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`Operation Ore`, Teil 2: Die Berühmtheiten unter den Verdächtigten, die Rolle der Polizei

Karl Weiss – “Operation Ore”, ist jene große Polizeioperation, die 1999 in den USA begann und viele Zehntausende von angeblichen Konsumenten von Kinderpornographie betraf, u.a. auch Pete Townshend. Es hat sich im April/Mai 2007 endgültig herausgestellt, dass sie alle – oder fast alle – Opfer von Ringen von Kreditkartenbetrügern wurden. Sie wurden angeklagt und zum Teil aufgrund von völlig unzureichenden Anhaltspunktenverurteilt (ihre Kreditkartendaten waren benutzt worden, um bestimmte Sites zu besuchen, unter denen auch Kinderporno-Sites gewesen sein sollen).


Angeklagt: Musikgenie und ehemaliges The Who Mitglied Pete Townshend

Obwohl jetzt aufgrund der zähen Arbeit des britischen Journalisten und Computer-Spezialisten Duncan Campbell erwiesen ist, sie dürften (fast) alle unschuldig gewesen sein, negiert die Polizei weiterhin die Rehabilitation der Verdächtigen, die zu Opfern wurden. Aber, was das Unglaubliche ist: Nicht eines unserer Massenmedien in Deutschland berichtet über diesen Skandal. Auch in Grossbritannien gibt es wenig öffentliche Information, wo es allein 39 Selbstmorde von so Angeklagten gab.

Die betroffenen „Celebrities“
Der bekannteste Fall in Grossbritannien (ausserhalb der Musiker-Fälle) war der des Polizisten Brian Stevens, der zu jahrelangen entsetzten Äusserungen in Leserbriefen und im Internet führte.

Es hatte kurz vor dem Beginn der „Operation Ore“ in England einen Aufsehen erregenden Fall gegeben, indem zwei Mädchen, Holly und Jessika, entführt und ermordet worden waren. Stevens hatte als Polizist in besonders herausragender Weise während des ganzen Falls Jessikas Eltern beigestanden und sie auf dem Laufenden gehalten. Die Intimität mit der Familie ging so weit, dass sie den Polizisten auf der Beerdigung ein Gedicht vortragen liess. Die Revolverblätter hatten tränentreibende Geschichten veröffentlicht und Brian Stevens war fast zu einer Art von Nationalhelden geworden, jedenfalls zum Beispiel eines wirklich guten Menschen.

Eine Woche später ging die Nachricht durch den Blätterwald, er sei wegen Kinderporno im Internet festgenommen worden.

Das Entsetzen war englandweit. Wenn ein so guter Mensch zu so etwas fähig war, dann gab es niemand mehr, dem man trauen konnte, niemand, der noch Hoffnung auf eine Zukunft der Menschheit geben konnte, dann war alles verloren!

Selbst in deutschen Internetforen wurde dieser Fall diskutiert, unter anderem unter der Überschrift „Da fehlen mir die Worte“.

Stevens wurde vom Dienst suspendiert, musste Untersuchungshaft und Hausdurchsuchung sowie die öffentliche Anprangerung über sich ergehen lassen. Das letzte, was man von ihm gehört hat, ist der Prozess gegen ihn, dessen Ausgang noch offen ist und die Gewissheit, er werde aus dem Polizeidienst entlassen.

Mitbetroffen: Direktor der City Bank
Einer anderer der Betroffenen war der Direktor der englischen Filiale der City Bank, John Adams. In den Jahren 1998 und 1999 wurde die Kreditkarte seiner Familie mehrmals von Verbrechern belastet, in diesem Fall die bekannte Gambino-Mafia-Familie, die später Vorbild der Fernsehserie „The Sopranos“ war. Die Gambinos verkauften die Daten zum Teil und nutzten sie auch selbst. Im Juni 1999 waren seine Kreditkarten-Daten erneut zweimal benutzt worden, diesmal um auf eine der Kinderporno-Seiten im Landslide-Netzwerk zuzugreifen (so jedenfalls 7 Jahre später die Anklage der Polizei).

Im Mai 2006 sah sich Adam einer Armee von Polizisten gegenüber, die in sein Haus eindrangen und alle persönlichen Sachen der Familie durchwühlten. Die herbeigeholten Anwälte machten die Polizisten auf die Möglichkeit des Kreditkartenschwindels aufmerksam, aber nach deren Aussage grinsten diese nur darüber. Sie hätten angeblich noch nie von Kreditkartenschwindel gehört. Erst eine zweitägige Gerichtsverhandlung im September 2006 konnte klären, was passiert war. Adams, der bereits wusste, was faul war, hatte sich auf keinen ‚Deal’ eingelassen.Schliesslich gab die Polizei zu, er sei unschuldig und entschuldigte sich bei ihm.

Britischer Nationaleld mitangeklagt
Ein anderer Berühmter unter den Opfern von „Operation Ore“ war Paul Grout aus Hull, ein Arzt, der einen Einsatz zur Rettung vom Menschenleben bei einem grossen Eisenbahnunfall in Selby geleitet hatte und seitdem als Nationalheld in England galt. Seine Kreditkartendaten wurden nicht Opfer der US-Mafia, sondern von zwei indonesischen Gangstern gephished. Im Oktober 2002 drangen Polizisten „wie Sturmtruppen“ in sein Haus ein, wie seine Frau berichtete. Danach kamen nach ihrer Aussage „18 Monate reine Hölle“. Auf seinen Computern und Datenträgern wurde nichts gefunden, trotzdem wurde er der Anstiftung zur Verbreitung von Kinderporno angeklagt. Erst nach zwei Jahren fand sich schliesslich ein Richter, der dem Albtraum ein Ende bereitete. Der Richter seines Prozesses sagte, die Anklage beruhe auf „Unsinn“ und wies die Geschworenen an, ihn freizusprechen. Er konnte mit dem Berühmten-Bonus rechnen, doch viele weniger Bekannte waren nicht so glücklich.

Angeklagt: Manager aus Brighton
Ein dritter mehr oder weniger Berühmter unter den Opfern der modernen Hexenjagd war der leitende Manager einer Computerfirma Brian Cooper aus Brighton. Er kaufte Fahradteile im Internet bei einer US-Firma mit seiner Kreditkarte und wurde dabei von einem Hacker aus Indonesien seiner Daten beraubt (auch andere Betroffene in Grossbritannien gaben an, im Internet Fahradteile gekauft zu haben). Bei der Hausdurchsuchung, die auch bei ihm mit absolut übertriebenem Personalaufgebot durchgeführt wurde, sagte man seiner Frau, er stelle eine Gefahr für die Kinder dar.

Man brauchte 6 Monate, um die Computer zu untersuchen und fand nichts. Cooper hatte zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung bereits die falschen Abbuchungungen auf seiner Kreditkarte angezeigt, aber auch das half ihm nicht. Die Polizei weigerte sich, seine Unschuld zu bestätigen und sich zu entschuldigen. Die E-Mail-Adresse, unter der er angeblich Zugang zu Kinderporno erreicht haben sollte, lautete a@a.com, was jeden vernünftigen Polizisten bereits aufmerksam hätte werden müssen. Schliesslich, im April 2006, entschuldigte sich die Polizei von Sussex bei ihm und erklärte, die Untersuchungen seinen offensichtlich unnötig gewesen.

The Who??? Die Musiker
Die bei weitem Berühmtesten unter den Betroffenen aber waren die Rock-Musiker. Da war einmal der „Massive Attack“-Star Robert del Naja (alias „3D“) und da war eben Pete Townshend, der legendäre Vormann, Textschreiber und Komponist von „The Who“, der auch als Solo-Musiker und in anderen Gruppen wichtige Erfolge hatte. Einer seiner Songs, „Who are you?“, ist heute Titelmelodie der häufig gesehenen US-TV-Serie CSI. Inzwischen gibt es auch wieder „The Who“, wobei von der Originalbesetzung Pete Townshend und Roger Daltrey übrig geblieben sind.


Massive Attacke auf Stars: Massive Attack Star Robert del Naja

‚The Who’ sind eine der ersten grossen und einflussreichsten Bands in der gesamten Geschichte des Rock ´n Roll. Ab dem Moment, als ihr Song „My Generation“ 1965 in die Charts kam, war der Rock nie wieder derselbe. Ihr Album „Thommy“ von 1969 hat die Art, Alben zu machen, grundlegend verändert. Pete Townshend hat sogar die Anschlagtechnik der Gitarristen verändert, als er die bekannte „Windmühle“ erfand. Auf dem inzwischen legendären Festival von Woodstock in den USA waren die Who eine der Hauptattraktionen. Aus der heutigen Sicht kann Pete Townshend als einer der wesentlichsten Musiker des 20.Jahrhunderts angesehen werden.

Townshend und del Naja waren – stellvertretend für die anderen – vom ersten Moment der „Operation Ore“ an in den Mittelpunkt des Interesses getreten, denn die britische Polizei hatte beide Namen gezielt an die Presse durchsickern lassen, noch bevor die beiden selbst von ihrem Schicksal wussten.

Da immer mit dem Namen Pete Townshend verbunden, wurde die „Operation Ore“ zu einem Medienereignis, was die reine Mitteilung von Festnahmen und Hausdurchsuchungen niemals geworden wäre. Die gesamte europäische Presse, das Fernsehen, die Rundfunksender stürzten sich geifernd auf die neue Sensation: Pete Townshend ist Kinderschänder! Kein noch so kleiner Fernsehsender, der nicht seine Schwarte an dem Musiker wetzen musste: Pete Townshend ist Kinderschänder!

Das ist, vor allem wenn man die persönliche Tragödie von Pete Townshend in Betracht zieht, eine Ungehäuerlichkeit.

Als die Hausdurchsuchungen bei den Musikern begannen, auch hier von einem Riesenaufgebot von Polizisten durchgeführt, war bereits nach zehn Minuten die gesamte Presse und das Fernsehen mit laufender Kamera vor dem Haus. Die Musiker wurden abgeführt wie Schwerverbrecher, vor den Augen der Welt!

Sie wurden auch keineswegs nach kurzer Zeit wieder freigelassen, wie das eigentlich hätte selbstverständlich sein müssen, sondern bei del Naja wurde die volle Spanne von 48 Stunden ausgenutzt, die man einen Verdächtigen ohne Haftbefehl festhalten kann, während Pete Townshend die negative Seite der Berühmtheit kennenlernte: Es wurde Untersuchungshaft gegen ihn verhängt und eine Kaution festgelegt, bei deren Bezahlung er bedingt freikommen könnte. Kaution zahlen bedeutet aber immer gleichzeitig Anerkennung von Schuld. Wer unschuldig ist, braucht nicht auf Kaution freikommen. Theoretisch!

