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Untergang des Qualitätsjournalismus? – oder: Josef Joffe und seine Albträume

Dr. Alexander von Paleske – Der ZEIT- Mitherausgeber Josef Joffe leidet offenbar an Schlafstörungen. Schuld sind die Albträume die ihn quälen, die Albträume vom Untergang der Tageszeitungen und mit ihnen der angebliche Untergang des Qualitätsjournalismus (ZEIT 18 vom 23.4.2009 Seite 12).

Es ist nicht das erste Mal, dass Josef Joffe uns über diese, seine Albträume, berichtet. Der Aufhänger ist diesmal die New York Times (NYT), das Flaggschiff des Qualitätsjournalismus in den USA, die in Schwierigkeiten steckt.

Zum Teil sind die Probleme bei der NYT hausgemacht, wie der Kauf der Herald Tribune, zum Teil aber sind sie strukturell bedingt, also Probleme, welche allen Printmedien gegenwärtig zu schaffen machen, darüber hatten wir mehrfach berichtet.

Joffes Ausweg: „ Den Netznomaden“, wie er die Internetsurfer nennt, „muss irgendwie Geld abgenommen werden“. In der gleichen Ausgabe der ZEIT auf Seite 1 schreibt Susanne Gaschke wieder einmal über die Internet Piraterie und sieht den professionellen Journalismus durch den „Jedermann-Journalismus“ wie sie den Bürgerjournalismus abfällig nennt, bedroht.

Die Zukunft einer Illusion?
Den Gegegenpol zu diesem Gejammere vertritt Clay Shirky in seinem Essay „Newspapers and thinking the unthinkable“
Sein Credo ist „Wir brauchen Journalismus“ – und meint damit guten Journalismus – „nicht Zeitungen“. Den Zeitungen und ihren Verlegern wirft er illusionäre Träume vor, eine Revolution sei im Gange, und das Alte gehe zugrunde, bevor etwas Neues enstanden sei.

Wer hat recht?
Tasache ist, dass es richtig unabhängigen Journalismus, also wirklichen Qualitätsjournalismus, der Rücksicht auf nichts anderes als die Wahrheit nimmt, nur in der Minderzahl gibt. Tendenz: weiter fallend.

Die Masse der Journalisten sitzt eingepfercht zwichen ihrem Ethos einerseits und den Vorgaben der Herausgeber andererseits. Qualvoller Journalismus, nicht Qualitätsjournalismus ist das, was sich dann abspielt. Noch dazu schlechter und schlechter bezahlt.

Zu den Vorgaben der Veleger und deren Chefredakteuren gehört: Bringt, was die Auflage hochtreibt, und das ist oftmals mehr Sensation als Qualität und achtet darauf, dass uns die Werbekunden nicht weglaufen. Ausserdem folgt der politischen Linie des Blattes (Meinungsjournalismus). Besonders schlimme Beispiele hierfür sind Rupert Murdoch mit seinen Apparatschicks und seinerzeit Axel Springer, auch wenn Joffe uns zu suggerieren versucht, Murdochs Wall Street Journal recherchiere tiefer und sei besser redigiert.

Unabhängigen Qualitätsjournalismus hat es bei Murdoch noch nie gegeben und wird es wohl – nach den bisher gemachten Erfahrungen – auch in derZukunft nicht geben. Dieser Murdoch-Journalismus verdient es nicht, aufrechterhalten zu werden.

Druckerpresse unter Druck
Es besteht kein Zweifel, dass die Printmedien unter Druck stehen, wir haben uns mehrfach damit beschäftigt, die Tagespresse mehr als die Wochenpresse die –vorerst – jedenfalls weitgehend verschont ist . Aber sind die Tageszeitungen denn wirklich eine absolute Notwendigkeit, anders: Kann es guten Journalismus nur mit den Printmedien geben?

Die Printmedien waren seinerzeit eine Notwendigkeit, weil anders der Transport der Ware Nachricht gar nicht möglich war. Das änderte sich erst teilweise mit der Einführung von Rundfunk und Fernsehen, weil nun andere Transportmedien der Nachricht neben die Printmedien traten.

Aber die Printmedien hatten, bevor das Internet auf den Plan trat, wie auch Fernsehen und Radio exklusiven Zugang zu den Nachrichtenagenturen wie DPA, UPI, AP, AFP, XINHUA, TASS etc.
Wer also Zugang zu ausführlicheren Informationen haben wollte, war auf die Printmedien absolut angewiesen.

Damit ist es nun vorbei
Bei den Printmedien ist die gedruckte Ausgabe der Transporteur. Die Nachricht bzw. Info ist die eigentliche Ware, das wird leider zu oft vergessen und stattdessen das Printmedium mit der Ware gleichgesetzt.

Die Nachricht und selbst die gut recherchierte Reportage kosten nur einen Bruchteil dessen, was die die Printmedien letztlich verschlingen. Angefangen mit der Baumfällerei, Herstellung des Papiers, dem Druck und schliesslich noch dem Transport der Printmedien zum Kiosk oder Endverbraucher.

Es kann aber doch nicht angehen, dass mit der Verpackung das Geld verdient wird, nicht aber mit der Ware. Das hat noch nie auf Dauer funktioniert in der Massengesellschaft. Das ändert sich sofort, wenn es billigere und einfachere vor allem aber auch schnellere Verpackungs-und Transportmöglichkeiten gibt.
Die hat nun das Internet geschaffen.

Also, statt der von Joffe zitierten Kutschen nun die Automobile.
Umgekehrt konnte sich der Bürger nur über Leserbriefe – oder am Hyde Park Corner – Gehör, sehr begrenztes Gehör, verschaffen.

Auch das ist vorbei
Der Hyde Park Corner ist ins Internet gewandert. Jeder kann sich Gehör verschaffen. Mit Relevantem und mit Blödsinn. Das Internet hat die Kosten der Veröffentlichung ins Bodenlose fallen lassen.

Nun haben fast alle Zeitungen mittlerweile ebenfalls den Gang ins Internet angetreten, kostenfrei für den Besucher,weil sich nur bei Kostenfreiheit anständige Besucherzahlen herstellen lassen.
Die Hoffnung: Eines Tages auch dort – durch Werbung – Geld zu verdienen.

Ausserdem kann man Artikel, die es nicht schafften, in die Printausgabe „gehoben“ zu werden – und in Spitzenmedien wie z.B. dem Spiegel landeten viele, selbst gute Artikel im Papierkorb – on-line abladen. Weniger Frustration für den oder die RedakteurIn, da wenigstens eine begrenzte Oeffentlichkeit den Artikel lesen wird.

Die Hoffnung auf grossartige Werbeeinnahmen ist eine Täuschung. Mit dem drastischen Fall der Kosten für die Herstellung fallen ebenfalls auch die Einnahmen durch die Werbung ins Bodenlose. Nur durch exzessive Massen an Besuchern (siehe Google) lässt sich im Internet richtig Geld verdienen. Nicht aber durch die an Zahlen vergleichbar bescheidenen Besucher von On-Line Präsentationen der Printmedien.

Auch die zweite Hoffnung, dass sich nämlich über den Online-Auftritt die Besucher animieren lassen, nun auch die jeweiligen Printmedien zu kaufen, ist eine grobe Täuschung. Das Gegenteil ist vielmehr der Fall. Viele ehemals regelmässige Käufer von Printmedien surfen stattdessen – kostenfrei und schneller. Und sie lesen auch nur das, was sie interessiert.

Im Internet gibt es keine Treue, genausowenig wie es die im Fernsehen gibt. Surfing Internet ist angesagt. Und wo ein interessanter Kiosk steht, wird angehalten, heute hier und morgen da.

Wie wird es weitergehen?
Nach dem Absturz wird es sicherlich eine Neuorientierung geben.
Es wird drastisch weniger Printmedien geben, aber es wird sie wohl weiter geben. Aber nur dann kann mit ihnen Geld verdient werden, wenn sie über die tägliche Nachricht hinaus spannende Reportagen und gute Essays bringen, die sich nicht im Internet finden. Bei den reinen Nachrichten wird das Internet nicht zu schlagen sein, – abgesehen von den exklusiven Lokalnachrichten – . Zeitungen, die bloss noch aus Contentmanagern bestehen, denen dürfte alsbald die Stunde schlagen.

Josef Joffe mag träumen vom „Geld den Nomaden abnehmen“. Bis auf weiteres kann davon keine Rede sein. Und er muss selbst aufpassen. Der Abzug von kostenträchtigen stationären Korrespondenten, wie beispielsweise Bartholomäus Grill aus Südafrika und der Ersatz durch preiswertere sogenannte „Brennpunktreporter“, die von Brennpunkt zu Brennpunkt tingeln, könnte sein Blatt DIE ZEIT auf die Dauer erheblich unattraktiver machen.

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europa

Eine Geburtstagsfeier, die nicht stattfand

Dr. Alexander von Paleske – — 5.5. 2009 — Am 21.3.2009 wäre ein Spitzen-Diplomat der Sonderklasse 70 Jahre alt geworden. Ein Diplomat, der sich durch absolute Aufrichtigkeit, und sein Engagement für den Frieden und seinen Kampf gegen den internationalen Waffenhandel auszeichnete. Eigenschaften, die unter Karrierediplomaten eher selten sind.

Der sein Engagement aber vermutlich mit dem Leben bezahlte, denn er starb bereits am 11.Juli 1985, gerade mal 46 Jahre alt, unter ungeklärten Umständen. Möglicherweise wurde er vergiftet. Sein Name: Herbert Amry.

Gleichzeitig lenkt uns sein Schicksal wieder auf eine SPÖ-Mafia in Österreich und einen sechsfachen Mörder namens Udo Proksch, über die wir bereits in unserem Artikel „BayernLB Tochter Hypo Alpe, ein Privatdetektiv Guggenbichler und ein nachwirkender Skandal “ ausführlich berichtet haben.

Und es wird damit wieder die Erinnerung an einen Riesen-Waffen-Politskandal geweckt, der wie der Lucona -Skandal die Alpenrepublik Österreich erschütterte, wobei wieder neben Proksch die bereits erwähnten Minister Gratz und Blecha auftauchen, aber nicht nur sie. Die Rede ist vom „Noricum Skandal“ .
Aber der Reihe nach.

Eine Diplomatenkarriere in Österreich
Herbert Amry startete seine Karriere als Sekretär des damaligen österreichischen Aussenministers und späteren Bundeskanzlers Bruno Kreisky. Seine Stationen als Karrierediplomat führten ihn dann nach Neu Delhi und Bangkok. Im Jahre 1978 wurde zum Botschafter ernannt und nach Beirut geschickt. Eine der damals gefährlichsten Auslandsstationen.

Seine dort gesammelten Erfahrungen ermöglichten es ihm aber später, erfolgreich einen Gefangenenaustausch im Jahre 1985 mit zu vermitteln, der drei israelischen Soldaten und Tausenden von Palästinensern die Freiheit brachte.

Sein letzter Botschafterposten war Athen. Dort deckte er den Noricum-Skandal auf.

Ein Waffenskandal und ein Krieg in Nahost
Im Jahre 1980 ordnete der irakische Präsident Saddam Hussein den Angriff auf den Iran an. Es war der Beginn eines siebenjährigen Krieges, der mehr als 800.000 Menschen das Leben kosten sollte.

Der Krieg wurde zu einem Riesengeschäft für Waffenhändler, denn Iran und Iraks Ölmilliarden wurden für Waffenkäufe ausgegeben.

Der Iran bezog seine Waffen und die Ersatzteile für seine vom Schah geerbten Panzer und Flugzeuge aus US-Fertigung grösstenteils über Israel, wir berichteten darüber. Geld lockte und Israel sah den Irak als Hauptfeind in Nahost an. Ein gewaltiger Irrtum, wie sich noch herausstellen sollte. Israel setzte diese Waffenlieferungen auch dann noch fort, als der Iran-Irak-Krieg längst zu Ende war.

Von 1991-1994 waren es sogar Massenvernichtungswaffen, nämlich Rohstoffe für die Herstellung der Giftgase Sarin und Senfgas samt Blaupausen für eine Fabrik zu deren Herstellung. Wir berichteten ausführlich darüber.

Selbst im Jahre 2002 wurden noch Ersatzteile für konventionelle Waffen von Israel in den Iran geliefert.

Saddam Hussein konnte sich seinerzeit der Unterstützung der USA und europäischer Länder erfreuen.

Noricum – Eine Superwaffe aus Österreich
Auch die österreichische Firma Voest-Alpine witterte ein Riesengeschäft, und zwar mit einer Super-Haubitze. Die Voest-Alpine, ein österreichischer Staatskonzern, steckte tief in den roten Zahlen. Solch eine schwierige Situation erfordert aussergewöhnliche Massnahmen, dachten die Voest Manager. Dachten auch einige Politiker in der austrischen Regierung. Eben die Waffenherstellung.

Der sechsfache Mörder Udo Proksch vermittelte die Voest-Alpine an den Tüftler, Waffenschmied und Kanonenproduzenten Gerald Bull in Kanada. Der verkaufte den austrischen Voest-Alpine Leuten eine Lizenz für eine Superkanone, die 155 mm Geschosse 40 km weit schiessen konnte. Der Name: Gun Howitzer Noricum.

Nun war Österreich der Besitz derartiger Waffen nach dem Friedensabkommen von 1955 gar nicht erlaubt, aber in formaljuristischer Auslegung wurde „Dauerbesitz“ daraus, nicht kurzfristiger Besitz. Und dauerbesitzen wollte man die Waffen ja nicht, sondern weiterverkaufen.

Schwieriger war es, mit dem österreichischen Kriegsmaterialiengesetz klarzukommen, das den Export in Kriegsgebiete untersagte.Der Ausweg: Scheinexport in nicht kriegführende Länder. Zunächst wurde in den Irak geliefert, offiziell aber an den nicht kriegführenden Nachbarstaat Jordanien.

