spionage

Flatland journalsim and the CIA tapes…

Larisa Alexandrovna – Okay, here is the problem with flatland journalism in yet another example of Michael Isikoff playing with facts as though they were opinion:

The CIA repeatedly asked White House lawyer Harriet Miers over a two-year period for instructions regarding what to do with „very clinical“ videotapes depicting the use of „enhanced“ interrogation techniques on two top Al Qaeda captives, according to former and current intelligence officials familiar with the communications (who requested anonymity when discussing the controversial issue). The tapes are believed to have included evidence of waterboarding and other interrogation methods that Bush administration critics have described as torture.

Sorry, Bush critics? Which critics would that be? The Geneva conventions? Seriously, welcome to flatland where the world is no longer round, but may be flat depending whose opinion you present. In flatland journalism, both fact and opinion are presented on equal footing and offered up by the so-called impartial journalist in order to be fair and balanced. Waterboarding is torture. This is not an opinion of Bush critics, but of the world courts and treaties to which the US is a signatory.

Now for the news in the article, which is buried, so I will cut to the chase (emph mine):

Senior officials of the CIA’s National Clandestine Service finally decided on their own authority in late 2005 to destroy the tapes—which were kept at a secret location overseas—after failing to elicit clear instructions from the White House or other senior officials on what to do with them, according to one of the former intelligence officials with direct knowledge of the events in question. An extensive paper—or e-mail—trail exists documenting the contacts between Clandestine Service officials and top agency managers and between the CIA and the White House regarding what to do about the tapes, according to two former intelligence officials.

A detailed written transcript of the tapes‘ contents—apparently including references to interrogation techniques—was subsequently made by the CIA. But the tapes themselves were never brought onto U.S. territory; they were kept, and later destroyed, at a secret location overseas. At one point portions of the tapes were electronically transmitted to CIA headquarters in Langley, Va., so a small number of officials there could review them. A counterterrorism source, who also asked for anonymity when discussing this subject, said that there was no reason to believe that any recordings of such an electronic feed still exist.

The reason CIA officials involved the White House and Justice Department in discussions about the disposition of the tapes was that CIA officials viewed the CIA’s terrorist interrogation and detention program—including the use of „enhanced“ interrogation techniques—as having been imposed on the agency by the White House. „It was a political issue,“ said the former official, and therefore CIA officials believed that the decision as to what to do with the tapes should be made at a political level, by Miers—a former personal lawyer to President Bush and later White House staff secretary and counsel—or someone else directly representing the president.

„CIA officials viewed the CIA terrorist interrogation and detention program… as having been imposed by the White House?“ Are you kidding me? Flatland journalism is now the norm at Newsweek.

Seriously, why would CIA officials view the torture program (use the damn word Isikoff) as having been „imposed by the White House?“ Did they just all get up one morning and suddenly have this view? Were there no memos written, orders given, legal gymnastics done in order to make the WH dreams of torture a reality?

First of all, after having been told to conduct more aggressive interrogations (torture), the CIA wanted a legal „safety net“ in advance, and approached the White House for legal permission.

„The Office of Legal Counsel is the federal government’s ultimate legal adviser. The most significant and sensitive topics that the federal government considers are often given to the OLC for review. In this case, the memorandum was signed by Jay S. Bybee, the head of the office at the time. Bybee’s signature gives the document additional authority, making it akin to a binding legal opinion on government policy on interrogations. Bybee has since become a judge on the 9th U.S. Circuit Court of Appeals.“

Bush did not hold Bybee accountable and neither did the Senate. Instead, Bybee is now a judge, clearly illustrating that he did what he was told, interpret the law in such a way as to allow torture.

Read all at AtLargley

Krieg

Grafik des Tages – Der Esel des Terrors

FriedensTreiberAgentur – Die Grafik des Tages ist ein Foto aus dem Irak. Es zeigt, wie einer der heldenhaft die Freiheit des amerikanischen Volkes und seines größten Präsidenten aller Zeiten und Obersten Kämpfers George Walker („Der auf dem Pfade des Krieges wandelt“) Bush verteidigender US-Recke einen der größten Terroristen, den er – trotz der meisterhaften Tarnung – durch schnelles Denken entlarvt hat, ins Visier nimmt:


Fuck The Army: Antiterrorkampf im Irak (Source: junge Welt)

Da dieses Foto unter den Augen der Öffentlichkeit entstand, ist damit zu rechnen, daß der Betreffende die Enttarnung überlebt hat und verhaftet wurde. Er dürfte bereits in linkGuantanamo Bay eingeliefert worden sein und den dort üblichen und nicht einmal für bundesdeutsche Innenminister tadelnswerten Verhören unterworfen worden sein.

