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UNO bittet Schweiz um Unterstützung in Libanon

Bern – Der libanesische Staatspräsident Emile Lahoud bat die Schweiz um Hilfe bei der Aufklärung des Attentats, doch die Schweiz lehnte ab und wollte keine Experten entsenden. Das Gesuch bezog sich auf Sachverständige auf den Gebieten Sprengstoff und DNA-Analysen. „Das EDA fühlt sich durch das Vertrauen, das die libanesischen Behörden der Schweiz bezeugen, geehrt“, liess das EDA letzte Woche verlauten. Es sei davon überzeugt, dass der Untersuchung zu der Ermordung Hariris alle notwendige Hilfe zuteil werden müsse, um zu schnellen und unanfechtbaren Ergebnissen zu führen. Weiter teilte die Behörde mit, dass die UNO im Libanon bereits eine Untersuchungs-Kommission eingesetzt hätte. Der Untersuchungs-Kommission hätten die libanesischen Behörden bereits eine enge Kooperation zugesagt. Deshalb habe sich das EDA zu diesem Schritt entschlossen und will nur handeln, wenn sie von der UNO ersucht wird. Das UNO-Team war bereits am letzten Freitag in Beirut eingetroffen. Die drei hochrangigen irischen Polizeibeamten kündigten „unvoreingenommene und gründliche“ Ermittlungen an. Das Team kann nach UNO-Angaben ihre Nachforschungen auch auf andere Länder ausweiten.

Rafik Chlala, Sprecher des libanesischen Präsidenten, zeigte sich über die Antwort der Schweiz „schockiert“. „Wir hätten es sehr gerne gesehen, wenn die Schweiz als befreundeter Staat bei diesem Ereignis, das unser Land schwer erschüttert hat, an unserer Seite gestanden hätte“, sagte er. Man wolle nun die genauen Gründe für die Absage Berns erfahren. Vielleicht könne man dennoch von den Schweizer Kenntnissen profitieren. „Wir wissen immer noch nicht, wie sich das Attentat abgespielt hatte und welche Art Sprengstoff verwendet wurde“, fügte er an.

Nun hat die UNO die Schweizer Behörden um Unterstützung bei der Untersuchung des Mordanschlags auf den früheren Ministerpräsidenten Rafik Hariri ersucht. Um welche Art der Unterstützung die Schweiz gebeten wurde, wollte EDA-Sprecherin Carine Carey nicht sagen. Die Anfrage sei vom Leiter der UNO-Mission und Irlands stellvertretendem Polizeichef, Peter Fitzgerald, im Einverständnis mit den libanesischen Behörden unterbreitet worden, teilte das EDA heute Mittwoch mit. Sie werde gegenwärtig geprüft. Wie lange die Prüfung des Gesuchs dauern wird, war nicht zu erfahren.

03.03.2005, EDA: Die Schweiz antwortet positiv auf die Anfrage der „UN Fact Finding Mission im Libanon“

Der schweizerische Botschafter im Libanon erteilte Peter FitzGerald, dem Chef der „UNO Fact Finding Mission im Libanon“, heute eine positive Antwort auf die UNO-Anfrage, der Mission Schweizer Experten – namentlich Sprengstoff- und Spurensicherungsspezialisten – zur Verfügung zu stellen.

Die libanesischen Behörden hatten die Schweiz ursprünglich ebenfalls um Hilfe gebeten. Angesichts der Entsendung der Mission von Herrn FitzGerald in den Libanon hatte das EDA jedoch beschlossen, Schweizer Experten nur aufgrund einer ausdrücklichen Anfrage der UNO und unter deren Leitung zur Verfügung zu stellen. Die UNO und die libanesischen Behörden haben diesen Standpunkt akzeptiert. Die Entsendung der Schweizer Experten, die in das Team von Herrn FitzGerald integriert werden, wird vom Bundesamt für Polizei koordiniert. Die Experten reisen in den nächsten Tagen nach Beirut.

vermischtes

Angebliche Misshandlungen durch SWISSCOY-Soldaten: Untersuchungsergebnis

Bern – Ein Gefreiter des Österreichischen Bundesheeres warf Angehörigen der SWISSCOY in einer Beschwerde vom Dezember 2004 vor, dass er von ihnen im Rahmen von KFOR-Übungen in Österreich Ende März 2004 misshandelt worden sei. Die vorläufige Beweisaufnahme des Untersuchungsrichters des Militärgerichts 6 hat ergeben, dass das Verhalten der an den Übungen teilnehmenden schweizerischen Militärpolizisten und eines für die Campsicherheit zuständigen schweizerischen Offiziers weitgehend rechtmässig war. Einzig eine Leibesvisitation sei in unverhältnismässiger Weise durchgeführt worden, weshalb der Untersuchungsrichter beantragt, die an der Leibesvisitation Beteiligten disziplinarisch zu bestrafen. Der Untersuchungsbericht stellt jedoch auch Fehler bei der Übungsleitung fest. Diese hätten dazu geführt, dass ein ungeeigneter und mangelhaft instruierter Soldat als „Role Player“ in Polizeiübungen eingesetzt wurde. Fehlende Schiedsrichter, nicht weitergeleitete Beschwerden und mangelhafte Koordination haben dazu geführt, dass die Probleme nicht rechtzeitig erkannt wurden. Die Verantwortung für diese Fehler ist sowohl von den schweizerischen wie auch von den österreichischen Mitgliedern der Übungsleitung zu tragen. Die Schweizer Militärjustiz hat nun eine Zusammenfassung der Untersuchungsberichte veröffentlicht:

Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse

Der Untersuchungsrichter des Militärgerichts 6 wurde am 23. Dezember 2004 vom Kommandanten SWISSINT (Kompetenzzentrum für friedensfördernde Auslandeinsätze der Schweizer Armee) beauftragt, die gegen die schweizerischen Teilnehmer am gemeinsamen „Force Integration Training“ der SWISSCOY (schweizerisches Kontingent der friedenserhaltenden Mission der NATO im Kosovo, KFOR) und der AUCON (österreichisches Kontingent der KFOR) erhobenen Vorwürfe im Rahmen einer vorläufigen Beweisaufnahme zu untersuchen. Den Teilnehmern wurde vorgeworfenen, während den Übungen vom 26., 29. und 31. März 2004 in Götzendorf (Österreich) den Gefreiten S., damals Rekrut des Österreichischen Bundesheers, misshandelt zu haben. Von der SWISSCOY nahmen 12 Militärpolizisten (davon eine Frau) sowie ein Offizier teil, der für die Sicherheit im KFOR-Camp zuständig war. Der Untersuchungsrichter legt heute seinen Schlussbericht vor. Aufgrund der nachfolgend aufgeführten Massnahmen kam er zu folgendem Ergebnis:

1. Welche Untersuchungsmassnahmen wurden durchgeführt?
Die vorläufige Beweisaufnahme verfolgt den Zweck, Beweismittel zu beschaffen oder zu ergänzen, insbesondere bei unbekannter Täterschaft und ungeklärtem oder verwickeltem Sachverhalt. Zudem soll sie Klarheit darüber verschaffen, ob eine strafbare Handlung disziplinarisch oder militärgerichtlich zu erledigen sei. Der Untersuchungsrichter hat zu diesem Zweck folgende Untersuchungsmassnahmen durchgeführt:

– Einvernahme der schweizerischen Beteiligten an den fraglichen Übungen;
– Einvernahme des österreichischen Gefreiten S., der die Misshandlungsvorwürfe erhoben hat;
– Einvernahme von Ausbildungsverantwortlichen der SWISSINT und der schweiz. Militärpolizei;
– Einsetzen eines zivilen Sachverständigen, der ein Gutachten über die Rechtmässigkeit der Vorgehensweise der schweiz. Militärpolizisten während den fraglichen Übungen erstellte;
– Einsichtnahme in die Protokolle der von den österreichischen Untersuchungsbehörden durchgeführten Einvernahmen mit den Beteiligten des Österreichischen Bundesheeres sowie mit dem Gefreiten S.;
– Koordination der Untersuchungsmassnahmen der österreichischen und der schweizerischen Untersuchungsbehörden.

2. Wie wurden die Übungsteilnehmer und der Role Player vor den Übungen instruiert?
Die schweiz. Militärpolizisten nahmen unmittelbar vor ihrem Einsatz im friedensfördernden Dienst im Kosovo an einem Force Integration Training (FIT) in Götzendorf (Österreich) teil, dessen Zweck das Üben des Zusammenspiels der einzelnen Länderkontingente im bevorstehenden gemeinsamen Einsatz im Kosovo sowie die Aubildung der einzelnen Truppenelemente waren. Die schweiz. Teilnehmer wurden bereits während ihrer Ausbildung in der Schweiz auf ein hohes Gefahrenpotential sensibilisiert. Unmittelbar vor dem FIT wurde die Bedrohungslage dem aktuellen Lagebild im Kosovo angepasst, die auch für die Übungsanlage in Götzendorf übernommen wurde. Diese Bedrohungslage wurde den Militärpolizisten als „hoch“ dargestellt.
Die Militärpolizisten wurden dahingehend instruiert, dass während den Übungen in Götzendorf nicht zwischen Übung und Ernstfall zu unterscheiden sei. Der Ernstfall solle mit den Übungen 1:1 geprobt werden, ansonsten verschiedene Massstäbe eingeübt würden. Die Ausbildner der Militärpolizisten verlangten somit Einsatz- und nicht Übungsverhalten.
Aufgrund dieser Ausgangslage durften die Militärpolizisten annehmen, dass die während den Übungen zum Einsatz kommenden Role Player („Markeure“) entsprechend ausgewählt und instruiert sind und dass diese in die Unannehmlichkeiten, die mit ihrer Rolle in Polizeiübungen üblicherweise verbunden sind, vorgängig eingewilligt haben.
Davon konnte beim Gefreiten S. jedoch keine Rede sein. Dieser war zum Zeitpunkt der Übungen noch Rekrut und in keiner Weise geeignet, an einer Polizeiübung als Role Player mitzuwirken. Ebensowenig wurde er darüber instruiert, dass er an einer Übung der Militärpolizei mitwirken würde. Die Auswahl eines ungeeigneten Role Players, seine mangelhafte Instruktion und die zum Teil fehlende Überwachung während den Übungen führten dazu, dass der Gefreite S. von den Übungssituationen überfordert wurde.

3. Was hat sich während den Übungen ereignet, was nicht?
Dem Untersuchungsrichter standen die Aussagen der schweizerischen und österreichischen Übungsteilnehmer sowie die Aussagen des Gefreiten S. zur Verfügung. Im Wesentlichen decken sich die Schilderungen vom Ablauf der Übungen. Der Untersuchungsrichter erachtet die Aussagen des Gefreiten S. als glaubwürdig. Grundlage der Befragungen war ein Bericht, welcher der Gefreite S. im April 2004 zuhanden seiner Vorgesetzten verfasste.

Übung vom 26. März 2004 („Leibesvisitation“)
Der Gefreite S. hatten den Auftrag, die österreichische Campwache zu beüben, indem er sie über organisatorische Einzelheiten des Camps ausfragen sollte. Da die Wache nicht wusste, wie sie verfahren sollte, zog sie die Militärpolizei bei. Diese legte dem Gefreiten S. Handschellen an und brachte ihn mit einem Fahrzeug in die Einsatzzentrale der Militärpolizei. Dort angekommen musste er sich zunächst gefesselt in eine Ecke setzen. Darauf wurde er in einen separaten Raum gebracht, in welchem eine vollständige Leibesvisitation und anschliessend eine eingehende Befragung durchgeführt wurden.

Zu den Einzelheiten: Wie der Gefreite S. aussagte, habe die Militärpolizisten bei jedem Versuch, sich umzudrehen, die Handschellen nach oben gezogen, was schmerzhaft gewesen sei. Gemäss den Expertenaussagen sei es erlaubte und notwendige Polizeitechnik, mit den Handschellen einen Hebel auf das Handgelenk auszuüben, wenn der Festgenommene die Anordnungen der Polizei nicht befolge. Dies werde regelmässig so geübt und sei auch so im Reglement Militärische Polizeitechnik beschrieben. Die Versuche des Gefreiten S., sich umzudrehen, dürften von den Militärpolizisten als renitentes Verhalten qualifiziert worden sein, weshalb davon auszugehen ist, dass ein schmerzhaftes Hochziehen der Handschellen stattgefunden hat.