Polizei verweigert Deatails
Auch viele anderen der Angeklagten der „Operation Ore“ wurden in Untersuchungshaft gesteckt und kamen nur gegen Kaution frei, wodurch sie schon ihre Schuld anerkannt hatten. Bei Pete Townshend, dem ersten in der Reihe, gab es ein besonderen Grund: Er hatte bei seinem ersten Verhör in Polizeigewahrsam zugegeben, sich im Internet Zugang zu einer Kinderporno-Site verschafft zu haben. Man hatte ihm verweigert, Details dessen, was man ihm eigentlich vorwarf, zu offenbaren und er war automatisch davon ausgegangen, die Polizei hätte seinen tatsächlichen Ausflug in die Welt des Kinderporno herausgefunden.

Pete Townshend hat nämlich ein spezielles Verhältnis zur Frage des sexuellen Angriffs auf Kinder: Er ist sich fast sicher, als Fünf- oder Sechsjähriger von einem Verwandten missbraucht worden zu sein, denn er hatte Blitz-Erinnerungen an solche Szenen. Dies ist typisch für vergewaltigte Kinder: Sie verdrängen die Erinnerungen, sie kommen aber in bestimmten Zusammenhängen als kurze, blitzartige ‚Flash-Lights’ in das Gedächtnis zurück.

Die Rock-Oper „Thommy“, deren Text und Musik von Pete Townshend ist, enthält u.a. auch die Szene des von seinem Onkel missbrauchten Titelhelden („I’m your wicked uncle Ernie“).

Die Falle
Aus diesem Grund hatte Pete Townshend, der an seiner Biographie arbeitete, versucht, sich besser an das Geschehene zu erinnern und zu diesem Zweck eine Kinderporno-Site im Internet besucht, denn er dachte, dann käme die Erinnerung an jene Szenen zurück. Nur war jene Kinderpornosite keine von den Landslide-Sites, es war ein völlig anderer Fall. Da er aber glaubte, erwischt worden zu sein, versuchte er den verhörenden Beamten zu erklären, warum er dies getan hatte.

Die hatten natürlich nichts anderes zu tun, als sofort der Weltöffentlichkeit mitzuteilen, Pete Townshend hätte gestanden.

Was daraus in den Massenmedien wurde, kann man sich vorstellen: Pete Townshend ist Kinderschänder und er hat bereits gestanden! Er hat behauptet, die Kinderpornosite für seine Biographie angeklickt zu haben! Das ist die lausigste Ausrede des Jahrhunderts!

Del Naja wurde bereits nach einem Monat in dürren Worten mitgeteilt, die Anklage sei fallengelassen worden, man habe nichts auf den Computern gefunden. Eine Entschuldigung hat er bis heute nicht erhalten. Allerdings hat das Britische Innenministerium im Jahre 2006 die neue Kinder-Schutz-Organisation der britischen Sicherheitskräfte mit einem Song an die Öffentlichkeit gebracht, der von Del Naja geschrieben wurde, „Teardrop“. Auch eine Art von Entschuldigung.

Pete Townshend dagegen war aufgrund seines voreiligen „Geständnisses“ tief im Fall verstrickt. In Wirklichkeit hatte man gar nichts gegen ihn in der Hand. Auf seinen Computern wurde keinerlei Kinderporno gefunden. Die Site, die er angeblich innnerhalb des Landslide-Netzwerkes angeklickt haben sollte, mit Namen „Alberto“, hatte ausserdem nichts mit Kinderporno zu tun.

Jedenfalls sahen seine Anwälte angesichts der allgemeinen Hysterie über den bekannten Rockmusiker als Kinderschänder (hatte man nicht schon immer gewusst, Rock-Musik ist kriminell?) keinen besseren Ausweg, als ihm die Annahme der Kautionszahlung und dann auch die Annahme des angebotenen Deals zu empfehlen. So ist Pete Townshend heute auf der offiziellen britischen Liste der „Sex Offenders“, wo eigentlich nur Kinderschänder und Vergewaltiger und ähnliche Verbrecher gelistet sein sollten.

Pete Townshend beschreibt fast wortgleich mit Anderen die Zeit unter Verdacht und Anklage als eine durchlebte Hölle und die ganze Aktion als eine Hexenjagd.

Die Rolle der Polizei und der anderen Sicherheitsorgane
Die Polizei hat vom ersten Augenblick der Operation Ore an immer versucht, den Unterschied zwischen Kinderschändern, die also selbst Sex mit Kindern machen oder sie dazu veranlassen, Sex zu machen sowie von Herstellern von Kinderpornos in Bild oder Video und von Kinderporno-Verkäufern im Internet einerseits und von reinen Konsumenten von Kinderporno andererseits zu verwischen. Dadurch appellierte sie an die einstimmmige Empörung der öffentlichen Meinung über Leute, die mit Kindern Sex machen und über Leute, die Kinder zu Sex veranlassen und fotografiern und filmen.

Nicht ein einziges Mal während der ganzen Vorgänge hat jemand von der Polizei klargestellt, es handele sich ausschliesslich um den Verdacht des KONSUMS von Kinderporno und nicht um Herstellung oder Verbreitung von Kinderporno. Im Gegenteil, es wurden bei einer Reihe von Angeklagten auch die Vorwürfe der Verbreitung von Kinderporno mit in die Anklage aufgenommen, obwohl dafür überhaupt keine Anhaltspunkte, geschweige denn Beweise vorlagen. Bis heute verteidigt die britische Polizei die völlig unverhältnismässigen Mittel der Operation u.a. damit, es sei ja eben auch in einer Anzahl von Fällen um Verbreitung von Kinderporno gegangen.

Verurteilt wurde nie jemand für die Verbreitung. Damit steht fest, Polizei und Staatsanwaltschaft haben böswillig gehandelt, als sie den Vorwurf der Verbreitung mit in einige Anklagen aufnahmen. Es ging darum, die Absurdität der ganzen Aktion zu verschleiern.

Hier ergibt sich auch eine Parallele mit der im Jahr 2007 von der Polizei in Sachsen-Anhalt durchgeführten ‚Operation Mikado’. Auch hier hatte man lediglich Konsumenten im Visier, weil es zu umständlich war, die Täter zu finden, die sich hinter einer philippinischen Site versteckten. Auch hier wurde wieder und wieder in den Medien die Aussagen der Polizisten und Staatasanwälte von ‚Kinderschändern’, von ‚Kinderporno-Ringen im Internet’ und von ‚Pädophilen’ widergegeben, während in Wirklichkeit nur nach Konsumenten gefahndet worden war.

In diesem Fall war ja die vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich verbotene Rasterfahndung angewandt worden, also das Anwendung eines Rasters, das automatisch und in der weiten Überzahl Nicht-Betroffene erfasst. Als ein Rechtsanwalt gegen diesen Verfassungsbruch Klage einreichte, tat der Vorsitzende des Verbandes der Kriminalbeamten ein Übriges, wiederum die Unterschiede verwischend und erklärt, ein Erfolg dieser Klage wäre ein Durchbruch für die „Kinderschänder“. Die Vermischung der Täter mit den Konsumenten hat also Methode.

Hauptsächlich aber haben Polizei, Richter und Staatsanwaltschaften gesündigt, als sie völlig unverhältnismässige Mittel im Verhältnis zum schlichten Vorwurf des Konsums eingesetzt haben (noch einmal: das entspricht in der Schwere einer einfachen Sachbeschädigung). Hausdurchsuchungen mit riesigen Anzahlen von Polizisten, Untersuchungshaft, Durchsickern-Lassen von Namen und Terminen von Hausdurchsuchungen an Presse und Fernsehen, Kautionen für Freilassung, Deals mit den Verteidigern, all dies war extrem unverhältnismässig zum Vorwurf des Konsums.

Der Eindruck bei allen, die irgendeinen Kontakt zu einem der Verdächtigten hatten, war: Es konnte sich nicht um einfachen Konsum von Kinderpornobildern handeln. Es musste auch zumindest die Mitgliedschaft in Internet-Kinderpornoringen mit betroffen sein.

Teil 1 von Operation Ore: 39 Selbstmorde in Großbritannien wegen hysterischer Ermittler
Teil 3 von `Operation Ore`: Die Rolle der Politik und der Massenmedien

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‚Operation Ore‘: 39 Selbstmorde in Großbritannien wegen hysterischer Ermittler

Karl Weiss – “Operation Ore”, das ist jene grosse Polizeioperation, die 1999 in den USA begann und viele Zehntausende von angeblichen Konsumenten von Kinderpornographie betraf, u.a. auch Pete Townshend. Es hat sich im April/Mai 2007 endgültig herausgestellt, dass sie alle – oder fast alle – Opfer von Ringen von Kreditkartenbetrügern wurden. Ihre Kreditkartendaten waren benutzt worden, um bestimmte Sites zu besuchen, unter denen auch Kinderporno-Sites gewesen sein sollen. Sie wurden angeklagt und zum Teil auch verurteilt aufgrund von völlig unzureichenden Anhaltspunkten

Obwohl jetzt aufgrund der zähen Arbeit des britischen Journalisten und Computer-Spezialisten Duncan Campbell erwiesen ist, sie dürften (fast) alle unschuldig gewesen sein, negiert die Polizei weiterhin die Rehabilitation der Verdächtigen, die zu Opfern wurden. Aber, was das Unglaubliche ist: Nicht eines unserer Massenmedien in Deutschland berichtet über diesen Skandal. Auch in Grossbritannien gibt es wenig öffentliche Information, wo es allein 39 Selbstmorde von so Angeklagten gab.

Verdächtigt und öffentlich zerstört
Auch wenn in Deutschland dieser unglaubliche Fall von Verfolgung Unschuldiger völlig von den Massenmedien unter den Teppich gekehrt wird, zeigt er doch exemplarisch, welche absurden Blüten die „Kinderporno“-Hysterie zu treiben vermag. 7272 Briten und mehr als 1400 Deutsche wurden 2002/2003 und später völlig unschuldig der Kinderporno-Herstellung bzw. des Zusammenhangs mit einem Internet-Kinderporno-Ring verdächtigt und öffentlich angeschwärzt.

Die ganze Aktion genannt ‚Operation Avalanche, begann 1999 in den USA. In Grossbritannien hiess sie Operation Ore’, in der Schweiz erhielt die Operation den Namen ‚Genesis’ in Deutschland „Operation Pecunia“ oder „Aktion Pecunia“ und betraf ebenfalls Hunderte von Verdächtigen, In den USA hatte das FBI einen Hinweis auf Kinderporno-Sites im Internet bekommen und begann zu ermitteln. Man wurde dann auch schnell fündig. Es gab einen Zugangsschlüssel-Verkäufer für Internet-Sites, davon viele Porno-Seiten, mit dem Namen ‚Landslide’, dessen Besitzer ein gewisser Thomas Reedy war. Angeblich waren unter den vielen Websites und Porno-Sites, die über seine Eingangsseite unter der Bezeichnung ‚Keyz’ liefen (das ist eine Verballhornung von keys, also Schlüssel; man kaufte dort Schlüssel zum Zugang zu anderen Websites), auch Kinderporno-Seiten oder jedenfalls die Ankündigung von solchen.