Die linkFriedensTreiberAgentur (FTA) bietet seit 2002 eine tägliche Presseschau in Form eines kostenlosen eMail-Newsletters an. FTA versucht, die blinden Stellen des bundesdeutschen Mediensystems etwas auszuleuchten und dabei Sand ins Getriebe des militärisch-industriellen Komplexes zu streuen. Der Newsletter ist mit seinen hilfreichen Deep Links ein hervorragendes Nachrichtenergänzungsmittel für alle, die sich gegen Krieg und Repression zur Wehr setzen.

linkDieser Artikel erschien bei World Content News

vermischtes

Hurra! Sie haben es gestoppt! Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Karl Weiss – Wie die „Süddeutsche“ am 12. Dezember meldete, also einen Tag vor der vorgesehenen Verabschiedung im Bundestag, hat die Regierung den Tagesordnungspunkt ‚Verabschiedung des neuen Sexualstrafrechts’ gestrichen, „weil noch Klärungsbedarf bestehe“ und evtl. noch Änderungen eingefügt werden müssten. Das ist ein wichtiger Erfolg der Proteste gegen diese absurde „Reform“. Auch der Berichterstatter und diese Site haben ein wenig zu diesen Protesten und damit zu diesem Erfolg beigetragen.

Immerhin hat der Artikel „Verschärfung Sexualstrafrecht – Was Experten dazu sagen“ auf dieser Site insgesamt ziemlich genau 41 500 Klicks erfahren und ist damit der meistgelesene der Site. Auch der zweite Teil hat über 6 000 Leser gefunden. Die gleichen Artikel, im Blog Karl Weiss- Journalismus nachveröffentlicht, haben dort zusammen etwa 25 500 Klicks bekommen und sind damit auch das am meisten gelesene Thema im Blog.

In vielen Foren im Internet wurde anhand dieser Artikel über das Thema diskutiert. Soweit sie Glauben gefunden hatten (im Internet sind die Menschen natürlich sehr skeptisch), wurde die „Reform“ allgemein als „absurd“ abgelehnt – manche sprachen von „zurück ins Mittelalter“.

Ausschlaggebender war aber sicher der Einfluss, den der Rechtsexperte der Fraktion der „Grünen“ im Bundestag, Jerzy Montag hat, ebenso wie sein Pendent bei der FDP, Jörg van Essen mit ihren Verbindungen zur Mainstream-Presse. Am 10. Dezember war im Spiegel ein Artikel (Fummeln verboten) erschienen, der das Thema aufgriff und die Position der Opposition darstellte, am 11. Dezember auch ein solcher Artikel in der „Süddeutschen“. Damit war das allgemeine Schweigen der Massenmedien über dieses Thema durchbrochen. Um nicht in ein schlechtes Licht zu geraten, ließen Regierung und die Bundestagsfraktionen der Regierungsparteien daher den vorgesehene Termin zur endgültigen Verabschiedung platzen.

Das ist natürlich gut.

Allerdings muss man auch schon wieder ein ‚aber’ anbringen, denn beide Fraktionen verlautbarten bereits, die eigentlichen Kernideen des Entwurfs würden weiter verfolgt.

Man kann nun davon ausgehen, es werden nur einige „Schönheitskorrekturen“ angebracht und der Rest dann erneut auf den Weg gebracht.

Das Entscheidende ist aber, die erste Hauptidee des Entwurfs ist unsinnig, nämlich das Anheben des Alters von „Kindern“ von „bis 14“ auf „bis 18“. 15-, 16-, und 17-jährige sind keine Kinder mehr, sie können bereits ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ausüben und können und wollen sich sexuell betätigen.

Auch die zweite Hauptidee des beabsichtigten neuen Rechts ist durch nichts Vernünftiges zu begründen, nämlich die Herabsetzung des Täteralters von mindestens 18 auf mindestens 14. Sowohl bei der sexuellen Betätigung von Personen in dieser Altersstufe von 15 bis 17 als auch, wenn sie pikante Fotos oder Zeichnungen herstellen, gehören sie weder zu „Kinderschändern“ noch sind sie Teil eines Kinderporno-Rings im Internet.

Es war völlig richtig, wie es vorher festgelegt war, nämlich: Es muss sich um volljährige Täter handeln.

Schwerwiegendste Verbrechen, wie wenn Erwachsene Kinder (unter 14) sexuell missbrauchen, mit den tastenden ersten sexuellen Versuchen von (fast) Gleichaltrigen im Bereich zwischen 14 und 18 zu vermischen, ist absolut inakzeptabel.

