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Das grösste Massengrab Europas – In den Wäldern Sloweniens werden 100 000 Skelette vermutet

Malte Olschewski – Als im Sommer 1945 aus den Wäldern entlang der Drau bei Marburg seltsame Geräusche kamen, raunten sich die Bauern der Umgebung zu : „Tito spricht!“. Titos Partisanen hatten hier nach der deutschen Kapitulation bis zu 100 000 Menschen erschossen und verscharrt. Nun quollen die Massen der Leichen auf. Verwesungsgase bahnten sich gut hörbar ihren Weg durch die dünne Erdschicht. Tito sprach.


Titos Killing Fields: Seine Partisanen erschossen bis zu 100’000 Menschen

Während der kommunistischen Zeit waren die Massenmorde an Titogegnern ein Tabu, dessen Verletzung von schweren Strafen bedroht war. Auch nach der Unabhängigkeit Sloweniens im Jahr 1991 dauerte es mehr als zehn Jahre, bis die offizielle Untersuchung der Ereignisse vom Mai 1945 beginnen konnte. Eine „Regierungskommission für verheimlichte Massengräber“ mit Joze Dezman, Mitja Ferenc und Martin Kostrevc hat seit 2002 über 500 Hinrichtungsorte lokalisiert und Exhumierungen vorgenommen. Doch wird die Frage nach den Tätern nur selten gestellt. Man vermutet, dass in den Nachfolgestaaten Jugoslawiens noch hunderte Personen leben, die am Massenmord im „slowenischen Katyn“ beteiligt gewesen waren.

Hexenkessel 1945
Mit Kriegsende Anfang Mai 1945 hatten sich Südkärnten und der Norden Sloweniens in einen Hexenkessel verwandelt. Aus dem Süden marschierte die Heeresgruppe E unter General Alexander Löhr in einer endlosen Kolonne in Richtung des deutschen Reichsgebietes. Mit oder nach ihr zogen grosse Gruppen kroatischer Ustascha-Verbände und der serbischen Tschetniks, die wegen ihrer Kollaboration von der Rache Titos bedroht waren. Aber auch die deutsche Minderheit des besetzten Königsreiches Jugoslawien flüchtete. Aus Laibach marschierte die Heimwehr der Domobrancen nach Kärntnen. Auch für Hitler kämpfende Hilfstruppen der Kosaken standen bei Kriegsende an der Drau in Oberkärntnen. Britische Truppen hatten von Italien kommend Klagenfurt besetzt, worauf auch Titos Partisanen als eine zweite Besatzungsmacht auftraten.

Eine vorläufige Abmachung zwischen dem britischen Feldmarschall Alexander und Tito legte die Drau als Demarkationslinie fest. Wer zum Zeitpunkt der Kapitulation über diesen Fluss gekommen war, wurde von den Briten übernommen und durfte auf Behandlung nach dem Kriegsrecht hoffen. Wer südlich der Drau festsass, hatte sich den Partisanen zu ergeben und musste die Hinrichtung befürchten. Ungezählte Heldentaten der Kärntner Bevölkerung haben vielen deutschen Soldaten bei der riskanten Überquerung des Flusses geholfen.

Die Partisanen aber jagten in Südkärnten nach jenen Personen, die an der Kärntner Volksabstimmung von 10.10.1920 gegen den damaligen SHS-Staat Jugoslawien mitgewirkt hatten. Es sind etwa hundert Menschen abgeholt und verschleppt worden, um nie mehr wiederzukommen. Erst nach Wochen stellte Alexander der Titoarmee ein Ultimatum. Sie hätten aus Kärnten abzuziehen, was sie dann angesichts der britischen Übermacht auch taten. Neue Forschungen beweisen, dass es hier einen Deal gegeben hat: Abzug der Tito-Truppen aus Kärnten gegen Auslieferung der Ustaschen, Tscheniks, der Wehrmachtssoldaten und der deutschen Minderheit.

Verschwörung von Klagenfurt
Zehntausende deutsche Soldaten, Ustaschen und Tschetniks standen zum Zeitpunkt der Kapitulation südlich der Drau. Nahe der Stadt Bleiburg traten starke britische Einheiten den Ustaschen und Tschetniks entgegen, die weiter nach Norden wollten. Nikolai Tolstoj, der Enkel des grossen Dichters, schildert in seinem Werk „Celovska zeroto (Verschwörung von Klagenfurt)“ wie der britische Beauftragte für den Mittelmeerraum und spätere Premier, Harold MacMillan, den Verrat inszeniert hat. Auch August Walzl liefert in seinem Buch „Kärnten 1945“ erschütternde Details.

Bewaffnete Ustaschenverbände wurden zunächst in Empfang genommen und zum Niederlegen ihrer Waffen überredet. Dann wurden sie den Titopartisanen ausgeliefert. Hierbei ist es zu ungeheuerlichen Szenen mit Massenselbstmorden gekommen. Bleiburg gilt heute in der offiziellen Geschichtsschreibung Zagrebs als „kroatischer Kalvarienberg“. Es hatte sich auch Löhr als Kommandant der Heeresgruppe E nach Scheitern seiner Gespräche mit den Briten freiwillig in Gefangenschaft der Titoarmee begeben und war später nach einem Schauprozess hingerichtet worden. Einige wenige Kompanieführer der Wehrmacht haben trotz Kapitulation den Weitermarsch befohlen und sind fast alle durchgekommen, zumal kampferprobte NS-Soldaten den Partisanen weit überlegen waren.

Zehntausende Todfeinde in Titos Hände gefallen
Tito waren mit britischer Hilfe zehntausende seiner Todfeinde in die Hände gefallen. Die Briten setzen auch Lüge und Hinterlist ein, um Tito weiters „Exekutionsmaterial“ in die Hände zu spielen. Die slowenische Heimwehren der Domobranzen waren ebenfalls nach Kärnten geflüchtet. Dort waren sie von den Briten in einem Lager bei Viktring konzentriert worden. Man versprach ihnen Abtransport nach Italien, doch die versiegelten Züge fuhren durch den Karawankentunnel direkt in die Gewehrläufe der Rache. Einzelne Partisanen konnten es gar nicht mehr erwarten und haben schon im Zug mit den Exekutionen begonnen. Entlang der Bahnstrecke kam es zu apokalyptischen Szenen.

Immer wieder hielt der Zug. Immer wieder wurden Leichen aus den Waggons geworfen. Man zerrte gefesselte Heimwehrmänner neben die Geleise, folterte und tötete sie. Die meisten Domobranzen sind dann im Hornwald von Gottschee exekutiert und in dortige Felslöcher geworfen worden. Zur gleichen Zeit krachten in den Wäldern entlang der Drau wochenlang die Salven der Exekutionskommandos. Die NS-Armee hatte zur Verteidigung von Marburg in Tezno einen langen Panzergraben ausheben lassen. Die Partisanen ersparten sich das Ausheben von Gräbern. Bis zu 15 000 Menschen sind zur Panzersperre von Tezno geführt und mit MG-Salven hingerichtet worden. Ganz Oberkrain war mit Exekutionsorten übersät: In Schlössern der Region, im Bergwerk von Lasko, und in ehemaligen Bunker türmten sich die Leichen. Mit Lastwagen hat der titoistische Geheimdienst OZN (Odzek za zastitu naroda „ Volksschutzabteilung) über eine Woche Todes-kandidaten auf das Plauteau des Bachern- oder Pohorje-Gebirge transportiert.

„Lieben Sie die Vielfalt dynamischer Ereignisse oder wünschen Sie sich Gemütlichkeit und Individualität zur gleichen Zeit? Für einen bunten Tag: Die Gastfreundschaft wird sie mit traditionell hausgemachten Speisen und Getränken sowie bunten Sitten und Gebräuchen verzaubern!“ So wirbt der slowenische Fremdenverkehr heute für einen Urlaub in Pohorje. Wer dort eine Wanderung durch die Wälder unternimmt, der geht buchstäblich über Leichen. Der Wald ist mit Skeletten voll gestopft. Und bis heute haben die Behörden in der Frage der Täterschaft Umwege genommen.

Hauptverantwortlich für das grösste „Killing Field“ Europas ist Josip Broz Tito, der auch in anderen Situationen und nach dem Krieg unfassbare Grausamkeit gezeigt hat. Tito hat gleichzeitig mit dem Kampf gegen die deutschen Besatzer und ihre Kollaborateure eine kommunistische Revolution durchgeführt. Daher finden sich unter den Opfern der Exekutionsserien viele Zivilisten aus der bürgerlichen und begüterten Klasse des ehemaligen Königreiches Jugoslawien. Die Liquidierungen sind auch als Rache für die Massaker, Umsiedlungen und Gräuel anzusehen, die die Deutschen und ihre Kollaborateure in Jugosalwien begangen haben. Generell für die Exekutionen in ganz Jugoslawien war Titos späterer Innenminister Aleksander Rankovic verantwortlich. Wer nun die Massenhinrichtungen in Slowenien im Mai 1945 vor Ort organisierte und kommandierte, ist nicht bekannt. Boris Kidric als führender Slowene in Titos Stab dürfte das nicht gewesen sein.

Mitja Ribicic, der späterer jugoslawischer Ministerpräsident, war während des Krieges als „Oberst Mitia“ ein gefürchteter OZN-Führer. Er hat nachweislich an der Exekution von über 200 Personen teilgenommen, ist aber nie deswegen belangt worden. Es ist in der kommunistischen Zeit 1945/1991 kein einziger Prozess gegen Personen durchgeführt worden, die für die Massaker verantwortlich waren. Aber auch seit dem Zerfall Jugoslawien spielte diese Frage keine Rolle, da sie von den Verbrechen der Separationskriege von 1991/95 überschattet und verdrängt worden ist.

spionage

Government reveals its own abuse of State Secrets Privilege

Department of Justice, Which Claimed State Secrets Required Termination of Whistleblower Suit, Now Relies on Same „Secrets“ to Avoid Tort Liability.

Sibel Edmonds – Department of Justice and FBI attorneys, during recent depositions taken in FBI whistleblower Sibel Edmonds’ Federal Tort Claims case, Civil Action NO. 1:05-CV-540 (RMC), questioned witnesses regarding information previously designated „state secrets“ by the Attorney General. In April 2004, the Justice Department succeeded in preventing Edmonds from testifying in a lawsuit related to the September 11 terrorist attacks.


Information provided by Edmonds „would cause serious damage to the national security and foreign policy interests of the United States.“

The law firm of Motley Rice, representing September 11 family members, had subpoenaed Edmonds for a deposition, but the government argued that information provided by Edmonds „would cause serious damage to the national security and foreign policy interests of the United States.“ By invoking the state secrets privilege and citing classification concerns, the government quashed the subpoena, and even seemingly innocuous questions regarding Edmonds’ birth place, her date of birth, her languages, even her position as a translator with the FBI, were deemed covered by the state secrets privilege. To view the information classified in the Motley Rice subpoena, click here.

Other Court proceedings in Edmonds’ case were also blocked by the assertion of the state secrets privilege, and the Congress was gagged and prevented from investigating her case through retroactive re-classification of documents by DOJ. In May 2004, the Justice Department retroactively classified Edmonds‘ briefings to Senators Grassley and Leahy in 2002, as well as FBI briefings regarding her allegations.

The congressional gag applied to all information related to Edmonds’ case, including the interrogation and arrest warrant issued for her sister in Turkey as a result of a leak regarding Edmonds’ monitoring of certain foreign targets of the FBI. To read the timeline on Edmonds’ case Click Here.

During recent depositions conducted by the Justice Department in a lawsuit filed by Edmonds under FTC, Department of Justice and FBI attorneys, Dan Barish and Ernest Batenga, questioned witnesses on and discussed information that was previously declared state secrets.

This information was communicated on the record in the presence of parties who did not have security clearance. Information such as the nature of Ms. Edmonds’ work with the FBI, the specific FBI units where she performed translation, FBI target countries, the arrest warrant issued by the Turkish government for Ms. Edmonds’ sister, and congressional letters regarding the consequences of Dickerson’s espionage case in Turkey and here in the U.S., all of which were retroactively classified by the Justice Department, was discussed and put in the court record.

Edmonds’ responded to this recent development: “The Department of Justice has now confirmed what we knew all along: it is abusing the state secrets privilege to avoid accountability, not to protect national security. How can it be that the very same information is a state secret when it would assist plaintiffs suing the government, but not a state secret when it would assist the government in defeating plaintiffs? It’s long past time for Congress to put an end to the government’s misuse and abuse of the state secrets privilege.“

Currently Edmonds, her attorneys, and civil liberties group are reviewing this latest disturbing development and its implications on other SSP and government secrecy cases. The law firm Motley Rice has also been notified since their case is still active.
The following quotes are from legal experts and government watchdog organizations:

“This latest revelation proves that throwing Ms. Edmonds’ case out of court was a travesty and a ploy, because no state secrets would have been revealed,” said David K. Colapinto, General Counsel for the National Whistleblower Center. “If the courts won’t prevent the government from using the State Secrets Privilege as a trump card to cover-up agency wrongdoing and to defeat meritorious claims, like Ms. Edmonds’ whistleblower case, then Congress must act to stop this odious practice,” Colapinto added.

„These latest revelations are indicative of the arbitrary and self-serving and excessive use of the state secrets privilege by the Executive Branch in order to defeat specific cases of concern at the time,“ said Mark S. Zaid, a Washington, D.C. attorney who served as counsel to Sibel Edmonds during her state secrets litigation and who has handled several such cases. “This is just another example of why either the Judiciary needs to aggressively challenge state secret assertions by the Executive Branch or Congress needs to intervene and legislatively limit the government’s ability to utilize the privilege,” added Zaid.
„This proves the point we have been making all along,” said Michael D. Ostrolenk, National Director of the Liberty Coalition. „The use of the state secrets privilege against Mrs. Edmonds is not about protecting true national security. The government was not created to protect itself and various political and financial interests but to secure Americans rights.

Nancy Talanian, Director of Bill of Rights Defense Committee, stated „The DOJ’s opportunistic classifying and divulging information raises suspicions about its motivation for using State Secrets to silence Ms. Edmonds. Now that the classified information has been revealed, it is time for Ms. Edmonds to have her long-awaited day in court.“

National Security Whistleblowers Coalition
Kill The Messenger: Sibel Edmonds

deutschland

Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2

Danach wird Deutschland nicht wiederzuerkennen sein

Karl Weiss – Die Kinderschänder sind los! Das Sexualstrafrecht muss verschärft werden! Endlich wird die Bundesregierung aktiv! Kaum ein Thema lässt sich so leicht cherungsverwaemotional hochspielen und demagogisch ausbeuten wie das Sexualstrafrecht, denn die Vorstellung eines obskuren Kinderschänders, der sich heimlich an die Kinder heranmacht, sie entführt, missbraucht und evtl. tötet, ist der extremste Albtraum jeder Eltern – und überhaupt jeder vernünftigen Person.