Eigentlich war das von der Firma ‚Landslide’ im Internet angebotene ‚Keyz’-System eine Zahl- und Zugangsstelle für andere Websites (einschliesslich einer Altersprüfung in bestimmten Fällen; die Altersprüfung findet in den USA durch die Kreditkarten statt, die üblicherweise nur Erwachsenen haben). Es wurden über diese Zahl- und Zugangsstelle so viele Websites angelaufen, die eine Bezahlung zum Zugang verlangten, dass Reedy völlig die Übersicht verloren hatte, welche Sites das waren. In seinem Prozess konnte er glaubhaft versichern, er hatte nicht die geringste Ahnung, ob da eventuell auch Sites mit Kinderpornographie dabei waren. Das nahm man ihm allerdings nicht ab und er wurde verurteilt.

Tausende in der Porno Falle
Das FBI erwirkte einen Durchsuchungsbefehl und beschlagnahmte die „Keyz“-Computer. Dort fand man die Nummern und Namen der Kreditkartenbesitzer, die sich Zugang zu Seiten bei ‚Landslide’ erkauft hatten. Auf richterliche Anordnung mussten die Kreditkartenorganisationen die Daten (Adressen usw.) der dazugehörigen Kartenbesitzer herausrücken. Es handelte sich weltweit um etwa 250 000 und allein in den USA um etwa 35 000 Personen, die so in den Verdacht gerieten, etwas mit Kinderpornographie zu tun zu haben. In Großbritannien waren es 7 272, in Deutschland über 1 400 Personen, in der Schweiz ebenfalls Hunderte von Verdächtigen. Offenbar sind auch andere Länder betroffen, aber darüber liegen keine Informationen vor.

Es war eine Mitteilung zusammen mit den anderen Dokumenten von den USA in verschiedene Länder mit dem Inhalt geschickt worden: „Auf der Startsite von ‚Landslide’ bzw. ‚Keyz’ habe es einen Knopf zum Klicken gegeben, der eindeutig als „Kinder-Pornographie“ gekennzeichnet war. Alle, die gezahlt hätten, mussten diesen Knopf angeklickt haben. Damit, so die britische und wahrscheinlich auch bundesrepublikanische) Polizei, sei ihre Schuld bewiesen, auch wenn man kein Kinderporno auf den Computern findet.“

Später (2005) stellte sich heraus, dass diese Behauptung nicht stimmte. Sie stammte aus der Aussage eines Polizisten, der mit Untersuchungen betraut war und wurde später widerrufen. Der Zugang zu ‚Landslide’ oder ‚Keyz’ hatte in Wirklichkeit zunächst nichts mit Kinderpornographie zu tun, wenn auch innerhalb dieses Netzwerks tatsächlich Kinderpornographie angetroffen worden sein soll.

Duncan Campbell, ein englischer Journalist und Computer-Experte, der jahrelang Aufklärungs- und Recherche-Arbeit in diesen Fall gesteckt hat und der im Jahr 2006 Zugang zu Kopien der Original-Festplatten des ‚Keyz’-Netzwerks erhalten hat, beschreibt den Zusammenhang folgendermassen:

„Wenn man auf die Startseite von ‚Keyz’ kam, war nicht der geringste Hinweis auf Kinderporno zu finden. Ging man dann auf eine bestimmte (von -zig) Unterseiten, tauchten unten auf der Site so genannte Fremdanzeigen auf, die ständig wechselten. Zu bestimmten Zeitpunkten konnte jemand, der auf diese Untersite gestoßen war, dort den Hinweis finden: „Hier klicken für Kinderporno“. Die entsprechenden Seiten, die dort verlinkt waren (eventuell auch nur eine) gab es zum Zeitpunkt der Untersuchungen 2006 nicht mehr.“


Erst mal alles Anklagen

Hätten die Ermittler in den USA damals direkt diese forensischen Untersuchungen vorgenommen, wären sie wahrscheinlich noch auf die tatsächlichen Kinderpornoseiten gestoßen oder eventuell auch auf „Fake“-Seiten (die also nur abkassieren, aber gar nichts zeigen). Es gibt keinerlei Belege, dass die eigentlichen Hersteller der Kinderpornos auf diesen Seiten je zur Rechenschaft gezogen wurden, sofern da wirklich Kinderporno zu sehen war.

In den USA wurden denn auch von den 35 000 Betroffenen lediglich etwa 100 tatsächlich verurteilt, weil man zusätzliche Beweise gefunden hatte, z.B. Kinderporno im Computer. Nicht so in Großbritannien. Scotland Yard gab sich mit der genannten Mitteilung zufrieden und klagte alle des Konsums von Kinderpornographie an, deren Kreditkarten-Nummer von den US-Behörden übermittelt worden waren.

Es hätte ausgereicht, die Computer von einem Fachmann untersuchen zu lassen, wie das nun erst im Jahre 2006 geschah. Der hätte sofort (und hat dann auch 2006/ Anfang 2007) die Spuren der Fälscher gefunden. Die Kreditkartenüberweisungen wurden nämlich nicht von einzelnen Websites, eine nach der Anderen, gemacht, sondern pulkweise von nur wenigen Sites. Die Ergebnisse der forensichen Untersuchungen der sechs Festplatten von ‚Keyz’ liegen seit Anfang 2007 vor und wurden im Wesentlichen im April und Mai 2007 veröffentlicht.

Die britischen (und wohl auch deutschen) Behörden forderten aber gar nicht Kopien der Original-Computer-Festplatten zur forensischen Untersuchung an. Ebenso wenig wurde Steve Nelson als Zeuge einvernommen.

europaweit Verfolgungen, Festnahmen, Durchsuchungen
So wurden Tausende von Personen völlig unschuldig des Konsums von Kinderporno angeklagt, aufgrund einer schriftlich übermittelten nicht überprüften Aussage eines Polizisten, der niemals in Großbritannien, der Schweiz oder der Bundesrepublik aussagte. Immer nach dem Motto: „Großer Bruder von jenseits des Atlantiks befiehl, wir folgen“.

Die Verfolgungen, Festnahmen, Durchsuchungen usw. in Europa begannen 2002/2003 und zogen sich bis vor kurzem hin. Ein Teil der Fälle ist bis heute noch nicht zu den Akten gelegt.

In der Folge der Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Hunderttausenden von Festplatten, CDs, DVDs, Disketten und anderen Datenträgern waren in den betroffenen Ländern für Jahre wesentliche Teile der Ermittlungskapazitäten der Polizeiapparate lahm gelegt, weil all dies Material auf Kinderpornos durchsucht werden musste. Es kann nur vermutet werden, wie viele ernsthafte Verbrechen ungesühnt blieben, weil man hinter vermeintlichen Kinderporno-Konsumenten her war.

Man lese nur, welch schwerwiegender Polizei-Fehler inzwischen bereits Teil einer Enzyklopädie, dem englischen ‚Wikipedia’ ist:

„…many of the people making charges at child porn sites were using stolen credit card information (and the police arrested the real owners of the credit cards, not the actual viewers). Plus, thousands of credit card charges were made where there was no access to a site, or access to only a dummy site. When the police finally checked, they found 54,348 occurrences of stolen credit card information in the Landslide database. The British police failed to provide this information to the defendants, and some implied that they had checked and found no evidence of credit card fraud when no such check had been done. “

„…viele der Leute, die für den Zugang zu Kinderporno-Sites zahlten, verwendeten gestohlene Kreditkarten-Informationen und die Polizei nahm die wirklichen Kreditkartenbesitzer fest und nicht jene, die wirklich Kinderporno sahen. Außerdem wurden Tausende von Abbuchungen auf Kreditkarten gemacht, wo es überhaupt keinen Zugang zu Kinderporno-Sites gab oder nur Zugang zu Schein-Sites ohne Inhalt. Als die Polizei am Ende zusammenzählte, fanden sie 54 348 Fälle von gestohlenen Kreditkarten-Informationen in der ‚Landslide’- Daten-Basis. Die britische Polizei gab diese Information aber nicht an die Verteidiger der Verdächtigen weiter, einige Polizisten behaupteten sogar, sie hätten nach Anzeichen von Kreditkartenbetrug gesucht, aber nichts gefunden, obwohl eine solche Suche gar nicht stattgefunden hatte.“

Es wird deutlich, was in England wirklich geschah: Anfänglich sonnte sich die Polizei in der positiven Öffentlichkeit, die sie gewann, als sie scheinbar Tausende von „abscheulichen Kinderschänder-Nestern“ aushob.

Schwerwiegende Fehler vertuscht
Ab dann war es nur noch der Versuch, die wirklichen Tatsachen unter dem Teppich zu halten und die anfänglich gemachten schwerwiegenden Fehler zu rechtfertigen und zu vertuschen. Dazu wurde gedreht, gefälscht und gelogen. Man entschied sich, die einmal erfundene Geschichte weiterhin zu unterstützen, auch wenn dafür alle Regeln der korrekten Polizeiarbeit missachtet werden mussten.

Die Folgen waren tragisch. Es wurde das Leben vieler, vieler Menschen zerstört:

“In the United Kingdom, it has led to 7,250 suspects identified, 4,283 homes searched, 3,744 arrests, 1,848 charged, 1,451 convictions, 493 cautioned, 879 investigations underway, 109 children removed from suspected dangerous situations and at least 35 suicides.”

„Im Vereinigten Königreich (Grossbritannien) hat die Operation zu 7 250 Verdächtigen geführt, 4 283 Wohnungen wurden durchsucht, 3 744 Personen wurden festgenommen, 1 848 Personen wurden angeklagt, 1451 verurteilt, 493 sind auf Kaution in Freiheit, gegen 879 wird weiterhin ermittelt, 109 Kinder wurden aus vermuteten „gefährlichen Situationen“ entfernt und mindestens 35 der angeklagten Personen begingen Selbstmord.“

Die Zahl der Selbstmorde, allein in Grossbritannien, ist inzwischen auf 39 gestiegen. Wie viele sich in Deutschland umgebracht haben, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden.

In den Tod getrieben
In der Praxis sah das typischerweise so aus: Das Haus oder die Firma des Verdächtigen wurde von einer Heerschar von Polizisten heimgesucht. Der Presse und anderen Medien gab man bereitwillig Auskunft, wer und warum hier im Verdacht stehe. Innerhalb von kurzer Zeit wurde die Nachricht in alle Winde gestreut: „Der Herr X hat etwas mit Kinderporno im Internet zu tun!“

Die Familie, Nachbarn, Freunde, Kunden, Bekannte, Arbeitskollegen, Vorgesetzte, Richter in Scheidungsprozessen (und Personen, die bekannte Persönlichkeiten kannten,), Geschäftspartner, Kunden, alle wussten, der Mann war mit einem Grossaufgebot der Polizei wegen Kinderporno im Internet bedacht worden. Er musste also ein Schwerverbrecher sein.