Die dritte Hauptidee an dem Entwurf ist die absurde Verschärfung der Definition, was Kinderporno ist. Während vorher Bilder von sexuellem Missbrauch unter Strafe standen, was völlig korrekt ist, soll nun jegliche Abbildung, etwa auch Zeichnung sowie jegliche Beschreibung „sexueller Betätigung“ als bestrafenswert eingestuft werden, wober über den Begriff „aufreizend“ eine moralische Bewertung eingeführt wird, die weder definierbar ist noch irgendeine Rechtssicherheit zulässt, denn alles, einschliesslich von Fotos von angezogenen Kindern, kann irgendjemand als aufreizend empfinden (wie es in einigen Staaten der USA schon praktiziert wird). Man wird der willkürlichen Auslegung von Polizeibeamten über „aufreizend“ ausgeliefert und Ermittlungsverfahren ausgesetzt und der willkürlichen Auslegung von Richtern über „aufreizend“ ausgeliefert und verurteilt.

Für Jeden ist die Tatsache eines Ermittlungsverfahren wegen Kinderporno oder Kinderschändung absolut tödlich (manchmal im wörtlichen Sinne, wie die vielen Selbstmorde anhand der Verfolgung von Unschuldigen der „Operation Ore“ zeigen, geschweige denn eine Verurteilung.

Man wird aufmerksam bleiben müssen. Trotzdem: Hurra!

Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger
Schon in den USA, bald auch bei uns – Gefängnis für Sex unter 18
Sex?? Gefängnis!!
Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1
Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2
Sex unter 18? 10 Jahre Gefängnis!

vermischtes

Bern: Bundesrat Blocher abgewählt

onlineredaktion – Der umstrittene Schweizer Justizminister ist vom Schweizer Parlament überraschend abgewählt worden. An seiner Stelle wurde die Bündner SVP-Regierungsrätin Eveline Widmer-Schlumpf gewählt. Der 67-jährige Milliardär, der sein Vermögen in der Chemieindustrie gemacht hat, hat während seiner Amtszeit als Minister die ohnehin strikten Asyl- und Einwanderungsgesetze seines Landes weiter verschärft.

Die Bundesratswahl hat eine unerwartete Wendung genommen. Offen ist, ob Widmer-Schlumpf die Wahl annimmt. Ein Antrag auf Unterbrechung der Wahlen wurde abgelehnt.

Die Diskussion um die Wiederwahl von Christoph Blocher hat die Bundesratswahl bis zum letzten Moment geprägt – und für Überraschungen gesorgt: Das Parlament hat am Mittwoch die Bündner SVP-Regierungsrätin Eveline Widmer-Schlumpf an Stelle von Christoph Blocher in den Bundesrat gewählt.


Der Chef ist abgewählt: Sauerer Blocher

Bei einem absoluten Mehr von 122 Stimmen erhielt Widmer-Schlumpf im zweiten Wahlgang 125 Stimmen, während Blocher mit 115 Stimmen geschlagen blieb.

Warten auf Widmer-Schlumpf
Offen bleibt zunächst, ob die Bündnerin die Wahl annehmen wird. SVP-Fraktionspräsident Baader beantragte einen Unterbruch der Sitzung bis 13.00 Uhr. Diese wurde jedoch deutlich abgelehnt.

Der vor vier Jahren in die Regierung eingezogene SVP-Bundesrat ist damit aber noch nicht definitiv abgewählt. Seine Partei hatte bisher angekündigt, dass Blocher bei den beiden verbleibenden Wahlen gegen FDP-Bundesrat Hans-Rudolf Merz und gegen CVP-Bundesrätin Doris Leuthard antreten werde. Ausserdem könnte Blocher wieder antreten, wenn Widmer-Schlumpf die Wahl ausschlägt.

Die 51-jährige Widmer-Schlumpf ist die Tochter von alt Bundesrat Leon Schlumpf, der zwischen 1979 und 1987 in der Regierung sass und das damalige Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement leitete.

Gang in die Opposition
Die Schweizerische Volkspartei (SVP) hatte schon vor Blochers Nicht-Wahl erklärt, bei ihrer Strategie zu bleiben und kündigte für den Fall einer definitiven Nichtwahl ihrer offiziellen Kandidaten den Gang in die Opposition an.

Er hoffe, die Christlichdemokratische Partei (CVP) sei sich bewusst, was sie mit der Nichtwahl von Blocher in der Schweiz anrichte, sagte Fraktionschef Caspar Baader.

Sie trage dann allenfalls die Verantwortung dafür, dass die Konkordanzregierung von einer Mitte-Links-Regierung nach ausländischem Muster abgelöst werde.

Wiedergewählt wurden SVP-Bundesrat Samuel Schmid, FDP-Bundesrat Pascal Couchepin, SP-Bundesrätin Micheline Calmy-Rey und FDP-Bundesrat Hans-Rudolf Merz.