Der Gefreite S. sagte aus, dass er von Militärpolizisten auf schmerzhafte Weise an den Händen hochgezogen wurde, als er am Boden sass. Aufgrund der Schilderungen des Gefreiten S. kann davon ausgegangen werden, dass ihm beim Aufstehen vom Boden nachgeholfen wurde. Ob es sich dabei um ein schmerzhaftes Hochreissen oder um ein Hochhelfen mittels Armhebel gehandelt hat, kann nicht mehr beurteilt werden, da beide Techniken aufgrund der Fesselung mit Schmerzen für den Role Player verbunden sein dürften.
Aufgrund der Aussagen geht der Untersuchungsrichter davon aus, dass anschliessend eine vollständige Leibesvisitation durchgeführt wurde, d.h. dass sich der Gefreite S. vollständig ausziehen musste. Ebenso sei anzunehmen, dass er anschliessend am ganzen Körper (ohne Geschlechtsteile) von einem Militärpolizisten mit einem Einweghandschuh abgetastet wurde. Die beigezogenen Experten vertraten einhellig die Ansicht, dass es nicht nur korrekt sei, eine Leibesvisitation durchzuführen, sondern dass es vielmehr gefährlich sei, dies nicht zu tun. Bei den Waffen und Gegenständen, die es heutzutage auf dem Markt zu kaufen gebe, sei es absolut sinnvoll, eine vollständige Leibesvisitation durchzuführen. So gebe es zum Beispiel Feuerzeuge und Kugelschreiber, mit denen man schiessen könne oder etwa Kreditkarten, die auf der Rückseite mit einer Rasierklinge bestückt seien. Den Militärpolizisten kann daher grundsätzlich nicht vorgeworfen werden, dass sie eine vollständige Leibesvisitation durchgeführt haben. Einzig das Abtasten des nackten Körpers, so das Ergebnis der Untersuchung, stellt eine unverhältnismässige Massnahme dar.

Übung vom 29. März 2004 („Hausdurchsuchung“)
In dieser Übung hatte der Gefreite S. den Auftrag, eine Waffe in einem Haus zu verstecken und einen friedlichen Hausbewohner zu spielen. Die Militärpolizei hatte den Auftrag, das Haus nach Waffen zu durchsuchen. Sie musste damit rechnen, dass sich jemand im Haus befinden könnte, der diese Waffen gegen sie einsetzen würde. Die Militärpolizisten näherten sich dem Haus und drangen in dieses ein. Der Gefreite S. wurde von den Militärpolizisten zunächst im Eingangsbereich des Hauses am Boden festgehalten. Da er an dieser Stelle den anderen Militärpolizisten im Weg war, brachte man ihn etwa 20 Meter weg vom Haus, wo man ihn erneut am Boden arretierte. Danach wurde er zum Fahrzeug der Militärpolizei gebracht, welches sich hinter einem Schutzwall befand. Beim Fahrzeug wurde der Gefreite S. befragt und durchsucht, während die anderen Militärpolizisten die übrigen Räume des Hauses auf allfällige weitere Personen und auf Sprengfallen durchsuchten. Danach wurde der Gefreite S. wieder zum Haus gebracht und es wurde in seinem Beisein die eigentliche Hausdurchsuchung durchgeführt.
Zu den Einzelheiten: Die Befragungen ergaben, dass der Gefreite S. zweimal angeschrieen wurde. Einmal habe man ihn angeschrieen, sich hinzulegen, ein zweites Mal habe man ihn angeschrieen, wieder aufzustehen und das Gebäude zu verlassen. Wie die Experten ausführten, sei das Anschreien von verdächtigen Personen erlaubte und notwendige Polizeitechnik. Der Angesprochene solle verstehen, was man von ihm will. Zweitens solle er wissen, dass die Aufforderungen ernst gemeint sind und drittens gehe es auch darum, die Person zu erschrecken, damit diese keine Zeit habe, etwas zu unternehmen.

Wie der Gefreite S. aussagte, sei er ca. 20 Meter durch den Schneematsch gezerrt worden. Anschliessend sei er ca. 10 Minuten lang am Boden festgehalten worden, wobei ihm sein Gesicht zu Boden gedrückt worden sei. Die Befragungen ergaben, dass diese Aussagen zutreffen. Offenbar wurde der Gefreite S. zunächst fälschlicherweise zu nahe beim Haus am Boden arretiert. Somit war der Zugang zum Haus für die anderen Militärpolizisten erschwert, weshalb er ca. 20 Meter weiter weg vom Haus geschleift wurde. Anschliessend wurde er von der Militärpolizei am Boden festgehalten, indem er mit den Knien zu Boden gedrückt wurde. Gemäss den Expertenaussagen entspreche diese Vorgehensweise der ausgebildeten Technik. Dass der Festgenommene allerdings so lange auf diese Weise arretiert werde, sei ein Fehler. Wenn in einem Einsatz keine Handschellen zur Verfügung stünden, sei dies jedoch eine mögliche Lösung.
Anschliessend wurde der Gefreite S. zum Fahrzeug gebracht, wo eine Leibesvisitation stattfand. Diese wurde abgebrochen, bevor er sich vollständig ausziehen musste. Im Anschluss konnte sich der durchnässte Gefreite S. in das Fahrzeug der Militärpolizei setzen, um sich aufzuwärmen. Wie bereits ausgeführt, ist die Militärpolizei im Einsatz zu ihrer eigenen Sicherheit darauf angewiesen, Leibesvisitationen durchzuführen. Sie ist gestützt auf die geltenden Vorschriften auch dazu berechtigt. Die Experten bejahen sodann die Notwendigkeit der Durchführung einer Leibesvisitation auch in einer Übung. Es kann daher kein Zweifel bestehen, dass die Militärpolizisten aufgrund der Bedrohungslage vorliegend eine Leibesvisitation durchzuführen hatten – mangels geeigneter Räumlichkeit im Freien.
Der Gefreite S. gibt an, anschliessend auf schmerzhafte Weise an den Handschellen durch das Haus geführt worden zu sein. Dabei seien die Handschellen hochgerissen worden, wenn er eine Antwort gegeben habe, die den Militärpolizisten nicht passte. Wie der anwesende Schiedsrichter aussagte, sei der Gefreite S. am Arm zu den entsprechenden Orten, wo Waffen gefunden worden seien, geführt worden. Es sei möglich, dass dies schmerzhaft gewesen sei. Ein Hochreissen der Handschellen, um Aussagen zu erzwingen, könne er jedoch ausschliessen, da er sonst sicher als Schiedsrichter eingegriffen hätte. Es lässt sich somit nicht mit mehr mit Sicherheit feststellen, ob die Handschellen zu dem Zweck hochgerissen wurden, um den Gefreiten S. zu einer Aussage zu bewegen. Vielmehr dürfte es sich hierbei um das beschriebene (schmerzhafte) Herumführen an den Handschellen gehandelt haben, dies insbesondere daher, weil der bei dieser Sequenz anwesende Schiedsrichter verneint, unkorrektes Verhalten festgestellt zu haben.

Übung vom 31. März 2004 („Vorläufige Festnahme“)
Der Gefreite S. erhielt den Auftrag, gegen 04.00 Uhr mit einer Digitalkamera Fotos von der österreichischen Campwache zu schiessen und sich dann wieder zu entfernen. Falls man ihn aufhalten würde, solle er erklären, dass er Hobby-Fotograf sei und anbieten, dass er den „Film“ übergeben würde. Als er den Auftrag ausführte, wurde er von der Wache festgehalten. Diese informierte dann die schweiz. Militärpolizei, die ihn grob durchsuchte. Eine Leibesvisitation fand nicht statt. Im Übrigen hielt sie sich jedoch nicht für zuständig, da aufgrund des KFOR-Ausweises die Identität des Verdächtigen bereits feststand. Der für die Campsicherheit zuständige schweiz. Offizier ordnete in der Folge die vorläufige Festnahme des Verdächtigen an. Der Vollzug der Festnahme in einem Wohncontainer oblag der Wache, die ausschliesslich aus Angehörigen des Österreichischen Bundesheeres bestand. Wie der Gefreite S. aussagte, habe er sich trotz der Kälte nicht jederzeit ins Wachtlokal begeben dürfen, dass er lediglich zwei Semmeln, allenfalls ein Stück Butter, jedoch nichts zu trinken bekommen habe, dass er das Fenster nicht habe öffnen dürfen, um sich aufzuwärmen, dass er trotz Bitten sein Medikament gegen die Mandelentzündung nicht erhalten habe und dass entgegen seinem Wunsch sein Vorgesetzter nicht informiert worden sei.
Wie die Untersuchung ergab, war der für die Campsicherheit verantwortliche Offizier berechtigt, die vorläufige Festnahme anzuordnen. Ebenso war die Wache berechtigt, Personen festzuhalten. Ebenso wurde festgestellt, dass die Festnahme vor dem gegebenen Hintergrund verhältnismässig war. An der Rechtmässigkeit der Festnahme bestehen somit keine Zweifel.

Die Betreuung des Gefreiten S. nach der Festnahme oblag der (österreichischen) Wache, weshalb diesbezüglich den schweiz. Militärpolizisten und dem für die Campsicherheit zuständigen Offizier kein Vorwurf gemacht werden kann. Die Anschuldigungen des Gefreiten S. betreffend Verweigerung der Medikamente, Verweigerung von Getränken etc. richten sich ausschliesslich an die Wache. Da sich diese ausnahmslos aus Angehörigen des Österreichischen Bundesheers zusammensetzte, die ihrem eigenen Recht unterstehen, kann die Beurteilung ihres Verhaltens nicht Bestandteil dieses Verfahrens sein. Der Gefreite S. sagte zudem aus, dass er bei dieser Übung kein unkorrektes Verhalten der schweiz. Militärpolizisten feststellen konnte.
Was sich nicht ereignet hat:

– Der Gefreite S. musste sich insgesamt nur einmal und nicht dreimal vollständig ausziehen.
– Bei den Leibesvisitationen war keine Frau anwesend;
– Bei keiner Übung hatte der Gefreite S. explizit die Militärpolizisten darum ersucht, die Übung abzubrechen.
– Es wurden keine unerlaubten Zwangsmassnahmen angewendet mit dem Zweck, Informationen zu erhalten.
– Es fand keine Verhaftung statt, die von einem Untersuchungsrichter anzuordnen wäre.

4. Was war korrekt, welche Fehler wurden gemacht?
Die Untersuchung hat ergeben, dass die Handlungsweise der Militärpolizisten während den Übungen bis auf eine Ausnahme dem ausgebildeten Verhalten entsprach und angesichts der erhöhten Bedrohungslage auch verhältnismässig war. Die Ausnahme betrifft das Abtasten des unbekleideten Körpers während der Leibesvisitation vom 26. März 2004. Diese Massnahme erscheint im vorliegenden Fall als unnötig oder hätte zumindest durch eine mildere Massnahme ersetzt werden können. Aus diesem Grund ist sie als unverhältnismässig zu qualifizieren. Wie es bei Übungen naturgemäss vorkommt, waren zudem einzelne Abläufe noch verbesserungswürdig, weshalb auch Wiederholungen von Übungssequenzen stattfanden. Ein strafrechtlicher Vorwurf kann den Beübten aus diesem Grund jedoch nicht gemacht werden.

Dagegen wurden bei der Auswahl, bei der Instruktion und bei der Überwachung des Role Players grundlegende Fehler begangen. Wie bereits erwähnt, war der damalige Rekrut S. in keiner Weise geeignet, an Polizeiübungen teilzunehmen. Zudem wurde er nur auf eine tiefe Gefahrenlage vorbereitet, während die Militärpolizisten aufgrund der erhaltenen Instruktionen von einer hohen Gefährdung ausgehen mussten. Der Umstand, dass der Role Player nur mündlich instruiert wurde und kein Rollenblatt bei sich trug, erschwerte die Situation zusätzlich. Dem für die Instruktion der Role Player zuständigen österreichischen Offizier war offenbar auch nicht bewusst, dass die Militärpolizei bei diesen Übungen mitwirken würde. Zudem bestand kein Ausstiegsszenario, weshalb der Gefreite S. auch nicht wusste, wie er die Übungen beenden konnte. Da er zu keinem Zeitpunkt einen expliziten Abbruch der Übung forderte, sahen die beübten Militärpolizisten auch keinen Grund, die Übungen abzubrechen. Zudem war für sie kaum erkennbar, welches Verhalten des Gefreiten S. „echt“ war und welches Teil der Rolle und somit gespielt war.

Als Fehler erwies sich auch, dass bei zwei der drei Übungen (26. und 31. März 2004) kein Schiedsrichter anwesend war, der die Übung abbrach. Dieser hätte eingegriffen können oder die Übungen rechtzeitig abbrechen können. Dies wäre schon deshalb erforderlich gewesen, weil die beiden erwähnten Übungen, die gemäss Drehbuch ausschliesslich der Beübung der Campwache dienen sollten, einen planwidrigen Verlauf nahmen, als die Militärpolizisten in die Übung eintraten. Dass dies nicht vorgesehen war, wussten weder die Campwache, noch die Militärpolizisten, noch der für die Campsicherheit verantwortliche Offizier, noch der Gefreite S., wodurch eine Situation eintrat, auf die niemand vorbereitet war. Wäre ein Schiedsrichter anwesend gewesen, so hätte er den planwidrigen Verlauf der Übung stoppen können. Da diese beiden Übungen jedoch nicht für das Beüben der Militärpolizei vorgesehen waren, hatten die schweizerischen Militärpolizei-Instruktoren von deren Existenz auch gar keine Kenntnis. Weshalb der für das Beobachten der beiden Übungen zuständige Angehörige des Österreichischen Bundesheers entweder nicht zugegen war oder die Übungen nicht abbrach, als diese einen unvorhergesehenen Verlauf nahmen, konnte durch die Untersuchung nicht geklärt werden.

