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Bern – Die Gaffer von Monbijou – Matte wieder Land unter?

Stephan Fuchs – 00:28 noch immer regnet es, die Aare steigt weiter. Während die Kulturhallen der Dampfzentrale und das Mattenquartier von der Polizei abgeriegelt sind, werden im benachbarten ehemaligen Fabrikgebäude Aareal seit Stunden die Keller ausgeräumt. Ein sozialkultureller Event: der Berner Musiker Simon Ho, die Steinbildhauerin Mirjam Businger und der Multi-Media Künstler Franticek Klossnerund viele andere sind ebenso am räumen wie die Hochschule der Künste HKB und die ensuite kulturredaktion.


Matte: das Wasser steigt wieder


Feuerwehr im Einsatz

Von der Monbijoubrücke schauen dutzende Gaffer zu, wie unten geschleppt und geschwitzt wird. Spontanes helfen geht nicht – obwohl man hier die Stars der Schweizer Kulturszene kostenlos über Wasser halten könnte. Gaffen ist eben lustiger als schleppen. Geschleppt wird auch im Marzili, keine 500 Meter Flussabwärts. Dank den Sandsackdepots der Stadt Bern und dem Sirenenalarm von 22:44, haben sich die Nachbarn mit Sandsäcken vor dem drohenden Wassereinbruch geschützt. Die Bäckerei „Fürst“ und die umliegenden Häuser wurden verstärkt mit Sandsäcken verbarrikadiert. Die Vorsichtsmassnahmen und Vorkehrungen aus der Hochwasserepisode 05, tragen nun Früchte.

Noch weiter Flussabwärts, weitere 500 Meter nur, ist die Lage bereits unüberschaubar geworden. Im Berner Mattequartier ist die Lage nach den heftigen Regenfällen in der Nacht auf Donnerstag prekär. Noch ist unklar, ob Anwohner aus ihren Häusern evakuiert werden müssen. Dies hänge von der weiteren Entwicklung ab, sagte eine Polizeisprecherin. Mächtige Baumstämme hat die Aare an das Wehr im Mattequartier angeschwemmt, seit 22 Uhr zerkleinern die Feuerwehrleute die angeschwemmten Holzstämme mit Motorsägen und fischen sie aus dem braun gefärbten Fluss. Seit 23:28 ist in der Matte die Straßenbeleuchtung ausgefallen.

Email an die Matte:
21:08 Mail von Patrick Mischler, Wankdorf
Hallo Mätteler
Ehm, will Euch ja nicht noch mehr Schiss machen, aber das sieht nicht mehr danach aus, dass die Aare unter 400m3 bleibt. Die Aare steigt rasend schnell. Hier der Link zur Messstation Bern Schönau vom BAFU: Noch schlimmer ist, dass die Gürbe bereits das halbe Gürbetal ausfüllt! Mir Bärner häbe zäme. Ob Matte oder Wankdorf!

Um 22:03 wurde der schwere Kran zur Entfernung der mobilen Schwelle herangefahren. Hochbetrieb bei der Schwelle in der Matte. Die Aare steigt noch immer, es regnet weiter.

22:44 Alarm in Bern ausgelöst
Aare über die Ufer – Lage in Berner Quartieren spitzt sich zu

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22:44 Alarm in Bern ausgelöst

Stephan Fuchs – Offensichtlich ist die Lage in Bern angespannt. Die beiden Berner Quartiere Matte und Marzili stehen vor einer neuen Hochwasserkatastrophe. Um 22:44 wurde der erste Alarm per Kriegs- und Katastrophen Sirene ausgelöste, der zweite erfolgte nun um 22:55. Sirene bedeutet, Radio an. Dumm, wir leben im Marzili und haben keines – von wegen der Billag. Nichts desto trotz funktionieren die Telefone. Die Dampfzentrale steht bereits unter Wasser, die Polizei Autos fahren mit Sirene. Zeit, den Redaktionskeller von ensuite Kulturmagazin wieder auszuräumen.

• Wasseralarm: in der Nahzone von Stauanlagen, d.h. für jene Gebiete, die bei einem Totalbruch einer Stauanlage innerhalb von zwei Stunden überflutet werden könnten. In Abständen von 10 Sekunden werden 12 tiefe Dauertöne von je zwanzig Sekunden Dauer verbreitet. Vor dem Wasseralarm wird frühzeitig der allgemeine Alarm ausgelöst.

Wenn die Sirenen ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönen, sollten Sie
beim Allgemeinen Alarm
• Radio hören (Schweizer Radio DRS)
• die Anweisungen der Behörden befolgen
• Nachbarn informieren

beim Wasseralarm
• das gefährdete Gebiet sofort verlassen
• die örtlichen Merkblätter oder Anweisungen beachten

Informationen zum Sirenenalarm und Verhaltensanweisungen finden sich
• auf den hintersten Seiten der Telefonbücher
• im Internet unter http://www.bevoelkerungsschutz.ch
• im Teletext auf Seite 662

Aare über die Ufer – Lage in Berner Quartieren spitzt sich zu

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Aare über die Ufer – Lage in Berner Quartieren spitzt sich zu

Stephan Fuchs – Die intensiven Niederschläge am Mittwochabend haben in den Berner Flussnahen Quartieren Matte und Marzili erneut zu einer prekären Lage geführt. Die Berner Berufsfeuerwehren bereiten sich wegen dem starken Anstieg des Aarepegels auf eine Alarmierung der Bevölkerung vor. Alarmiert worden ist auch Berns Stadtpräsident Alexander Tschäppät: er sass mit Freunden gemütlich beim Abendessen in Berns sympatischster Beiz. Im Marziliquartier ist der Fluss mittlerweile über die Ufer getreten, das Matte Quartier wurde von der Polizei für den Verkehr abgesperrt.


Bild aus dem Jahre 2005: Innerhalb von Stunden schwoll die Aare an, wälzte sich über die Ufer, schwappte über die Straßen und nahm den ganzen Stadtteil in Besitz.

Besonders betroffen ist offenbar auch das Berner Oberland. Laut dem Verkehrsinformationsdienst viasuisse war die Strassen- und Bahnverkehr zwischen Interlaken und Grindelwald eingestellt worden und Probleme gab es auch auf der Autobahn A8 zwischen Interlaken und Brienz. Die Einsatzzentrale der Berner Kantonspolizei ist überlastet.

Bern, Tsunami und die Hochwasserkatastrophe

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Verschärfung im Sexualstrafrecht – Was Experten zu den neuen Gesetzen sagen

Karl Weiss – Völlig ohne jede Meldung in den bürgerlichen Massenmedien wird im Moment in aller Heimlichkeit eine Verschärfung des Sexualstrafrechts durch den Bundestag gezogen, die wesentliche Teile der Bevölkerung zu Verbrechern stempeln soll. Selbst ein grosser Teil der Bundestagsabgeordneten scheint uninformiert.

Bereits im letzten November wurde das neue Gesetz in erster Lesung durch den Bundestag gebracht, ohne dass die Massenmedien mit der Wimper gezuckt hätten. Nun ist das Gesetz in den Ausschüssen, die am 18. Juni 2007 eine Expertenanhörung durchgeführt haben – wiederum völlig ohne Berichte in den bürgerlichen Medien.

Das einzige was in den Massenmedien zu finden ist zum Thema, sind die Eigenlob-Äußerungen von Frau Zypriess und Frau Merkel, die großspurig verkündeten, nun würde mit dem angeblich durch das Internet aufgeblühten Kinderporno und mit den „Kinderschändern“ Schluss gemacht.

Tatsächlich aber wird das Ganze Konzept des Sexualstrafrechts versucht zurückzudrehen zu jenen Zeiten, als es auf moralischen Verdammungen (hauptsächlich religiöser Natur) und auf schwammig-moralischen Definitionen beruhte.

Vor allem wird der Täterkreis für Herstellung und Besitz von Kinderpornos und von Missbrauch von Kindern von vorher „mehr als achtzehn Jahre“ aufgehoben, was alle gleichaltrigen und sogar jüngere Jugendliche und Kinder ebenfalls zu Tätern macht. Dadurch ist die vorher in vielen Jahrzehnten erreichte aufgeklärte Betrachtung von Sex unter Jugendlichen und Doktorspielen (sexuellen Handlungen) unter Kindern völlig auf den Kopf gestellt.

Zum anderen wird der „Opfer“-Kreis völlig willkürlich, ohne auch nur den Versuch einer Begründung von Kindern (Personen bis zu 14 Jahren) auf alle Kinder und Jugendlichen ausgedehnt (Personen bis zu 18 Jahren). Begründet wird lediglich, dies sei in der europäischen Rahmenrichtlinie verlangt. Dadurch wird jeglicher einverständlicher Sex unter Jugendlichen zu einem schweren Verbrechen (genau gesagt zwei schweren Verbrechen).

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch: Sowohl in den USA als auch in Großbritannien gibt es bereits öffentlich zugängliche Register von „Sex Offenders“, in die alle unter diesen Paragraphen Verurteilten aufgenommen werden, meist lebenslänglich. Jeder kann sich dort informieren, wie die Verurteilten heißen, wo die Sex Offenders wohnen, ein Bild von ihnen ansehen und eventuell auch erfahren, wo sie arbeiten, falls sie denn je noch eine Anstellung finden. Auch in Deutschland wurden schon von verschiedenen Politkern der so christlichen Parteien ein solches Register gefordert, so u.a. vom Nordrhein-Westfälischen Ministerpräsidenten Rüttgers.

Nicht ein einziger der Papagei-Journalisten in den Massenmedien hat sich die Mühe gemacht, nachzulesen, was da wirklich auf die Bevölkerung zukommt (Das folgende bezieht sich einerseits auf die europäische Rahmenrichtlinie und andererseits auf den konkreten deutschen Gesetzentwurf):

Mindeststrafe für alles, was unter die Sexualstrafgesetzgebung fällt, wird 4 Jahre Gefängnis sein.
Ab dann sind im Sinne der Sexualstrafgesetzgebung alle Personen bis 18 Jahre „Kinder“. Eine Unterscheidung von Kindern (bis 14 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre) gibt es nicht mehr.
Da in der Sexualstrafgesetzgebung definiert it, dass „Kinder“ nicht in der Lage sind, ihre Zustimmung zu sexuellen Handlungen (im weitesten Sinne) zu geben – denn sie wissen ja nicht, zu was sie da eventuell zustimmen -, gilt jede sexuelle Handlung (im weitesten Sinne), auch dann, wenn der „Täter“ selbst ein „Kind“ ist, als „Kinderschändung“, oder im offiziellen Strafgebrauch als `sexueller Übergriff gegen Kinder`.
Praktisch jeglicher Sex von Personen unter 18 Jahren wird ein schweres Verbrechen sein – zumindest für eine der beiden involvierten Personen, meistens für beide (Mindeststrafe 4 Jahre). Dabei ist unter Sex schon jegliches „Doktor-Spiel“zu verstehen.
Kinder und Jugendliche werden genauso bestraft wie Erwachsene.
Jegliche Darstellung in Bild, Foto, Video, Zeichnung oder Kunstwerk von Personen unter 18 Jahren – nackt, wenig bekleidet, mit der Schamgegend sichtbar, in „aufreizender“ Pose, ja sogar bekleidet, wird zum schweren Verbrechen – für jeden, der es herstellt, besitzt, anderen zeigt, zur Verfügung stellt usw. (Mindeststrafe 4 Jahre)
Das alles gilt auch, wenn eine Person beteiligt ist bzw. abgebildet ist, die zwar schon über 18 ist, aber von irgendjemand für jünger als 18 gehalten werden kann (4 Jahre Mindeststrafe).