Right wing leader Blocher elected to the Swiss federal Council
Enge Schweizer Bande zum Apartheid-Regime
Bundesrat Blocher’s Kontakte zum Geheimdienst

afrika

Südafrika: Mbeki gegen Zuma – ANC vor der Zerreissprobe

Dr. Alexander von Paleske – Am diesem Samstag beginnt in Polokwane der Parteitag der Regierungspartei ANC. Dort soll deren neuer Präsident gewählt werden. Es gibt nunmehr nur noch zwei ernsthafte Kandidaten: Thabo Mbeki, der jetzige ANC- und Staatspraesident und Jacob Zuma, der von Thabo Mbeki vor zwei Jahren aus dem Amt gefeuerte ehemalige Vizeprasident und stellvertretende ANC-Vorsitzende.

Die Wahl entscheidet nicht nur über die ANC Praesidentschaft, sondern auch darüber, wer der Nachfolger von Thabo Mbeki im Amt des Staatspraesidenten wird.

In den Provinzen, haben bei den Delegiertenwahlen 60% für Zuma und nur 40% fuer Mbeki gestimmt.

Rennen noch nicht gelaufen
Damit, so könnte man meinen, sei das Rennen bereits gelaufen. Das ist aber nicht der Fall, denn die Abstimmung ist geheim und das Ergebnis deshalb schwer endgültig vorauszusagen. Klar ist, dass Mbekis Chancen schlecht stehen. Und auf dem EU-Afrika-Gipfel dürfte er in Wirklichkeit mit seinen Gedanken ganz woanders gewesen sein.

Das Mbeki-Camp hat nunmher eine Kampagne gestartet, die der Imageaufbesserung des Präsidenten dienen soll, und parallel dazu angeblich eine Kampagne zur „Umstimmung“ gestartet, bei der Delegierte mit Geldgeschenken und sonstigen lukrativen Versprechungen zur Änderung ihres Stimmverhaltens bewegt werden sollen.

Die allgemeine Zustimmung in der Bevölkerung zu der Regierungsführung bewegt sich knapp oberhalb 40% und ist damit nur etwas besser, als die Zustimmung von G.W. Bush in den USA.

Das ist ein gewaltiger Absturz von den Zustimmungswerten, die sein Vorganger Nelson Mandela hatte.

Wo Mbeki versagt hat
Die Kritik an Thabo Mbeki macht sich innerhalb und ausserhalb des ANC, wie wir bereits öfter berichtet haben, an folgenden Punkten fest

Inakzeptable Kriminalitaet, insbesondere die Gewaltkriminalitaet

Totales Versagen in der AIDS-Krise, wo er den Wahnideen der AIDS Leugner folgte, wie dem deutschen Internisten Claus Koehnlein und dem US-Professor Duesberg

Das Feuern von kompetenten Ministern wie Nozizwe Madlala-Routledge und die politische Rueckendeckung fuer voellig inkompetente Minister wie die Gesundheitsministerin Manto Tshabalala-Msimang.

Das Versagen in der Zimbabwe-Krise, wo er sich einer stillen und erfolglosen Diplomatie seit 7 Jahren hingebungsvoll widmet, wobei der wirtschaftliche Zusammenbruch im Nachbarland nicht nur erhebliche Folgen in Südafrika selbst hat, wie das massive Ansteigen der Kriminalitaet, sodern auch seine mit viel Trara verkuendete „African Renaissance“ zur Makulatur hat werden lassen.

Das eingebildete Besserwissen, das Nichtzuhoerenkoennen, der fehlende Kontakt zur Basis und das Sichumgeben mit einem Küchenkabinett von Ja-Sagern haben das Bild von Mbeki weiter eingetrübt und ihn an der Basis seiner eigenen Partei seiner einstmaligen Popularität beraubt.

Von dem einstmaligen „Prince Charming“, wie Mbeki von Freunden aber auch von Gegnern anerkennend genannt wurde, ist nichts übrig geblieben. Viele seiner ehemaligen Freunde fühlen sich von ihm hereingelegt und getäuscht.

Es schält sich das Bild eines Mannes heraus, der alle seine Fähigkeiten benutzte, um nach oben zu kommen, und die Menschen, die ihm dabei halfen, später von ihm bestenfalls gleichgültig oder schlimmstenfalls mit Nichtachtung behandelt wurden.

Über Jahre nur abgeleitete Macht
Mbeki hat lange Jahre seine Macht immer abgeleitet von Führungspersönlichkeiten, denen er als eine Art Sekretär diente, ohne sich selbst behaupten zu müssen. Das war zur Zeiten des ANC im Exil der frühere Vorsitzende Oliver Tambo und später Nelson Mandela.

Er ist der perfekte Lordsiegelbewahrer, der niemals hätte zur Lordschaft aufsteigen dürfen, weil ihm dafür offenbar das Zeug fehlte. Aber genau das ist geschehen, mit den entsprechenden Folgen. Und nun kann er sich nicht von seinem Amt trennen, weil er, wie viele Machthungrige, dem Irrglauben unterliegt, nur er allein habe das Zeug für dieses Amt.

