dazu eigens kommunale GmbH’s bilden, damit er in seinem städtischen Haushalt deren Kreditaufnahme nicht ausweisen musste.

Die Anzahl der übernommenen Bürgschaften seitens der Stadtverwaltung für deren GmbH’s waren in den Jahresabschlüssen nicht ausgewiesen.

Auch bei der Auswahl von “qualifizierten Fachkräften“ war man nicht zimperlich. So wurde bsw. eigens ein – in Freiburg wegen Schmuggels in Haft einsitzender – Buchhalter geholt, damit die Bücher der kommunalen GVV Grundstücks- und Bauträger GmbH “creativer“ geführt werden konnten.

Als selbst der Sparkassenverband bei der – hier in Rede stehenden – Sparkasse die Notbremse zog und den kommunalen Gesellschaften der Stadt Singen – intern – eine “Kreditbremse“ bzw. ein Kreditverbot auferlegte, bekam die Stadt Singen sogar bei den Genossen der in Singen ansässigen Volksbank einen Korb. Dort war das Geflecht der kommunalen Gesellschaften der Stadt Singen zu groß und undurchsichtig, so dass man den Finanzierungswunsch des Erweiterungsbaus des damaligen Hegau Klinikum nicht nachkommen wollte.

Jetzt – Ende der 90-iger Jahre – holte man den damals knapp 30-jährigen Bankkaufmann und zugelassenen Rechtsanwalt Tobias M. Heinzelmann in die Sparkasse, der zum stellvertretenden Abteilungsleiter der allgemeinen Kreditabteilung avancierte: der Mann für’s Grobe – mit durchaus kriminellen Energien.

Sein Einsatz erfolgte regelmäßig dann, wenn ein Engagement “klemmte“ und/oder Probleme bei der Rückführung von Darlehenszinsen auftraten. Dann wurde er – quasi als “Rambo“ fürs Grobe – eingeschaltet und losgelassen. Er setzte in der Regel zunächst die Kontokorrentkredite bei Problemengagements sogleich auf “Null“ um die KundInnen in Verzug und Not zu bringen, und daran anschließend – natürlich nur mündlich zu versprechen, die vorherigen Kontokorrentlinien wieder einzuräumen, wenn die KundInnen weitere zusätzliche Sicherheiten verpfändeten, bzw. bei Selbstständigen gerne eine mithaftende Bürgschaft seitens deren Ehepartner. Selbst vor Bürgschaften der oft betagten Eltern von Selbstständigen schreckte er nicht zurück, auch wenn sie sich schon weit im Pensionsalter befanden, besonders wenn sie noch in ihrem oftmals liebevoll restaurierten Häuschen lebten.

In der Regel wurden weitere Sicherheiten oder Bürgschaften von den KreditnehmerInnen beigebracht, um sich vermeintlich zu “retten“, wobei sehr häufig die Sparkasse sogar noch übersichert wurde, also ein Missverhältnis zwischen zur Verfügung gestellten Krediten und den hinterlegten/abgetretenen Sicherheiten zu Gunsten der Sparkasse bestand, wurden sie mit krimineller Energie des Tobias M. Heinzelmann wirtschaftlich förmlich hingerichtet.

Ganze Familiensippen zerbrachen über ihrer planmäßigen Ruinierung, denn Heinzelmann ging immer nach dem (seinem?) gleichen Schema vor: während der Anfangs gesperrten Kontokorrentkredite konnten/mussten die KreditnehmerInnen den Versprechungen des Sparkassenvertreters Heinzelmann Glauben schenken, da er sich auf den Briefbögen der Sparkasse als Leiter der Abteilung Sanierung/Recht und Rechtsanwalt gerierte um so nachhaltigen Eindruck zu schinden.

Ausweislich eines gerichtlichen Vernehmungsprotokolls gibt er jedoch vier Jahre später zu, dass er nur stellvertretender Abteilungsleiter war. In seinen hier vorliegenden Beschlussvorlagen ist seine Position als FKB Firmenkundenbetreuer bezeichnet und musste er sich immer einer zweiten Unterschrift eines Vorgesetzten bedienen. Das wusste von der Kundschaft Niemand, da man bei einem Rechtsanwalt und vermeintlichen Abteilungsleiter eines öffentlich rechtlichen Geldinstitutes davon ausgehen konnte, dass die auf den offiziellen Geschäftsbriefbögen der Sparkasse Kund getane Position auch real zutrifft.

Der Vorstand der Sparkasse ließ somit billigend zu, dass die Kundschaft hinsichtlich der Position und Zuständigkeit von einem Organ der Rechtspflege getäuscht wurde.

Die “Heinzelmann-KundInnen“ der Sparkasse Singen mussten nun ihrerseits Eltern und Familienangehörige dazu bringen, dass Bürgschaften oder Grundschulden für eine weitere Geschäftsbeziehung zu Gunsten der (teilweise übersicherten) Sparkasse erbracht werden. Man fürchtete durch einen evtl. angedrohten Bankrott das Ansehen zu verlieren, etc. und vertraute auf die Zusagen des sich “hochrangig ausgebenden“ Sparkassenvertreters.

Wenn die Grundschulden zur (Zusatz-)Besicherung notariell beurkundet waren, hatten die Bürgen bereits – ohne es zu ahnen – ihr Haupt auf das Schafott gelegt, da sie den Ausführungen des eloquenten Sparkassenvertreters vertrauten. Wenn man jetzt glaubte, es flössen nun wieder die Kontokorrentkredite – dann irrten sich die “Heinzelmann-KundInnen“.

Dies ganz besonders dann, wenn adäquate, d. h. leicht verkäufliche Immobilien per Übereignung/Grundschuld oder Bürgschaft in die Hände der Sparkasse gelangt waren.
Denn ab jetzt spielte Heinzelmann auf Zeit: er musste angeblich zuwarten bis die notarielle Urkunde auch im Grundbuch eingetragen wurde. Das dauerte noch mal gut und gerne 6 – 8 Wochen. In dieser Zeitspanne – von der Sperrung der Kontokorrentkredite bis zur restlosen Übereignung neuer Sicherheiten vergingen in der Regel rund 3 – 4 Monate, in denen die KundInnen nun förmlich gezwungen waren, mit ihren Einkünften und Ausgaben zu jonglieren, um mit laufenden Lieferantenrechnungen und Auftraggebern den Engpass zu überstehen. Wenn es bei der jeweiligen Kundschaft heraus gekommen wäre, hätte dies die Gewerbetreibenden direkt in die Pleite gesteuert. Also kurz gesagt, verbrachten diese KundInnen während der Betreuung durch Herrn Heinzelmann eine sehr angestrengte und nervöse Zeit, die anschließend obendrein in ihr Desaster mündete.

Jurist Heinzelmann erstattete während dieser Zeit bereits heimlich bei der Staatsanwaltschaft Konstanz Strafanzeigen gegen seine KundInnen wegen des dringenden Tatverdachts der Insolvenzverschleppung. Er selbst war jedoch der faktische Urheber der späteren Insolvenzen, weil er diesen Leuten weitere und neue Kredite versprochen hatte. Die KundInnen mussten quasi im Vertrauen auf seine Versprechungen so lange jonglieren, da sie die vorgefassten und perfiden Pläne des “kriminellen KarriereistenInn“ nicht kannten.

Heinzelmann bot sich sogar freiwillig und gegen seine KundInnen als erhellender Zeuge bei der Staatsanwaltschaft an, wie wir aus den Ermittlungs- und Insolvenzakten entnehmen konnten. Er instruierte darüber hinaus anschließend die jeweiligen Insolvenzverwalter, wie wir in einem weiteren, der kommenden Beiträge explizit berichten werden.

Obwohl uns bei BCC Business Crime Control e. V. sicherlich schon Einiges vorgekommen ist, sind wir derart offensichtlich krimineller Energie und Strategie so noch nicht begegnet.