Der Gefreite S. berichtete seinem Vorgesetzten (ein Hauptmann des Österreichischen Bundesheeres) nach jeder Übung von den für ihn sehr unangenehmen Erfahrungen. Da dieser versprach, dass sich solches nicht wiederholen würde, hatte sich der Gefreite S. weiterhin als Role Player zur Verfügung gestellt. Dieser Vorgesetzte leitete jedoch die Beschwerden erst nach der dritten Übung weiter, weshalb erst danach ein schweiz. Mitglied der Übungsleitung von den Beschwerden erfuhr, jedoch auch jetzt noch nur bruchstückhaft. Dass die Beschwerden des Gefreiten S. nicht unverzüglich weitergeleitet wurden, erwies sich schon deshalb als Fehler, weil ihm dadurch die zweite und dritte Übung mit grosser Wahrscheinlichkeit hätte erspart werden können. Vom ganzen Ausmass der Beschwerden erfuhr die SWISSCOY erst Mitte April. Eine im Anschluss an die dritte Übung durchgeführte Inspektion deckte jedoch die Differenzen bezüglich der verschiedenen Ausgangslagen auf, weshalb von nun an den schweiz. Militärpolizisten keine österreichischen Role Player mehr zur Verfügung gestellt wurden.
Auswahl, Instruktion und Überwachung der Role Player oblagen nicht den schweiz. Militärpolizisten. Vielmehr durften sie davon ausgehen, einen geeigneten und ausreichend instruierten Role Player vor sich zu haben. Dass dies nicht zutraf, erfuhren sie erst nach der dritten Übung. Ebensowenig war für sie die nicht vorhandene Eignung des Role Players erkennbar. Die Militärpolizisten mussten daher nicht von sich aus erkennen, dass etwas nicht stimmte. Vielmehr gingen sie davon aus, dass es sich um einen schwierigen Auftrag handeln würde. Bei der Beurteilung der Rechtmässigkeit des Verhaltens der Militärpolizisten bei den einzelnen Vorfällen legte der Untersuchungsrichter deshalb jenen Massstab an, der zur Anwendung käme, wenn es sich um einen gut instruierten und zumindest durchschnittlich geeigneten Role Player gehandelt hätte.

5. Welche strafrechtlichen Konsequenzen sind zu ziehen?
Die Untersuchung hat ergeben, dass das Abtasten der gesamten Körperhaut (ohne Geschlechtsteil) während der Leibesvisitation unverhältnismässig gewesen ist, was ein fahrlässiges Nichtbefolgen von Dienstvorschriften (Art. 72 Abs. 2 MStG) darstellt. Da es sich vorliegend um eine Übung gehandelt hat, in der es möglich sein muss, Fehler zu begehen, und da die Übung nicht beaufsichtigt war, kann vorliegend von einem leichten Fall ausgegangen werden. In einem solchen ist eine disziplinarische Bestrafung geboten. Der Untersuchungsrichter beantragt aufgrund der vorliegenden Umstände, dass auch bei dieser Bestrafung das Strafmass für die Teilnehmer an der fraglichen Leibesvisitation (ein Oberleutnant und zwei Wachtmeister der Militärpolizei) im untersten Bereich anzusiedeln sei.

6. Wer trägt die Verantwortung für die Führungsfehler?
Die fraglichen Übungen standen formell unter österreichischer Übungsleitung. Daraus abzuleiten, dass diese die volle Verantwortung für die gemachten Führungsfehler zu tragen habe, wäre jedoch zu einfach. Die Ursachen der aufgeführten Fehler sind mit grosser Wahrscheinlichkeit auf eine mangelhafte Abstimmung der im Vorfeld an die Übungsteilnehmer und an die Role Player erteilten Instruktionen sowie auf Koordinationsfehler zurückzuführen. Diese Versäumnisse hätten sowohl von den österreichischen wie auch von den schweizerischen Mitgliedern der Übungsleitung erkannt werden sollen, weshalb beide Seiten für die aufgetretenen Pannen die Verantwortung zu übernehmen haben. Ein strafbares Verhalten konnte jedoch nicht festgestellt werden.

7. Warum wurden die Untersuchungen erst Ende Dezember 2004 aufgenommen?
Mit Schreiben vom 13. April 2004 bat der österreichische Kompaniekommandant, dem der Gefreite S. unterstellt war, einen ihm bekannten Stabsoffizier der SWISSCOY schriftlich, dem Gefreiten S. ein paar Zeilen zukommen zu lassen, in denen sein Einsatz und sein Engagement gewürdigt würden. Der Kompaniekommandant zeigte sich davon überzeugt, dass das „leicht eingedrückte militärische Weltbild“ des Gefreiten S. durch ein solches Schreiben „wieder ins Reine gebracht“ würde. Mit diesem Schreiben des österreichischen Offiziers erfuhr auch erstmals ein Schweizer vom vollen Umfang der Anschuldigungen. Der Kontingentskommandant der SWISSCOY, der vorher von den Ereignissen in Götzendorf keine Kenntnis hatte, nahm aufgrund des Schreibens des österreichischen Kompaniekommandanten an, dass die Angelegenheit tatsächlich mit einem entsprechenden erklärenden Schreiben an den Gefreiten S. erledigt werden könne. Aus diesem Grund verzichtete er auch, die Militärjustiz einzuschalten. Im Juni wurde von der SWISSCOY wunschgemäss ein Schreiben der besprochenen Art mit einem Buch über die Schweizer Armee an den österreichischen Kompaniekommandanten geschickt, der beides an den Gefreiten S. weiterleitete. Dieser habe sich darauf weder bei seinem früheren Kompaniekommandanten, noch bei der SWISSCOY noch einmal gemeldet. Wie der Gefreite S. jedoch später zu Protokoll gab, schätzte er den Wiedergutmachungsversuch der Schweizer positiver ein, als wenn gar nichts passiert wäre. Mit Schreiben vom 13. Dezember reichte die Mutter des Gefreiten S. beim Bundesminister für Landesverteidigung Beschwerde ein, von welcher der Kommandant SWISSINT umgehend in Kenntnis gesetzt wurden. Er ordnete unverzüglich eine vorläufige Beweisaufnahme an.

8. Ist es gerechtfertigt, von Folter zu sprechen?
In öffentlichen Reaktionen auf das Bekanntwerden der Vorwürfe des Gefreiten S. wurde wiederholt der Begriff der Folter verwendet. Folter wird grundsätzlich anhand von drei Merkmalen definiert. Erstens muss Folter grosse seelische oder körperliche Schmerzen verursachen. Das heisst, Folter muss von einer gewissen Intensität sein. In körperlicher Hinsicht müssen Schmerzen oder Leiden das Ausmass einer erheblichen Körperverletzung erreichen, welche im strafrechtlichen Sinne je nach dem entweder als erhebliche einfache Körperverletzung oder als schwere Körperverletzung zu qualifizieren sind. Zweitens dient Folter im Sinne der Folterdefinition einem bestimmten Zweck, d.h. sie wird absichtlich bzw. zielgerichtet angewendet, um ein bestimmtes Ziel, z.B. eine Aussage, die Unterwerfung oder ähnliches zu erreichen. Drittens liegt nur dann Folter vor, wenn diese von einem Staatsorgan oder zumindest mit dessen Billigung praktiziert wird.

Wohl stellt die Behandlung, die der Gefreite S. erleiden musste, gegebenenfalls eine körperliche und seelische Erniedrigung dar. Jedenfalls hat er sie offensichtlich so empfunden. Ebenso ging das fragliche Verhalten von einem staatlichen Organ, nämliche von Armeeangehörigen, aus. In keinem Fall wurde jedoch nur annähernd die Intensität der Folter erreicht. Der Untersuchungsrichter kommt zudem zum Schluss, dass es in jedem Fall auch an einem systematischen und zielgerichteten Vorgehen der Militärpolizisten fehlte, das darauf ausgerichtet gewesen wäre, die Willensfreiheit oder die Widerstandskraft des Gefreiten S. zu brechen. Auch wenn das Folterverbot absolut gilt und weder versuchsweise, noch im Rahmen einer Übung noch aus anderen Gründen durchbrochen werden darf, fehlt es an der Absicht, durch Foltermassnahmen einen Zweck zu erreichen, erscheinen doch die Schmerzen oder das Leiden des Opfers bloss als Konsequenz des grösstenteils recht- und verhältnismässigen Handelns der Übenden und nicht als eigentlicher Zweck deren Handelns. Dies geht auch schon daraus hervor, dass die Übungsteilnehmer von der Einwilligung des Role Players in die mit der Übung verbundenen Unannehmlichkeiten ausgehen durften. Dass der Gefreite S., der mit einer Behandlung wie in einem Ernstfall nicht rechnen konnte, das Verhalten der Militärpolizisten als menschenunwürdig und erniedrigend empfunden hat, konnten die Übungsteilnehmer nicht wissen. Es ist auch anzunehmen, dass sie den Gefreiten S. sicher anders behandelt hätten, wenn sie gewusst hätten, dass es sich um einen Rekruten handelt, der in keiner Weise über die Voraussetzungen eines Role Players in einer Polizeiübung verfügte. Aus diesen Gründen rechtfertigt es sich nicht, im vorliegenden Fall den Begriff der Folter anzuwenden. Die Vorkommnisse in Götzendorf sogar in die Nähe der an irakischen Gefangenen verübten Verbrechen zu bringen, ist jedoch nicht nur abwegig, sondern erscheint mit Blick auf das Ausmass der Leiden, welche diese Opfer über sich ergehen lassen mussten, sogar als zynisch.

spionage

Italienischer Geheimdienstchef angeklagt

Der Chef der italienischen Geheimdienste, Mario Mori, ist wegen der Verschleppung von Anti-Mafia-Ermittlungen angeklagt worden. Mori bot nach der Bekanntgabe der Anklage gegen ihn seinen Rücktritt an, doch Innenminister Giuseppe Pisanu lehnte dies ab.


Schmutziges Spiel mit dem Geheimdienst

Mori liess sich Jahre lang als Held bei der Festnahme des berüchtigten Paten Salvatore „Totò“ Riina feiern. Riina war nach seiner Festnahme mehrmals zu lebenslanger Haft verurteilt worden, unter anderem wegen der Ermordung des Anti-Mafia-Richters Giovanni Falcone und des bekannten Mafia-Strafverfolgers Paolo Borsellino. Doch die Carabinieri sollen damals, 1993, ein schmutziges Spiel gespielt haben: Als der Staatsanwalt die Durchsuchung der Riina-Villa in Palermo forderte, riet Mori ab. Es sei besser, die Villa mit Kameras zu überwachen, um eventuelle Komplizen zu erwischen. Dann wurden die Kameras noch am gleichen Tag abgeschaltet – und fast drei Wochen blieb die Mafia-Villa unbewacht. Als schließlich die Fahnder anrückten, war sie komplett ausgeräumt. Möglicherweise belastendes Material war Ermittlern zufolge zu diesem Zeitpunkt längst aus dem Anwesen verschwunden.

Seither hält sich hartnäckig der Verdacht, der heutige Cosa-Nostra-Chef Bernardo „der Traktor“ Provenzano habe „Totò“ Riina an die Carabinieri verkauft und im Gegenzug die Zusage erhalten, er könne sämtliches Beweismaterial abtransportieren lassen – darunter auch eventuell Belastendes über Kontakte zwischen Politik und Mafia. Provenzano wird seit über 40 Jahren wegen Mordes gesucht, bislang ohne Erfolg. Das einzige Foto von ihm stammt aus dem Jahr 1959 und niemand weiß, wie er heute aussieht und wie groß die Ähnlichkeit zu dem Phantombild ist, auf dem ihm mit Computerhilfe Falten und graue Haare verpasst wurden. Mal hiess es, Bernardo Provenzano sei in einem Spital in Palermo, mal in einer Klinik in Genua. Zu einer Festnahme führten die Spuren allerdings nie. Ob der Prozess Licht in die Dunkelkammer der italienischen Geheimdienste bringt, ist ungewiss. Der für die Dienste zuständige Staatssekretär Gianni Letta sprach Mori sein Vertrauen aus. Vize-Regierungschef Gianfranco Fini sprach von einem „skandalösen“ Exzess der Staatsanwaltschaft. Der Prozess gegen Mori soll im April beginnen.

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Fallout an Heroin

Stephan Fuchs – Im afghanisch-sowjetischen Krieg haben Spezialisten für verdeckte Kriegsführung unter dem Deckmantel „Humanitäre Hilfe“ tonnenweise Waffen in die Bunker und Stellungen der Mudschaheddin gebracht. Auf dem gleichen Weg wurde Pakistan, Europa und Amerika mit Opium und Heroin überschwemmt. Die gleichen Spezialisten sind im neuen Krieg, gegen den Terrorismus, frisch reaktiviert worden. Tonnen von Heroin haben den Westen überschwemmt.


Auch ihn muss man zu den Kriegsopfern zählen. Photo by Karen Kasmauki

Hergé, der Vater der Tintin-Geschichten, war ein begnadeter Beobachter. Bereits 1934 veröffentlichte er „le Lotus bleu“, der Blaue Lotus, das im fernen China die verdeckten Operationen der Japaner als Vorbereitung zur Invasion im Norden Chinas und zur Okkupation Shanghais 1937 beschreibt. Das Schmiermittel jener geheimen Operationen, die der Zeichner von einem finsteren Charakter Namens Mr. Mitsuhirato ausführen lässt, ist Opium. Es ist immer noch Opium.