„Das kann nicht wahr sein!“ sagt sich da jeder. „Wir leben in Deutschland, einem aufgeklärten Land!“ „Das wäre ja Wahnsinn!“ „Das würden die nie wagen!“

Und doch ist es genau so.

Der Kommentar eines Fachmannes von der Bremer Universität zu diesen Plänen findet sich im dritten Kommentar zu diesem Artikel: Sex?? Gefängnis!!

Es geht nicht um Kinderporno im Internet, es geht um das Durchsetzen der Moralvorstellungen extremistisch-christlicher Fanatiker mit den Mitteln des Strafrechts. In den USA hat man bereits mit der Einführung dieses „Rechts“ begonnen, nun wurde über eine UN-Organisation ein gleiches von allen anderen Ländern verlangt. Die EU hat aus diesem Grund eine Rahmenrichtline herausgebracht, die nun von der Regierung in Deutschland umgesetzt wird.

Wer es nicht glaubt, lese selber in den Stellungnahmen der Experten in der Anhörung im Bundestag nach.

Vor allem die Stellungnahme von Rechtsanwalt Dr. Graupner, Co-Präsident der österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung und herausragender deutschsprachiger Rechtsexperte für Sexualitätsfragen, zeigt, wenn man sie näher studiert, die ganze Tragweite und Absurdität der aus den extremistisch-christlichen Auswüchsen der USA herübergeschwappten völlig neuen Fassung des Sexualstrafrechts, das hier beraten wird. Aus seiner Stellungnahme wurden die meisten der unten genannten Beispiele entwickelt.

Auch die Stellungnahme von Dr. Philipp Thiee, der im Namen der Vereinigung der Strafverteidigerverbände sprach, lehnt den Entwurf vollständig ab und findet eindeutige und harte Worte für den vorgelegten Text.

Dr. Graupner wies nach, dass man wörtlich Begriffe aus Neufassungen von Gesetzen aus den USA übernommen hat, die hysterischen extremistisch-christlichen Ansichten über Moral entstammen, wie sie typisch für das Mittelalter waren.

Im Fall der „bildlichen Darstellungen“ (darunter fallen z.B. auch Zeichnungen, künstlerische Akte usw.) führt er aus:

„… definiert als „Kinder“-Pornografie alle bildlichen Darstellungen
eindeutig sexueller Handlungen unter Einbeziehung einer Person unter 18 Jahren. Eindeutig sexuelle Handlungen inkludiert dabei sogar „aufreizende Zurschaustellung der Genitalien oder der Schamgegend“. Diese Formulierung wurde, wie die gesamte Definition von „Kinder“-Pornografie, wortwörtlich aus dem § 2256 des US-amerikanischen Federal Criminal Code übernommen.

Wie extensiv diese Formulierungen sind kann man an der Entwicklung in den USA ersehen. 1994 hat der [US-] Kongress in Reaktion auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA ausdrücklich erklärt dass er bei der Beschlussfassung des Gesetzes beabsichtigte, dass der Anwendungsbereich der Wendung ‚Zurschaustellung der Genitalien oder der Schamgegend’ nicht auf Nacktbilder beschränkt sein sollte oder auf Abbildungen auf denen die Genitalien unter Kleidung erkennbar sind; bei Videoaufnahmen sollte es, um unter diese Bestimmung zu fallen, außerdem nicht notwendig, dass die Genitalien oder die Schamgegend auf dem Video zu sehen ist oder dass die minderjährige Person lasziv handelt oder posiert.“

Es wird also nicht mehr auf objektive Tatbestände abgehoben („sexuelle Handlungen“), sondern mit dem Begriff „aufreizend“ eine Definition eingeführt, die beliebig extensiv ausgelegt werden kann. Wenn irgendjemand sich aufgereizt fühlen kann von einer Darstellung, z. B. der Papst oder ein katholischer Bischof, dann fällt die „Bildliche Darstellung“ unter das Kinderporno-Verbot mit 4 Jahren Haft als Mindeststrafe. Es ist offensichtlich, dass damit jegliche Rechtssicherheit bezüglich von Fotos und anderen (auch künstlerischen) Darstellungen von Kindern und Jugendlichen aufgehoben ist.

Der europäische Rahmenentwurf sieht auch das Delikt des „Verleitens“ von Kindern (bis 18 Jahren) zu sexuellen Handlungen vor, der allerdings im deutschen Gesetzentwurf nicht übernommen wurde, aber sehr wohl in anderen europäischen Ländern, z.B. Italien.

Da der Begriff „Verbreiten“ solcher Fotos (oder anderer Bilder) wiederum nicht definiert ist, kann darunter auch einfach verstanden werden, dass ein Foto im Familienkreis gezeigt wird oder jemand ein Familienalbum Freunden zeigt oder ein(e) Jugendliche(r) jemand ein Bild seiner Freundin/seines Freundes zeigt. Im Extremfall kann es aber auch ausreichen, ein entsprechendes Bild nicht unter Verschluss zu halten, so dass andere Personen Zugriff haben. Das kann heutzutage natürlich auch im Internet geschehen, wo es viele „Alben“ gibt und man sie Freunden und Bekannten oder Familienangehörigen, die weiter weg wohnen, zugänglich machen kann.

Was das bedeutet, kann man sich an einigen Beispielen deutlich machen:

Erika, 17, hat mit Hannes, 18 Urlaub gemacht. Beide sind bis über beide Ohrren ineinander verliebt. Nach der Rückkehr werden Urlaubsfotos gezeigt. Man war an einem südlichen Strand, wo sich fast alle Damen „oben ohne“ sonnten, so auch Erika. Es sind also eine Anzahl von Fotos mit Erikas ausnehmend schönen Brüsten dabei. Ebenso ein paar Fotos, auf denen sich die beiden innig küssen. Auf einem der Fotos hat Hannes auch die Hand auf Erikas Po. Ein Bekannter, der zufällig beim Zeigen der Fotos dabei war, bekommt kurz danach Krach mit Erikas Vater und wird aus dem Haus geworfen. Er sinnt auf Rache. Da die neue Gesetzgebung gerade beschlossen wurde, zeigt er Erika und Hannes an – und auch Erikas Vater, in dessen Haus die Fotos gezeigt wurden, wegen Verbreitung von Kinderpornos.

Alle drei werden zur gesetzlichen Mindeststrafe von 4 Jahren Gefängnis verurteilt. Der Richter erklärt, er sei zwar keine Freund der neuen Gesetzgebung, aber er müsse sich an geltende Gesetze halten. Er hätte zwar erwogen, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen, aber wegen der offen gezeigten Brüste und der Hand auf dem Po („sexuelle Handlungen“) sei das nicht möglich gewesen.

Ausserdem werden sie, die ja nun als Verbreiter von Kinderpornos als Schwerverbrecher angesehen werden, in die Sexualverbrecherkartei aufgenommen, über die jeder einsehen kann und überprüfen, ob in seiner Nähe eventuell ein solcher `Kinderschänder` wohnt.

Erikas Vater hat seine Arbeit verloren, Hannes wurde aus der Lehre geworfen und Erika wird an keiner Schule mehr angenommen, weil sie dort als ‚Kinderschänderin’ ja Kontakt zu Kindern hätte. Das Leben der drei ist zerstört.

Anderes Beispiel:

Kurt, 17, der eine Begabung zum Zeichnen hat, skizziert ein paar Zeichnungen von seiner Freundin Heide, 16. Ohne Kleidung. Aus dem Gedächtnis. Er bringt es fertig, die Zeichnungen so gut zu teffen, dass man Heide eindeutig erkennen kann. Eine Zeit später verliebt er sich in ein anderes Mädchen und die beiden trennen sich. Noch später findet Kurts kleine Schwester Hanne, zu diesem Zeitpunkt 16, die Zeichnungen und zeigt sie Schulfreunden, um mit den Fähigkeiten des Bruders anzugeben. Die Schulkameraden erkennen Heide auf den Zeichnungen, die in die gleiche Schule geht und erzählen ihr von den Akt-Zeichnungen. Heide, die immer noch sauer auf Kurt ist, zeigt ihn wegen Herstellung von Kinderporno und Hanne wegen Verbreitung von Kinderporno an.

Ergebnis: Zwei weitere Leben zerstört. 4 Jahre Mindeststrafe! Sexualverbrecherkartei!

Nächstes Beispiel:

Herr Kalter hat mit seinem Nachbarn Müller Ärger. Beide haben unterschiedliche Ansichten über Gartengestaltung und stehen in Dauerfehde. Einmal wurde Kalter sogar von Müller angezeigt. Das führte zwar zu nichts, aber Kalter lauert schon seit langem nach einer Möglichkeit, Müller mal wirklich eins auswischen zu können. Da sieht er eines Tages die 16-jährige Tochter Müllers mit ihrem Freund, eng umarmt. Er spioniert den beiden nach und wirklich, an einem der nächsten Abende fahren die beiden im Auto des Vaters des Freundes auf einen abgelegenen Waldparkplatz vor der Stadt und Kalter kann beobachten, wie das Auto in Schwingungen gerät. Er pirscht sich heran und kann ein hervorragendes Bild von beiden beim Sex im Auto auf nehmen.

Er zeigt das Mädchen wegen Verleitung zum Sex mit Kindern an, denn er hat herausgefunden, der Freund ist erst siebzehn. Müller reagiert mit einer Gegenanzeige wegen Verbreitung von Kinderporno, denn Kalter hat das Foto an die Polizei weitergegeben. Das Ende mag sich jeder selbst ausmalen.

Weiteres Beispiel:

Der kleine Uwe, 12 und seine Spielkameradin Eva, 10 haben Doktor-Spiele gemacht. Sie haben sich gegenseitig gezeigt, wie sie „da unten“ aussehen, haben sich angefasst und Eva hat auch Uwes Penis kurz in den Mund genommen. Evas Mutter hat alles herausbekommen und zeigt Uwe bei der Polizei an. Er wird zu einer Jugendstrafe verurteilt und ist für den Rest seines Lebens in der Kartei der sexuellen Straftäter, die öffentlich zugänglich ist.