Die “Heinzelmann-KundInnen“, deren Familien und letztendlich auch die ArbeitnehmerInnen dieser UnternehmerInnen verloren ihre Existenzen und oft ihre Sprichwörtlich “sauberen Westen“, da sie teilweise erheblich verurteilt wurden und die mündlichen Zusagen des “Totengräbers“ Heinzelmann bei Gericht nicht beweisen konnten, da dieser natürlich Alles abstritt. Er war vielmehr immer auch noch der Belastungszeuge in diesem “teuflischen Spiel“, welches exemplarisch an nachfolgenden 4 Fallbeispielen skizziert und dokumentiert wird:

1) aktuell muss bsw. eine heute fast 90-jährige Mutter aus ihrem(!) Elternhaus auf der Bodensee-Halbinsel Höri weichen, da es bereits auf Antrag von der Sparkasse versteigert wurde.
Architekt F. hatte das Grundbuch der Mutter als Sicherheit bei der Sparkasse nach den zuvor geschilderten Versprechungen gutgläubig als Sicherheit für die Sparkasse eingesetzt.
Sein Kredit war gekündigt und die Versteigerung angedroht worden. Der erwachsene Sohn legt nun ein schriftliches Angebot mit der unwiderruflichen Darlehenszusage der Dresdener Bank AG über 90 % vor, um seinerseits das Haus für die Familie zu retten. 90 % früheren Kreditsumme im Abfindungsvergleich nahm die Sparkasse jedoch nicht an, sondern ließ es an eine, ihr nahe stehende Gesellschaft versteigern. Dort wurde natürlich ein geringerer Betrag geboten, als der Sohn des Architekten F. bereits angeboten hatte.

Besonders perfide dabei war, dass der zuständige Mitarbeiter der Sparkassen-Rechtsabteilung zugesichert hatte, bis zum Abend vor der Versteigerung Bescheid zu geben, als das Angebot des Sohnes bereits bei der Sparkasse vorlag. Auf diesen Anruf wartet Architekt F. bzw. sein Anwalt heute noch.
Hier wurde aus Sicht des Kunden F. vorsätzlich und mutwillig versteigert, da dass Angebot des Sohnes höher als der zu erwartende Versteigerungserlös war.

2) dann gibt es den Fall des heute fast 66-jährigen Ex-Möbelhändlers Hartmut Tiedemann
aus Radolfzell. Er besaß ein Immobilienvermögen von rund DM 16,5 Mio., welches mit rund DM 6 Mio. beliehen war. Durch ein Großfeuer war ihm eine Möbelhalle abgebrannt und wollte er diese mit Hilfe seiner Versicherungsentschädigung neu und mit zusätzlichen Wohneinheiten rentierlicher wieder aufbauen. Dass ein Umsatzausfall auf Grund des Unglückes aufgetreten war, liegt auf der Hand. Ausweislich einer hier vorliegenden Stellungnahme der Steuerberaterin Villringer aus Singen wurden mit Schreiben vom 20. Juni 2000 die u. A. ihr gegenüber getroffenen Absprachen mit Heinzelmann nicht eingehalten, dazu unerlaubt von Seiten der Sparkasse in die Konten eingegriffen, gleich doppelte Zinsbelastungen abgebucht, sowie sogar eine zugesagte und vereinbarte Tilgungsaussetzung missachtet.
Kurz gesagt: es wurden die Liquidität unerlaubt verkürzt, die Konten geschlossen, der Kunde nach “Schema-Heinzelmann“ angezeigt und zwangsläufig in den Ruin getrieben.

Er besaß u. A. Immobilien in Radolfzell, welche den begehrten Blick auf den Bodensee hatten. Darum “kümmerten“ sich bereits schon Vertreter der GVV Grundstücks- und Verwaltungs-Bauträgergesellschaft der Stadt Singen, ehe überhaupt das offizielle Versteigerungsverfahren begonnen hatte.
Hier wird das Zusammenspiel zwischen Sparkasse und einer Gesellschaft der Stadt Singen unübersehbar deutlich.

Der Möbelhändler wurde am 21. Januar 2004 unter Az: 1 Ds 39/03 21 Js 6045/02 vom Amtsgericht Radolfzell lediglich verwarnt. Das Gericht kam folgerichtig zu der Erkenntnis, “…er habe sich nach dem Prinzip Hoffnung an den Gedanken geklammert, ihm würde die Umfinanzierung der gekündigten Kredite gelingen, was jedoch nicht eingetreten ist. …“

Noch deutlicher wird das erkennende Gericht, als es in die Urteilsbegründung formuliert: “… Wegen der besonderen Situation des Angeklagten, dessen gesamtes Lebenswerk zerstört ist, hat das Gericht auf eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen erkannt. …“ – welche nach einem Jahr Bewährung jedoch erlassen wurde.

Sowohl Amtsgerichtsdirektor Hintze als auch Staatsanwalt Böhme rieten nach der Verhandlung dem Möbelkaufmann zu einer geharnischten Schadenersatzklage gegen die Sparkasse. Mangels finanzieller Mittel ist es dem Ex-Möbelhändler nicht gelungen einen Schadenersatzprozess anzustrengen.
Heinzelmann hatte auch hier sorgfältig ganze Arbeit geleistet!

3) in einem anderen Fall des Kaufmanns B. – damals wohnansässig in Singen – verlief es genau so. Er besaß mehrere Firmen und Gesellschaften und eine davon hatte Liquiditätsprobleme.

Ihm wurde plötzlich ein Herr Heinzelmann in der Sparkasse präsentiert, als er sich – von einer Mitarbeiterin informiert, dass sämtliche Konten aller Gesellschaften, also auch die mit Guthabensalden, gesperrt waren – aufgeregt bei der Sparkasse meldete.

Heinzelmann und der Kunde B. einigten sich darauf, dass eine werthaltige Grundschuld zur Abdeckung der Kredite der Sparkasse, als weitere Sicherheit übereignet werde und im Gegenzug die Konten wieder frei gemacht würden.

Es ging nach dem “Schema-Heinzelmann“ Zeit ins Land, der Kunde musste auch mit den Zahlungseingängen “jonglieren“ um diese Zeit zu überstehen, weil er natürlich den Zusagen des Sparkassenvertreters vertraute.

Dieser hatte jedoch zwischenzeitlich längst wieder heimlich Strafantrag gestellt und die (neue) Sicherheit des Kunden entgegen genommen, als er ihm die Geschäftsbeziehung kündigte.

Der Kunde B. verlor ebenfalls sein ganzes Vermögen und musste sogar für 2 Jahre in Haft, weil auch er vor Gericht nicht in der Lage war, die Zusagen und Vereinbarungen mit Heinzelmann zu beweisen.

Auf Grund der hier arglistig erschlichenen Grundschuld mit der persönlichen Vollstreckungsunterwerfungsklausel war die Sparkasse überhaupt erst im Stande, ohne Gerichtsurteil sofort zu vollstrecken.

In den meisten, derartiger Fälle macht die Justiz leider nicht von den gesetzlichen Regelungen nach § 153 b (1) StPO und/oder § 60 StGB Gebrauch, wonach von einer Anklageerhebung abgesehen werden kann, wenn die Folgen der Tat, welche den Täter getroffen haben, so schwer sind, dass die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre und die zu erwartende Strafe eine Freiheitsstrafe von einem Jahr nicht übersteigt.

Die Betroffenen werden vielmehr wie Täter gesehen und behandelt, da sie selten in der Lage sind – mangels schriftlicher Beweismittel – und falscher Beschuldigungen der involvierten Banker das tatsächliche Geschehen zu beweisen, während die eigentlichen Täter in Verkehrung des – zumindest öffentlichen – Rechtsbewusstseins ungeschoren bzw. unentdeckt bleiben.

4) dann kommt der Fall des Bauunternehmers Heribert G. Kempen, der auch in seinen eigenen Kommunikationen nie einen Hehl aus seinem Unglück mit Heinzelmann machte, nachdem auch hier wieder das bekannt berüchtigte “Schema-Heinzelmann“ griff, also: zunächst sämtliche Konten schließen, weitere Sicherheiten verlangen – obwohl ausweislich dem Gutachten des Sachverständigen Lange vom 06. September 2008 freie Sicherheiten in Höhe von DM 36 Mio. vorlagen und nachweislich erst 10 Monate später die Kredite gekündigt wurden.

Dann Strafanzeige, um unter betrügerischen Aspekten die Zwangsversteigerung der Villa mit Schwimmhalle zu beantragen, den Kunden restlos zu ruinieren und zu zersetzen, damit er sich vor Gericht nicht wehren kann.

Die Sparkasse Singen-Radolfzell stigmatisierte den Bauunternehmer als Pleitier und Querulanten, unterschlug den wirksamen Vorstands- und Kreditbeschluss über € 5.1 Mio. genehmigtes und einstimmig beschlossenes weiteres Engagement, trug wahrheitswidrig bei Gericht vor und Heinzelmann machte dabei noch eine falsche Aussage vor Gericht.