Rund fünf Dekaden später im Jahre 1985 unterzeichnet der einstige Westernheld und damalige Präsident Ronald Reagan die „National Security Decision Directive 166“, welche eine stufenweise erhöhte, verdeckte Militärhilfe an die Mudschaheddin vorsah und klarmachte, dass der geheime Afghanische Krieg ein Ziel hatte: Die sowjetischen Truppen durch verdeckte Aktionen zu besiegen. Die Direktive wurde unter anderem von Bush Senior veranlasst.

Amerikanische Hilfe
Die amerikanische Hilfe begann mit einer dramatischen Erhöhung der Waffenlieferungen, auf jährlich 65.000 Tonnen sowie einem unablässigen Strom von CIA-Spezialisten und militärischen Ausbildern nach Pakistan und Afghanistan. Unter dem Mantel „Humanitäre Hilfe“ ließen sich leicht Panzerabwehrraketen, Stingerraketen und sonstiges Hightech-Material in die Berge bringen. Mit Mulis, Pferden und Lastern sind die schweren Waffen in Stellung und in die von der CIA gesponserten Bunker gebracht worden. Um das „humanitäre“ Kriegsmaterial und die enormen Bestechungsgelder zu finanzieren, wurden entlang der afghanisch-pakistanischen Grenze Hunderte von Heroinlabors aufgebaut, ein nicht endender Strom von Gift floss auf dem gleichen Weg mit den Mulis, Pferden und Lastern wieder zurück nach Pakistan, Europa und Amerika.

Vor dem sowjetisch-afghanischen Krieg war die Opiumproduktion in Afghanistan und Pakistan auf kleine regionale Märkte ausgerichtet. Innerhalb von zwei Jahren wurde die Region plötzlich zum weltweit größten Heroinproduzenten der Welt und 1999 produzierte Afghanistan rund 80% des illegalen Heroin-Verbrauchs. In Pakistan schnellte in den 80er Jahren der Wachstum von nahezu null auf 1,5 Millionen Opium- und Heroinsüchtige!

Nach Schätzungen der indischen Regierung war das Heroingeschäft Pakistans mit einem Volumen von 11 Mrd. Dollar im Jahre 1999 um 30% größer als der gesamte Staatshaushalt, der ohne diese Schatten-finanzierung nach zehn Jahren Rezession und Atombombenprogramm längst kollabiert wäre. 1995 gab der frühere CIA-Direktor der afghanischen Operation, Charles Cogan, zu, dass die CIA den Drogen-krieg tatsächlich dem Kalten Krieg untergeordnet hatte: „Unser Hauptziel war, den Sowjets soviel Schaden wie möglich zuzufügen. Wir hatten nicht die Möglichkeit auch noch den Drogenhandel zu verfolgen. Jede Situation hat unerwünschte Nebeneffekte, einen Fallout… ja, es gab einen Fallout an Drogen. Aber das Hauptziel haben wir erreicht: die Sowjets verließen Afghanistan.“ Der „Fallout“ an Heroin und Opium vom letzten Jahr 2004 war so hoch wie schon lange nicht mehr.

Heroin in Tonnagen
Über die Balkanroute sickerte so das Heroin insgesamt in metrischen Tonnen nach Westeuropa. Der Mohnanbau der Mudschaheddin, und später der Taliban, diente weitgehend den US-amerikanischen geopolitischen Interessen. Der Drogenhandel des Goldenen Halbmonds wurde seit 1990 dazu benutzt die bosnische Armee und die Kosovo Befreiungsarmee (UCK) zu finanzieren und auszurüsten. Jane Defense Weekly bestätigt in diesem Zusammenhang auch, dass Al-Qaida-Söldner in den Reihen der UCK-Einheiten bei Einfällen in Mazedonien Seite an Seite mit „privaten“ Ausbildern der amerikanischen Söldnerfirma MPRI gestanden haben! Military Professional Resources Inc. (MPRI) ist eine privatisierte Söldnerfirma, die für das Pentagon arbeitet und arbeitet da, wo es für die offizielle Regierung Peinlichkeiten geben könnte. Vorwiegend den totalitären und offiziell geächteten Militär-Regimes bringen sie militärische Entwicklungshilfe, um deren Effizienz des Tötens zu steigern.

Immer wieder die Gleichen. System?
Auf rund 200 Milliarden US Dollar werden die jährlichen Erträge aus dem Goldenen Halbmond geschätzt. Diese Gelder müssen freilich von viel Blut gereinigt werden. Auch hierfür haben die verdeckt operierenden Agenten ein Spinnennetz aus Anwälten, Parabanken und Scheinfirmen. Eine davon, war die Shakarchi Trading in Zürich. Über das Netzwerk liefen Gelder zum heimlichen Waffenkauf und auf derselben Schiene zurück die Gelder aus dem Drogenverkauf. Die ehemalige Genfer Nationalrätin Aubry Genevieve hat sich 1994 im Schweizer Bundeshaus stark für Shakarchi eingesetzt, damit dieser den Schweizer Pass bekomme. Sie war gleichzeitig stark engagiert in der Bewegung „Jugend ohne Drogen“ und war Mitglied des „World Anti-kommunist Leage“ WACL, eine stramm rechts bis neonazistische Organisation im Kampf gegen den Kommunismus. Chef des WACL war der amerikanische General ad. John Singlaub, einer der großen in der Kunst verdeckter Kriegsführung.

Damals, als die Mudschaheddin siegreich die Sowjets vertrieben und den Westen vor dem Kommunismus bewahrt haben, stolperten einige der CIA- und Pentagon-Kämpfer über das viele Geld oder vielleicht auch über das Blut. Freilich hat die Zwiebel nur die äußersten Schalen abgestoßen, das Netzwerk ist eine Hydra. Viele von ihnen finden sich im Stab und vor allem in externen Beraterpositionen des jetzigen amerikanischen Präsidenten George W. Bush wieder. Es scheint, als werde Amerika die Geister, die Vater Bush im kalten Krieg gerufen hat, nicht mehr los.

Blutsbrüder – Waffenbrüder: Heroin & Waffen
So zeigten die pensionierten Agenten eine euphorische Tätigkeit, als es darum ging die „richtigen“ Leute an die „richtigen“ Positionen in Afghanistan zu hieven. In aller Heimlichkeit erliess Präsident Bush bereits Ende September 2001 eine brisante Direktive: erweiterte finanzielle Unterstützung, damit die Warlords der Nordallianz bei den Russen Waffen kaufen konnten, die sie bei den Angriffen gegen die Taliban benötigt haben. Weiter hat Bush die CIA und andere Agenturen zur vollen Unterstützung der so genannten Rom-Gruppe des ehemaligen Königs von Afghanistan, Zahir Schah, ermächtigt. Die Rom-Gruppe wurde von etlichen Mudschaheddin und Generälen vertreten, die bereits bei Reagan und Bush Senior des Öfteren zu Gast waren.

Um die Rom-Gruppe schwirren wie fleißige Bienchen die Experten für verdeckte Kriegsführung und bringen Erfahrungen aus den Kriegen von Vietnam, Laos, Kambodscha, Burma, Kolumbien und Afghanistan mit. Überall wo sie die Finger mit drin hatten, haben sie sich mit irgendwelchen Banditen und Warlords verbrüdert, ist Terrorismus, Fanatismus, Folter und Heroin wie ein Pilz gewuchert und das Blut junger, guter Menschen geflossen. Auch bei uns im Westen: Wer hat sie noch nie gesehen – die elenden Gestalten an den Bahnhöfen von Zürich und Bern? Von Amsterdam, Berlin, London, Paris und Marseille? Oder New York? Die Blutverklebten Treppen und Ecken, bei denen sie liegen? Auch sie sollte man wohl zu den Kriegsopfern zählen müssen.

Fritz Fetisch (Gast) – 18. Dez, 12:27
Geschäfte
Es ist ja nur verständlich das man Krieg und Drogenhandel verbindet. Man fliegt Waffen in ein Kriegsgebiet und warum sollte man mit leerem Laderaum zurückfliegen?
Da pack ich doch die Bude voll und versuch noch nebenbei den ein oder anderen Dollar zu machen. Im täglichen Warenverkehr wird auch versucht „Leerfahrten“ zu vermeiden und genauso läuft das hier auch!
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SX.de (Gast) – 18. Feb, 16:09
So siehts aus
Ich kann Fritz nur zustimmen, so sieht nun mal die Realität aus. Traurig aber wahr!
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Porno Deluxe (Gast) – 4. Mrz, 11:25
Business
Ich frag mich welche Länder wohl als nächstes „überfallen“ werden. Man muss ja schon Angst haben wenn man Bodenschätze oder andere Rohstoffe besitzt die sich zu Geld machen lassen, da ist man sofort im Visier der Militär-geschäftemacher!
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Wod Katitten (Gast) – 1. Apr, 12:50
Kriegsbeute
nachdem es ja so ist das heute keine Kriegsbeute mehr
gemacht wird wie zu früheren Zeiten muss man eben anders schauen wie man bei jedem Krieg auch noch kohlemäßig einen guten Schnitt macht
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Alltag Webmaster (Gast) – 10. Mai, 11:37
Hauptsache die Kohle stimmt, Menschenleben sind da nur nebensache. Unglaublich, wie es auf unserer Welt zugeht.
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Nago (Gast) – 10. Mai, 11:38
Milliarden für den Luxus, andere Leuten müssen dafür sterben. Also einigen Leuten muss im Leben mal was ganz schlimmes wiederfahren sein, dass sie sowas mitmachen.
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kultur

4. Schweizer Hackbrett Tag

Bern – Man sagt „Zigeuner“ hätten dieses Instrument mitgebracht. Aus Persien ins Appenzell. Dort ist es im 16. Jahrhundert aufgetaucht und hat sich zum typisch charakteristischen Instrument der Appenzeller Musik entwickelt. Über die ersten Hackbretter in der Schweiz liest man jedoch 1447 in Ratsbüchern von Zürich, oder in Gerichtsprotokollen z.B. vom 24. April 1631 aus Bern, wo berichtet wird, man habe verbotenerweise zum Hackbrett getanzt.


Gilbert Paeffgen: Engelsinstrument feiert Renaissance

Doch das Trapezförmige Instrument hat sich schon viel früher in Europa festgesetzt. Das zurzeit älteste Zeugnis eines Hackbrettes in Europa ist aus dem Jahr 988 und findet sich auf einem Bild in der Hofkapelle des Bischofs von Canterbury im Süden Englands. Vom Appenzell, Wallis, Bayern, Tirol, über England, Griechenland, Ungarn Rumänien und Weissrussland, das Hackbrett scheint überall – als Inbegriff der urigen Volksmusik aufzutauchen.

Jetzt feiert das Engelsinstrument Renaissance. Seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhundert hat das Hackbrett kontinuierlich an Popularität gewonnen, auch zeitgenössische Komponisten wie Klaus Huber, Heinz Holliger, Alfons Zwicker und der Schweizer Daniel Ott, haben für das Hackbrett komponiert. Aus sämtlichen Stilrichtung des klassischen Repertoires gibt es heute Bearbeitungen – viele von ihnen noch nicht publiziert und manchmal schwierig zu erhalten. Nun wird das Instrument zunehmend auch in der populären Musik, vor allem im Jazz Entdeckt.

Roland Schildknecht gewann mit seiner Hackbrett Komposition am Jazzfestival in Kaiseraugst. Walter Alder mit seiner Alder – Argentia – Appenzell Gruppe und Remo Crivelli mit Selection sind Pioniere auf dem Feld zeitgenössischer Musik. Auch das Gilbert Paeffgen Trio oder Irish – Steirisch und No Strings Attached zeigen neue Wege mit dem Umgang des Instruments, verweben traditionelle Klänge mit modernen Rhythmen und neuen Instrumentalbesetzungen. Ihnen und natürlich vielen anderen Gruppen und Instrumental – Experimentalisten, auch aus der Traditionellen Ecke, ist es zu verdanken, dass Volksmusik wieder als Musik des Volkes verstanden und geschätzt werden kann. Defnitiv eine Bereicherung unserer Kultur. Unverkennbar, das Hackbrett wird zum Trend und am Samstag 12. März 2005 findet in Burgdorf der 4. Schweizer Hackbrett Tag statt. Der Verband Hackbrett Schweiz präsentiert das urchig vertraute Instrument in all seinen Facetten: Nebst vier verschiedenen Workshops und einer Einführung in das Walliser Hackbrett, können auch spannende Konzerte Besucht werden.

Am Nachmittag spielen Schülerinnen und Ensembles von verschiedenen Lehrkräften. Ab 18:30 spielt das Echo vom Säntis. Wohl eine der bekanntesten Kapellen aus dem Appenzell mit Holderegger, Holderegger und Holderegger sowie Werner Alder am Hackbrett. Die Oberwalliser Ländlerwerkstatt, das Gilbert Paeffgen Trio, mit Gilbert Paeffgen am Hackbret und Schlagzeug sowie der Gruppe La Folia. Wenn das kein spannender Ohrenschmaus wird!

