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Velikowskys kontroverse Venus-These

Harald Haack – Dem Planeten Venus wurde seit der Romantik viel Unsinn angedichtet. Mythologisch ist Venus die Göttin der Liebe und Schönheit, und somit ist es naheliegend, dass man einst auf dem Planeten viele schöne Frauen mit großem sexuellem Verlangen vermutete; analog zur vorherrschenden Prüderie des 19. Jahrhunderts. Auch fantasierten Sciencefiction-Autoren über dampfende Urwälder der Venus, in denen Dinosaurier und liebreizende Amazonen gleichermaßen um ihre Macht kämpften. Doch die Realität ist ernüchternd und erschreckend zugleich.

Von der Sonne aus ist Venus der zweite Planet und fast genauso groß wie die Erde. Eigenartig ist die Umlaufbahn der Venus, die kreisförmigste aller Planeten mit einer Exzentrik von weniger als 1%, wie auch ihre Rotation: Sie dreht sich entgegengesetzt zur Rotation der anderen Planeten unseres Sonnensystems.“> Theorie von Astrophysiker Jonathan Horner und seiner Kollegen der Universität Bern.

Aber was wäre, wenn vor viereinhalb Milliarden Jahren Venus noch nicht in diesem Solarsystem existierte?

Immanuel Velikovsky, der 1985 in Witebsk (heute Weißrussland) geborene Arzt, Psychoanalytiker und Autor von als „spekulativ“ verspotteter Büchern, untersuchte die Mythen nahezu aller menschlicher Kulturen und verstand sie als historisch-kosmologisches Quellenmaterial. In seinem Buch „Welten im Zusammenstoß“ entlarvte er den Planeten Venus als kosmischen Vagabunden, Teil einer fremden Galaxis, den sich unsere Sonne eingefangen hatte und der Katastrophen in unserem Sonnensystem verursachte.


Immanuel Velikowsky (1895-1997): In der Wissenschaft umstritten.

Nach Velikowskys These verdankt unsere Erde dieser Katastrophe, die man sich als galaktisches Billard vorstellen kann, die Entstehung des Mondes. Nach dem aktuellen Stand der Forschung war ein kleiner Planet aus seiner Bahn gerissen, mit der Erde zusammengestoßen und hatte große Teile flüssigen Magmas und felsiger Erdkruste herausgesprengt, woraus sich der Mond formte. Reste davon sollen sich gleichermaßen in Erde und Mond befinden. Aber auch der Mars blieb nicht verschont. Jüngsten Erkenntnissen nach muss es dort eine fürchterliche Katastrophe gegeben haben. Der Mars, der damals noch mit Wasser bedeckt war und der Erde ähnelte, verlor schlagartig die größte Menge seines Wassers und damit auch seine Luft. Heute besitzt der Mars nur noch eine dünne Rest-Atmosphäre. Spezialisten der NASA vermuten auf dem Mars verbliebene Reste unter seiner sandigen und vereisten Oberfläche.

Über die Geburt der Venus schreibt Immanuel Velikowsky: „Ein Planet läuft auf einer nahezu kreisförmigen Bahn um einen größeren Himmelskörper, die Sonne; er trifft mit einem anderen Himmelskörper, einem Kometen, zusammen, der auf einer lang gezogenen Ellipse dahinzieht. Der Planet kippt aus seiner Achsenlage, gerät aus seiner geordneten Bahnbewegung, wandert regellos weiter und entkommt schließlich dem Bereich des Kometen.

Der Himmelskörper auf der gestreckten Ellipse erfährt ähnliche Störungen. Von seinem Kurs abgelenkt, findet er sich in einer neuen Bahn; seine lange Schleppe aus gasförmigen Substanzen und Steinen wird von der Sonne oder von dem Planeten abgerissen oder macht sich selbständig und läuft als ein kleinerer Komet auf einer eigenen Bahnellipse weiter; ein Teil des Schweifes wird aber von dem ursprünglichen Kometen auf dessen neuer Umlaufbahn mitgenommen.“


Welten im Zusammenstoß nach Velikowsky: Die Bahnen des Merkur und der Venus innerhalb der Bahn der Erde.

Velikowsky fand er heraus, dass alte mexikanische Handschriften die Reihenfolge der Ereignisse angeben. Demnach wurde die Sonne von einem schlangenförmigen Himmelskörper, angegriffen; die Sonne wollte nicht mehr scheinen. Vier Tage lang war die Welt verdunkelt. Es herrschte finstere Nacht. In jenen Tagen verloren viele Menschen ihr Leben. Dann kam der Moment, in dem sich der schlangenförmige Himmelskörper verwandelte und erstmalig im Osten als Stern aufging. Das Klima auf der Erde veränderte sich rasant. Die Jahreszeiten gerieten durcheinander. Die Dauer von Tag und Nacht hatten sich verändert. Die Erde wurde von Sintfluten heimgesucht.

Velikowski: „Die alten Handschriften sprechen weiterhin »von dem Wandel, der im Augenblick der großen Flutkatastrophe in der Stellung zahlreicher Gestirne eintrat, deren bedeutendstes eben Tlahuizcal-panteuctli oder die Venus ist«“.

Er meint, diese von anhaltender Finsternis begleitete Weltkatastrophe scheine „identisch mit der des Auszugs aus Ägypten zu sein, bei der ein Aschensturm die in ihrer Drehung gestörte Erde verdunkelte“. Velikowski glaubt, auch die spätere Katastrophe zur Zeit Josuas, als die Sonne über einen Tag lang am Himmel der Alten Welt stillstand, handele von dieser planetaren Katastrophe, zähle zur Venus-Geburt, weil es in beiden Fällen derselbe Komet war. Der habe beide Male seine Bahn geändert. Die Fragestellung müsse geändert werden von »Bei welcher Gelegenheit änderte der Komet seine Bahn?«, in: »Welcher Komet verwandelte sich in einen Planeten?« oder: »Welcher Planet war noch in historischen Zeiten ein Komet?«

Velikowski behauptet, die Verwandlung des Kometen in einen Planeten finge bei seiner Begegnung mit der Erde in der Mitte des 2. Jahrtausends vor unserer Zeitrechnung an und setzte sich nach Ablauf eines Jobeljahres weiter fort.

Immanuel Velikowsky sieht die Erde nach den dramatischen Umständen des Auszugs aus Ägypten jahrzehntelang in dichte Wolken gehüllt. Eine Beobachtung der Sterne sei unmöglich gewesen. Nach dem zweiten Zusammentreffen sah man die Venus dann endlich als neues und hell leuchtendes Glied der Planetenfamilie auf seiner Bahn dahinziehen. Velikowski: „Es war in den Tagen Josuas – für den Leser des 6. Buches des Alten Testaments durchaus eine Zeitbestimmung; für die Alten jedoch war es »die Zeit des Agog«.

Er führt noch weitere Quellen für seine These an, die Venus sei in jener Zeit auf der „Showbühne“ unserer Sonne erstmalig aufgetreten und habe damals „gesprüht“ wie ein Komet Er zitiert eine Stelle der CivitasDei Augustins: »Aus dem Buche des Marcus Varro, betitelt >Über die Herkunft des Römischen VolkesEs ereignete sich aber ein bemerkenswertes himmlisches Vorzeichen; Castor nämlich berichtet, dass in dem glänzenden Sterne Venus, bei Plautus auch Vesperugo und bei Homer >Der liebliche Hesperus< geheißen, ein so seltenes Wunderzeichen erschien, dass er Farbe, Größe, Form und Bahn änderte, was weder vorher noch nachher je wieder geschah. Adrastus von Cyzicus und Dion von Neapel, zwei berühmte Mathematiker, sagten, dass dies unter der Herrschaft des Ogyges vor sich gegangen sei. … Sicherlich störte diese Erscheinung die Zeiteinteilung der Astronomen . .., so dass sie glaubten versichern zu müssen, dass, was sich mit dem Morgenstern zugetragen hatte, sich weder vorher noch nachher je wiederholt habe. Wir lesen aber in den Heiligen Schriften, dass selbst die Sonne stillstand, als ein heiliger Mann, Josua, der Sohn Nuns, Gott darum bat.<“

Ogyges“> samaritanischen Chronik, während der Eroberung Palästinas durch die Israeliten unter Josua sei im Osten ein neuer Stern entstanden: „Ein Stern erhob sich über den Osten, gegen den aller Zauber vergeblich ist.“ In Chinesische Chroniken steht, „ein glänzender Stern“ sei in den Tagen Yahus (Yahous) erschienen“.