Das Komplott der Sparkasse Singen-Radolfzell wurde dazu durch einige unseriöse Rechtsanwälte auf Seiten der Geschädigten beim Landgericht Konstanz unterstützt, so dass Kempen letztendlich auch noch am 19. Januar 2007, unter Einbeziehung der bereits am Landgericht Konstanz ergangenen (materiell wohl fehlerhaften) Urteile, vom Singener Amtsgericht zu € 2.300 Geldstrafe wegen Verstoß gegen das GmbH-Gesetz verurteilt wurde.

Heinzelmann bezeichnet gegenüber BCC, den an Herz- und Bluthochdruck erkrankten Unternehmer als angeblichen Wirtschaftskriminellen und bedrohte den Autor mit Strafanzeigen und Unterlassungsklagen wenn er tatsächlich veröffentlichen würde.

Auf die zwangsläufige Frage: nicht mehr ob sondern nur mehr – wann er gelogen habe, nämlich in seiner Stellungnahme vom 07. April 2009 über die angeblich negativen Eigenschaften des Unternehmers oder in den von ihm gefertigten Beschlussvorlagen vom 07. Juli bzw. vom 17./22. August 2000 – mit denen er dann den Vorstand vermeintlich wahrheitswidrig unterrichtet hätte – schweigt er und verweigert jede Antwort.
Seinerzeit hatte er – als Entscheidungsgrundlage und im diametralen Widerspruch zu seinen gerichtlichen und jetzigen Einlassungen – den Unternehmer mehrfach für zuverlässig, umsichtig und seriös erklärt.

Mit Datum vom 09. März 2009 hat der ruinierte Heribert G. Kempen die Wiederaufnahme des Strafverfahrens beantragt, da die seit letztem Jahr aufgedeckten Unterlagen seine Unschuld ganz offensichtlich beweisen.

Das “Schema-Heinzelmann“ hat bis auf den – im wahrsten Sinne des Wortes – Fall des Ex- Bauunternehmers Kempen immer funktioniert.

Dank seiner Freunde, Familie und weiterer HelferInnen hatte er Kraft und Verstand sich gegen das Komplott zu stemmen.
Er kämpft seit rund 8 langen Jahren und nun stehen bereits die ersten Termine bei Gericht, in einer ganzen Serie von Prozessen an.

Seine Drittgeschädigten Kunden – vom Südkurier Konstanz abfällig und zynisch auch Kohorten genannt – sind seit Neuestem in der komfortablen Situation, mit Unterstützung der Rechtsschutzversicherungen klagen zu können. Ein Umstand, der auf Grund eines erstrittenen Urteils gegen einen Rechtsschutzversicherer das Durchhaltevermögen der Geschädigten erheblich erleichtert.

Dass in der Urteilsbegründung u. A. von Untreuehandlungen des involvierten Sparkassenangestellten die Rede ist, kommt keinesfalls von Ungefähr!

Heinzelmann der “Aktivposten in der Sparkassen-Bilanz“

Bleiben wir beim Beispiel Kempen und legen an Hand dessen ein Mako der gesamten Sparkassen- und Bankenlandschaft offen: das Haus der Familie Kempen war mit rund € 1,3 Mio. Grundschulden als Sicherheiten für die HMK-Gruppe der Sparkasse übereignet. Kempen selber haftete auf Grund seines respektablen Vermögens mit einer Bürgschaft – so steht es in den Bilanzen und Gutachten nachzulesen.

Im Wege des Zwangsversteigerungsverfahrens wurde das Haus jedoch mit nur T€ 630 Verkehrswert angesetzt. In der Versteigerung bietet die Bank entgegen des Mindestgebotes (7/10) des Verkehrswertes in Höhe von T€ 476 jedoch in Höhe der Belastungen von € 1.3 Mio., also fast den dreifachen Betrag.

Unabhängig davon, dass man der Ex-Ehefrau des Unternehmers die Entschuldung für die Hypothekenkredite – der gebotene Gegenwert des Hauses auf die eingetragenen Grundschulden – versprochen hatte, wurde die Zwangsversteigerung so – als einzig mögliche Erklärung – zur “Bilanzkosmetik“ von der Sparkasse betrieben.

Wer das Schema einer Bilanz kennt, findet auf der linken Seite die Aktiva (Haben) – rechts die Passiva (Schulden).

So taucht jetzt das Haus Kempen in der Bilanz als Immobilen-, Anlage- oder Umlaufvermögen mit einer Summe u. A. von € 1,3 Mio. als Aktivposten (links) – und in der Passiva mit 50 T€ auf.
Die Kosten der Ersteigerung und Grunderwerbssteuer, etc. werden in Höhe von ca. T€ 50 in Anrechnung gebracht. Somit entsteht zunächst bilanztechnisch eine gewinnneutrale Buchung in Höhe von € 1.25 Mio..

Damit wird das ehemalige Haus Kempen zum Aktivposten in der Bilanz.

Hinzu kommt, dass das leer stehende Haus seit 4 Jahren von verschiedenen Maklern wie Sauerbier zum Verkauf angeboten wird – aktuell zum Preise von T€ 645, also zum Wert des vom Versteigerungsgericht angesetzten Verkehrswertes. Das Haus steht leer und der Garten verwildert. Im Verkaufsexpose eines Maklers ist – auf Grund des jahrelangen Leerstandes – sogar schon von einer vorgenommenen Sanierung die Rede.

Diese Kosten werden später beim Eingang des Verkauferlöses – gegengerechnet, der Rest ist dann ein sogenannter “außergewöhnlicher Ertrag“ in der Bilanz. Da die Staatsanwaltschaft Konstanz offensichtlich hier dennoch keinen Verstoß im Bereich der Insolvenzordnung oder des Aktiengesetz finden kann/will, sind bereits 3 Anfragen beim Rechnungshof Baden-Württemberg in Karlsruhe gestellt, deren Beantwortung später Bestandteil einer gesonderten Berichterstattung sein wird, wenn das Verhalten der beteiligten Behörden untersucht und publiziert wird. Letztendlich wird hier Vermögen der Allgemeinheit mutwillig ausgehöhlt. Denn in Wirklichkeit hat die Sparkasse Singen-Radolfzell bereits Wert berichtige Verluste in Höhe von € 1,3 Mio. realisiert die niemals durch die Veräußerung des Hauses wieder hereinkommen können.

Ein Prüfer vom BaFIN und/oder der Bundesbank würde hierzu “Verbotenes IN-SICH–GESCHÄFT“ sagen (müssen)! Wie lautet der dazu passende Spruch aus dem Volksmund? Richtig: “Wo kein Kläger – da auch kein Richter!“

Abschließend zeigt der Jahresabschlussbericht (Bilanz) der Sparkasse Singen-Radolfzell aus 2004, dass aus dem normalen Bankgeschäft kein Gewinn erwirtschaftet wurde, sondern nur durch Heben von Stillen Reserven – Anteile der Sparkassenversicherung – überhaupt noch ein “kosmetisch“ positives Bilanzergebnis in Ansatz gebracht werden konnte.
Damit wird erkennbar, in welchem Verhältnis Abläufe wie die geschilderten zu sehen sind und keineswegs nur die “Großkopferten“ – Baulöwe Kempen, etc. – davon betroffen, sondern ganz im Gegenteil auch Otto Normalverbraucher hiervon bedroht ist, denn einmal begonnen löst dieses Modell einen beständigen Nachschubbedarf aus!

Wenn man die aus Kunden-/Geschäftsbeziehungen resultieren den, bzw. ersteigerten Immobilien und deren Real-Verkehrswerten nachgehen und/oder diese überprüfen würde, ließe sich vermutlich ein gewaltiges Loch in der Bilanz erschließen, was vermutlich das eigentliche Motiv all dieser kriminellen Handlungen ist.

Die Vorstände Volker Wirth und Udo Klopfer von der Sparkasse Singen-Radolfzell sitzen förmlich auf einem Pulverfass welches jede Minute explodieren kann, wobei Gefahren und Auswirkungen immer größer werden, je länger man versucht die bereits aufgedeckten und insbesonders über Rambo Heinzelmann“ gelaufenen Straftaten weiter zu decken.

Nicht umsonst wurde Rechtsanwalt Haid zu “einem Komplott gegen Kempen“ aufgefordert und der Bankerkollege Wolfgang N. von der Volksbank Chemnitz sollte zur Falschaussage angestiftet werden. Heinzelmann ließ sprichwörtlich Nichts aus … !