Die persischen Mullahs, die gerne auch junge Männer über feindliche Minenfelder jagten, um die eigenen Kriegswaffen wie Panzer zu schonen, waren beeindruckt von der Feuerkraft des irakischen Gegners und verlangten 1983 nun von den Österreichern ebenfalls dieses Kriegsgerät.

Voest Alpine liess sich nicht lumpen, freudig griff man zu und als Schein-End-Empfängerland wurde Libyen ausgewählt. Damals standen die Aktionen Gaddaffis „Bomben in Flugzeuge und Diskotheken“ also Lockerbie, Niger und La Belle sowie der Bombenanschlag in Djibouti, der vier deutschen Nachwuchwissenschaftlern das Leben kosten sollte, erst noch bevor. Gadaffi war also noch nicht geächtet.

Ein Diplomat und ein gelinkter Waffenhändler
Das hätte alles schön so weitergelaufen können, wäre nicht der Diplomat Herbert Amry ihnen in die Quere gekommen. Der kam dahinter, weil ein persischer Waffenhändler namens Mohammed Reza Hadji Dai seine von der Voest Alpine angeblich geschuldete Vermittlungsprovision nicht ausgezahlt bekam und sich bei Amry in Athen darüber beschwerte.
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Das Geld sollte Reza Hadji Dai erst erheblich später bekommen, als er nämlich vor einem Untersuchungssusschuss in Oesterreich aussagen sollte, was den Voest Alpine Managern gar nicht gelegen kam. Also zahlte man mit einiger Verspätung, ohne Verzugszinsen versteht sich.

Amry richtete nun mehrere Telexe an das Aussenministerium. Dort residierte ein gewisser Leopold Gratz, der nicht nur den sechsfachen Mörder Proksch zum Freunde hatte, sondern offenbar auch den Alkohol.

Den Telexen des Diplomaten Amry wurde aber nicht weiter nachgegangen, weder durch Aussenminister Gratz, noch durch Innenminister Blecha, auch der ein Freund des Mörders Udo Proksch. Offenbar waren diese rechtswidrigen Waffengeschäfte dort längst bekannt und abgesegnet.

Davon wusste Amry nichts, aber er hatte Todesdrohungen erhalten . Am 11.Juli 1985 gibt Amry seinen Abschiedsempfang in der Athener Botschaft. Er soll als Abteilungsleiter in das Aussenministerium nach Wien zurückkehren.

Der Tod eines Diplomaten
Das ist das Letzte, was der Aussenminster Gratz sich wohl gewünscht hatte. Am nächsten Tag stirbt Amry, angeblich an Herzversagen. Die Leiche wird eingeäschert. Hartnäckig hält sich das Gerücht, er sei ermordet worden, durch Giftbeibringung. Der ehemalige Bundeskanzler Kreisky stellte fest :

Amry ist nicht am Herz, sondern an Gratz gestorben

und er würdigte Amry mit bewegenden Worten:

Herbert Amry war ein Held im echtesten Sinn des Wortes….er kam aus der Studentengeneration der 60er Jahre, deren Wirken heute überall in der Welt anders gesehen wird, als damals. Diese Zeit war bei allen Exzessen doch eine Epoche der Wandlung, wie seinerzeit die 1848er Jahre

Kreisky entschloss sich, als Vermächtnis seines Freundes, die Aufklärung über den Waffenhandel fortzuführen und bat den Chefredakteur eines Magazins namens „Basta“ , Wolfgang Fellner:

Kümmern Sie sich doch mal, darum, was da von Gratz unter den Teppich gekehrt wird

Und Fellner kümmerte sich darum.
Im jugoslawischen Adria-Kriegshafen Ploce, fanden die Reporter Burkhart List und Otto Gruener die Haubitzen, mit persischer Gebrauchsanleitung, fertig zum Schiffstransport.

Der Skandal kam ins Rollen, an dessen Ende nicht nur ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss – gegen die Stimmen der SPÖ-Abgeordneten – eingesetzt wurde, sondern schliesslich die rechtskräftige Verurteilung der Voest-Alpine Manager wegen Neutralitätsverletzung stand.

Gerald Bull, der seinerzeit die Lizenz für die Superhaubitze Noricum an die Voest-Alpine verkauft hatte, wurde ermordet, nachdem er Saddam Hussein eine Superkanone in Aussicht gestellt hatte, mit der man angeblich auch Atomgranaten über mehr als 100 km verschiessen könne.

Der Mord soll angeblich auf das Konto des israelischen Auslandsgeheimdienstes Mossad gehen.

Am 21. März 2009 hätte der Diplomat Herbert Amry seinen 70.Geburtstag feiern können, wenn ……

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Der Wonga Coup</

Katastrophen

Tierfabriken, Schweineviren und die Zukunft

Dr. Alexander von Paleske – — 3.5. 2009 — Während das Schweinegrippevirus H1N1 sich global ausbreitet, wenn auch – noch? – auf kleiner Flamme, richtet sich der Focus auch auf die Verursacher.

Am 30.4. hiess es noch bei hr-online, das Virus sei beim Schwein bisher nicht nachgewiesen. Schnee von gestern, denn mittlerweile wurde bekannt, dass ein Farmer in Kanada seine Schweine mit dem Virus angesteckt hat, das er aus Mexiko „mitbrachte“.

Das Grippe-Virus kann sich also frei bewegen vom Menschen zum Schwein und umgekehrt.

Massentierhaltung und Viruserkrankungen
Immer deutlicher schält sich heraus, dass die Massentierhaltung ein beschleunigender Faktor bei den Virusmutationen darstellt.
Wie in dem hr-online Artikel zu recht dargestellt, hat eine von der EU finanzierte Studie bereits 1998 ergeben, dass die Entstehung von Schweineviren-Mutationen eng mit der Bestandsgrösse zusammenhängt.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Massentierhaltung als gefährlicher Irrweg in die Kritik gerät. Denn dort wurden seit langem Antibiotika en masse eingesetzt, ins Tierfutter gemischt.

Dieses Vorgehen war eine der Hauptursachen für die sich ausbreitende Antibiotikaresistenz und erst im Jahre 2006 in der EU verboten. Ein unglaubliches Versagen der Politiker.

Wie sehr Resistenzen durch den Nichteinsatz in der Tierfütterung verhindert werden können, zeigt das Beispiel Australien. Dort war der Einsatz der Fluorchinolone in der Tierfütterung verboten. Das Resultat war eine extrem niedrige Resistenzrate, wie eine Untersuchung aus dem Jahre 2006 zeigte.

Antivirale Medikamente zur Tierfütterung gibt es nicht – noch nicht – sonst hätten sie vermutlich ebenfalls ihren Weg in die Tierfabriken gefunden.

Brutstätte Tierfabriken
Dort sind zusammengepfercht z.B. 6000 und mehr Schweine untergebracht, gestresst, deprimiert, permanent in Panik und in stickiger Luft, die das Atemwegssystem vulnerabel macht für Infektionen wie Grippeviren.. Nicht nur ein Virus, sondern mehrere zur gleichen Zeit, bei der Masse von Schweinen.

Das Resultat sind zwei oder mehrere Viren in einer Zelle eines Schweins, wo es dann zum Austausch der Informationsbruchstücke kommt, mit den entsprechenden Folgen.

Das Immunsystem der Schweine ist durch den permanenten Stress in freiem Fall. Mehr Virusinfektionen bzw. verlängerte Dauer der Virusinfektionen sind die Folge.

Warnungen schon seit Jahren
Bereits im Jahre 2003 forderte die US-Public Health Association einen sofortigen Stopp der Fabrik-Mast. Grund: Unkalkulierbare Infektionen seien zu befürchten. Genau das, was wir jetzt haben. Also müsste die logische Konsequenz sein, Abschied vom Massenkonsum von Fleisch zu nehmen, von billigem Fleisch. Dagegen steht eine multiple Lobby auf. Nicht nur die Lobby der Farbrikfarmer, auch die der Schnellrestaurantketten, welche vom Verkauf von Hamburgern leben.

Das Schweinegrippevirus könnte aber erst der Anfang sein von weiteren neuen Virusstämmen. Es ist höchste Zeit, von den Fabrikfarmen Abschied zu nehmen, gegen allen sich aufbauenden Widerstand.

Schweinegrippe beim Menschen: Viruswahn oder Gefahr einer Pandemie??
Hilflos bei Infektionen – Antibiotika verlieren ihre Wirksamkeit

Katastrophen

Pannenreaktor

Am 4. Mai 1986 kam es zu einem der größten atomaren Störfälle in Deutschland – noch immer sollen die Folgen vertuscht werden.

Michael Schulze von Glaßer – „Wir wurden für einen hochgefährlichen Reaktortest als Versuchskaninchen missbraucht“, empört sich Horst Blume. Der 54-Jährige hat eine Unterschriftensammlung in der Region Lippetal/Hamm organisiert, um die Bundesregierung zur Erstellung einer Leukämiestudie zu bewegen. Bei der Bürgerinitiative Umweltschutz Hamm, in der Blume seit 1976 aktiv ist, sind in den letzten Jahren zahlreiche Meldungen von Bürgern über Krebsfälle in der Region eingegangen. Schuld ist der Thorium-Hochtemperaturreaktor in Hamm-Uentrop, ist sich Blume sicher.


Erst durch Messungen wurde bekannt, dass die erhöhte Radioaktivität nicht nur von der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl her rührte, sondern auch aus dem THTR-Hamm stammte.

Der Prototyp für Hochtemperaturreaktoren wurde 1984 nach langwieriger 13-Jähriger Bauzeit im östlichen Teil der Ruhrgebietsstadt Hamm fertig gestellt. Der Reaktor mit 300-Megawatt Leistung ging aber erst zwei Jahre später ans Netz. Als alle Welt nach Tschernobyl blickte geschah am 4. Mai 1986 ein schwerwiegender Unfall im Hammer-Reaktor. Im THTR klemmten gleich mehrere Kugelbrennelemente im Rohrsystem des Atomreaktors.

Die 6cm-Durchmesser umfassenden Brennelementekugeln zerbarsten und wurden schließlich mit hohem Druck in die Umwelt geblasen. Die Messanlagen waren zu diesem Zeitpunkt aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltet. Anstatt den schweren Vorfall zu melden, versuchte die Betreiberfirma VEW (heute RWE) ihn zu verschweigen. Erst durch Messungen von Umweltschützern – darunter Greenpeace und das Ökoinstitut – wurde bekannt, dass die erhöhte Radioaktivität im Ruhrgebiet nicht nur von der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl her rührte, sondern auch aus dem THTR-Hamm stammte.

Diese und weitere Pannen sowie allgemeine Sicherheitsbedenken führten schon 1989 – nach nur 423 Volllast-Betriebstagen – zur Abschaltung des Hochtemperaturreaktors. 1991 wurde der 180 Meter hohe Kühlturm gesprengt. Von 1993 bis 1995 wurden die restlichen Brennelemente ins unweit entfernte atomare Zwischenlager Ahaus gebracht. Zwei Jahre später – 1997 – wurde der Pannenreaktor eingemottet, was jedoch weiterhin zu erheblichen Kosten führt. Der stillgelegte Reaktor kostet den Steuerzahler jährlich etwa 5,6 Millionen Euro – der heute für den Reaktor verantwortliche Energiekonzern RWE gibt nur ein paar Hunderttausend Euro im Jahr für den Stilllegungsbetrieb dazu.

Der Rückbau wird nach optimistischen Schätzungen fast eine Milliarde Euro kosten. Noch muss die Radioaktivität im kurzlebigen Reaktor allerdings abklingen – frühestens 2027 kann der Meiler und somit auch die rund 390 Tonnen verstrahlten Bauteile abgerissen werden. Auch 1,6 Kilogramm Plutonium müssen dann entsorgt werden.

Die 4.000 gesammelten Unterschriften übergab Horst Blume gemeinsam mit weiteren Atomkraftgegnern im Juli 2008 einem Sprecher des Bundesumweltministeriums in Berlin.

Anschließend diskutierten die Atomkraftgegner über eine Stunde lang mit Sprechern des Umweltministeriums und des Ministeriums für Strahlenschutz. Der Ausgang des Gesprächs war ernüchternd: zwar begrüßten die Ministerien das Engagement der Atomkraftgegner, eine Leukämiestudie rund um den Reaktor werde es dennoch nicht geben – Der THTR sei nur ein Prototyp und kurze Zeit in Betrieb gewesen, argumentierte der Sprecher des Bundesumweltministeriums.

Das sich das Ministerium vor der Erstellung einer solchen Studie sträubt wundert Horst Blume nicht: „Der störanfällige Forschungsreaktor wurde damals massiv von der Regierung gefördert, heute wollen sich diese Leute nicht mehr dafür verantworten“. Zudem handele es sich beim THTR um ein Exportprodukt. Südafrika wollte einen solchen Reaktor mit deutscher Hilfe bauen und dann selbst exportieren. Die fortgeschrittenen Planungen wurden wegen der Finanzkrise vorerst eingestellt.

Eine Krebsstudie rund um den Reaktor – wie sie 2007 schon an allen deutschen Atomkraftwerksstandorten fertig gestellt wurde – hätte das Exportprojekt ebenfalls zum scheitern bringen können. „Für die Zukunft des Atomexports wurde auf eine zwingend notwendige unabhängige Untersuchung verzichtet“, fasst es Horst Blume zusammen.

afrika

Südafrika: die politische Landschaft nach den Wahlen

Dr. Günter Pabst – Mit einer europäisch geprägten Sicht tut man sich schwer, die politische Situation in Südafrika zu verstehen. Wer kann schon wirklich nachvollziehen, dass der African National Congress (ANC) immer wieder zwischen 60% und 70% der Stimmen einfährt, obwohl die Leistungsbilanz eher dürftig ist?

Das Straßennetz verfällt, die Energie-Versorgung ist nicht mehr gesichert, die Kriminalität nimmt immer gewalttätigere Züge an, die staatliche Gesundheitsversorgung befindet sich in einer Dauerkrise, der Kampf gegen Korruption findet nur in Sonntagsreden statt und immer noch leben große Teile der schwarzen Bevölkerung in erbärmlicher Armut. So ist der Zustand des Landes 15 Jahre nach dem Ende der Apartheid, trotz eines gesunden wirtschaftlichen Wachstums.