Das Leben tausender grundlegend zerstört
In fast allen Fällen wurde der Beschuldigte zumindest zeitweise ins Gefängnis gesteckt, was für die Öffentlichkeit den Eindruck schwerster Verbrechen noch verstärkte. Viele kamen nur durch Bezahlen einer Kaution frei, was immer bereits ein Anerkennen der Schuld beinhaltete und in der Regel nur bei Verbrechen, nicht bei Vergehen, angewandt wird.

Angesichts der Tatsache, dass fast alle Menschen kaum jemand mehr verabscheuen als solche, die Kinder missbrauchen und daraus Vorteil mit Bildern im Internet schlagen, ist diejenige Person damit erledigt. Außer vielleicht Kindermord gibt es keinen vernichtenderen Verdacht als diesen. Es gibt kaum einen Bekannten mehr, kaum ein Familienmitglied, kaum Freunde oder kaum Ehefrauen, die mit so einem Individuum noch etwas zu tun haben wollen.

Macht man sich klar, dass fast alle Verdächtigen unschuldig waren und niemals Kinderporno im Netz angesehen haben, geschweige denn etwas mit der Herstellung solcher Pornofilme oder –Bilder zu tun hatten, ist das schwerwiegend.

Zwar gab es in vielen Fällen vereinzelte Ehefrauen, Freunde oder Bekannte, vor allem aber Mütter, die den verzweifelten Beteuerungen der Betroffenen Glauben schenkten, sie hätten nichts mit Kinderporno zu tun, aber fast alle wurden direkt in die Hölle befördert, wie die meisten von ihnen das beschrieben: Sie wurden entlassen, die Frauen ließen sich scheiden, Freunde kannten sie nicht mehr, jegliche sozialen Kontakte wurden fast unmöglich – aber am schwerwiegendsten war für die meisten, denen das geschah: Die Kinder wurden ihnen weggenommen.

Dies betraf nicht nur die oben genannten 109 „Entfernungen von gefährdeten Kindern“, sondern weit mehr, denn dazu kamen die Fälle, in denen die geschiedenen Ehefrauen, die natürlich die Kinder zugesprochen bekamen, mit dem Argument dieser Verdächtigung jegliches Besuchsrecht des Vaters verhindern konnten.

Auch heute noch, nachdem bereits klar geworden ist, dass es sich praktisch ausschließlich um Unschuldige handelt, sind viele Väter völlig von ihren Kindern getrennt.

Eine andere schwere Folge für einen Teil der Betroffenen war die öffentliche Bloßstellung gegenüber Geschäftspartnern ihrer Firmen. Wer wollte wohl noch mit verurteilten „Pädophilen“ irgendeine Art von Geschäften machen? Es ist nicht bekannt, wie viele Unternehmen schließen mussten, aber auch der Verlust von allen Computern einschließlich der Backup-Kopien und damit von jeglicher Dokumentation führt regelmäßig in solchen Fällen schon zum Schließen der Firma.

Dagegen steht das, was den Tausenden von Verdächtigen (in Wirklichkeit Opfern) überhaupt vorgeworfen wurde, in keiner Relation. Es handelte sich ja nicht um den Vorwurf, Kinder missbraucht zu haben oder Fotos von Sex mit Kindern ins Internet gestellt zu haben, sondern um den weit weniger schweren Vorwurf, sich im Internet zur Verfügung stehende Bilder von Sex mit Kindern angesehen zu haben.

Auf dieses Delikt (Konsum von Kinderporno) steht zum Beispiel in Deutschland maximal 2 Jahre Gefängnis in schweren Fällen, das entspricht dem Strafmass von Sachbeschädigung. Bei einer Erstverurteilung heißt das in der Regel Geldstrafe oder Strafe auf Bewährung. Der Schaden, der den Verdächtigten entstand, wäre also auch dann nicht angemessen zum Vorwurf gewesen, wenn es sich tatsächlich um Konsumenten von Kinderpornos gehandelt hätte. Es ist möglich, dass sich unter den Verdächtigten auch wirklich solche Konsumenten befanden, aber das kann heute gar nicht mehr festgestellt werden – vor allem nicht, da es keinen Zugang für eventuell von Verteidigern beauftragten Sachverständige zu den sechs Original-Festplatten des ‚Keyz’-Netzwerks oder Kopien davon gibt.

Schuldsprüche
Warum, so wird man nun natürlich fragen, sind dann aber wirklich Viele verurteilt worden? Nun, in den USA wurden, sei es Zufall oder nicht, bei etwa 100 der 35000 Betroffenen Kinderporno auf den Computern angetroffen, das sind also 3 Promille der Verdächtigen. Dies hätte schon zu Vorsicht in den anderen Ländern führen müssen, denn es ist extrem unwahrscheinlich, dass 99,7% derer, die Kinderporno im Internet kaufen, nichts davon auf ihren Computer herunterladen. Da hätte der Verdacht auf gestohlene Kreditkarten-Informationen schon automatisch kommen müssen.

In Großbritannien wurden 1 451 Personen verurteilt, das sind fast hundert Mal mehr im Verhältnis zu den 7 250 Verdächtigen als im Vergleich in den USA. In den USA waren es 0,3%, in GB 20%. Das hätte die Gerichtsbarkeit im UK schon aufmerksam werden lassen müssen, denn die US-Gerichtsbarkeit hat nicht im mindesten den Ruf, Kinderporno-Fälle lasch zu bestrafen, eher im Gegenteil.

Gehen wir näher in die Verurteilungen in England, so stellt sich schnell heraus, fast alle beruhen auf einem ‚Deal’, so wie auch jene von Pete Townshend. Das angelsächsische Recht kennt die Möglichkeit von ‚Deals’, das bedeutet, gegen den Preis, sich schuldig zu bekennen, wird der Angeklagte nur zu einer geringen Strafe verurteilt (gering im Verhältnis zum ursprünglichen Vorwurf). Da in diesem Fall von Konsum von Kinderporno die möglichen Strafen sowieso schon niedrig waren, blieben teilweise nur noch symbolische Strafen übrig.

So erhielt zum Beispiel Pete Townshend, die berühmteste der Personen, die angeklagt waren, nur eine „Strenge Verwarnung“, musste sich dafür aber schuldig bekennen und dies ist auch als strafrechtliche Verurteilung in den Akten. Ebenso ist er auf der öffentlich zugänglichen Liste der „Sex-Offender“ (sexuelle Angreifer) geführt.

Nun benutzt die Polizei, im April 2007 zu diesen neuen Entdeckungen über den Kreditkartenschwindel im Fall befragt, diese Tatsache als Ausrede, um zu verhindern, sich entschuldigen und eigene Fehler zugeben zu müssen. Man höre die Antwort, die der leitende Polizist und Direktor des „Child Exploitation and Online Protection Centre“ und wesentlicher Leiter der ‚Operation Ore‘ in England, Jim Gamble, dem BBC-Kanal 4 auf die Vorhaltungen bezüglich des polizeilichen Vorgehens sagte:

„Es handelt sich hier nicht um Kreditkarten-Fälschung (…) Der grösste Teil der Verurteilten hat sich … vor Gericht … für schuldig erklärt.“

Das ist, um es vorsichtig auszudrücken, infam.

Sehen wir uns die Situation der 1 451 verurteilten Peronen an (oder jedenfalls der überwältigenden Mehrheit von ihnen), als die Gerichtsverfahren eröffnet wurden: Fast alle hatten alles verloren, was ihnen lieb und teuer war, obwohl sie wussten, sie waren unschuldig. Soweit sie Polizisten waren, Richter oder Lehrer oder Seelsorger (es war auch ein stellvertretender Schulleiter darunter), auch ihre Arbeit.

Zu all dem drohte ihnen nun auch noch eine Gefängnisstrafe, denn die Verteidiger mussten ihnen mitteilen: Trotz der unakzeptablen Beweislage (die eigentlich niemals hätte zu einer Verurteilung führen dürfen, noch nicht einmal zu Haftbefehlen) würde angesichts der aufgewühlten öffentlichen Meinung und der allgemeinen öffentlichen Hysterie angesichts von Kinderpornofällen eine Verurteilung extrem wahrscheinlich sein.

In dieser Situation wurde ihnen vom Staatsanwalt (der ja Verurteilungen vorweisen muss) der Deal angeboten: Wenn er sich des Delikts Konsum von Kinderporno schuldig erklärt, erhält er nur eine symbolische Strafe (wie Townshend) oder eine Bewährungsstrafe.

So ging ein grosser Teil von ihnen auf den ‚Deal’ ein, was heute von den verantwortlichen Polizisten als Beweis für das Zutreffen der Anklagen gewertet wird. So wird ein System sich selbst erfüllender Prophezeiungen geschaffen, basiert auf der allgemeinen Kinderporno-Hysterie. Die Organisation der Geschädigten von Operation Ore nennt das moderne Hexenjagd.

Kreditkartenbetrug
Wie ging der Kreditkartenbetrug vor sich? Kriminelle Grossorganisationen wie auch kleine Einzelverbrecher beschaffen sich die Kreditkartennummern, Ablaufdaten, die dazugehörigen Namen und, wenn nötig, auch die zweistellige Nummer auf der Rückseite der Karte, die als Schutz gegen solchen Betrug gilt.

Dazu gibt es verschiedene Methoden. Die damals meist verwendete ist das Hacken von Internet-Verkaufsseiten, wo der Käufer alle diese Daten eingeben muss und wo sie der Hacker „abschöpft“. Ein guter Hacker kann so Tausende von Datensätzen pro Tag erlangen.

Eine andere Methode sind Lockvogel-Angebote zu unglaublich niedrigen Preisen im Internet, wo man die Datensätze gutgläubiger Käufer erlangt, das versprochene billige Gut aber natürlich nie den Käufer erreicht.

Dieser letzte Fall war der Trick, mit dem man eine grosse Anzahl der britischen Angeklagten der Operation Ore um ihre Kreditkarteninformationen gebracht hatte. Es handelte sich in diesem Fall um eine in Florida beheimatete Website, die Luxusgüter wie zum Beispiel ganze Garten-Grills und ähnliches im Internet zu interessanten Preisen zum Verkauf anboten. Das erklärt, warum relativ viele gutsituierte Personen unter den Verdächtigen in Grossbritannien waren.