Nachdem zu Zeiten mannigfaltiger Rettungsschirme – deren Grundlagengesetz, wie jüngst bekannt wurde nicht aus dem Ministerium sondern Federn der deutschen Niederlassung einer amerikanischen Rechtsanwaltskanzlei stammt – nicht nur – wie immer schon falsch – die Frösche zum Trockenlegen des Sumpfes befragt, sondern mit dieser sogar noch beauftragt werden – im Klartext: noch kein einziger Verantwortlicher aus seiner Position entfernt und angeklagt wurde, werden wir weiter berichten, denn die Facetten dieses – sowohl individuellen, als auch des ganz allgemeinen – Sumpfes sind noch längst nicht erschöpft!

Beim Sparkassenskandal in Baden-Württemberg packt ein erster Rechtsanwalt aus!
sendenDer HMK Skandal, Betrügereien der SpK Singen-Radolfzell, oder einfach nur Betriebunfälle der Justiz?
sendenVon Staatsanwaltschaft Konstanz unterdrückte Ermittlungsakten erschüttern Politik und Justiz in Baden-Württemberg

sendenErich Neumann ist freier Journalist – Mitglied im DPV Deutscher Presse Verband e. V., Hamburg Landesbeauftragter Bayern BCC Business Crime Control e. V., Köln Postfach 11 06, D – 82196 Gilching.

kriminalitaet

Beim Sparkassenskandal in Baden-Württemberg packt ein erster Rechtsanwalt aus!

Erich Neumann, BCC Business Crime Control e. V. – Wie in Folge I dargestellt, geht es im HMK-Skandal der Sparkasse Singen-Radolfzell im Kern darum, dass vor Gericht mit zwei unterschiedlichen Fassungen von Vorstands- und Kreditbe-schlüssen operiert wurde, welche jedoch vom gleichen Tage datieren.

Bei den nunmehr als kriminell einzustufenden Machenschaften der Sparkasse Singen-Radolf-zell und der sie begünstigenden HandlangerInnen in Justiz und Politik wurde mit einer “abge-speckten“ Version operiert, obwohl über 5 Jahre die – aufgrund einer Nachgenehmigung des Vorstandes einzig bindende Version – nach Beschlagnahmung in der Sparkasse Singen-Radolfzell bereits in den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Konstanz ruhte.

Durch einen “Betriebsunfall“ wurde dieser im Rahmen einer Aktenübersendung an ein Gericht in Bayern, also außerhalb Baden-Württemberg aufgedeckt.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat somit nachweislich sehenden Auges zugelassen, dass der ehemalige Bauunternehmer Heribert G. Kempen vor Gericht als Pleitier und Querulant stigmatisiert wurde, jedoch ausweislich der Einschätzung der Sparkasse Singen-Radolfzell selbst als zuverlässig, umsichtig und seriös beschrieben wurde und die Ertragsbewertung der HMK-Gruppe – als Gipfel der diametralen Widersprüchlichkeit – als ausdrücklich stimmig festgehalten wurde.

Trotzdem wurden die Konten von 5 Gesellschaften – rechtswidrig – geschlossen und in der direkten Folge 170 Arbeitsplätze vernichtet sowie die damit verbundenen Familienexistenzen gefährdet.

In dieser nunmehrigen Folge II wird nun der Focus auf das mögliche Zusammenwirken der Geschädigtenanwälte und deren evtl. Verstrickungen mit der Sparkasse Singen-Radolfzell gerichtet:

der Konstanzer Rechtsanwalt Dr. Martin Füllsack hatte bereits im August 2004 Akteneinsicht in die vollständige, den damaligen Angestellten Tobias M. Heinzelmann der Sparkasse Singen-Radolfzell betreffende Ermittlungsakte Az 43 Js 17536/03 mit den beschlagnahmten und belastenden Unterlagen aus der Sparkasse Singen-Radolfzell.

Dies bestätigte uns die Staatsanwaltschaft Konstanz auf Anfrage schriftlich.

Es liegt zudem ein Schreiben des Rechtsanwalt Dr. Martin Füllsack vom 30. August 2004 vor, welches die Existenz der beschlagnahmten und belastenden Unterlagen in der Ermitt-lungsakte seinem Mandaten gegenüber verneint: also unterschlägt.

Sein Mandant fühlte sich in Folge dessen – und für Jedermann nachvollziehbar – getäuscht, da diese Akten – insbesondere der brisante Inhalt – im Berufungsverfahren zur Entscheidung 5 O 236/03 E des Landgericht Konstanz damit nicht zum Gegenstand des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe / Außensenat Freiburg wurde.

BCC hat darüber bereits berichtet.

Auf schriftliche Anfragen verweigerte Rechtsanwalt Dr. Füllsack gegenüber BCC jegliche Stellungnahme zum Grund oder Motiv seines Handelns.

Der Gailinger Rechtsanwalt Klaus Haid – mit Kanzleisitz Stuttgart – ein weiterer anwaltschaft-licher Mandatsträger aus der Riege der Geschädigten – beschuldigt nun seinen Kollegen Dr. Füllsack der “erheblichen Fehler im Mandat“, da er nun aktuell selber von einem seiner Man-danten unter Az 15 U 4176/08 vor dem Oberlandsgericht München in Höhe von knapp € 1.0 Mio. zzgl. Zinsen in Haftung genommen wird.

Folgerichtig verweist er dabei darauf, dass die heute – nach erwähntem “Betriebsunfall“ auf-gedeckten und damit auch den Geschädigten und somit – allgemein bekannten Akten schon 2004 von Rechtsanwalt Dr. Füllsack zwingend in die Verfahren hätten eingeführt werden müssen.

Dass er selbst auch schon zu früherem Zeitpunkt die Brisanz der Verfahrenslage erkannte, ohne jedoch entsprechend zu reagieren, beweist alleine schon die Tatsache, dass er selbst um Entlassung aus dem Mandat bat, nachdem er von Tobias M. Heinzelmann – dem “angeb-lichen“ Leiter der Abteilung Sanierung/Recht der Sparkasse Singen-Radolfzell und auch ein Rechtsanwalt – “zum Beitritt in einen Ring gegen den Unternehmer Kempen“ aufgefordert wurde, wie sein ehemaliger Mandant dazu berichtet.

Den Stein ins Rollen brachte jedoch der damals 48-jährige Rechtsanwalt Rüdiger Pryssok mit Kanzleisitz in Zwickau.

Er war damals u. A. auch für die RSO Steuerberatungsgesellschaft mbH in Zwickau als Steu-erfachanwalt und Geschäftsführer tätig, wo er jedoch im Februar 2005 abberufen worden war.

Dieses Unternehmen fertigte die komplette Buchhaltung und Bilanzen der HMK Gruppe, so-wie die privaten Steuererklärungen für die Inhaber der Firmengruppe Heribert und Marion Kempen.
Er war als ausgewiesener Insider der internen Vermögensverhältnisse und gleichzeiti-ger Fachmann für Steuer- und Bankrecht der erfahrene Anwalt in diesem Verfahren – sollte man zumindest meinen…!

So trat er als Rechtsanwalt der Grundbuch-Eigentümerin Marion Kempen im Verfahren 5 O 307/03 E vor dem Landgericht Konstanz auf und versuchte die Zwangsversteigerung
der privaten Villa zu verhindern. Ausweislich der Ermittlungsakten schrieb er sogar die Staatsanwaltschaft in Konstanz an
und begehrte Akteneinsicht, welche ihm von den Behörden mit der Begründung “laufende Ermittlungen“ jedoch im Frühjahr 2004 noch verweigert wurde.

Nachdem er diesen Antrag nie zurückzog, hätte er also – ohne dass ermittlungstaktische Gründe als Einrede geltend gemacht werden konnten – diese noch vor seinem Kollegen Dr. Füllsack erhalten müssen. Nachdem dies nicht erfolgte und nur Dr. Füllsack diese erhielt, deren inhaltlichen Erkenntnisse er jedoch seinem Mandanten verschwieg, steht die Frage im Raum, ob man sich dessen sicher sein konnte und wenn ja: dann wer, sowie mit welchen Interessen?

Nach eben dieser Ablehnung der Akteneinsicht durch die Ermittlungsbehörden wäre ein An-trag im bereits laufenden Verfahren vor dem Landgericht Konstanz nach § 142 ZPO auf An-ordnung – Vorlage von Urkunden – hier Vorlage der Kreditakten – mehr als zwingend ge-boten gewesen.