Die mittelalterliche Waffe, der „Morgenstern“, verdankt seinen Namen wahrscheinlich nicht nur der sternähnlichen Form, sondern auch dem katatstrophalen Auftreten der Venus in historischer Zeit.

Der flammende Stern
Plato zitiert einen ägyptischen Priester, der mit Phaethon verknüpfte Weltenbrand wurde dadurch hervorgerufen, dass die Himmelskörper, die sich um die Erde bewegen, aus ihrer Bahn gerieten. Velikowsky nimmt an, es handele sich bei diesem Himmelskörper um die Venus. Nach zwei Begegnungen mit der Erde sei jener Himmelskörper, ursprünglich ein Komet, schließlich zu einem Planeten verwandelt worden. Der früheste Schriftsteller, der die Verwandlung „des flammenden Sterns“ in einen Planeten erwähnt, sei Hyginus“> Phaethon und schreibt, in historischen Zeiten existierte die allgemeine Ansicht, dieser Phaethon habe sich in den Morgenstern, in die Venus, verwandelte: „Die Geburt des Morgensterns bzw. die Verwandlung einer Sagengestalt (Istar, Phaethon, Quetzal-cohuatl) in den Morgenstern war ein weit verbreitetes Motiv im Volksglauben der morgenländischen und abendländischen Völker. Eine tahitanische Version der Geburt des Morgensterns wird auf den Gesellschaftsinseln im Stillen Ozean erzählt; die mangaianische Sage berichtet, dass bei der Geburt eines neuen Sternes zahllose Bruchstücke auf der Erde aufschlugen. Die Burjäten, Kirgisen und Jakuten Sibiriens sowie die Eskimos Nordamerikas erzählen ebenfalls von der Geburt des Planeten Venus. Ein flammender Stern unterbrach die sichtbare Bewegung der Sonne, verursachte einen Weltenbrand und wurde zum Morgenstern. So heißt es nicht nur in den Sagen und Überlieferungen, sondern auch in den astronomischen Büchern der alten Völker beider Halbkugeln.“

Immanuel Velikowsky zählt heute zu jenen Forschern, die, wie Alfred Wegener, wegen ihrer Thesen lächerlich gemacht und als Spinner abgetan wurden. Wegeners These der Kontinentaldrift gilt inzwischen als gut gesichert und wird allgemein anerkannt. Auf die wissenschaftliche Anerkennung von Velikowskys These aber, demnach die Venus aus dem Kometen Phaethon entstand, wird die Menschheit wohl noch etwas warten müssen.

Amazon Buch: Immanuel Velikowsky: Welten im Zusammenstoss

spionage

Schweizer Faxaffäre: Regierung verliert die Nerven

World Content News – Gleich reihenweise hat die Schweizer Bundesanwaltschaft in den vergangenen Wochen Mitarbeiter des eigenen Geheimdienstes zum Verhör abgeholt: Mindestens 20-30 verdächtige Schlapphüte aus der Schweizer Geheimdienstzentrale in Bern mussten «weitreichende Befragungen» über sich ergehen lassen, um dem „Leck“ auf die Spur zu kommen, durch das vor drei Monaten das ägyptische Geheim-Fax über den Schweizer „SonntagsBlick“ an die Öffentlichkeit gelangte.

«Ich wurde von zwei Bundeskriminalbeamten an der Papiermühlestrasse abgeholt, durch die ganze Stadt in die Zentrale an der Taubenstrasse gefahren und dort verhört wie ein Krimineller», so ein gebeutelter SND-Mitarbeiter.

Offenbar hat die Schweizer Regierung panische Angst vor weiteren Enthüllungen und hat nun die Notbremse gezogen. Zwei militärische (!) Untersuchungsrichter versuchen seit Anfang Januar, die undichte Stelle ausfindig zu machen. An den völkerrechts- und menschenrechtswidrigen Geheimdienstaktivitäten der USA scheint dagegen niemand interessiert zu sein.

Jetzt scheint auch klar zu sein, wie das Geheimdienst-Dokument an die Öffentlichkeit gekommen ist: Es lag im Zugabteil eines Intercity. Ein aufmerksamer Reisender hatte das skandalträchtige Papier unter dem Sitz auf dem Fußboden gefunden und es Gott sei Dank nicht zum Fundbüro gebracht, sondern an die Zeitung „Sonntagsblick“ weitergegeben. Jetzt ist das Rätselraten groß, ob das Dokument dort bewusst platziert wurde oder ob nur typisch menschliches Versagen vorliegt – sprich – der Intercity-Gast in spezieller Mission sein James-Bond-Diplom auf dem Schwarzmarkt gekauft hat.

Die beteiligten Journalisten des Ringier-Verlages haben dazu jetzt ein Buch veröffentlicht, wie das Geheimdokument in deren Hände kam und der Schweizer Bundesrat versuchte, den Skandal herunterzuspielen: CIA-Gefängnisse in Europa – Die Fax-Affäre und ihre Folgen (orell füssli Verlag, 176 S., CHF 29.80 / € 18.00)

Und zum Schluss noch ein Lese-Tipp der besonderen Art, wie man als Geheimdienstverächter die Welt nicht den Schnüfflern alleine überlässt: Das Internetportal „Wissen.de“ klärt auf: „Spionage leichtgemacht„. Wir Bürger können den Geheimniskrämern zumindest dort auf die Finger schauen, wo sie elektronische Spuren hinterlassen: als Zahlen-funklauscher, Planespotter und Spionagesatelliten-Beobachter. Im Informationszeitalter gibt es reichlich Möglichkeiten festzustellen, welche CIA-Flieger im geheimen Ausbildungslager Camp Peary landen oder mit welchem Palmtop sich ein gewisser Herr Mahlstedt auf dem Flughafen in Sydney einloggt, um dort die neuesten Nachrichten über seine eigene Enttarnung abzurufen.

So haben sich die Architekten des Überwachungsstaates das nicht vorgestellt: Wir alle sind „Big Brother“!

VBS Beamte abgeführt
Geheim-Fax lag im Intercity
Militärgericht hebt SonntagsBlick-Urteil auf
Brigade 41 – Sie liefern perfekte Leistungen ab
ONYX – Die langen Ohren der Schweiz
Spionage leicht gemacht
CIA-Agenten im Internet enttarnt

vermischtes

Hitlers heimliche Clone?

Harald Haack – Die Bush-Regierung halte Irans Präsident Achmadinedschad für einen potenziellen zweiten Adolf Hitler, behauptet der US-Enthüllungsjournalist Hersh. Dabei ist es längst kein Geheimnis mehr, dass viele US-Bürger ihren eigenen Präsidenten, George W. Bush, mit Hitler vergleichen. So wundert sich niemand darüber, dass man im Weißen Haus über einen Atomschlag gegen Iran diskutiert und überlegt, wie man einen neuen Angriffskrieg machen könnte und der Wert einer „Enthüllung“ mag somit zweifelhaft sein.

Hat sich das Böse in Hitler vervielfältigt und in Bush und Achmadinedschad neue Wirte gefunden? Ich meine, man sollte sich schnell von solchen Floskeln verabschieden. Hitler ist tot, und das soll er auch bleiben. Es gibt andere Möglichkeiten der Charakterisierungen von Herrschern, die weltweit sehr, sehr dumm auffielen. „Idiot“ wäre sicherlich eine bessere Bezeichnung. Und dies träfe Bush und Achmadinedschad nicht allein. Führende Politiker, die sich damit auszeichnen könnten, gibt es viele: Berlusconi, Blair, Chirac, Lukaschenko…

Frankreichs Präsident Chirac hatte Anfang des Jahres die Welt mit seiner indirekten Drohung Irans mit einem Atomschlag geschockt. Doch damit nicht genug. Er verärgerte Millionen von Französinnen und Franzosen mit seiner Unterzeichnung eines idiotischen Gesetzes, mit dem der Kündigungsschutz von Arbeitnehmern eliminiert wird. Will man deshalb auch Chirac zu einem Hitler machen?

Deutschlands Innenminister Schäuble stellt sich gegen Bayerns Ministerpräsident Stoiber, der den Iranischen Staatschef Achmadinedschad zur „unerwünschten Person“ erklärte. Schäuble sagte, Achmadinedschad könne zur WM kommen wie jedes andere Staatsoberhaupt. Ist Schäuble deshalb „ein Hitler“?