Der dritte und heute meist verwendete Schwindel, um an einen Satz kompletter Kreditkarten-Daten zu kommen, ist das heute als „Phishing“ schon berühmte Verfahren. Man offeriert den Zugang zu einer grossen Porno-Website (oder einer anderen Site mit vielen Interessenten) zu einem extrem geringen Preis, in der Anfangszeit meist ein Dollar, heute üblicherweise 1,99 Dollars. Man muss zum Bezahlen alle Karten- und persönlichen Daten eingeben (angeblich, um eine Altersüberprüfung durchzuführen) und schon hat der Verbrecher einen kompletten Datensatz, den er selbst verwenden oder im Internet zum Verkauf anbieten kann.

Diese Art von Kreditkartenschwindel wird „Carding“ genannt. Die Daten wurden von Mitte der Neunziger Jahren an in internationalen Schwarzmärkten über das Internet zum Kauf angeboten. Es gab Websites mit nur Mitgliederzutritt und auch Chat-Gruppen, wie „Carders market“, „Dark market“, „Talk Cash“ und „The Vouchard“, in denen ganze Wagenladungen solcher gestohlener Kreditkarten-Informationen angeboten und verkauft wurden. Die Preise reichten von 30 Dollar für eine einzelne, noch nicht kriminell verwendete VISA-Gold-Karte bis hin zu einem „Bulk“ von 4000 gestohlenen American-Express-Karten-Daten zum Vorzugspreis von 10 000 Dollar, also gerade mal 2 Dollar 50 pro Stück.

„Carding“ über „Fake“- oder wirkliche Porno-Sites ist der einfachste Weg, Millionen zu machen, denn es braucht nichts geliefert zu werden. Man kann aus entfernten Ländern arbeiten (so war die Website bei der letzthin von der deutschen Polizei verfolgten ‚Operation Mikado’ auf den Philippinen gehostet).

Man öffnet eine Porno-Site, eventuell auch einfach nur ein Titelblatt mit einem fetzigen Titel und benutzt nun die Kreditkarten-Daten, die man gephished oder gekauft hat, um Abbuchungen von den Konten der Kreditkartenbesitzer vorzunehmen. Daher kommen dann Zahlungen im Bulk statt eine nach der anderen von einzelnen Seiten. Üblicherweise werden kleinere Beträge von unter 50 Dollar im Einzelfall abgebucht. Man wiederholt diese Abbuchungen monatlich, so als ob der Kreditkartenbesitzer sich Zugang gekauft hätte mit monatlichen Zahlungen.

Nur ein Teil der Kreditkartenbesitzer verlangen üblicherweise die Rückzahlung von ihren Kreditkartenorganisationen über die Bank, welche die Kreditkarte ausgestellt hat (was bei zurückliegenden Fällen extrem schwierig und arbeitsaufwendig ist, wie der Autor bestätigen kann, der selbst schon Opfer einer solchen Straftat geworden ist). Die meisten der Kreditkartenbesitzer bemerken diese Abbuchungen gar nicht oder können nicht herausfinden wie man Rückzahlungen bekommt.

Teil 2: Die Berühmtheiten unter den Verdächtigten und die Rolle der Polizei

vermischtes

Jede Waschmaschine hat mehr Sicherheitsmarge

Karl Weiss – Es schält sich nun, einige Tage nach dem schwersten Flugzeugunglück der brasilianischen Luftfahrt, mehr und mehr heraus: Es handelt sich wiederum, wie schon beim Absturz der Boeing 737 der Gol im September letzten Jahres, um eine Reihe von Fehlern bzw. unglücklichen erschwerenden Umständen, die in ihrer Gesamtheit zur Katastrophe geführt haben.

199 wahrscheinlich Tote sind bereits gezählt, erst 63 Leichen sind identifiziert, denn die meisten sind verbrannt und dies teilweise bis zur Unkenntlichkeit. Bei einigen Überresten ist kaum noch festzustellen, dass dies überhaupt ein menschlicher Leichnam ist. Der Vergleich der typischen Zahn-Register zur Identifizierung ist in einer Reihe von Fällen nicht mehr möglich. Da hilft nur noch DNA-Vergleich.

Die gravierendsten Fehler, die sicherlich wesentlich zur Katastrophe beigetragen haben, sind:

Es ist ungeklärt, auf welcher Grundlage die Haupt-Start- und Landebahn des Flughafen Congonhas in São Paulo gegen Ende Juni nach einem teilweisen Neubelag der Piste freigegeben wurde. Der Grund für die Arbeiten an der Startbahn waren schon mehrfach aufgetretenen gefährliche Situationen, weil sich bei Regen Pfützen auf dem Rollfeld bilden. Die Betreibergesellschaft der brasilianischen Flughäfen Infra-Aereo hatte damals angegeben, es hätte eine Überprüfung der Konditionen der Landebahn durch ein Technologie-Institut in São Paulo stattgefunden. Alle waren davon ausgegangen, dieses Institut hätte die Rollbahn freigegeben. Nun wurde aber von dem Institut eine Mitteilung an die Öffentlichkeit herausgegeben, die besagt, die Ergebnisse der Untersuchung seinen noch gar nicht aus dem Institut herausgekommen. Sie seien erst (zufällig) einen Tag vor dem Desaster fertiggestellt und noch niemand zugestellt worden. Damit steht fest: Die Betreibergesellschaft des Flughafens hat die Freigabe ohne eine fach- und sachgerechte Überprüfung durchgeführt. Eventuell hat sie sogar eine technische Freigabe vorgetäuscht. Zwar habe man die Messung eines Koeffizienten durchgeführt, der eine genügende Reibung der Bahnoberfläche gezeigt hätte, aber das Entscheidende, das Anbringen von Rillen, um den Wasserablauf zu verbessern, war nicht geschehen. Der Vorstandsvorsitzende dieser Gesellschaft läuft in Brasilien immer noch frei herum.

Die TAM, die Fluggesellschaft des verunglückten Flugzeugs, veröffentlichte eine Mitteilung, das verunglückte Flugzeug habe vier Tage vor der Katastrophe einen Fehler an der Schubumkehr eines der beiden Triebwerke erlitten und sei seitdem mit abgeschalteter Schubumkehr geflogen. Sowohl TAM als auch die Herstellerfirma Airbus behaupten, dies sei üblich. Das Flugzeug sei auch ohne Schubumkehr sicher und es hätte nicht zur Reparatur aus dem Verkehr gezogen werden müssen. Ein Fachmann, der Luftfahrtspezialist de Oliveira von der Universität São Paulo, ist da ganz anderer Meinung: „Auf einer kurzen (1950 Meter) und regennassen Piste wie jene von Congonhas am Tag des Unglücks, würde der Umkehrschub sicherlich wesentlich zum Bremsen des Flugzeugs beigetragen haben. Auf keinen Fall hätte ein Flugzeug mit 62,5 Tonnen dort unter diesen Bedingungen ohne die Schubumkehr landen dürfen.“ Sowohl der Vorstandsvorsitzende der TAM wie auch der von Airbus laufen ebenfalls weiter frei herum.

Der dritte wesentliche Fehler war ganz sicherlich, dass in Congonhas weder eine generelle Anweisung bestand, bei feuchter Piste oder jedenfalls bei starkem Regen keine Landungen zuzulassen noch dass in der konkreten Situation die Flugaufsicht zumindest so lange die Piste für Landungen gesperrt hätte, bis der starke Platzregen nachliess. Das Flugzeug hatte ja genug Treibstoff an Bord, um über eine Stunde im Auffangraum zu kreisen. Es hätte auch auf die naheliegenden Flughäfen Internationaler Flughafen von São Paulo in Cumbica oder Internationaler Flughafen von Campinas – Viracopos umgeleitet werden können. Auch die hierfür Verantwortlichen laufen frei herum.

Ausserdem ist – anscheinend aus der Auswertung der „black box“ – bereits das Gerücht durchgesickert, es habe einen technischen Fehler am Flugzeug bei der Landung gegeben.

Man kann sich jetzt ungefähr die Situation des Piloten vorstellen, als er in einem dichten Regenguss im Dunkeln (um kurz vor sieben ist es jetzt im Winter im Südosten Brasiliens bereits zappenduster) auf der Landebahn von Congonhas aufsetzte. Er dürfte gleich gemerkt haben, dass Aquaplaning ihm ein normales Bremsen mit den Bremsen an den Rädern unmöglich machte (wer schon einmal Aquaplaning im Auto erlebt hat, weiss: Es ist genau wie Glatteis). Ebenso wusste er ja, man hatte ihn veranlasst, diesen Flug durchzuführen, obwohl die Schubumkehr nicht funktionierte. Damit konnte er also ebenfalls nicht bremsen.

Er hat sich also wohl in Sekundenbruchteilen überlegen müssen, was ihm an Handlungsmöglichkeiten offenblieb. Die bei weitem naheliegendste war mit Sicherheit das Durchstarten. Die Geschwindigkeit, mit der er am Ende der Landebahn ankam, lässt auch mit guter Wahrscheinlichkeit annehmen, genau dies hat er versucht. Nun muss aber irgendein anderer Fehler aufgetreten sein, denn normalerwiese hätte die Länge der Landebahn für ein Durchstartmanöver ausreichen müssen.

Denkbar ist, er hat die Entscheidung zum Durchstarten zu spät getroffen. Oder aber, der Computer hat sie zu spät getroffen (siehe unten).

Was jedenfalls auffällt, in der allerletzen Phase des Rollens innerhalb des Flughafens hat das Flugzeug eine Linkskurve gemacht. Dort, am Ende der Landebahn, mündet ja die Zufahrtstrecke in die Landebahn und genau dort ist es nach links geschwenkt, so als ob bei dieser Geschwindigkeit eine so scharfe Kurve möglich wäre. Es ist völlig unklar, ob dies ein Steuermanöver des Piloten war – was eigentlich keinen Sinn ergibt – oder ob ein weiterer Fehler am Flugzeug auftrat, der dies verursachte.

Dadurch war ein Abheben und Durchstarten sowieso nicht mehr möglich, denn nun musste er nicht nur den einfachen Zaun am Ende des Flughafens durchbrechen, sondern eine Betonabsperrung, die ein so schweres Flugzeug bei etwa 250 km/h auch durchbrach, was aber jedes Hoffen auf ein Durchstarten unmöglich machte. Es wird wohl ungeklärt bleiben, ob das Durchstarten gelungen wäre, wenn diese Linkskurve nicht geschehen wäre.

Trotzdem hob das Flugzeug kurzzeitig ab, denn hinter dem Flughafenzaun geht es etwa dreissig Meter steil nach unten. Es flog über die belebte Avenida Washington Louis, um dann aber wenige Meter dahinter auf dem Boden aufzuschlagen, die Tankstelle abzurasieren und in das dahinter stehende grosse Beton-Gebäude hineinzuknallen, das den Jet umittelbar zum Stehen brachte und alles in einer Explosion aufgehen liess.