Die politische Verantwortung lässt sich leicht zuordnen. Es gibt seit 1994 mit dem ANC die alles dominierende Kraft, die sich in allen Winkeln des Staates festgesetzt hat. Südafrika ist faktisch eine Ein-Parteien-Demokratie; nur das Western Cape hat den totalen Zugriff des ANC auf die Macht in Südafrika verhindert. Aber in einem zentralistisch ausgerichteten Staat kann auf Provinz- und Kommunal-Ebene wenig Gegengewicht ausgeübt werden.

Und auch eine nun gestärkte Opposition in der National Assembly wird nicht verhindern können, dass der ANC seine politischen Vorstellungen im Parlament einfach durchwinken lassen wird. Der ANC ist eine Kader-Partei, die von den Mandatsträgern blinden Gehorsam erwartet. Wer ein Mandat erhält, bestimmt der ANC. Folglich entscheidet auch der ANC, wann das Mandat endet. Abweichler werden diszipliniert und notfalls auch des Feldes verwiesen. Bei Parlamentariern hat dies den automatischen Verlust des Mandats zur Folge.

Stellt sich die Frage, wie in einem solchen Szenario eine regierungsfähige Alternative heranwachsen kann. An Parteien mit unterschiedlichsten Programmen hat es bei allen bisherigen Wahlen nicht gemangelt; auch dieses Mal sind wieder insgesamt 26 landesweit angetreten und Dutzende mehr in den Provinzen. Sie werden aber nicht gewählt; die meisten haben noch nicht einmal einen Kandidaten durchgebracht (bei 400 Abgeordneten in der National Assembly sind 0,25% für einen Sitz erforderlich).

Die Vielzahl von Parteien hat es also nicht vermocht, den faktischen Ein-Parteien-Staat zu verhindern. Das wird dann wohl nur gelingen, wenn diejenigen Oppositionsparteien, die sich jetzt – auf niedrigem Niveau – etabliert haben, in das ANC-Klientel eindringen können. Praktisch kann dies auf absehbare Zeit nur der Democratic Alliance (DA) und dem Congress of the People (COPE) gelingen; die Inkatha Freedom Party (IFP) und das United Democratic Movement (UDM), einst Hoffnungsträger für eine multi-rassische Alternative zum ANC, werden so etwas nicht mehr schaffen können.

Die DA, ausgestattet mit einer absoluten Mehrheit im Western Cape und mit landesweiten 16,66%, hat sicher die Manpower und die Plattformen, sich weiter zu profilieren. Man wird Helen Zille und ihrer Mannschaft zutrauen können, auch weitere Anhänger in der scharzen Bevölkerung zu gewinnen. Dem sind aber Grenzen gesetzt. Basis der DA ist die weisse Bevölkerung. Die ist auf unter 5 Millionen geschrumpft in einem Land mit 49 Millionen Menschen. Aus diesem vergleichsweise kleinen Reservoir kommen die Wähler und die Geldgeber der DA; hier liegen ihre intellektuellen Ressourcen.

Diese Basis kann die DA nicht aufs Spiel setzen. Ein Durchbruch zu breiterer Unterstützung in der schwarzen Bevölkerungsmehrheit könnte sich von daher als kontraproduktiv erweisen. Die DA wird also auf absehbare Zeit eine “weisse Partei” bleiben. Das tiefere Eindringen in schwarze Wählerschichten ist aber auch aus einem ganz anderen Grund nicht zu erwarten, und der hat mit Demografie und Geschichte zu tun. Es waren nun mal die Weissen, die Afrika kolonisiert hatten; Apartheid wurde das in Südafrika genannt.

Es war die Kolonialisierung durch Europäer, die Schwarzafrika bis Mitte des letzten Jahrhunderts geprägt hatte und bis heute Denken, Fühlen und Handeln bestimmt. Nach und nach haben die Kolonialmächte ihren Kolonien die Unabhängigkeit gegeben – und dann das Land verlassen. Nicht so aber in Südafika. Die Kolonialisierer sind geblieben, weil sie von Anfang an das Kap zu ihrer Heimat machen wollten. Sie haben nach langem Befreiungskampf die Macht aus den Händen gegeben, weil dies unvermeidlich geworden war. Hierzu hatte der internationale Druck beigetragen, vor allem aber waren es die Aktivitäten der schwarzen Untergrundbewegung.

So ist das Ende der Apartheid untrennbar mit dem ANC verbunden. Die Weissen sind aber nicht nur weiterhin im Land. Sie sind nach wie vor wirtschaftlich mächtig. Und da wirtschaftliche Macht immer auch das Potenzial zu politischer Macht beinhaltet, wird ein Schwarzer nicht so schnell einer “weissen” Partei folgen. In Gegenteil: nur ein starker ANC wird sich kolonialistischen Tendenzen erfolgreich entgegensetzen können; der Erfolg in der Vergangenheit ist hierfür ein ausreichender Beleg. Dies ist das historisch bedingte Dilemma der DA.

Bleibt daher realistischerweise eigentlich nur COPE als Kandidat für eine Machtablösung. Das Führungsduo der Partei, Mosiuoa Lekotha und Mbhazima Shilowa, sind ehemalige hochrangige Mandatsträger des ANC. Sie haben also den “Stallgeruch” der Befreiungsbewegung. Immerhin hat COPE aus dem Stand am 22. April 7,42% der Stimmen geholt. Die junge Partei wird mit 29 Abgeordneten in der National Assembly einziehen und ist in allen Provinzparlamenten vertreten.

Die politische Bühne ist also da, um sich in den nächsten Jahren in den Augen der Öffentlichkeit profilieren zu können. Für COPE wird es mehrere Zielrichtungen für eine Expansion geben. Man wird versuchen, sich den schwarzen Anhängern der kleinen Parteien IFP, UDM, UCDP, ACDP und anderen Splittergruppen als einzig realistische Alternative zum ANC zu präsentieren. Das wird nicht ganz einfach werden, weil IFP, UDM und UCDP starke regionale Wurzeln in den Provinzen KwaZulu-Natal, Eastern Cape bzw North West haben.

Aussichtsreicher ist da schon der Versuch, weiter in die Anhängerschaft des ANC einzubrechen. Das wird wesentlich davon abhängen, wie die Leistungsbianz der Zuma-Regierung ausfällt. In den Jahren 16 bis 20 nach Apartheid wird COPE darauf bauen können, dass eine Menge immer noch Unzufriedener und Enttäuschter bereit sein werden, dem ANC den Laufpass zu geben. Eine weitere Zielrichtung werden die vielen Millionen Erstwähler im Jahre 2014 sein, die Apartheid nur noch als Geschichte kennen. Da wird der ANC nicht mehr den hohen Stellenwert als ehemalige Befreiungsbewegung haben. Und schliesslich wird sich COPE bemühen, der DA Anhänger abzujagen.

Die Coloureds im Western Cape sind die leichteste Beute. Für einen beträchtlichen Teil von ihnen ist vor allem wichtig, ein effektives Gegengewicht zum ANC zu haben. Sie wollen nicht schon wieder marginalisiert werden, dieses Mal von der schwarzen Mehrheit nach Jahrzehnten weisser Dominanz. Die wirklich zentrale Herausforderung für COPE wird jedoch sein, Weisse davon zu überzeugen, dass nur die Bündelung oppositioneller Kräfte unter einem Dach eine Chance hat, den ANC bei den nächsten Wahlen aus der Regierung zu drängen.

Und dieses Dach kann eigentlich nur COPE sein. Denn mehrheitsfähig ist eine Partei in Südafrika nur, wenn sie in der schwarzen Bevölkerung verwurzelt ist. Ein weiter Weg – Politik in Südafrika wird auch weiterhin interessant bleiben.

linkDieser Artikel wurde durch Capetown-online ermöglicht

linkDr. Günter Pabst hat in den letzten Jahren zu verschiedenen rechtlichen, steuerlichen, wirtschaftlichen und politischen Themen in Fachzeitschriften und Magazinen Beiträge veröffentlicht. Mehrfach wurde er eingeladen, vor Wirtschaftsdelegationen in Südafrika und auf Seminaren und Workshops in Deutschland Vorträge zu diversen Südafrika-Themen zu halten. Dr. Papst ist Rechtsanwalt, seine Hompage finden sie unter Pabst & Pabst Consulting.

kriminalitaet

BayernLB-Tochter Hypo Alpe, Privatdetektiv Guggenbichler und ein nachwirkender Skandal

Dr. Alexander von Paleske – 1.05. 2009 — Ein Schweizer Privatdetektiv namens Dietmar Guggenbichler hat Anzeige gegen den Wahlkampfleiter der austrischen Partei BZÖ, Stefan Petzner erstattet.
Ueber diesen Guggenbichler hatten wir bereits in unserem umfangreichen Hypo-Alpe-(Skandalpe) Artikel berichtet.

Die Bank Hypo Alpe Adria zahlte im Jahre 2006 eine anständige Summe an den Privatdetektiv Guggenbichler, der von Gegnern Haiders aus seiner ehemaligen Partei, der FPÖ, im Jahre 2006 angeheuert worden war, um Haiders neue Partei, die BZÖ, zu bespitzeln.
Später sollte der Auftrag erweitert und ausgedehnt werden auch auf den intimen Bereich des Herrn Haider. Guggenbichler lehnte ab, wechselte die Seiten und berichtete haarklein dem mittlerweile verstorbenen Haider und seiner Mannschaft über seinen bisherigen Auftrag und Auftraggeber.

So etwas schreit doch geradezu nach einer Belohnung.

.Auf Anweisung Haiders wurde ihm offenbar ein „Kredit“ in Höhe von 150.000 Euro von der Hypo-Alpe gewährt. Der damalige Chef Kulterer, mittlerweile wegen Bilanzfälschung rechtskräftig verurteilt, nahm die Auszahlung angeblich persönlich vor.

Als „Sicherheitsleistung“ diente ein von Haider für Guggenbichler in Aussicht gestellter Job, nämlich als Sicherheitsbeauftragter für die Haider-Partei BZÖ.
Aber davon will die BZÖ heuer nichts mehr wissen, also klagt Guggenbichler nun.

Uns könnte die Geschichte völlig kalt lassen, abgehakt als einer der vielen kleineren und mittleren Skandale im Zusammenhang mit der Bayern-LB-Tochter Hypo-Alpe-Adria Bank.

Aber der Herr Guggenbichler hat eine interessante Vergangenheit, die uns noch einmal zurückführt in den Wiener Skandal-Sumpf der Kreisky-SPÖ, also in das Wien der 70er und 80er Jahre. Die uns weiter bekanntmacht mit einem Verbrecher namens Udo Proksch. Die uns in seinen halbseidenen Club in Wien, genannt Club 45, führt, wo Politiker vor allem der SPÖ rauschende Parties feierten, wo ebenfalls Agenten aller Herren Länder aber auch Mitglieder der Unterwelt gern willkommene Gäste waren. Dann zu einem Schiffsuntergang nach einer Explosion im Indischen Ozean, der MS Lucona, und einem versuchten Versicherungsbetrug von gigantischen Ausmassen, als „Lucona-Skandal“ in die Annalen der Geschichte eingegangen.

Dieser Skandal hat Auswirkungen auf die austrische Politikszene bis auf den heutigen Tag.

Das Hochkommen rechtsradikaler Persönlichkeiten wie des Bewunderers hitlerscher Arbeitsmarktspolitik, gemeint ist Jörg Haider, wäre ohne diesen Skandal wohl schwer denkbar gewesen. Daher ein Blick zurück quasi eine Art Zeitläufte. Und darin spielt der Herr Guggenbichler eine wichtige Rolle

Ein Schiff wird nicht mehr kommen
Im Januar 1977 befindet sich das Frachtschiff MS Lucona im Indischen Ozean auf dem Weg nach Hongkong. Das Schiff gehört einer holländischen Reederei und fährt unter panamesischer Flagge. An Bord befindet sich angeblich eine Uranerzaufbereitungsanlage und ein Ionenimplantationsgerät zur Herstellung von Halbleitern.

Gechartert worden war das Schiff von Udo Proksch und die Ladung ist versichert: Für 15,4 Millionen Euro. Im Jahre 1977 eine gewaltige Summe.

An Bord befindet sich aber auch eine Sprengladung mit einer Sprengkraft von 500 kg Dynamit.

Am 23.1.1977 nachmittags wird die Sprengladung gezündet, ob durch Zeitzünder oder über Funksignal ist bis heute nicht geklärt. Innerhalb von wenigen Minuten sinkt das Schiff, 150 Seemeilen von den Malediven entfernt.

6 Mitglieder der Besatzung sterben, 6 überleben, zum Teil schwerverletzt und werden von einem türkischen Tanker aus dem Meer gefischt.
.
Ein Mann namens Udo Proksch
Dieser Udo Proksch, im Jahre 1934 in Rostock geboren, Sohn von gestandenen Nazis, die ihn auch auf ein SS-Internat schickten, hatte es geschafft, in Wien in höchste austrische Politikerkreise vorzudringen und einen Club zu gründen, in welchem es nicht nur rauschende halbseidene Parties gab, sondern wo er es geschickt verstand die Abenteuerlust und den Geltungsdrang der SPÖ-Granden zu bedienen.
Der damalige Aussenminister Gratz nannte ihn „mein Freund“ und Verteidigungsminister von Luetgendorf lud Proksch und seine Freunde vom Club 45 zum Schiessen und Sprengen zum austrischen Bundesheer ein.

Gleichzeitig war Club 45 ein Tummelplatz für verschiedene Geheimdienste, von der DDR-Stasi über den KGB bis zur CIA.

Sicherlich hatte auch der BND seine Mannen vor Ort.