Die Wiederwahl Weißrusslands Präsident Lukaschenko am 19. März 2006 wurde von Vorwürfen der Wahlfälschung überschattet. Er beschimpfte und bedrohte daraufhin Länder der EU ohne jedoch diese namentlich zu nennen. Die EU will deshalb heute gegen Lukaschenko und andere hohe weißrussische Politiker ein Einreiseverbot verhängen. Er wird damit ausdrücklich zur unerwünschten Person. Weitere gezielte Maßnahmen, wie die Beschlagnahme von Auslandsvermögen, behält sich die EU ausdrücklich vor. Lukaschenko, auch „ein Hitler“?

Hitler als Bestie ist gegenwärtig offensichtlich in Mode: „Beschimpfe deinen Gegner damit er sei ein „Hitler“ und führe dann Krieg“. Dass man sich mit dieser Methode reichlich Ärger einhandelt, erfuhren kürzlich israelische Reisende. n-tv: „Berichten zufolge hatten Zollbeamte auf den Flughäfen von Frankfurt und Düsseldorf die Polizei geholt, als sie von Reisenden aus Israel als „Nazi“ bezeichnet wurden. In Frankfurt war eine israelische Frau in Rage geraten, als Zollbeamte zu viele Zigaretten in ihrem Gepäck entdeckten. Am Flughafen Düsseldorf empörte sich eine andere Israelin über die ihrer Ansicht nach zu geringe Erstattung der Mehrwertsteuer. Als sie einem israelischen Freund auf Hebräisch erklärte, dass sie es mit „Nazis“ zu tun habe, wurde auch hier die Polizei gerufen. Die Frau verbrachte eine Nacht in Untersuchungshaft und wurde mehrere Stunden lang verhört.“

Die israelische Botschaft in Berlin habe israelischen Bürgern nun empfohlen, wie n-tv weiter berichtet, Menschen in Deutschland tunlichst nicht als „Nazi“ zu beschimpfen. Und das Wort solle nicht einmal leise gegenüber einem Freund gebraucht werden, berichtet die Zeitung „Jedijot Achronot“ über die Empfehlung der Botschaft.

Krieg

Kriegsverbrechen? In diesem Fall ein Ding der Unmöglichkeit

Norman Solomon – Hat sich Präsident Bush mehrerer Kriegsverbrechen schuldig gemacht?

Allein schon diese Frage geht weit über das (erlaubte) Limit der Mainstream-Medien Amerikas hinaus.

Vor einigen Wochen bereitete eine Klasse von Oberschülern an der New Jersey Parsippany High School ein „Tribunal“ vor, mit dem die Schüler entscheiden wollten, ob Bush Kriegsverbrechen begangen hat. Ein Mediensturm brach los.

Typisch die Reaktion von Tucker Carlson auf MSNBC – der allein schon die Idee einer solchen Anklage gegen Bush unglaublich fand. Das Klassen-Projekt „bedeutet doch, dass Leute ihn (Bush) zeihen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben“, so MSNBC-Host Carlson. „Das ist lächerlich“.

In Tennessee gibt es die Chattanooga Times Free Press. In einem Leitartikel der Zeitung wird gewettert: „Dass einige amerikanische „Erzieher“ ihre Schüler in Zeiten des Kriegs dazu bringen, unseren amerikanischen Präsidenten wegen „Kriegsverbrechen vor Gericht zu stellen“, zeigt uns, dass wir nicht nur im Ausland ein Problem mit Terroristen haben“.

Ein Beispiel für die Standard-Linie, wie in US-Medien mit dem Thema Bush/Kriegsverbrechen umgegangen wird, wenn beide Begriffe in einem Atemzug genannt werden, ist die Einleitung zu einem „American Morning“ Report auf CNN, der Ende März 2006 gesendet wurde: „Der Oberste Gerichtshof steht kurz davor, einen Fall zu entscheiden, der zu einem Meilenstein, mit möglicherweise weitreichenden Konsequenzen, werden könnte. Es geht um Präsident Bushs mögliche Befugnis, ein Kriegsverbrecher-Tribunal für Guantanamo-Gefangene einzurichten“.

Also: Wenn in Medienland das Thema ‚Kriegsverbrechen‘ aufkommt, geht es um Präsident Bush, wie er mit dem Finger auf andere weist. Jede Mutmaßung, Bush selbst könnte einer entsprechenden Anklage entgegensehen, gilt den Medien als Oxymoron.

Es bleibt einigen wenigen Journalisten, die sich außerhalb der Strukturen der Konzern-Medien befinden, vorbehalten, sich ernsthaft mit der Frage zu befassen, ob Bush ein Kriegsverbrecher ist. Einer dieser Journalisten ist Robert Parry.

In den 80ger Jahren berichtete Parry für AP und Newsweek über amerikanische Außenpolitik. In diesem Zusammenhang veröffentlichte er auch zahlreiche Stories im Zusammenhang mit der Iran-Contra-Affäre. Seit zehn Jahren gibt es die Website Consortiumnews.com – eine Internetseite, die wenig auf die engen Vorgaben des Pennsylvania-Avenue-Journalismus gibt. Ihr Gründer und Redakteur heißt Robert Parry.

Kürzlich schrieb Parry in einem Artikel: „In einer Welt, in der sich Macht nicht auf richtig reimen würde, stünden George W. Bush, Tony Blair und ihre wichtigsten Unterstützer in Handschellen vor dem Kriegsverbrechertribunal in Den Haag, stattdessen befinden sie sich im Weißen Haus, in Downing Street No. 10 oder an anderen komfortablen Orten von Washington bis London“.

Übertrieben? Finde ich keineswegs. Die Belege und Analysen, die Parry bringt, scheinen mir weit stichhaltiger – und relevanter im Hinblick auf unsere tatsächliche Situation – als all das wunderbare Zeugs, das die vielen, vielen liberalen Pundits so von sich geben; zwar beschweren sich diese Leute, Bush habe im Zusammenhang mit dem Irakkrieg getäuscht, sich verrechnet und taktische Fehler begangen, aber weiter wollen sie nicht gehen.

Ist der US-Kongress bereit, die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass der Commander in Chief während der letzten Jahre Kriegsverbrechen begangen hat? Die Antwort lautet natürlich nein. Aber kann es Aufgabe des Journalismus sein, die mentale Grenzziehung von Capitol Hill zu übernehmen? Nein. Was wir brauchen, sind Nachrichtenmedien, die sich mit dem Thema Wahrheit furchtlos auseinandersetzen und sich nicht ängstlich an pragmatische Grenzen halten.

Als damals hohe Offizielle der Lyndon-Johnson-Administration sagten, Nordvietnam hat zwei unprovozierte Angriffe auf US-Schiffe im Golf von Tonkin durchgeführt, glaubte ihnen das Pressekorps unbesehen. Als hohe Offizielle der George-W.-Bush-Administration sagten, der Irak besitze Massenvernichtungswaffen, glaubte ihnen unser Pressekorps ebenso unbesehen.

Nur ein sehr unwesentlicher Teil des Washingtoner Pressekorps stellt sich bislang der Frage: Hat der Präsident Kriegsverbrechen begangen? Und sehr, sehr Wenige würden es wagen, so weit zu gehen wie Robert Parry in seinem Artikel vom 28. März: ‚Time to Talk War Crimes‘.

In diesem Artikel zitiert Parry einige Schlüsselaussagen des US-Vertreters Robert Jackson (Richter am Obersten Gerichtshof der USA) vor dem Nürnberger Kriegsverbrechertribunal, das kurz nach dem Zweiten Weltkrieg stattfand. „Es ist unsere Haltung“, so Jackson damals, „ganz gleich, welchen Problemen sich eine Nation auch gegenübersehen mag und wie zuwider ihr der (herrschende) Status quo sein mag, ein aggressiver Krieg stellt ein illegales Mittel zur Lösung dieser Probleme oder zur Änderung der Umstände dar“.

Am 26. März trat US-Außenministerin Condoleezza Rice bei NBC „Meet the Press“ auf. Folgendermaßen versuchte sie, den Einmarsch im Irak zu rechtfertigen: „Wir sahen uns mit den Folgen einer Ideologie des Hasses im gesamten Mittleren Osten konfrontiert, mit denen man sich befassen musste. Saddam Hussein war Teil dieses alten Mittleren Ostens. Der neue Irak wird Teil des neuen Mittleren Ostens sein, und dann werden wir alle sicherer sein“.