Die offensichtlichen und gewaltigen Widersprüche für das ange-rufene Gericht und alle Beteiligten wären unübersehbar geworden – und hätten schlicht und einfach die Machenschaften der Sparkasse Singen-Radolfzell bereits damals entlarvt und aufgedeckt.

Unabhängig davon, sind fast sämtliche Formvorschriften des Überweisungsvertragsgesetz § 676 BGB und einschlägige Be-stimmungen der eigenen AGB der Sparkasse Singen-Radolfzell massiv verletzt worden, was der besonders fachkundige und intern obendrein bestens informierte Anwalt scheinbar “übersehen“ oder gänzlich andere Veranlassung dafür hatte.

Nach dem prozessualen Verlust der ersten Instanz am Landgericht Konstanz wurde dann wohl ein – zunächst zu vermutendes – Komplott zwischen der Sparkasse Singen-Radolfzell und augenscheinlich der getäuschten Ex- Ehefrau des Unternehmers Heribert G. Kempen geschlossen, denn:

Rechtsanwalt Pryssok legte auf Anweisung seiner Mandantin keine Berufung ein, da diese sich – hinter seinem Rücken – mit der – auch hier täuschenden – Sparkasse Singen-Radolfzell auf einen – für sie heute offensichtlich – faulen Deal eingelassen hatte, der auf den bei Gericht seitens der Sparkasse Singen-Radolfzell unterdrückten Akten basierte, von welchen auch sie keine Kenntnis hatte.

die heimtückisch agierende Sparkasse Singen-Radolfzell wollte sie aus allen Bürgschaften und Hypotheken entschulden, wenn sie im Gegenzug ihrerseits mit der Versteigerung der Villa einverstanden war.

so wollte sie – in Unkenntnis über € 5.1 Mio. einstimmig bewilligtem Kreditvolumen – ahnungslos nur noch “ihre Haut retten“, was damals zwar verständlich, aber aus heutiger Sicht eben ein weiterer Betrug/Täuschung der Sparkasse Singen-Radolzell an ihr war.

All diese Widersprüchlichkeiten führten in einer Presseanfrage bei Rechtsanwalt Rüdiger Pryssok zu einer völlig neuen Sicht der Dinge:

Das Zerwürfnis des finanziell angeschlagenen Rechtsanwaltes Pryssok mit der Familie sei-ner Mandantin wurde offenkundig, als er die Durchführung der Berufung von dieser untersagt bekam.
Vom erfolgreichen Ausgang des Verfahrens war er so überzeugt gewesen, dass er sie ohne Forderung/Erhalt eines üblichen Vorschuss-Honorar mit erheblichem Aufwand be-gonnen hatte.
Nachdem ein Antrag auf PKH (Prozesskostenhilfe) aus nicht nachvollziehbaren Gründen vom LG Konstanz abgewiesen wurde, konnte er nur durch obsiegen vom unterlegenen Prozessgegner sein Honorar bekommen.

Seinen Schilderungen zu Folge hatte er über Monate intensiv gearbeitet, als man ihm die Möglichkeit nahm, das zustehende und so entgehende Honorar zu realisieren.

Zur Überbrückung bot ihm daraufhin der Vater seiner Mandantin ein privates Darlehen über € 20.000.- an. Erwin S., ein gelernter Schreiner aus Gailingen, wollte sich so angeblich hilfsbereit zeigen und über die Laufzeit von zwei Jahren dem eigentlich geschädig-ten Rechtsanwalt Pryssok Kompensationsmöglichkeiten über andere Mandate offen halten.

Der hinterrücks gefasste Plan mit der von Sparkasse ausgeheckten Versteigerung, dem ahnungslosen Nießbrauchinhaber /Ehemann förmlich das Dach über dem Kopf wegnehmend, besiegelte das Komplott der Mandantin mit der Sparkasse hinter cdem Rücken ihres Anwalts. Sie rief ihren Anwalt wegen angeblicher Immobilien-Fehlspekulationen ihres Vaters an und drängte auf eine vorzeitige Rückzahlung des seinerseits gewährten Darlehens, nach dem der mit der Sparkasse betrügerische Plan Erfolg gezeigte.

Unwillig ließ sich dieser darauf ein und führte das Darlehen in Raten vorzeitig zurück, wobei es sogar noch zu Zwangsmaßnahmen seitens Erwin S. kam, der im Übereifer für eine bereits seit Monaten bezahlte Schlussrate einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt hatte.

Der Deal seiner Mandantin brachte Rechtsanwalt Pryssok – aus neutraler Sicht – in weiteren Zugzwang: Da er nach der verlorenen ersten Instanz ein weiteres Mandat für einen Drittge-schädigten aus dem Kreis der HMK Kunden übernommen hatte, für den er die Berufung ge-gen der Entscheidung 5 O 337/03 E des Landgerichtes Konstanz beim Oberlandesgericht Karlsruhe, Außensenate Freiburg einlegte.

Selbst auf ausdrücklichen Hinweis/Mahnung des OLG “vergaß“ er die Berufungsbegründung für seinen weiteren Mandanten. Er “vergaß“ wohl auch nochmals zwecks Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft nachzufra-gen. Damit ließ er sehenden Auges eine (endgültige) Abweisung der Berufung seines Mandanten zu.

Selbstverständlich hatte damals der ebenfalls ahnungslose Mandant seine Rechnung für die “anwaltliche Vertretung“ bezahlt. Das wirft die Fragen auf: “Musste hier nun ein weiterer Mandant “finanziell mit untergehen“, damit Rechtsanwalt Pryssok seinen persönlichen Kredit bei Erwin S. nicht gefährdete oder war auch hier die Sparkasse Singen-Radolfzell involviert?“

Beide Parteien treffen nun als Gegner beim Landgericht Zwickau aufeinander, weil ihn sein getäuschter Ex- Mandant gerichtlich in Haftung nimmt und seinen Schaden dabei auf rund € 2.0 Mio. beziffert.

Die Kosten werden dabei von der Rechtsschutzversicherung des klagenden Ex-Mandanten getragen, da in einem Parallelverfahren bei gleichem Sachverhalt eine weitere
Rechtsschutzversicherung eines anderen Geschädigten bereits erfolgreich auf Kostenübernahme verklagt wurde.

Rechtsanwalt Rüdiger Pryssok erklärt hierauf konkret angesprochen:

“nach heutiger Kenntnis des bei Gericht unterdrückten Vorstands- und Kreditbeschlusses hat die Sparkasse Singen-Radolfzell meiner Einschätzung nach, seit Jahren Prozessbetrug be-gangen.

Ich hatte bereits im Frühjahr 2004 Antrag auf Einsicht in die Ermittlungsakten gestellt und diese seitens der Staatsanwaltschat Konstanz nie bekommen.

Es ist schon verwunderlich, dass man davon abweichend diese dem Kollegen Dr. Füllsack jedoch bewilligt, ohne dass dieser die daraus resultierenden brisanten Erkenntnisse dann im Berufungsverfahren als seine Neuen vorgetragen hat.

Es passt in ein immer deutlichere Formen annehmendes Bild, dass die Staatsanwaltschaft mir die Akteneinsicht verweigert, Kollege Dr. Füllsack gegenüber seinem Mandanten die da-rauf beruhenden Erkenntnisse unterschlägt und Erwin S. obendrein mir die Inhalte der mit der Sparkasse Singen-Radolfzell heimlich getroffenen Abreden verschwieg.

Vermutlich war es demnach ein Fehler meinerseits, die weitere Berufung des anderen Man-danten überhaupt anzunehmen, denn ich wusste zum damaligen Zeitpunkt wirklich nicht, was ich – überhaupt noch – vortragen sollte, ohne die Fakten aus den unterdrückten/unterschlagen Akten zu kennen. Wenn ich Fehler gemacht haben sollte, dann stehe ich dazu, verwahre mich jedoch entschiedenst dagegen, jemals ein – auch nur im Geringsten – mich strafrechtlich relevant verhalten zu haben. In bin schlichtweg auch nur ein Opfer eines gewaltigen Prozessbetruges seitens der Sparkasse Singen-Radolfzell, einer befangenen Justiz und wohl auch begünstigenden Politik, sowie der Vorgehensweisen meiner Mandantin und ihre Vaters geworden.