Sein Gegenkandidat Zuma, den er seinerzeit gegen den Rat von Nelson Mandela ins Amts geholt hatte, kann intellektuell mit Mbeki nicht mithalten, aber er ist ausserordentlich populär und er kann zuhören.

Und Zuma ist nun zusammen mit Tokyo Sexwale, der selbst einmal als ernsthafter Kandidat gehandelt wurde, und der nun Zuma unterstützt, gestern zum Internationalen Tag der Menschenrechte in einem Vortrag in der Witwatersrand-Universität in Johannesburg zum massiven Angriff gegen Mbeki angetreten und hat ihm alle oben bereits genannte Schwächen in unverhüllter Form vorgehalten.

Ein Vorgeschmack auf das, was sich Ende der Woche in Polokwane abspielen dürfte.

Südafrika: Thabo Mbeki auf dem Kriegspfad
Südafrika: Tokyo Sexwale kandidiert
Tokyo Sexwale nächster Präsident Südafrikas?
Machtkampf am Kap
Bulelani Ngcuka and his Apartheid Soldiers

sport

Ex und hopp – Achter versenkt

Hanns Fuchs – Alexander Ruckstuhl, 36, ist als SRV-Verbandstrainer per sofort freigestellt und auf Ende März 2008 entlassen. Das liessen SRV-Direktor Lukas Rieder, 50, und Chef Leistungssport Heinz Schaller, 50, am Dienstag über die Medien mitteilen. Ruckstuhl war der Baumeister des ambitionierten Schweizer Acherprojekts. Mit seiner Freistellung und Entlassung versenkt der Schweizerische Ruderverband acht Monate vor der letzten Selektionsmöglichkeit für die olympischen Spiele in Beijing sein eigenes Flaggschiff.


Quotenplatz knapp verpasst: An der WM in München fuhr der «Alpenachter» auf Platz drei hinter China und Australien und damit auf Schlussrang neun statt sieben. Die objektiv gute Leistung war der Anfang vom Ende des ehrgeizigen Projekts.

Die Schweizer Zeitungen berichten heute praktisch Flächen deckend über den «Eklat um den Achter» (Der Bund, Berner Zeitung), vermelden «Achter vor Auflösung» (Basler Zeitung) oder zumindest «Achter-Projekt stark gefährdet». Natürlich würde man gerne die offizielle Begründung der Verbandsleitung für diesen Radikalschnitt kennen. Dem SRV ist der Vorgang aber anscheinend nicht der Rede wert. Auf der SRV Homepage heisst es auch heute, einen Tag nach der Freistellung und Kündigung lapidar: «Keine aktuellen Informationen». Dafür liest man auf der Homepage des Männerachters ziemlich viel und vor allem auch bittere Worte. Es lohnt sich auch ein Blick ins Gästebuch – dort hagelt es Vorwürfe an die Verbandsleitung und die Enttäuschung über den Untergang des Schweizer Achterprojekts ist mit Händen zu greifen.

Mobbing-Opfer
Die Darstellung aus der Sicht der betroffenen Athleten legt die Frage nahe, ob Ruckstuhl ein Mobbing-Opfer geworden ist. Anscheinend wurde ihm das Vertrauen schleichend entzogen. Im nachhinein wird man dann wohl aus Sarnen hören, die Chemie zwischen Headcoach Tim Foster und Verbandstrainer Ruckstuhl habe nicht gestimmt. Den Auftakt zu dieser Lesart macht heute Paul Kölliker in seinem Artikel in der NZZ. Meiner Meinung nach lässt sich der abrupte Abbruch des Achterprojekts nicht auf Abgrenzungs- und Kompetenzprobleme zwichen Headcoach und Verbandstrainer reduzieren – es wäre nicht das Niveau von Profis. Sollte es aber tatsächlich tief gehende Meinungsverschiedenheiten zwischen Headcoach und Verbandstrainer gegeben haben, wäre es Pflicht erstens des SRV-Direktors, zweitens des Chef Leistungssport und drittens des SRV-Präsidenten gewesen, die beiden ins gleiche Boot zu bringen.

Arbeitsverweigerung
Auslöser für den Eklat war nach Lesart Rieders die Tatsache, das drei Athleten nicht zum Trainingslager nach Sevilla einrückten. Man könnte das Arbeitsverweigerung nennen. Auch hier wäre es Pflicht der Verbandsverantwortlichen (Reihenfolge siehe oben) gewesen, zu vermitteln, zu versöhnen, zu motivieren, kurz: das Projekt zu retten. Das allerdings würde kommunikative Kompetenz voraussetzen. Stattdessen reiste SRV-Direktor Lukas Rieder nach Sevilla, um Ruckstuhl und den sechs Achterathleten im Trainingslager die bad news zu überbringen – ziemlich viel Aufwand für einen Scherbenhaufen.