In seinem neuen Essay vom 3. April weist Robert Parry darauf hin: „Diese Doktrin – nämlich, dass die Bush-Administration das Recht hat, aufgrund so vager Begründungen wie soziales Engineering in andere Länder einzumarschieren -, ist eine Zurückweisung der Nürnberger Prinzipien und des Verbots des Aggressionskriegs, wie es die Charta der Vereinten Nationen formuliert hat. Beides wurde – vor allem von amerikanischen Führern – vor sechs Jahrzehnten formuliert.“

Parry richtet unser Augenmerk auf das taktische Kernstück der US-Administration: „Langsam aber sicher haben Rice und andere hohe Bush-Gehilfen ihre Begründung verschoben – von Husseins Massenvernichtungswaffen hin zu einer mehr strategischen Rechtfertigung, nämlich, dass es um die politische Transformierung des Mittleren Ostens gehe“. Parrys Schlussfolgerung: „Die Nichtberichterstattung der US-Nachrichtenmedien über die neue Rice-Kriegsbegründung bedeutet implizit: Es ist nicht alarmierend, man muss nichts dagegen unternehmen, wenn die Bush-Administration sich von den Prinzipien zivilisierten Verhaltens verabschiedet, Prinzipien, wie sie amerikanische Staatsmänner vor sechs Dekaden vor dem Nürnberger Gerichtshof vertreten haben“.

Es gibt genügend Beweise, dass es Präsident Bush auf einen Aggressionskrieg gegen den Irak angelegt hatte. Doch die US-Nachrichtenmedien gehen nach wie vor davon aus, dass Bush beim Thema Kriegsverbrechen die Rolle des Anklägers wohl ansteht und man ihn nicht in der Rolle eines zurecht Beschuldigten sehen darf, niemals.

Dieser Artikel erschien in der deutschen Übersetzung von Andrea Noll erstmalig bei Zmag.de


Norman Solomons aktuelles Buch ‚War Made Easy: How Presidents and Pundits Keep Spinning Us to Death‘

surveillance

ID Karte: das Geschenk für Terroristen

Stephan Fuchs – In England soll die nationale Identitätskarte eingeführt werden. Davor fürchten sich nicht nur besorgte Datenschützer und Bürger, sondern auch ehemalige Geheimdienstmitarbeiter. Eine nationale Identitätskarte sei „ein Geschenk für Terroristen, Gangs und feindliche Spione“ meinte Daphne Park vor englischen Ministern. Daphne Park sollte es wissen, sie ist eine der Respektiertesten Agenten und arbeitete 30 Jahre für den MI6, den Secret Intelligence Service ihrer Majestät.


MI6: Not amused

Im englischen Parlament herrscht zurzeit ein regelrechtes Ping-Pong Spiel. Labour Minister wollen die ID Karte bis 2008 für Passerneuerer optional einführen und langsam aber sicher ein Gesetz einführen, das nach 2008 ein Obligatorium vorsieht.

Das Labour Manifesto in der Wahlschlacht vom letzten Jahr garantierte der Wählerschaft eine voluntäre Einführung der bei den Britten ungeliebten, ja verhassten Identitätskarte. Die Oppositionsparteien der Karte sprechen denn auch von einer bewusst irregeführten Wählerschaft.

Unerwartet griffen nun ehemalige Geheimagenten in die eh schon hitzige Debatte im House of Lords ein und die MI6 Agenten werden eine Schlüsselposition bei den ID Kritikern einnehmen.

Baroness Park verneint klar, dass die ID Karte das Leben in England sicherer machen soll. In Wahrheit ist genau das Gegenteil der Fall, sagte sie. „ Das enorme Identitätsregister ist ein Geschenk für Terroristen, es wird für sie ein herrliches Instrument sein. Es wird auch sensitive Daten für die Organisierte Kriminalität und für Geheimdienste unbefreundeter Regierungen bereitstellen. Die Datenbank wird für sie ein offenes Buch sein.

Ihre Angst vor fremden Diensten ist nicht unbegründet, dem Innlandgeheimdienst wurden die Flügel im Bereich der Gegenspionage gestutzt.
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Die Baronin Daphne Park ist nicht die einzige: Dame Stella Rimington, die ehemalige Nr. 1 des Innlandgeheimdienstes MI5 meinte bereits im letzten Jahr, dass die ID Karte Britten nicht sicherer machen dürfte. Terroristen werden sich die Dinger einfach kopieren.

Stella Ramington weiss wovon sie spricht, wenn es um Terror geht. Ihr Gebiet war die IRA und Park, mittlerweile 80 Jährig, hat intensive Erfahrung auf dem Gebiet der Foreign Intelligence Operations.

kultur

V for Vendetta

Sonja Wenger – «Remember, remember, the Fifth of November» – Am 5. November 1605 wurde in London der legendäre Saboteur Guy Fawkes hingerichtet, der das britische Parlament in die Luft jagen und mit dieser symbolischen Tat der Verfolgung der Katholiken in England ein Ende setzen wollte. Vor diesem historischen Hintergrund zieht der Film «V for Vendetta» den Bogen in eine nahe, erschreckend nachvollziehbare und düstere Zukunft Grossbritanniens, dessen Bevölkerung unter der Überwachung eines totalitären Regimes leidet.

Die Menschen sind eingeschüchtert, manipuliert und stehen unter ständiger Kontrolle. Das kleinste Aufmucksen hat schwerste Strafen zu Folge und die Methoden der Polizei erinnern sehr an die Militärdiktaturen von faschistischen Ländern. Die Meinungsfreiheit ist inexistent, das Kulturleben untersteht einer Totalzensur und Religionsfreiheit ist ein Fremdwort.

In dieser Atmosphäre der Angst lebt Evey (Natalie Portmann) ein ereignisloses Leben bis zu dem Moment, als sie von Spitzeln der Regierung bedroht wird und der unter einer Maske von Guy Fawkes versteckte Rächer V zufälligerweise rettend zur Stelle ist. Als V kurz darauf die staatliche Fernsehanstalt in seine Gewalt bringt und der Bevölkerung seine Pläne mitteilt, am 5. November Fawkes Vorhaben in die Tat umzusetzen, begegnet er Evey erneut. Da sie nun als seine Komplizin gilt und von der Regierung verfolgt wird, nimmt V sie mit in seine Welt.

Evey ist anfänglich von V’s Freiheit des Denkens und seinem Wissen beeindruckt, doch seine Pläne bleiben ihr suspekt. Sie lehnt seinen Feldzug ab, sich an all jenen zu rächen, die ihn für medizinische Experimente missbraucht haben und ihm nicht nur sein Gesicht, – der Grund weshalb er eine Maske trägt – sondern auch seine Menschlichkeit genommen haben. Doch sie muss realisieren, dass sie nicht in ihr altes Leben zurückkehren kann. Als ein Freund (Stephen Fry) sich öffentlich gegen den diktatorischen Kanzler Sutler (John Hurt) stellt, wird er von der Polizei in den Nacht aus seinem Haus entführt und auch Evey fällt ihnen offenbar in die Hände.

«V for Vendetta» basiert auf der Comicgeschichte von David Lloyd, die 1988 zum ersten Mal als Gesamtausgabe im Vertigo Verlag publiziert worden war. Andy und Larry Wachowski, die «Matrix-Macher», schrieben das Drehbuch und James McTeigue gibt mit dem Film sein Regiedebüt. Wem die Stimme unter der Maske vertraut vorkommt, möge sich an den australischen Schauspieler Hugo Weaving (Agent Smith aus der Matrix-Trilogie) erinnern. Ihm gelingt es hervorragend, der unbeweglichen Maske von V nur mit seiner Stimme Leben und Charakter einzuhauchen.

Der Film krankte leider wie bereits «Matrix Reloaded» und «Matrix Revolutions» an einer Überdosis Dialog. Das führt streckenweise zu der Irritation, ob es sich bei «V for Vendetta» denn nun um eine Action-Comic- Verfilmung oder eher um ein visionäres Moraldrama handelt. Nichtsdestotrotz ist der Film kurzweilig und unterhaltsam, eine düstere Zukunftsvision aber nicht ohne Hoffnung. V möchte vor allem die Bevölkerung aufrütteln und sagt einmal: «Nicht das Volk sollte Angst vor der Regierung haben, sondern die Regierung vor dem Volk». Wenn man bedenkt, dass wir in einer Zeit leben, deren politisches Klima der Angstmache, Paranoia und Unsicherheit beinahe identisch ist mit der Ausgangslage des Films, dann bekommt die Geschichte noch eine zusätzliche Bedeutung. Die Darstellung von «Big Brother is watching you», Orwells Visionen und rassistischer Hetze erinnert nicht nur an «1984» und die Nazis, sondern in einem bedenklichen Ausmass auch an die Einschränkungen von Freiheit und Bürgerrechten in unserer Zeit. In diesem Sinne ist «V for Vendetta» vor allem auch ein gelungenes Plädoyer dafür, den Mächtigen immer wieder auf die Finger zu schauen.