Die Betreibergesellschaft des Flughafens hat ein Video veröffentlicht, auf dem man einen Teil dieses Ablaufs verfolgen kann. Das Video ist von einer der feststehenden Kameras am Flughafengebäude aufgenommen worden. Im Blick ist bei dieser Kamera im Hintergrund der letzte Teil der Landebahn.

Zunächst hat man ein Video davorgestellt, das eine normalen Landung eines Flugzeugs in diesem Teil der Landebahn zeigt. Das Flugzeug bremst stark ab, kommt fast zum Stehen und rollt dann nach links aus dem Blickwinkel. Es ist etwa 11 Sekunden im Blickbereich.

Dann kommt das Video, das vom Durchlauf des Unglücks-Airbus auf genommen wurde. Die genaue Uhrzeit ist eingeblendet und kann verfolgt werden. Das Flugzeug rast mit hoher Geschwindigkeit durchs Bild. Eine Sekunde, nachdem es links aus dem Bild verschwunden ist, sieht man den Lichtschein einer riesigen Explosion von dort. Es hat nur drei Sekunden gebracht, um den Blickbereich zu durchmessen. Angesichts dessen, was passiert ist, laufen einem kalte Schauer über den Rücken beim Ansehen des Videos.

Im Zusammenhang mit diesem Desaster ist dem Berichterstatter auch ein Erlebnis von eine Südafrika-Reise wieder eingefallen. Am Flughafen von Johannesburg musste er beim Heimflug nach Deutschland nämlich Stunden auf den Abflug des Lufthansa-Jumbos warten. Es war von dem Warteraum zu erkennen, es wurde an dem Jumbo gearbeitet, genau gesagt an einem der Triebwerke. Als Grund für die Verzögerung wurde `Regen` angegeben. In Johannesburg ist Regen eine Seltenheit, aber an diesem Tag gab es dort einen Landregen.

Das schien zunächst keinen Sinn zu ergeben. Als man dann aber endlich ins Flugzeug durfte, klärte der Flugkapitän auf, um was es sich gehandelt hatte. In einem der Triebwerke habe die Schubumkehr nicht funktioniert. Da die Startbahn aber regennass war, durfte der Jumbo so nicht starten. Hätte der Startvorgang abgebrochen werden müssen, hätte die Schubumkehr auf beiden Seiten gleichmässig und von allen vier Triebwerken zur Verfügung stehen müssen, um ein sicheres Bremsen vor dem Ende der Startbahn zu gewährleisten.

Nun mag jemand einwenden, hier handelte es sich ja um einen Jumbo, also ein weit grösseres und schwereres Flugzeug als ein A 320. Stimmt, aber es handelte sich auch um den internationalen Flughafen von Johannesburg mit einer Startbahn von 3200 oder 3500 Metern und grossen Auslaufstrecken hinter der Startbahn ohne dicht bewohnte Gebiete.

Allerdings handelte es sich um die 80er-Jahre. Das war also im wesentlichen vor der allgemeinen Liberalisierung des Flugverkehrs, jedenfalls war die Lufthansa noch nicht direkt betroffen. Heute hat die generelle Liberalisierung (fast immer verbunden mit einer Privatisierung der staatlichen Linien) zu einem im wahrsten Sinne tödlichen Konkurrenzkampf der Fluglinien (und Flughäfen) untereinander geführt hat, dem schon reihenweise Fluggesellschaften zum Opfer gefallen sind, eine der letzten die früher staatliche brasilianische Varig, davor in Brasilien bereits die VASP und die Transbrasil. Es kann kein Zweifel bestehen, die völlige Unterwerfung der Luftfahrt unter die kapitalistischen Profitgesetze hat das Fliegen deutlich unsicherer gemacht.

Im Zusammenhang mit diesem tragischen Unglück einer A 320 muss auch an die Geschichte dieses Flugzeugs erinnert werden.

Bei einem Schauflug in Mulhouse in Frankreich im Jahr 1988 zur Vorstellung vor der Weltpresse ist ein Airbus 320 nämlich abgestürzt. Er flog sehr niedrig eine Ehrenrunde über den Flughafen und blieb dann genauso niedrig, als er hinter dem Ende der Startbahn auf ein Waldstück zusteuerte, anstatt schneller zu werden und nach oben zu ziehen.

Er streifte die Bäume und krachte in den Wald. Zum Glück wurde der Absturz durch die Bäume zum Teil abgefedert, sodass von 136 Insassen 133 überlebten, einschliesslich der Piloten.

Die Airbus behauptete, die Piloten hätten Fehler gemacht und versäumt, das Flugzeug zu beschleunigen und hochzuziehen. Vom ersten Moment an war aber zweifelhaft, warum so erfahrene Piloten so stümperhaften Fehler begangen haben sollten. Die Piloten dagegen gaben an, das Flugzeug habe auf die Steuer- und Bechleunigungs-Bewegungen nicht reagiert. Als es schliesslich reagierte, habe man schon die Bäume gestreift.

Die A 320 war nämlich das erste Serien-Flugzeug, das ausschliesslich vom Computer seine konkreten Befehle empfängt. Die Steuerung und die Hebel des Piloten geben lediglich Informationen in den Computer ein (rein digitale fly-by-wire-Steuerung, der Pilot fliegt mit Joysticks). Ein Fachmann gab damals ein Gutachten ab, der Computer könne tatsächlich die Befehle nicht sofort ausgeführt haben, weil sie für ihn völlig unlogisch erschienen sein mögen.

Der erste Prozess gegen die Piloten wurde unter ungeklärten Umständen abgebrochen.

Später fand ein neuer Prozess mit einem anderen Richter statt, in dem die Piloten verurteilt wurden. Ihre Einlassungen wurden zu Schutzbehauptungen erklärt. Sie hätten angeblich während des Fluges das automatische Flugkontrollsystem abgeschaltet. Dies wäre ein so unglaublicher Fehler, dass dies ernsthaft bezweifelt werden muss. Jener Gutachter war von der Bildfläche verschwunden. Es wollten die Gerüchte nicht verstummen, der Richter sei vom französischen Staat zur Staatsraison gezwungen worden. Der ganze Ruf der Airbus – nicht nur in Frankreich – stand auf dem Spiel und daher mussten die Piloten schuldig sein.

Sollte der Computer der A 320 in Congonhas etwa wieder verspätet auf die Befehle zum Durchstarten reagiert haben? Vielleicht weil die Räder, die ja bei Aquaplaning über einem Wasserkeil schwebten, eine weit niedrigere Geschwindigkeit dem Computer vorspiegelten als es die wirkliche war? Vielleicht hätte aus der dem Computer angezeigten Geschwindigkeit kein Durchstarten mehr erfolgen können und er verweigerte darum, sofort zum Durchstarten überzugehen?

Interessant auch ein anderes Unglück einer A 320, dem meist verkauften Verkehrsflugzeug der Welt (5000 Exemplare), das Lufthansa-Unglück in Warschau am 14. September 1993. Auch dort trat bei der Landung Aquaplaning auf. Der Computer liess deshalb keine Bremshilfen und keinen Umkehrschub zu, bis nur noch ein kleiner Teil der Landebahn zur Verfügung stand. Das Flugzeug schoss über die Landebahn hinaus und kam an einem Erdwall zum Stehen, wo es Feuer fing. Zwei Personen starben.

Die Parallelen zum Fall in São Paulo sind vielfach. Hätte es in Congonhas hinter dem Ende der Landebahn eine Auslaufzone mit einem Erdwall gegeben, wären wahrscheinlich auch nur wenige Tote zu beklagen gewesen. Die Lage des Flughafens mitten in der Stadt und ohne auch nur den geringsten Sicherheitsabstand zu Strassen und Gebäuden, auch unmittelbar am Ende der Start- und Landebahn, muss also als eine wesentliche Ursache für die katastrophalen Aussmasse des Unglücks angesehen werden.

Nach Angaben führten die Erkenntnisse aus dem Unfall in Warschau zu einer Änderung der Software für die Bodenkontakterkennung, aber eben nicht zu dem, was die Concorde (ebenfalls ein fly-by-wire-Flugzeug) hatte, einem Ersatzsystem, das im Notfall dem Piloten das direkte Fliegen ermöglicht, ohne dass der Computer, der eventuell fehlerbehaftet sein kann, gegen den Willen des Piloten Entscheidungen treffen kann.

Nun, die Tendenz bei allen Beteiligten in Brasilien ist jedenfalls, dem toten Piloten die Verantwortung in die Schuhe zu schieben.

Kurios noch: Das Flugzeug hat eine Passagier-und Crew-Höchstzahl von 185, aber es waren auch zwei Kleinkinder an Bord, die keinen eigenen Sitzplatz hatten, so dass in Wirklichkeit 187 Insassen an Bord waren. Zunächst war aber immer von 186 ausgegangen worden. Auch die veröffentlichte Passagierliste enthielt 186 Namen. Erst jetzt wurde bekannt, es war auf dem letzten freien Platz noch ein Angestellter der TAM im Flugzeug, der mit einem Spezial-Pass einsteigen konnte und daher nicht auf der Liste stand.

Zu diesen 187 Toten kommen drei Angestellte der TAM, die in dem Gebäude arbeiteten, in das der Airbus schoss, die bereits im Krankenhaus an den schweren Verbrennungen gestorben sind. Es werden unter den Personen, die an jenem Abend im Gebäude der TAM Express-Frachtgesellschaft waren, aber noch acht Personen vermisst, die nach jeglicher Wahrscheinlichkeit auch tot sein dürften. Das macht insgesamt 198 Tote.

Dazu wurde jetzt klar, in der Tankstelle, wo das Flugzeug zunächst aufschlug, stand ein Taxi. Seine verkohlten Überreste wurden nun in den Trümmern gefunden. Der 22-jährige Fahrer des Taxis war zunächst verschollen. Inzwischen wurde er bereits als einer Toten identifiziert. Damit erhöht sich die Zahl auf 199.

Die ANAC, die staatliche Aufsichtsbehörde über den Flugverkehr in Brasilien, hat am Samstag bekanntgegeben, es werde eine Kommission eingesetzt, die den Bau eines neuen nationalen Flughafens in São Paulo als Ersatz für Congonhas prüfen wird. Ebenso hat man Massnahmen angeordnet, die Zahl der Flüge über Congonhas zu verringern. Speziell sollen keine Zwischenlandungen in Congonhas mehr möglich sein. Das bezieht sich darauf, dass der verunglückte Airbus noch viel Sprit in den Tanks hatte, als er verunglückte, denn er hätte noch nach Belo Horizonte weiterfliegen sollen.