Angetrunkenen oder betrunkenen Politikern kann man eben schon so manches kleinere oder grössere Geheimnis entlocken

Wien war zur Zeit des kalten Kriegs sozusagen das Drehkreuz für Agenten aus Ost und West , ausserdem haben dort internationale Organisationen ihr Hauptquartier, wie die OPEC und die internationale Atomenergiebehörde IAEA.
Auch der von uns dargestellte Transport von Massenvernichtungswaffen in den Iran wurde über Wien abgewickelt.
Aber nicht nur zur Wiener SPÖ- Kamarilla hatte dieses Faktotum Proksch beste Kontakte, sondern auch zu dem von der RAF 1989 ermordeten Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Alfred Herrhausen. Beide verband eine lange Freundschaft. Und als Proksch ein Waffengeschäft über zwei Kriegsschiffe mit einem asiatischen Staat einfädeln wollte, da stellte Alfred Herrhausen den Kontakt für Proksch zur Bremer Vulkan-Werft her.
Aber Proksch wollte nicht nur das, sondern auch richtig reich werden, durch einen Riesenbetrug, genauer: durch Versicherungsbetrug. Und damit sind wir wieder bei der Lucona angekommen.

Mord aus Raffgier im Indischen Ozean
Die Schiffsladung an Bord war natürlich nicht das, was sich in den Frachtpapieren fand. Vielmehr handelte es sich um Schrott.
Dieser Schrott war in Container verpackt in Chioggia/Italien aufgeladen worden. Aber auch einige Container einer DDR-Stasi- Firma wurden zugeladen. Inhalt: unbekannt.
Als Adressat für den Schrott war ein Strohmann in Hongkong angegeben.
Proksch hatte keine Zeit für buchhalterischen Kleinkram, wie Fälschung der Frachtpapiere etc. Dies besorgte der Spross einer berühmten Autobauerfamilie namens Hans-Peter Daimler, mit dem Proksch seit Jahren zusammenarbeitete, was immer man darunter verstehen mag.

Am 23. Januar 1977 trat der „Versicherungsfall“ mit den Untergang der Lucona ein.

Proksch rieb sich die Hände, jetzt konnte also das Geld fliessen, viel Geld . Von der Versicherung.
Aber die Versicherung, die österreichische Bundesländerversicherung, weigerte sich, auf Druck des britischen Rückversicherers, die Versicherungssumme auszuzahlen, weil sie den Wert der Ladung anzweifelte.

Also klagte Proksch gegen die Versicherung auf Auszahlung.
Die Versicherung engagierte daraufhin im Jahre 1983 nun den bereits erwähnten Privatdetektiv Guggenbichler, der in mühsamer Kleinarbeit herausfand, dass es sich hier in der Tat um einen gigantischen versuchten Versicherungsbetrug handelte.

Und mehr noch: Jetzt stellte sich heraus, dass es sich nicht nur um versuchten Versicherungsbetrug handelte, sondern um eiskalten Mord an 6 Mitgliedern der Besatzung der Lucona, dazu schwere Körperverletzung an den überlebenden Besatzungsmitgliedern und Herbeiführung einer Explosion.

Ein vielfacher Mord und seine Vertuschung
Unter normalen Umständen würde jetzt die Ermittlungsarbeit beginnen. Sammlung der Indizien, Vernehmung der Zeugen.
Nicht so in Wien. Dort herrschten damals keine normalen Verhältnisse. Wozu hat man denn seine Kontakte zu höchsten Politikerkreisen.

Also beginnt jetzt der nächste Teil des Dramas, der schliesslich das politische Leben in Wien vergiften und den Weg für Politiker a la Haider ebnen sollte. Die Rede ist von der Vertuschung, Falschaussagen, Behinderung der Justiz und einer Ehrenerklärung Bruno Kreiskys für den Gangster Proksch.

Dank der Aktivitäten der Freunde Proksch kam es erst 1985 zum wirklichen Beginn der strafrechtlichen Aufarbeitung. Proksch und sein „Mitarbeiter“ Daimler wurden verhaftet, aber bereits nach 14 Tagen dank der guten Kontakte und auf Intervention des austrischen Innenministers Karl Blecha und des Aussenministers wieder freigelassen.

Rechnung ohne den Wirt
Aber Proksch hatte die Rechnung ohne den Wirt gemacht: Ein Journalist namens Hans Pretterebner machte sich auf die Fährte, trotz der massiven Drohungen, die er erhielt und brachte – da kein Verlag das Buch herausbringen wollte – im Selbstverlag 1987 sein Buch heraus „Der Fall Lucona“, in welchem er die ganzen Machenschaften aufdeckte. Dabei konnte er sich gerade auch auf die Recherchen des Journalisten und Wochenpresse – Inlandschefs Gerald Freihofner stützen.

Das Buch schlug wie eine Bombe ein. Der österreichische Nationalrat befasste sich mit dem Thema. 16 hochrangige Politiker und Spitzenbeamte mussten ihre Sessel räumen, wurden ausserdem angeklagt und verurteilt. Ein Dutzend kam unter ungeklärten Umständen ums Leben. Der Verteidigungsminister Luetgendorf erschoss sich.

Proksch ergriff die Flucht , unterzog sich einer Gesichtsoperation auf den Philippinen, um nicht erkannt zu werden und wurde dann doch im Oktober 1989 verhaftet und im Jahre 1991 in Wien vor Gericht gestellt.

Ein Schwurgerichtsprozess in Wien
Klar, dass so ein Mann nicht gesteht.
Er behauptete frech bzw. liess über seine Verteidiger vortragen, die Lucona sei gar nicht gesunken, selbst wenn sie gesunken sei, dann sei sie mit einem U-Boot zusammengestossen später behauptete er gar, eine Treibmine müsse die Explosion ausgelöst haben.

Dem Vorsitzenden Richter im Wiener Strafprozess, Hans-Christian Leiningen , platzte der Kragen, er machte sich auf zu den Malediven und beauftragte dann ein US- Spezialunternehmen, die Lucona zu finden.

Und was kaum jemand für möglich gehalten hatte, das Wrack der Lucona wurde in 4000 Meter Tiefe geortet, Spezialroboter machten etliche Aufnahmen, an Hand derer zweifelsfrei durch Experten nachgewiesen werden konnte, dass die Explosion nicht von aussen kam, sondern durch an Bord gebrachten Sprengstoff.
Das Aus für Proksch und sein Lügengebäude. Er wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt. Den Urteilsspruch quittierte er mit dem Ausruf „Heil Hitler “
.
Die Berufungsinstanz verschärfte das Urteil auf lebenslänglich, nachdem die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt hatte.

Im Jahre 2001 starb Proksch dann im Gefängnis, aber, anders als die Schiffsbesatzung der Lucona, eines natürlichen Todes.

Ein krimineller Spross einer berühmten Familie
Blieb die causa Daimler noch abzuhandeln.
Der hatte sich mittlerweile nach Deutschland abgesetzt und wurde im Jahre 1992 in Kiel vor Gericht gestellt. Das Verfahren dauerte sage und schreibe 5 Jahre und endete im Jahre 1997 nach 310 Sitzungstagen. Es wurde zum teuersten Strafprozess in der Geschichte des Bundeslandes Schleswig- Holstein.

Der Prozess endete, wie nicht anders zu erwarten war, mit einer Verurteilung des schwarzen Schafs aus der Autobauerfamilie wegen Behilfe zum mehrfachen Mord. 14 Jahre Haft gabs. Nach einer „Absprache“ zwischen Gericht und Verteidigung.

Warum so lange? Nach dem Strafprozess in Wien und der Verurteilung Udo Prokschs war doch eigentlich alles klar.

Die Verteidigung mit dem Rechtsanwalt Goecke aus Kiel gab sich alle Mühe die Anklage zu erschüttern – vergeblich.
Punkt für Punkt wies das Gericht die Fälschungen der Frachtdokumente nach, Aktenvermerk nach Aktenvermerk, Schreiben nach Schreiben.

Auch das Vorbringen der Verteidigung, Geheimdienste sollen massgeblich an der Vorbereitung und Ausführung des Anschlags beteiligt gewesen sein, wischte das Gericht nach einer Negativanfrage beim BND vom Tisch. Möglicherweise zu Unrecht.
Beteiligt ja, aber Proksch und Daimler seien nur Werkzeuge der Geheimdienste gewesen, so die Verteidigung..

Letzteres erscheint so gut wie ausgeschlossen. Mitbeteiligung und Mitwisserschaft der Geheimdienste: Durchaus möglich . Dann wäre aber immer noch Mittäterschaft Udo Prokschs anzunehmen, sie hätte insoweit an der Täterschaft Prokschs und der Beihilfe Daimlers nichts geändert.

Warum die Geheimdienste?
Geheimdienste lieben es, Menschen unter Druck zu setzen und damit an Infos heranzukommen. Und was ist da schöner, wenn man über eine Straftat Bescheid weiss, und damit drohen kann, diese Info gegebenenfalls an die Öffentlichkeit zu bringen.
Von daher nur allzu verständlich, wenn sie die Gelegenheit ergriffen hätten, ein Erpressungsmittel in der Hand zu haben, mit dem sie Proksch schön unter Druck setzen könnten, dieses Faktotum das mit Hinz und Kunz in der SPÖ auf Du und Du war. Und man kann ja durch Veröffentlichung des Skandals „bei Bedarf“ auch ein Land in eine politische Krise stürzen.

Hilfestellung war also sicherlich möglich bei der Auslösung der Explosion, denn auf einen einzigen Zeitzünder kann man sich bei einer solchen Sache ja wohl kaum verlassen. Also darf man vermuten, dass die Stasi mit ihren Containern noch für ein Back-up gesorgt hat, möglicherweise auch für eine Fernzündung über Kurzwelle. Handys und Satellitentelefone gab es damals noch nicht.

Ein alleiniges interesse der Geheimdienste an der Operation hätte man wohl nur dann vermuten können, wenn der geplante Empfänger der Uranerzaufbereitungsanlage zum Beispiel das Atomschmuggel-Netzwerk des Abdul Quadeer Khan aus Pakistan gewesen wäre, das bereits damals beobachtet wurde, wir berichteten darüber. Von einer Lieferung an dieses Netzwerk konnte aber zu keinem Zeitpunkt die Rede sein.
Also, die Geheimdienste als Mitwisser und Trittbrettfahrer, dafür gibt es einige Anhaltspunkte, an der Schuld der verurteilten Daimler und Proksch hätte das aber, wie gesagt absolut nichts geändert.

Epilog
Es gibt wenige Skandale, die eine Republik so in ihren Grundfesten erschüttern wie dieser.

Eine ganze Gruppe von Politikern hatte, unter Missachtung von Recht und Gesetz, zwei Verbrecher gedeckt, vor der Strafverfolgung geschützt und damit das Vertrauen in die Politiker insbesondere der SPÖ und den Rechtsstaat zutiefst erschüttert.

Das Hochkommen von Radikalpolitikern, die mit dem Versprechen antraten „aufzuräumen“, wie der populistische Rechtsaussen Haider , ist nur die bedauerliche Konsequenz.

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Wer hat beim HMK-Skandal der Sparkasse Singen-Radolfzell die Justiz im Würgegriff?

Erich Neumann, BCC Business Crime Control e. V. – Der Konstanzer Rechtsanwalt Dr. Martin Füllsack wurde durch den Autor überführt, dass er nachweislich seinem Mandanten die entscheidungserheblichen Erkenntnisse aus den Ermittlungsakten nach seiner Akteneinsicht unterschlagen und damit das Berufungsverfahren seines Mandanten, sowie dessen Schadenersatzansprüche förmlich “versiebt“ hat (BCC berichtete darüber in Folge I dieser Serie zum HMK-Skandal der Sparkasse Singen-Radolfzell).

Nachdem der Zwickauer Rechtsanwalt Rüdiger Pryssok im Interview die Flucht nach vorne antrat und die Karten aufdeckte, wodurch erkennbar wurde, dass auch er letztendlich hintergangen und getäuscht worden war, kommt nun der nächste Anwalt auf Grund eines aktuell laufenden Verfahren vor dem Oberlandesgericht München in den Focus der besondern Aufmerksamkeit.

Der heute 69-jährige Rechtsanwalt Klaus Dieter Haid aus Gailingen mit Sitz der Wirtschaftskanzlei Haid & Associates in Stuttgart, war der erste Mandatsträger einer späteren Riege von Rechtsanwälten zweier – als Kunden der HMK Firmengruppe – Drittgeschädigter.

Er vertrat den Kunden dessen Gelder von Bankangestellten unerlaubt zweckentfremdet wurden und einen weiteren Investor, der ein Ärztehaus mit der HMK erstellen wollte.

Rechtsanwalt Haid wohnte in unmittelbarer Nachbarschaft zum ehemaligen Bauunternehmer und HMK-Haupteigner Heribert G. Kempen, konnte sich so ohne großen Aufwand in dessen Büros aller notwendiger Akten bedienen.

Es bestand auch ein freundschaftlicher Kontakt zwischen den Familien, deren Kinder in den gleichen Kindergarten gingen.

Zunächst versuchte Rechtsanwalt Haid auf den stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Sparkasse Singen-Radolfzell und gleichzeitigen Oberbürgermeister der Stadt Radolfzell, Dr. Jörg Schmidt (SPD), einzuwirken, dass man die rechtswidrigen und veruntreuenden Geschäftsgebaren des Sparkassenmitarbeiters Tobias M. Heinzelmann (BCC berichtete auch hier in Folge III ausführlich) überprüfen sollte.

Als dies nicht fruchtete, wandte er sich fernmündlich direkt an die Sparkasse und wurde dabei vom Sparkassenmitarbeiter Heinzelmann – einem Standeskollegen, als bei der Rechtsanwaltskammer Tübingen zugelassenem Rechtsanwalt – nach eigenem Angaben aufgefordert “einem Ring gegen dem Unternehmer Kempen“ beizutreten.

Dieser Aufforderung zum strafrechtlich relevanten Parteienverrat – dazu von einem Organ der Rechtspflege – hätte bei dem als sehr erfahren geltenden und mit beträchtlicher Berufspraxis ausgestattetem Rechtsanwalt Haid – eigentlich jede erdenkliche Sorgfalt beim weiteren Handeln sowie ausgeprägtes Misstrauen erzeugen müssen. Doch weit gefehlt!