Nur geht die Vernunft auch unheimlich leicht verloren, wenn es sich um dieses Thema handelt. Ist da nicht die neunjährige X. Ermordet worden? War da nicht vor einem Jahr der Fall des 7-jährigen Y.? Bundesjustizministerin Zypries kündigt an: „Die Verschärfung des Sexualstrafrechts wird jetzt zügig angegangen.“

Verschärfung gegen Kinderschänder?
Die Aufsehen erregenden Fälle: Sexualmorde an Kindern. Man sagt Sexualstrafrecht, aber man meint: Kinderschänder. Sind Sie für Milde gegen Kinderschänder? Na sehen Sie. Ist doch alles in Ordnung. Fast.

Tatsächlich gibt es Täter, die Kinder anlocken, sich an ihnen vergehen und sie dann oft auch umbringen. Das ist allerdings – im Vergleich zur Gesamtheit der sexuellen Straftaten gegen Kinder – eine verschwindend geringe Anzahl. Die Chance im Lotto zu gewinnen ist weit höher als Opfer eines solchen Täters zu werden.

Die bestehenden Gesetze gegen solche Taten sind vollständig ausreichend. Sie erlauben die lebenslange Strafe und zusätzlich auch das Verhängen von Sicherheitsverwahrung, also das wirklich lebenslange Wegsperren, wenn befürchtet werden muss, der Täter könnte rückfällig werden. Die Politiker, die uns weismachen wollen, die jetzt geplanten Verschärfungen seien gegen solche Täter gerichtet, lügen unverschämt.

In Wirklichkeit finden weit über 95 % der sexuellen Übergriffe gegen Kinder zuhause statt, durch Familienangehörige oder eng mit der Familie verbundenen Personen, die sich unter Ausnützen der völligen Abhängigkeit der Kinder von der Familie an sie heranmachen.

Verringerung schwerer Sexualstraftaten auf ein Drittel
Aber dennoch – sind die schweren Sexualstraftaten in letzter Zeit nicht unheimlich angestiegen – vielleicht verursacht durch das Internet? Um wie viel Prozent, glauben Sie, sind in den letzten Jahren und Jahrzehnten die schweren Sexualdelikte in Deutschland angestiegen? 20%? 50%, 260%?

Nach einer Studie des Kriminologischen Instituts Niedersachsen glauben die Deutschen (im Schnitt), dass die Zahl der Sexualmorde zwischen 1993 und 2003 um 260 Prozent angestiegen sei. Tatsächlich sank die Zahl der schweren Sexualverbrechen in den alten Bundesländern zwischen 1981 und 2004 auf ein Drittel (der Bezug auf die alten Bundesländer hier nur wegen der Vergleichbarkeit).

Falls das Internet irgendeinen Zusammenhang mit solchen Straftaten hat, dann kann es also nur im Sinne einer Verringerung gewirkt haben.

Die Aufsehen erregenden Fälle stellen aber nicht nur weniger als 1% der wirklichen Fälle von sexuellen Übergriffen gegen Kinder dar, sie werden nach jetzt beabsichtigten Verschärfungen auch nicht mehr als 0,1% der Verurteilungen sein.

Auf die spektakulären medienwirksamen Entführungen und Morde bezieht sich die ganze aufgeregte Diskussion, doch die vielen anderen normalen Fälle von Sexualstraftaten und vermeintlichen Sexualstraftaten fallen nun unter die Verschärfungen. In Wirklichkeit sind nur sie von den Verschärfungen betroffen. Jene 99,9% der Verurteilten, die niemals Kinder entführt haben, niemals Kinder zu Sex gezwungen haben, niemals getötet, die aber vielleicht als Jugendlicher mit einem anderen jungen Menschen Sex gemacht haben.

Es geraten jetzt Fälle aus der Grauzone in den Bereich der Sexualdelikte, die zwar von sehr religiösen Menschen manchmal auch als schlimme Vergehen gewertet werden, aber von der großen Mehrzahl der Menschen in Deutschland nicht.

Was nennt man die Grauzone?
Vor allem handelt es sich um sexuelle Aktivitäten von Jugendlichen. 16-jährige mit 15-jährigen, 17-jährige mit 16-jährigen und auch schon mal 14-jährige mit 13-jährigen usw. Die christlichen Extremisten in den USA (die jetzt auch ihre neuen Gesetzestexte in Europa durchsetzen) sind der Meinung, es müsse mit harter Hand verhindert werden, dass junge Menschen sich sexuell betätigen vor der Hochzeit.

So haben sie bereits in vielen Staaten der USA Regeln und Gesetzgebungen durchgesetzt, die z.B. intime Berührungen von Jugendlichen untereinander als „Kinderschändung“ ansehen, die jegliche sexuelle Aktivitäten von Jugendlichen als „geistige Krankheit“ denunzieren und mit Internierung in geschlossene Institutionen bestrafen – ohne dass dafür gerichtliche Einweisungen nötig wären. Bereits Kinder zwischen 8 und 14 Jahren werden in solche geschlossenen psychiatrischen Institutionen eingeliefert, wenn irgendetwas Sexuelles bei ihnen bemerkt wurde.

Dies trifft auch auf Kinder und Jugendliche zu, die überhaupt keine sexuellen Kontakte mit anderen Personen hatten, aber bei sexuellen Aktivitäten erwischt wurden, sei es beim Masturbieren oder mit Porno-Zeitschriften und/oder –Bildern.

Im ersten Teil des Artikels wurde hierzu schon einiges ausgeführt, u.a. dass im Moment geschätzt wird, in den USA seien etwa 50 000 Jugendliche und Kinder in einer solchen Art von „Behandlung der Geisteskrankheit Sex“ in einer geschlossenen Einrichtung.

Dies ist im Moment noch keine Praxis in Europa, doch es kann kein Zweifel bestehen, die extremistischen Christen in den USA werden auch in diesem Fall darauf bestehen, dass ihre US-Regelungen von der EU übernommen werden und dann in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Angesichts des allgemeinen Kadavergehorsams europäischer Regierungen gegenüber der hysterischen Bush-Clique kann davon ausgegangen werden, man wird dies versuchen durchzuführen. Da die ersten Gesetzentwürfe dieser Art (siehe die deutsche Regelung, die bereits in den Bundestagsausschüssen ist) auf keine heftigen Proteste getroffen sind (sie wurden ja auch praktisch geheim gehalten), darf der nächste Schritt bald erwartet werden.

Die andere Art von Grauzonen-Ereignissen sind solche, in denen bereits erwachsene junge Leute (18- bis 21-jährige) mit minderjährigen Jugendlichen (14 bis 18–jährige) sexuelle Kontakte haben, seien es Zungenküsse (das wird von den extremistischen Christen der Bush-Fraktion bereits als sexueller Kontakt ausgelegt und ist in einer Anzahl von US-Bundestaaten bereits Teil der mit Gefängnis bedrohten Taten), sei es „Petting“, also Berührungen primärer oder sekundärer Geschlechtsmerkmale. Ganz zu schweigen natürlich von oralem Sex oder dann „richtigem“ Sex mit Penetration.

Ein dritter Teil der Grauzone sind einmalige, geringfügige „Ausrutscher“. Einer der Sachverständigen bei der Anhörung des Ausschusses im Bundestag nannte als Beispiel einen Lehrer, der sich nie etwas zuschulden kommen ließ, aber während einer schweren Ehekrise im Schwimmbad einer Schülerin an die Brust fasste, als einmaliges Geschehen. Auch sexuelle Übergriffe gegen Kinder, die kurzzeitig und einmalig sind, werden in vielen Ländern nicht als schwere Sexualdelikte behandelt. Man geht davon aus, dass vor allem die Situation des Ausgesetz-Sein gegenüber häufigen und längerdauernden sexuellen Übergriffen dauernde psychische Schäden verursacht. Ebenso wird jede Art von Doktor-Spielen unter Kindern als absolut außerhalb irgendeines staatlich strafwürdigen Bereichs behandelt. Grauzonen-Fälle werden bestenfalls als Erziehungsprobleme oder Ordnungswidrigkeiten angesehen, aber nicht als Sexualdelikte.

Schutzalter in Deutschland
Diese ganze Grauzone ist im Moment noch in den meisten europäischen Ländern völlig außerhalb des strafbaren Bereiches. In Deutschland als typischem Beispiel gilt das Schutzalter von 14 Jahren, wobei jegliche sexuelle Handlung an oder mit jüngeren durch Erwachsene (also über 18-jährige) strafbar ist. Für den Bereich der Jugendlichen zwischen 14 und 16 ist sexueller Kontakt strafbar, wenn der Partner mehr als 5 Jahre älter ist (das ergibt also im Fall eines 16-jährigen Jugendlichen ein Höchstalter von 21 Jahren, ab dem Strafbarkeit gegeben ist). Über 16 gibt es keine Strafbarkeit mehr, unabhängig vom Alter des Partners, sondern es gelten die Regeln des normalen Strafrechts, das natürlich die Fälle der Bestrafung bei Anwendung von Gewalt und bei Ausnützen von Abhängigkeit festlegt.

Der neue Gesetzentwurf
All dies soll jetzt völlig abgeschafft und durch eine andersartige absurde Regelung ersetzt werden: Sowohl das Täter- als auch Opfer-Alter soll generell auf 18 Jahre heraufgesetzt werden, mit anderen Worten, die Unterscheidung in Kinder (bis 14) und Jugendliche (bis 18) wird aus dem Sexualstrafrecht gestrichen – und zwar, wie einer der Sachverständigen bei der Anhörung im Bundestagsausschuss betonte, unter Aufhebung der bei anderen Straftaten gültigen Jugendstrafrechts und des Einbeziehens von Kinder und Jugendlichen ins Erwachsenenstrafrecht, ausschließlich für die Fälle von Sexualstraftaten.

Das gilt sowohl für jenen Paragraphen, der bisher die Kinder (bis 14) vor jeglichen „sexuellen Handlungen“ schützte („Kinder-Missbrauch-Paragraph“), als auch für jenen, der jegliche Darstellung (in Text oder Bildern) von „sexuellen Handlungen“ mit, an oder vor Kindern (bis 14) verbot („Kinderpornoparagraph“).

Der „Kinderschänder“-Paragraph
Die Basis der Argumentation war, Kinder (bis 14) können kein Einverständnis mit sexuellen Handlungen mit Erwachsenen (ab18) gültig erklären, denn sie sind immer in einer abhängigen Situation und vermögen nicht einzuschätzen, auf was sie sich eventuell einlassen. Dies wird im Gesetz so ausgedrückt, dass sie in einer Zwangslage befinden bzw. dass der Erwachsene eine Zwangslage ausnutzt, wenn er sich darüber hinwegsetzt. Anders ausgedrückt: Kinder (bis 14) können grundsätzlich keine wirksame Einverständniserklärung mit Sex abgeben.

Nun hat man aber den gleichen Gesetzestext benutzt, nur hat man in Bezug auf die Täter „ab 18“ weggelassen, also alle Jugendlichen und Kinder in den Täterkreis einbezogen und auf der Seite der Opfer „bis 14“ weggelassen und durch „bis 18“ ersetzt, wodurch nun plötzlich alle Jugendlichen ebenfalls für unfähig erklärt werden zu wissen, worauf sie sich bei sexuellen Kontakten einlassen – was einfach Unsinn ist. Bis 18 gäbe es dann nicht mehr die Möglichkeit, wirksam sein Einverständnis zu Sex zu erklären.

Da über die Frage der „Zwangslage“ eine ausführliche Rechtssprechung besteht, die in der Praxis alle, die unter diesen Paragraphen fallen, automatisch in einer solchen Zwangslage sieht, bedeutet dies, alle Jugendlichen wären dann immer bei sexuellen Kontakten in einer Zwangslage, auch wenn sie unter Gleichaltrigen stattfinden. In der Praxis der Rechtssprechung bedeutet das, es ist genauso, als ob die Worte „unter Ausnutzen einer Zwangslage“ gar nicht im Gesetzestext stehen würde.

Es ist zwar möglich und denkbar, dass die Gerichte angesichts des neuen Paragraphen eine andere Rechtsprechung entwickeln, in denen der Begriff „Zwangslage“ wieder deutlich enger ausgelegt wird, aber das ist nicht sicher. Es ist auch nicht akzeptabel, dass man ein Gesetz macht, das anschließend von den Gerichten uminterpretiert werden muss, um nicht in Absurditäten auszuarten, speziell in einem Fall wie diesem, in dem das geltende Recht völlig korrekt und ausreichend ist..

In Bezug auf diesen Paragraphen gibt es überhaupt keine Begründung für irgendeine Änderung. Es wird lediglich gesagt, die europäische Rahmenregelung müsse umgesetzt werden. Die wiederum bezieht sich auf eine von der UNO empfohlene Verschärfung, die dort wiederum von US-Beauftragten durchgesetzt wurde und teilweise wörtlich den Text von neuen US-Gesetzen wiedergibt.

Wenn ein juristischer Laie den neuen Gesetzestext liest, so kann er das wahre Ausmass der Änderung in der Regel nicht erkennen, denn er wird den Begriff „Zwangslage“ wie ein normaler Mensch auslegen und nicht juristisch und sieht daher gar keine Gefahr, denn er assoziiert mit Zwangslage Prostitution und sieht dann eine Bestrafung angemessen.

Dies geschah z.B. mit dem Moderator „Jomira“ in einem Forum der „Uni-Protokolle“, wo der erste Teil dieses Artikels diskutiert wurde:

Er schreibt zu diesem ersten Teil, der am Anfang des Threads mit seinen beiden Veröffentlichungen verlinkt worden war:

„Die Darstellung in den beiden ersten Links sind schlicht und einfach falsch. Die Anhebung des Schutzalters auf 18 betrifft lediglich den Fall, in dem ein eventuelle Zwangslage (sprich: Prostitution vorliegt oder Pornographische Aufnahmen gemacht werden). Es betrifft aber nicht eine Beziehung zwischen Jugendlichen (…) Zu den Befürchtungen vom Heise-Blog:
Meiner Meinung nach wird hier eine ganz schöne Hysterie verbreitet, so wird von einer „Flut“ von Anzeigen gegenüber Ex-Freunden gesprochen. Das halte ich doch für fragwürdig, da ein letztendlich nachgewiesen werden müßte, dass von dem Verdächtigem psychischer Druck ausgeübt wurde. Und auch hier gilt: Im Zweifel für den Angeklagten. (…) Aber ich lasse mich gerne korrigieren.“

Bei einem Thema, in dem so viele hysterische Reaktionen vorkommen, nun ausgerechnet denen, die vor den Folgen der Veränderung warnen, Hysterie vorzuwerfen, ist schon etwas abseitig.