Der Berichterstatter, der schon oft in Congonhas gestartet und gelandet ist, kann noch das unwohle Gefühl nachtragen, das man dort oft hatte. Bei fast jedem Start rauschte man über das Ende des Flughafens in den Luftraum über der dichtbesiedelten Stadt nur ein bis zwei Sekunden, nachdem man abgehoben hatte. Bei fast jeder Landung musste ein wesentlicher Teil der Landebahn genutzt werden, um zum Stehen zu kommen. Bei einem jährlichen Passagieraufkommen von 20 Millionen auf diesem Flughafen ein etwas kritischer Zustand. Jede Waschmaschine hat mehr Sicherheitsmarge.

Inzwischen hat sich auch die Internationale Transportarbeiter-Föderation ITF zu diesem Desaster zu Wort gemeldet und es als vorhergesehen und vermeidbar bezeichnet. Ingo Marowsky, der Sekretär der Sektion Ziviluftfahrt der ITF, sagte dazu: “Wir und die brasilianischen Gewerkschaften haben wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass die Sicherheit gefährdet war. Es gibt keinen besseren Beweis dafür, als dass Vertreter der Beschäftigten der TAM mit solchen des Managments in jenem Moment eine Sitzung über Beschwerden wegen fehlender Sicherheit in jenem TAM-Gebäude abhielten, als das Flugzeug hineinkrachte.“

Auf der Site des internationalen Gewerkschafts-Zusammenschlusses kann man ein Dokument nachlesen, das bereits lange vor diesem Unfall wichtige Verbesserungen in der Zivilluftfahrt Brasiliens und der anderen Länder des Mercosur fordert:

terror

Der Kampf gegen den Terror als Angriff auf die Menschenrechte – Zu den jüngsten Vorschlägen von Innenminister Schäuble

Ein ai-Kommentar von Julia Duchrow – Die jüngsten Vorschläge von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zum Schutz der inneren Sicherheit – darunter die Legalisierung der gezielten Tötung mutmaßlicher Terroristen und die Präventionshaft für mutmaßliche „Gefährder“ – stellen einen Angriff auf die Menschenrechte dar. Sie stellen insbesondere das Recht auf Leben, das Recht auf Freiheit und das Recht auf ein faires Verfahren in Frage. Diese Rechte sind unter anderem in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich verpflichtet, sie zu respektieren und zu schützen.


Amnesty International Deutschland: Take Action

Das Recht auf Leben in Art. 2 Abs. 1 EMRK verbietet ausdrücklich die absichtliche Tötung eines Menschen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem Urteil (McCann./.United Kingdom E 324, Ziff. 147) das Verbot der absichtlichen Tötung präzisiert. Danach war die Erschießung von Mitgliedern der IRA, bei denen die Beamten fälschlicherweise dachten, sie würden eine Bombe zünden, ein Verstoß gegen das Recht auf Leben. Das Vorgehen der Polizeibeamten sei unverhältnismäßig gewesen.

Der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen verabschiedete am 24.5.1989 die „Prinzipien über eine wirksame Verhinderung und Aufklärung von außergerichtlichen, willkürlichen und summarischen Tötungen“. Darin heißt es ausdrücklich, dass Staaten außergerichtliche Tötungen gesetzlich verbieten und strafrechtlich ahnden müssen. Innenminister Schäuble hat daher recht, wenn er fordert, es müsse rechtlich geregelt werden, wie ein deutscher Beamter sich verhalten müsse, der Osama Bin Laden in Afghanistan entdecke und die ebenfalls anwesenden US-amerikanischen Soldaten oder Geheimdienstler beabsichtigten, ihn zu liquidieren. Es kann aber nur so geregelt werden, dass die deutschen Beteiligten die Liquidation verhindern müssten. Alles andere wäre menschenrechtswidrig.

Die gezielte Tötung eines Terrorverdächtigen würde nicht nur das Recht auf Leben des Betroffenen verletzen, sondern wäre auch mit der menschenrechtlich verbürgten Unschuldsvermutung im Strafverfahren nicht zu vereinbaren. Art. 6 Abs. 2 EMRK bestimmt, dass bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld vermutet wird, dass der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte unschuldig ist. Würde mit Terrorverdächtigen „kurzer Prozess“ gemacht, indem gezielt getötet würde, hieße dies, dass der die Tötung ausführende Hoheitsträger ihn als von vorneherein schuldig ansehen würde – u.a. ohne dass dem Verdächtigen Gelegenheit gegeben würde, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen.

Unter dem Gesichtspunkt der Unschuldsvermutung höchst prekär ist auch der Vorschlag, eine Präventionshaft für in Deutschland lebende ausländische „Gefährder“ einzuführen. Diesen Vorschlag hatte schon Schäubles Vorgänger Otto Schily (SPD) gemacht, er war aber an den eigenen Parteifreunden gescheitert. Menschen, die im Verdacht stehen, terroristische Handlungen zu planen, denen aber keine strafrechtlich relevante Handlung nachgewiesen werden kann, sollen auf diese Weise zeitlich unbegrenzt inhaftiert werden können. Schäuble hat darauf verwiesen, dass gefährliche Hooligans schon heute präventiv inhaftiert werden könnten.

Dieser Vergleich hinkt jedoch: Hooligans können vor und während eines klar definierten Ereignisses für maximal 14 Tage inhaftiert werden. Für mutmaßliche ausländische Gefährder, die man aus menschenrechtlichen Gründen nicht abschieben kann, stellt sich Schäuble hingegen eine unbegrenzte oder zumindest sehr langfristige Inhaftierung vor. Erschreckenderweise hat er jüngst selbst die Parallele zum Umgang der USA mit Terrorverdächtigen gezogen, die im US-Gefangenenlager Guantánamo als „unlawful combattants“ festgehalten werden.

Auch wenn Schäuble versucht hat, seine Aussagen abzuschwächen, läuft es immer auf die Argumentation hinaus, dass unser Rechtsstaat mit der terroristischen Bedrohung der heutigen Zeit nicht umgehen könne und wir daher neue Möglichkeiten zur Bekämpfung von Terroristen schaffen müssten. Das aber bedeutet, Räume zu schaffen, für die zwar gesetzliche Regelungen gelten mögen, die aber de facto außerhalb des Rechtsstaats liegen.

Eine tendenziell unbegrenzte Präventionshaft, wie Schäuble sie vorschlägt, verletzt zudem das Recht auf Freiheit der Person nach Art. 5 EMRK. Danach kann eine Person nur inhaftiert werden, wenn sie rechtmäßig verurteilt worden ist oder der begründete Verdacht einer Straftat besteht und ein Strafverfahren durchgeführt werden soll. In Großbritannien erklärte der Oberste Gerichtshof ein früheres Antiterrorgesetz für verfassungswidrig, weil es sich mit diesen Garantien nicht vereinbaren ließ.

Das Gesetz hatte ebenfalls vorgesehen, ausländische Terrorverdächtige, die nicht abgeschoben werden können, präventiv in Haft zu nehmen. Der Kampf gegen den Terrorismus ist nur mit der Garantie der Menschenrechte und den Mitteln des Rechtsstaates zu gewinnen. Nur so werden wir unsere innere Sicherheit erhöhen können. Menschenrechte als lästiger Ballast zu betrachten, die bei der Terrorismusbekämpfung nach und nach über Bord geworfen werden, ist der falsche Weg.

Julia Duchrow ist Referentin in der Abteilung Länder und Asyl der deutschen ai-Sektion

Dieser Kommentar erschien erstmalig bei Amnesty International Deutschland

Krieg

Der Iran, das Atomprogramm und Ahmadinejad

Dr. Alexander von Paleske – Der neue britische Premier Gordon Brown, hat, wie sein Außenminister David Miliband zuvor, bereits erklärt, er schließe einen Krieg gegen den Iran keineswegs aus. Die Kriegsgefahr mit dem Iran wächst und wir müssen wohl mit einer massiven Desinformationskampagne rechnen, ähnlich wie vor Beginn des Irakkrieges.

Daher ist jede Information willkommen, die uns mehr Aufschluss über den Iran, seinen Präsidenten Ahmadinejad und das Atomprogramm gibt. Nun ist gerade ein neues Buch erschienen, das genau diese Aufgabe erfüllt: „The Nuclear Sphinx of Tehran – Mahmoud Ahmadinejad and the State of Iran“ von Yossi Melman und Meir Javedanfar. Die beiden Autoren sind ausgewiesene Kenner.

Melman, der für die israelische Zeitung Haaretz arbeitet, gehört zu den international führenden investigativen Journalisten und Mel Javedanfar stammt aus dem Iran und gilt als exzellenter Kenner der politischen Entwicklungen dort.

Der Präsident Ahmadinejad
Das Buch macht uns näher mit Irans Präsidenten bekannt, zeichnet seinen persönlichen und politischen Werdegang nach und vermittelt uns, warum er es gerade war, der 2005 die Wahl gewann und nicht sein Konkurrent Rafsanjani.

Hier spielt vor allem seine Bescheidenheit im Lebenswandel eine Rolle, er fuhr mit einem alten Peugeot durch Teheran als er noch Bürgermeister dieser 15 Millionenstadt war. Es war vor allem die allgegenwärtige Korruption und Ineffizienz der iranischen Regierung, die ihn für die Wähler so attraktiv machte.

Der Stand des iranischen Atomprogramms
Der Hauptteil des Buches beschäftigt sich mit der Geschichte und dem gegenwärtigen Stand des iranischen Atomprogramms. Danach hatte bereits die 1979 gestürzte Regierung des Schahs an einem geheimen Programm gearbeitet, das Iran in den Besitz von Atomwaffen gebracht hätte, obgleich das Land den Atomwaffensperrvertrag unterzeichnet hatte.

Dieses Programm wurde 1979 von dem Ayatollah Khomeini gestoppt, weil er die Atomwaffen für westliches Teufelszeug ansah, mit dem moslemischen Glauben unvereinbar. Eine diesbezügliche Fatwa gibt es aber offenbar nicht, oder sie wurde nicht veröffentlicht.

Diese Haltung sollte sich jedoch ändern, als der Iran 1980 von Saddam Hussein angegriffen wurde. In diesem Krieg setzte der irakische Diktator auch chemische Massenvernichtungswaffen ein, ohne dass dies international zu einem Aufschrei der Empörung geführt hätte. Es war der spätere Präsident Rafsanjani, der den Ayatollah Khomeini angesichts dessen überzeugte, der Wiederaufnahme des Atomprogramms zuzustimmen.

Diese Wiederaufnahme und das Vorantreiben des Atomprogramms, zu dem auch der Einkauf von Hard- und Software gehört, ist nach Melman und Javendavar vom Westen offenbar verschlafen worden. Gleiches gilt für die Internationale Atomenergiebehörde IAEA in Wien.

Israelische Kriegsvorbereitung seit 1996
Beginnend 1996 kaufte Israel systematisch Langstreckenbomber ein, um gegebenenfalls den Iran angreifen zu können. Bereits 1981 hatte Israel den irakischen Atomreaktor Osirak durch einen Luftangriff zerstört, allerdings war die Reichweite der vorhandenen Militärmaschinen nicht groß genug, um auch den Iran zu erreichen.