Anderes Beispiel:

Die beiden Schulkameraden Heide und Tom, beide 15, sind befreundet. Tom küsst Heide und sie küsst ihn zurück. Nach einiger Zeit beginnen sie auch Petting miteinander zu machen, d.h. Tom streichelt Heides Brüste unter der Kleidung und Heide rubbelt Toms Penis durch den Stoff der Hose. Später gehen sie auch dazu über, das Petting noch ausweiten, indem Heide in Toms Hose fasst und ihn stimuliert und Tom Heide zwischen den Beinen stimuliert. Sie werden einmal von einer Lehrerin dabei erwischt, die sie anzeigt. Beide werde zu langen Haftstrafen verurteilt, jeweils, weil sie den anderen zu sexuellen Handlungen „verleitet“ haben und sind nun ihr Leben lang als Sexualstraftäter in den öffentlich zugänglichen Registern.

Oder:

Herr Valerio hat zwei Töchter, zwei bildhübsche kleine Mädchen. Da er ein Foto-Fan ist, macht er oft und in allen möglichen Situationen Fotos von ihnen. Er hat die elektronischen Fotos in seinem Computer gespeichert. Mit dem Bundestrojaner wird er bei einer umfassenden Fahndung wegen Kinderpornographie mit erfasst. Drei der Fotos von seinen Töchtern wurden von den Spezialisten als Kinderporno eingestuft, weil die Mädchen darauf „erotisch posieren“, wie das kleine Mädchen schon einmal tun. Es nützt Herrn Valerio nichts zu betonen, dass die beiden auf den Fotos voll bekleidet sind, weil die Nacktheit ausdrücklich nicht als Kriterium von „Kinderporno“ definiert ist. Er wird als Hersteller von Kinderporno und Leiter eines Kinderporno-Ringes im Internet zu langjähriger Haftstrafe verurteilt.

Aber es geht noch absurder:

Michael, 22, und Klara, 16, heiraten (das Mindestalter zur Eheschliessung bei Frauen ist 16 Jahre). Bereits nach weniger als einem Jahr Ehe bringt Klara einen gesunden Jungen zur Welt. Eine Person, die beiden nicht wohlgesonnen ist, zeigt Michael als Kinderschänder und Vergewaltiger an. Tatsächlich muss Klara vor Gericht zugeben, dass Michael sie nach der Hochzeit dazu angehalten hat, mit ihm Sex zu machen. Damit hat er nicht nur ein „Kind“ zu sexuellen Handlungen `verleitet`, sondern auch ein „Kind“ vergewaltigt, denn Klara als „Kind“ konnte ja keine gültige Zustimmung zum Geschlechtsverkehr geben. Michael wird einen wesentlichen Teil seines Lebens im Gefängnis verbringen.

Oder dieses Beispiel:

Kevin, 17, und Monika, 16 gehen miteinander. Kevin würde gerne Sex mit ihr machen, aber Monika will nicht. Kevin, der seinen Phallus für unglaublich schön hält, hat eine Anzahl von Fotos von seinem eregierten `Ding` gemacht. Auf einigen davon kann man auch ihn erkennen. Er zeigt ein paar dieser Fotos Monika. Er glaubt anscheinend, sie damit umstimmen zu können. Monikas Mutter erwischt ihn dabei und zeigt ihn an. Er wird verurteilt wegen Verbreitung von Kinderporno (4 Jahr Mindeststrafe) und wird sein Leben lang auf der Liste der „sexual offenders“ stehen, die im Internet eingesehen werden kann, mit Adresse, Lichtbild usw.

Aber auch noch weit häufigere Fälle werden erfasst:

Ludwig, 31, so wie Millionen andere, hat ein Anzahl von Porno-Fotos und -Videos aus dem Internet auf seinen Computer heruntergeladen. Die Modelle in Pornos im Internet sind in der Regel über 18, meist wird dies auf den Websites auch ausdrücklich betont. Allerdings laden nur die wenigsten zusätzlich zu den Fotos auch die Eingangs-Site auf den Computer, wo dies steht. Ebensowenig werden Fotos und Videos zu den Sites zugeordnet, von denen sie heruntergeladen wurden.

So kommt es, wie es kommen musste: Bei der Suche nach Kinderporno im Internet mit dem Bundestrojaner wird routinemässig auch Ludwigs Computer in Augenschein genommen. Man findet unter den Porno-Fotos eine Anzahl, auf denen Modelle abgebildet sind, die jung aussehen, eventuell jünger als 18. Er wird wegen besitz von Kinderporno angeklagt und verurteilt. Da Ludwig solche Fotos auch auf jenem Teil des Computers hatte, den er in Austauschbörsen im Internet für andere zum Herunterladen zur Verfügung stellt, wird er auch wegen Verbreitung von Kinderpornos im Internet und Leiten eines Internet-Kinderporno-Ringes angeklagt und verurteilt. Es nützt ihm nichts, darauf hinzuweisen, die Modelle seien alle über 18 gewesen, da der Gesetzestext ausdrücklich den Gegenbeweis in den Fällen ausschliesst, in denen Personen abgebildet sind, die jünger als 18 aussehen. Man ist also auch schuldig, wenn man beweisen kann, die Person war schon 18 Jahre alt.

Wer das beurteilen mag und welche Kriterien zu dieser Aussage führen („sieht jünger als 18 aus“), ist ausdrücklich offen gelassen worden. Damit entspricht das Gesetz nicht den mindesten Ansprüchen der Bestimmtheit, denen ein Gesetz eigentlich entsprechen muss, aber das ist im Unrechtstaat Bundesrepublik ja nichts Neues mehr, nachdem ja jetzt der Verdacht, eventuell ein Terrorist zu sein, bereits zur vorbeugenden Hinrichtung ausreichen soll.

Nehmen wir noch einen anderen extremen Fall:

Ein 17-jähriger schiesst einen Schnappschuss von seiner Freundin, ebenfalls 17, im Bikini, in dem man sie in einer „erotischen Pose“ sieht, die wohl manchem verklemmten Staatsanwalt als „aufreizend“ erscheinen mag. Selbst wenn er dies Foto niemand zeigt, hat er sich schon der Straftat der Herstellung von Kinderporno schuldig gemacht. Wenn man das Foto bei ihm findet (z.B. auf seinem Computer), er es also nicht unter sicherem Verschluss hat, kommt dazu das Delikt der Verbreitung von Kinderporno: 4 Jahre Haft dürften für all dies kaum ausreichen.

Oder nehmen wir den Webcam-Sex:

Zwei Personen mit 17 Jahren, die sich im Internet kennegelernt haben, zeigen sich vor der Webcam der anderen und masturbieren bis zum Höhepunkt. Aus den Achiven der Site, auf der das ablief, kann die Polizei die Szenen leicht finden und den beiden Computern zurordnen. Die beiden werden gefunden und zu jahrelangen Gefängnisstrafen verurteilt. Sie haben nicht nur „Kinder“ zu sexuellen Handlungen ‚verleitet’, sondern auch Kinderporno auf öffentlich zugänglichen Seiten verbreitet.

Es können aber noch viel einfachere Tatsachen plötzlich zu schweren Verbrechen werden. Hat ein Jugendlicher z.B. ein Foto seiner Freundin, auf dem sie sich räkelt, auf dem Nachttisch, kann dies bereits als Besitz und eventuell sogar als Verbreitung von Kinderporno gelten (es könnten ja andere Personen ins Zimmer kommen und das Foto sehen).

Hinzu kommt, dass für all diese Untaten nun auch der Versuch strafbar sein soll. Damit wird, um nur ein Beispiel zu nennen, bereits die Bitte eines 17-jährigen an seine gleichaltrige Freundin, mit ihm Sex zu machen, zu einem Verbrechen. Er versucht ja, sie zu sexuellen Handlungen zu ‚verleiten’. Weiterhin versucht er sie zu vergewaltigen, denn sie kann als ‚Kind’ ja keine gültige Zustimmung zu sexuellen Handlungen geben.

Berücksichtigt man, dass bereits die überwiegende Mehrheit der männlichen Jugendlichen vor 18 Jahren Sex haben und praktisch alle bereits „sexuelle Handlungen“ begangen haben oder an sich haben begehen lassen, berücksichtigt man, dass ein wesentlicher Teil der weiblichen Jugendlichen bereits Sex hatten, bevor sie 18 wurden und eine eindeutige Mehrheit von ihnen bereits „sexuelle Handlungen“ begangen haben oder an sich haben begehen lassen, so wird mit dieser Gesetzgebung praktisch die weit überwiegende Mehrheit der Jugend (mit wenigen Ausnahmen) kriminalisiert.

Ebenso wird durch eine solche Gesetzgebung auch die ganze Naturisten- und FKK-Bewegung kriminalisiert. Wenn bereits Abbildungen von angezogenen Personen, die als erotisch angesehen werden, als Kinderporno interpretiert werden können, um wieviel mehr die von nackten jungen Personen. Durch die einzige Definition „aufreizend“ wird jegliche Abbildung nackter Personen unter 18, auch wenn sie sich lediglich im Hintergrund eines Bildes befinden, zum Schwerverbrechen.

Man wird also jegliche Fotoapparate aus den FKK-Camps entfernen müssen. Aber schlimmer noch, auch alte Fotos aus der Zeit, als FKK noch nicht kriminell war, sind natürlich verbrecherisch. Man wird also alle solchen Fotos feinsäuberlich aus allen Familienalben entfernen müssen und von allen Computern. Nicht genug, denn ein Computer speichert auch alle Abbildungen, die aus ihm entfernt wurden. Damit gibt es keine Möglichkeit mehr, sich des verbrecherischen Charakters seiner Aktivitäten zu entledigen, höchstens man verbrennt den Computer oder jedenfalls die Festplatte.

Aber es geht nicht nur um Bilder aus FKK-Bereichen, sonden auch um das, was dort vorgeht. Umarmt jemand zum Beispiel eine Person unter 18, könnte dies natürlich bereits als „sexuelle Handlung“ausgelegt werden, speziell da sie unter Nackten vor sich geht. Die Interpretationen sind fast beliebig, da ja nicht mehr klar definierte „sexuelle Handlungen“ das Kriterium sind, sondern alles „aufreizende“. Und wer will schon wissen, von was manche Personen bereits aufgereizt werden.

Im Kern geht es darum: Hysterisch-extremistische Christen wollen ihre Moralvorstellungen der ganzen Gesellschaft aufzwingen und dies haben sie in den USA auch schon in grossen Teilen geschafft. Nun ist der Rest der Welt dran.

Alle oben genannten Beispiele beziehen sich ganz konkret auf Fälle, die von den Sachverständigen der genannten Anhörung genannt wurden.

Dies ist aber noch keineswegs alles.