Der Film dauert 132 Minuten und ist seit dem 16.3.2006 in den Kinos

medien

Newsbattery 06 das Politmagazin der Blogsphäre

Stephan Fuchs – Zum sechsten Mal erscheint Newsbattery, das Politmagazin aus den Blogs. Autoren dieser Ausgabe sind World Content News, Harald Haack, Norman Solomon, Karl Weiss und Stephan Fuchs. World Content News setzt sich mit der Affäre Kurnaz und dem mysteriösen N368CE Jet auseinander und gibt Einblick in die Welt des Schattenkrieges. Wie die Mafia mit der Polizei in Rio de Janeiro zusammenarbeitet wird von Karl Weiss beleuchtet. Einiges mehr: Die Rentenschlappe, der Geruch nach Sprengstoff, das Killing Street Memo, die Gefährlichkeit von Mininukes, die Aryan Brotherhood auf der Anklagebank und „Der Tod ist ein Grinsemann“ sind einige der brisanten Themen der neuen Ausgabe.



In NewsBattery herrscht die schnelle Blog-Sprache ebenso wie fundierte Hintergrund- und Rechercheartikel.

NewsBattery ist Europas erstes Polit- Magazin das mit Blog-Artikeln aus verschiedenen Weblogs in den Print geht. Und das Webkonform. NewsBattery braucht man sich nicht am Kiosk holen und der Postbote braucht sich nicht vor bissigen Hunden zu fürchten. Das Magazin braucht keinen Vertrieb, keine große Logistik, keine retournierten und weggeschmissenen Rohstoffe.

NewsBattery ist ohne Abo und ohne Kosten für Sie erhältlich. Das im PDF Format downloadbare Magazin lässt sich selbstverständlich ausdrucken, das Design ist für A4 konzipiert und wird vorwiegend in Graustufen gehalten. Das Magazin lässt sich archivieren und ergibt über einige Monate eine beachtliche Sammlung spannender und brisanter Artikel. Das Magazin können Sie Ihren Freunden verschicken, vervielfältigen & auf ihrem Blog oder Ihrer Homepage ebenfalls zum Download anbieten. Das gute auch für Sie, auch Ihr Weblog mit journalistisch aufbereiteten Polit-Storys kann vertreten sein.

Newsbattery Schweiz
Newsbattery Deutschland

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Wie transparency international mit Kritik umgeht

Karl Weiss – Ein schönes Beispiel, wie das Internet und speziell die Blogsphäre der Sache des „kleinen Mannes“ (oder der „kleinen Frau“) nützen können – wenn auch nicht immer nützen müssen -, ist die Auseinandersetzung von Monika, die den Blog ‚wasweissich’ betreibt, mit der Organisation ‚transparency international’ (‚ti’) bzw. genau gesagt dem deutschen Ableger davon.

Transparency Deutschland (TD), eine Organisation, die angibt, gegen Korruption vorgehen zu wollen und für Transparenz eintritt – das hätte man sich beim Namen schon denken können -, ist gar nicht mehr für Transparenz, wenn es um die eigenen Machenschaften geht.

Man hatte eine Angestellte in der Probezeit entlassen und die Bloggerin Monika, ein Freundin dieser Angestellten, stellte deren Version dieser Entlassung mit einigen Anmerkungen zu dieser Organisation in ihren Blog. Das war im Januar.

Das gefiel nun dieser Organisation nicht, denn sie hatte offenbar eine andere Version der Entlassung – wie das bei mindestens 90% der Entlassungen so ist. Nun wollte man zeigen, wie mächtig man ist und dass der „kleine Mann“ – die „kleine Frau“ gefälligst zu kuschen hat und keine eigenen Meinungen ins Internet zu stellen hat, jedenfalls keine, die nicht positiv für solch heroische Organisationen wie Transparency Deutschland sind.

Dicker Hammer
Und schon werden die dicken Hämmer aufgefahren – man weiss ja, wie man kleine Leute Bange machen kann. Ein in irgendeiner Weise Rechtsbeauftragter von ‚transparency’ (später stellt sich heraus, dass dieser feine Herr auch ‚Ethikbeauftragter’ von ‚TD’ ist – da merkt man gleich, was die unter Ethik versehen) schickte am Freitag, 24.3.06 am späten Nachmittag an Monika ein E-mail mit der Aufforderung, den kleinen Artikel sofort aus dem Netz zu nehmen (bis spätestens Sonntag abend – bis dahin konnte sie also unmöglich Rechtsbeistand einholen), ansonsten werde man strafbewehrte Verfügungen senden und man erwähnt auch gleich, dass das dann tiefgreifende Folgen, auch finanzieller Art, für Monika hätte.

Und siehe da, was wollte Monika machen, sie gehorcht. Sie nimmt ihre Meinung aus dem Netz und stellt stattdessen eine weit mildere Version in das Internet. Geht man heute auf ihren Blog, ist auch die schon verschwunden. Die Drohung mit einem schweren Übel hat gewirkt, die machtvollen Organisationen (‚ti’ ist eine internationale NGO mit einem Millionenetat) haben mal wieder gewonnen und die kleinen Leute schauen ins Ofenrohr. Wir sind wieder zurück im Obrigkeitsstaat und diesmal sind es die ‚Androhungen mit strafbewehrten Abmahnungen’, die Zensur üben.

Doch dann passiert das Unerwartete: Monika hat auch Freunde bei anderen Blogs und berät sich mit denen. Der vielgelesene Blog wirres.net greift die Geschichte auf und gibt ‚ti’ bzw. TD Saures. Bereits am darauffolgenden Samstag verbreitet sich die Geschichte und die Empörung über ‚ti’ unter einer Reihe von Bloggern im Internet.

Noch vor Samstag Mittag greift „Don Alphonso“ in seinem Blog ‚rebellmarkt’ das Thema auf und bis 13 Uhr hat sich schon jemand gefunden, der Mainstram-Medien aufmerksam machen will. Orginalton Don Alphonso : „…es geht hier ausschliesslich um die Art, wie TD versucht, in Deutschland gegen Kritik vorzugehen und Leute einzuschüchtern. Das ist das Thema.“ Und „ … hier, im Fall der Drohmail, sollten sie ganz schnell einen Rückzieher machen, sonst kann sich das in wenigen Tagen zum echten Problem entwickeln.“ Und „Sie vergehen sich meines Erachtens gegen die Meinungsfreiheit. Sie bekämpfen das, wofür sie einzutreten behaupten. Ich nenne das bigotte Heuchler. Sie haben das Fass aufgemacht, jetzt werden sie den Inhalt auch trinken müssen, selbst wenn es Gülle sein sollte.“

Aber TD macht keinen Rückzieher. Man ist ja schliesslich im Recht. Schliesslich ist die Arbeitgeber-Version über Entlassungen immer die Richtige, nicht wahr? Wo kämen wir denn da hin?

Noch am Samstag wird auch Udo Vetter vom ‚Lawblog’ auf die Sache aufmerksam und bietet Monika rechtlichen Beistand an. Zu diesem Zeitpunkt hat auch schon „Die Stimme der freien Welt“, auch ein vielgelesener Berliner Blog, das Thema aufgegriffen.

Bis zum Ende des Samstags ist der Suchbegriff ‚transparency international’ bei der Suchbegriff-Zählmaschine technorati auf den Platz 1 gestiegen. Monikas Blog, normalerweise 100 Zugriffe proTag, wurde bis dahin schon 1821 Mal besucht, der ‚wirres’-Artikel 1658 Mal.

Transparenz bei Transparency?
Am Sonntag verbreitet sich das Thema weiter. Die Hauptdikussion findet bei ‚rebellmarkt’ statt. Eine Anzahl von Bloggern haben direkt bei TD angefragt, bekommen aber nur die Auskunft, man würde keine Auskunft geben. Gleichzeitig deutet man an, dass Monika in ihrer Darstellung gelogen habe. Dies wird nun anscheinend von TD als probates Mittel angesehen: Man muss nur oft genug und intensiv genug andeuten, dass Monika gelogen habe. Da wird schon was hängen bleiben.