Tohuwabohu seit acht Jahren
Mit der Versenkung des Achter hat das Tohuwabohu (völliges Durcheinander, Wirrwarr, Chaos) im SRV einen neuen, schon fast suizidalen Höhepunkt erreicht. Denn versenkt werden mit dem Achterprojekt auch Glaubwürdigkeit, strategische Führungsstärke und Klarheit in der operativen Führung. Der Männerachter war explizit als Langzeitprojekt lanciert worden – mit Zielsetzung Olympia 2012 und Zwischenziel Olympia 2008. Der lange Atem ist dem Verbandskörper nun schon nach der ersten Enttäuschung ausgegangen.

Seit den olympischen Spielen 2000 geht’s im SRV-Leistungssport bergab, seit 2004 in zunehmendem Tempo. Einzige Konstante auf dem Weg ins leistungssportliche Niemandsland war der Personalwechsel im Trainerboot: Mal gab man Geld für die Fernbehandlung durch einen «Berater» (Eberhard Mund, Paris) aus, dann nahm der Verband die Projekttrainer stärker in die Pflicht, dann wurde René Mijnders als Headcoach verpflichtet (um nach einem Jahr festzustellen, dass er «ein guter Bootstrainer, aber nicht mit Headcoach-Qualitäten» sei) und danach als Achter-Berater unter Vertrag gehalten, dann wurde Alexander Ruckstuhl als Verbandstrainer für den Achter verpflichtet, vor einem Jahr wurde Tim Foster als Headcoach unter Vertrag genommen, jetzt wird ihm das auf Grund gesetzte Achterprojekt ins Dossier gelegt. Nachwuchstrainer Ueli Bodenmanns Feuer für den Job in Sarnen war nach vier Jahren «erloschen», wie er selber sagte. Seither gibt’s im SRV keinen Verbandstrainer für den Nachwuchs mehr. Am Coupe de la Jeunesse fuhren die Jungen um Seemeilen neben der hochmütigen Zielsetzung (sechs Medaillen) vorbei.

Sponsoren-Bashing
Und jetzt also: der Achter versenkt. Wenn’s wahr ist, was der Tages-Anzeiger schreibt, erfuhr auch der Projektsponsor «Hochdorf» aus den Medien von der Zerschlagung des Flaggboots. Ohne Achter kein Geld, wird man in Hochdorf zu Recht beschliessen. Andere potentielle Sponsoren werden ihr Interesse am Rudersport erschreckt relativieren – wer will schon risikieren, dass mit seinem Geld auch noch das Image versenkt wird. Und bei Swiss Olympic wird man sich fragen, was von einem Verband zu halten ist, der sein eigenes Flaggboot versenkt. Vielleicht verbucht man das alles aber in der Verbandsleitung als Kollateralschaden.

Dieser Artikel erschien erstmalig bei Hanns Fuchs

deutschland

Schärferes Sexualstrafrecht sollte Donnerstags durch Bundestag – nichts draus geworden

Karl Weiss – Es wurde bereits ausführlich über die Pläne für ein neues Sexualstrafrecht berichtet, die eine absurde Ausweitung der Täterschaft auf Personen zwischen 14 und 18 beinhaltet ebenso wie eine noch absurdere Ausweitung des Begriffes Kind auf alle unter 18. Wie schon befürchtet, will die Koalition dies Gesetz am Donnerstag klammheimlich durch den Bundestag bringen. Die Texte beruhen auf US-amerikanischen Gesetzestexten, die dort von den extremistisch-christlichen Hysterikern durchgesetzt wurden.

Die Pläne und der Gesetzentwurf für ein neues Sexualstrafrecht nach dem Vorbild der US-Staaten, in denen die extremistischen Christen bestimmen, wurden bereits ausführlich in diesen Artikeln behandelt:

Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger
Schon in den USA, bald auch bei uns – Gefängnis für Sex unter 18
Sex?? Gefängnis!!
Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 1
Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2
Sex unter 18? 10 Jahre Gefängnis!

Die Gleichgültigkeit oder besser sträfliche Leichtfertigkeit, mit der die Verantwortlichen wie Bundesjustizministerin Zypriess dies Thema behandeln – wenn man ihnen nicht unterstellen will, sie seien selbst hysterisch-extremistische Christen -, zeigt sich deutlich an den Stellungnahmen, die man gegenüber den Vorwürfen der Opposition abgab, speziell der beiden Ausschuss-Abgeordneten Jerzy Montag von den Grünen und Jörg van Essen von der FDP.