Die Frage des psychischen Drucks, der hier als schwierig zu beweisen angenommen wird, ist in der Praxis des Sexes zwischen Jugendlich aber eben keineswegs selten und oft wirklich vorhanden – wenn auch in leichter Form (die aber in der Rechtsprechung als ausreichend angesehen wird). Schon die Annahme eines Mädchens, der Junge könnte eventuell mit ihr Schluss machen, wenn sie ihn nicht küssen, nicht „Petting“ machen lässt oder nicht Sex mit ihm macht, wird als solcher psychischer Druck ausgelegt, womit schon eine Riesenzahl Fälle von neugierigen oder verliebten Kontakten unter Jugendlichen unter den Paragraphen fallen.

Dies ist besonders von Bedeutung, da ja die Freundschaften unter Jugendlichen nur selten für die Ewigkeit gemacht sind und fast jedes Mal nach einer „Trennung“ eine junge Person mit viel Wut auf die andere Person übrig bleibt. Bettina Winsemann hat in ihrem diesbezüglichen Artikel in „telepolis“, der wenige Tage nach dem ersten Teil dieses Artikel erschien, besonders auf die damit eröffneten Möglichkeiten der Rache durch Anzeigen und Zeugenaussagen für den „verlassenen“ Partner aufmerksam gemacht, worauf sich der Moderator im oben zitierten Posting mit der Aussage zum „Heise-Blog“ bezieht.

Andere weisen darauf hin, dass es ja sicher verständige Richter gibt, die Verfahren einstellen werden, in denen lediglich einverständlich sexuelle Handlungen unter Jugendlichen angeklagt sind. Das ist sicher richtig. Die Neufassung der Paragraphen würde wahrscheinlich nicht zu Millionen von unschuldig Verurteilten führen. Das ist ja auch nicht der Kern der Gefahr, die in solchen Gesetzen liegt.

Dieser liegt vielmehr darin:
Ein weitgehend eindeutiges Gesetz, das klar beschriebene Taten unter Strafandrohung stellt und dem gesellschaftlichen Konsens zu dieser Art von Straftaten entspricht, wird ohne jede inhaltliche Begründung durch radikal veränderte Paragraphen ersetzt, die nun einer weiten Auslegung Raum geben, ohne jegliche Diskussion hierzu in der Öffentlichkeit.

Jegliche Rechtssicherheit in Bezug auf junge Leute, die verliebt sind und dementsprechend und naturgegeben handeln, ist aufgehoben. Solche jungen Leute sind plötzlich aufgrund von hierzulande als selbstverständlich geltendem Handeln der Gefahr ausgesetzt, von Denunzianten vor Gericht und eventuell zu Verurteilungen gebracht zu werden, ohne irgendetwas Verwerfliches getan zu haben. Da reicht es nicht aus, damit zu argumentieren, viele Richter würden da schon vernünftig sein, speziell in einem Land, in dem ein Schill Richter werden konnte.

Versuch strafbar
Der absolute Abschuss ist nun, man will nach der deutschen Gesetzesvorlage auch noch den Versuch strafbar machen. Das eröffnet noch weitere, noch absurdere Missbrauchsmöglichkeiten dieses Gesetzes für Personen, die aus welchen Gründen auch immer, anderen schaden wollen. Wenn das „Kind“ in Wirklichkeit überhaupt nicht sexuell angegriffen wurde, sondern nur ein Versuch vermutet wird, weil irgendjemand etwas gesagt hat, was ein anderer auf seine Art interpretiert hat, so fragt sich wirklich, wo hier der Sinn einer vorgesehenen Bestrafung liegen soll. Außer man hätte im Sinn, neue Möglichkeiten zu schaffen, unliebsame Personen auf die Anklagebank und evtl. ins Gefängnis zu bringen, ohne dass sie wirklich etwas getan haben.

Von einer Bundesregierung, die den kritischen Wissenschaftler Andrej H. ins Gefängnis hat stecken lassen, weil er in einer wissenschaftlichen Arbeit, die sich kritisch mit dem Kapitalismus auseinandersetzt, die Worte „Reproduktion“, „politische Praxis“ und „marxistisch-leninistisch“ verwendet hat, ist eine solche Absicht zuzutrauen.

Ehrvernichtende Anklage
Dabei geht es hier eben nicht um die Anklage eines Ladendiebstahles oder einer Steuerhinterziehung, die dem Ansehen einer Person in der Regel nicht so stark schaden. Hier geht es um die Anklage der „Kinderschändung“ bzw. der „Verwicklung in Kinderporno-Fälle“, die – selbst ohne Verurteilung schon – zum Vernichtendsten gehören, was man einem Menschen vorwerfen kann. Schon allein der Vorwurf, selbst wenn er sich nur auf den Konsum von Kinderporno bezog, wie im Fall der Anklagen der „Operation Ore“, vernichtete viele Firmen und das Leben von Hunderten von Menschen, führte zu 39 Selbstmorden allein in Großbritannien und wurde von allen Betroffenen als die „reine Hölle“ beschrieben. Zu „Operation Ore“ siehe diese drei Artikel: Teil 1, Teil 2 & Teil 3.

Was kommt nach?

Da das Ganze aus den USA kommt, muss man bei der Kritik dieser Gesetzesvorhaben eben auch sehen, was dort vor sich geht. Dort liegen eben bereits die Verurteilungen von jungen Leuten über 14 vor, die nichts als ein wenig Oralsex gemacht haben (siehe auch diesen Artikel: „Schon in den USA, bald auch bei uns: Gefängnis für Sex unter 18“).

Ebenso muss man sehen, diese Rahmenrichtlinie der EU ist nur der erste von wahrscheinlich vielen Anläufen. Die ursprünglich vorgesehene Regelung von vier Jahren Mindeststrafe (die im ersten Teil des Artikels bereits mit in die Beispiele einbezogen wurde, was zu Missverständnissen geführt hat) ist in der endgültigen Fassung herausgelassen worden, aber sie wird bei der nächsten Rahmenrichtlinie (und der entsprechenden Umsetzung in Deutschland) mit Sicherheit kommen.

Das gleiche gilt für die Straftat des „Verleitens“ zu sexuellen Handlungen, die im deutschen Gesetzesvorschlag nicht mehr vorkommt, aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. In den Beispielen im ersten Teil des Artikels wurde sie zum Teil auch mit erwähnt, um deutlicher zu machen, was da auf Deutschlands junge Leute zukommt.

Genauso sind noch viele weitere Verschärfungen in den USA bereits in einem Teil der Bundesstaaten Gesetz, die in der Folge mit Sicherheit (über die EU oder direkt) zu weiteren Versuchen von Neuerungen in unserem Sexualstrafrecht führen werden:

Die generelle Einbeziehung von Kindern (als Täter) in die Strafbarkeit, unabhängig vom Alter,
die Wiedereinführung der Strafbarkeit jeglicher homosexueller Kontakte,
die Einführung der Strafbarkeit von ehelicher Untreue,
die Strafbarkeit von Oralsex,
die Strafbarkeit von Analsex,
die Definition des sexuellen Verlangens als Geisteskrankheit,
die Strafbarkeit der Prostitution bezüglich der Prostituierten,
die Strafbarkeit der Prostitution bezüglich der Freier,
die absolute Strafbarkeit der Abtreibung und dann schliesslich auch
die Strafbarkeit jedes Sexes ausserhalb der Ehe.

Wird die jetzt vorgesehene Änderung Gesetz, so ist ein Loch in den Damm geschlagen, den die Aufklärung gegenüber dem Durchsetzen von christlich-extremistischen Moralvorstellungen mit dem Mittel des Strafrechts errichtet hat. Dann wird es nur noch schwerlich ein Halten geben.

Der Kinderpornoparagraph
Etwas Vergleichbares gilt auch für den anderen Paragraphen, der geändert werden soll: Der Kinderpornoparagraph.

Seine jetzige Fassung sieht vor, es müssen wirklich Kinder abgebildet oder beschrieben sein, also Personen unter 14 Jahren, und es müssen eindeutig sexuelle Handlungen abgebildet oder beschrieben sein, sei es solche, die an den Kindern, von den Kindern oder vor den Kindern vorgenommen werden. Das ist umfassend und völlig ausreichend. Dazu kommt, diese Regelung wurde bereits von den Gerichten bis ins Extrem ausgelegt. So wurde z.B. als „sexuelle Handlung“ bereits bezeichnet, wenn ein nacktes Mädchen seine Beine öffnete – ebenso ist ein Junge mit einem erigierten Penis als „sexuelle Handlung“ eingestuft.

Was da nun im neuen Paragraphen steht, ist etwas völlig anderes, das nicht nur jede Nacktheit an sich bereits kriminalisiert, sondern sich darüber hinaus auf angezogene Mädchen und Jungs erstreckt. Dabei wird auch hierbei die Altersgrenze von 14 auf 18 Jahre erhöht, was zu unglaublichen Folgen führt, wie man sich leicht vorstellen kann.

So wird eine Abbildung von dem, was bisher absolut erlaubt ist, nämlich sexuelle Handlungen zwischen 14- bis 18 Jährigen, nun als Abbildung zum Kinderporno – und Kinderporno ist Schwerverbrechen.

Der Weg, wie dies erreicht wurde – neben der Frage des Anhebens der Altersgrenze – (auf den ersten Blick am Gesetzestext nicht leicht zu erkennen), ist das Einbeziehen von „Posing“ in die Strafbarkeit. Dies ist der einzige Punkt, in dem überhaupt argumentiert wird in der Gesetzesvorlage. Es wird argumentiert, hier habe es bisher eine Lücke gegeben, denn Bilder, in denen ein „Kind“ (alles bis 18) in extremer Weise seine nackten Geschlechtsteile zeigt und diese im Mittelpunkt der Abbildung stünden, seien bisher nicht strafbar gewesen.

Das könnte man so und mit diesen Worten im Gesetzestext noch akzeptieren, jedenfalls wenn es sich wirklich auf Kinder (bis 14) und nicht auf „Kinder“ (bis 18) bezieht, aber der Text umfasst weit mehr. Der Trick ist, es wird mit dem Wort „aufreizend“ (ohne dass dies für den Laien gleich ersichtlich ist) wiederum die Frage des Standpunkts des Betrachters eingeführt, der eben eventuell ein manisch-extremistischer Christ sein kann.

Damit wird das „unzüchtig“ (also die moralische Kategorie, Bestrafung für das, was extremistische Christen für unmoralisch ansehen) wieder eingeführt, das in den siebziger Jahren nach langem Kampf endlich aus der Sexualstrafrecht verbannt worden war. Es war ein entscheidender Fortschritt damals, es wird nicht mehr etwas bestraft, was im Kopf eines eventuellen Betrachters („unzüchtig“) vor sich geht, sondern nur, was wirklich an Bestrafenswertem mit Kindern gemacht wird und dann abgebildet ist.

Mit dem Begriff „aufreizend“ (der kommt aus der Übersetzung aus dem englischen Original des Paragraphen in den USA) wird genau das wieder eingeführt. Jegliche Nacktheit von Personen unter 18 auf einer Abbildung, die mag noch so harmlos sein, ist im US-Original strafbar (das führt zu so weitgehenden Folgen, dass es fast unglaublich ist, siehe unten). Das ist mit der Verwendung des Begriffs „aufreizend“ nun auch in Deutschland vorgesehen.

Darüber hinaus ist aber überhaupt keine Nacktheit erforderlich. Jegliche Abbildung (auch Zeichnungen, Gemälde, Kunst) von Personen unter 18, die von irgendjemand als „aufreizend“ angesehen werden kann, ist strafbar – ebenso jegliche Beschreibung in Worten.

Es ist aber nicht nur keine Nacktheit nötig, es müssen auch nicht etwa primäre oder sekundäre Geschlechtsmerkmale sich unter der Kleidung abzeichnen. Ebenso wenig ist nötig, dass das „Kind“ (unter 18) eine eindeutig herausfordernde (oder sexy) Pose einnimmt, (was eigentlich der Ursprung der Idee des „Posing“ war). Es reicht aus, die Abbildung wird von irgendjemand als „aufreizend“ angesehen. Da dieser „irgendjemand“ nicht definiert ist, zum Beispiel als der „vernünftige Durchschnitts-Mitteleuropäer“ oder irgend etwas von der Art, ist damit jeglicher Willkür Tür und Tor geöffnet.

Zu was dies führt, kann man im Ursprungs-Land bereits jetzt sehen: USA-Urlauber werden vom deutschen auswärtigen Amt ausdrücklich mit einer Verlautbarung konfrontiert, die u.a. sagt:

„…in den USA reicht es unter Umständen aus, am Strand Fotos von den nicht vollständig bekleideten eigenen Kindern zu machen, um in Untersuchungshaft zu landen. „Die Grenzen zwischen harmlosen Familienfotos und strafbaren „sexuell suggestiven“ Fotos verlaufen in den Augen der Ermittlungsbeamten fließend“

Quelle Sueddeutsche.

Man lese genau: Ihre eigenen Kindern müssen am Strand vollständig bekleidet sein, wenn Sie von ihnen Fotos machen!

Ist doch interessant: Die deutschen Massenmedien regen sich fürchterlich auf, wenn in der Türkei ein deutscher Siebzehnjähriger eingesperrt wird, der „irgendetwas sexuelles“ mit einer englischen Dreizehnjährigen in der Türkei gemacht hat, aber sie finden es kaum einer Erwähnung wert, wenn in den USA, dem wichtigsten Verbündeten des deutschen Staates, jemand ins Gefängnis geworfen wird, weil er Fotos von seinen eigenen Kindern in Badekleidung am Strand macht.

Das charakterisiert diese gleichen Massenmedien, die bis heute nicht über den wirklichen Hintergrund und die wirklichen Absichten der neuen deutschen Gesetze informiert haben.

Scheinkinder
Das ist aber noch nicht alles bezüglich Kinderporno bzw. „Kinderporno“. Denn es werden auch Personen einbezogen, die jünger als 18 aussehen, auch wenn sie schon 18 sind, die so genannten Scheinkinder. War dies mit der Altersgrenze von 14 Jahren schon umstritten, so wird es mit der Altersgrenze von 18 Jahren vollends absurd.

Der Kinderpornoparagraph soll ja Kinder vor sexuellen Angriffen schützen, die durch das Abbilden dann geschäftlich ausgenutzt werden und außerdem durch die Verbreitung zu zusätzlichem Leiden der abgebildeten Kinder führen. Es ist offensichtlich, mit dem Anheben der Altersgrenze wird dieser eigentliche Schutzzweck ad absurdum geführt, mit der Einbeziehung von Personen über 18, wenn sie „jünger aussehen“ wird er in Wirklichkeit zu einem fast vollständigen Porno-Verbot. Es muss vermutet werden, auch dies war beabsichtigt.