Inzwischen wird auch klar, wer die Hauptfiguren bei der deutschen Sektion von ‚ti’ sind. Der Jurist, der die unsägliche Drohung geschrieben hat, ist ein gewisser Prof. Dr. Jürgen Marten, ein ehemaliger DDR-Showbusiness-Mann, der dann auf Rechtsanwalt umgelernt hat. Hauptakteur wird immer mehr ein Vorstandsmitglied von TD, ein Herr mit Namen Bäumel, der ein früherer ARD-Korrespondent ist, was wir später noch interessiert feststellen werden.

Inzwischen ist das Thema unter den Bloggern No.1 geworden. Bei ‚google’ beginnt die Kritik an ‚ti’ in den Seiten zu klettern. Da man in google, wenn man ‚technorati deutschland’ fragt, fast nur noch dieses Thema bekommt, wird auch die internationale Blogspäre aufmerksam. Es wird in Blogs von MSNBC berichtet. Deutsche Blogger bieten englische Übersetzungen der Affäre an, um die Kumpel in Übersee aufzuklären.

Nun wird auch die Nachricht verbreitet, dass TD auch ein Schreiben an die entlassene Mitarbeiterin geschickt hat, in dem ihr Folgerungen angedroht werden. Sie hätte Geschäftsgeheimnisse ausgeplaudert.

Das Unverständnis in der Blogospäre über eine Internationale Organisation, die eigentlich gegen Korruption kämpfen sollte, aber kleine Leute bedroht, wird immer grösser.

Spätestens ab Montag ergeben sich schwere und kaum wieder gutzumachende Folgen für ‚ti’ und seine deutsche Sektion. Googelt man ihre Namen, kommen bereits auf der ersten Seite deftige Kritiken. Das kann man über Monate nicht mehr gutmachen. Nun hätte man sich aufraffen müssen, den Schaden zu begrenzen und mit einer freundlichen Entschuldigung das Thema beenden.

Stattdessen schickt der Anwalt Marten am Montagmittag an Monika erneut ein E-Mail. Diesmal fordert er, auch die neue Version der Geschichte aus dem web zu nehmen. Erneut droht er mit teuren Abmahnungen. Ebenso verbietet er, dies sein E-mail ins Web zu stellen. Er habe Urheberrecht.

Bloger helfen Blogern
Vor soviel juristischer Unkenntnis bei einem „Juristen“ verfallen die Blogger in Lachsalven. Am Montagabend übernimmt Vetter die Rechtsvertretung von Monika. Blogger bieten finanzielle Hilfe an, wenn Kosten entstehen.

Genau in diesem Moment, als noch etwas zu retten gewesen wäre, bringt TD eine haarstäubende Presseerklärung heraus (Inhalt bei ‚rebellmarkt’), in der erneut praktisch behauptet wird, Monika habe gelogen. Inhaltlich wird aber in Wirklichkeit alles (bis auf ein winziges Detail) genauso dargestellt, wie es Monika in ihrem ersten Blog-Eintrag hatte.

Auf Monikas Blog nun Tausende von Besuchern.
Am Dienstag merkt man, dass die Presseerklärung so nicht hätte herausgehen dürfen und streicht sie von der Site. Aber was draussen ist, ist draussen. Der Webmaster von TD stellt seine persönliche Meinung ins Internet: „Sie war keine gute Kollegin.“ Das kommt nicht gut an.

Jetzt geht plötzlich alles ganz schnell. Die wichtigen Mainstream-Medien reihen sich in die Bericherstattung ein. Den Anfang mach der FOCUS mit einem gut recherchierten Artikel mit dem Titel «Der selbst gemachte PR-GAU». Dann kurz nacheinander: Artikel auf den internet-Seiten von Netzeitung, SPD NRW, N24, SAT.1, ‚golem.de’ und ‚tagesschau.de’.

Der Tagesschau-Artikel ist Teil einer Diffamierungskampagne von Vorstand Bäumel gegen Monika. Er liess anscheinend seine alten Verbindungen zur ARD spielen. Und tatsächlich: In ‚tagesschau.de’ taucht ein Bericht auf, in dem Bäumel zitiert wird: „..alles an den Haaren herbeigezogen.“ Auch werden die Blogger beschuldigt, sich nicht bei ‚TD’ nach deren Version erkundigt zu haben. Dabei hatten es wirklich viele versucht und keine Auskünfte bekommen.

Aufheulen bei den Bloggern. Die Tagesschau-Redaktion wird mit e-mails eingedeckt. Man weigert sich aber zunächst, die Behauptung zu widerrufen, stellt nach einiger Zeit aber ein „meist“ in den Satz.

Brief an die Tagesschau
Danach ein offener Brief von Monika an die Tagesschau. Am Dienstagmorgen ein Artikel in der ‚taz’ und in ‚sueddeutsche.de’. Letzterer versucht die Seite von ‚TD’ darzustellen, so als ob das die Opfer wären. Wiederum wird Bäumel mit einer Aussage zitiert, die als Vorwurf der Lüge an Monika interpretiert werden kann. Bäumel sagt, man werde jetzt einfach gar nichts mehr machen. Es stellt sich heraus, dass ein wichtiger Redakteur der Südeutschen bei TD im Beirat sitzt.

Am Mittwoch Vormittag wird Vetter aktiv. Er will eine Zurücknahme der unrichtigen Behauptungen von Transparency Deutschland und im Zweifelsfalle auch eine einstweilige Verfügung erwirken. Ausserdem wurde Strafantrag gegen Transparency Deutschland wegen Verleumdung und übler Nachrede gestellt. Frist zur Reaktion ist der 30. März, 16:00 Uhr.

Am Mittwoch kann man dann einen deutlich geänderten Artikel bei ‚tagesschau.de’ finden. Die Einseitigkeiten sind draussen, aber Bäumel wird immer noch mit seinem „an den Haaren herbeigezogen“ zitiert. Immerhin bemerkenswert, dass öffentlich-rechtliches Fernsehen zugeben muss, nachlässig recherchiert zu haben und Meldungen ändert. Es wäre auch wohl zu tödlich gewesen, wenn ausgerechnet bei einem Artikel, in dem ein Ex-Kollege interviewt wird, solche extremen Einseitigkeiten stehen geblieben wären. Immerhin aber ermutigend, dass es noch möglich ist, die Tageschau einen Text ändern zu lassen.

Es kann interessant werden, wie das weitergeht.

medien

Rettet das Internet

Dr. Reinhard Freund – Die derzeitige Rechtslage in Deutschland führt immer häufiger dazu, dass ansonsten unbescholtene Internetnutzer wegen Bagatellen mit dem Gesetz in Konflikt geraten und finanziellen Forderungen nachkommen müssen, die für die Betroffenen existenzbedrohende Ausmaße annehmen können.

Deshalb wurde im Herbst 2003 von mehreren unabhängigen Webmastern die Aktion „Rettet das Internet“ gegründet, die eine breite Öffentlichkeit über solche juristischen Gefahren informieren und Anregungen für eine mehr an der Praxis orientierte Gesetzgebung liefern soll.

Ein Fernziel ist der organisierte Zusammenschluss möglichst vieler privater Internetnutzer und deren regelmäßige Anhörung bei der Schaffung neuer Gesetze für das Internet. Um dies zu erreichen soll ein Netzwerk von Links, Bannern und Buttons zu „Rettet das Internet“ aufgebaut werden, das der Kampagne die nötige Bekanntheit und auch ein gesellschaftliches Gewicht verschafft.


Bald zu Besuch?

„Rettet das Internet“ ist bewusst plakativ gehalten, um nicht nur Insider und Betroffene, sondern auch und vor allem die große Gruppe normaler Surfer und privater Homepagebesitzer anzusprechen. Es werden unter anderem die folgenden Themen behandelt:

Mißbrauch von Abmahnungen
Kostenpflichtige Abmahnungen sind ein legitimes Mittel der außergerichtlichen Einigung, doch werden sie vielfach bei Bagatelldelikten, oft gleich serienweise und mit völlig überzogenen Streitwerten, als reine Einnahmequelle für Anwälte mißbraucht. Opfer sind meist kleine Homepagebesitzer, bei denen die geringste Gegenwehr erwartet wird.

Link-Haftung
Jeder Webmaster kann für die Inhalte fremder Seiten haftbar gemacht werden, die er verlinkt, da ein Link von vielen Richtern bereits als Veröffentlichung angesehen wird. Im dynamischen Internet ist es jedoch praktisch unmöglich, jederzeit die vollständige juristische Korrektheit aller verlinkten Seiten zu garantieren.