Der Iran hatte zum damaligen Zeitpunkt bereits dank israelischer, deutscher und britischer Hilfe sich in den Besitz von Know-how und Rohstoffen für die Herstellung von chemischen Massenvernichtungswaffen gebracht.

Das Buch kann auch nicht präzise sagen, wie weit das Atomprogramm des Iran nun letztlich gediehen ist, dies wissen offenbar auch die westlichen Geheimdienste nicht so genau. Aber das Buch lässt keinen Zweifel daran, und kann sich auf solide Quellen stützen, mit welcher Energie dieses Atomprogramm, beginnend mit Rafsanjani, vorangetrieben wurde.

So wendet sich das Buch dann schließlich der Frage zu, was nun geschehen wird. Und da deutet tatsächlich alles auf einen Militärschlag hin. Der israelische Premier Olmert hat offenbar die unter vier Augen gemachte Zusage von Präsident Bush, er werde notfalls militärisch das Atomprogramm stoppen bzw. Israel dann nicht von einem Militärschlag abhalten.

Da Bush in den USA auf weitgehende Ablehnung seines Kriegsabenteuers im Irak nun stößt, soll dabei offenbar, das deutet sich in dem Buch so an, die Arbeitsteilung so aussehen, Israel greift an und im Falle eines drohenden oder tatsächlichen Vergeltungsschlages werden die USA Israel dann „zu Hilfe“ eilen.
Ein wichtiges und sehr lesenswertes Buch, das allerdings noch nicht in deutscher Übersetzung vorliegt.

The Nuclear Sphinx of Tehran – Mahmoud Ahmadinejad and the State of Iran
Prozess in Suedafrika und Banditen im Nuklearbereich
Iran: Der Krieg rückt näher
Gasmasken, Giftgas und Milliardenbetrug – auf den Spuren des Moshe Regev
Massenvernichtungswaffen in den Iran – Schmierige Geschäfte internationaler Kriegstreiber
Israels tödlicher Export – Waffen in den Iran
Massenvernichtungswaffen für den Iran

Unglück

Russisches Atom-U-Boot explodiert?

World Content News – Russlands Kriegsmarine hat einen Bericht des Radiosenders Ekho Moskvy über eine Explosion an Bord eines Atom-U-Bootes in der Werft „Swjosdotschka“ in Sewerodwinsk (Nordrussland, am Weißen Meer) als falsch zurückgewiesen, es soll lediglich ein Behälter mit Ballaststoff beschädigt worden sein.

Der Radiosender hatte dagegen gemeldet, dass es am Donnerstag um 13 Uhr Ortszeit eine starke Detonation gegeben habe und die Außenhülle des U-Bootes zum Teil aufgerissen sei. Es soll eine Fläche von ca. 25 qm betroffen sein. Interfax teilte mit, die radioaktive Hintergrundstrahlung in der Umgebung sei normal, es hätte keine Toten oder Verletzten gegeben. .Die Explosion sei bei Arbeiten am Luftdrucksystem ausgelöst worden.

In Sewerodwinsk mit seinen 200.000 Einwohnern wurden in der Vergangenheit zahlreiche Atom-U-Boote gebaut, auch soll hier das weltweit erste schwimmende Kernkraftwerk entstehen.

Quellen:
“ href=“ttp://www.welt.de/welt_print/article814286/Russland_modernisiert_Atom-U-Boot-Flotte.html“>Russland modernisiert Atom-U-Boot-Flotte (Die Welt, 17.04.2007)

Dieser Artikel erschien erstmalig bei World Content News

spionage

The Malkinites: AKA, Rove’s Kishkas

Larisa Alexandrovna – You know, I actually thought that the Malkinites had sniffed enough glue in the last few days to keep them high on white power fumes for ages. But apparently, the parasite that they themselves inhabit (Rove),  which itself is but a failed organ in the body of a failed human being (Bush),  decided that additional distractions were in order … you know, just as long as there is any REAL news going on.

So these fine bigots, racists, misogynists and homophobes found a new toy to torture: an American soldier serving in Iraq.

Wait, were you of the belief that this collection of innards in the body of a parasite in turn living off the body of a morally depraved failure, somehow supported the troops? No, no, no, my friends. That would require that they actually gave a shit about something. No, these fine folks are able to lie themselves into stardom and then lie others into stupidity from there.

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Karl Rove Promises October Surprise
Karl Rove, Michael Ledeen, Spies procured forged Niger Documents
CIA-Agentin Plame quittiert Dienst

vermischtes

Studie bestätigt: Atomkraftwerke erhöhen Leukämierisiko

Dr. Alexander von Paleske – Anfang der 90er Jahre wurde über eine auffällige Leukämiehäufigkeit in der Nahe des Kernkraftwerks Krümmel berichtet, drei mal so hoch wie im Bundesdurchschnitt.

Alles Unfug, war die Antwort der zuständigen Behörden, die eine Studie in Auftrag gaben. Der Grund: Die Zahlen waren einfach zu gering, um statistische Signifikanz zu erreichen. Nun wurde erstmalig eine so genannte Metaanalyse von insgesamt 17 Studien veröffentlicht (European Journal of Cancer Care 16, 2007, 355).

In den Studien wurden von 1984 bis 1999 die Umgebung von insgesamt 136 Atomanlagen in Europa, den USA und in Japan in die Untersuchungen einbezogen. Diese Metaanalyse zeigt, dass die Leukämiehäufigkeit in der Umgebung von Kernkraftwerken bei Kindern bis neun Jahre um 14-21% erhöht ist.

Metaanalysen sind mittlerweile häufig auch in angesehenen Medizinzeitschriften anzufinden auch wenn ihnen manchmal der Geruch der Übernahme von Daten anderer Wissenschaftler anhängt ohne selbst sich der Mühe der Untersuchung und Erstellung von Daten selbst unterzogen zu haben.

Gerade aber dann, wenn die Fallzahlen einzelner Studien sehr gering sind, sodass die daraus gezogenen Schlüsse angreifbar bleiben bzw. nicht die nötige statistische Signifikanz haben, sind Metaanalysen unersetzlich. Und genau darum handelt es sich bei der nunmehr veröffentlichten Studie.

Die Wissenschaftler sind vorsichtig mit ihren Schlussfolgerungen, es könnten nach Ihrer Ansicht auch andere Umweltfaktoren verantwortlich sein. Schließlich habe der Organismus der Untersuchten keine erhöhte Reaktion auf Strahlen gezeigt.

Genau darauf hat sich nun die AKW-freundliche Presse gestürzt, um wieder einmal die Harmlosigkeit der Kernkraftwerke zu betonen. Wie ist diese Studie nun einzuschätzen?

Es ist seit den Atombombenexplosionen in Hiroshima und Nagasaki medizinisches Allgemeingut, dass radioaktive Strahlen Krebs erzeugen können, dabei steht an erster Stelle Blutkrebse wie Leukämien und Lymphome.

Nun ist die Empfindlichkeit des Körpers auf derartige Strahlen vom Lebensalter abhängig. Selbst geringe Strahlendosen können in einem bestimmten Lebensalter zu einem wesentlich höheren Risiko für bestimmte Krebskrankheiten führen, als in anderen Altersabschnitten.

Und das ist offensichtlich der Grund, warum gerade die Altersgruppe der bis zu Neunjährigen betroffen ist. In dieser Altersgruppe entwickelt sich das Immunsystem mit großer Geschwindigkeit, es kommt zu Umlagerungen in der Erbsubstanz als Vorbereitung zu und in Antwort auf die Auseinandersetzung mit so genannten Antigenen, also Bakterien, Viren und Pilzen.

In dieser Phase ist das lymphatische System daher gegenüber selbst geringen Strahlendosen erheblich verletzlicher als in späteren Lebensabschnitten. Insofern stellt das Ergebnis dieser Studie keineswegs eine Überraschung dar.

Allerdings auch nicht die Reaktion der Presse, die wieder einmal versucht, die Gefahren der AKW’s kleinzureden.

Krieg

Spendenstatistik beweist: US-Truppen offenbar kriegsmüde

World Content News – Der vierteljährlich in den USA erscheinende Campaign Finance Report, der die Rechenschaft über die geleisteten Wahlkampfspenden ausweist, hat heftige Diskussionen ausgelöst, als bekannt wurde, dass 70.6% aller Spenden die aus dem militärischen Umfeld an die Präsidentschaftskandidaten flossen, denjenigen Bewerbern zugute kamen, die sich für ein Ende des Irakkrieges einsetzen. In Führung liegt der Republikaner Ron Paul mit über ein Viertel der Zuwendungen. Paul ist der einzige Bewerber in seinen Reihen, der sich offen dafür einsetzt: „Bring the boys home!“

Tabelle: Spenden von Militärs – Prozentuale Zuwendungen an die US-Präsidentschaftskandidaten, Stand Juli 2007

Pro Truppenabzug:
Ron Paul REP 26.23%
Barack Obama DEM 24.02%
Hillary Clinton DEM 11.08%
Bill Richardson DEM 5.59%
John Edwards DEM 2.63%
Joe Biden DEM 0.84%
Mike Gravel DEM 0.16%
Dennis Kucinich DEM 0.05%
Chris Dodd DEM 0%
Gegen Truppenabzug:
John McCain REP 18.31%
Mitt Romney REP 4.05%
Rudy Giuliani REP 2.44%
Mike Huckabee REP 1.84%
Tom Tancredo REP 1.63%
Duncan Hunter REP 1.05%
Sam Brownback REP 0.07%

Kritiker wenden ein, die Summe der Spenden, die aus den Reihen der Militärs flossen, sei mit 95.177 Dollar lächerlich gering angesichts des Millionenbudgets. Nun – wenn man es so sieht: Insgesamt liegen die Demokraten Obama (33,1 Mio) und Clinton (27,0 Mio) an der Spitze der Geldeintreiber, gefolgt von den Republikanern Romney (21 Mio), Giuliani (17,6 Mio) und McCain (11,6 Mio). Der von den Militärs favorisierte Ron Paul muss sich derzeit noch mit mageren 2,3 Mio begnügen.

Quellen:
Campaign Finance Reports and data (fec.gov, 22.07.2007)

spionage

CIA Agents Told Not to Track Militants in Saudi Arabia

US News and World Report, 12/15/2003 It is not known how long this policy will continue, but there is evidence it continues until 9/11. In August 2001, former CIA agent Robert Baer will attempt to give the CIA a list of hundreds of al-Qaeda operatives in Saudi Arabia and Yemen, but the CIA will show no interest in it. Fifteen of the nineteen 9/11 hijackers will reportedly come from Saudi Arabia.