In den USA, wo man in dieser Hinsicht schon weiter ist, wurde nun mehr und mehr auf Kinder und Jugendliche geachtet, die etwas taten, was extremistische Christen als sexuelle Übergriffe interpretieren, wir normalen Menschen als „Doktorspiele“ oder im allerschlimmsten Fall als „Ungehöriges“. Einen Artikel zu diesem Thema hat eine Journalistin in der „New York Times“ veröffentlicht:

Der Titel lautet: „Wie kannst du einen zukünftigen Pädophilen von einem Kind unterscheiden, das Probleme hat, Grenzüberschreitungen zu erkennen?“

Der insgesamt neun Seiten lange Artikel gibt einen interessanten Überblick über das, was auf dem Gebiet von Kindern und Jugendlichen, die nach US-Version „Sexual Offenders“ sind, in den letzten Jahren vor sich ging. Die Journalistin beschreibt unter anderem folgende Fälle:

Ein Elfjähriger hatte einem Mädchen in seiner Altersklasse unter Umständen, die nicht beschrieben wurden, zwischen die Beine gefasst, nur für einen Moment. Er wurde dafür in eine Art von Jugendgefängnis gesperrt und ist nun als „Sexual Offender“ in den öffentlich zugänglichen Listen von Kinderschändern. Er wird sein ganzes Leben lang mit Bild, Adresse usw. für jeden im Internet zugänglich sein als „Kinderschänder“.
Ein anderer Jugendlicher, dessen genaues Alter nicht genannt wird, hatte Kontakt mit einem zehnjährigen Jungen. Dabei lutschte ihm der Zehnjährige den Penis. Er wurde in eine Art von Irrenhaus gesperrt, wo er eine psychologische Heilbehandlung durchmachen musste, die u.a. beinhaltete: Er musste jeden Tag zunächst ein Geständnis über seine `Verbrechen` ablegen, bevor die Sitzung beginnen konnte.Auch er ist auf der „Sexual Offender“-Liste.
Ein „Johnny“ war elf, als er seine vier Jahre alte Schwester dazu brachte, ihm den Pimmel zu lutschen. Das galt als versuchte Vergewaltigung und er ist nun auf der Liste der „Sex Offenders“ mit Foto, Adresse usw.
Ein anderer Jugendlicher wurde als Kind von erwachsenen Personen sexuell missbraucht und lernte so sexuelle Dinge. Als Jugendlicher fasste er jüngeren Mädchen an den Hintern. Auch er ist nun eine Art von Vergewaltiger und auf den öffentlichen Listen.
Wieder ein anderer ist ein 13-jähriger, der in der Schule einem jüngeren Mädchen an die Brust gegriffen hat. Auch dies machte ihn zum „Sexual Offender“.
Da war auch ein 13-jähriger, der seinen Penis am Hintern einer Schulfreundin gerieben hat, die 10 war – beide bekleidet.
Oder der 14-jährige, der (ohne Erfolg) ein kleines Mädchen versucht hatte dazu zu bringen, seinen eregierten Penis zu lutschen.

In all diesen Fällen haben diese Jugendlichen keine Chnace, zum Beispiel vor einem ordentlichen Gericht, wie das jedem Erwachsenen zugestanden wird, einen Prozess zu bekommen, wo man einen Verteidiger hat, Gutachter bestellen kann und die Beweise einsehen. Die meisten von ihren wurden von ihren Eltern bei Psychologen oder Psychotherapeuten in Behandlung geschickt, die sie dann denunzierten. Sie werden durch Richter in einem einseitigen Akt in Besserungsheime geschickt, oder in Zwangstherapien oder einfach als „Sexual Offender“ gebrandmarkt ohne eine sonstige Strafe.

In über 25 der 50 Staaten der Vereinigten Staaten gibt es bereits die „Sex Offender“-Listen und die meisten von ihnen sind ohne Ablauffrist, d.h. der Jugendliche wird sein ganzes Leben lang auf der Liste stehen, auch wenn er erst 10 Jahre alt war, als er mit einem Mädchen Doktorspiele machte. Nun wurde auf Befehl von Präsident Bush auch eine zentrale Liste ins Internet gestellt und alle „Sexual Offenders“ müssen sich alle 3 Monate bei den Behörden melden, damit man ihre aktuellen Wohnorte ins Internet stellen kann. Kommt einer dem nicht nach, wird er sofort zur Fahndung ausgeschrieben und muss mindest ein Jahr ins Gefängnis, wenn er gefasst wird.

Es gibt nichts Vergleichbares etwa für Jugendliche, die jemanden getötet haben. Sie sind nach Verbüssen ihrer Strafe frei und brauchen sich nirgendwo zu melden, noch werden sie in der Nachbarschaft als ehemalige Täter bekannt gemacht. Ebenso gibt es dies nicht für jemand, der einen Menschen auf Dauer zum Krüppel geschlagen hat oder für solche, die bewffnete Raubüberfälle mit Körperverletzungen begangen haben.

Da wird deutlich, es geht um die Durchsetzung von Moralvorstellungen, nicht darum, Menschen vor eventuellen Wiederholungstätern zu schützen.

Die Statistiken zeigen: Der jugendliche „Sexual Offender“ neigt weniger dazu, erneut solche Taten zu begehen als zum Beispiel ein jugendlicher Dieb.

Interessant war die Reaktion der Bundestagsabgeordneten des Ausschusses, der die deutsche Sexualstrafrechtsreform im Moment berät, auf die Aussagen der Experten am 18. Juni in Berlin. Die Abgeordneten der grossen Koalition hüllten sich in Schweigen, denn sie konnten ja nicht widerlegen, was die Experten gesagt hatten, sind andererseits aber an die Koalitionsdisziplin gebunden – werden das Gesetz also wohl durchwinken.

Ein Abgeordneter der FDP sagte, man müsse noch besser studieren, was da eigentlich im Gesetzentwurf stehe. Der grüne Abgeodnete zeigte sich entsetzt und will seine Fraktion gegen den Entwurf in Stellung bringen (was allerdings keine realen Auswirkungen haben wird).

Man muss also befürchten, wenn es keine wirklich heftigen Proteste geben wird, wird man versuchen, dies alles durchzusetzen – oder jedenfalls sehr viel davon –– und das Ganze heimlich, still und leise.

Es gibt aber noch eine andere, gefährliche Entwicklung in den USA auf diesem Gebiet, die u.a. auf dieser Site beschrieben wird.

Dabei geht es darum, dass man 12- oder 13-jährigen nicht zugestehen will, sie hätten bereits sexuelle Gefühle und Bedürfnisse. Sie werdn vielmehr als „krank“ behandelt, wenn irgendwelche sexuellen Betätigungen (z.B. Masturbieren) oder sexuelle Interessen bemerkt werden.

Da gibt es zum Beispiel den Fall eines Kindes mit Namen Chad, also einen Jungen mit weniger as 14 Jahren, bei dem eine Schwulenzeitschrift gefunden wurde. Er kam in eine geschlossene Anstalt zur „Therapie“. Man befestigte Erektionsmessgeräte an seinem Penis. Dann zeigte man ihm Bilder von nackten Männern. Bekam er eine Erektion, wurde er mit Elektroschocks gefoltert. Nach Angaben einer Homosexuellen-organisation werden im Moment etwa 50 000 Jugendlich jährlich in solche sexuellen Folterstationen eingeweisen.

Hierbei geht es darum: Ausgehend von der extremistisch-christlichen Anschauung bestimmter Sekten, dass Homosexualität keine natürliche sexuelle Ausrichtung, sondern eine kranke Abartigkeit darstellt, sollen eventuelle homosexuelle Neigungen bereits in frühem Alter erkannt und dann als Krankheit behandelt werden. Dabei wird ganz natürlich auf Folter zurückgegeriffen, ein weiteres Beispiel, wie tief die Selbstverständlichkeit von Folter als akzeptiertetr Methode bereits bei gewissen Teilen der US-Gesellschaft verankert ist.

In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen: In einer Reihe von Bundesstaaten der USA wurde bereits die erneute Strafbarkeit von homosexuellem Gechlechtsverkehr als Gesetz in die Parlamente eingebracht. Wir können also in etwa absehen, was als Nächstes nach Deutschland kommen wird, wenn diese Verschärfungen des Sexualstrafrechts widerstandslos durchgehen.

Zu guter Letzt sei noch auf das Problem der „Rächer“ hingewiesen. Wer auf einer „Sex Offender“-Liste in den USA steht, ist immer in Gefahr, verprügelt oder ermordet zu werden. Im Jahr 2005 hat ein Mann im Bundesstaat Washington zwei „Sexual Offender“ getötet, die er auf der Liste seines Staates gefunden hatte. Letztes Jahr war es ein Kanadier, der im Staat Maine eine Liste mit 29 Namen bei sich hatte, als er gefasst worden war, nachdem er zwei „Sexual Offender“ erschossen hatte. Einer der beiden Getöteten war 19, als er mit seiner Freundin Sex gehabt hatte, die zwei Wochen vor ihrem 16. Geburtstag stand. Das war sein Verbrechen gewesen, dass er nun mit dem Leben bezahlte.

Zweiter Teil: Verschärfung Sexualstrafrecht: Danach wird Deutschland nicht wiederzuerkennen sein

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Rupert Murdoch – Citizen Kane in der Ära der Globalisierung

Dr. Alexander von Paleske —- 8.8. 2007 — Im Jahre 1940 drehte der legendäre Orson Welles einen Film, der die Geschichte eines rücksichtslosen, machthungrigen Pressezaren zum Inhalt hat, der durch die Umwandlung von Zeitungen in Sensationsblätter ein Vermögen macht, aber in seiner politischen Karriere letztlich scheitert.

Der Film hatte einige Ähnlichkeiten mit Randolph Hearst, dem US Pressezaren, der dann auch alles unternahm um den Film, der zu den zehn besten Filmen der Filmgeschichte gehört, soweit ihm das mit seiner Medienmacht möglich war, zu unterdrücken. Wenn es jemanden gibt, der diesem Citizen Kane ansatzweise heute ähnlich ist, dann ist es Rupert Murdoch.

Rupert Murdoch und sein Imperium
Er machte letzte Woche wieder einmal Schlagzeilen, als er das Wall Street Journal, das Presse- und Informationsorgan der Finanz-Establishments in den USA seit über 100 Jahren, zum Preise von 5 Milliarden Dollar von der Bancroft Familie übernahm, 60% mehr als der Marktwert des Unternehmens
.
Verhasst unter Intellektuellen, gefürchtet von Politikern kommandiert Murdoch dessen Medien, oftmals mehr die Emotionen und die Instinkte als den Verstand bedienen, mittlerweile ein globales Medienimperium, genannt News Corporation, mit einem Umsatz von 23 Milliarden Dollar pro Jahr, in dem die Sonne nicht untergeht.

Mit dem wirtschaftlichen Imperium geht eine globale Meinungsmanipulation einher, die ohne jegliches Vorbild ist. Man kann Murdoch ohne Zweifel als den Totengräber des unabhängigen Jornalismus und der Meinungsvielfalt bezeichnen.

Ein Blick zurück
Der Australier Murdoch, der in Oxford Politik und Wirtschaft studierte, startete bescheiden in Adelaide als Erbe eines Zeitungsunternehmers. Die 50er und 60er Jahre waren gekennzeichnet durch den langsamen Zusammenkauf und die Neugründung von Printmedien in seiner Heimat, wobei er früher als viele andere das aufkommende Fernsehen richtig einschätzte und Programmzeitschriften herausbrachte. Im Jahre 1964 gelang es ihm dann, erfolgreich die erste überregionale Tageszeitung, „The Australian, “ zu gründen.

Anders aber als Citizen Kane hatte er selbst keine politischen Ambitionen, ordnete aber durch ständigen Eingriff in die Redaktion an, welcher Politiker zu unterstützen sei, und auf welchen das Trommelfeuer seiner Medien zu richten sei, ohne dass darunter die Auflage zu leiden hätte. Für die steigende Auflage sorgte der Mix an Individualgeschichten, die dem Boulevardjournalismus zuzuordnen sind, politische Nachrichten und Artikel.

Mit Murdoch gutstellen heisst siegen
Dass es sich lohnte, sich mit ihm gutzustellen, realisierte der australische Labourpolitiker Gough Whitlam in den 70er Jahren, als aber Whitlam in der öffentlichen Zustimmung abrutschte, das liess Murdoch ihn fallen und schoss sich auf ihn ein. Dieses Schema sollte sich wie ein roter Faden durch sein weiteres Leben ziehen.

Für Murdoch war nur entscheidend, auf der Gewinnerseite zu stehen und denjenigen, den er für am aussichtsreichsten hielt, publizistisch massiv zu unterstützen. Nachher hatte er dann als Belohnung einen direkten Draht und konnte so Einfluss nehmen, ausserparlamentarisch versteht sich.

Insofern unterschied er sich grundlegend von dem deutschen Pressezaren Axel Springer, für den die Medien gerade dazu dienten, messianisch seine Meinungen unter das Volk zu bringen, auch gegen den Strom, wie sich an dem jahrelangen Bekämpfen von Willy Brandts Ostpolitik am deutlichsten zeigte. Von der Hetze gegen die 68er Studentenbewegung ganz abgesehen.

Auf nach London
Im Jahre 1968 dann der Marsch von „Down Under“ in das Vereinigte Königreich Großbritannien. Dem Erwerb von „News of the World“ folgte 1969 der Kauf der „Sun“, das er in ein Massenblatt a la „Bild“ umwandelte mit einer nunmehr drei Millionenauflage und einem täglichen weiblichen Nackedei auf Seite drei und schliesslich der „Times“, der vor dem Verkauf wohl renommiertesten britischen Tageszeitung, bevor sie dann auf Murdoch-Linie getrimmt wurde.

Poltisch, wie gehabt, im Zweifel rechts, und Unterstützung von Margaret Thatcher, der – abgesehen von Ronald Reagan- wohl einzigen PolitikerIn während seines Lebens, die er wirklich respektierte. Seine Hochachtung stieg noch, als diese den Kampf gegen die Gewerkschaften aufnahm, was im Bergarbeiterstreik im Jahre 1984/85 gipfelte mit der nachfolgenenden gesetzlichen Beschneidung des Streikrechts.

Er selbst führte dann, durch sein Vorbild offenbar angespornt, seinen eigenen Kampf gegen die Gewerkschaften, als er 1986 vom Bleisatz-Druck auf Fotosatz-Druck umstellte. Statt Verhandlungen mit den Gewerkschaften, die offene Konfrontation. Wochenlange, zum Teil gewalttätige Auseinandersetzungen in den Docklands von London folgten.

Weiter in die USA

Aber auch die USA glaubte er mit seiner Meinungseinfältigkeit beglücken zu müssen. Das Resultat war der Kauf der New York Post (nicht zu verwechseln mit der New York Times), das ehemals liberale Blatt wurde auf strammen Rechtskurs gebracht.

Und der Sprung in das Satellitenfernsehen mit einem Programm Fox News, das den rechten Boulevardjournalismus auf das Fernsehen übertrug. Mit all seinen Medien unterstütze er massiv die Republikaner, und als der Irakkrieg begonnen wurde, da machte er aus Fox News einen Jubelsender.

Nachdem die Hiobsbotschaften aus dem Irak sich häuften, ist der Irakkrieg weitgehend aus Fox News verschwunden. Wie sehr dieser „Schwarze Kanal“ Meinungen manipuliert, das wurde in dem Film „Outfoxed“ deutlich gezeigt: Unfair, einseitig, und gefüllt mit belanglosen Prominentenstories plus Sex and Crime, so lässt sich dieser mittlerweile am meisten gesehene Nachrichtenkanal der USA charakterisieren.

Den Freunden stets zu Diensten

Wenn wichtige Freunde Anstoss an dem nehmen, was seine Medien berichten, dann gibt es klare Befehle vom Oberkommandierenden der globalen Medienarmee.

So hatte sich der saudische Billionär und Freund Murdochs, Prinz al-Walid bin Talal, bei Murdoch beschwert, dass bei der Berichterstattung über den Aufruhr in den Vorstädten von Paris von „moslemischem Aufruhr“ gesprochen wurde. Ein Anruf aus dem Oberkommando genügte, und fortan wurde in Murdochs Medien von „zivilem Ungehorsam“ gesprochen.

Und die alte Tante BBC, bekannt für unabhängigen Qualitätsjournalismus, wurde aus seinem Satellitenprogramm geworfen, nachdem die chinesische Regierung sich über deren Berichterstattung über Ereignisse im Reich der Mitte beschwert hatte.

Standleitung zu Blair
Zu Tony Blair hatte Murdoch eine Art Standleitung. Mehrfach telefonierte der Oberkommandierende der Medien mit dem britischen Regierungschef vor dem Einmarsch in den Irak. Und zweimal, nach einem Gespräch Murdochs mit Tony Blair, attackierte dann vermutlich auf Befehl Murdochs die „Sun“ den französischen Präsidenten, wie die britische Tageszeitung „Independent“ herausfand, Chirac hatte sich erlaubt, gegen den Irakkrieg seine Stimme zu erheben. Die Sun nannte Chirac einen „Wurm“.

Schon vor seiner ersten Wahl im Jahre 1997 durfte Blair in der Sun, direkt neben dem Nackedei auf Seite 3 eine regelmässige Kolummne schreiben. Wie schön. Nun stehen in den USA bald wieder Wahlen an, Murdoch hat sich bereits entschieden, wer Präsident werden soll: Hillary Clinton. Vergessen sind die Angriffe auf den Gatten als dieser gerne mit Frau Lewinsky zusammen Zeitung las. Damals entfalteten seine Medien, allen voran die New York Post ein wahres Dauerfeuer auf den Präsidenten. Hillary Clinton wird es ihm zu danken wissen.

Und der konservative britische Spitzenkandidat David Cameron hat schon erfahren, dass Murdoch nicht viel von ihm hält. Premier Gordon Brown wird es freuen.

US Wahlkampf: Medien-Tycoon Rupert Murdoch setzt auf Obama
ABRECHNUNG – Sir Richard Dearlove (MI6) gegen Tony Blair

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Jede Waschmaschine hat mehr Sicherheitsmarge

Karl Weiss – Es schält sich nun, einige Tage nach dem schwersten Flugzeugunglück der brasilianischen Luftfahrt, mehr und mehr heraus: Es handelt sich wiederum, wie schon beim Absturz der Boeing 737 der Gol im September letzten Jahres, um eine Reihe von Fehlern bzw. unglücklichen erschwerenden Umständen, die in ihrer Gesamtheit zur Katastrophe geführt haben.

199 wahrscheinlich Tote sind bereits gezählt, erst 63 Leichen sind identifiziert, denn die meisten sind verbrannt und dies teilweise bis zur Unkenntlichkeit. Bei einigen Überresten ist kaum noch festzustellen, dass dies überhaupt ein menschlicher Leichnam ist. Der Vergleich der typischen Zahn-Register zur Identifizierung ist in einer Reihe von Fällen nicht mehr möglich. Da hilft nur noch DNA-Vergleich.

Die gravierendsten Fehler, die sicherlich wesentlich zur Katastrophe beigetragen haben, sind:

Es ist ungeklärt, auf welcher Grundlage die Haupt-Start- und Landebahn des Flughafen Congonhas in São Paulo gegen Ende Juni nach einem teilweisen Neubelag der Piste freigegeben wurde. Der Grund für die Arbeiten an der Startbahn waren schon mehrfach aufgetretenen gefährliche Situationen, weil sich bei Regen Pfützen auf dem Rollfeld bilden. Die Betreibergesellschaft der brasilianischen Flughäfen Infra-Aereo hatte damals angegeben, es hätte eine Überprüfung der Konditionen der Landebahn durch ein Technologie-Institut in São Paulo stattgefunden. Alle waren davon ausgegangen, dieses Institut hätte die Rollbahn freigegeben. Nun wurde aber von dem Institut eine Mitteilung an die Öffentlichkeit herausgegeben, die besagt, die Ergebnisse der Untersuchung seinen noch gar nicht aus dem Institut herausgekommen. Sie seien erst (zufällig) einen Tag vor dem Desaster fertiggestellt und noch niemand zugestellt worden. Damit steht fest: Die Betreibergesellschaft des Flughafens hat die Freigabe ohne eine fach- und sachgerechte Überprüfung durchgeführt. Eventuell hat sie sogar eine technische Freigabe vorgetäuscht. Zwar habe man die Messung eines Koeffizienten durchgeführt, der eine genügende Reibung der Bahnoberfläche gezeigt hätte, aber das Entscheidende, das Anbringen von Rillen, um den Wasserablauf zu verbessern, war nicht geschehen. Der Vorstandsvorsitzende dieser Gesellschaft läuft in Brasilien immer noch frei herum.

Die TAM, die Fluggesellschaft des verunglückten Flugzeugs, veröffentlichte eine Mitteilung, das verunglückte Flugzeug habe vier Tage vor der Katastrophe einen Fehler an der Schubumkehr eines der beiden Triebwerke erlitten und sei seitdem mit abgeschalteter Schubumkehr geflogen. Sowohl TAM als auch die Herstellerfirma Airbus behaupten, dies sei üblich. Das Flugzeug sei auch ohne Schubumkehr sicher und es hätte nicht zur Reparatur aus dem Verkehr gezogen werden müssen. Ein Fachmann, der Luftfahrtspezialist de Oliveira von der Universität São Paulo, ist da ganz anderer Meinung: „Auf einer kurzen (1950 Meter) und regennassen Piste wie jene von Congonhas am Tag des Unglücks, würde der Umkehrschub sicherlich wesentlich zum Bremsen des Flugzeugs beigetragen haben. Auf keinen Fall hätte ein Flugzeug mit 62,5 Tonnen dort unter diesen Bedingungen ohne die Schubumkehr landen dürfen.“ Sowohl der Vorstandsvorsitzende der TAM wie auch der von Airbus laufen ebenfalls weiter frei herum.

Der dritte wesentliche Fehler war ganz sicherlich, dass in Congonhas weder eine generelle Anweisung bestand, bei feuchter Piste oder jedenfalls bei starkem Regen keine Landungen zuzulassen noch dass in der konkreten Situation die Flugaufsicht zumindest so lange die Piste für Landungen gesperrt hätte, bis der starke Platzregen nachliess. Das Flugzeug hatte ja genug Treibstoff an Bord, um über eine Stunde im Auffangraum zu kreisen. Es hätte auch auf die naheliegenden Flughäfen Internationaler Flughafen von São Paulo in Cumbica oder Internationaler Flughafen von Campinas – Viracopos umgeleitet werden können. Auch die hierfür Verantwortlichen laufen frei herum.

Ausserdem ist – anscheinend aus der Auswertung der „black box“ – bereits das Gerücht durchgesickert, es habe einen technischen Fehler am Flugzeug bei der Landung gegeben.

Man kann sich jetzt ungefähr die Situation des Piloten vorstellen, als er in einem dichten Regenguss im Dunkeln (um kurz vor sieben ist es jetzt im Winter im Südosten Brasiliens bereits zappenduster) auf der Landebahn von Congonhas aufsetzte. Er dürfte gleich gemerkt haben, dass Aquaplaning ihm ein normales Bremsen mit den Bremsen an den Rädern unmöglich machte (wer schon einmal Aquaplaning im Auto erlebt hat, weiss: Es ist genau wie Glatteis). Ebenso wusste er ja, man hatte ihn veranlasst, diesen Flug durchzuführen, obwohl die Schubumkehr nicht funktionierte. Damit konnte er also ebenfalls nicht bremsen.

Er hat sich also wohl in Sekundenbruchteilen überlegen müssen, was ihm an Handlungsmöglichkeiten offenblieb. Die bei weitem naheliegendste war mit Sicherheit das Durchstarten. Die Geschwindigkeit, mit der er am Ende der Landebahn ankam, lässt auch mit guter Wahrscheinlichkeit annehmen, genau dies hat er versucht. Nun muss aber irgendein anderer Fehler aufgetreten sein, denn normalerwiese hätte die Länge der Landebahn für ein Durchstartmanöver ausreichen müssen.

Denkbar ist, er hat die Entscheidung zum Durchstarten zu spät getroffen. Oder aber, der Computer hat sie zu spät getroffen (siehe unten).

Was jedenfalls auffällt, in der allerletzen Phase des Rollens innerhalb des Flughafens hat das Flugzeug eine Linkskurve gemacht. Dort, am Ende der Landebahn, mündet ja die Zufahrtstrecke in die Landebahn und genau dort ist es nach links geschwenkt, so als ob bei dieser Geschwindigkeit eine so scharfe Kurve möglich wäre. Es ist völlig unklar, ob dies ein Steuermanöver des Piloten war – was eigentlich keinen Sinn ergibt – oder ob ein weiterer Fehler am Flugzeug auftrat, der dies verursachte.

Dadurch war ein Abheben und Durchstarten sowieso nicht mehr möglich, denn nun musste er nicht nur den einfachen Zaun am Ende des Flughafens durchbrechen, sondern eine Betonabsperrung, die ein so schweres Flugzeug bei etwa 250 km/h auch durchbrach, was aber jedes Hoffen auf ein Durchstarten unmöglich machte. Es wird wohl ungeklärt bleiben, ob das Durchstarten gelungen wäre, wenn diese Linkskurve nicht geschehen wäre.

Trotzdem hob das Flugzeug kurzzeitig ab, denn hinter dem Flughafenzaun geht es etwa dreissig Meter steil nach unten. Es flog über die belebte Avenida Washington Louis, um dann aber wenige Meter dahinter auf dem Boden aufzuschlagen, die Tankstelle abzurasieren und in das dahinter stehende grosse Beton-Gebäude hineinzuknallen, das den Jet umittelbar zum Stehen brachte und alles in einer Explosion aufgehen liess.

Die Betreibergesellschaft des Flughafens hat ein Video veröffentlicht, auf dem man einen Teil dieses Ablaufs verfolgen kann. Das Video ist von einer der feststehenden Kameras am Flughafengebäude aufgenommen worden. Im Blick ist bei dieser Kamera im Hintergrund der letzte Teil der Landebahn.

Zunächst hat man ein Video davorgestellt, das eine normalen Landung eines Flugzeugs in diesem Teil der Landebahn zeigt. Das Flugzeug bremst stark ab, kommt fast zum Stehen und rollt dann nach links aus dem Blickwinkel. Es ist etwa 11 Sekunden im Blickbereich.

Dann kommt das Video, das vom Durchlauf des Unglücks-Airbus auf genommen wurde. Die genaue Uhrzeit ist eingeblendet und kann verfolgt werden. Das Flugzeug rast mit hoher Geschwindigkeit durchs Bild. Eine Sekunde, nachdem es links aus dem Bild verschwunden ist, sieht man den Lichtschein einer riesigen Explosion von dort. Es hat nur drei Sekunden gebracht, um den Blickbereich zu durchmessen. Angesichts dessen, was passiert ist, laufen einem kalte Schauer über den Rücken beim Ansehen des Videos.

Im Zusammenhang mit diesem Desaster ist dem Berichterstatter auch ein Erlebnis von eine Südafrika-Reise wieder eingefallen. Am Flughafen von Johannesburg musste er beim Heimflug nach Deutschland nämlich Stunden auf den Abflug des Lufthansa-Jumbos warten. Es war von dem Warteraum zu erkennen, es wurde an dem Jumbo gearbeitet, genau gesagt an einem der Triebwerke. Als Grund für die Verzögerung wurde `Regen` angegeben. In Johannesburg ist Regen eine Seltenheit, aber an diesem Tag gab es dort einen Landregen.

Das schien zunächst keinen Sinn zu ergeben. Als man dann aber endlich ins Flugzeug durfte, klärte der Flugkapitän auf, um was es sich gehandelt hatte. In einem der Triebwerke habe die Schubumkehr nicht funktioniert. Da die Startbahn aber regennass war, durfte der Jumbo so nicht starten. Hätte der Startvorgang abgebrochen werden müssen, hätte die Schubumkehr auf beiden Seiten gleichmässig und von allen vier Triebwerken zur Verfügung stehen müssen, um ein sicheres Bremsen vor dem Ende der Startbahn zu gewährleisten.

Nun mag jemand einwenden, hier handelte es sich ja um einen Jumbo, also ein weit grösseres und schwereres Flugzeug als ein A 320. Stimmt, aber es handelte sich auch um den internationalen Flughafen von Johannesburg mit einer Startbahn von 3200 oder 3500 Metern und grossen Auslaufstrecken hinter der Startbahn ohne dicht bewohnte Gebiete.

Allerdings handelte es sich um die 80er-Jahre. Das war also im wesentlichen vor der allgemeinen Liberalisierung des Flugverkehrs, jedenfalls war die Lufthansa noch nicht direkt betroffen. Heute hat die generelle Liberalisierung (fast immer verbunden mit einer Privatisierung der staatlichen Linien) zu einem im wahrsten Sinne tödlichen Konkurrenzkampf der Fluglinien (und Flughäfen) untereinander geführt hat, dem schon reihenweise Fluggesellschaften zum Opfer gefallen sind, eine der letzten die früher staatliche brasilianische Varig, davor in Brasilien bereits die VASP und die Transbrasil. Es kann kein Zweifel bestehen, die völlige Unterwerfung der Luftfahrt unter die kapitalistischen Profitgesetze hat das Fliegen deutlich unsicherer gemacht.

Im Zusammenhang mit diesem tragischen Unglück einer A 320 muss auch an die Geschichte dieses Flugzeugs erinnert werden.

Bei einem Schauflug in Mulhouse in Frankreich im Jahr 1988 zur Vorstellung vor der Weltpresse ist ein Airbus 320 nämlich abgestürzt. Er flog sehr niedrig eine Ehrenrunde über den Flughafen und blieb dann genauso niedrig, als er hinter dem Ende der Startbahn auf ein Waldstück zusteuerte, anstatt schneller zu werden und nach oben zu ziehen.

Er streifte die Bäume und krachte in den Wald. Zum Glück wurde der Absturz durch die Bäume zum Teil abgefedert, sodass von 136 Insassen 133 überlebten, einschliesslich der Piloten.

Die Airbus behauptete, die Piloten hätten Fehler gemacht und versäumt, das Flugzeug zu beschleunigen und hochzuziehen. Vom ersten Moment an war aber zweifelhaft, warum so erfahrene Piloten so stümperhaften Fehler begangen haben sollten. Die Piloten dagegen gaben an, das Flugzeug habe auf die Steuer- und Bechleunigungs-Bewegungen nicht reagiert. Als es schliesslich reagierte, habe man schon die Bäume gestreift.

Die A 320 war nämlich das erste Serien-Flugzeug, das ausschliesslich vom Computer seine konkreten Befehle empfängt. Die Steuerung und die Hebel des Piloten geben lediglich Informationen in den Computer ein (rein digitale fly-by-wire-Steuerung, der Pilot fliegt mit Joysticks). Ein Fachmann gab damals ein Gutachten ab, der Computer könne tatsächlich die Befehle nicht sofort ausgeführt haben, weil sie für ihn völlig unlogisch erschienen sein mögen.

Der erste Prozess gegen die Piloten wurde unter ungeklärten Umständen abgebrochen.

Später fand ein neuer Prozess mit einem anderen Richter statt, in dem die Piloten verurteilt wurden. Ihre Einlassungen wurden zu Schutzbehauptungen erklärt. Sie hätten angeblich während des Fluges das automatische Flugkontrollsystem abgeschaltet. Dies wäre ein so unglaublicher Fehler, dass dies ernsthaft bezweifelt werden muss. Jener Gutachter war von der Bildfläche verschwunden. Es wollten die Gerüchte nicht verstummen, der Richter sei vom französischen Staat zur Staatsraison gezwungen worden. Der ganze Ruf der Airbus – nicht nur in Frankreich – stand auf dem Spiel und daher mussten die Piloten schuldig sein.

Sollte der Computer der A 320 in Congonhas etwa wieder verspätet auf die Befehle zum Durchstarten reagiert haben? Vielleicht weil die Räder, die ja bei Aquaplaning über einem Wasserkeil schwebten, eine weit niedrigere Geschwindigkeit dem Computer vorspiegelten als es die wirkliche war? Vielleicht hätte aus der dem Computer angezeigten Geschwindigkeit kein Durchstarten mehr erfolgen können und er verweigerte darum, sofort zum Durchstarten überzugehen?