Urheberrecht und Privatkopie
Das am 13. September 2003 in Kraft getretene, verschärfte Urheberrecht ist selbst unter Juristen umstritten und liefert Millionen ansonsten unbescholtener Internetnutzer der Willkür von Anwälten und Rechte-Inhabern aus.

Filesharing
Die weit verbreiteten Peer-to-Peer-Tauschbörsen (Kazaa, EMule, etc.) sind noch immer eine juristische Grauzone. Den zahlreichen, meist jugendlichen Nutzern drohen, aufgrund völliger Rechtsunsicherheit und mangelnder Transparenz, Klagen und Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen.

Technische Überwachung
Vorgebliche Sicherheitssysteme, wie TCPA / TCG, die zukünftig in jedem Rechner enthalten sein sollen, verletzen die Privatsphäre und sind aus Sicht des Datenschutzes äußerst bedenklich.

Zensur
Willkürliche Filter und erkaufte Top-Positionen in Suchmaschinen verfälschen Suchergebnisse und wirken als unterschwellige Form der Zensur.

Zusätzlich werden aktuelle Meldungen und reale Fallbeispiele zu allen Bereichen präsentiert. Die Besucher haben außerdem die Möglichkeit, sich in eine virtuelle Liste einzutragen, Kommentare abzugeben, eigene Beiträge zu veröffentlichen und sich an Aktionen zu beteiligen.

Detailliertere Informationen und umfangreiche Artikel zu allen Themen sind auf „Rettet das Internet“ und deren Unterseiten verfügbar.

vermischtes

Warlord-Country?

Karl Weiss – Neue Gesetze sollen in den USA jedem das Recht geben, einen potentiellen Angreifer zu erschiessen, wenn er sich bedroht fühlt. In Florida ist dies bereits Gesetz, South Dakota und Indiana haben es eben beschlossen und weitere 20 US-Staaten haben ein solches Gesetz in Vorbereitung. Die Gesetze werden im Volksmund bezeichnet als: „Erst schiessen, dann fragen.“ Natürlich gilt schon immer auch in den USA das allgemeine Recht der Notwehr. Warum also diese Gesetze?


Erst schiessen dann fragen.

Nun, die Befürworter sagen es klar und deutlich: Beim Notwehrrecht müsse immer erst eine tatsächliche Angriffssituation gegeben sein, bevor jemand das Recht hat, sich zu wehren. Sie wollen aber, dass bereits auf eine Bedrohung reagiert werden darf. Das scheint zunächst logisch zu klingen.

Das hat System und ist logisch. Wenn die USA das Recht haben, jedes beliebige kleine unterentwickelte Land zu überfallen, weil man angeblich das Gefühl einer Bedrohung hat, warum sollten Einzelne nicht das gleiche Recht haben? Auch Russland hat ja soeben das Recht des „Präventiven Gegenschlages“ für sich in Anspruch genommen. Frankreichs Chirac hat ausdrücklich einen Atomschlag seines Landes für möglich angekündigt, wenn man eine Bedrohung fühle usw. usw.

Nun, die ganze Menschheitsgeschichte ist voll solcher „präventiver“ Schläge. Fast jeder, der andere Länder überfallen hat, fast jeder, der andere umgebracht hat, hat eine Bedrohung durch den Anderen als Entschuldigung erfunden (wenn man einmal von geisteskranken Tätern absieht). Fast nie bekennt sich ein schlichter Aggressor einfach als Angreifer, er wird (fast) immer irgendeinen Vorwand erfinden. Selbst Hitler machte sich 1939 die Mühe, deutsche Soldaten in polnische Uniformen zu stecken und einen Angriff – scheinbar durch Polen – auf den Sender Gleiwitz zu inszenieren um ein wenig zu verstecken, dass der Beginn des 2.Weltkrieges ein schlichter Akt der Aggression war.

Phantasie des Aggressors
Insoweit kann man sagen, nichts Neues. Aber nun gab es schon die Einrichtung des bürgerlichen Staates und der Menschenrechte und UNO-Konventionen, auf die sich die zivilisierte Welt geeinigt hatte. Der bürgerliche Staat, eine der wichtigsten Errungenschaften des Fortschrittes der Menschheitsgeschichte zu jener Zeit, garantiert für alle Bürger die Menschenrechte und beansprucht dafür für sich das Gewaltmonopol. Er lässt dem Bürger nur in extremen und klaren Notwehrfällen die Möglichkeit der Selbsthilfe. Es sollte ein Ende sein mit der Willkür der feudalen Herren, Gerechtigkeit soll herrschen und nicht Rache.

Singt nicht in Mozarts Zauberflöte der Repräsentant Zarastros, des Führers der Freimaurer, die dort die damals aufstrebende kapitalistische Klasse repräsentierten: „In diesen heiligen Hallen kennt man die Rache nicht.“?

Die Deklaration der Menschenrechte ist von allen UNO-Mitgliedsländern anerkannt. Die UNO-Konvention über Kriege verurteilt eindeutig jeglichen Angriffskrieg und fast alle Länder haben sie ratifiziert. Dabei wird als Angriffskrieg jeder umfassende einseitige militärische Angriff definiert, auch wenn Drohungen und Provokationen der Gegenseite dem vorausgegangen sein mögen. Ganz zu schweigen natürlich von Bedrohungen, die nur in der Phantasie des Aggressors bestehen, wie z.B. die Massenvernichtungswaffen Saddam Husseins und die Atombomben der iranischen Ayatollahs.

Jeder kann sich an der typischen Kneipenszene, die hundertmal täglich überall auf der Welt vorkommt, diese Fragen deutlich machen: Zwei machistische, meist angetrunkene Männer kommen sich ins Gehege, üblicherweise wegen Lächerlichkeiten, die Worte schwirren hin und her, es wird laut, die Truppe des „Lass das doch“, die oft eingreift und irgendwelche schlimmeren Folgen verhindert, ist nicht zur Stelle und es kommt zur Zuspitzung. Wenn nun einer der beiden die Pistole zieht und den anderen umbringt, so wird dies unter zivilisierten Menschen eindeutig als schweres Verbrechen angesehen, im Einzelfall als Totschlag. Das gleiche gilt, wenn einer der beiden den anderen so schwer zusammenschlägt, dass der bleibende Folgen davonträgt. Das wird als schwere Körperverletzung ebenfalls mit deutlichen Strafen belegt, meist abhängig von der Schwere der bleibenden Schäden.

Nicht nur in Kneipen
Ähnliches passiert weltweit nicht nur in Kneipen, sondern auch in typischen Verkehrssituationen und bei manchen anderen Gelegenheiten. Fast jeder von uns hat solche Situationen schon erlebt oder gesehen. Selten kommt es dabei zu wirklich ernsten Folgen, wenn doch, hat es oft auch strafrechtliche Folgen.

Im Fall, dass einer der beiden Kampfhähne zusammengeschlagen wird und befürchtet, zu Tode zu kommen, dann eine Pistole zieht und den anderen erschiesst, sind wir genau an der Grenzlinie. Abhängig davon, ob er dem Richter glaubhaft machen kann, dass er objektiv vom Tode bedroht war, kann er ohne Strafe davonkommen, denn dann fällt das unter Notwehr. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der andere erkennbar völlig ausser sich war und körperlich sichtlich weit überlegen. Selbst dann, wenn dies objektiv zwar nicht der Fall war, aber glaubhaft ist, dass er davon ausgehen konnte, kann ihm der Richter einen „Verbotsirrtum“ zugestehen. Ansonsten wird ihm auf jeden Fall nur ein ‚Notwehrexzess’ zur Last gelegt, nicht ein Totschlag. Man kann solche theoretischen Fälle noch mehr komplizieren, aber das führt hier nicht weiter.

Grundprinzip ist: Man darf Gewalt, erst recht tödliche Gewalt, nur in dem Masse anwenden, wie sie eine Reaktion auf Gewalt der anderen Seite darstellt. Soweit man auf mögliche zukünftige Gewalttaten reagiert, ist dies nur zulässig, wenn diese wirklich eindeutig unmittelbar bevorstehen (clear and present danger) und es keine andere Möglichkeit gibt, sich der Bedrohung zu entziehen. Zum Beispiel wird man jemandem, der einfach hätte aufstehen und weggehen können, nicht zugestehen, den Anderen zu erschiessen.