4. Schweizer Hackbrett Tag: Samstag 12.03.2005 // Kornhaus Burgdorf, Kornhausgasse 16, Burgdorf/ 13.00

Bild: Gilbert Paeffgen

zeitgeschichte

Der mysteriöse Achmed Huber:

Kevin Coogan – Am 7. November 2001 gab das Büro des amerikanischen „Office of the Coordinator of Counterterrorism“ (Büro der Antiterrorbehörde des State Department) eine Liste von 62 Organisationen und Personen heraus, die der Verwicklung in terroristische Organisationen, insbesondere in derer mit Usamah Ibn Ladins al-Qai’dah Netzwerk, verdächtigt wurden. Die Nummer 56 auf der Liste war Achmed Albert Friedrich Armand Huber, ein ehemaliger Schweizer Journalist mit engen Verbindungen zu islamischen Fundamentalisten sowie zu Rechtsextremisten.[1] Der seit langem zum Islam konvertierte 74 jährige Huber wurde nun von der amerikanischen Regierung vorgeladen, da er einer der fünf Manager im Ausschuss der Firma Nada Management in Lugano war. Im März 2002 wechselte die Firma ihren Namen von Al Taqwa Management zu Nada Management.

Die Firma Al Taqwa wurde auf die Liste gesetzt, da man sie verdächtigte im Netzwerk von Ibn Ladin eine tragende Rolle zu spielen um deren Geldflüsse zu waschen. Einige Stunden vor der offiziellen Ankündigung von Washington stürmten Polizeibeamte Al Taqwas Büros in der Schweiz und in Liechtenstein, Hubers Schweizer Wohnsitz in Muri, einem Vorort von Bern, sowie die Wohnsitze von Yusuf Nada und Ali Ghalib Himmat, zwei weiteren Direktoren der Firma Al Taqwa. Die beiden standen ebenfalls auf der U. S. Liste. Al Taqwas Konten wurden eingefroren. Einige Wochen später, am 29. November, schlossen italienische Ermittler ein in Mailand basierendes islamisches kulturelles Zentrum, das verdächtigt wurde, al-Qai’dahs logistisches Zentrum europäischer Zellen zu sein. Ahmad Idris Nasr Al-Dill, ein wohlhabender Geschäftsmann und ehemaliger Konsul Kuwaits in Mailand, war kräftiger finanzieller Unterstützer des Zentrums und ebenfalls Direktor der Firma Al Taqwa. Schließlich verkündete Al Taqwa Anfang Januar 2002, dass sie ihre Türen schließen werde.[2]

Die Schließung von Al Taqwa minderte jedoch das Interesse Hubers weiterhin nicht, seine Verbindungen zu islamischen Extremisten einzudämmen. Kurz nach dem 11. September lenkte Huber sogar selbst die Aufmerksamkeit auf eine mögliche Al Taqwa Verbindung zu Ibn Laden, als er bekannt gab, dass er während seines Besuches einer islamischer Konferenz in Beirut Kaderleute Ibn Ladin’s getroffen habe, die er als „sehr diskrete, gut gebildete, sehr intelligente Leute“ beschrieb und „die eine völlig andere Qualität, als früher haben“. Huber beschrieb den Anschlag auf das World Trade Center des 9/11, auf den „Turm der Gottlosigkeit“ und das Fünfeck des Pentagons, das er als „ein Symbol Satans“ bezeichnet, als eine Tat des Gegenterrors. Er bestritt aber, je einen finanziellen Umgang mit Ibn Laden gehabt zu haben und betonte explizit, Al Taqwa sei nur zur Finanzierung von Entwicklungsprojekten in der dritten Welt tätig gewesen. In einem Interview mit dem Schweizer Wochen Magazin FACTS vom 20. September 2001 behauptete Huber, der Versuch, Al Taqwa mit Ibn Laden zu verbinden, sei „eine Erfindung des Mossad“.

Jene Leser, die mit Hubers Engagement vertraut sind, überraschte seine Aussage über den 11. September kaum. Huber wurde 1927 in Fribourg als Sohn einer protestantischen Familie geboren. Den politischen Extremismus entdeckte Huber in den späten 50er Jahren, als er als Mitglied der schweizerischen sozialistischen Partei half einer Gruppe von Muslimen Unterstützung zu bieten, die in die Schweiz gekommen war, um Waffen für den algerischen Kampf gegen die französische Obrigkeit zu kaufen. Huber war durch die Gespräche mit ihnen derart beeindruckt, dass er begann den Islam zu studieren. Darauf folgte in einem islamischen Zentrum in Genf, das von der muslimischen Bruderschaft gegründet worden war, eine shahada (die Berufung zum islamischen Glauben). Von Fathi al-Dhib, dem damaligen Botschafter Ägyptens in Bern (dessen Sekretärin Huber später heiraten wird) wurde Huber gewarnt, die Nasir-Regierung sei der Muslim Bruderschaft gegenüber feindlich eingestellt. Fathi al-Dhib empfahl ihm auch eine zweite shahada in Ägypten zu machen, was Huber im Februar 1962 an Kairos berühmter Al-Ahzar-Universität befolgte.

Nachdem Huber sich einige Zeit im mittleren Osten aufgehalten hatte, änderte sich seine bis dahin pro-israelische Haltung drastisch. Er erzählte dem französischen Enthüllungsjournalisten Pierre Pean, dass er seit 1965 die Ansichten des Groß Mufti von Jerusalem Amin el-Husseini teile, welcher ihm „eine komplett andere Version“ der Geschichte und Natur des Dritten Reiches offenbart hatte. Der Groß Mufti hatte Hitler persönlich gekannt und arbeitete aktiv mit den Achsenmächten des zweiten Weltkrieges zusammen. (Der Mufti war für den Aufbau der 13. SS Waffendivision verantwortlich, einer sich aus Muslimen rekrutierenden bosnischen Einheit). Huber erzählte Pean weiter, dass er, während er in Ägypten war, auch mit dem ehemaligen Nazi Beamten des Propaganda Ministers Johann von Leers, einem fanatischen Juden-Hasser und guten Freund des Groß Mufti, engere Freundschaft geschlossen hatte. Von Leers war in den Mittfünfzigern nach Ägypten ausgereist, wo er zum Islam konvertierte und seinen Namen zu Umar Amin von Leers änderte. Bis zu seinem Tod 1965 half er mit, Nasir’s Propagandaapparat in Kairo zu leiten, der regelmäßig der Ideologie des Nationalsozialismus nahe stehende antisemitische Propaganda in der ganzen arabischen Welt produzierte.

Als Huber in die Schweiz zurückkehrte, schloss er enge Freundschaft zum schweizerischen Bankier Francois Genoud. Bekannt wurde Genoud durch seine Finanzierung des Verteidigungsteams für den „Schlächter von Lyon“, Klaus Barbie. Er besaß auch das gesetzliche Copyright der Schriften von Hitler, Goebbels sowie von Martin Bormann. Genoud, der 1996 im Rahmen eines Exit-programmes Selbstmord beging, soll eine Hauptrolle im Nachkriegsmanagement der Nazi Geldmittel gespielt haben. In den späten 60er Jahren arbeitete er auch eng mit radikalen palästinensischen Gruppen zusammen, insbesondere mit der „Popular Front for the Lieberation of Palestine“ (PFLP). Neben der Organisation der Verteidigung von inhaftierten PFLP-Kämpfern war er sogar auch an der Koordination der Flugzeugentführung der Lufthansa Boeing 747 von Delhi nach Aden mitbeteiligt. Durch seine Verbindungen zum Leiter des PFLP Dr. Wadi Haddad (der ihn liebevoll „Sheikh François“ nannte) freundete sich Genoud auch mit Ilieh Ramirez Sanchez an, besser bekannt als Carlos der „Schakal“. Bis zu Genouds Tod unterhielten beide Männer engste Kontakte zu ihm.[3]

Zur gleichen Zeit, als Genoud nahe Verbindungen zu der links orientierten PFLP knüpfte, förderte Huber aktiv die pro-arabische Sicht bei den schweizerischen Linken. Während er als sozialdemokratischer Journalist beim schweizerischen Parlament arbeitete, nahm er Kontakt mit den Berner Nonkonformisten auf.[4] Die Nonkonformisten bestanden aus einer Mischung von 60er Gegenkultur Aktivisten, Dichtern, Malern und neuen Linken. Bei den Nonkonformisten benutzte Huber links orientierte Rhetorik, um ein anti-amerikanisches, anti-israelisches und eine stark neutralistische Linie anzusetzen. In den 70er Jahren fand er es aber zunehmend schwierig in den linken Gruppierungen zu operieren. Die schweizerische Sozialistische Partei stieß Huber 1994 schließlich wegen seinem Khomeinismus, Antifeminismus und seinen Kontakten mit Rechtsradikalen aus der Partei aus.

Hubers Aussage den 11. September betreffend reflektiert eine weitgehende Übereinstimmung mit den extremistischen Rechten. Sie finden sich auch bei den Bemerkungen seines Freundes Horst Mahler wieder, einem ehemaligem Führer der weit links stehenden Terroristengruppe Rote Armee Fraktion RAF, die auch als Baader/Meinhof-Bande bekannt ist. Horst Mahler ist heute ein führender Sprecher der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands NPD. Kurz nach dem Angriff auf das World Trade Center gab Mahler eine Erklärung mit dem Titel „Independence Day live“ heraus, in der er das Drama des 9/11 als das Ende des amerikanischen Jahrhunderts, das Ende des globalen Kapitalismus und damit das Ende des weltlichen Jahwe Kultes prognostizierte. Auch Huber ist ein populärer Sprecher bei NPD Veranstaltungen. Am 11. Oktober 2000 zum Beispiel, widmete er am siebten europäischen Kongress der NPD Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten JN seine Rede dem Thema „Islam und die Neue Rechte.“

Am 8. September 2001, wenige Tage vor dem Angriff auf das WTC, hielt er an einer von der NPD finanzierten Versammlung in Sachsen, die gut über 1,000 Rechtsradikale anzog, einen Vortrag über „Israel und die muslimische Welt“. Die September Ausgabe der NPD Publikation „Deutsche Stimme“ beinhaltete auch ein langes Interview mit Huber, das vor dem Terroranschlag vom 9/11 geführt wurde. In diesem Interview lobte er die Bush Administration dafür, keine „jüdisch-zionistischen“ Berater zu haben. „Das ist für uns sehr wichtig“ bemerkte er. Hubers freundliche Gefühle zu George Bush Jr. änderten sich radikal, nachdem er öffentlich als ein potentieller Anhänger des Terrorismus identifiziert worden war. „Es ist eine Ehre für mich“ sagte er der Presse „auf die Liste des amerikanischen Gangster Regimes gesetzt zu werden.“

Obwohl es bis jetzt keine Beweise gegeben hat, die die Al Taqwa Firma direkt mit Ibn Ladin verbinden, ist klar, dass AI Taqwa auch ohne Huber im Vorstand alles andere als eine gewöhnliche finanzielle Institution ist. Al Taqwa hat jahrelang als finanzielles Schlüsselinstitut für die muslimische Bruderschaft gedient.

Im Ägypten der späten 20er Jahre von Hasan al-Banna gegründet, kämpfte die Muslim Bruderschaft über siebzig Jahre für die Errichtung eines pan-islamisch theokratischen Staates. Yusuf Nada und Ali Ghalib Himmat, die beiden Al Taqwa Direktoren, standen mit Huber auf derselben amerikanischen Liste und gelten als langjährige Mitglieder der Muslim Bruderschaft. Dem deutschen Wochenmagazin „Der Spiegel“ zufolge ist Himmat auch Präsident der in Bayern basierenden Islamischen Gesellschaft Deutschlands IGD, eine Organisation, die von der muslimischen Bruderschaft gegründet wurde. Deutsche Behörden gehen davon aus, dass es sich um eine ideologische Brutstätte für islamische Extremisten handelt.[5] Himmat dient auch als Direktor des Genfer Zweiges der Internationalen Islamischen Wohltätigkeitsorganisation (IICO), deren Hauptsitz in Kuwait liegt. Ein anderer IICO-Direktor, der in Quatar lebende Yusuf al-Qardawi ist Al Taqwas Präsident des religiösen Beraterstabes, der sicherstellt, dass die Bank die Lehre des Qur’an nicht verletzt. Qardawi, ein feuriger Sprecher, der als einer der höchsten geistigen Führer der muslimischen Bruderschaft betrachtet wird ist auch ein offener Anhänger der palästinensischen Terrorgruppe Hamas. Er gab sogar eine fatwah heraus, die Hamas Selbstmordbomber für Märtyrer erklärt und ihre Taten zur „höchsten Form des jihad“ erhob. Al Taqwas finanzielle Beziehung zu Hamas wurde 1997 nach einem Skandal bekannt, bei welchem das Verschwinden eines großen Teiles des Hamas Schatzes von Bestand war. Dieser Skandal führte zu einer internen Untersuchung, die eine vorsichtige Prüfung der Rolle der Al Taqwa in dieser Angelegenheit mit sich brachte.[6]