Interessant auch ein anderes Unglück einer A 320, dem meist verkauften Verkehrsflugzeug der Welt (5000 Exemplare), das Lufthansa-Unglück in Warschau am 14. September 1993. Auch dort trat bei der Landung Aquaplaning auf. Der Computer liess deshalb keine Bremshilfen und keinen Umkehrschub zu, bis nur noch ein kleiner Teil der Landebahn zur Verfügung stand. Das Flugzeug schoss über die Landebahn hinaus und kam an einem Erdwall zum Stehen, wo es Feuer fing. Zwei Personen starben.

Die Parallelen zum Fall in São Paulo sind vielfach. Hätte es in Congonhas hinter dem Ende der Landebahn eine Auslaufzone mit einem Erdwall gegeben, wären wahrscheinlich auch nur wenige Tote zu beklagen gewesen. Die Lage des Flughafens mitten in der Stadt und ohne auch nur den geringsten Sicherheitsabstand zu Strassen und Gebäuden, auch unmittelbar am Ende der Start- und Landebahn, muss also als eine wesentliche Ursache für die katastrophalen Aussmasse des Unglücks angesehen werden.

Nach Angaben führten die Erkenntnisse aus dem Unfall in Warschau zu einer Änderung der Software für die Bodenkontakterkennung, aber eben nicht zu dem, was die Concorde (ebenfalls ein fly-by-wire-Flugzeug) hatte, einem Ersatzsystem, das im Notfall dem Piloten das direkte Fliegen ermöglicht, ohne dass der Computer, der eventuell fehlerbehaftet sein kann, gegen den Willen des Piloten Entscheidungen treffen kann.

Nun, die Tendenz bei allen Beteiligten in Brasilien ist jedenfalls, dem toten Piloten die Verantwortung in die Schuhe zu schieben.

Kurios noch: Das Flugzeug hat eine Passagier-und Crew-Höchstzahl von 185, aber es waren auch zwei Kleinkinder an Bord, die keinen eigenen Sitzplatz hatten, so dass in Wirklichkeit 187 Insassen an Bord waren. Zunächst war aber immer von 186 ausgegangen worden. Auch die veröffentlichte Passagierliste enthielt 186 Namen. Erst jetzt wurde bekannt, es war auf dem letzten freien Platz noch ein Angestellter der TAM im Flugzeug, der mit einem Spezial-Pass einsteigen konnte und daher nicht auf der Liste stand.

Zu diesen 187 Toten kommen drei Angestellte der TAM, die in dem Gebäude arbeiteten, in das der Airbus schoss, die bereits im Krankenhaus an den schweren Verbrennungen gestorben sind. Es werden unter den Personen, die an jenem Abend im Gebäude der TAM Express-Frachtgesellschaft waren, aber noch acht Personen vermisst, die nach jeglicher Wahrscheinlichkeit auch tot sein dürften. Das macht insgesamt 198 Tote.

Dazu wurde jetzt klar, in der Tankstelle, wo das Flugzeug zunächst aufschlug, stand ein Taxi. Seine verkohlten Überreste wurden nun in den Trümmern gefunden. Der 22-jährige Fahrer des Taxis war zunächst verschollen. Inzwischen wurde er bereits als einer Toten identifiziert. Damit erhöht sich die Zahl auf 199.

Die ANAC, die staatliche Aufsichtsbehörde über den Flugverkehr in Brasilien, hat am Samstag bekanntgegeben, es werde eine Kommission eingesetzt, die den Bau eines neuen nationalen Flughafens in São Paulo als Ersatz für Congonhas prüfen wird. Ebenso hat man Massnahmen angeordnet, die Zahl der Flüge über Congonhas zu verringern. Speziell sollen keine Zwischenlandungen in Congonhas mehr möglich sein. Das bezieht sich darauf, dass der verunglückte Airbus noch viel Sprit in den Tanks hatte, als er verunglückte, denn er hätte noch nach Belo Horizonte weiterfliegen sollen.

Der Berichterstatter, der schon oft in Congonhas gestartet und gelandet ist, kann noch das unwohle Gefühl nachtragen, das man dort oft hatte. Bei fast jedem Start rauschte man über das Ende des Flughafens in den Luftraum über der dichtbesiedelten Stadt nur ein bis zwei Sekunden, nachdem man abgehoben hatte. Bei fast jeder Landung musste ein wesentlicher Teil der Landebahn genutzt werden, um zum Stehen zu kommen. Bei einem jährlichen Passagieraufkommen von 20 Millionen auf diesem Flughafen ein etwas kritischer Zustand. Jede Waschmaschine hat mehr Sicherheitsmarge.

Inzwischen hat sich auch die Internationale Transportarbeiter-Föderation ITF zu diesem Desaster zu Wort gemeldet und es als vorhergesehen und vermeidbar bezeichnet. Ingo Marowsky, der Sekretär der Sektion Ziviluftfahrt der ITF, sagte dazu: “Wir und die brasilianischen Gewerkschaften haben wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass die Sicherheit gefährdet war. Es gibt keinen besseren Beweis dafür, als dass Vertreter der Beschäftigten der TAM mit solchen des Managments in jenem Moment eine Sitzung über Beschwerden wegen fehlender Sicherheit in jenem TAM-Gebäude abhielten, als das Flugzeug hineinkrachte.“

Auf der Site des internationalen Gewerkschafts-Zusammenschlusses kann man ein Dokument nachlesen, das bereits lange vor diesem Unfall wichtige Verbesserungen in der Zivilluftfahrt Brasiliens und der anderen Länder des Mercosur fordert:

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Studie bestätigt: Atomkraftwerke erhöhen Leukämierisiko

Dr. Alexander von Paleske – Anfang der 90er Jahre wurde über eine auffällige Leukämiehäufigkeit in der Nahe des Kernkraftwerks Krümmel berichtet, drei mal so hoch wie im Bundesdurchschnitt.

Alles Unfug, war die Antwort der zuständigen Behörden, die eine Studie in Auftrag gaben. Der Grund: Die Zahlen waren einfach zu gering, um statistische Signifikanz zu erreichen. Nun wurde erstmalig eine so genannte Metaanalyse von insgesamt 17 Studien veröffentlicht (European Journal of Cancer Care 16, 2007, 355).

In den Studien wurden von 1984 bis 1999 die Umgebung von insgesamt 136 Atomanlagen in Europa, den USA und in Japan in die Untersuchungen einbezogen. Diese Metaanalyse zeigt, dass die Leukämiehäufigkeit in der Umgebung von Kernkraftwerken bei Kindern bis neun Jahre um 14-21% erhöht ist.

Metaanalysen sind mittlerweile häufig auch in angesehenen Medizinzeitschriften anzufinden auch wenn ihnen manchmal der Geruch der Übernahme von Daten anderer Wissenschaftler anhängt ohne selbst sich der Mühe der Untersuchung und Erstellung von Daten selbst unterzogen zu haben.

Gerade aber dann, wenn die Fallzahlen einzelner Studien sehr gering sind, sodass die daraus gezogenen Schlüsse angreifbar bleiben bzw. nicht die nötige statistische Signifikanz haben, sind Metaanalysen unersetzlich. Und genau darum handelt es sich bei der nunmehr veröffentlichten Studie.

Die Wissenschaftler sind vorsichtig mit ihren Schlussfolgerungen, es könnten nach Ihrer Ansicht auch andere Umweltfaktoren verantwortlich sein. Schließlich habe der Organismus der Untersuchten keine erhöhte Reaktion auf Strahlen gezeigt.

Genau darauf hat sich nun die AKW-freundliche Presse gestürzt, um wieder einmal die Harmlosigkeit der Kernkraftwerke zu betonen. Wie ist diese Studie nun einzuschätzen?

Es ist seit den Atombombenexplosionen in Hiroshima und Nagasaki medizinisches Allgemeingut, dass radioaktive Strahlen Krebs erzeugen können, dabei steht an erster Stelle Blutkrebse wie Leukämien und Lymphome.

Nun ist die Empfindlichkeit des Körpers auf derartige Strahlen vom Lebensalter abhängig. Selbst geringe Strahlendosen können in einem bestimmten Lebensalter zu einem wesentlich höheren Risiko für bestimmte Krebskrankheiten führen, als in anderen Altersabschnitten.

Und das ist offensichtlich der Grund, warum gerade die Altersgruppe der bis zu Neunjährigen betroffen ist. In dieser Altersgruppe entwickelt sich das Immunsystem mit großer Geschwindigkeit, es kommt zu Umlagerungen in der Erbsubstanz als Vorbereitung zu und in Antwort auf die Auseinandersetzung mit so genannten Antigenen, also Bakterien, Viren und Pilzen.

In dieser Phase ist das lymphatische System daher gegenüber selbst geringen Strahlendosen erheblich verletzlicher als in späteren Lebensabschnitten. Insofern stellt das Ergebnis dieser Studie keineswegs eine Überraschung dar.

Allerdings auch nicht die Reaktion der Presse, die wieder einmal versucht, die Gefahren der AKW’s kleinzureden.

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Explosion in syrischer Militäranlage – 15 Tote, viele Verletzte

onlineredaktion – Eine Explosion hat nach Berichten von Zeugen eine Infanterieschule in Nordsyrien erschüttert. 15 Menschen wurden getötet und mehr als 50 verletzt. Dutzende Soldaten wurden in umliegende Spitäler gebracht. Die Detonation hat sich am Morgen in der Nähe von Aleppo in der Stadt al-Masalmjiah ereignet. Eine seit drei Tagen andauernde Hitzewelle löste in einem Depot mit hoch explosivem Sprengstoff einen Brand und anschließend die Explosion aus. Ein «Sabotageakt» werde ausgeschlossen.

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Ölkartelle geben viel Geld für „leicht frisierte Wahrheit“ aus

Karl Weiss – Die Öl- und die mit ihnen eng liierten Automobilkonzerne werden immer verzweifelter in ihren Bemühungen, ihre ‚Ikonen’ und hauptsächlichen Profitbringer Benzin und Diesel gegen den Ansturm von Bio-Treibstoffen zu verteidigen. Da werden denn auch schon mal ein paar schmutzige Tricks versucht, um die Biokraftstoffe zu verunglimpfen. Da schreibt zum Beispiel Mathias Gräbner in „Telepolis“, offenbar hereingefallen auf einen der Verdrehungsversuche der interessierten Industriekreise, Biosprit würde die Luftbelastung in den Städten vergrößern und dort zu vermehrten umweltbedingten Erkrankungen führen.