Vielmehr reichte er eine Schadenersatzklage beim Landgericht Konstanz mit einem Streitwert von knapp € 1 Mio. ein, bei der er weder einen Antrag nach § 142 ZPO – Anordnung zur Vorlage von Beweismitteln – hier die Kreditakten – stellte, noch sämtliche Verstöße gegen die zwingenden Formvorschriften des § 676 BGB ff (Überweisungsvertragsgesetz) seitens der Sparkasse monierte.

Es war schon auffallend, dass sich das Geldinstitut auf angeblich mündliche Überweisungsaufträge des Unternehmers berief, jedoch weder eine vertragliche Vereinbarung über Telefonbanking (fernmündliche Überweisungen mit Pass- und Codewort) getroffen war, noch dass anschließend binnen 48 Stunden die dann vorgeschriebene schriftliche Nachgenehmigung des (angeblichen) fernmündlichen Überweisungsauftrages vorlag.

Dies Alles vor den Hintergründen, dass es sich dabei um zwingend formale Voraussetzungen der Sparkassen eigenen AGB handelt, es bei den hier im Raum stehenden Veruntreuungen um hohe 6-stellige Beträge geht und in der jahrelangen Geschäftstätigkeit der HMK-Gruppe niemals fernmündliche Überweisungsaufträge erfolgten.

Diese Aufdeckung der Verstöße gegen gesetzlich zwingende Formvorschriften im Überweisungsverkehr und der Antrag (nach § 142 ZPO) auf Vorlage der Kreditakten, hätte – wie wir heute wissen – die wahrheitswidrigen Behauptungen der Sparkasse Singen-Radolfzell vor Gericht schon damals entlarvt. Das angerufene Gericht bezeichnete die Klageschrift des Rechtsanwaltes Haid später als unsubstantiiert und überwiegend unbegründet.

Zudem reichte er eine – vom Mandanten entworfene – Strafanzeige wegen Untreue gegen den beschuldigten Sparkassenmitarbeiter Tobias M. Heinzelmann bei der Staatsanwaltschaft Konstanz ein. Hierdurch ist unbestreitbar deutlich, dass auch er selbst einen begründeten Verdacht gegen Heinzelmann hegte.

Die auftragsgemäße persönliche Haftungsinanspruchnahme des Tobias M. Heinzelmann hingegen stellte er zunächst zurück, weil er angeblich den Ausgang des Ermittlungsverfahrens Az: 43 Js 17536 /03 bei der Staatsanwaltschaft Konstanz abwarten
wollte. Als dieses Verfahren eingestellt wurde, unternahm er Nichts – sondern ließ es einfach auf sich beruhen.

Das Pikante und Höhepunkt seiner Mandatsführung war, dass er im Oktober 2003 – also exakt nach dem Zeitpunkt der durchgeführten Hausdurchsuchung bei der Sparkasse Singen-Radolfzell – für die Mandanten plötzlich und unerwartet aus dem Mandat entlassen werden wollte! Er floh förmlich aus seiner Verantwortung. Die Frage, die sich dazu heute stellt: wusste er damals bereits, dass – obwohl vom gleichen Tage datierend – zwei inhaltlich unterschiedliche Vorstands- und Kreditbeschlüsse am 09. Oktober 2003 bei eben dieser Hausdurchsuchung beschlagnahmt und sichergestellt worden waren?

Wollte er, wie er später selbst einräumte, aus “kollegialer Hinsicht“ den Berufskollegen und Sparkassen-Mitarbeiter Heinzelmann schützen?

Warum aber verband er dann seine Intention – nicht gegen diesen vorgehen zu wollen – nicht wenigstens mit einem – erheblichste Schäden vermeidenden – Hinweis an seine Mandantschaft?

In einem Telefonat mit dem heutigen Rechtsanwalt des Geschädigten räumte er ausweislich einer vorliegenden Kopie der Telefonnotiz des Rechtsanwaltes Uwe Heims, Langen, u. A. im Originalzitat ein:
“… Aus kollegialer Hinsicht auf den Kollegen Heinzelmann habe er aber nicht anwaltlich auftreten wollen, zumal damals noch nicht so recht abzusehen war, was an den Vorwürfen eigentlich dran ist. …“

Hier setzte er offensichtlich seine kollegialen Hinsichten über die Interessen seines Auftraggebers und Mandanten! In Baden-Württemberg sagt man “däs het Gschmäckle“, um es noch freundlich zu umschreiben. Für den neutralen Beobachter stellt sich hier zumindest erstmals die konkrete Frage des vollzogenen Parteienverrates gegenüber dem Mandanten.

Er hatte mit seinen beiden Mandanten vereinbart, dass er ihnen seine entstehenden Honorarkosten, auf Grund der hohen Streitwerte und bereits erlittener Verluste stundet, bis diese entschädigt seien.

Plötzlich änderte er – Absprachewidrig – seine Meinung und bestand plötzlich auf sofortige Zahlung. Dazu versuchte er – ausweislich der Prozessakte Az: 15 U 4176/08 des Oberlandesgericht München – die gerichtliche Forderungsdurchsetzung gegen seine Mandanten zu erreichen, bei der er sogar – Standeswidrig – doppelte Gebühren in Rechnung stellte und gerichtlich einklagte. Dazu sagt der § 352 StGB (Strafgesetzbuch) zum Thema Gebührenerhebung:
“… Ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, welcher Gebühren oder andere Vergütungen für anwaltliche Verrichtungen zu seinem Vorteil zu erheben hat, wird, wenn er Gebühren oder Vergütungen erhebt, von denen er weiß, dass der zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringem Betrag schuldet, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. …“

So unmissverständlich lautet der Gesetzestext.

Ausweislich der vorliegenden Kopie der Telefonnotiz zwischen den Anwälten verlief die Diskussion ob tatsächlich zwei Mandate (Gebühren) abgerechnet werden dürfen, wie folgt:
“… Auf meinen (Rechtsanwalt Heims – Einfügung des Autors) Einwand, dass dann ja wohl auch keine Gebühr nach §118 I 1. BRAGO angefallen sein kann, sagt er, dann nennen sie die Gebühr halt anders, dann ist die angefallen für die Prüfung eines Klageanspruchs.

Eine solche Gebühr kennt die BRAGO allerdings nicht, lediglich eine für die Prüfung von Aussichten eines Rechtsmittels ist bekannt.

Auf meinem Hinweis, dass er dann höchstens eine Gebühr gem. § 20 BRAGO (maximal 200,00 €) abrechnen kann, dass sei ja wohl nicht richtig.

Auf die Frage, weshalb er ein Verfahren doppelt abgerechnet hätte, sagt er, es seien ja auch zwei Buchstaben, und das Gericht habe ein Verfahren nach der Klageerweiterung abgetrennt.
Ich entgegnete, dass mir ein Urteil vorliegt und dort alle Beklagten aufgeführt sind, es gibt nur ein Verfahren, ein Urteil und eine Gebühr. Hierauf sagt er, das Urteil kenne er nicht, er gehe weiter von zwei Verfahren aus. …“

Hier kann sich der Leser selbst ein Bild daraus machen, ob Rechtsanwalt Haid fahrlässig oder vorsätzlich zwei Gebühren bei Gericht geltend machte.

Die belastenden Ermittlungsakten wurden auf Antrag des Rechtsanwalts Uwe Heims, Langen aufgedeckt und Rechtsanwalt Haid reagierte darauf im Verfahren lediglich mit auffallend vielen Fristverlängerungsanträgen. Als er sich nun zu seinen, im Mandat ganz offensichtlichen gemachten Fehlern stellen sollte, liest sich seine Einlassung dazu ganz so, als ob er nicht sich selber, sondern vielmehr die Sparkasse Singen-Radolfzell verteidigen wolle. Auch dieses Verhalten nährt den Verdacht schützend für die Sparkasse zu agieren.

So versucht er sich mit der durchsichtigen Schutzbehauptung des angeblich verspäteten Vortrages zu retten, was an Hand der Aktenlage jedoch nicht fruchten kann.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat ausweislich der Ermittlungsakte am 01. August 2008 verfügt, dass Akteneinsicht gewährt wurde. Der geschädigte Mandant hatte folglich erstmalig am 08. August 2008 Kenntnis von den bislang unterdrückten Akten erlangt.

Diese unbestreitbar neuen und entscheidungserheblichen Erkenntnisse können grundsätzlich jederzeit – auch in einem Berufungsverfahren vor dem zuständigen Oberlandesgericht – in das Verfahren eingeführt werden, wenn nachgewiesen ist, dass eben diese Erkenntnisse auch neu und entscheidungserheblich sind – und genau dieses ist hier der Fall!

Erschreckend ist jedoch noch Weiteres: Rechtsanwalt Klaus Dieter Haid legt aus dem ehemaligen Strafverfahren gegen den Unternehmer Kempen stammende Akten als Beweismittel vor, zu welchem bereits seit geraumer Zeit ein Antrag auf Wiederaufnahme gestellt ist und auf die Verfahrensunbeteiligte – wozu Rechtsanwalt Haid explizit zählt – keinen Zugriff haben (dürfen). Das nächste Komplott also?!

Rechtsanwalt Haid ist auf jeden Fall unbestreitbar ein, am Verfahren Unbeteiligter, denn er hatte weder eine vertragliche noch sonstige geschäftliche Beziehung mit dem damalig angeklagten Unternehmer Kempen gehabt.

Bei der Durchsicht der, von Kanzlei Haid bei Gericht vorgelegten Akten fällt auf, dass Schriftstücke dabei sind, deren Kurzzeichen auf die Initialen des Rechtsanwaltes Dr. Jan-David Jansing und dessen Sekretärin Lohr aus der Kanzlei Voelker & Kollegen in Reutlingen hindeuten, in der Rechtsanwalt Dr. Linnebacher als Sozius und ständiger Vertreter der Sparkasse Singen-Radolfzell tätig ist. Vergleichbare andere Schriftsätze des Verfassers Dr. Jansing erhärten diese Verdachtsmomente.

Hier hat also – kein anderer Rückschluss ist jedenfalls möglich – Rechtsanwalt Haid ganz offensichtlich mit dem Gegner seines Mandanten paktiert, da der Ursprungsrechtstreit in Teilen beim Außensenat Freiburg des Oberlandesgericht Karlsruhe ruht und wieder aufgerufen wird. Das nennt man im Volksmund schlicht und einfach Parteienverrat!

Laut Einlassung des geschädigten Mandanten wird Rechtsanwalt Haid daher ein Verstoß gegen § 477 Abs. 5 StPO vorgeworfen, da er die Akten nicht von der Justiz – entsprechend deren Abwägung – erhalten hat, sondern sie sich (unerlaubt) über die Kanzlei des Prozessvertreters des prozessualen Gegners – hier der Sparkasse Singen-Radolfzell – besorgt hat.

Damit stellt sich aktuell und nach den – da frisch wieder aufgedeckt – nicht zu verleugnenden Unterlagen die Frage: hat also Rechtsanwalt Haid schon im Jahre 2003 mit der Gegenseite paktiert oder nur jetzt, nachdem und/oder weil er in persönliche Prozessnot gekommen ist? Im Zweifel geht es mit Zinsen um rund € 1 Mio. Schadenersatz, was den Lebensabend und Standart des betagten Rechtsanwaltes – insbesonders, wenn er nicht hoch genug Haftpflicht versichert ist – noch dramatisch verschlechtern kann.

Hinzu kommt, dass der geschädigte Mandant bei der Staatsanwaltschaft in München wegen des dringenden Tatverdachts der hier aufgeführten strafrechtlich relevanten Handlungen vor dem Landgericht Landshut und Oberlandesgericht München Strafanzeige erstattete.

Es ist somit der Dritte, nunmehr in kürzester Folge entlarvte Anwalt in diesem Skandal. Bzgl. der Kanzlei Völker & Kollegen und hier speziell Rechtsanwalt Dr. Linnebacher, stellt sich die Frage, weshalb sie unerlaubt fremde Akten versenden und wie sie überhaupt an diese Akten kommen. Wo ist die undichte Stelle in der regionalen badischen Justiz – die offensichtlich mit den Rechtsvertretern der Sparkasse Singen-Radolfzell gemeinsame Sache machte. Diese Verstrickungen sind einfach nicht mehr zu übersehen.

Rechtsanwaltskanzlei Voelker & Kollegen in Reutlingen bietet bis zu € 100.000 um Ausstrahlung von Filmmaterial eines renommierten TV Journalisten zu verhindern!

Rechtsanwalt Dr. Jan-David Jansing aus der Kanzlei Voelker & Kollegen ist in gleicher Angelegenheit ebenfalls aufgefallen: im Dezember 2008 war der mittlerweile im Vorruhestand lebende TV-Journalist Heinz Fassbender – ehemals WDR – mit einem Aufnahmeteam in diesem Skandal im Landkreis Konstanz zu Interviews unterwegs.

Im Zuge der Disposition der Drehtermine meldet er sich fernmündlich bei der Kanzlei Voelker & Kollegen in Reutlingen zwecks Interviewtermins bei Rechtsanwalt Dr. Bernd Linnebacher.

Dieser ließ sich jedoch nicht sprechen, weshalb Rechtsanwalt Dr. Jansing das Gespräch annahm. Dabei bot er Heinz Fassbender an, wenn dieser seine geplante Berichterstattung unterlassen bzw. aufgeben würde, dessen angefallene Recherchekosten bis zu einer Summe von T€ 100 seitens der Kanzlei auszugleichen.

Der Journalist verzichtete natürlich auf dieses “Kaufangebot“ und gab sein Recherchematerial auf Grund seiner andauernder Erkrankung kollegialiter an den Autor weiter.

Wir gehen diesem Teilaspekt alleine schon deshalb vertiefend nach, da Rechtsanwalt Dr. Jan-David Jansing in nachfolgenden exponierten Positionen:
2004 bis 2005 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kriminologie der Universität Tübingen von Prof. Dr. Kerner
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein
Prüfer an der juristischen Fakultät der Universität Leuven, Belgien
Kontaktstelle der European Law Students’ Association, Tübingen

ein herausgehobenes Organ der Rechtspflege ist und diesem an Abgründen wahrlich nicht armen Skandal nochmals eine ganz besondere Note gibt!