Im Mittleren Osten war Ägypten der kräftigste Gegner der muslimischen Bruderschaft. Seit den frühen 50er Jahren, als der damalige ägyptische Präsident Jamal ‚Abd al-Nasir die Gruppe verbot und viele ihrer Kader verhaftete, stand die ägyptische Regierung mit der Bruderschaft im Krieg. Als sich eine Organisation zur Errichtung eines panislamischen Staates bildete, stemmte sich die muslimische Bruderschaft vehement gegen Nasir’s weltliche Form eines panarabischen Nationalismus. Der Widerstand der Bruderschaft gegen den weltlichen Nationalismus zog auch finanzielle Unterstützung an, insbesondere von Saudi-Arabien. Saudiarabische Geldmittel sind auch in Al Taqwas Geldtruhen geflossen. Huber selbst prahlte gegenüber dem Schweizer Journalisten Richard Labeviere über die Verbindung zu Al Taqwas Saudiarabern. Über Al Taqwas Finanzen von Labeviere befragt antwortete Huber:
„Über Geld kann ich keine Details geben, ausgenommen über Saudi-Arabien, weil das die schlechte Meinung die man von diesem Land hat, ändern wird. Natürlich steht die Regierung unter amerikanischer Beobachtung, aber das Königsreich hat den großen Vorteil ein feudaler Staat zu sein der seinen großen Familien total freistellt, was sie mit den Geldern der Öleinkommen machen. Das ist großartig! Und heute sind die Saudis sehr aktiv aber die Gelder, die auf die Bank kommen, fallen natürlich unter das Bankgeheimnis.[7]

Es ist wichtig zu erwähnen, dass die nahen Verbindungen der muslimischen Bruderschaft zur Al Taqwa auch als Beweis für Al Taqwas politische Mäßigung zitiert worden ist. Diese Argumentation beteuert, dass in Ländern wie Ägypten, Algerien und der Türkei die muslimische Bruderschaft die Bewegung für politische Demokratie unterstützt hat, während die leitenden Regime in diesen Nationen antidemokratische Maßnahmen benutzt haben, um islamistische Parteien daran zu hindern politische Macht zu gewinnen. Während die muslimische Bruderschaft in Ägypten zum Beispiel, immer noch technisch verboten ist, bildet sie die größte Oppositionspartei der Nation und stellt 17 Muslimbrüder, die unabhängige Sitze in Ägyptens Parlament haben. Die Bruderschaft behauptet, im Gegensatz zu offenen Terroristengruppen wie dem islamischen Jihad, den gemäßigten Flügel des politischen Islam zu vertreten. Diesen Aussagen muss man kritische entgegenhalten, dass die angeblich scharfe Trennung von gemäßigten Mitgliedern und den militanten Jihadisten alles andere als klar ist.

Auch wenn man die Idee vertritt, dass Al Taqwa vielleicht die gleiche, sehr ambivalente Beziehung zum islamischen Terror wie die muslimische Bruderschaft selbst hat, kann es wenig Zweifel an Hubers Verbindungen zu einem sehr sichtbaren Terroristenregime geben. Während Huber eng mit dem sunnitischen Flügel des Islam zusammengearbeitet hat, den die Muslimische Bruderschaft und Al Taqwa vertraten, war Huber seit langer Zeit ein führender Anhänger des schiitischen fundamentalistischen Regimes, das 1979 die Macht unter der Führung von Ayatollah Khomeini im Iran übernahm. Seit diesem Zeitpunkt hat der Iran unzählige Operationen des Terrorismus finanziert, einschließlich der Zerstörung der amerikanischen Botschaft im Libanon durch die iranisch unterstützte Hezbollah Bewegung und, wie mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, auch den Bombenangriff auf die israelische Botschaft in Argentinien. Irans weiterführende Gewaltanwendungen ließen das U.S Außenministerium zur Schlussfolgerung kommen, Iran als den „in der Terrorförderung aktivsten Staat“ zu identifizieren.

Hubers eigene Verbindungen zum Iran sind kaum geheim. Im Jahre 1989, inmitten des öffentlichen Wirbels um die Geiselname der amerikanischen Botschaftsangehörigen im Iran, verlor er seine journalistische Position bei der schweizerischen Pressegruppe Ringier, nachdem er Irans fatwah, die Salman Rushdie für sein Buch „Die Satanischen Verse“ zum Tod verurteilt, offen unterstützt hatte. Hubers Dienste für den Iran werden so hoch geschätzt, dass er, wie er selbst sagt, der einzige europäische Moslem sei, der je eine Rede vor dem Grab des Imam Khomeini halten könne. Iran hat auch Hubers Kameraden der Holocaustleugner Bewegung Zuflucht geboten und Radio Teheran sendet regelmäßig Interviews mit den Revisionisten. Huber selbst ist auch ein prominenter Sprecher bei iranischen Verbündeten an islamischen Versammlungen auf der ganzen Welt, einschließlich in Amerika. Er erklärte sogar, wie leicht es für ihn war, unentdeckt in die Vereinigten Staaten einzureisen: „Weil ich in allen CIA-Computern als Achmed registriert war, mein Pass aber immer noch auf Albert lautete, konnte ich ohne Probleme in die USA einreisen.“[8] Huber hielt Reden bei pro Khomeini-Gruppen wie die „Persian Speaking Group“ vom „Verband der muslimischen Studenten“ (MSA). Bei der 27. MSA Tagung im Dezember 1997 in Chicago, zum Beispiel, sprach Huber in zwei Gremien mit Imam Abdul Alim Musa und Sheikh Mohammad al-Asi, beide Mitglieder des pro Khomeini „Institute of Contemporary Islamic Thought“ (ICIT) über den Islam. Im November 1996 erschien Huber auch bei einer weiteren pro Khomeini-Konferenz, die vom muslimischen Parlament (MP) organisiert in London abgehalten wurde und an welcher sowohl an der Hezbollah als auch an Hamas Bewegung geworben wurde.[9]

Ebenso wie Huber eine bedeutende Rolle in islamischen Netzwerken spielt, bleibt er weiterhin in Europas rechtsradikaler Elite sehr aktiv. Zusammen mit einem Plakat von Imam Khomeini und einem gerahmten Zitat von Hitler, das moderne Kunst denunziert, findet sich in Hubers Haus ein Foto von seinem Freund Jörg Haider, Österreichs gewählter Rechtspopulist. Das Bild aber, das am meisten über Huber aussagt ist ein Foto, welches ihn mit Genoud wie auch mit Leon Degrelle, einem ehemaligen Waffen-SS General dem Hitler einmal sagte er wolle ihn als seinen Sohn adoptieren, bei einem Treffen in Spanien zeigt. Degrelle, der in Spanien wohnte um seiner Verantwortung als Kriegsverbrecher in seinem Heimatland Belgien zu entgehen, war einer der höchsten Führer der Ultrarechten im Nachkriegseuropa.

In der Schweiz hilft Huber die „Avalon-Gemeinschaft“ zu leiten, eine elitäre Kampfgruppe, deren Mitglieder ehemalige Waffen-SS-Freiwillige einschließt. Jedes Jahr geht der Kader der „Avalon-Gemeinschaft“ während der Sommersonnenwende in die Wälder und führt rituelle Feiern zu Europas heidnischer Vergangenheit durch. Jürg Frischknecht, ein führender Kenner der schweizerischen Rechtsextremen Bewegung berichtet, dass Avalon als Deckmantel auch den Namen „Studiengruppe für Geschichte“ benutzt. Regelmäßig halten Holocaustleugner wie Frankreichs Robert Faurisson Vorträge, wie sie auch schon in Berner Vierstern Hotels gehalten wurden. Huber hat auch unermüdlich dazu beigetragen, Bündnisse zwischen europäischen Rechtsparteien und Islamisten zu schmieden und er hat seinen europäischen Kameraden mitgeteilt, dass ihre „Feinde nicht die Türken sind, vielmehr aber die amerikanischen Politiker und die deutschen mit einem amerikanischen Gehirn.“ Huber hofft, mit den europäischen Rechten und den Islamisten eine Allianz bilden zu können und die rechten Parteien davon zu überzeugen, dass sich das Immigrationsproblem lösen würde, wenn die Islamisten in ihren Ländern zu mehr Macht kämen.

Huber organisierte sogar ein Treffen zwischen Jean-Marie LePen, Frankreichs mächtiger Exponent der größten nationalpopulistischen Partei, „Front National“ und Hubers engem Freund Necmettin Erbakan, Kopf der jetzt verbotenen türkischen islamistischen Partei „Rifah“ (Wohlergehen). Ziel dieses Treffen war es, bezüglich der Einwanderungsproblematik eine übereinstimmende Haltung zu entwickeln.

Um eine engere Verbindung zwischen den europäischen Rechten und dem Islam zu fördern, weist Huber regelmäßig seine Kameraden darauf hin, dass die Araber die stärksten Anhänger des nationalsozialistischen Deutschlands waren und es auch heute noch immer so sei.

In seinem Interview in der Zeitung „Deutsche Stimme“ vom September 2001, berichtete Huber stolz, Irans höchster religiöser Führer der Ayatollah Ali Khomeini, habe bei einem großen palästinensischen Kongress in Teheran öffentlich die Behauptungen der „Zionisten und Marxisten“ deutscher Kriegsverbrechen betreffend abgelehnt. Ajatollah Khomeini gab dann bekannt Muslime sähen das Deutschland des dritten Reiches anders: einerseits hätten die Nazis gegen koloniale Mächte wie England, Frankreich, Belgien und Holland gekämpft, und zweitens „habe das Dritte Reich, in der Sicht der Muslime, gleich interessante islamische Elemente enthalten“, wodurch Khomeini fast auf die Geschichte des Groß Mufti während des Zweiten Weltkrieg hinweist.

Huber hat sich auch bemüht organisatorisch eine Verbindung zwischen U.S. amerikanischen und europäischen Holocaustleugnern und deren arabischen Alliierten herzustellen. Früher im selben Jahr, haben Huber und drei seiner engsten Mitarbeiter, Horst Mahler, Mitglied der NPD, Jürgen Graf, der sich in den Iran absetzte um einer 15 monatigen Gefängnisstrafe in der Schweiz zu entgehen und der in Schweden domizilierte Ahmad Rami, ein ehemaliger marokkanischer Militäroffizier der 1987 Radio Islam gründete um antisemitische, revisionistische Nationalsozialistische Propaganda zu verbreiten, sich mit dem kalifornischen „Institute für Historical Review“ (IHR), der führenden Organisation der Holocaustleugner zusammengetan, um eine IHR gesponserte Konferenz vorzubereiten, die im späten März in einem Hezbollah kontrollierten Teil von Beirut im Libanon stattfinden sollte. Proteste jüdischer Gruppen zwangen aber schließlich die libanesische Regierung den Kongress zu verbieten.

Auf Hubers Karriere zurückblickend, scheint klar, dass er in der muslimischen Welt sehr engagiert war um Verbündete zu finden die ihn auf dem Feldzug gegen Israel wie auch gegen den Westen unterstützen würden. Von den späten 50ern bis zu den Anfängen der 70er Jahre war seine Rolle bei weltlichen Pan-Arabisten wie Nasir öffentlich bekannt. In Folge der militärischen Niederlagen Ägyptens in den beiden arabisch-israelischen Kriegen von 1967 und 1973 und nachdem Nasirs Nachfolger Anwar Sadat ein Friedensabkommen mit Israel unterschrieben hatte, entdeckte Huber im Iran eine noch virulentere Form des anti-westlichen Fanatismus. 1982 fügte er dem Buch „Der unbekannte Islam“ einen Aufsatz bei, das noch immer dazu dient seine politischen Ansichten zu definieren. In diesem Buch stellt Huber die „dreifache Aggression“ dar, die er gegen den Islam gerichtet sieht. Die erste Aggression ist für Huber natürlich der Zionismus, die zweite sieht er im Marxismus. Beide macht Huber verantwortlich für die sowjetische Invasion in Afghanistan und die Korruption islamischer Intellektueller. Als dritte gegen den Islam gerichtete Aggression identifiziert er den „American Way of Life“, den amerikanischen Lebensstil, den viele Muslims als ausdrücklich „New-Yorkish“ und somit im Wesentlichen als jüdisch empfinden.[10]

Huber ist eindeutig überzeugt, dass der „New-Yorkish American way of Life“ den Islam zerstört. Sowohl in Amerika als auch in Europa ist es jetzt die Aufgabe der Ermittler, festzustellen ob nicht Huber und seine Freunde der Al Taqwa ihrerseits den „Islam“ benutzen, um New York und den amerikanischen Lebensstil zu zerstören.