Als Beleg nimmt er dabei eine Untersuchung, basierend auf Computermodellen, die Marc Jacoben von der Stanford University in Kalifornien angestellt hat. Nach diesen Untersuchungen sei in den bereits hochbelasteten Städten mit einem höheren Ozon-Niveau zu rechnen, wen wesentliche Teile des Benzins durch Bio-Ethanol ersetzt würden.

Es geht aus dem zitierten Artikel nicht hervor, ob diese Untersuchung vielleicht zufällig durch einen Ölkonzern gesponsert wurde.

Liest man aber genauer nach, so wird gleich klar, es wurde nichts dergleichen nachgewiesen. Der Forscher arbeitet ausschließlich mit einer Computersimulation, in die voraussichtliche zukünftige Klimadaten, voraussichtlicher zukünftiger Verkehr, eine weiterhin hohe Luftbelastung durch Dieselmotoren und ein nicht näher spezifizierter voraussichtliche Schadstoff-Ausstoß durch Ethanol-Motoren eingegeben wurden.

Als Ergebnis wurde eine um 4% höhere Ozonbelastung der Luft und damit eine entsprechend höhere Zahl von Todesfällen durch Ozon in den USA errechnet, wobei offen bleibt, ob dies auf höhere generelle Temperaturen, auf Steigerung des Verkehrs mit Dieselmotoren oder wirklich auf die Abgase von Ethanol-Motoren zurückzuführen wäre. Es ist deutlich, dass es keinerlei Möglichkeit gab, die Genauigkeit der Computersimulation zu verifizieren. Solche Computersimulationen haben (soweit sie überhaupt wissenschaftlich durchgeführt werden) üblicherweise – wenn sie nicht durch jahrzehntelange Arbeiten extrem verfeinert wurden – eine Schwankung von 10% nach oben und nach unten aufzuweisen.

Kein Ergebnis der Studie
Mit einer minimalen Erhöhung von 4% ist die Aussage also innerhalb der wahrscheinlichen Schwankungen. Mit anderen Worten: Es gibt kein Ergebnis der Studie. Sie hat im Gegenteil einen Hinweis darauf gegeben: Die Luft wird durch eine Umstellung von Benzin auf Alkohol nicht in messbarem Masse stärker mit Ozon belastet.

Die Behauptung der erhöhten Belastung durch Abgase von Ethanol-Motoren ist schlicht und einfach eine massive Desinformation – oder eine „leicht frisierte Wahrheit“.

Hätte man wirklich wissen wollen, wie sich die Luftverschmutzung in den Städten entwickelt, wenn ein wesentlicher Teil des Benzins durch Alkohol ersetzt ist, hätte man einfach die Daten der Messungen (nicht Computersimulationen) in Brasiliens Grossstädten zu Rate ziehen können. In Brasilien ist nämlich bereits seit den 70er Jahren Alkohol als Treibstoff im Einsatz, verstärkt wieder in den letzten Jahren, sowohl als Zumischung zu den normalen Benzin-Fahrzeugen (25%) als auch in reiner Form bei den alten Alkohol-Autos und in jeder beliebigen Mischung bei den modernen Flex-Fuel-Fahrzeugen. Heute ist bereits 75% der Nicht-Diesel-Kraftstoffverbrauchs Alkohol.

Die Ergebnisse der Luftmessungen in den brasilianischen Städten (es liegen ausführliche Untersuchungen vor) sind eindeutig: Die Gesamt-Luftverschmutzung ist deutlich zurückgegangen, hauptsächlich wegen der erniedrigten Schwefeldioxid-Werte. Die anderen Werte wie Partikel (hauptsächlich durch Diesel-Fahrzeuge verursacht), Ozon bzw. NOX sind gleich geblieben und ‚sonstige Verschmutzungen’ haben sich verändert, aber nicht vermindert. So findet man deutlich weniger krebserregendes Benzol oder Toluol, dafür aber Formaldehyd und Acetaldehyd.

Charakteristisch bei dieser Art von Auswertung von Computersimulationen: Es wurden nicht mit einem Wort die wesentlichen Vorteile erwähnt, wenn auf Alkohol umgestellt wird:

Der wichtigste Vorteil ist natürlich: Der Alkohol führt der Luft so gut wie kein zusätzliches Kohlendioxid zu, dem hauptsächlichen Verursacher der globalen Erwärmung, die schon zur beginnenden Klimakatastrophe geführt hat.

Ein anderer wichtiger Vorteil zur Luftverschmutzung: Alkohol enthält keinen Schwefel. Damit wird die Bildung von Schwefeldioxid in den Abgasen der Autos verhindert, der hauptsächlichen Ursache des sauren Regens.

Schliesslich ist es auch nicht zu unterschätzender Vorteil, dass man dann keine Erdöl mehr für diesen Teil des menschlichen Energiebedarfs braucht und die sich verringernden Reserven für wichtigere Zwecke verwenden kann.

Schliesslich auch die Preis- und Versorgungslage: Alle grossen Industrienationen wie auch China und Indien, die auch bereits zu den acht Ländern mit dem höchsten Brutto-Sozialprodukt (genau: „Gross Domestic Product“, GDP) gehören, müssen fast vollständig oder jedenfalls mehr als die Hälfte des benötigten Erdöls einführen. Die sich daraus ergebenden Abhängigkeiten (wie auch die Kriege um Erdölresourcen) können mit der Umstellung auf Bio-Kraftstoffe beschränkt werden.

Zudem ist das Erdöl ja bereits dabei, unbezahlbar teuer zu werden, während Bio-Ethanol in grossen Mengen z.B. von Brasilien der EU für 25 Cents vom Euro pro Liter angeboten wurde.

Tatsächlich löst der Austausch durch Alkohol keineswegs alle Luftverschmutzungs-Probleme des Strassenverkehrs. Zunächst darf man natürlich nicht, wie bei dieser Studie, dabei stehenbleiben und die ganzen Diesel-Brummis weiterhin ungestört die Luft verschmutzen lassen. Die müssen vielmehr auf Bio-Diesel umgestellt werden – jedenfalls in erheblichem Masse. Damit wird auch das Problem der Dieselabgase wesentlich verringert.

Zum anderen ist festzustellen: Alkohol als Benzin- und Bio-Diesel als Diesel-Ersatz sind keineswegs die Lösung der Energie-Probleme für den Transport der Menschheit. Sie können nicht mehr als eine Übergangslösung darstellen, bis genügend Sonnen-Energie-Paneelen in den Wüsten der Welt aufgestellt wurden, um den gesamten Energiebedarf der Menschheit zu decken.

Der Explosionsmotor ist nämlich aufgrund seiner generellen Eigenschaften ein Erzeuger von Luftverschmutzung durch NOX und durch Ozon, was keineswegs auf Dauer akzeptabel ist.

Das Klima allerdings kann nicht warten. Es sind durchgreifende Sofortmassnahmen notwendig, um den CO2-Ausstos schnell zu verringern, sonst kann die Klimakatastrophe innerhalb von Jahren unumkehrbar werden. Dafür sind die Umstellung von Benzin auf Alkohol und die von Diesel auf Bio-Diesel (jedenfalls in wesentlichem Ausmass) gut geeignet – wenn sie auch keine endgültigen Lösungen darstellen – weil sie ohne grossen Aufwand mit bereits bewährter Technik durchführbar sind.

vermischtes

„DC Madam“ stellt Telefonlisten ihrer Sex-Kunden ins Internet

World Content News – Jetzt werden im politischen Washington die Hosen runtergelassen: Seit kurzem sind die ellenlangen Telefonlisten der Deborah Jeane Palfrey (50), die einen Callgirl-Ring gehobenen Stiles betrieb, im Internet für jedermann öffentlich einsehbar. Weil käuflicher Sex in den USA illegal ist und unter den ca. 15.000 Kunden des Begleit-Services „Pamela Martin and Associates“ sich etliche Prominente aus Politik, Wirtschaft und Militär befinden, bahnt sich in Kürze wohl ein Sturm von Rücktritten an.


Hält lieber Dynamit als Parteiglieder in den Händen

Gestern erwischte es einen ersten Senator und Kongressabgeordneten aus Louisiana, David Vitter, der offensichtlich ausgiebig Gebrauch von den angebotenen „legalen, sexuellen Spielen“ machte. Und bereits im April musste deswegen ein Berater der Außenministerin Condoleezza Rice, Randall L. Tobias sein Amt niederlegen.

Inzwischen macht sich eine Heerschar von schadenfrohen Surfern im Internet auf die Jagd nach prominenten Sex-Sündern. Die Dechiffrierung von Telefonnummern, unter den sich viele aus Washington, Maryland und Virginia befinden, ist mit Hilfe von elektronischen Telefonbüchern („White Pages“ mit Inverssuche, Beispiel hier) möglich. Insgesamt sind es ca. 23 Kilo Papier, die eingescannt wurden und nun als TiF-Grafikdateien downloadbar sind (Gesamtgröße: 115 MegaByte).

Es ist absehbar, dass die Daten in den nächsten Tagen und Wochen noch einigen Wirbel hervorrufen werden. Der Publizist und Geheimdienstexperte Wayne Madsen ließ bereits durchblicken, dass diverse Hotel-Telefonnummern prominenten Rechtsanwälten zuzuordnen sind, die eigentlich Regierungsskandale untersuchen sollten. Auch Brent Wilkes, der im Cunningham-Skandal eine zentrale Rolle spielte, soll sich unter den Kunden befinden.

[Updated] Und noch „Vergnügliches“ am Rande: Bereits im Oktober 2006 (damals war der Dienst von Frau Palfrey nur Eingeweihten bekannt) beschrieb Madsen, dass Dick Cheney in Wyoming zu der Zeit, bevor er in die Nixon Administration berufen wurde, gerne im Haus in Unterhosen herumlief, wenn er Besuch von den angeblichen Freundinnen seiner Töchter bekam. Auch aus dem Halliburton Gebäude in 1550 Wilson Boulevard in Arlington, Virginia gab es offenbar Anrufe. Dort hat ferner die Consulting-Firma von Richard Armitage ihren Sitz..Schließlich soll 1994 von Cheney’s McLean Residence (6613 Madison of McLean Drive) aus angerufen worden sein. Uncle Sam, was hat das bloß zu bedeuten ???

Süffisant ist, dass gerade diejenigen, die sich in den USA immer gerne als Saubermänner ausgeben und sich ständig auf Gott berufen, den meisten Dreck am Stecken haben. Senator Vitters göttliche Stellungnahme:

„This was a very serious sin in my past for which I am, of course, completely responsible. Several years ago, I asked for and received forgiveness from God and my wife in confession and marriage counseling. Out of respect for my family, I will keep my discussion of the matter there-with God and them. But I certainly offer my deep and sincere apologies to all I have disappointed and let down in any way“

Download:
Telefonlisten von Pamela Martin and Associates (20 zip-Dateien)
http://www.humboldtcorruption.org/phones.zip (1zip-Datei, 114 MB)

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