Wir bleiben am Thema weiter dran, allein schon weil sowohl Rechtsanwalt Haid, als auch Dr. Jansing, respektive die Kanzlei Voelker & Kollegen auf Anfrage jede Stellungnahme unterließen, bzw. Rechtsanwalt Haid diese sogar noch mit unsubstantiierter Aggressivität und persönlicher Diffamierung im Rahmen eines Termines am 29.April vor dem OLG München persönlich verweigerte.

Bilanzkosmetik“ bei Sparkasse Singen-Radolfzell auf breiter Front?!
sendenBeim Sparkassenskandal in Baden-Württemberg packt ein erster Rechtsanwalt aus!
sendenDer HMK Skandal, Betrügereien der SpK Singen-Radolfzell, oder einfach nur Betriebunfälle der Justiz?
sendenVon Staatsanwaltschaft Konstanz unterdrückte Ermittlungsakten erschüttern Politik und Justiz in Baden-Württemberg

sendenErich Neumann ist freier Journalist – Mitglied im DPV Deutscher Presse Verband e. V., Hamburg Landesbeauftragter Bayern BCC Business Crime Control e. V.,

SATIRE

Tratschundlaber

Sonja Wenger – Von lauem Sprachwitz zu monotoner Inhaltslosigkeit; von schnarchigen Wortspielen bis wahr gewordener Verbalhölle: Die Kioskauslage auf dem Jahrmarkt des Gesellschaftsmasochismus bietet die ganze Bandbreite. Als willkürlich ausgewählte Brüller des Monats für die Devise «Lebenszeitverschwendung» müssen diesmal das biedere Phantasieheftchen «Glückspost» und das pseudobesorgte Geiferblatt «InTouch» herhalten.

So erweisen sich diese Prototypen der Banalität, dieses Fressen für Textminimalisten, diese Musterfälle für erfolgreiche Gehirnwäsche als gut bestückte Goldgrube auf der Suche nach dem Unsäglichen – oder ganz im Slang von Jugend und «InTouch»: Als «echt total extrem» ergiebig.


Kylie Minogue hat den «totalen Durchblick»

Nun aber nicht, dass man glauben muss, kurze Texte erfordern weniger Arbeit! Im Gegenteil. In der Kürze liegt noch immer die Würze, und bei dem Zeug, das hier serviert wird, verbrennt sich noch die schärfste Zunge. Hut ab also, denn dies bei gewissermassen null Inhalt und noch weniger Relevanz hinzukriegen erfordert einen quasi «total grossen» Wortschatz.

Das fängt schon ganz weit vorne an, also genauer auf dem Titelbild: «Top-Model-Hölle – so brutal ist Heidis Show». Ketzerisch, wer Böses denkt, denn eigentlich ist nur irgendwo gerade eben wieder eine Schaufel umgefallen oder ein Nagel abgebrochen. Das klingt dann aber so: «Die Kandidatinnen stehen total unter Druck»; die Models «sind schon jetzt total fertig» und jedes Topmodel habe ein «total angesagtes Vorbild».

Dazwischen zur Auflockerung mal ne neue Wortschöpfung, wenn sich Victoria Beckham und Jennifer Lopez im «Zicken-Zoff» gegenseitig «bepöbeln» und sich einen «Beauty-Battle» liefern, von dem wohl nur die Redaktion weiss, was das ist. Aber dann natürlich gleich weiter, denn quasi abgestumpft sind eh schon alle, merkt also niemand, wenn es Seite um Seite geht: Rihanna «leidet total unter dem Fremdflirt» ihres Lovers; Halle Berry «steht total unter Stress», weil ihr Lover weiteren Nachwuchs will; oder Kylie Minogue hat mit ihrer Sonnenbrille den «totalen Durchblick».

Und kaum denkt man, dass vielleicht doch nicht alle Hirnzellen schon in einem katatonischen Zustand sind, steht auf der ersten Seite der glücksverheissenden Post auch noch: «Camilla in der Ehe-Hölle, wie einst Prinzessin Diana – und Charles schaut einfach weg.» Aus also. Vorbei. Der letzte Rest der grauen Masse schmilzt in der Hölle der Substanzlosigkeit, der gestrafte Leser fühlt sich so «nudelfertig» wie die Kandidaten in der Show «Hell’s Kitchen» des britischen Starkochs Gordon Ramsay, quasi «Kandidatenbraten», wie es adaptiert auf RTL heisst. Und wem das noch nicht heiss genug ist: Anna Nicole Smiths Leben – das war die, die aus Liebe geheiratet habe – soll nun in London als Oper aufgeführt werden

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Justizskandal Sachsen: „Kleine Anfrage“ im Sächsischen Landtag sorgt für Furore

Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Volker Külow, Fraktion Die LINKE. Thema: Unregelmäßigkeiten und Verdacht der Verhinderung von Aufklärungshandlungen gegenüber Journalisten

Am 24. Januar 1996 sendet das ZDF in „Kennzeichen D“ den Beitrag des freien, investigativen Journalisten Heinz Fassbender aus Köln, der nach intensiven Recherchen über den skandalösen Umgang von Angestellten der Leipziger Stadtverwaltung und offiziellen Beratern der Stadt mit Filetstücken des Immobilienfonds der Stadt berichtete. Der Beitrag findet insbesondere auch deshalb Beachtung, weil Heinz Fassbender und sein Team bei den Dreharbeiten zum dubiosen Immobilienerwerb eines leitenden LWB – Mitarbeiters tatsächlich angegriffen und erheblich verletzt wurden.

Nach Ausstrahlung des Beitrages überlässt Fassbender drei Ordner Recherchematerial dem LKA Sachsen auf dessen Bitten und im Glauben auf Weiterverfolgung seiner Rechercheergebnisse. Vom LKA Sachsen erfolgt nie wieder eine Rückmeldung. Seine wichtigste Informantin, Rechtspflegerin Beer vom Amtsgericht Leipzig, verschwindet 1996 spurlos und wird Jahre später ermordet aufgefunden.

Ende 2000 erhält Heinz Fassbender aus Sachsen Insidertipps zur Einschleusung von Kindern aus Tschechien, vor allem zu nichtregistrierten Kindern aus Sinti- und Roma – Familien. Ein Freund, Günther B, begleitet ihn auf seinen Recherchen nach Tschechien. In einem „Knabenbordell“ in Prag erhalten sie Hinweise auf eine Leipziger Kinderprostituierten-Szene, auch auf das Haus „Jasmin“ in Leipzig. Nach eigenen Angaben werden sie bei Pilsen in einen Hinterhalt gelockt und von vermutlich einheimischen sowie deutschen Männern in einem abseits liegenden Gebäude auf unbeschreiblich brutale und erniedrigende Weise über Stunden geschlagen, gequält und geradezu gefoltert.

Nachdem sämtliche Aufzeichnungen und Kameras zerstört sind, werden beide endlich freigelassen. Sie fliehen über die Grenze nach Bayern und werden von der dortigen Polizei, verletzt und völlig traumatisiert, in Krankenhäuser eingeliefert.

Sie befinden sich viele Monate in stationärer Behandlung von Neurologen und Psychologen. Bei beiden ist eine andauernde posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert. Die bayerische Polizei bittet beide Opfer, so ihre Angaben, um möglichst wenig Publizität des Vorgefallenen, da die Ermittlungen weit fortgeschritten seien.

In Tschechien soll es dann auch im Ergebnis der Vorfälle zu Festnahmen gekommen sein. Von ähnlichen Ergebnissen wurde aus Leipzig nichts bekannt.

Wieder erhält Herr Fassbender, diesmal 2005, Hinweise darauf, dass es, neben anderen Schleusungen, zur illegalen „Einfuhr“ von Kindern zum Zwecke der Prostitution im Raum Görlitz kommen soll. Überdies erhält er einen Hinweis, dass angeblich ein leitender Staatsanwalt in Bautzen eine starke und gewiss ungesetzliche Vorliebe für Kinder haben soll. Herr Fassbender selbst hat kein Verlangen, diese Sachen noch einmal selbst zu recherchieren und biete dieses brisante Thema einem Freund, Herrn Peter Hornstadt, an. Er hilft ihm bei einem Exposé und bei der Vorfinanzierung durch einen interessierten TV-Produzenten.

Herr Günther B unterstützt Herrn Hornstadt bei seinen Recherchen in Polen unmittelbar, da er dort über zahlreiche gute Kontakte verfügt. Er ist es auch, der Herrn Hornstadt am 19. August 2005 an einem vereinbarten Treffpunkt, in der Nähe von Weißwasser, bis zur Bewusstlosigkeit zusammengeschlagen, schwer verletzt und völlig verstört auffindet und ins Krankenhaus bringt. Im Ergebnis dessen ermittelt das LKA Sachsen, geleitet durch die StA Görlitz (Staatsanwalt Sebastian Matthieu) gegen Herrn Hornstadt wegen vermeintlichen Versicherungsbetruges und gegen die Herren Fassbender und B. wegen Beihilfe dazu.

Als Fassbender die StA Görlitz, die 2005/2006 von Staatsanwalt Norbert Röger geleitet wird, darauf hinweist, dass doch eigentlich gegen den Bautzener Staatsanwalt, den er längst namhaft gemacht hatte, ermittelt werden müsste und nachfragt, ob er auch wieder in den „Sachsen-Sumpf“ geraten sei, wird er als „Trittbrett-Fahrer“ abgetan.

Fragen an die Staatsregierung:
1. Trifft es zu, dass vor dem geschilderten Hintergrund durch das LKA Sachsen, Außenstelle Görlitz, ausschließlich gegen den Geschädigten investigativen Journalisten Herrn Peter H., der nach wie vor unter schwersten posttraumatischen Belastungsstörungen leidet, wegen Betruges unter Az. 100 Js 5844/07 ermittelt wird?

2. Wenn nein, gibt es unter Umständen auch Ermittlungsansätze wegen versuchten Mordes gegen die Unbekannten, die Herrn Peter H. zusammengeschlagen haben?

3. Gehen StA Görlitz sowie das LKA weiterhin davon aus, das sich Herr Peter H. lebensgefährliche Verletzungen selbst beibrachte oder beibringen ließ und worauf begründet sich diese Vermutung?

4. Aus dem Umfeld des beschuldigten Journalisten ist der Name eines Bautzener Staatsanwaltes bekannt geworden, der selbst Straftaten in der recherchierten Szene verantwortet haben soll. In diesem Zusammenhang wurden Zeugen durch das Amtsgericht Bergisch-Gladbach in Amtshilfe für die StA Görlitz vernommen (Az: 40 Gs-200 AR 180/08-67/08).

Auf Nachfrage soll die StA Görlitz mitgeteilt haben, dass die Ermittlungsakte „auf dem Postwege verschwunden sei“. Existiert das benannte Ermittlungsverfahren und trifft es zu, dass die Verfahrensakte verloren gegangen ist?

Weitere Fragen zu Themenkomplex Ex-OStA. Hartmut Sch:
Wie erklären sich die Verantwortlichen aus den Justizbehörden, dass die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Görlitz 40 Gs-200 AR 180/08-67/08 auf dem „Amtswege“ zum Amtsgericht Bergisch Gladbach im Zuge einer Amtshilfe zwecks richterlicher Vernehmung von Zeugen verloren gegangen sein soll?

Handelt es sich bei den „Vor- Ermittlungen“ um den Vorwurf des Kindesmissbrauchs eines ehemaligen Oberstaatsanwaltes aus Bautzen?

Sind die Aussagen der Missbrauchsopfer ebenfalls verschwunden? Sind Sicherheitskopien angefertigt worden, um erneute Vernehmungen der vermutlichen Missbrauchsopfer zu vermeiden? Wenn nein – warum nicht?

Haben sich Zeugen bei der Justiz darüber beklagt, dass sie nicht ernst genommen werden und sich durch die Justizbehörden und deren Ermittler bedroht fühlen? Wenn ja – warum?

Haben Zeugen die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Görlitz verweigert und das Justizministerium gebeten, die Ermittlungen einer anderen Staatsanwaltschaft in einem anderen Bundesland zu übertragen? Wenn ja – warum?

Ist der Antrag eines Zeugen zur Aufnahme in ein Zeugenschutzprogramm entschieden worden? Wenn nein – warum nicht?

Wann ist der vermutliche Kindesmissbrauch den Justizbehörden durch Journalisten bekannt gemacht worden? Warum werden erst jetzt die sogenannten „Vor-Ermittlungen“ durchgeführt?

Haben Zeugen und Journalisten dem LKA – Görlitz und der Staatsanwaltschaft in Görlitz Angebote unterbreitet, bei den Recherchen zu einem Kinderschänderring in Sachsen und im osteuropäischen Ausland behilflich zu sein? Warum ist auf dieses Angebot nicht zurückgegriffen worden?

Hat ein Journalist u.a. im Zusammenhang mit den Vorwürfen zum Kindesmissbrauch vor Ort recherchiert und wurde daraufhin in Weißwasser Opfer einer Gewalttat? Warum sind diese mehrfach geäußerten Hinweise bis heute nicht Gegenstand von Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft geworden?

Warum hat die Staatsanwaltschaft Görlitz einen im Leipziger Immobiliensumpf recherchierenden TV-Journalisten, der ebenfalls dort Opfer einer Gewalttat wurde und sich auch bei den Recherchen des Gewaltopfers aus Weiswasser engagiert hat, schriftlich als „Trittbrettfahrer“ des „Sachsensumpfes“ bezeichnet?

Wollte man ihn für seine Hinweise zu den Recherchen des Kollegen unglaubwürdig machen?

Wurde das Opfer zum Täter gemacht? Wenn ja – warum?

Warum werden die sog. „Vorermittlungen“ trotz jahrelang vorliegender Hinweise gegen den Ex-Oberstaatsanwalt erst jetzt durchgeführt? Vereitelt die sächsische Justiz prinzipiell Ermittlungen gegen sich selbst?