Auch die Berichterstatterin der SPD, Lambrecht, sieht nur die Koalitionsdisziplin und hat bei den Stellungnahmen der Fachleute in der Anhörung im Ausschuss entweder geschlafen oder wollte nicht zuhören. Speziell die Stellungnahme des besten deutschsprachigen Spezialisten im Sexualstrafrecht, des Österreichers Dr. Helmut Graupner, nimmt den Gesetzentwurf der Bundesregierung in allen seinen Teilen auseinander. Es wäre Frau Lambrecht ein Leichtes gewesen, sich diese Stellungnahme ernsthaft zu Gemüte zu führen.

Stattdessen beweist sie ihre Unkenntnis, wenn sie auf die Warnung antwortet, der neue Paragraph über „Kinderporno“ könnte gewagte Fotos, die junge Paare unter 18 vom Partner machen, was heute extrem häufig ist, denn fast jedes Handy hat ja schon eine Foto-Funktion, zu einer schweren Straftat machen. Nach dem Gesetz würde jemand, der solch ein Foto zum Beispiel auf seinen Nachtisch stellt – und damit anderen Personen zugänglich macht -, für Verbreitung von Kinderpornos jahrelang ins Gefängnis wandern.

Die Antwort der SPD-Sprecherin darauf beweist ihre ganze Ignoranz: Dies sei „Quatsch“. Ein Siebzehnjähriger, der im Einvernehmen mit seiner Freundin ein Nacktfoto von ihr auf dem Handy habe, mache sich nicht strafbar. „Wenn er allerdings das Foto ohne ihr Wissen im Bekanntenkreis herumschickt, muss wieder der Opferschutz greifen“, fügte Lambrecht hinzu.

Wenn sie sich ernsthaft mit dem Thema beschäftigt, hätte wüsste sie, diese Gefahr ist keineswegs „Quatsch“. Sieht eine andere Person z.B. das Nacktfoto von seiner 17-jährigen Freundin (die als Kind gilt) auf dem Handy, hat er sich nach dem Gesetz der Verbreitung von Kinderporno schuldig gemacht und ist Zeit seines Lebens als Kinderporno-Verbreiter gezeichnet.

Was sie dann über die Verbreitung ohne das Wissen der abgebildeten Person behauptet, hat man eben gerade NICHT als Delikt eingestuft. Diese Tat, die wirklich zumindest als Vergehen angesehen werden muss, wurde vielmehr „vergessen“ im Gesetzeswortlaut, der weitgehend von der europäischen Rahmenverordnung abgeschrieben ist, die wiederum auf einem Vorschlag der UN beruht, in dem praktisch ausschließlich Texte aus neuen US-Gesetzen aus jenen Staaten verwendet werden, in denen die Hysteriker vom Typ Bush das Sagen haben.

Hier einige Aussagen des Grünen Jerzy Montag aus einem Interview, das man hier nachlesen kann:

„Nach der jetzigen Rechtslage ist es so: Wenn es unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt zu einem Sexualkontakt kommt, dann ist nach jetzigem Recht eine Strafbarkeit gegeben, wenn der Täter erwachsen ist, also über 18, und das Opfer unter 16.“(…) „die neue Lage wird so sein: Die Bundesregierung senkt das Täteralter von 18 auf 14 und das Opferalter wird von 16 auf 18 erhöht. Was heißt das? Wenn jetzt eine 15-Jährige zu einem 17-Jährigen sagt: „Ich lade dich ins Kino ein, wenn du nachher mit mir Petting machst“, dann ist das schon eine Straftat. Dazu kommt: Bisher war bei dieser Regelung der Versuch nicht strafbar. Die Bundesregierung wird aber jetzt an diesem Donnerstag den Versuch zu einer Straftat erklären. Das heißt bei unserem Beispiel: Die 15-Jährige lädt den 17-Jährigen unter der Vorraussetzung ins Kino ein, dass er danach mit ihr auf ihr Zimmer geht. Selbst wenn der junge Mann sagt: „Ich hab´ keine Lust“, dann ist die 15-Jährige trotzdem strafbar.[er meint straffällig]“

„Die zweite Sache, die ich kritisiere, ist die Sache mit den Fotos. Bisher war es so, dass die Herstellung und der Vertrieb von Fotos unter Strafe standen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern – also unter 14 Jahren – dargestellt haben. Die Bundesregierung hat jetzt den Begriff „Darstellung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ ersetzt durch den Begriff „Darstellung sexueller Handlungen“. Gleichzeitig hat sie das Opferalter, das bisher bis 14 ging, erhöht auf 18 Jahre.“(…) „Ein Foto mit einem im Wortsinn innigen Zungenkuss oder ein Foto, auf dem lustvoll eine Frauenbrust geküsst wird – und die Abgebildeten sind 17 – wird jetzt zu einer Straftat.“

Frage: Nochmal konkret: Wenn ich 17 bin und einen guten gleichaltrigen Freund habe, der mit seiner Freundin auf der Wiese einfach nur knutscht, dann darf ich die nicht fotografieren?