Wenn man nun zwei sich streitende Staaten betrachtet, im aktuellen Fall also die USA und den Iran, gilt ebenso die oben genannte Regel. Stellt man sich zwei aneinander angrenzende Staaten vor, zwischen denen Spannungen herrschen, so kann einer der Staaten z.B. nicht einfach auf einen Grenzschwischenfall damit reagieren, eine vollständigen militärischen Angriff auf den anderen Staat zu unternehmen und ihn zu besetzen. Noch viel weniger, wenn es gar keine gemeinsame Grenze gibt und daher auch keine realen Zwischenfälle, sondern nur eine mögliche zukünftige Bedrohung, wie es beim Iran der Fall ist. Auch wenn es eine tatsächliche Bedrohung gibt, also z.B. für den Fall, es sei wirklich bewiesen, dass der Iran Atomwaffen hätte, muss die Bedrohung natürlich real vorhanden sein – also z.B. die Drohung, eine solche Atombombe in die USA hineinzuschmuggeln und dort zu explodieren – sonst kann sie nicht als Ausgangspunkt einer gewaltsamen Aktion zulässig sein. Es reicht nicht, dass die iranische der US-Regierung gegenüber feindlich gesinnt ist und theoretisch diese Möglichkeit hätte.

Der Indisch-Chinesiche Krieg
Ein deutliches Beispiel war eine Episode, die von den Apologeten des Kapitalismus gerne vergessen wird: Der Indisch-Chinesiche Krieg 1961. Beide Länder haben eine gemeinsame Grenze, wo es umstrittenen Grenzziehungen gibt. Nach einer Zeit von Drohungen überfiel Indien die chinesischen Grenzposten auf der ganzen Linie der Grenze und begann ins Innere Chinas mit massiver Truppenpräsenz einzudringen. Innerhalb von drei Wochen warf die chinesische Armee den Angreifer wieder aus dem Land und blieb dann genau wieder an der alten Grenzlinie stehen. Zwar hätte China nach internationalem Recht nach Indien eindringen und Land besetzen können als Faustpfand, dass Indien einen solchen Angriff, der Hunderte von chinesischen Leben kostete, nicht wiederholt, aber Mao Tse Tung ordnete an, dies nicht zu tun, um den fortschrittlichen und friedlichen Charakter eines sozialistischen Landes der ganzen Welt vor Augen zu führen.

Nun, dass diese Regeln aufgestellt wurden, hatte natürlich seine guten Gründe. Es ging darum, gewaltsame Auseinandersetzungen, sei es zwischen einzelnen Menschen, sei es zwischen Staaten, so weit wie möglich zu begrenzen, um die allseits bekannten Folgen von Gewalt einzuschränken. Was die Rechte der einzelnen Menschen angeht, so schaffte der bürgerliche Staat die Regel, dass man bei Bedrohungen durch Andere vom Staat, also etwa von der Polizei, Schutz bekommen kann und natürlich durch die Strafandrohung, wenn der Andere von Drohungen zur Gewalt übergeht. Die Gesetze in praktisch allen zivilisierten Ländern gehen da sehr gut überein. Das menschliche Leben und die körperliche Unversehrtheit geniessen einen hohen Schutz durch die Androhung massiver Strafen für Mord, für Totschlag und für schwere Körperverletzung mit bleibenden Folgen.

Lediglich in den USA gab es bei diesen Gesetzen auch schon vorher eine bedeutende Ausnahme. Dort ist in vielen Staaten der Wohn- und Grundstücksbereich mit einer speziellen Schutzfunktion versehen. Wer auf seinem Grundstück oder in seiner Wohnung jemanden antrifft, der dorthin nicht eingeladen wurde, darf diesen sanktionslos erschiessen, was aber die US-Amerikaner nur selten wahrnehmen, weil ihnen wohl auch klar ist, dass dies keine sinnvolle Regelung ist.

Gebrochener Staat
Dieser Pakt (der Staat beschützt dich, du überlässt ihm dafür das Gewaltmonopol) zwischen dem bürgerlichen Staat und seinen Einwohnern ist eine der Säulen, auf denen der Staat steht. Er wird aufgelöst, wenn man dazu übergeht, breite Teile dieses Schutzes dem Bürger zu entziehen, z.B. dadurch, dass man es dem persönlichen Gefühl eines an einer Auseinandersetzung Beteiligten überlässt, ob er sich bedroht fühlt, und ihm dann einen Todesschuss zugesteht. Ohne diese Säule bricht das Gewaltmonopol des bürgerlichen Staates zusammen und damit der Staat als solcher.

Würde man dies an die unmittelbare und unabweisliche objektive Bedrohung des Lebens binden, wäre das natürlich gerechtfertigt, aber dies ist ja bereits im Notwehrrecht geregelt. Was nämlich die Schusswaffe angeht, so wird immer und überall jedem, der in die Mündung einer Waffe blickt, zugestanden, dass er von einer unmittelbaren und unabweislichen objektiven Bedrohung seines Lebens ausgehen kann. Hat er die Möglichkeit, ist es ihm also in solch einer Situation erlaubt, den Angreifer zu erschiessen.

Dazu braucht es also keine neuen Gesetze. Interessant, dass die Befürworter dieser neuen Gesetze aber immer genau diese Situation als Begründung angeben. Wenn man mit einer Schusswaffe bedroht werde, könne man nicht warten, bis die Kugel den Lauf verliesse, bis man selbst schiesst. Damit lenken sie erfolgreich von der eigentlichen Veränderung ab, die das Gesetz beinhaltet: Man macht es nicht mehr von der objektiven Situation abhängig, ob eine Bedrohung besteht, sondern von subjektiven Gefühlen. Ein Mann, der versichert, er habe sich bedroht gefühlt, geht straffrei aus.

Mord als gute Idee?
Dies öffnet kriminellen Elementen Tür und Tor. Will man jemanden ermorden, braucht man nur einen Streit mit ihm vom Zaum zu brechen, sich bedroht fühlen und denjenigen dann erschiessen.

Tatsächlich sind die Texte der entsprechenden Gesetze interpretierbar, was die Frage der subjektiv gefühlten Gefahr betrifft. Die Befürworter sagen, dies sei nicht im Gesetz festgelegt, aber dann bräuchte man es gar nicht.

So ist in Miami auch bereits der erste Fall aufgetreten, in dem dies Gesetz angewandt wird. Ein Abschleppunternehmer hatte ein falsch geparktes Fahrzeug abgeschleppt. Als der Fahrer das Auto abholen kam, versuchte er mit dem Wagen davonzufahren, ohne die Gebühren bezahlt zu haben. Der Abschlepper erschoss ihn, offenbar in der Furcht, das Geld nie zu sehen. Er gibt an, er sei davon ausgegangen, dass der Fahrzeug-Eigner ihn überfahren wollte. Der Fall ist bisher noch nicht bis zu höheren Gerichten durchgedrungen.

Was wäre die Konsequenz, wenn der Staat flächendeckend den speziellen Schutz des Lebens durch die hohe Strafandrohung zurückzieht? Jeder einzelne, der es sich leisten kann, muss sich Waffenarsenale zulegen, sich mit anderen zu bewaffneten Banden zusammentun, um sein Leben und das seiner Familie zu schützen. Das Land zerfällt in Gebiete, in denen bewaffnete Gruppen herrschen, es wird Warlord-Country, so wie in Afghanistan oder im Kongo oder ein Gangolandia, wie es in einigen Ghettos schon der Fall ist. Zustände ähnlich wie in einigen Gebieten des früheren Wilden Westen.

Ist dies wirklich die Zukunft? Es scheint so, wenn es uns nicht gelingt, den Kapitalismus zu stürzen. Die Grosskonzerne und Grossbanken beginnen bereits teilweise begonnen den Vorteil, den ihnen die Nationalstaaten brachten, geringer einzuschätzen als die Nachteile, die eine Unterordnung unter nationales Recht ihnen bringt. Im gleichen Masse, wie der verbissene Konkurrenzkampf zwischen ihnen immer schärfer wird, wie manche von ihnen sich der Zahlungsunfähigkeit oder der Übernahme durch Konkurrenten gegenübersehen, werden ihre Versuche, die Profite zu erhöhen, immer verzweifelter, denn sie bekommen das Gesetz vom tendenziellen Fall der Profitrate zu spüren, das Karl Marx bereits vor über hundert Jahren entdeckte.

So wird die Endphase des kapitalistischen Regimes von seinem Übergang in die kapitalistische Barbarei bestimmt, die genau dieses Gesicht hat.