Werden durch derartige Ermittlungen der Führungsanspruch und die Vorbildfunktion als Personen der Rechtspflege in Frage gestellt?

Hat man Angst vor den Konsequenzen?

Will man aus ermittlungshygienischen und moralischen Gründen dieses Thema, das auch Personen der Rechtspflege betrifft, nicht öffentlich hinterfragen lassen?

Hat sich in diesem Zusammenhang der ehemalige Staatsanwalt aus Görlitz, Alexander Vahl in Leipzig erschossen?

Wird aus diesem Grunde der Name des Amtsrichters aus Löbau, der Kinderpornos in seinen Besitz hatte, vorsätzlich verschwiegen?

Hat dieser Richter in seiner „Amtszeit“ Menschen wegen Kindesmissbrauchs verurteilt?

Gegen wie viel Personen aus der Justiz und Polizei wird wegen Kinderpornobesitz und Kindesmissbrauchs in Sachsen ermittelt. Wie viele sind bisher verurteilt worden?

Weitere Fragen zum Themenkomplex Skandalermittlungen gegen Journalisten:
Im Ermittlungsverfahren 100 Js 5844/07 bei der Staatsanwaltschaft Görlitz wird seit 2005 gegen Journalisten ermittelt, die im Themenbereich Menschenschleusung und Kindesmissbrauch im Grenzgebiet zu Görlitz recherchiert haben. Ein Journalist wurde nach einem Überfall in Weißwasser schwer verletzt. Die StA – Görlitz sagt, der Verletzte sei kein Journalist. Wie wird das begründet?

Hat sich der Journalist die lebensgefährlichen Verletzungen selbst beigebracht, oder sind sie durch Auftragnehmer aus der polnischen Mafia organisiert worden?

Ist dieses Ermittlungsverfahren inzwischen eingestellt worden?

Warum wurde die Glaubwürdigkeit der osteuropäischen Zeugen anhand einfachster Ermittlungen nicht überprüft?

Sind Maßnahmen wegen falscher Anschuldigung eingeleitet worden?

Kollegen des überfallenen Journalisten sollen im Schmuggelgeschäft und beim professionellen Autodiebstahl mitgewirkt haben. Konnten diese Aussagen einer polnischen Zeugin zu einer Anklage führen? Wenn nein – warum nicht?

Durfte die Zeugin mit Familie nachdem sie ihre Aussage gemacht hatte in der Bundesrepublik mit Sozialunterstützung der Solidargemeinschaft verbleiben? Wenn ja – warum?

Ist im Gegenzug ein bestehender Haftbefehl gegen die Zeugin aufgehoben worden? Wenn ja – warum?

Wie viel hat die Zeugin bisher an Zuwendungen erhalten?

Wird die Zeugin vom LKA – Görlitz noch in anderen Ermittlungs- und Strafverfahren eingesetzt? Hat das LKA – Görlitz das Vorleben der Zeugin untersucht? Zu welchem Ergebnis ist man gekommen?

Fragen Zum Komplex- LKA Beamter nimmt Ehefrau eines Entlassungszeugen und kriminalisiert den Zeugen nachdem er sich beim Innenminister von Sachsen beschwert hat.
Musste ein LKA – Beamter aus Görlitz zunächst von diesem Ermittlungsfall suspendiert und später aus dem LKA in eine andere Dienststelle versetzt werden? Wenn ja – warum?

Lebte dieser Ermittlungsbeamte mit der Ehefrau eines Entlastungszeugen aus dem Bergischen – Land in Görlitz zusammen?

Hat dieser Beamte mehrmalige stundenlange Vernehmungen im Hause des Entlastungszeugen genutzt, um die Ehefrau und jetzige Lebenspartnerin treffen zu können, oder sind neue Ermittlungserkenntnisse durch diese Vernehmungen dokumentiert worden? Wenn ja – welche neuen Erkenntnisse sind erkannt worden?

Hat der Beamte diese „Spezial-Vernehmungen“ über Reisekosten bei seinem Dienstherrn abgerechnet?

Warum hat das LKA nach einer Beschwerde des Ehemannes diese Angelegenheit als „private Sache des Beamten“ eingestuft?

Sind „Proforma – Vernehmungen“ unter Benutzung von LKA – Equipment nur in dieser Ermittlungssache „privat“ verwendet worden?

Wie viele Fahrzeuge sind im Jahr 2008 für private Belange der LKA – Beamten ausgeliehen worden? War auch die Vernehmung des Ehemannes eine „private Angelegenheit“?

Geriet der Ehemann erst nach Gebrauch seines Beschwerderechts in den Fokus der LKA – Ermittlungen?

Haben sich auch andere Beamte daran beteiligt? Wenn ja – warum?

Wurden, nachdem der LKA – Beamte mit der Ehefrau des Entlastungszeugen eine Beziehung eingegangen ist, durch diesen Beamten mit der Ehefrau eine Vernehmung gegen den Ehemann durchgeführt?

Welche Ermittlungsverfahren musste der Ehemann durch diese Vernehmungen hinnehmen?

Führten diese Vernehmungen auch zu Strafverfahren?

Welches Ergebnis liegt hierzu vor?

Hat der Ehemann das LKA – Sachsen über das Innenministerium zum Schadensersatz aufgefordert?

Was sagt das LKA – Sachsen hierzu?

Gab es wegen dieser und ähnlicher Vorwürfe disziplinarrechtliche Verfahren gegen LKA – Beamte?

Zu welchem Ergebnis ist das LKA gekommen?

Fragen zum Versuch der Kriminalisierung der Journalisten:
Wurden bei einem „Beschuldigten“ in seiner Wohnung „verbotene Rauschmittel“ gefunden?

Welche Subtanzen und Mengen sind dies gewesen? Ist der Beschuldigte zuvor wegen Fluchtgefahr – weil ohne festen Wohnsitz – verhaftet worden?

Wie kann die Wohnung eines Wohnungslosen durchsucht werden? Erklären Sie den Widerspruch?

Hat man in diesem Durchsuchungszusammenhang auch die Wohnung des Ehemannes, dessen Ehefrau mit einem der ermittelnden Beamten zu dieser Zeit bereits verbandelt war, ohne richterlichen Beschluss durchsucht?

Wie wurde auf die Beschwerden des Betroffenen reagiert?

Wie erklärt die Staatsanwaltschaft Görlitz ihre eigenen Angaben, dass eine CD mit Kinderpornomaterial, die angeblich im Jahre 2007 bei einem TV-Journalisten während einer Hausdurchsuchung im oben erwähnten Ermittlungszusammenhang gefunden worden sein soll, noch nicht zu einem Strafverfahren bzw. zu einer Anklageschrift geführt hat?

Liegt hierzu eine Strafanzeige wegen falscher Anschuldigung gegen LKA – Beamte vor?

Wie ist der Ermittlungsstand?

Vermisst der TV- Journalist Recherchematerial aus seinen frühren und aktuellen Recherchen zum Sachsensumpf?

Um welche Materialien handelt es sich?

Ist der zuständige Oberstaatsanwalt aus Görlitz schon mit anderen „Großverfahren“ aufgefallen, die dann im „Nichts“ endeten?

Um welche Verfahren handelt es sich?

Welche Kosten sind bei diesen und den Skandalermittlungen gegen Journalisten angefallen? Genaue Aufstellung erwünscht.

Gegen den lebensgefährlich verletzten Journalisten wird immer noch „wegen Betruges“ ermittelt. Deshalb erhält er auch keinen Opferausgleich. Welche Tatsachen- u. Ermittlungsergebnisse liegen diesem Betrugsverdacht zu Grunde?

Sind die gesamten unwürdigen Verhaltensweisen in diesem Ermittlungsverfahren noch verhältnismäßig? Wenn ja – wodurch?

Heinz Faßbender, war TV-Journalist. Er recherchierte 1996 über den Immobiliensumpf in Leipzig & über die Einschleusung von nichtregistrierten Kindern aus Sinti- und Roma – Familien zu Prostitutionszwecken.

Nachtrag
Die Staatsanwaltschaft Görlitz ist der Meinung, dass Faßbender ein Betrüger ist der Peter Hornstadt zu einer Versicherungssumme verhelfen will. In Visionsbildungen des LKA – Sachsen werden diese „Vermutungen erträumt“ und von der STA-Görlitz so vertreten. Gegen ihn wird seit dem Überfall auf Hornstadt wegen Menschenschleusung, Rauschgifthandel, Autoschiebereien und weiterer schwerster Straftaten ermittelt. Die Zeuginnen für diese Angaben kommen aus Osteuropa.
In einem Schreiben an das Landgericht Görlitz zwecks Beschwerde wegen einer Hausdurchsuchung bei Faßbender heißt es zu diesen zweifelhaften Zeuginnen, Zitat:

Wie Ihnen sicherlich bekannt sein dürfte haben diese Zeuginnen, durch entsprechende Indoktrinationen, behauptet, B. und Faßbender hätten im Jahre 2004 in einem Zeitraum von nur drei Monaten mit 1,5 Kg Rauschmittel „geschmuggelt, gehandelt und in zwei großen Kühlschränken gelagert“. Das Verfahren hat jüngst – gottlob im Westen – vor einem Amtsgericht stattgefunden. Die polnische Zeugin Nawrocka ist seit Monaten nicht mehr auffindbar. Die Zeugin Demkovsky ist erst gar nicht erschienen. Diese Zeugin wurde mit Ordnungsgeld und Kosten des Verfahrens belegt. Es ist schon tragisch, dass diese rechtsunkundigen Zeuginnen ja in einem Zeugenschutzprogramm beherbergt wurden und jetzt die Last der Indoktrinationen durch sächsische Ermittler und Belastungsbehörden alleine zu tragen haben. Zitat- Ende
So wird in Görlitz versucht, die Aufklärer und Journalisten zu Straftäter zu machen um ihre eigenen Straftaten zu verdecken, sagte Faßbender in diesem Rauschgiftverfahren.

Zum Oberstaatsanwalt Sebastian Matthieu der die Unterstellungen gegen die Journalisten in bislang 17 Aktenordnern auf 8000 Seiten durch seine Hilfsbeamten vom LKA-Görlitz aufgetürmt hat, heißt es im gleichen Schreiben an das Landgericht Görlitz vom 26.04.2009.

Zitat:
Wenn sich dann der Ex – Ostzonen – Jurist Matthieu in einem PR – Artikel der – alles-lausitz.de – selbst bescheinigt, dass er „einen hohen Anspruch an der Arbeit“ als Staatsanwalt hat und darauf verweist, dass es ihm dabei auch „immer um Menschenschicksale geht“, dann kann man nach der gesamten Aktenlage in diesem Verfahren den Herrn Matthieu getrost einen Öffentlichkeits- Heuchler nennen. Ich lege den PR-Artikel zwecks Erkennung aller Widersprüche der Lebenswirklichkeit des Herrn StA. Matthieu bei. Es ist schon bemerkenswert, dass ein solcher Mensch auch noch – mit Verlaub – so pressegeil ist. Er behauptet ja auch, dass er die „Schuld- (Er)Findung ganz Sportlich sieht“.
Für die Betroffenen ist das allerdings keine Turnstunde, sagte Faßbender.

Mit welchen Methoden die „Beamten“ des LKA Sachsen – Aussenstelle Görlitz das Umfeld der Betroffenen Journalisten zersetzten, zeigt folgende Begebenheit.

Der ebenfalls in den Fokus der „Ermittlungen“ geratene Jürgen G. wurde durch die LKA-Truppe drei Mal in seinem Haus aufgesucht und zweimal mit gleicher Fragestellung hintereinander vernommen. Immerhin sind dafür fast 1400 km Autofahrt von Görlitz ins Bergische Land und zurück zu bewältigen. Beim zweiten Mal verschwand ein „Beamter“ Thomas K. mit der Ehefrau Karaim G. spurlos. Die Vernehmung war nur ein zeitziehendes Gespräch mit ständigen Wiederholungen bereits beantworteter Fragen, sagte Jürgen G. später. Die „Vernehmung“ bis tief in die Nacht besorgte ein Kollege. In den folgenden Tagen kam dann heraus, dass die Karaim G. sich dem Beamten Thomas K. , der stundenlang im Haus mit der weisrussischen Ehefrau verschwunden war, an den Hals geworfen hatte. Die Beiden sind ein Lebensabschnittsliebespaar und leben jetzt noch in Görlitz zusammen.

Nachdem der Ehemann das herausbekommen hatte und davon ausging, dass die stundenlange Vernehmung nur für den Besuch der Ehefrau vorgeschoben war, beschwerte sich der Jürgen G. mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde auch vor dem Hintergrund, dass eine private Reise als Dienstreise getarnt worden ist. Die Karaim G. hat daraufhin mit ihrem neuen Lebensabschnittsgefährten Thomas K. 5 Strafanzeigen gegen den Ehemann Jürgen G. formuliert. Thomas K. in Funktion als „Beamter“ des LKA – Görlitz auf LKA – Vernehmungsbogen. Da musste dann die Ortspolizei sofort zu Jürgen G. rausrücken um dem Kriminellen habhaft zu werden. Immerhin war auch Besitz von Waffenmunition angezeigt.

Zwar sind 4 . Verfahren wieder eingestellt worden. Jürgen G. hatte dennoch einigen Aufwand zu bewältigen, um dies zu erreichen. Die 5. Betrugsanzeige endete mit einer Anklage in deren Ergebnis der Ehemann Jürgen G. in allen Punkten freigesprochen wurde.

Anmerkung: Der Autor möchte sich nicht vorstellen, was passiert wäre, wenn die Verfahren in Sachsen durchgeführt worden wären.

Dieser Vorgang ist symptomatisch für die gesamte Skandalermittlung gegen die Journalisten Heinz Faßbender , Peter Hornstadt und Günther B. Sie charakterisiert den Ermittlungs- u. Belastungseifer dieser Truppe, um ihre eigenen Straftaten zu verdecken. Es zeigt sich, dass sie auch nicht vor Lügen und falschen Aussagen zurückschrecken, um missliebige Personen zu diskreditieren und im wahrsten Sinne des Wortes „ fertig und platt“ zu machen.