Ausschlaggebend ist laut dem vorgesehenen Gesetzestext ausschließlich das Aussehen, wobei man „vergessen“ hat anzugeben, wie man denn herausfindet, eine Person über 18 sähe so aus wie unter 18. Es gibt also nicht den befreienden Gegenbeweis, wenn man etwa belegen kann, die gezeigte Person war über 18. Dieser Gegenbeweis wird vielmehr ausdrücklich ausgeschlossen. Beides zusammen macht diese Regelung, ähnlich wie oben das „aufreizend“, zu einem völligen Willkürparagraphen. Da nicht definiert ist, wie man denn das „jünger aussehen“ misst, kann jeder, der ein Pornobild besitzt, plötzlich unter den Kinderpornoparagraphen fallen und ist völlig von der Interpretation von Untersuchungsbeamten, Staatsanwaltschaften und Richtern abhängig.

Dies umso mehr, als die gesamte Pornoindustrie seit ihrem Bestehen eifrig daran arbeitet, die Modelle, die ja immer 18 oder älter sein müssen, jünger aussehen zu lassen. Mit der Ausnahme von seltenen Fällen wie „Oma-Porn“ oder „Big-Porn“ wird ja fast alles, was da so produziert wird, auf „jung“ gemacht, weil sich dies offenbar besser verkauft. Damit würde bei der vorgesehenen Regelung jeder Benutzer von Porno mit einem Bein im Gefängnis stehen.

Auch hier wiederum, wie schon oben, mag jemand argumentieren, man werde doch wohl davon ausgehen können, dass Richter eine solche Regelung vernünftig anwenden. Das mag meist der Fall sein, aber es ist unannehmbar bei Handlungen, die von der Gesellschaft als normal und akzeptabel angesehen werden von der gutwilligen Interpretation eines Richters abhängig zu sein. Denn die Alternative, selbst wenn sie nicht häufig vorkommen mag, ist mit der Verurteilung wegen Kinderporno eine der vernichtendsten und ehrraubendsten aller möglichen Verurteilungen.

Auch hier wieder eröffnen sich Möglichkeiten, gegen unliebsame Personen vorgehen zu können, wie dies oben schon aufgezeigt wurde.

Reaktionen auf den ersten Teil des Artikels
In einigen Reaktionen auf den ersten Teil des Artikels kann auch der hohe Grad an Emotionalität erkannt werden, den das Thema generell hat. Da wird einem, der die geplanten Verschärfungen kritisiert oder die Strafverfolgung ausschließlich von Konsumenten, ohne die eigentlichen Hersteller von Kinderpornos aufs Korn zu nehmen, schon mal vorgeworfen, doch offenbar selbst „so einer“ zu sein.

So schreibt zum Beispiel der Diskutant „Werner“ im Forum der „FKK-Freunde“, wo sein Alter mit 59 angegeben wird:

„Es wurde fälschlich von einem „Schlag gegen Kinderpornoringe“ gesprochen, in Wirklichkeit hatte man lediglich (Hervorhebung durch mich) Konsumenten im Visier.“ „…und stattdessen nur Konsumenten ins Visier genommen.“

Wer solch unerträgliche Verharmlosungen publiziert, hat ja wohl ein dringendes eigenes Interesse daran, sich gegen JEDE Strafverfolgung zu wenden, die mit dem Mißbrauch von Kindern zu tun hat. Damit disqualifiziert er sich für mich sofort als Informationsquelle – unbeschadet dessen, ob seine Informationen nun korrekt sind oder nicht.

Wer keine Flöhe bekommen will, darf sich nicht mit Hunden ins Bett legen.“

Das ist dann schon wirklich ärgerlich für den Autor, zumal aus dem Zusammenhang völlig eindeutig hervorgeht: Die Worte „lediglich“ und „nur“ stellen keine Verharmlosung dar, sondern bezogen sich eindeutig auf den Vorwurf an die Strafverfolgungsbehörden, im Fall der Operation Mikado nicht gegen die eigentlichen Hersteller jener Kinderpornos vorgegangen zu sein, sonder nur und lediglich gegen Konsumenten.

Ähnlich Ärgerliches hatte auch ein anderer Diskutant im gleichen Forum zu bieten, der sich als „FKK-Freund“ bezeichnet:

„So wurde der pure Besitz von Fotos oder Videos, auf denen nackte Kinder zu sehen sind, bereits unter Strafe gestellt. Was daran strafbar sein soll, blieb der (offenbar blühenden) Phantasie der Politiker überlassen. Zwar ist im Moment noch Bedingung, dass die Kinder „in eindeutigen Positionen“, „aufreizend“ und „unter besonderer Betonung ihrer Geschlechtsorgane“ gezeigt werden, aber das sind dehnbare Begriffe. Ein von christlichen Gefühlen überwältigter Richter mag dies bereits in ganz normalen Abbildungen, z.B. von FKK-Stränden, erkennen.“

Dieser Abschnitt ist wohl ein noch besserer Beleg für die Richtigkeit von Werners Aussage.
Das sind absolut keine dehnbaren Begriffe. Wir können uns in der Bildergalerie hier mal sämtliche Bilder anschauen und wir werden uns sicher absolut darüber einig sein, welche Bilder zu welchem Zweck gemacht wurden…“

Nein, „FKK-Freund“, es werden sich kaum einmal zwei Personen absolut einig sein, welche Abbildungen von nackten Kindern harmlos und welche eventuell „aufreizend“ sein könnten. Wenn man zehn Personen über 100 solcher Bilder urteilen lässt, wird man sehrwahrscheinlich zehn verschiedene Ansichten finden usw.

Das Problem an Bildern von Nackten, erst recht von nackten Kindern, ist eben, es findet im Kopf des Betrachters eine Einstufung statt, die extrem subjektiv ist. Was einer dazu meint, hängt viel von seinen Anschauungen über Moral, „Schicklichkeit“ und „Schamhaftigkeit“ ab. Einhellige Meinungen kann man vielleicht unter Anhängern von extremistisch religiösen Christen finden und vielleicht auch unter Anhängern der Freikörperkultur, aber eben diese Ansicht in einem Forum von „FKK-Freunden“ zeigt schon, nicht einmal dies funktioniert.

Die Begriffe „aufreizend“ und „unter besonderer Betonung der Geschlechtsorgane“ ist nicht nur dehnbar, es ist schlicht und einfach undefinierbar. Zwar mag es extreme Fälle geben, die in der einen oder anderen Richtung einvernehmlich sind, aber die grosse Zahl der Fälle dazwischen lässt jedem graue Haare wachsen, der sich mit diesem Thema in dem Sinne beschäftigt, man müsse die Frage „aufreizend oder nicht“ objektiv entscheiden können.

Während wir es an vielen Stränden in Europa für völlig normal halten, wenn sich unsere Frauen ohne die lästigen Oberteile des Bikini sonnen, wäre ein solches Verhalten an irgendeinem US-amerkanischen Strand Objekt des heftigsten Eingreifens der örtlichen Polizei und auch von gesalzenen Geld- und Gefängnis-Strafen, abhängig vom Bundesstaat. Übrigens trifft das auch auf Brasilien zu, von wo der Autor dies schreibt, obwohl hier in den Karnevalsumzügen vor Zehntausenden von Zuschauern die Zahl der bloßen Brüste Legion ist.

Andererseits sind die Unterteile der Bikinis, die durchweg hier in Brasilien an den Stränden getragen werden, üblicherweise das, was hier als „Zahn-Seide“ bezeichnet wird. Das heißt, der hintere Teil ist so fein wie Zahnseide und verschwindet üblicherweise zwischen den Backen, was die beiden Hinterbacken in ihrer Gänze sichtbar werden lässt.

Ein solcher Bikini würde in Europa üblicherweise als „ungehörig“ oder jedenfalls als „schreiend“ angesehen und kaum eine Frau würde es wagen, so etwas zu tragen.

In Deutschland ist es am Strand oder in der Badeanstalt absolut üblich, dass man sich nach dem Baden die feuchte Badekleidung auszieht, um dann trockene Sachen anzuziehen, wobei man für einige Momente eventuell nackt sichtbar ist. Dies wird hier nicht als Problem angesehen. Das gleiche Verhalten wäre in Brasilien undenkbar. Hier hat man seine Sachen über die feuchte Badekleidung anzuziehen oder Verrenkungen mit einem Handtuch zu machen, die jegliche Sichtbarkeit ausschließen.

Ähnlich unterschiedliche Ansichten könnte man noch reihenweise aufzählen. In Wirklichkeit ist der Begriff „dehnbar“ für diese Fragen noch untertrieben. Genau dies ist ja auch der Grund, warum der Autor bei der Wiedergabe des ersten Teils dieses Artikels im Blog des Autors Fotos von FKK-Stränden bzw. –Camps in den Artikel mit einbezogen hat, denn daran kann man genau diese völlig unterschiedlichen Ansichten festmachen.

Ein Teil der Diskutanten in Foren, wo über diesen ersten Teil in seinem Abdruck im Blog diskutiert wurde, erklärten die Fotos schlicht als Kinderporno, während andere der Meinung waren, es sei klar erkennbar, es handelt sich um Familienfotos von Anhängern des Naturismus.

Das ist eben der Grund, warum die bestehenden Gesetze in der Bundesrepublik ein wahrer Glücksfall sind: Sie hängen in ihrer Anwendung nicht mehr von diesen individuellen Einschätzungen ab, sondern beziehen sich auf objektiv feststellbare Tatsachen: „Eindeutig sexuelle Handlungen“. Dagegen sind der vorgeschlagene Gesetzentwurf wie auch die bisher noch nicht offiziell verlautbarten weiteren Änderungspläne die Einführung der Strafbarkeit aufgrund von moralischen Urteilen, noch dazu offen lassend, wessen Moralvorstellungen verwendet werden.

Sicherungsverwahrung für Jugendliche
Ein weiteres Thema der vorgesehenen Änderungen darf hier nicht vergessen werden, wie einer der Kommentare auf den ersten Teil dieses Artikesl richtig bemerkt. Die Bundesregierung hat in diesen Tagen beschlossen, die Möglichkeit des Verhängens von Sicherungsverwahrung auch auf das Jugendstrafrecht auszudehnen. Sicherungsverwahrung bedeutet lebenslanges Wegsperren ohne die Möglichkeiten wie bei „lebenslänglich“, doch noch einmal frei zu kommen.

Es wurde aber überhaupt nicht angegeben, für welche exakten Taten des Jugendstrafrechts eine so radikale Maßnahme überhaupt für denkbar gehalten wird, wenn man berücksichtigt, dass ein Jugendlicher eben noch sein ganzes Leben vor sich hat. Der Wortlaut des Gesetzentwurfs liegt noch nicht vor, aber man muss befürchten, auch in diesem Fall wird wieder eine „Generalklausel“ vom Typ „aufreizend“ verwendet, die in der Praxis der Rechtssprechung das Resultat weitgehend von persönlichen Ansichten des Richters abhängig machen wird.

Willkürjustiz
Die einem solchen Gesetz offenbar zugrunde liegende Vorstellung, es gäbe Jugendliche, also Personen zwischen 14 und 18, die sich nie mehr im Leben ändern könnten, ist fremdartig. Woran sollte man dies eventuell feststellen können? Auch hier wieder die Tendenz zur Willkürjustiz, welche die Bundesregierung nun offenbar mit aller Gewalt einführen will.

Willkürjustiz bedeutet ja nicht, dass in jedem Einzelfall ungerecht und willkürlich vorgegangen wird, sondern die Möglichkeit, Personen mit Willkür zu überziehen, die eventuell aus anderen Gründen unliebsam sind, z.B. Dissidenten.

Öffentliches Register der ehemaligen Sexualstraftäter
Schließlich und endlich muss noch auf das Thema der Register von Sexualstraftäter eingegangen werden, das in den USA bereits das schreiendste Unrecht ist und auch in Großbritannien schon zu absonderlichen Folgen geführt hat.

Es ist charakteristisch, die Forderung nach einem solchen Register kam bereits mehrmals in Deutschland von so genannten christlichen Politikern auf, u.a. von nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Rüttgers und von Sachsens Innenminister Albrecht Buttolo. Interessant, dass es gerade solche Politiker sind, die Lafontaine Populismus vorwerfen.

Es geht dabei nicht um die Frage, ob ein solches Register existiert (bei der Polizei sind entsprechende Unterlagen ja sowieso vorhanden), sondern dass es ein ÖFFENTLICHES Register gibt. In den USA ist das landesweite Register im Internet so organisiert: man braucht nur seine Postleitzahl eingeben, dann erscheinen alle Personen, die schon einmal eine Strafe wegen Sexualstraftaten begangen haben und in diesem bereich wohnen, auf dem Bildschirm, mit Name Adresse, Bild usw.

Auf diese Art und Weise hat sich eine Treibjagd auf ehemalige Sexualstraftäter gebildet, die nur mit mittelalterlichen Hexenjagden vergleichbar ist. In diesen „Sexual Offender Register“ sind nämlich keineswegs nur Straftäter enthalten, die wirklich Übergriffe gegen Kinder begangen haben, sondern alle Verurteilten und alle, die wegen einer sexuellen Übertretung in psychiatrischen Institutionen interniert waren.

Dazu gehören eben auch solche, die mit 12 Jahren mit einem Pornoheft erwischt wurden, die mit 11 Jahren masturbiert haben, 14-Jährige, die ihrer kleinen Schwester zwischen die Beine gefasst haben und schließlich auch alle unter 18-Jährigen, die wegen Sex mit Gleichaltrigen erwischt und verurteilt wurden.

Ein solches Register auch nur in Erwägung zu ziehen, zeigt, wes Geistes Kind solche Politiker sind. Wenn all dies verwirklicht ist, wird Deutschland nicht mehr wieder zu erkennen sein.

Erster Teil: Verschärfung im Sexualstrafrecht – Was Experten zu den neuen Gesetzen sagen

vermischtes

Why is the Republican Party attacking our two major presidential candidates?

Rachel Alexander – What is the Republican National Committee doing attacking the two major GOP contenders for president, Giuliani and Romney (who have no history as conservatives) for being too conservative on illegal immigration? The party leadership is out of touch with not only conservative Republicans, but mainstream Republicans as well.

The Republican National Committee chairman, Mel Martinez, has come out criticizing the GOP’s 2 top candidates for president, Rudy Giuliani and Mitt Romney for their positions on resolving illegal immigration . What is wrong with this picture? Giuliani and Romney are considered RINOs to many Republicans, with track records to prove it, so the Republican Party is doing Republicans no favors by attacking them for being too conservative. So far Giuliani and Romney are the only two Republican candidates with any real chance at winning the primary election (and if the RNC is that liberal on illegal immigration then it certainly won’t support the more conservative Fred Thompson if he enters the race), so why is the RNC trying to scare off the conservative base even more from supporting these realistic candidates?

It is not the time to be attacking our leading candidates
After the Senate immigration bill fiasco, most Republicans, regardless of their stance on illegal immigration, came to a consensus that the bill had too many problems – no surprise considering it was mostly Democrats who supported it. Most Americans are gradually becoming resigned to the fact that Hillary Clinton is probably going to become our next president, unless something extraordinary takes place, like capturing Osama bin Laden. If Republicans want to keep control of the White House – which in fact is supposed to be the primary responsibility of the RNC – it is not the time to be attacking our leading candidates, who ironically represent the views of the middle-of-the-road RNC leadership better than the rest of candidates.


„Good people would be given a chance,“ he said. „Bad people, or not such good people, would be thrown out depending on how you decided that.“

Giuliani is no illegal immigration hawk. He has tried to distance himself from his record in the past as New York mayor. However, even though he says he would emphasize enforcement issues more as President, he still takes a much more nuanced position than hardcore conservatives. In a recent campaign appearance in Boone, Iowa, he stated that he would not require the deportation of illegal immigrants who have children born in the U.S., unless they’ve committed crimes.

He says he will move on to comprehensive immigration reform eventually – issues like paths to citizenship, guest worker program – after the borders are secured. He describes himself as „very practical about illegal immigration.“ „Good people would be given a chance,“ he said. „They’d have to earn it, they’d have to pay penalties and back taxes, they’d have to be able to read, write and speak English before they could become citizens. Bad people, or not such good people, would be thrown out depending on how you decided that.“

Romney has criticized Giuliani recently for being soft on illegal immigration, but as recently as November 2005 Romney supported the McCain-Kennedy immigration bill, and in 2006 expressed support for a path to citizenship. Here in Arizona, where illegal immigration has been ranked by residents as the #1 issue facing Arizonans, extremely conservative Senator Jon Kyl suffered a severe backlash for supporting the Senate immigration bill this summer. Even though Kyl is considered one of the most solid conservatives in the U.S. Senate, with a lifetime rating of 96.9 from the American Conservative Union (presidential candidate Duncan Hunter only has a 92 and Tom Tancredois barely any higher than Kyl at 97.8), the outcry from Arizona Republicans was enough to make him back off and vote against the bill’s passage at one point.

So what is going on at Republican Party headquarters?
The party leadership is supposed to represent the party, not the interests of a select few. Like it or not, Giuliani and Romney, arguably the two most liberal Republicans in the race for president and the only two official candidates with a realistic chance at winning, have chosen positions on this issue which fall somewhere between the liberal wing of the party and the conservatives. They should not be taken down by the very party which is supposed to represent them. Something is very wrong at Republican headquarters, which needs to be addressed before we lose this election.


Rachel Alexander Ist praktizierende Anwältin für die Regierung in Phönix im U.S. Staat Arizona. Als ehemaliges Redaktionsmitglied und Kolumnistin des Arizona Daily Wildcat, gewann sie für ihre journalistischen Arbeiten drei Auszeichnungen und schreibt Kolumnen für IntellectualConservative.com

Krieg

Klubdrogen für Pentagon’s Urban Warfare

Stephan Fuchs – Angel Dust, LSD, THC, Acid, Special K, Valium, Fentanyl, GHB und verschiedene Spielrichtungen der Partydrogen stehen dem Pentagon für den “Low Intensity Krieg” bereit. Unter den Bezeichnungen “Off the Rocker” und “On the Floor” wurden die ruhigstellenden und euphorisch wirkenden Drogen, die vor 55 Jahren unter dem Programmnamen MK-Ultra von der CIA für den Einsatz entwickelt wurden dem Militär zur Weiterentwicklung abgegeben. Die Drogen sollen im urbanen Gelände zum Einsatz kommen. Sponsor ist ausgerechnet das amerikanische Justizministerium.

Das Chaos brechen
Im Jahre 2015, werden Städte mit über 10 Millionen Menschen zu Megacities, in denen Gewalt, organisiertes Verbrechen, ethnische Konflikte, terroristische Banden und gewalttätige Demonstrationen an der Tagesordnung sein werden. Das Chaos wird kaum unter Kontrolle zu halten sein. So und ähnlich sieht es ein Report mit dem Titel: Global Trend 2015, der vom „National Intelligence Council“ bereitgestellt und von der „Central Intelligence Agency“ publiziert wurde. Man geht davon aus, dass in solchen Ballungszentren nicht nur eine rigorose Verarmung vor sich geht, sondern regelrechte Schlachten wüten werden.


Das Gespenst aus der Flasche befreit

Das Interesse neuer Kampfstoffe, der so genannten „Non-Lethal-Weapon“ (nicht tödliche Waffen), wurde bereits in den 80er Jahren vom ehemaligen Kommandanten der Green Berets in Vietnam und Oberst a.D. John Alexander geweckt. Der Begriff „nichttödlich“ ist hierfür allerdings irreführend, da vier von hundert betroffenen an den direkten Folgen sterben können und gesundheitliche Schäden nicht einberechnet sind. Im Dezember 1980 publizierte Alexander einen Artikel im U.S. Armee Magazin “ Military Review“ unter dem Titel: „The New Mental Battlefield“. In diesem Artikel spricht Alexander über die Möglichkeit, dass Telepathie gebraucht werden könnte um das Hirn des Gegners zu beeinflussen und somit über Distanz Krankheit und Tod auszulösen. Dieser Artikel weckte unweigerlich die Interessen einiger Generäle, die ihn ermutigten sein Studium zu vertiefen. Nachdem sich Colonel Alexander 1988 von der Armee offiziell verabschiedete um in Pension zu gehen, begann er an den „Los Almos National Laboratories“ seine Arbeit weiter zu verfolgen und arbeitete unter anderem mit Janet Morris, Direktorin sowie CEO der oben erwähnten Firma „M2 Technologies Inc.“, zusammen.

Laut einem 700.000 US-Dollar schweren Vertrag (DAAE-30-01-C-1077) vom 28. Juni 2001 entwarf die Firma „M2 Technologies“ in West Hyannisport, Massachusetts, drei funktionsfähige Exemplare einer 81mm Granate. Die Projektile sind darauf ausgelegt, vom 81mm Standardmörser der US-Militärs mit einer Reichweite von 2,5km abgeschossen zu werden und sind für die Ausbringung chemischer Waffen geeignet. Nach dem Vertrag müssen die Granaten mit einer „adäquaten Ladung für einen sichtbaren Effekt“ ausgestattet sein.“

Janet Morris war zu dieser Zeit Forschungsdirektorin des „U.S. Global Strategy Council“ (USGSC) und Sciencefiction Autorin mehrerer Bücher. Das USGSC ist ein unabhängiger rechtskonservativer think-tank der 1981 von ranghohen US Militärs wie General Maxwell Taylor und Dr. Ray Cline, dem ehemaligen CIA Direktor, als Strategisches Institut für Langzeitstudien gegründet wurde. Nicht nur Janet Morris, sondern auch ihr Mann Chris Morris, ebenfalls Direktor von „M2 Technologies Inc.“, war aktiv in diesem think-tank als Forschungsdirektor tätig und von 1989- 1994 direkt Dr. Cline unterstellt. Von 1991–1992 war er Direktor des „U.S. Global Strategy Council“ für die „Non-lethality Policy Review Group“.[5] Das Institut tätigte rege Lobby Arbeit bei wichtigen amerikanischen Laboratorien, großen Verteidigungsfirmen, und wichtigen Militär- sowie Geheimdienst Offizieren. In einem Memorandum, datiert auf den 10. April 1991 mit dem Titel „Do we need a Non-lethal Defense Initiative?”, schrieb Paul Wolfowitz, an den damaligen Verteidigungsminister und jetzigen Vizepräsidenten Dick Cheney: „Eine amerikanische Führung in der Non-Lethal Technologie wird unsere Optionen vergrößern und unsere Position in der Zeit nach dem kalten Krieg verstärken. Unsere Forschungsanstrengungen müssen somit unbedingt vergrößert werden.“

Somit war das Fenster für nahezu unbegrenzte Forschungsgelder geöffnet. Die neue Militäroption ebnete der seltsam gemischten Truppe aus Schriftstellern und Militärs den Weg zu den US-Atomwaffenlaboratorien von Los Alamos, Oakridge und Lawrence Livermore, die seit dem Ende des kalten Krieges verzweifelt nach neuen Aufgaben suchten. An verschiedenen Universitäten und speziell hierfür eingerichteten Denkfabriken wurden Ideen gesammelt und Forschungen mit zum Teil skurrilen Resultaten getätigt, die den Sciencefiction Filmen in nichts nachstehen. Es wurden Ultraschall-waffen, Lasergeräte, Hologramme, Elektromagnetische Pulswaffen, Varianten von Netzgranaten mit klebrigen Substanzen, nichttödliche Splitterminen, psychoaktive Wirkstoffe zur Aufstandsbekämpfung die starke Schmerzen, zeitweiliges Erblinden, Erbrechen oder Erstickungsgefühl verursachen oder Lethargie, Erschöpfung und Glücksgefühle erzeugen, Schmierstoffe die allerlei Fahrzeuge außer Gefecht setzen, nichttödliche Minen die bei Auslösung eine Drahtbarriere entfalten sowie Lärmbomben, Schallkanonen und ähnliches entwickelt und zum Teil getestet.


Madmax um die Ecke im Kampf um die Strasse

Oberst Alexander ging sogar soweit, regelrechte Jedi- Projekte und auf paranormale Forschung spezialisierte Institute zu eröffnen. Das wohl bekannteste von ihnen war das noch immer aktive „Psy-Tech“ Institut, das mit der geheimen Welt der Militärspionage betraut war. Geeignete Personen, zumeist Angehörige der Special Forces wurden aus deren Körper gedrängt, um Informationen des Gegners auf medialem Weg einzusehen. Selbst im Golfkrieg gegen den Irak, versuchten die New Age Warrior Saddam Hussein mental zu beeinflussen.

Das „New Mental Battlefield“ fand seinen Weg in die weniger exotische Realität der Strategischen Denker. Aus ihrer Sicht musste sich die Militärtaktik, mit den neuen Aufgaben und Schwierigkeiten der Zukunft auseinander setzen.

„The Age Of Chaos“…
…nennt Janet Morris die prognostisierte Zukunft. Der Zweifrontenkrieg, der sich auf einem Schlachtfeld mit zwei sich bekämpfenden und in Uniform stehenden Armeen beschränkte nahm im ersten telemedialen Krieg, dem Golfkrieg von 1991, definitiv seinen Abschied. Die folgenden Kriege, wie zum Beispiel Bosnien, Kosovo, Mogadischu und jetzt der weltweite Anti-Terror Krieg, verlangen ganz neue Taktiken und Einsatzwaffen. Der Feind ist nicht mehr eine geschlossene Armee, sondern mehr und mehr paramilitärische Einheiten, Banden, Warlords und Zivilisten. Die Front offenbart sich zunehmend interdimensional. Zudem stellen sich die Militärs und Sondereinheiten der Polizei immer mehr auch auf Operationen gegen die zivile Bevölkerung ein: Massendemonstrationen, Massenbewegungen von Flüchtlingen, terroristische Extremisten.

Die von den think-tanks erarbeiteten Szenarios bringen einseitige Lösungen. Nicht etwa eine Wurzelbehandlung um dem Desaster von Grund auf bei zu kommen. Aus sämtlichen Szenarios geht hervor, dass die westliche Welt und ihnen voran die U.S.A. ihre Dominanz erweitern, Ressourcen weiter abbauen und somit das Ungleichgewicht rapide weiter peitschen werden. Die militärische Gewalt wird als simpelste, aber wohl profitabelste Lösung weiter entwickelt um die erwarteten Ausschreitungen in Kontrolle zu halten. Janet Morris nennt es „Weapons of mass Protection“, Waffen zum Schutz der Massen, was eigentlich ganz human klingt. Nur in keinem der von Fachleuten, Strategen und Sciencefiction Autoren geschriebenen Reports taucht die Frage auf, was geschehen wird wenn das demokratische System zerbröselt und ein kleiner Herr mit lustigem Schnauzbart das politische Parkett betritt.

Der Duft aus dem die Träume sind
Ein 50 Seiten umfassender Bericht des „College of Medicine“ vom „Applied Research Laboratory“ ARL in Pennsylvania vom 3. Oktober 2000 schreibt unter dem Titel: „The Advantages and Limitations of Calmatives for use as a Non-Lethal Technique” eine fundamentale Einführung in die Welt der illegalen Drogen und der psycho-pharmakologischen Waffen. Deren vor und nachteile in einem Srassenkampf werden darin akribisch analysiert. Einige der in dem Report geschilderten Techniken wurden bereits auch im Anti-Terror Krieg eingesetzt.

Die Drogen müssen schnell, innert Sekunden, effektiv, nicht abhängig von Körpermasse und Vitalität, alte und junge gleichermaßen und für einige Minuten wirken und somit eine große Masse kampfunfähig machen. Es wird darauf hingewiesen, dass genügend Sanitäter zur Stelle sein sollten, um Drogenbedingte Schockzustände, hysterische oder epileptische Anfälle, wie sie bei Drogenkonsumenten oft bei zu gutem Stoff zu beobachten sind, zu behandeln. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass darauf zu achten sei schwere Verwundungen oder indirekte tödliche Verletzungen zu vermeiden, denn bei einigen könnte der Kopf wohl mit voller Wucht auf den Gehsteig klatschen.

Das ARL Team verlangt die Realisation Waffenfähiger psychiatrischer und betäubender Pharmazeutika, wie auch illegaler „Club Drogen“, so zum Beispiel MDMA ähnliche Substanzen oder die „date rape drug“ GHB. Laut dem Report könnten die Substanzen „über Trinkwasser, über die Haut, Aerosole Spraysysteme via Atemwege, oder Drogen gefüllte Gummigeschosse“ eingesetzt werden. Weiter dachte man daran, die Technik bei „hungrigen Flüchtlingen mittels Lebensmittel, revoltierenden Strafgefangenen, aufgebrachten Bevölkerungen und in Geisel Situationen“ anzuwenden.

Die Drogen, teils synthetische, teils natürliche, sind Opiate (Morphin ähnliche Drogen), Valium, Antidepressiva wie Prozac und Zoloft, geeignete Neurotransmitter, die bei gesunden Personen Panik auslösen können, Phentanyl, das vom biologischen Effekt mit Heroin nicht zu unterscheiden ist und zum Tod führen kann. Auch die Drogen der Rave- und Nightclub Szene scheinen gut genug für den militärischen Einsatz. Unter diesen gelten den Militärs als besonders Einsatzfähig: Ketamine „Special K“, das Halluzinationen und Delirium verspricht, GHB (Gamma-hydroxybutate oder einfacher liquid ecstasy), das in der Szene viel bei Vergewaltigungen im Spiel ist und Rohypnol. Alle diese Drogen werden von den meisten Drogenpolizeien rund um die Welt verfolgt.

Eine andere Droge die auf nahezu perverse weise zweckentfremdet werden kann ist das Sedativ „Precedex“, das unter normalen Umständen in amerikanischen Spitälern bei intensiver Beobachtung zur Anwendung kommt. Der Report des ARL kam zu dem interessanten Schluss, dass „Precedex“ die Reaktion auf Elektroschocks vergrößerte. Offensichtlich kann die Droge bei Folter eingesetzt werden und verspricht hier eine Erfolgsvergrößernde Option.

Das Dokument, das auf geplante oder bereits durchgeführte Experimente an Menschen hindeutet, ist ein Vertrag zwischen dem „Joint Non-Lethal Weapons Directorate“ (JNLWD) und der „Marine Corps Research University“ (an der Pennsylvania State University) vom 29. Januar 2002. Laut Vertrag (M67004-99-D-0037//M9545002RCR2BC6) muss die Universität eine Bewertung der gegen Personen gerichteten Techniken durchführen und Expertenmeinungen einholen „über die geplanten und/oder durchgeführten Tests zu den Effekten auf Menschen (human effects testing)“. Ausmaß und Art dieser Experimente, die möglicherweise Tests von Bewusstseins verändernden und Schlaf oder Krämpfe auslösende Drogen an Freiwilligen einschließen, werden in dem Vertrag nicht weiter erläutert, ebenso wenig wie die institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für derartige Versuche.

Gefangene als Opfer „Calmativer“ Zwangsbehandlung sind bereits öffentlich zugegeben worden: Die Taliban Krieger, die in das kubanische US Gefangenenlager in Guantanamo verfrachtet wurden, sind gewaltsam mit „Calmativen“ ruhig gestellt worden. Der ehemalige Kommandant des „JNLWD“ und jetzige „Penn State“ Direktor, Colonel Andy Mazzara bestätigte auch, dass ein wissenschaftlicher Berater die US Navy im Krieg gegen den Terrorismus unterstützt. Ein ausgezeichneter Ort für heikle Tests…

Partydrogen richtig gestestet
Just einige Wochen nachdem die brisante Meldung über amerikanische Forschungen publiziert und von einigen Staaten kritisiert wurde, übernahmen die „Todgeweihten der 29.Division“ mit dem 27 jährigen Kommandanten Movsar Barayev die Regie im ersten russischen Musical „Nord-Ost“, des Moskauer Dubrovkas Theater. Das Kommando kam mit der Option nach Moskau, sich und die rund 800 Geiseln in die Luft zu sprengen. Die Situation schien von Anfang an aussichtslos. Eine Erstürmung des Theaters kam nicht in Frage. Das ganze Haus wurde von innen vermint und 18 Frauen der Geiselnehmer waren bereit die um ihre Taillen befestigten Bomben jederzeit zu zünden.

Am dritten Tag wurde eine Option gewählt, die in der ganzen Geschichte terroristischer Geiselnahmen noch nie praktiziert wurde. Nicht tödliches Gas. Das Gas, so rechnete man, musste innert Sekunden wirken. Es musste trainierte und korpulente Menschen ebenso in die Knie zwingen, wie auch geruchlos und nahezu unsichtbar sein. Dann wurden riesige Mengen eines unbekannten Gases in hoher Konzentration über die Lüftungsschächte in das Theater gepumpt. Das Gas musste derart schnell und im ganzen Raum verteilt werden, dass die Suizid Bomber keine Chance hatten ihre TNT Bomben zu zünden. Einige der Geiseln, die von drei Tagen psychologischem Stress und Physisch durch wenig Nahrung und Wasser geschwächt waren, hatten keine Chance. Ein einkalkuliertes Todesurteil. Verheerend für die Opfer war die katastrophale medizinische Versorgung. Die von den amerikanischen Szenarien berücksichtigte Weisungen an die Einsatzleiter genügend Hilfspersonal und Gegenmittel bereit zu halten wurde fatal vernachlässigt. Ein Heer von Notfallärzten hätte bereitstehen müssen.

Menschen die offensichtlich noch geatmet haben setzte und stellte man in die Busse, Köpfe verdreht nach hinten gekippt, zusammen-gesackt sitzend. Die Leute klatschen also wirklich weg. Bewusstlos, kollaborierend, am eigenen Erbrochenen sterbend, karrte man die Leute in die Spitäler. Keiner der Ärzte wusste bescheid. Offensichtlich waren die Spitäler auf Sprengopfer und Brandopfer vorbereitet, aber nicht auf Gasopfer.

Bis jetzt ist nicht restlos geklärt was für Stoffe eingesetzt wurden. Mutmaßungen über den geheimnisvollen Stoff reichten von Lachgas bis zum Nervenkampfstoff Sarin, vom Narkosemittel Halothan bis zu BZ, ein Stoff der in den achtziger Jahren in der Sowjetunion entwickelt wurde. Der russische Gesundheitsminister Yuri Shevchenko sagte in einem offiziellen Statement es wäre das Opiate Narkotika Fentanyl. Fentanylderivate sind allerdings keine Gase sondern Feststoffe. Was die zweite Substanz war, teilte er nicht mit. Deutsche Mediziner, die Heimkehrende Opfer untersucht haben, fanden auch den Stoff Halothan in Blutproben. Für die Ärzte ist eine Therapie somit schlicht nicht möglich und bereits kamen entlassene Patienten mit Atmungsbeschwerden und neurologischen Problemen in die Kliniken zurück. Moskau schweigt trotzdem. Zu offensichtlich ist, dass in geheimen Städten wie Arzamas 16 oder dem Karpov Institut über Jahre hinweg an solchen Chemikalien geforscht worden ist.

Trojanisches Pferd
Die Situation ist paradox; amerikanische Truppen marschieren in islamische Länder ein, um deren verbotene Chemiewaffenproduktionen zu verhindern, aber Zuhause haben wir eine ganz ähnliche Küche. Jan van Aken vom deutschen Büro des Sunshine Projects, meint hierzu: „Die US-Regierung hat bei Abrüstungsverhandlungen anderen Ländern Verstöße vorgeworfen. Wir haben es schriftlich, dass die britische Regierung im JNLWD-Programm einen Verstoß gegen das Chemie Waffen Übereinkommen sieht. Das wird jedoch nur hinter verschlossenen Türen so geäußert. Die europäischen Regierungen müssen jetzt auch in aller Öffentlichkeit das amerikanische Programm kritisieren. Wer schweigt, macht sich mitschuldig.“

Recht hat er. Leider jedoch, ist es wohl kaum im Interesse der westlichen Staaten, vor allem im Bereich der nicht-tödlichen Waffen, sich von den Segnungen der Aufstandbekämpfung zu distanzieren. Jedes Jahr Davos, jedes Jahr die 1.Mai Schlacht in Berlin, immer wieder Paris, Rom, Heiligendamm, von den Schlachten in Dublin, Palästina, Jakarta, Tschetschenien und Islamabad ganz zu schweigen. Niemand will sich die Optionen darauf verbauen den sich entwickelnden Sturm nicht im Griff zu haben.

Militärische Operationen in militärischen Nicht-Kriegs-Konflikten (military operations other than war) und militärische Operationen in urbanen Gebieten (military operations in urban terrain), sowie die Erörterungen über NLW Tauglichkeit in Anti-Terror Einsätzen als auch bei der Aufstandsbekämpfung wird die Zukunft sein.

Operation Garden Plot – The United States Civil Disturbance Plan 55-2
Weiterführende Literatur: ‘Off the Rocker’ and ‘On the Floor’: The Continued Development of Bio

spionage

Translator for Human Rights Watch contractor missing after responding to military intelligence summons

Human Rights WatchThe Syrian authorities should reveal the fate of Ali al-Barazi, a translator who has been missing for the past month after being summoned by Military Intelligence, Human Rights Watch said today.

In a letter sent on August 27 to President Bashar al-Asad, Human Rights Watch requested information on the whereabouts and well-being of al-Barazi, a 45-year-old resident of Jdaydet ‚Artuz, a Damascus suburb. Military Intelligence called him in for questioning on July 28, 2007. Neither his family nor his friends and associates have seen or heard from him since then. Al-Barazi’s family does not know why he was called in for questioning. In response to family members‘ inquiries, Military Intelligence has told them that al-Barazi is not in their custody.

„We’re concerned that government forces may have ‚disappeared‘ Ali al-Barazi,“ said Joe Stork, deputy director of the Middle East and North Africa division at Human Rights Watch. „This is an extremely serious crime under international law, and we hold the government fully responsible for his well-being and safe return to his family.“

Human Rights Watch said that the government should release al-Barazi immediately unless there is evidence that he has committed a criminal offense. In that case, the authorities should refer him to the prosecutor and accord him his due process rights, including immediate access to a lawyer, a medical examination, and a hearing before a competent, independent judicial authority to determine the lawfulness of his continued detention.

Al-Barazi works as a translator at the Syrian European Documentation Center (SEDC), a Damascus-based private company. Among other clients, SEDC translates documents produced by Human Rights Watch into Arabic for publication on its Arabic-language website. SEDC does not translate work produced by Human Rights Watch on Syria.

terror

Schweigen um die Morde an vier Deutschen in Djibouti

Dr. Alexander von Paleske– — 3.9. 2007 — Nachfolgender Artikel, der sich mit der Tragödie der Ermordung von vier deutschen Nachwuchswissenschaftlern in Djibuti und in der Folge dem skandalösen Verhalten des deutschen Auswärtigen Amtes beschäftigt, hat meinerseits eine Vorgeschichte.

Vor einer Woche gab ich den Namen Gerd Reinschmidt in eine Suchmaschine ein. Mich interessierte, was aus einem Mann geworden war, den ich erstmalig in der Zeit meiner kurzen SPD Mitgliedschaft im Frankfurter SPD Ortsverein Ostend 1968 kennen lernte, und dem ich 1979 in Frankfurt noch einmal in einem Bader-Meinhof Nachfolgeverfahren, dem so genannten „DPA- Prozess“ begegnet bin, in welchem er, Dr. Reinschmidt, der Bericht erstattende Richter am Oberlandesgericht war und ich als Rechtsanwalt einen der Angeklagten verteidigte. Es handelte sich also um einen politischen Prozess und entsprechend aufgeladen war damals die Atmosphäre. Es war gleichzeitig mein letzter Auftritt vor Gericht, denn einen Monat später trat ich meine erste Stelle als Assistenzarzt im Krankenhaus in Limburg/L. an.


Die Opfer von Djibouti: Annette Barthelt, Hans-Wilhelm Halbeisen, Marco Buchalla & Daniel Reinschmidt

Dr. Gerd Reinschmidt war SPD Mitglied aus Überzeugung. Nicht etwa weil er hoffte, mit seiner Mitgliedschaft Karriere machen zu können. Er ist auch heute noch – neben ehrenamtlichen Tätigkeiten – überzeugtes Mitglied, lange nach seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienst und aktiv an der Basis tätig. Trotz allem.

Lange Jahre war Reinschmidt neben seiner beruflichen Tätigkeit am Oberlandesgericht auch Stadtverordneter in Frankfurt. Ein Citoyen im besten Sinne des Wortes, der als Kind noch die Nazi Zeit miterlebt hatte und der selbstverständlich davon ausging, dass seiner Tätigkeit für den Staat ein Einstehen des Staates für seine Bürger korrespondierte. Doch sollte sich das in seinem Fall als großer Irrtum und schwere Enttäuschung herausstellen Denn statt Einstehen lernte er Feigheit und Nichteinstehen, Vertuschen und Abwimmeln kennen.

Das Attentat von Djibouti
Am 18 März 1987 deponiert der Tunesier Adouani Hamoud Ben Hassan eine 20 Kilo Sprengstoffbombe im dem Restaurant Historil in Djibouti am Horn von Afrika, der Hauptstadt des gleichnamigen Staates, der eingeklemmt zwischen Athiopien auf der einen Seite und Somalia auf der anderen Seite liegt. Die Franzosen unterhalten hier eine Basis, strategisch positioniert, seit der Unabhängigkeit. Das Restaurant Historil wird wegen seiner guten französischen Küche gerne von den dortigen Franzosen und Soldaten in Zivil frequentiert.

Hier in Djibouti, am Eingang zum Roten Meer ist auch die französische Fremdenlegion untergebracht, gegenüber liegt Aden, dort hat die Sowjetunion einen Stützpunkt.


Rechts, das Hotel l’Historil: gute Küche und französische Soldaten. Um 19.25 Ortszeit zündet Adouani die Bombe. Eine gewaltige Explosion reißt 13 Menschen in den Tod, 41 werden zum Teil schwer verletzt.

Es sind die Zeiten des Ost-West Konflikts, aber nicht nur, denn es gibt einen weiteren schweren Konflikt in dieser Zeit. Libyens Herrscher, Oberst Gaddafi, war in den 80er Jahren mit seinen Truppen in den Tschad einmarschiert, wie Djibouti eine ehemalige französische Kolonie, Auch hier unterhalten im ehemaligen Fort Lamy, der heutigen Hauptstadt Ndjamena, die Franzosen eine Basis der Fremdenlegion. Frankreich hatte mit diesen Soldaten den Truppen Libyens empfindliche Verluste beigebracht und sie – von einem kleinen Streifen umstrittenen Gebietes abgesehen – aus dem Tschad herausgeworfen. Es war Gaddafis Traum, zum Herrscher des Nordens Afrikas, des Sudans und Tschads zu werden. Überall holt er sich blutige Nasen, im Tschad von einer ehemaligen Kolonialmacht, was besonders schmerzte.

Zudem unterstützt Gaddafi die Palästinenser finanziell und logistisch. Eine dieser von Gadaffi unterstützten Gruppen ist die „Front für die Befreiung Palästinas“, der auch der Palästinenser Adouani angehört. Das schafft Dankbarkeit und Abhängigkeiten.

Auch gibt es politische Bestrebungen, die Staaten der Sahelzone wirtschaftlich zu einigen, nicht unter dem Banner Libyens, sondern des Westens. Das muss Gaddaffi geradezu herausfordern.

Vom 16. bis 18. März 1987 tagt eine Geberkonferenz in Djibouti, die IGADD (International Authority on Drought and Development), Vertreter der Weltbank sind dabei aber auch Geberländer, die damit ihren Einfluss in der Sahelzone sichern wollen. Denn dort gibt es nicht nur Dürre und Trockenheit, sondern auch viel Öl.