Zu Details des jetzt anhängigen Verfahrens darf und werde ich mich nicht äußern, alleine schon um keine Obliegenheitspflichtverletzung gegenüber meiner Berufshaftpflichtversiche-rung zu begehen.“

Auch Rechtsanwalt Pryssok geht von einem massiven Komplott, in diesem zu Zeiten vielfacher Rettungsschirme wohl endgültig nicht mehr länger unter dem Teppich zu haltenden Skandals aus, wie schon sein Vorgänger Rechtsanwalt Haid nach einem Gespräch mit dem ehemaligen Mitarbeiter der Sparkasse Singen-Radolfzell von dessen Aufforderung zu be-richten wusste, indem er Tobias M. Heinzelmann mit den Worten, “treten Sie doch dem Ring gegen Kempen bei!“ zitierte.

Gemeint war damit der Ex-Bauunternehmer Heribert G. Kempen, dem diese menschlichen Abgründe seine Existenz, die Familie, Gesundheit, Lebensqualität und Vermögen gekostet haben.

BCC bleibt an der Thematik dran, berichtet weiter und vor Allem davon, wann erstmals von verantwortlich kompetenter Stelle eine Tendenz erkennbar wird, zwecks Schadensbegrenzung die Reißleine zu ziehen und wieder Menschlichkeit einkehren zu lassen!

sendenDer HMK Skandal, Betrügereien der SpK Singen-Radolfzell, oder einfach nur Betriebunfälle der Justiz?
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sendenErich Neumann ist freier Journalist – Mitglied im DPV Deutscher Presse Verband e. V., Hamburg Landesbeauftragter Bayern BCC Business Crime Control e. V., Köln Postfach 11 06, D – 82196 Gilching.

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Julius Meinls kurze Knast-Reise – dank 100 Millionen Euro

Dr. Alexander von Paleske — 5.4. 2009 — Am vergangenen Mittwoch wurde der Spross der austrischen Kaffeeröster-Dynastie, Julius Meinl V, verhaftet und in das Wiener Gefängnis Josefstadt eingeliefert .

Betrug Untreue pp.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nicht nur Betrug, Untreue pp. vor, sondern nahm auch noch Fluchtgefahr an. Also Verhaftung. Nach Stellung einer Kaution in Höhe von 100 Millionen Euros, die höchste jemals in Oesterreich verlangte Kaution, kam er dann vorgestern wieder frei.

Dies ist der vorläufige Höhepunkt in einem der mittlerweile zahlreichen austrischen Finanzskandale. Wir hatten über diesen einst hoffnungsvollen Spross und seine Unternehmungen Meinl European Land, (MEL), Meinl Airports International (MAI) und Meinl International Power (MIP)ausführlich berichtet.
Mehr als 100.000 Oesterreicher, aber auch Tausende von Deutschen, die seinerzeit diese Papiere kauften, haben massive Verluste bis zu 80% hinnehmen müssen.

Dutzende von Strafanzeigen gegen Julius Meinl V wurden erstattet und langsam begann die Mühle der Justiz zu mahlen. Angespornt noch durch die neue Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, die eine Crew von Finanzartisten im Juli vergangenen Jahres – damals noch Richterin – im Zusammenhang mit den Betrügereien bei der ehemaligen Arbeiterbank BAWAG zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt hatte.

Guter Name, grosse Verluste
Julius Meinl hatte bei seinen Finanztransaktionen den ausserordentlich guten Namen seiner Wiener Kaffeeröster-Dynastie offenbar genutzt und ihn jetzt gründlich ruiniert.


Meinl-Stand in Hamburg. Foto: Dr. v. Paleske

Sein Geschäftsmodell bestand darin, abgesehen von MEL, blosse Geschäftsideen an die Börse zu bringen und mit dem dann eingesammelten Geldern Firmen aufzubauen die allesamt von seiner Meinl Bank verwaltet wurden.

Natürlich nicht kostenlos . Für diesen Service mussten die neugegründeten Firmen Mangagement-Gebühren an Meinls Bank zahlen und ausserdem musste noch eine permanente Lizenzgebühr für die Benutzung des guten Namens Meinl entrichtet werden.

So floss an Meinls Bank immer Geld, Sommers wie Winters, ganz egal ob die Firmen Gewinne oder Verluste machten. Ein neuartiges , offenbar sehr einträgliches, aber nicht dauerhaftes, konjunkturunabhängiges Geschäftsmodell.

Viel heisse Luft
Mehr als viel heisse Luft waren die Geschäftsideen MIP und MAI aber offenbar nicht, denn jetzt werden die Aktionäre ausgezahlt, soweit die Euros reichen, und anschliessend die Firmen MAI und MIP liquidiert.

Von Meinl bleibt vermutlich nicht viel übrig ausser der Erinnerung an eine traditionsreiche Kaffeerösterfamilie. Den Kleinaktionären, die oftmals ihre ganzen Lebensersparnisse im Vertrauen auf den guten Namen Meinl investiert und nun herbe Verluste zu beklagen haben, bleibt die Wut, Enttäuschung und oftmals auch Verzweiflung.

Neues von der Hypo-Alpe und aus der Meinl-Welt“
BayernLB – Vom stolzen Adler zum „gerupften Suppenhuhn“
linkRepublik Oesterreich – Finanzskandale ohne Ende
linkNeues aus der Swap-und Meinl-Welt
linkBayernLB, Hypo Group Alpe Adria und kein Mangel an Skandalen
linkNeues von den Finanzskandalen, BayernLB, Hypo Alpe, Meinl

kriminalitaet

Von Staatsanwaltschaft Konstanz unterdrückte Ermittlungsakten erschüttern Politik und Justiz in Baden-Württemberg

Erich Neumann – BCC Business Crime Control e. V.Möglicherweise ein Komplott zwischen Bankern, Ermittlern der Staatsanwaltschaft Konstanz und Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe in Kenntnis der Baden-Württembergischen Staatsregierung durch Journalisten von BCC aufgedeckt?

“Die Sparkasse Singen-Radolfzell betrügt mich seit Jahren vor diversen Gerichten“ klagt Ex-Bauunternehmer Heribert G. Kempen an, “da die Sparkasse mit zwei, zwar vom gleichen Tage datierenden, ansonsten jedoch völlig unterschiedlichen „Varianten“ von Vorstands- und Kreditbeschlüssen vor den Gerichten operierte und so meine und 170 weitere Familien-existenzen vernichtete“.

Die Sparkasse Singen-Radolfzell hatte dem Bauunternehmer unvermittelt alle Geschäfts-konten seiner 5 Gesellschaften und gleichzeitig auch die privaten geschlossen und so eine Firmengruppe, deren 170 Arbeitsplätze gegen die Wand gefahren, geht aus einem Gut-achten eines Sachverständigen hervor.

Vor Gericht wurde der Unternehmer zynisch als Querulant und Pleitier stigmatisiert und ver-lor Reputation sowie sein gesamtes Vermögen. Ein Vorgang der in Zeiten heutiger Krisen und mannigfaltiger Rettungsschirme immer vorkommen kann – glaubt man – wenn man die bisherigen Zeilen liest…

Aufgedeckte, von der Staatsanwaltschaft Konstanz sichergestellte und beschlagnahmte – bislang aber seit 5 Jahren nicht ausgewertete und dazu unterdrückte Akten scheinen die Vorwürfe des Unternehmers jedoch zu bestätigen.

Einstimmig beschlossene Vorstands- und Kreditbeschlüsse der Sparkasse Singen-Radolf-zell besagen, dass dem Unternehmer über 5 Mio. DM Kredite bewilligt wurden. Er wurde in den vorausgehenden und bislang unbekannt gebliebenen Dokumenten von diesen Gremien sogar als zuverlässig, umsichtig und seriös beschrieben und darüber hinaus ausdrücklich auch die Ertragskraft seiner HMK Gruppe festgestellt.

Besser kann man ein Unternehmen einschließlich Geschäftsführung nicht bewerten! Angestellte des Geldinstitutes hatten dann jedoch sogar zweckwidrig und eigenmächtig über die Konten der Firmengruppe verfügt.

“Spielte die Staatsanwaltschaft Konstanz die Rolle des Beschützers der beschuldigen Ban-ker“, fragen sich die Geschädigten, zumal der Schaden in 3-stelliger Mio. € Höhe zu beziffern ist?

Lückenlos belegte Tatsache ist, dass die belastenden Akten im November 2003 in der Spar-kasse Singen-Radolfzell seitens der Staatsanwaltschaft Konstanz beschlagnahmt und sicher-gestellt – jedoch nie ausgewertet wurden.