Das alles nur, um – wie an diesem Beispiel geschildert – private Interessen durchzusetzen und jemanden mit den Mitteln des Strafrechtes auszuhebeln, weil er vom Beschwerderecht gebrauch gemacht hat und nicht einsieht, dass sich die Ehefrau während einer „Vernehmung“ mit einem LKA – Beamten im eigenen Haus vergnügt. Die Dienstreise zur proforma Vernehmung hat immerhin der Streuerzahler übernommen. Siehe hierzu auch „Kleine Anfrage“ des Abgeordneten Dr. Volker Külow.

Genau diese Mentalität – „uns kann keiner was und wir machen was wir wollen“ – hat in der LKA-Truppe vorgeherrscht. Heute will das LKA für den Schaden des Ehemannes Jürgen G. nicht aufkommen. Das sei alles „private Angelegenheit“ des Beamten Thomas K. gewesen.

Mit welch weiteren üblen Tricks die Görlitzer Staatsanwaltschaft mit dem sogenannten „LKA“ – Görlitz kungelt zeigt folgender Sachverhalt. Auch die Wohnung von Ehemannes Jürgen G., der zum Zeitpunkt der Durchsuchung dann auch mal wieder „Zeuge“ war, wird ohne Beschluss durchwühlt. Später wird der Vorfall vertuscht und aus dem insgesamt ca. 300 m² großen Haus des Jürgen G. die alleinige Wohnung des Journalisten Günther B. gemacht, nur um das ganze Haus ohne „Beschluss“ durchsuchen zu können. Und dies, obwohl das Wohnhaus aus drei abgeschlossenen Wohneinheiten mit unterschiedlichen Bewohnern besteht.

Die StA -Görlitz, OStA. Sebastian Matthieu lässt allerdings keine andere Meinung gelten, als die eigene, und droht, daraufhin angesprochen, wegen „übler Nachrede“ ein Verfahren einzuleiten.

Frage: Könnte es sein, dass hier kein gelebtes real-existierendes Interesse an der Wahrheitsfindung besteht? Haben solche Methoden den Stasistaat ausgemacht? Warum ermittelt man nicht endlich gegen den Ex – OStA. Hartmut Sch. ?

Auch das sächsische „Justizministerium“ schweigt zu solchen Vorgängen und möchte entsprechende Beschwerdeschreiben der Betroffenen nicht mehr beantworten. Der sächsische Innenminister hat allerdings ein Disziplinarverfahren gegen Thomas K. eingeleitet. Unterdessen arbeitet er nicht mehr im LKA – Görlitz. Die Staatsanwaltschaft Görlitz hat allerdings ein Strafantrag wegen Verfolgung Unschuldiger gegen Thomas K. schon nach wenigen Tagen wieder eingestellt. Der Beschützer – Kreis der Staatsgewalt schließt sich immer wieder.

afrika

Wahlen in Südafrika – Ergebnisse, Analyse und Bewertung

Dr. Günter Pabst, Kapstadt – Die 4. Wahlen zu Bundes- und Länderparlamenten nach Beendigung der Apartheid sind vorüber. Auf den ersten Blick hat sich nicht viel verändert. Es lassen sich allerdings einige interessante Feststellungen treffen.

Zunächst zu den Ergebnissen der Wahl zur National Assembly (in Klammern 2004):
– African National Congress (ANC) 65,90% (69,68)
– Democratic Alliance (DA) 16,66% (12,27)
– Congress of the People (COPE) 7,42%
– Inkatha Freedom Party (IFP) 4,55% (6,97)
Dies sind die “big four”; alle anderen Parteien haben weniger als 1% der Stimmen erringen können:
– Independent Democrats (ID) 0,92% (1,73)
– United Democratic Movement (UDM) 0,85% (2,28)
– Freedom Front Plus (FF+) 0,83% (0,89)
– African Christian Democratic Party (ACDP) 0,81% (1,60)
– United Christian Democratic Party (UDCP) 0,37% (0,75)
– Pan African Congress (PAC) 0,27% (0,73).
Von besonderem Interesse, auf das ich noch eingehen werde, sind die Ergebnisse des Urnengangs im Western Cape:
– Democratic Alliance 51,46% (27,11)
– African National Congress 31,55% (45,25)
– Congress of the People 7,74%
– Independent Democrats 4,68% (7,84)
– African Christian Democratic Party 1,47% (3,44)
– United Democratic Movement 0,71% (1,75).

Kein Zweifel – das waren freie und weitgehend faire Wahlen; die wenigen Zwischenfälle während des Wahlkampfes und am Wahltag können diese generalisierende Feststellung nicht erschüttern. Ich möchte die wesentlichen Erkenntnisse festhalten.

1.Das Abschneiden des ANC sollte in mehrfacher Hinsicht mit Genugtuung betrachtet werden. Die Partei ist der stabilisierende Faktor im politischen und gesellschaftlichen Leben des Landes. Die ehemalige Befreiungsbewegung hat die schwarze Mehrheit von der Notwendigkeit des Kompromisses mit den ehemaligen Unterdrückern überzeugt.

Sie bindet die vielen Millionen Schwarzen, für die sich seit 1994 wenig verändert hat, die aber weiter an die Kraft des ANC glauben, sie aus ihrer Armut herauszuziehen. Solange dem ANC dies zugetraut wird, sollte der soziale Frieden nicht in Gefahr sein. Die Machtbasis ist sicher, auch für die nächste Zeit. Da muss kein Politiker zu populistischen Mitteln greifen. Die vernünftige Politik der Mitte mit einer klaren marktwirtschaftlichen Ausrichtung wird deshalb fortgesetzt werden können, auch wenn das linke Lager im ANC Morgenluft wittern dürfte.

Der ANC muss nicht um seine Mehrheit bei den nächsten Wahlen fürchten; man kann sehr gelassen das tun, was politisch sinnvoll für das Land ist. Es gibt also keine Notwendigkeit für “dirty tricks”, wie man sie so häufig auf dieser Welt beobachten kann, wenn einer Regierungspartei die Macht zu entgleiten droht. Und schliesslich: Der ANC hat keine verfassungsändernde Majorität mehr. Bisher hat die Partei die potenziellen Möglichkeiten, an der Verfassung zu manipulieren, nicht in wirklich substanzieller Weise ausgenutzt. Es sollte aber eine Beruhigung sein für jeden, der dem ANC dies zutraut.

2. Die Resultate für die DA sind ebenfalls eine gute Nachricht. Die bisher schon stärkste Oppositionspartei hat kräftig zugelegt und ist nun mit stärkerer Manpower im Bundesparlament vertreten. Viel wichtiger für die Entwicklung “normaler” demokratischer Strukturen in Südafrika ist jedoch die Tatsache, dass die DA jetzt die Provinz Western Cape regieren wird. Der Erfolg bei den Wahlen war sicher zu einem großen Teil darauf zurückzuführen, dass die Vorsitzende der DA, Helen Zille, seit 2006 Oberbürgermeisterin in Kapstadt ist.

Sie regiert diese wichtige Metropole mit einer Mehrparteien-Koalition recht lautlos und mit spürbarem Erfolg. Sie wird nun Premier der Provinz werden und zeigen können, wie diese Partei auch eine Provinz erfolgreich führen kann. Der ANC hat nach Kapstadt nun auch den Griff auf das Western Cape verloren. Wenn man sich vor Augen halt, wie stark das Western Cape vom Rest der Republik abweicht, sucht man natürlich nach Erklärungen. Zwei sind naheliegend: Helen Zille ist es gelungen, die DA auch bei den Coloureds, die in dieser Provinz die Bevölkerungsmehrheit stellen, weitgehend salonfähig zu machen, also von dem Stigma zu befreien, eine “weisse Partei” zu sein. Das schlechte Abschneiden des ANC hat auch damit zu tun, dass die Partei in erbitterte interne Machtkämpfe verstrickt war. Das war in der Öffentlichkeit nicht gut angekommen; dafür ist der ANC nun abgestraft worden.

3.Mit COPE ist nun ein neuer Mitspieler aufgetaucht, dessen Abschneiden kontroverse Kommentare ausgelöst hat. Die einen sehen in den “nur” 7,42% einen Beleg dafür, dass es zum ANC keine mehrheitsfähige Regierungs-Alternative gibt. Denn immerhin kommt die – schwarze – Führungsriege der Partei aus dem ANC, hat also die moralische Autorität des Befreiungskampfes. Andere verweisen auf den Umstand, dass hier eine ganz junge Organisation aus dem Stand zur drittstärksten Kraft im Land geworden ist. In drei der neun Provinzen ist COPE die Nr.2 geworden, noch vor der DA. Viel wird nun davon abhängen, wie erfolgreich COPE in den nächsten Jahren ein eigenes Profil aufbauen kann. Denn noch war der programmatische Unterschied zum ANC nicht deutlich sichtbar.

4.Die IFP, deren landesweiter Anspruch nie wirklich mit Zahlen belegbar war, ist nun auch in der Stammprovinz KwaZulu-Natal auf dem Weg in die Bedeutungslosigkeit. Bisher war die Partei mit dem ANC noch halbwegs auf Augenhöhe; jetzt ist sie auf 20,52% reduziert; der ANC geherrscht die einstige Hochburg der IFP nun mit 63,97%. Einer der Gründe liegt in der feinen demografischen Diversifikation Südafrikas. KwaZulu-Natal ist die Heimat der Zulus; die IFP hat in dieser Volksgruppe ihre Basis. Solange der ANC von dem Volk der Xhosa beherrscht wurde (Mandela und Mbeki) war es für viele Zulus aus Gründen einer historisch gewachsenen Rivalität mit den Xhosa eine Selbstverständlichkeit, die Zulu-Partei IFP zu stützen.

Nun ist mit Jacob Zuma ein Zulu an der Spitze des ANC. Die demografisch bedingten scheinbaren Zwangsläufigkeiten haben also an Bedeutung verloren. Der Niedergang der IFP hat wesentlich dazu beigetragen, den wahren Aderlass des ANC in Richtung COPE und DA zu kaschieren; hier konnte die Partei einen Teil der Verluste ausgleichen.

5.Alle Anzeichen sprechen nun dafür, dass Südafrika eine Demokratie mit drei Parteien werden wird – ANC, DA und COPE. Die IFP wird auf kommunaler Ebene in KwaZulu-Natal noch eine gewisse Bedeutung haben, sonst aber abgemeldet sein. Von den einstigen Hoffnungsträgern aus dem schwarzen Lager ist nicht mehr viel zu sehen. UCDP und UDM sind national auf Zwergenstatus geschrumpft; sie haben einen Rest von Substanz nur noch in den Heimatprovinzen North-West bzw. Eastern Cape.

Die ACDP hat es nicht geschafft, mit ihrer Betonung christlicher Werte eine echte Alternative anzubieten – Folge: minus 50%. Und der linksradikale PAC, der eigentlich programmatisch für Millionen Südafrikaner in den Armenvierteln attraktiv sein sollte, ist nun noch nicht einmal mehr im Parlament vertreten. Kommen wir zu zwei weiteren politischen Parteien, die in der National Assembly vertreten waren und auch wieder sein werden. Die ID, praktisch eine “One-Woman-Show” der Patricia de Lille, ist in der Realität des Verdrängungswettbewerbs in der Parteienlandschaft angekommen.

Sie wurde zwischen DA und COPE aufgerieben. Die ID ist bestenfalls noch im Western Cape eine Kraft, die etwas bewegen kann, gestützt auf eine gewissse Gefolgschaft im Lager der Coloureds. National hat sich die ID nicht etablieren können. Und dann gibt es noch die FF+ des Peter Mulder aus dem Free State. Die Partei hat sich auf niedrigem Niveau als Heimat der konservativen, afrikaans-sprachigen Buren vom “platte land” halten können; politischen Einfluss hat die FF+ aber ebenso wenig wie eine Zukunft.

6.Die Wahlbeteiligung wird offiziell mit 77,30% angegeben – ein scheinbar respektables Zeugnis für das politische Interesse in der jungen Demokratie. Tatsächlich liegt die echte Wahlbeteiligung aber erheblich niedriger. Das liegt an dem System der Wähler-Registrierung. Anders als in Deutschland, wo jeder Einwohner gemeldet ist und bei Erreichen des Wahlalters automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen wird, muss man sich in Südafrika eigens registrieren lassen. Denn es gibt kein Einwohner-Meldeamt. Nach letzten Schätzungen des Statistischen Amtes gab es Mitte 2008 47,8 Mio Einwohner im Land. Wie viele davon wahlberechtigt sind, wurde nicht ermittelt. Es scheiden alle Nicht-Südafrikaner aus und alle unter 18 Jahren.

Ermittelt hat das Amt die Bevölkerungszahlen verschiedener Altersgruppen, allerdings nicht die der unter 18-jährigen. Mithilfe von – älteren – UNESCO-Zahlen und den Statistiken zu den Einwohnern unter 15 kommt man zu geschätzten 30 Mio Wahlberechtigten (die junge Bevölkerung ist in Südafrika weit überdurchschnittlich vertreten). 17,7 Mio (von den 23,2 Mio registrierter Wählern) haben ihre Stimme abgegeben; das entspricht einer Wahlbeteiligung von um die 60%. Man sieht mal wieder, wie irreführend Statistiken sein können!

linkDieser Artikel wurde durch Capetown-online ermöglicht

linkDr. Günter Pabst hat in den letzten Jahren zu verschiedenen rechtlichen, steuerlichen, wirtschaftlichen und politischen Themen in Fachzeitschriften und Magazinen Beiträge veröffentlicht. Mehrfach wurde er eingeladen, vor Wirtschaftsdelegationen in Südafrika und auf Seminaren und Workshops in Deutschland Vorträge zu diversen Südafrika-Themen zu halten. Dr. Papst ist Rechtsanwalt, seine Hompage finden sie unter Pabst & Pabst Consulting.