Gaddafi hatte anlässlich des Attentats auf die Diskothek „La Belle“ 1986 in Berlin bewiesen, dass er selbst außerhalb Afrikas kräftig zuschlagen kann. Ein Attentat, bei dem zwei amerikanische Soldaten und eine türkische Frau getötet und 229 Menschen verletzt werden und und das wenig später durch einen massiven Luftangriff der USA auf Libyen beantwortet wird. Dabei wurden 34 unbeteiligte libysche Zivilisten getötet.

Alarmstufe eins in Djibouti für die Zeit der Konferenz vom 16-18 März 1987 würde man nun annehmen und das Auswärtige Amt würde alle Deutschen dort warnen – sollte man annehmen!

Zwar gibt es zu der Zeit noch kein Satellitentelefon und keine Handys, aber das staatliche deutsche Forschungsschiff Meteor ankert genau zu diesem Zeitpunkt im Hafen von Djibouti und das kann man leicht per Sprechfunk, Tastfunk oder Funkfernschreibdienst über die Seefunkstelle Norddeich Radio erreichen. Wohlgemerkt– man könnte.

Völlig ahnungslos kommen eine Reihe deutscher Forscher und Nachwuchswissenschaftler mit dem Forschungsschiff und per Flugzeug nach Djibouti.. Während der See-Fahrt nach Asien wollen sie eine Reihe von Untersuchungen vornehmen. Ahnungslos und nicht von den Vorgängen informiert will die Besatzung des Forschungsschiffes im Restaurant Historil gut zu Abend essen. Und da auch der Kapitän der Meteor keine Warnungen aus Deutschland bekommt, sieht alles nach einem schönen, harmonischen Abend aus, doch die Katastrophe nimmt ihren Lauf. Um 19.25 Ortszeit zündet Adouani die Bombe. Eine gewaltige Explosion reißt 13 Menschen in den Tod, 41 werden zum Teil schwer verletzt.

Unschuldige Opfer eines Terror-Anschlags
Unter den Getöteten sind der Biologiestudent Daniel Reinschmidt, 27 Jahre, seine Freundin, die Biologiestudentin Annette Barthelt und der Biologiestudent Marco Buchalla.

Der Biologe Hans-Wilhelm „Harvey“ Halbeisen erliegt eine Woche später in der Universitätsklinik Bonn seinen schweren Verletzungen.Vier junge Forscher der Universität Kiel, Dr. Klaus von Bröckel, Ilka Peeken, Dr. Uwe Piatkowski und Annegret Stuhr überleben schwer verletzt mit Verbrennungen, beschädigten Trommelfellen und Amputationen. Sie werden in das französische Militärkrankenhaus in Djibouti eingeliefert und zwei Tage später mit einer Bundeswehrmaschine zusammen mit den Verstorbenen ausgeflogen. Adouani wird am 19.3. 1987 gefasst und zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Wie sich herausstellt, handelte Adouani nicht allein. Mit ihm zusammen kamen Mohsein Saeed Saleh und Essa Bazad Azzad, Yemeniten. Alle mit Diplomatenpässen versehen, deren Gepäck, in dem sich der Sprengstoff befindet, deshalb nicht kontrolliert wird. Alle sind Mitglieder der Palästinensergruppe, der auch Adouani angehört. Angeleitet wird die gesamte Truppe von dem Libyer Taher Chaabane. Adouani wird mit libyschen Traveller Schecks bezahlt und Azzat versucht nach dem Attentat, dem Libyer Chabaane Bericht zu erstatten. Azzad und Saleh können entkommen. In einem Fernschreiben teilt der Bundesnachrichtendienst am 14. Juli 1987 mit, was ohnehin offensichtlich ist: Gaddafi habe den Auftrag erteilt.

Nichtstun und Abwimmeln
Jedermann würde nun berechtigterweise erwarten, das Auswärtige Amt werde auf der Stelle und mit Nachdruck alles unternehmen, was zur Aufklärung des Falles führt. Nicht nur das, es sollten unverzüglich die überlebenden Opfer von Libyen entschädigt und Auslieferungsbegehren an Libyen bezüglich Chaabane gestellt werden. So, wie es auch im Fall des PanAm Fluges 103 geschah, der durch ein Bombenattentat 1988 über Lockerbie zum Absturz gebracht wurde.

Doch das Auswärtige Amt schlägt eine ganz andere, äußerst befremdliche Strategie ein, die sich salopp als Sankt Florians Mentalität bezeichnen lässt: „Herr verschon mein Haus, zünd andere an.“. Wir (das Auswärtige Amt) verhalten uns ruhig, also lasst auch ihr uns in Ruhe und kauft weiter unsere Produkte „Made in Germany“.

In der Folge stellt sich nämlich heraus, dass der Anschlag den Franzosen gegolten hat. Die Deutschen sind also „lediglich“ ein Kollateralschaden und nun wird unter dem damaligen Außenminister Genscher die Strategie einer drittklassigen, politischen Beerdigung gefahren. Man wollte sich wohl nicht mit Libyen anlegen.

In der Konsequenz bedeutet dies für die noch lebenden Opfer, dass sie lapidar mit Stellengarantien an der Kieler Universität abgefunden werden, die anderen haben einfach „Pech gehabt“ und eine Hülle des Schweigens wird über die Tragödie gelegt. Diese Strategie wird eisern auch von allen Nachfolgern Genschers, durchgehalten – bis zum heutigen Tage. Es gibt scheinbar Wichtigeres als eine lückenlose Aufklärung des Todes von „diesen Studenten“ zu betreiben, denn dies könnte erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Zwei Väter und eine Odyssee
Annette Barthelts Vater, Rainer Barthelt, der als Ostafrika- Experte für das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit tätig ist, und Gerd Reinschmidt, Richter am Oberlandesgericht Frankfurt (M) und Stadtverordneter, wissen zunächst nichts von dieser Strategie. Beide versuchen über alle möglichen Kanäle Aufklärung zu erreichen – vergebens! Gerd Reinschmidt, nutzt seine Kontakte in der SPD. Doch auch über MdB Volker Hauff, der beim Auswärtigen Amt nachbohrt, kann er nichts erreichen, ebenso bleiben seine Bemühungen bei Genscher und beim späteren Genscher-Nachfolger Kinkel völlig erfolglos. Reinschmidt glaubt dann, mit dem Außenminister Fischer und der Rot-Grünen Regierung Bewegung in die Aufklärung komme. Doch erneut Fehlanzeige: Im Auftrag Fischers wird Reinschmidt gleich zweimal bei Nachfragen von Beamten des AA abgewimmelt, zuletzt im Jahre 2004.

Sowohl Barthelt als auch Reinschmidt geht es keinesfalls um Geld, sondern um Gerechtigkeit. Etwas, das bei den Attentätern auf die PanAm 103 ja auch erreicht wurde. Die Attentäter wurden vor Gericht gebracht und die Angehörigen der Opfer entschädigt und zwar alle.

Das Auswärtige Amt unternimmt nichts Durchgreifendes sondern verschanzt sich hinter dem Strafurteil gegen Adouani Dies habe angeblich „keine völlige Klarheit erbracht, wer der Auftraggeber letztlich tatsächlich gewesen sei“. Gehandelt und entschädigt wird auch dann nicht, als Gaddafi selbst alles unternimmt, um aus der „Achse des Bösen“ herauszukommen und auch die Angehörigen der Opfer des Attentats auf das UTA Flugzeugs entschädigt, das am 19.9.1989 über Niger mit 170 Passagieren in seinem Auftrag zum Absturz gebracht wird, ebenso wie die Opfer des Anschlags auf die Diskothek „La Belle“.

Und so reist dann auch Bundeskanzler Schröder, der schon Putin einen „lupenreinen Demokraten“ genannt hat, im Oktober 2004 zu Gaddafi. Ganz ohne lästiges Gepäck wie etwa ein lückenloses Aufklärungsbegehren der brutalen Morde an den vier deutschen Nachwuchswissenschaftlern.


2004: Viel Gelächter im Wüstenzelt: Gaddafi sen. und Gerhard Schröder

Nun, das liegt es ja auch schon lange zurück, und in freudiger Erwartung von Milliardenaufträgen für die deutsche Wirtschaft verblassen Prioritäten anderer Natur eben.

Ein konsequenzloses Strafverfahren

Was bleibt, ist ein Strafverfahren wegen Mordes bei der Staatsanwaltschaft Bonn, denn der Biologe Halbeisen ist in Bonn verstorben, Az 90 Js 259/87. Der damals ermittelnde Staatsanwalt Jan van Rossum äußerte, wie Uwe Goerlitz in seinem Artikel in GeoWis Forschungsreise in den Tod schreibt „die Sache sei politisch brisant gewesen“.
Wohl wahr! Zwar erwirkte der Staatsanwalt beim Amtsgericht noch Haftbefehle, doch dass die mutmaßlichen Täter ausreisen, ist eher unwahrscheinlich. So bleibt zwar die Akte geöffnet, da Mord in Deutschland nicht verjährt, eine positive Folge aus der Debatte um die Verjährung von Nazi-Verbrechen, doch Konsequenzen gibt es nicht. Denn die Staatsanwaltschaft ist bei ihren weiteren Ermittlungen wiederum von einer Aktivität des Auswärtigen Amtes abhängig, womit sich der Teufelskreis endgültig schließt. .

Eine Stiftung gegen das Vergessen
Alles, was nun noch bleibt, ist ein Kampf gegen das Vergessen. Im Jahre 1988 gründete Annette Barthelts Vater eine Stiftung, die Annette Barthelt Stiftung, die Preise für hervorragende Arbeiten auf dem Gebiet der Meeresforschung vergibt, sowie Gelder zur Erforschung von Ursachen des Terrorismus zur Verfügung stellt. Es wäre sicher eine gewisse Genugtuung und im Sinne der Verstorbenen gewesen, wenn Gaddafi vor seinem Wiedereintritt in die Zivilisation, neben der Entschädigung der überlebenden Opfer, zumindest hätte kräftig in diese Stiftung einzahlen müssen. Es wäre……..wenn….

Nachtrag:
Wie die Angehörigen der Opfer an der Nase herumgeführt wurden, und die Weisungsbefugnis staatlicher Stellen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden missbraucht wurde, siehe auch den folgenden Bericht aus dem Jahre 1989:
„Kuschen vor Gaddafi“
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13493748.html

Annette Barthelt Stiftung

vermischtes

Der „Menschenfresser“ von Wien

Malte Olschewski – Das Fressen anderer Menschen ist gefundenes Fressen für die Medien. So betitelte CNN den geisteskranken, möglichen Kannibalen Robert Ackermann als „österreichischen Hannibal Lecter.“ „Bild Online“ brachte eine national betonte Variante: „Deutscher isst Österreicher“. Die TAZ schliesslich sah das „Opfer auf dem Teller“. Alle drei Schlagzeilen sind halb falsch bis halb wahr und daher sehr typisch für den Journalismus des Boulevards. In einer Obdachlosenunterkunft der Wiener Reichsapfelgasse hatte der 19jährige deutsche Staatsbürger Robert Ackermann den 49jährigen Österreicher Josef S. mit einer Hantel erschlagen und dann mit einem Messer aufgeschlitzt.

Die später alarmierte Polizei traf den Täter mit blutverschmiertem Mund in der Unterkunft an. Der Schädel des Opfers war aufgebrochen, die Zunge herausgeschnitten. Auf einem Tisch stand ein Teller mit Hirnteilen und mit der Zunge des Opfers. Die Obduktion ergab, dass dem Körper keine inneren Organe entnommen worden waren. Der Täter schwieg. Auch die Polizei hat bisher noch nicht mitgeteilt, ob das Blut im Gesicht des Täters vom Essen seines Opfers stammt.

Sichere Tatsache ist, dass der junge Mann geisteskrank ist und schon längst in eine geschlossene Anstalt gehört. Da aber seit einiger Zeit eine wachsende Zahl von Menschen gestörtes Verhalten aufweisen, wird es für die zuständigen Stellen immer schwieriger, zwischen kontrolliertem Freigang und geschlossener Anstalt zu entscheiden. Ackermann lebte mit dem späteren Opfer einer betreuten Wohnung. Er sah sich gern als millionenschwerer Manager. Er hatte ständig Streit mit seinem gutmütigen Mitbewohner. Seit Wochen hatte er die vorgeschriebenen Medikamente nicht mehr eingenommen.

Fälle von Kannibalismus erschrecken in den letzten Jahren immer öfter die Öffentlichkeit. Der Kannibale von Rotenburg, Armin Meiwes, hat vor Gericht angegeben, dass es in Deutschland etwa 800 Kannibalen geben würde. Wie er es getan hätte, würden diese im Internet nach potentiellen Opfern fahnden. Viele verschwundene Kinder seien Kannibalen zum Opfer gefallen. Das mag sein oder hoffentlich auch nicht. Tatsache ist, dass die Polizei im Computer des Meiwes über 200 Adressen fand, mit denen er über E-mail kannibalische Fantasien ausgetauscht hatte. Im Jahr 2002 kam es in Koblenz zu einem weiteren Fall. Ein 21jähriger Elektriker hatte seine Kusine getötet. Teile der Leiche fand die Polizei mit Reis in einem Backofen.

Der Kannibalismus wird seit der Zeitenwende 1990 relativ oft in Film und Literatur behandelt. So etwa ist die Geschichte Fritz Haarmanns, des berühmtesten Kannibalen Deutschlands, mit Götz George in der Hauptrolle und mit dem Titel „Der Totmacher“ verfilmt worden. Haarmann hatte in den Jahren nach dem Ersten Weltkrieg im Raum Hannover zwei Dutzend junge Burschen ermordet und zerstückelt. Er hat ihr Fleisch gegessen, aber auch in Dosen verpackt und verkauft. Das hat zu dem bekannten Abzählreim geführt: „ Warte! Warte nur ein Weilchen. Bald kommt Haarmann auch zu Dir. Mit dem Hackebeilchen macht er Hackefleisch aus Dir. Aus den Augen macht er Sülze, aus dem Hintern macht er Speck. Aus den Därmen macht er Würste. Und den Rest, den wirft er weg.“ Diese Reime waren durch all die Jahrzehnte derart populär, dass sie ab 1990 von mehreren extremen Musikgruppen benutzt worden sind. Der italienische Regisseur Ruggero Deodato ist fast ausschliesslich für seine Filme über dieses Thema bekannt.