[1] Hubers Vorname, erscheint in einigen Berichten als „Ahmed“. Technisch sollte es „Ahmad“ sein.
[2] Siehe hierzu den Bericht von Reuters, vom 10. Januar 2002 in der „New York Times“, über die Schließung von Al Taqwa.
[3] Carlos war kürzlich in den Medien im Zusammenhang mit seiner Anwältin Isabelle Coutant-Peyre genannt worden, als diese kürzlich ihre Absicht bekannt gab den inhaftierten Terroristen Carlos zu heiraten. Sie war von Aicha Moussaoui, der Mutter des mutmaßlichen und vor dem 9/11 als potentieller Flugzeugentführer verhafteten Zacarias Moussaoui angefragt worden dessen Verteidigung zu führen. Coutant-Peyre ist Mitglied der Anwaltsfirma von Jacques Verges, ein radikaler französischer Anwalt und lange Zeit Verbündeter von Genoud, der ihn für die Verteidigung von Klaus Barbie anheuerte. Genouds Name tauchte denn auch in Verbindung mit dem 9/11 wieder auf. Ernest Backes, ein führender europäischer Experte in Geldwäscherfragen, sagte gegenüber dem luxemburgischen Finanzjournal „Plus-Minus“ aus, er nehme an, die Gelder der Terroristen vom 9/11 würden letztendlich auf Schweizer Bankkonten einer von Genoud mitgegründeten Organisation wieder auftauchen. Berichte über eine mögliche Verbindung Genouds führen zu einem Schweizer Anwalt namens Dunant Baudouin, der im Verwaltungsrat der in Genf basierten „Saudi Investment Company“ SICO sitzt, welche große Teile der Investitionen der Familie Bin Ladins verwaltet. Dunant war 1983 angeblich auch an einer Verteidigung Genouds in einer Anklage, die ihn mit terroristischen Organisationen in Zusammenhang brachte, obgleich Details darüber ziemlich im Dunkeln liegen. In dieser Position kann man nur sagen, dass sämtliche Behauptungen die Genouds Banken Netzwerk betreffen, bis zu seinem Tod 1996 höchst spekulativ sind.
[4] Vergleiche hierzu die Referenzen in einer Studie über die Berner Nonkonformisten von Fredi Lerch mit dem Titel „Müllers Weg ins Paradies“. (Zürich; Rotpunktverlag, 2001)
[5] Der Spiegel, 46/2001
[6] Siehe hierzu Rachard Labeviere, „Les Dollars de la terreur“ (Paris; Bernard Grasset, 1999), 152.55.
[7] Ibid; 151.
[8] Zitat von Huber, 27. August 1993, in der Wochenzeitung WOZ Zürich, von Jürg Frischknecht.
[9] Musa und al-Asi sorgten kürzlich für Neuigkeiten, als sie an einem Meeting vom 31. Oktober 2001 in Washington im „Washington’s National Press Club“ mit dem Title „War on the Muslims/Attack on America“ teilnahmen. Das Treffen, das von CNN übertragen wurde, war von der New Black Panther Party gesponsert, eine Organisation die von Khallid Muhammad gegründet wurde, nachdem er wegen seinen Attacken gegen Juden, Katholiken und Weiße, die sogar Louis Farrakhan als zu extrem befand, von der Nation of Islam verbannt wurde.
[10] Vergleiche hierzu Alfred Jäger & Armin Wildermuth, „Der Unbekannte Islam“ (Zürich; Benziger, 1982)

Kevin Coogan ist ein investigativer Journalist und Autor des Buches „Dreamer of the Day: Francis Parker Yockey and the Post War Fascist International“, herausgegeben von Autonomedia, New York 1999.

Die Übersetzung aus dem amerikanischen erfolgte mit freundlicher Genehmigung des Autors durch Stephan Fuchs, Sophie Scholl und The International Oracle Syndicate®.

Das Dossier erschien zuerst in der April/Juni 2002 Ausgabe
des amerikanischen Print Magazins HITLIST; Berkeley, Kalifornien.

http://rcm-de.amazon.de/e/cm?t=journalnachri-21&o=3&p=8&l=as1&asins=1570270392&fc1=555555&=1&lc1=000000&bc1=000000&lt1=_blank&IS2=1&bg1=ffffff&f=ifr


vermischtes

Plant Bush einen Angriff auf den Iran?

von Doug Lorimer. In der Ausgabe der amerikanischen Wochenzeitschrift The New Yorker vom 16. Januar berichtete Investigativjournalist Seymour Hersh, das Pentagon hätte damit begonnen seine Pläne für eine Invasion des Irans auf den neuesten Stand zu bringen. Hersh berichtete, dass „Strategen im Hauptquartier des US Central Command in Tampa, Florida dazu aufgefordert wurden, die Kriegspläne des Militärs hinsichtlich einer vollen Boden- und Luftoffensive im Iran zu überarbeiten.“

Seit dem er das May Lai Massaker während des Vietnamkrieges aufdeckte und letztes Jahr zum ersten Mal über die systematischen Volterungen irakischer Gefangener durch US-Soldaten im Gefängnis von Abu Ghraib berichtete, ist Seymour Hersh dafür bekannt, an verlässliche Informationen aus kritischen Kreisen des US-Militärs und der Nachrichtendienste heranzukommen.

Hersh berichtete in dem vom New Yorker abgedruckten Artikel, der hauptsächlich den Entschluss der Bush Regierung nachzeichnet, die Kontrolle über “verdeckte Operationen“ vom CIA dem Pentagon zu übergeben: „Den Plan [für eine Invasion des Iran] habe Sinn, unabhängig davon ob die Regierung beabsichtigt dementsprechend zu handeln oder nicht, denn die geopolitischen Gegebenheiten in der Region haben sich in den letzten drei Jahren grundlegend verändert. Früher hätte man amerikanische Streitkräfte für eine Invasion im Iran über das Meer leiten müssen, also über den Persischen Golf oder den Golf von Oman. Heute könnten Truppen über Afghanistan oder Irak eindringen. Sondereinheiten und andere militärische Einsatzgruppen könnten nun über neue Stützpunkte in den zentralasiatischen Republiken eingeschleust werden.“

Dem fügte Hersh hinzu, das durch Gespräche und Befragungen einstiger und aktiver Mitglieder der US Nachrichtendienste und des Militärs, “mir wiederholt gesagt wurde, der Iran sei das nächste strategische Ziel”. Vier Tage nach dem Erscheinen von Hershs Bericht, fand dies indirekt Bestätigung, als der US Vizepräsident Dick Cheney in einem Radiointerview erklärte: „Man sucht die Welt nach potentiellen Krisenherden ab und der Iran steht dabei ganz oben auf der Liste“. Außerdem: „Haben sie ein relativ komplettes und neues Atomprogramm“ und „Der Iran unterstützt erwiesenermaßen den Terror.“

Seit Januar 2002, als George W. Bush verlautbarte Irak, Iran und Nord Korea bildeten zusammen eine „Achse des Bösen“, hat die Regierung in Washington behauptet, dass schiitische Regime im Iran, wie auch das Saddam Husseins im Irak, habe ein geheimes Kernwaffenprogramm. Des weiteren ist von öffentlicher Seite her immer wieder unterstellt worden, dass sollte Teheran erst einmal Massenvernichtungswaffen besitzen, es solche an Terroristen weitergeben würde, damit diese sie gegen Israel und oder die USA einsetzen könnten. Obwohl ranghöchste Angehörige der Bush Regierung solche Behauptungen bisweilen nicht in der Öffentlichkeit aufstellen, haben es bereits die sie unterstützenden Medien getan. So zum Beispiel die Zeitung Toronto Star vom 11. Februar, die einen Artikel von Richard Gwyn veröffentlichte, in dem er schrieb, dass die „potentielle nukleare Gefahr, die vom Iran aus geht echt und zunehmend beängstigend ist. Allerdings bildet der Iran selbst nicht die wahre Gefahrenquelle, sondern Terroristen vom Schlag Al-Qaidas. Sobald Teheran im Besitz der Bombe ist, wäre die Regierung im Iran dazu versucht, sie an Terroristen weiter zu geben.“

In seiner Rede zur Lage der Nation am 2. Februar beschuldigte Bush den Iran als„den Staat, der den Terrors in der Welt am größten unterstützt“.

Aber, wie im Falle von Saddam Hussein und dem Irak, ist es der Bush Regierung nicht gelungen auch nur irgendeinen glaubwürdigen Beweis zu erbringen, der eine solche Behauptung untermauern könnte.

Die Verteufelung des Iran durch Washington und die Anschuldigungen, der Iran unterstütze „terroristische Gruppierungen“, beruhen darauf, dass Teheran die Hisbollah (Partei Gottes) Bewegung im Libanon öffentlich unterstützt. Die Hisbollah ist aber eine rechtmäßige Partei, die nun auch im libanesischen Parlament vertreten ist und in den letzten zehn Jahren ihre Angriffe auf israelische Besatzungsstreitkräfte im Südlibanon und den umstrittenen Grenzgebieten zu Syrien eingeschränkt hat.

Washingtons Behauptung, die von den Russen gebauten Atomkraftwerke im Iran seien lediglich Deckmantel für ein geheimes Programm zur Herstellung von Nuklearwaffen, wurde aufgrund weitreichender Inspektionen durch die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEA) der UNO widerlegt. Mohamed Al-Baradei, Generaldirektor der Organisation, teilte im Oktober vorigen Jahres der ägyptischen Tageszeitung Asharq Al-Awsat mit, dass der „Iran über kein Programm zur Entwicklung von Nuklearwaffen verfügt“.

Die Existenz der Reaktoren bedeutet zwar, dass der Iran eine größere Kapazität zur Herstellung von Atomwaffen besitzt, als dies bei Saddam Husseins Regime im Irak der Fall war, trotzdem lassen die Funde durch die IAEA darauf schließen, dass Irans Nuklearprogramm sich auf Atomenergie beschränkt, was zwar der Umwelt schaden mag, dennoch aber laut Atomwaffensperrvertrag vollkommen rechtens ist.

Nachdem Al-Baradei am 16. November vorigen Jahres anlässlich eines Treffens des Gouverneursrates einen dementsprechenden 32-Seiten Bericht vorlegte, startete Washington hinter den Kulissen eine Kampagne, um ihn seines Amtes zu entheben.

In der Ausgabe der Seattle Post-Intelligencer vom 8. Januar dieses Jahres wurde darüber spekuliert, dass es das Ziel Washingtons war Al-Baradei durch jemanden zu ersetzen, der „schon eher nach dem Geschmack der Bush Regierung ist, jemand der eine härtere Linie in Punkto Iran vertritt.“ Der Londoner Sunday Telegraph vom 12. Februar nach zu Urteilen, versucht Washington möglicherweise zum nächsten Gouverneurstreffen der IAEA, das für den 28 Februar anberaumt ist, Unterstützung für einen Vertrauensentzug Al-Baradeis zu bekommen. „Es kann nicht für das Wohl einer Organisation sein, wenn ihr wichtigster Beitragszahler und ihr Generaldirektor in Zwietracht miteinander stehen“, wurde der Zeitung Seitens eines anonymen „ranghohen Mitarbeiters der Bush Regierung“ mitgeteilt.

Luftangriffe? Einige Kommentatoren in den Blättern der großen Medienverlage haben die Möglichkeit eines US-Amerikanischen Militärschlags gegen die im Iran liegenden Atomkraftwerke in Betracht gezogen. In der Financial Times vom 4. Dezember letzten Jahres schrieb der Kolumnist Philip Coggan, dass ein amerikanischer Militärschlag gegen den Iran „keine Invasion bedeutet. Die USA könnten Luftangriffe führen und versuchen die iranischen Nukleareinrichtungen auszuschalten oder man könnte Israel darin bestärken dies zu unternehmen. Vor zwanzig Jahren griff Israel ein Atomkraftwerk im Irak an.“

Trotzdem würden es solche einzelnen militärischen Angriffe Washington nur erschweren ihr strategisches politisches Ziel zu verwirklichen, den UN-Sicherheitsrat dazu zu bewegen, sich hinter eine Wiedereinführung eines proamerikanischen Regimes im ölreichen Iran durch eine Invasion und Besetzung, wie im Irak, zu stellen. Wie schon zuvor im Irak liegt der entscheidende Schritt in dieser Richtung darin, den Sicherheitsrat zu einer Verurteilung Teherans aufgrund angeblicher Verstöße seiner „internationalen Verpflichtungen“ zu bewegen und internationale Wirtschaftssanktionen zu verhängen.

Während Washingtons Lügenkampagne über Massenvernichtungswaffen im Iran – die von den Massenmedien ohne kritischen Blick unterstützt wird – eine bedeutende Minderheit amerikanischer Wähler davon überzeugt hat, eine Invasion des Irans durch die USA zu unterstützen, ohne dass die Vereinten Nationen Iran abgeurteilt hätten, ist es dennoch unwahrscheinlich, dass es Washington gelingen wird eine Mehrheit unter den Wählern für eine Invasion zu mobilisieren.

Laut einer Umfrage im Dezember vergangenen Jahres durch die in Washington ansässige Opinion Research Corporation, würden 42% der US Bürger einer Invasion des Irans durch US Streitkräfte zustimmen, um dessen Atomprogramm zu stoppen. Hingegen sind 47% dagegen und 11% sind sich ihrer Entscheidung nicht sicher. 80% der Befragten waren allerdings der Meinung, die USA bräuchten den Rückhalt vom „Rest der Welt“ bevor man ein solches Unternehmen in Angriff nehmen könnte.

Bis jetzt sind Washingtons drei Bündnispartner aus der Europäischen Union – Großbritannien, Frankreich und Deutschland – noch nicht mit an Bord. Am Vorband des jüngsten IAEA Treffen willigte Teheran ein, zeitweilig seine Maßnahmen zur Anreicherung von Uran einzustellen und in Verhandlungsgespräche mit dem europäischen Dreigespann über sein Atomenergieprogramm zu treten, unter der Voraussetzung, die europäischen Unterhändler würden Washingtons Versuche nicht unterstützen seinen Fall vor den UN Sicherheitsrat zu bringen.