Antwort: Genau. Sie dürfen dann kein Foto herstellen, weil das Minderjährige bei sexuellen Handlungen sind.“

Frage: Und das wird am Donnerstag beschlossen?

Antwort: Das werden die durchziehen, ja. Der Rechtsausschuss des Bundestages hat im Juni eine Sachverständigenanhörung zu diesem Thema gemacht – die Sachverständigen haben dieses Gesetzesvorhaben in der Luft zerrissen. Wir Grüne, aber auch die FDP oder die Linke, haben gesagt: Das könnt ihr doch nicht machen. Aber die Große Koalition geht einfach mit dem Kopf durch die Wand.“

Frage: Wenn die Eltern meiner Freundin mich nicht mögen, könnten sie mich also anzeigen, weil ich meine Freundin ins Kino eingeladen habe und danach mit ihr geknutscht habe?

Antwort: Sie sind 15, ihre Freundin 17 – die einzige Behauptung, die jetzt noch nötig ist, lautet: Haben Sie gesagt „Ich lade dich ins Kino ein und danach knutschen wir“ – oder haben Sie gesagt: „Ich lade dich ins Kino ein und dafür knutschen wir“. Das wäre dann schon strafbar.“

Justizministerin Zypriess erklärte, darauf angesprochen: „Montags Aussagen sind schlicht falsch“. Warum es dann aber so im Gesetzentwurf steht, weiss sie anscheinend auch nicht.

So beweist das deutsche Parlament ein weiteres Mal, es ist keine eigenständige Gewalt, es tut schlicht was die Regierung will und die Opposition darf ein bisschen Karneval aussen herum machen – eine Farce!

USA

USA: Existenz von weiteren Foltervideos bestätigt

World Content News – Folter United: Ein bisher ungenannter ausländischer Geheimdienst soll der CIA zwei weitere Videos und eine kurze Tonbandaufnehme ausgehändigt haben, auf denen Folterszenen von Gefangenen zu sehen sind, berichtet heute die New Yorker Daily Times. Offenbar handelt es sich hierbei nicht um Kopien der angeblich 2005 zerstörten Bänder, sondern um ergänzendes Material. Kongressabgeordnete, die den Skandal untersuchen, fordern jetzt die Herausgabe der Aufnahmen.

Der US-Rechtsanwalt Chuck Rosenberg teilte mit, die CIA habe insgesamt drei Aufnahmen von einem verbündeten Nachrichtendienst zugespielt bekommen – unter Umständen, die die nationale Sicherheit beträfen. Weiterhin ist ein Dokument aus dem US-Justizministerium an die für den Fall Zacarias Moussaoui zuständigen Richter im Internet aufgetaucht, worin bestätigt wird, dass diese Bänder am 19.09.07 und am 18.10.07 vom Ministerium eingesehen wurden. In dem in den entscheidenden Stellen geschwärzten Dokument wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es in diesem Zusammenhang nicht um Moussaoui und seine Verwicklung in den Anschlägen vom 11. September geht.

Inzwischen sind erste Ermittlungen zu den in 2005 von der CIA zerstörten Videoaufzeichnungen eingeleitet worden. Der inzwischen ausgeschiedene Chef der CIA-Geheimprogramme, Jose Rodriguez jr., hatte auf der Vernichtung bestanden und vor seiner entsprechenden Anordnung nicht einmal den obersten Rechtsberater des Geheimdienstes informiert. Dem US-Präsidenten George Bush fehlt jegliche Erinnerung daran, dass er schon früher von den Aufzeichnungen oder deren Zerstörung gewusst habe.

Der Anwalt eines Guantanamo-Häftlings hat bei den US-Behörden die Archivierung von CIA-Fotos beantragt, die Folterverletzungen seines Mandanten beweisen sollen. Der Antrag sei besonders dringlich, nachdem bekannt wurde, dass der Geheimdienst Videoaufzeichnungen von den Verhören Terrorverdächtiger vernichtet habe, erklärte Anwalt Clive Stafford Smith am Montag. Sein Mandant Binyam Mohamed sei von der CIA nach seiner Festnahme in Pakistan 2002 nach Marokko geflogen und dort gefoltert worden.

Quellen:
Congressional investigators demand additional CIA interrogation tapes
(Daily News, 11.12.2007)
The Man Who Ordered CIA’s Tape Destruction (CBS, 11.12.2007)
CIA Spy Calls Waterboarding Necessary But Torture (ABC, 11.12.2007)
Wie die CIA einen Top-Terroristen zum Reden brachte
(Spiegel Online, 11.12.2007)
Anwalt: CIA sollen Fotos als Folterbeweise aufbewahren
(pr-inside, 10.12.2007)
Folter-Bitte von US-Kongressmitgliedern: „Push Harder !“
(WCN, 09.12.2007)

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