„Cannibal Holocaust“
Seine bisher grössten Erfolge waren „Ultimo mondo cannibale“ und „Cannibal Holocaust“. Über die Kunstfigur des intellektuell überragenden Kannibalen Hannibal Lectersind bisher schon vier Filme mit guten Einspielergebnissen gedreht worden. Auch der Fim „Dumplings“ des Chinesen Fruit Chan gehört in diese Kategorie. Hier geht es um die Tötung und Verarbeitung von Babies zu Verjüngungsdrogen. In „Dead Man“ von Jim Jarmusch ist der Bösewicht auch ein Kannibale. Auch die TV-Serie „Bones: Die Knochenjäger“ behandelt das gleiche Thema. In den USA war der bisher einzige verurteilte Kannibale Alferd Packer Hauptfigur des Musicals „Cannibal“. Literarisch hat der Kannibalismus mit dem Thriller von Brett Easton Ellis „American Psycho“ einen Erfolg gefeiert. Ein erfolgreicher Börsenmakler zieht die letzte Konsequenz aus der herrschenden Ordnung des Superkapitalismus. Er tötet und frisst andere Menschen, vorzugsweise junge Mädchen. In diesem Buch stehen Sätze wie: „Die würde in der Pfanne gut schmecken.“ Oder: „Mit ihrem Blut würde ich gern herumpantschen!“

Von diesen Formen ist der Kannibalismus in einer Notsituation zu unterscheiden. Es kommt immer wieder vor, dass Menschen in extremer Not das Fleisch anderer essen. Es hat bei der Belagerung von Leningrad Kannibalismus gegeben, wie auch japanische Soldaten in mehreren Fällen die Leichen ihrer Feinde und dann die eigenen Gefallenen verzehrt haben. Nach Scheitern der italienischen Nobile-Expedition haben im Eis Verschollene ihre erfrorenen Kameraden gegessen. Sehr häufig wird Menschenfresserei in der Seefahrt registriert. Schiff-brüchige haben andere erschlagen und aufgegessen. Als ein Passagierflug über den Anden abstürzte, haben die Überlebenden die Leichen toter Passagiere verzehrt.

Das Essen der eigenen Art ist mit einem derart starken Tabu belegt, dass Proponenten der politischen Korrektheit sogar behaupten können, es habe bei Naturvölkern in Amerika, Afrika und Ozeanien überhaupt keine Anthropophagie gegeben. Die europäischen Eroberer hätten die Menschenfresserei erfunden, um einen zusätzlichen Grund zu haben, diese Völker zu kolonisieren, zu unterwerfen und teilweise auzulöschen.

Das ist nun gänzlich unrichtig. In zahlreichen Mythen, Legenden und Märchen ist immer wieder von Kannibalismus die Rede. So etwa verschlingt in der griechischen Mythologie Urvater Kronos seine eigene Brut. Zeus wird nur gerettet, da seine Mutter Rhea ihn versteckt und Kronos einen in Windeln gewickelten Stein überreicht. Aber auch der spätere Chef des Olymps ist kein Guter. Zeus verschlingt seine schwangere Geliebte samt der ungeborenen Tochter Athene, weil er Heras Eifersucht fürchtet. Athene wandert durch den Körper des Zeus und springt dann als Kopfgeburt aus seiner Stirn hervor. Auch in deutschen Märchen regiert oft ein versteckter Kannibalismus. Die Hexe füttert Hänsel und Gretel, die sie in einem Ofen backen und dann verzehren will.

Kannibalismus in Amerika wird erstmals von Kolumbus durch eine Eintragung in das Bordtagebuch vom 14.11.1492 bezeugt. Auf einer Insel, dem späteren Haiti, würde ein schrecklicher Stamm mit Namen „Caryba“ oder „Canyba“ Menschen verzehren. Daraus ist einerseits der Name „Kannibalismus“ und dann auch die Regionalbezeichnung „Karibik“ abgeleitet worden. Zahllose Berichte früher Konquistadoren bezeugen die Menschenfresserei in Mittel- und Südamerika.

Es scheinen aber die Indianer des Nordens den Kannibalismus deswegen nicht gekannt zu haben, weil die Prärien mit den Büffelherden mehr als ausreichend Fleisch und damit Protein geliefert hatten. Damit kommt ein wichtiges Argument ins Spiel: Essen des anderen, weil nichts anderes da ist und weil der menschliche Organismus Proteine braucht.

Tatsächlich scheint an den Küsten Schwarzafrikas mit reichen Fisch-vorkommen der Kannibalismus weniger ausgeprägt als in den Dschungeln des Landesinneren, die wenig essbares Wild geboten haben. Dem widersprechen auch bewiesene Tatsachen aus Ozeanien nicht, wo in Papua-Neuguinea die Menschenfresserei bis heute überlebt hat. Hier spricht man von einem Endo-Kannibalismus, in dem aus religiösen Gründen verstorbene Angehörige verzehrt werden.

Da vorwiegend das Hirn als Leckerbissen galt, ist es durch Prionen wie bei der BSE oft zur Übertragung von Krankheiten gekommen. In Fidschi hat der Kannibalismus seine grausigste Ausprägung erfahren. Auch dort war die Menschenfresserei im Inneren der grossen Insel Viti Levu wesentlich deutlicher als an den Küsten. Häuptling Udreudre war ein Gourmet. Er liess gefangene Gegner oder Untertanen regelrecht mästen. Er war auf gebratene Föten aus und verfolgte deswegen schwangere Frauen, denen er die Leibesfrucht aus dem Körper reissen liess.

Er hatte grossen Appettit auf seine Mitmenschen. Für jedes Opfer liess er einen Stein aufrichten. Ein anderer Häuptling liess seine Opfer als ganzes in den Erdofen schieben und dann als durchgebratene Figuren ausfstellen. Dann nahm er die grausige Parade ab und knusperte da und dort an einer Nase oder einem gerösteten Arm. Über dem Verzehr von Menschenfleisch lag ein religiöser Zauber. Eigene Trommeltöne riefen zum Kannibalen-mahl. Man langte mit eigens geschnitzten Gabeln zu. Das „bokola“, das „lange Schwein“, hat offenbar bestens gemundet. Man frass auch den britischen Missionar Baker, der die Fidschianer bekehren wollte und dabei einem Häuptling in einem schlimmen Tabubruch an den Kopf gegriffen hatte.

Oberhäuptling Cakobau war der letzte Staatschef der Welt, der offiziell und mit grossem Appettit Menschenfleisch verzehrt hat.
Im Museum von Suva waren lange Zeit neben den Bokola-Gabeln auch Bakers Stiefelsohlen mit Bisspuren zu sehen, nachdem die Fidschianer ihr Opfer samt den Stiefeln gekocht hatten. Oberhäuptling Cakobau war um 1900 der letzte Staatschef der Welt, der offiziell und mit grossem Appettit Menschenfleisch verzehrt hat. Als er um britischen Schutz ansuchte, liess ihm Königin Victoria ausrichten, dass er auf diese seine Leibspeise zu verzichten habe. Eine Frage bleibt ungeklärt: War zuerst der Nahrungs- und Proteinmangel da, der dann beim Kannibalenmahl religiös verziert worden ist. Oder war zuerst die religiöse Opferung und Einverleibung, die dann zur Normalität wurde wie etwa in Udreudres Haushalt.

Kannibalismus erscheint im Rahmen europäischer Zivilisation als eines der mächtigsten Tabus. Es sind auch die meisten Fälle von Menschen begangen worden, die geisteskrank waren. In der medialen und modischen Neufassung des Kannibalismus treten hochintelligente Mörder und Kannibalen wie Hannibal Lecter auf. Hierbei wird nur angedeutet, dass es vielleicht das Menschenfleisch sein könnte, das ihm zu dieser Intelligenz verholfen hat. Auch der Börsenspekulant Bateman in „American Psycho“ ist ihm Rahmen der Wall Street hochintellegent. Es ist nicht zu übersehen, dass in der heutigen Gesellschaft Pirschgänge an alle bisherigen Grenzen unternommen und gefeiert werden.

Man spricht auch von Regression und Retribalisierung. Es ist nicht ein Hobby oder ein Freizeitsport, wenn man sich in der „Scarification“ Schnitte ins eigene Fleisch machen lässt, aus denen dann „prächtige Narben“ wachsen… Wenn man sich mit Dutzenden Haken im eigenen Fleisch aufhängen lässt wie bei einigen Indiostämmen… Wenn der Körper mit Tätowierungen übersät wird… Wenn Rockbands in ekstatischen Tänzen gefeiert werden…. Wissenschafter sehen auch an anderen Phänomen eine „Retribalisierung“: Ein Rückkehr in das Stammesdenken. Und wenn man nur weit genug in dieser Retribalisierung zurückgeht, dann wird man eines Tages wieder beim Kannibalismus ankommen.

spionage

A Polish „Watergate“?

David Dastych – Today, at 07:00, Janusz Kaczmarek, the recently ousted Minister of Interior of the PiS („Law and Justice“ party of the Kaczynski Brothers) was detained at an appartment of a known Polish film director, Sylwester Latkowski, where he was spending the last night on discussion. Latkowski filmed the detention of Kaczmarek. The ABW (Home Security Agency) agents in plain clothes had detained him. Later on, Kaczmarek was brought to the Warsaw Prosecutor’s Office.


Kaczynski not a Pilsudski

On the same morning, two other officials were detained: Mr. Konrad Kornatowski, a Polish Police Chief, who resigned after the ousting of Kaczmarek from the Interior Ministry, and Mr. Jaromir Netzel, President and CEO of the PZU (main Polish Insurance Agency).

These people and also the ousted chief of the ABW, Mr. Witold Marczuk, were supposed to testify before the Parliamentary Commission for Special Services today.

Comment: Poland is in the midst of the bigest ever political crisis (often compared to the American „Watergate“ scandal), provoked by the ruling PiS („Law and Justice“ party) led by one of the Kaczynski Twins – Prime Minister Jaroslaw Kaczynski. His identical twin brother, Lech Kaczynski, is the President of Poland. The background of the present crisis, leading to early parliamentary elections to be probably held in Poland this Fall, is the disruption of the ruling coalition of three parties (PiS, LPR, Samoobrona) and the controversial activity of the Minister of Justice and Prosecutor General (Attorney General, in the U.S.A.), Mr. Zbigniew Ziobro, 35, who cracked on his government colleagues under a pretex of their participation in „corruption“.

The Law and Justice party, led by Kaczynski Twins, rose to power in the elections of 2005, under popular slogans of anti-corruption drive and buiding of a „Fourth Republic“, cleaned of post-communists and corrupted politicians. But soon later the Kaczynski Brothers developed a „Big Brother Policy“ in Poland, with frequent arrests without serious evidence, with special powers granted to the secret agencies of the government, specially to a new, CBA (Central Anti-Corruption Bureau), organized and fully controlled by the PiS government.

The special services have been authorized to use all possible eavesdropping techniques against, practically, anybody they want to tape. The government of Prime Minister Jaroslaw Kaczynski set about for a propaganda campaign, claiming they are „cleaning“ Poland of „enemies“, even in their own ranks. Paranoic „Law and Justice“ policies deeply divided the Polish nation and many people started to talk about a „police state“, or a „proto-fascist“ state to emerge in Poland. Extreme right parties and groups were encouraged to take part in the public life, such as LPR (League of Polish Families) and Mlodziez Wszechpolska (All-Polish Youth, a revived fascist youth league, super-nationalist and anti-Semitic, using Hitler’s salute ‚Sieg Heil‘ as their greeting).

There is a growing opposition of all other political parties in Poland (including the former coalition members: LPR and Samoobrona) against the un-democratic, authoritarian rule of the Kaczynski Twins and their political followers. One of their main supporters is a controversial Father Tadeusz Rydzyk, the head a big private media conglomerate (Radio Maryja, Trwam TV, newspapers). Rydzyk is an ultra-nationalistic, anti-Semitic monk, who has exerted a charismatic influence upon a part of the Polish Catholic laymen population.

Poland is facing the biggest political crisis, since the regime change in 1989. The democratic system of the government, evoluating (not without problems) for the last 17 years is being seriously endangered.

As in a popular cartoon, distributed on the Web, the Kaczynski Brothers are basing their ideology on that of the late Marshall of Poland, Jozef Pilsudski. But Pilsudski was a genuine leader of the country, emerging from the 123-years of partition. His authoritarian rule, once positive for Poland, ended in a semi-fascist governments of his followers, ruling over Poland from 1935 until 1939, when Poland was brutally conquered by Hitler’s 3d Reich and Stalin’s Soviet Union. But the Kaczynskis‘ regime is no match for Pilsudski’s and Poland should better turn to the future, not to the (no so glorious) past. As member of NATO and the European Union, Poland could loose its „5 minutes“ in present history, due to unresponsible governance and internal and external conflicts.

Poland Now World Of Orwell – Former Polish Prime Minister

David Dastych is a former Polish intelligence operative, who served in the 1960s-1980s and was a double agent for the CIA from 1973 until his arrest in 1987 by then-communist Poland on charges of espionage. Now he is an international journalist, who writes for Poland’s acclaimed weekly, WPROST, Canada Free Press, and The Polish Panorama (Canada), Ocnus Net (Britain), FrontPageMagazine and The New Media Journal (USA), Axis Information and Analysis (international), Nachrichten Heute (Switzerland), Agentura.ru (Russia), and runs his own David’s Media Agency.

afrika

US-Africom im südlichen Afrika unerwünscht

Dr. Alexander von Paleske – Die Staatengemeinschaft des südlichen Afrika, die vor knapp zwei Wochen zu einem Gipfeltreffen in der sambischen Hauptstadt Lusaka zusammenkam, hat beschlossen, den USA nicht zu erlauben, das neu gebildete Afrika-Kommando, Africom, wir berichteten darüber, von Stuttgart Möhringen in das südliche Afrika zu verlegen.


Afrikaner sollen für die Amerikaner Aufstände bekämpfen. Afrika will aber nicht

Als Basis war offenbar Botswana vorgesehen, dies meldete jedenfalls die lokale Wochenzeitung “Sunday Standard” vor zwei Wochen. Auch die Botschafterin der USA in Botswana ließ gesprächsweise durchblicken, Africom werde wohl nach Botswana kommen.

Kein Termin für Africom- Kommandeur
Eine Ahnung davon, wie unwillkommen Africom selbst in Südafrika ist, hatte der Africom-Kommandeur, US General Kip Ward, schon im vergangenen Monat in Südafrika zu spüren bekommen, als er an einem Seminar der Brenthurst Foundation teilnahm.

Obwohl US-Botschafter Eric Bost sich schon wochenlang vor dem Eintreffen des US Generals um einen Termin bei Südafrikas Verteidigungsminister Mosiuoa Lekota für Ward bemüht hatte, gab es kein Treffen zwischen den beiden. Lekota hatte keine Zeit für ihn.

Gestern erkläre Lekota dann vor Journalisten, alle Staaten des südlichen Afrika seien nicht bereit, als Basis für Africom zu dienen. Es sei nicht in ihrem Interesse, wenn die USA eine Militärpräsenz im südlichen Afrika schaffen und damit nur Unsicherheit hervorriefen.

Does Africa need AfriCom?
AFRICOM: Stuttgart wichtigste US-Basis im Wettlauf um Afrikas Öl
USA greifen nach Afrika