Weit über 20 Strafanzeigen von unterschiedlichen Anzeigenerstattern gegen Verantwortliche der Sparkasse Singen-Radolfzell wurden von Seiten der Ermittlungsbehörden immer wieder und somit der Sachlage zuwider eingestellt.

Unerschrockene Journalisten liefen erfolglos Sturm beim Justizministerium in Stuttgart und bei der Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe. Auch dort erfolgte weder Aufklärung oder Verantwortlichkeit – sondern es blieb und bleibt weiter der Anschein des Vertuschen.

Beispielsweise wurde der Konstanzer Rechtsanwalt Dr. Martin Füllsack, auch als Vizepräsi-dent und kaufmännischer Vorstand des Konstanzer Golfclubs aktiv – dahingehend entlarvt, dass er seinen Mandanten die Existenz der beschlagnahmten und belastenden Akten bei seiner Akteneinsicht in die Ermittlungsakten unterschlug. Eine Stellungnahme dazu lehnt er auf Anfrage jedoch kategorisch ab.

Durch ein Zivilverfahren in Bayern wurden die Akten nun nach 5 Jahren hinzu gezogen und – wohl ein “Betriebsunfall“ – aufgedeckt. Die Beschuldigten und Verantwortlichen bei den Staatsanwaltschaften hüllen sich selbst jetzt noch – widersprechend – weiter in Schweigen.

Selbst die regional erscheinende Tageszeitung am Bodensee spielte in diesem “Chorus In-fernale“ aktiv mit, sie veröffentlichte hämisch eine nicht den Tatsachen entsprechende Be-richterstattung über den Unternehmer, worauf der Deutsche Presserat nach seiner Prüfung von „fehlender journalistischer Sorgfalt und falscher Tatsachenbehauptung“ sprach.

Derzeit laufen Anfragen bei den Aufsichtsbehörden und der Staatskanzlei, wer für den ange-richteten Schaden in dreistelliger Mio. € Höhe – auf Grund der gemeinsam verübten Hand-lungen – aufkommen und wie mit den Verursachern verfahren werden soll.
Eine Verjährung ist derzeit – noch – nicht eingetreten!

Es bleibt zu befürchten, dass schlussendlich – wie in solchen Affären und Skandalen üblich – letztendlich wieder der Steuerzahler für Versagen in der öffentlichen Hand aufzukommen hat.

Alleine deshalb schon bleiben wir an der Sache dran und werden weiter berichten!

Erich Neumann ist freier Journalist – Mitglied im DPV Deutscher Presse Verband e. V., Hamburg Landesbeauftragter Bayern BCC Business Crime Control e. V., Köln Postfach 11 06, D – 82196 Gilching.

Der HMK Skandal, Betrügereien der SpK Singen-Radolfzell, oder einfach nur Betriebunfälle der Justiz?

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Bill Clinton und seine grosszügigen Spender

Dr. Alexander von Paleske – 22.3. 2009 — Nachdem wir in einem Artikel über die herzliche (Spenden-)Freundschaft des kanadischen Minenbarons Frank Giustra mit dem US-Ex Präsidenten Bill Clinton berichtet haben, ist es naheliegend, einen Blick auf die Spenderliste für seine Stiftung zu werfen und siehe da, es tauchen einige weitere Spenderpersönlichkeiten auf, die vermutlich nicht „ganz hasenrein“ sind, um es vorsichtig auszudrücken.

Andre Agapov
Chef der kanadischen Minenfirma Rusoro. Diesen Herrn kennen wir schon, er war angeblich in den Bangkok Bank of Commerce Skandal verwickelt, über den wir mehrfach und ausführlich berichtet haben .

Blackwater Training Centre
Diese Firma gehört der Söldner- Firma Blackwater, die nicht nur Millionen im Irak verdiente, sondern deren Söldner dort dadurch auffielen, dass sie 17 unbeteiligte irakische Zivilisten im September 2007 erschossen.

Alfonso Fanjul jr.
Ein Zuckerbaron und Exilkubaner aus Florida, dessen Firma vorgeworfen wird, Abwässer in den Nationalpark Everglades geleitet zu haben.

Fanjul hatte offenbar einen direkten Draht in das Weisse Haus. Allerdings rief er einstmals zu einem etwas ungünstigen Zeitpunkt dort an, als nämlich Bill Clinton gerade mit einer gewissen Monica Lewinsky beschäftigt war. So etwas kann vorkommen. Seine Kontakte nutzte er, um dafür zu sorgen, dass nicht etwa die Importzölle auf preiswerten Zucker aus Ländern der Dritten Welt gesenkt werden.

Denise Rich
Die geschiedene Frau des Milliardärs Marc Rich, der für Jahre auf der FBI-Liste der „Most Wanted Persons“ stand.
Ihm wurde Steuerhinterziehung pp. vorgworfen. Aber nicht nur das, er handelte fleissig mit dem Iran, als die USA ein Embargo wegen der „Hostage-Crisis“ verhängt hatten. Aber es gab Extraprofite zu verdienen und schliesslich kümmerte sich seine zweite Heimat, Israel, auch nicht um das Embargo, und lieferte jede Menge Waffen dorthin, wir berichteten darüber.

Sieht nach grobem Undank eines Mannes aus, dessen Familie einst Zuflucht vor den Nazis in den USA gefunden hatte.

Marc Rich hatte sich rechtzeitig 1983 in die Schweiz abgesetzt, wo er heute noch lebt. Seine Ex Frau spendete reichlichst.

Clinton begnadigte Marc Rich am 20. Januar 2001 „just in time“ wenige Stunden vor Ablauf seiner Amtszeit.

William S. Lerach
Ein Anwalt, der vor einem Jahr wegen Bestechung zu zwei Jahren Haft verurteilt wurde..Er hatte durch Geldzahlungen von insgesamt 11,5 Millionen US Dollar US-Bürger dazu gebracht, grosse Firmen zu verklagen. Class actions auch genannt.

Geld stinkt nicht – pecunia non olet – das wussten schon die Römer und das weiss offenbar auch Bill Clinton.

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Ganoven, Goldgräber, Geheimdienste und Diplomaten

Dr. Alexander von Paleske -15.3. 2009 — Der nachfolgende Bericht führt wieder einmal in die Welt des Finanzbetrugs, der kanadischen Minenbarone, des Plutoniumhandels aber auch in den australischen diplomatischen Dienst.

Wieder tauchen Grossbetrüger auf, über die wir hier bereits mehrfach berichtet haben, nämlich :

Rakesh Saxena
Krirkkiat Jalichandra
Adnan Khashoggi.

Aber er führt uns weiter in einen australischen Diplomatenskandal und zu einem reichen Russen, der nunmehr Geschäfte mit Venezuelas Hugo Chavez macht, Geschäfte über die Ausbeutung einer der grössten Goldminen Südamerikas..

Aber der Reihe nach
Kehren wir also zunächst zurück zur Mitte der 90er Jahre zur Bangkok Bank of Commerce und deren damaligem Direktor Krirkkiat Jalichandra.

Wir hatten ausführlich berichtet, wie Jalichandra und sein „Berater“ Rakesh Saxena dort mit ihren Gaunereien Schaden in Höhe von 2,2 Milliarden US Dollar anrichteten und damit die asiatische Bankenkrise im Jahre 1996 auslösten. Einer der Nutzniesser der Betrügereien war offenbar Adnan Khashoggi, der saudische Waffenhändler, und Geschäftspartner Saxenas..

Aber auch ein anderer Grossbetrüger pflegte enge Kontakte mit den genannten Herren und machte Geschäfte mit ihnen, betrügerische selbstverständlich. Sein Name:Tim Gatland.

Gatland hatte bereits durch Aktienbetrügereien ahnunglose Bürger der Mittelschicht in Australien um Millionenbeträge erleichtert und zwar über eine Schwindel-Firma namens „EC Consolidated Capital“.

Eine schöne Bande, die sich da zusammengetan hatte.

Aber damit endet der Finanzartisten-Spuk nicht, denn angeblich stiessen auch zwei russische Herren zu dem Quartett: Oleg Boiko und Andre Agapov. Die sollen im Auftrag des damaligen russischen Präsidenten Boris Jelzin global finanziell tätig gewesen sein und auf die kommen wir später noch zu sprechen.

Ein Prahlhans und Plutonium
Tim Gatland prahlte gerne mit seinen Geschäften, wozu auch der Handel mit Plutonium gehört haben soll, was wiederum den US Geheimdienst CIA auf den Plan rief, der eine Crew nach Thailand beorderte, um der Sache auf den Grund zu gehen. Ergebnisse dieser Erkundungstour sind nicht bekannt.
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Ein australischer Diplomat betritt die Bühne
In Bangkok trieb sich neben dem Betrüger Tim Gatland auch ein anderer Australier im diplomatischen Dienst herum mit dem Namen Matthew Hyndes. Der kannte den Tim Gatland noch aus der Zeit, als beide für Königin und Vaterland in der Armee dienten.

Im Gegensatz zu Hyndes, der von seinem nicht sehr üppigen Gehalt als Diplomat im höheren Dienst leben musste, hatte Tim Gatland immer Bares in grossen Mengen bei sich, Bares, das wohl aus betrügerischen Geschäften stammte. Und er bot Hyndes einen Job in seiner Firma „Asset Risk Management“ an den Hyndes nur allzu gerne dankbar annahm.

Ein Diplomat auf Urlaub
Geld lockte und das australische Foreign Office gewährte Hyndes gerne einen dreijährigen unbezahlten Urlaub. Ein Urlaub, der sich lohnen sollte, jedenfalls bis zum 10.November 1996, denn seit diesem Tage ist Tim Gatland verschwunden. Spurlos. Kein Lebenszeichen. Nichts. Vermutung: Ermordet. Feinde hatte er genug. Ein Mord ohne Leiche? Er war zuletzt im Dusit Thani Hotel in Bangkok abgestiegen, alleine.

Allerdings behauptet der Grossbetrüger Rakesh Saxena, der erfolgreich seit 12 Jahren juristisch und durch Geschenke an den kanadischen Politiker Reynolds seine Auslieferung an Thailand bekämpfte, er selbst habe Gatland in Kanada gesehen, zuletzt im Jahre 2003, mit Perücke und falschem Pass. Nur: Saxena ist keine glaubwürdige Quelle.

Aber die Geschichte endet hier nicht, denn Thailand, verlangte von Australien nun energisch Aufklärung. Denn mittlerweile war die Bangkok Bank of Commerce kollabiert was wiederum die asiatische Bankenkrise 1996 triggerte.

Rakesh Saxena hatte sich rechtzeitig davongemacht in das kühle Kanada mit 88 Millionen US Dollar „im Sack“.

Hyndes wurde von Thailand beschuldigt, in Betrügereien bei der „Thai Tanakron Finance“, einer Institution, bei der das thailändische Militär Geld deponierte, verwickelt gewesen zu sein.

Nach ellenlangen nicht weiterführenden Korrespondenzen mit den australischen Behörden, erliess Thailand im Jahre 2003 einen internationalen Haftbefehl gegen Hyndes und bat die australischen Behörden um Auslieferung, was selbstverständlich abgelehnt wurde. Saxena lässt grüssen.

Offenbar gibt es nur eine Auslieferung von aber nicht an Dritte Welt Länder in solchen Fällen.

Ein Leck und eine Schmierenaffäre
Was nun folgt ist eine Schmierenaffäre im australischen Diplomatischen Dienst , Department of Foreign Affairs and Trade, DFAT genannt, die ihresgleichen sucht.

Hyndes suchte offenbar nach einer Gelegenheit, sich wichtig und unentbehrlich zu machen, um gleichzeitig seinen angeschlagenen Ruf aufzupolieren. Die sollte sich alsbald ergeben.

Im Jahre 2003 wurde eine Unterhaltung zwischen dem damaligen australischen Aussenminister Alexander Downer und der neuseelädischen Botschafterin Kate Lackey an die Presse lanciert. Danach sagte Downer, dass Australien in jedem Fall sich an dem Einmarsch im Irak beteiligen würde, ganz gleich ob die UN den Einmarsch billigen würden oder nicht.
Gleichzeitig vermittelte die australische Regierung den Eindruck und behauptete dies auch, eine Entscheidung sei noch nicht gefallen.

Eine hochexplosive Enthüllung und der Aussenminister Downer war ausser sich. Die Suche nach der undichten Stelle begann. Und nun sah Hyndes offenbar seinen Augenblick für gekommen: Er behauptete frech, ein gewisser Mitarbeiter namens Trent Smith sei der Uebeltäter.

Smith wurde daraufhin 3 Jahre vom Dienst suspendiert, obgleich die Polizei nichts Belastendes finden konnte.1,5 Millionen US Dollar wurden verbraten, um durch sämtliche E-Mails des Herrn Smith zu gehen und etliche Zeugen zu verhören. Alles vergeblich.

Schliesslich wurde Smith gefeuert, ohne Substanz, wie sich in dem anschliessenden Gerichtsverfahren herausstellte, mit dem Smith seine Entlassung rückgängig machen wollte.

Das Arbeitsgericht (Industrial Relations Committee), nach ausführlicher Beweisaufnahme, die auch die angeblichen Betrügereien von Hyndes in Thailand thematisierte, ordnete die sofortige Wiedereinstellung von Smith an und bezeichnete Hyndes als Lügner („no respect for the truth“) .

Ein Lügner als 2. Botschafter
Hyndes war mittlerweile zum stellvertretenden Botschafter Australiens in Sri Lanka aufgestiegen. Das DFAT wollte Hynes bereits 2002 als Geheimnisträger loswerden, vergeblich. Denn der drohte damit, Geheimnisse über die Beziehungen zwischen Thailand und Australien an die Oeffentlichkeit zu geben. Nötigung und ggf. Erpressung ist vermutlich eine bessere Beschreibung des Tuns.

Man glaubt es kaum, das DFAT gab nach, Hyndes blieb, die Affäre wurde nicht weiter verfolgt. Ach Afrika? Nein: Ach Australien!

Mittlerweile waren die Behörden in Thailand nicht untätig geblieben. Saxena wurde zwar nicht ausgeliefert, ebenfalls nicht Hyndes , aber immerhin: der ehemalige Chef der Bangkok Bank of Commerce, Jalichandra, der es offenbar versäumte, Thailand rechtzeitig zu verlassen, wurde zu insgesamt 50 Jahren Gefängnis verurteilt, zuletzt am 11.3.2009 also in der vergangenen Woche.

Auch Agapov wird gesucht
Aber Thailand ist auch hinter Andre Agapov her, den wir eingangs erwähnt hatten. Der soll ebenfalls zusammen mit Oleg Boiko und Krirkiat Jalichandra die Bangkok Bank of Commerce um einige Millionen US Dollar betrogen haben.

Agapov ist mittlerweile natürlich nicht mehr in Bangkok sondern in London und zum Direktor und Chief Executive Officer (CEO) in der Minenfirma Rusoro Mining,aufgestiegen, die in Vancouver gelistet ist. Eng verbunden mit dem Minen-Magnaten Frank Giustra, seines Zeichens Chef der Firma Endeavour Financial Corporation , enger Freund des Ex-US Präsidenten Bill Clinton.
Und Agapov hat für seine Minengeschäfte einen weiteren Freund und Geschäftspartner gefunden: Den venezolanischen Präsidenten Hugo Chavez. Der hatte, wie die Zeitung El Universal am 6. November vergangenen Jahres berichtete, der Minenfirma „Gold Reserve Corporation“ die Schürfrechte in der Brisas Gold Property entzogen und will sie jetzt an diesen „Saubermann“ weitergeben, nachdem die Entwicklungsarbeiten an der Mine abgeschlossen waren.

Sozusagen wie ein Geschenk des Himmels. Und um das Mass vollzumachen, plante Agapov noch eine feindliche Uebernahme der Firma Gold Reserve Corporation, der Plan ging allerdings nun vollends daneben.

Währenddessen versucht Thailand die Wohnadresse des Herrn Agapov herauszufinden, da dürfte jetzt Klarheit bestehen. Ob Herr Agapov dann auch ausgeliefert würde – man muss das nach den bisher gemachten Erfahrungen bezweifeln. Aber er könnte ja statt in London dann in Caracas wohnen. So einen Mann würde Hugo Chavez wohl doch nicht ausliefern.

Fazit
Crime does not pay – Verbrechen lohnt sich nicht – gilt offenbar nur für Tagdiebe und kleinere Betrüger, nicht aber für Grossbetrüger. Und: Betrügereien in der 3. Welt führen offenbar in solchen Fällen nicht zur Auslieferung.

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