Das Londoner Blatt, The Sunday Telegraph, berichtete in dem Artikel über die Bemühungen der USA Al-Baradei aus dem Amt zu jagen, dass US-Regierungsbeamte darüber zutiefst verärgert waren. Es zitierte den „hochrangigen Angehörigen der Bush Regierung“, der mit dem Blatt gesprochen hatte und sich darüber beschwerte: „Wir werden ständig dafür kritisiert unilaterale, amerikanische Cowboys zu sein, aber die USA will das vor den Sicherheitsrat bringen. Wer hat sich bisher dagegen gestellt? Großbritannien, Frankreich und Detuschland – zwei ständige Mitglieder des Sicherheitsrates und ein Staat, der dabei sein möchte. Wer ist also dafür, dass das die Verfahren der UNO genutzt werden und wer dagegen?“

Zweifelsfrei ist der Iran Washingtons nächstes strategisches Ziel für einen dem Irak ähnlichen „Regimewechsel“ und, wie Seymour Hersh berichtet, plant das Pentagon eine Invasion im Iran. Trotzdem hat Washington noch einen beachtlichen Weg vor sich, bevor es sich genügend politischen Schwung für so eine Invasion erarbeitet hat.

Desweiteren wäre für eine Eroberung des Iran – ein Land dessen territoriale Ausmaße etwa viermal die des Iraks umfassen und dessen Bevölkerung dreimal so groß ist – eine weit größere Besatzungsmacht von Nöten, als es die von den USA eingesetzten Streitkräfte im Irak sind. Da aber das US Militär durch den Antiterrorkrieg im Irak bis an seine Grenzen hin ausgelastet ist, hat Washington im Moment einfach nicht die zur Verfügung stehenden Bodentruppen für eine Invasion des Irans.

Somit war die Aussage der amerikanischen Außenministerin Condoleeza Rice am 4. Februar gegenüber Reportern in London ein seltener Ausspruch der Wahrheit, als sie meinte, ein Militärschlag gegen den Iran von Seiten der USA „steht derzeit einfach nicht auf der Agenda“. „Zu diesem Zeitpunkt“ ist es politisch oder militärisch einfach nicht möglich.

übersetzung aus dem amerikanischen: stefan
originalartikel auf ZNet

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Stephan Fuchs

ist freier Journalist & Redaktor. Als Mitglied von Investigative Reporters and Editors INC., International Federation of Journalists & der Swiss Media Union schreibt er für Print & Onlinemedien Recherche Artikel aus den Themenbereichen organisierte Kriminalität, Geheimdienste und Überwachungstechnologie. Für das Berner ensuite kulturmagazin und diverse andere Kulturmedien schreibt Fuchs gesellschafts- und kulturrelevante Artikel. Seine Arbeiten erscheinen in diversen Print und online Medien im In- und Ausland und wurden ins englische, französische und russische übersetzt. Für das Schweizer Fernsehen SFDRS arbeitete er als Freelancer für dok und 10vor10 Produktionen.

Stephan Fuchs arbeitet auch für ihre Print und Onlinemedien.
Durch seine langjährige Erfahrung und einem delikaten Netzwerk an Informanten und einem qualitativ grossen Archivbestand kann er ihnen, ihrer Redaktion und ihren LeserInnen kompetente, spannende Artikel und Hintergrundberichte termingerecht liefern. Das Showcase auf [journalismus] – nachrichten von heute spricht für sich: sie Mögens, oder eben nicht. Jene dies mögen sind unter anderem:

Telepolis, Factum, ensuite kulturmagazin, Dynamite, die andere Welt, IDGR – Informationsdienst gegen Rechtsextremismus, SM, Shoutmonthly London, Institute of Globalization Studies Magazine Russia, Trend – Hintergründe & Gegenstandspunkte, LowCut Magazine Denmark, The New Yorker, Mother Jones, The Press – New Zealand u.a.

BUCHPUBLIKATIONEN:
► the artist’s residence: donal mclaughlin / edition ensuite, bern 2005 / ISBN 3-9523061-1-8

AWARDS:
► Bester Artikel 2005 // Auszeichnung DIE ZEIT beim Preisbloggen unter der Rubrik: Braucht der Mensch Sex?

► Gewinner an der schweizerischen Landesaustellung expo/02 in Yverdon-les-Bains. Thema: Werbetext swisslove.

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Archivbestand

E -Mail: Stephan Fuchs

vermischtes

Schweizer Gift liegt im Elsass herum

In der Region Basel (Baselbiet, Südbaden, Elsass) gibt es mindestens ein Dutzend wilder Chemiemülldeponien. Die Umweltorganisation Greenpeace hat bei der elsässischen Deponie Le Letten in Hagenthal-le-Bas nahe der Schweizer Grenze nach eigenen Angaben offen herumliegenden Giftmüll sichergestellt. Es handle sich dabei um Abfälle der Basler Chemie. Der im Wald gefundene Müll sei zum Teil mit hochgiftigen Chemikalien belastet, teilte Greenpeace an einer Medienkonferenz mit.

Die Deponiegifte laufen aus und gefährden das Trinkwasser von Basel. Die Basler chemische Industrie (heute Novartis, Roche, Syngenta, Ciba SC, Clariant, SF-Chem, Rohner) hat die Region Basel schon immer auch als Müllkippe für ihren gefährlichen Chemiemüll missbraucht. Bis in die 1960er Jahre kippten die Basler Chemiefirmen ihren Müll in alte Kiesgruben oder in den Wald, die Frösche verendeten in Massen und wertvolle Lebensräume verwandelten sich in gefährliche Zeitbomben.

Greenpeace kennt mindestens ein Dutzend solcher ungesicherter Chemiemülldeponien der Basler Chemie, darunter die Deponien Feldrebengrube und Margelacker (CH), Le Letten und Roemisloch (F), Lippsgrube und Hirschacker (D). Zusammen gerechnet sind das mehr als 35’000 Tonnen giftiger Chemiemüll. Doch die ungesicherten Deponien weisen keinerlei Rückhaltevorrichtungen auf – die Chemiegifte laufen aus. Und wiederum dasselbe Farbenspiel wie zur Zeit der Rheinverschmutzungen: Bei der Chemiemülldeponie Roemisloch bei Neuwiller (F) fliesst das Wasser manchmal rot und manchmal gelb. Über ein Bächlein fliessen die Deponiegifte ab und gelangen über die Grenze wieder in die Schweiz zurück.

Für Novartis & Co alles kein Problem: Sie tun alles, um den Sachverhalt zu vertuschen oder zu verharmlosen. Ihre Taktik: fragwürdige Untersuchungsmethoden, Instrumentalisierung der Landesgrenzen, Einflussnahme auf unabhängige Experten und auf Analyseberichte. Und noch immer reden sie sich aus ihrer Verantwortung heraus. Die Worte sind geschliffener und PR-tauglicher geworden, doch die Fakten sind dieselben geblieben: Gesundheit und Chemiemüll vertragen sich nicht.

Obwohl die Basler Chemiekonzerne schon seit Jahrzehnten versprechen, Verantwortung zu übernehmen, liegt der Chemiemüll immer noch im Boden. Aber gefährlicher Giftmüll muss ausgegraben werden. Was für die angeblich gesicherte Chemiemülldeponie Bonfol gilt, muss erst recht für alle wilden, ungesicherten Chemiemülldeponien in der Region Basel gelten: die sofortige Totalsanierung auf Kosten der Verursacher. Etwa sFr. 100 Mio. – fünf Jahressaläre von Novartis-CEO Daniel Vasella – und das Altlastenproblem in der Region Basel wäre gelöst!

link: greenpeace schweiz

spionage

Gericht fordert Quellenpreisgabe von Journalisten in der Geheimdienstaffäre Plame.

Der Journalistin Judith Miller von der „New York Times“, Mitautorin des Bestsellers „Germs The Ultimate Weapon“ und Matthew Cooper von „Time“ drohen 18 Monate Gefängnis, falls sie ihre Quellen in einer brisanten Geheimdienstaffäre nicht nennen. Ein Bundesgericht wertete die Auskunftsverweigerung der beiden Journalisten am Dienstag als Beleidigung des Gerichts und bestätigte eine Entscheidung aus erster Instanz, wonach die zwei Reporter ihre Gesprächspartner preisgeben sollen. Miller und Cooper kündigten an, sich dem Urteil nicht beugen zu wollen und stattdessen ins Gefängnis zu gehen.

In dem Spionage-Fall geht es um die Enttarnung der CIA-Agentin Valerie Plame. Die 40-jährige Valerie Plame, Mutter zweier Kinder, Ehefrau des Diplomaten Wilson und im Dienste der Central Intelligence Agency, bereiste als vermeintliche «Energie-Expertin» den Globus, um da und dort Erkenntnisse für die CIA zu gewinnen. Mit Valerie Plame flog auch Brewster-Jennings & Associates auf, eine Tarnfirma der CIA, die der Agentin das notwendige Cover verschafft hatte. Die Enttarnung von Geheimdienstagenten ist in den USA ein Verbrechen. Der Verräter von Plames Identität wird in hohen Regierungsquellen vermutet. Die Justiz untersucht nun, ob Plames Identität den Journalisten zugesteckt wurde, um sich auf diese Weise an ihrem regierungskritischen Mann, dem Ex-Botschafter Joseph Wilson zu rächen.

Dieser erregte den Zorn des Weissen Hauses als er im Juli 2003 öffentlich erklärte, dass die von der US-Regierung vorgelegten angeblichen Beweise von versuchten Uran-Käufen des Irak in Niger Unsinn sind. Kurz darauf steckten zwei «hochrangige Mitarbeiter» der Bush-Regierung dem amerikanischen konservativen Journalisten Robert Novak und sechs weiteren Reportern die Identität der CIA-Agentin zu. Ausser Novak liess sich allerdings keiner der Journalisten dazu hinreissen sich auf den blutigen Knochen zu werfen. Kurzum publizierte Novak Valerie Plames Namen und enttarnte sie als CIA-Agentin. Eine katastrophale Information, die für eine aktive Agentin tödlich sein könnte. Novak berief sich im Artikel auf „hochrangige Beamte“ der Regierung. Er selbst gibt keine Auskunft darüber, ob er auch vor Gericht geladen wurde.

Judith Miller indes schrieb nie über den Fall Plame. Sie führte einige Interviews für einen geplanten Artikel und Cooper schrieb einen Bericht auf der Website von „Time“, in dem er der Frage nachging, warum Plames Identität gelüftet worden sein könnte. Eine berechtigte Frage die einigen Zündstoff birgt, denn den Geheimnisverrätern aus dem Weissen Haus könnten 10 Jahre Haft drohen. Am 24. Juni 2004 wurden Präsident Bush, Dick Cheney und Bushs damaliger Rechtsberater Alberto Gonzales zu der Angelegenheit befragt. Elliott Abrams, eine Iran-Contra-Figur aus Reagans Zeiten und unter Bush Mitglied des National Security Council, oder John Hannah und David Wurmser, beide aus dem Cheney Büro und Karl Rove könnten ebenso die Denunzianten sein. Der ehemalige Botschafter Joseph C. Wilson IV, gegen den die Intrige spielt, möchte Karl Rove am liebsten in Ketten aus dem Weissen Haus kommen sehen, er ist überzeugt, der Informant sei Rove.

Ausgerechnet die seit Nixon schärfsten Geheimniskrämer der jüngeren amerikanischen Geschichte haben demnach einen krachenden Geheimnisverrat begangen: Die US-Regierung, sonst immer misstrauisch und verschwiegen, hütet ihre reichhaltigen Schätze klandestiner Aktionen bis zum Exzess. Nichts soll nach aussen dringen. Doch selbst der Status als Wächter der Moral schützt vor Verrat nicht und die Devise: „Wer nicht mit uns ist, ist gegen uns“, richtet sich offensichtlich nicht nur gegen Staaten und Organisationen, sondern auch gegen machtnahe Trabanten des Weissen Hauses, wie dem ehemalige Diplomat Wilson.

Die Bundesrichter bekräftigten indes, dass in laufenden Kriminalfällen kein Recht auf Informantenschutz bestehe. „Es gibt kein Privileg (…), das (bei Ermittlungen) Recherchematerial schützt“, heißt es in dem Richterspruch. Das Gericht stützt sich dabei auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 1972, wonach der in der Verfassung verbriefte Schutz von journalistischen Quellen bei Ermittlungen in Kriminalfällen nicht gilt, wenn diese für die Aufklärung wichtig sind.

„Wir fordern kein besonderes Privileg“, sagte Cooper im Gespräch mit dem Nachrichtensender CNN. Es gehe ihnen nur um einen ähnlichen Status wie er Psychiatern und Priestern gewährt werde, deren Vertrauensverhältnisse geschützt seien. Miller bekräftigte bei CNN, sie werde für die Journalistenrechte ins Gefängnis gehen. Die Organisation Reporter ohne Grenzen kritisierte die Gerichtsentscheidung scharf. Die „Rolle der Gegengewalt der Presse“ stehe „infrage“. Ohne Informantenschutz werde kein Informant mehr etwas preisgeben.

Siehe auch: