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Brandanschlag auf Romafamilie

onlineredaktion – Bei einem Brandanschlag in Vítkov wurden drei Menschen zum Teil schwer verletzt. Die zweijährige Natalka befindet sich immer noch in einem kritischen Zustand und liegt in einer Spezialabteilung des Krankenhauses in Ostrava. Das Kind hatte lebensgefährliche Verbrennungen an 80 Prozent seines Körpers erlitten.

Bisher Unbekannte verübten in der Nacht zum Sonntag einen Brandanschlag auf ein von Roma bewohntes Haus in Vítkov im Osten der Tschechischen Republik, in der Nähe von Ostrava.

Dabei wurde ein Zweijähriges Mädchen lebensgefährlich verletzt. Nach Auskunft der behandelnden Ärzte in einer Spezial-klinik in Ostrava hat das Kleinkind an 80 Prozent seines Körpers lebensgefährliche Verletzungen erlitten. Ob das Mädchen überleben wird, ist derzeit noch unklar. Dies entscheide sich in den nächsten Tagen, im Moment befinde das Kind sich in einem kritischen Zustand, teilte das Krankenhaus mit.

Auch die 27jährige Mutter des Mädchens erlitt an 30 Prozent des Körpers Verbrennungen 2. und 3. Grades. Weitere Mitglieder der Acht-köpfigen Familie, die in dem Haus wohnte, wurden ebenfalls verletzt.

Die bisher unbekannten Täter hatten kurz vor Mitternacht am 18. April durch das Fenster eines von Roma-Familien bewohnten Hauses einen offenbar mit Benzin gefüllten Brandsatz geworfen. Das Haus stand kurz darauf in Flammen und noch bevor die Feuerwehr vor Ort war, war es stark zerstört.

Die Polizei geht von einem möglichen rassistischen Motiv aus. Ihr zufolge wurden in den Trümmern des Hauses Spuren gefunden, die von mindestens einem Molotow-Cocktail stammen könnten. Die Familie selbst gab an, es wären vier Molotow-Cocktails geworfen worden.Währenddessen teilte eine Zeugin gegenüber einem tschechischen Fernsehsender mit, dass kurz vor dem Angriff ein Auto vor dem Haus gehalten habe. Dann sei etwas geworfen worden und gleichzeitig habe jemand gerufen „So Zigeuner, jetzt brennt ihr!“Michael Kocáb, der tschechische Minister für Minderheiten und Menschenrechte, sagte im Tschechischen Fernsehen:
„Es wurden vier Brandsätze durch alle vier Fenster des Hauses geworfen und die Wasserleitung zum Haus wurde wahrscheinlich abgestellt. Die Großmutter hat versucht das Feuer zu löschen, aber das Wasser ging aus. Es ist möglich, dass der Anschlag aus anderen Gründen verübt wurde, aber ich gehe davon aus, dass ein rassistisches Motiv vorliegt.“ (zitiert nach Radio Prag, 20.04.2009)

Mehrere führende tschechische Politiker äußerten sich entsetzt über den Anschlag. Minister Kocáb sagte der betroffenen Familie eine Soforthilfe von 100.000 Kronen (etwa 3.700 Euro) zu. Auch die EU-Kommision äußerte sich besorgt über die zunehmende Gewalt gegen Roma in Tschechien.

Währenddessen fordern Roma-Verbände die Einrichtung von „Bürgerwehren“ die eng mit der Polizei zusammen arbeiten und so gefährdete Regionen und Stadtteile absichern sollten.

Wenige Stunden vor dem Anschlag hatten in Ústí nad Labem in Nordböhmen etwa 400 Neonazis aus Tschechien, Deutschland, der Slowakei und Ungarn demonstriert. An dem abendlichen „Gedenkmarsch“ sollte der Bombardierung der Stadt am Ende des Zweiten Weltkriegs erinnert werden. Allein aus Deutschland reisten etwa 100 TeilnehmerInnen an. Während gleich mehrere Transparente auf die Deutschen hinwiesen, hielt der Dresdner Neonazi Maik Müller eine Ansprache an die DemonstrantInnen.

Aus Sachsen waren neben Delegationen des parteiungebundenen Spektrums aus Nordsachsen, Dresden sowie der „Jungen Nationaldemokraten Sächsische Schweiz“, auch führende VertreterInnen der sächsischen NPD anwesend. Darunter das Bundesvorstandsmitglied der NPD, Frank Rohleder, und die Chemnitzer NPD-Kreisverbandsvorsitzende und gleichzeitige Aktivistin des „Ring Nationaler Frauen“, Katrin Köhler.

Ebenfalls am Samstag hatten in Ústí n.L. und zwei weiteren nordböhmischen Orten AktivistInnen der tschechischen Neonazi-Partei „Delnicka strana“ gegen Sinti und Roma mit kleinen Kundgebungen demonstriert. Hierbei wurden auch rassistische Parolen skandiert.

Seit Monaten kommt es in Tschechien immer wieder zu Angriffen und Veranstaltungen gegen Sinti und Roma. Höhepunkt waren pogromartige Ausschreitungen am 17. November 2008 in Litvínov-Nordböhmen. Hier hatten unter Führung der „Delnicka Strana“ und so genannter „Autonomer Nationalisten“ etwa 800 Neonazis gemeinsam mit AnwohnerInnen versucht, eine Siedlung anzugreifen, die weitgehend von Roma bewohnt wird. Die „Delnicka strana“ hat seither die Agitation gegen Roma, welche die Neonazis als „unerwünschte Ausländer“ und „Unangepasste“ bezeichnen, zu einem Hauptinhalt ihrer Aktivitäten gemacht.

Dieser Artikel erschien erstmalig bei Indymedia

terror

Söldnerchef Spicer sucht neues Geschäftsfeld: Piratenbekämpfung vor Somalia

Dr. Alexander von Paleske — 26.4. 2009 — Am gestrigen Tage wurde von somalischen Piraten ein italienisches Kreuzfahrtschiff angegriffen, die MS Melody. An Bord waren auch Deutsche. Der Angriff wurde von Sicherheitsleuten mit Schusswaffen abgewehrt. Die Piraten wurden in die Flucht geschlagen.

Wenn es nach den Vorstellungen des britischen Obersöldners Tim Spicer ginge, der zur Zeit noch der Chef aller Söldnertruppen im Irak ist, dann sollen derartige Tätigkeiten in Zukunft von Söldnern seiner Fiirma Aegis übernommen werden.

Shoot to kill
In Zukunft würden dann wohl keine Gefangenen mehr gemacht und nach Kenia gebracht, was immer auf kleinen Booten sich vor der Küste Somalias bewegt, würde einfach unter Feuer genommen.

Bereits im Irak war die Söldnerfirma Aegis durch skupelloses Beschiessen von Autos aufgefallen, in einem Video festgehalten.


Auf Verlangen von Aegis wurde es entfernt.

Das Video ist aber hier noch einsehbar:
http://www.chris-floyd.com/fallujah/contract/

Über die Vergangenheit dieses Chefsöldners, der einstmals Oberst in der britischen Armee war, und dann zum Söldner in Afrika mutierte, haben wir mehrfach berichtet.

Seine Geschäftstätigkeit im Irak dürfte sich in absehbarer Zeit dem Ende nähern mit dem Abzug der US Truppen, von US Präsident Obama in Aussicht gestellt. Zeit also, sich nach neuen Geschäftsfeldern umzuschauen.

Im Irak operieren seine Söldner in einem rechtsfreien Raum, da sie nicht der irakischen Gerichtsbarkeit unterfallen, und ebenfalls keiner Militärgerichtsbarkeit, sie gehören ja keiner regulären Armee an. Die Folgen sind bekannt.

Vom Irak auf die Schiffe
In den Gewässern um Somalia soll die Chose genau so laufen: Seine Söldner sollen nach den Plänen Spicers dann von den Reedereien angeheuert werden, gehen in Aden oder anderswo an Bord der zu schützenden Schiffe und werden weiter südlich wieder ausgeladen. Und die hohe See ist gleichsam ein rechtsfreier Raum,wie der Irak. Wie schön. Also: Feuer frei!

Um um die Lage noch zu verschlimmern, hat die britische Regierung offenbar Pläne aufgegeben, eine wie auch immer geartetete Aufsicht über diese Söldnerfirmen und ihr Treiben zu übernehmen. Aufsicht über diese Firmen soll von den Söldnerfirmen selbst übernommen werden. Man kann nur staunen.

Immerhin war nach der „Arms to Africa Affair“, in die Spicer mit der Firma Sandline verwickelt war, und nach den Ermittlungen eines Untersuchungsausschusses des britischen Parlaments im Jahre 2002 eine strenge Aufsicht seitens der britischen Regierung über diese Söldnerfirmen in einen sogenannten „Green Paper“ gefordert worden – Schnee von gestern.

Vorgeschichte der Piraterie
Es wird gerne vergessen, dass die unerquickliche Piraterie vor der Küste Somalias eine Vorgeschichte hat: Das Leerfischen der Küste durch fremde Fischtrawler, auch aus Europa, die sich das Fehlen jeglicher Küstenwacht zu Nutze machten, auch das eine Form der Piraterie. Den lokalen Fischern blieb nichts.

Und nicht zu vergessen: Abfallbeseitigungsfirmen luden vor der Küste Somalias in grossen Mengen Abfälle ab, einschliesslich Sondermülls, also toxische Stoffe, die dann an Land geschwemmt wurden.Angeblich auch Atommüll.
Abfallbeseitigungspiraterie ein anderes Wort dafür.

Es gab also eine Piraterie vor der Piraterie

Craig Murray: Ein Autor ohne Verlag. Rakesh Saxena: Ein Mann ohne Strafe
Chefsöldner Tim Spicer erhält Pentagon-Vertragsverlängerung im Irak
Irak: Wenn die regulären Truppen gehen, kommen die Söldner
Blair drängt auf Söldnernachschub aus Südafrika
On The Road Again – Blackwater-Söldner dürfen weiter töten
Söldner, Gauner, Waffen und Rohstoffe

kriminalitaet

“Bilanzkosmetik“ bei Sparkasse Singen-Radolfzell auf breiter Front?!

III. Der durchtriebene Hauptakteur als Mann “für’s Grobe“ gleichzeitig auch ein “aktiver Bilanzposten“ für die Sparkasse Singen-Radolfzell?!

Erich Neumann, freier Journalist, BCC Business Crime Control e. V. – Nach den beiden bisherigen Berichterstattungen zum von Justiz und Politik begünstigten HMK-Skandal der Sparkasse Singen-Radolfzell und der damit verbundenen Sensibilisierung der Leserschaft für diesen Komplex, in der heutigen Folge nun die Offenlegung der grundsätzlichen – und so leider wohl bei zahllosen anderen Geldinstituten vorherrschenden – Strukturen und Schemata sowie die hier expliziten negativen Vorgehensweisen.

Die Stadt Singen mit rund 46.000 Einwohnern, hat sich als Bankenstandort am Bodensee etabliert. Neben den fast sämtlich am Markt vertretenden Geschäftsbanken agiert dort auch die Sparkasse Singen-Radolfzell und ist dabei – wenn man von der Insolvenz der Privatbank Reithinger einmal absieht – als einziges Institut seit Jahren mit Skandalen belastet.

Dieses öffentlich rechtliche Geldinstitut kam bereits als Auslöser ins Gerede, als Ende der 90-iger Jahre das damals größte Bauunternehmen der Stadt in Insolvenz ging, weil ein für die Sozialkassen bestimmter Scheck nicht eingelöst wurde. Dass dies ausgerechnet mit einem Scheck an die Sozialkassen erfolgte, hatte – so berichten Insider – einen einfachen Grund: eine Sozialkasse braucht keinen Vorschuss zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einzubezahlen.

Die – vor der Fusion allein agierende – Sparkasse Singen hatte ihre Kreditengagements mit Schwerpunkt bei einem Bauträger und bei eben jenem Bauunternehmer eingesetzt – und musste, um ihr Kreditkontingent wieder ins Lot zu bringen – sich damit zwangsläufig von einem der beiden Kunden trennen. Dieser Bauträger “saß“ auf einer größeren Anzahl neu erstellter, aber (noch) unverkaufter Wohneinheiten in der Region, welche von der Sparkasse finanziert waren. Sein Engagement konnte man aus Sicht der Sparkasse nicht einfach fallen lassen, denn sonst wäre das übrige Engagement bei den Einzelerwerbern neu zu bewerten gewesen. Das jedoch konnte man nicht riskieren, da es zur Schieflage der Bank geführt hätte, wenn im Zuge der Insolvenz des Bauträgers der neue, bislang unverkaufte Wohnungsbestand zu verminderten Preisen auf dem Markt gekommen wäre.
So führte die Insolvenz zu einer begünstigenden Marktbereinigung.

Der sowohl expansive Verwaltungsratsvorsitzende, als Oberbürgermeister der Stadt Singen und zugleich auch Mitglied im Bundesvorstand der CDU, Andreas Renner, hatte jedoch (noch) größere Pläne und ließ dazu eigens kommunale GmbH’s bilden, damit er in seinem städtischen Haushalt deren Kreditaufnahme nicht ausweisen musste.

Die Anzahl der übernommenen Bürgschaften seitens der Stadtverwaltung für deren GmbH’s waren in den Jahresabschlüssen nicht ausgewiesen.

Auch bei der Auswahl von “qualifizierten Fachkräften“ war man nicht zimperlich. So wurde bsw. eigens ein – in Freiburg wegen Schmuggels in Haft einsitzender – Buchhalter geholt, damit die Bücher der kommunalen GVV Grundstücks- und Bauträger GmbH “creativer“ geführt werden konnten.

Als selbst der Sparkassenverband bei der – hier in Rede stehenden – Sparkasse die Notbremse zog und den kommunalen Gesellschaften der Stadt Singen – intern – eine “Kreditbremse“ bzw. ein Kreditverbot auferlegte, bekam die Stadt Singen sogar bei den Genossen der in Singen ansässigen Volksbank einen Korb. Dort war das Geflecht der kommunalen Gesellschaften der Stadt Singen zu groß und undurchsichtig, so dass man den Finanzierungswunsch des Erweiterungsbaus des damaligen Hegau Klinikum nicht nachkommen wollte.

Jetzt – Ende der 90-iger Jahre – holte man den damals knapp 30-jährigen Bankkaufmann und zugelassenen Rechtsanwalt Tobias M. Heinzelmann in die Sparkasse, der zum stellvertretenden Abteilungsleiter der allgemeinen Kreditabteilung avancierte: der Mann für’s Grobe – mit durchaus kriminellen Energien.

Sein Einsatz erfolgte regelmäßig dann, wenn ein Engagement “klemmte“ und/oder Probleme bei der Rückführung von Darlehenszinsen auftraten. Dann wurde er – quasi als “Rambo“ fürs Grobe – eingeschaltet und losgelassen. Er setzte in der Regel zunächst die Kontokorrentkredite bei Problemengagements sogleich auf “Null“ um die KundInnen in Verzug und Not zu bringen, und daran anschließend – natürlich nur mündlich zu versprechen, die vorherigen Kontokorrentlinien wieder einzuräumen, wenn die KundInnen weitere zusätzliche Sicherheiten verpfändeten, bzw. bei Selbstständigen gerne eine mithaftende Bürgschaft seitens deren Ehepartner. Selbst vor Bürgschaften der oft betagten Eltern von Selbstständigen schreckte er nicht zurück, auch wenn sie sich schon weit im Pensionsalter befanden, besonders wenn sie noch in ihrem oftmals liebevoll restaurierten Häuschen lebten.

In der Regel wurden weitere Sicherheiten oder Bürgschaften von den KreditnehmerInnen beigebracht, um sich vermeintlich zu “retten“, wobei sehr häufig die Sparkasse sogar noch übersichert wurde, also ein Missverhältnis zwischen zur Verfügung gestellten Krediten und den hinterlegten/abgetretenen Sicherheiten zu Gunsten der Sparkasse bestand, wurden sie mit krimineller Energie des Tobias M. Heinzelmann wirtschaftlich förmlich hingerichtet.

Ganze Familiensippen zerbrachen über ihrer planmäßigen Ruinierung, denn Heinzelmann ging immer nach dem (seinem?) gleichen Schema vor: während der Anfangs gesperrten Kontokorrentkredite konnten/mussten die KreditnehmerInnen den Versprechungen des Sparkassenvertreters Heinzelmann Glauben schenken, da er sich auf den Briefbögen der Sparkasse als Leiter der Abteilung Sanierung/Recht und Rechtsanwalt gerierte um so nachhaltigen Eindruck zu schinden.

Ausweislich eines gerichtlichen Vernehmungsprotokolls gibt er jedoch vier Jahre später zu, dass er nur stellvertretender Abteilungsleiter war. In seinen hier vorliegenden Beschlussvorlagen ist seine Position als FKB Firmenkundenbetreuer bezeichnet und musste er sich immer einer zweiten Unterschrift eines Vorgesetzten bedienen. Das wusste von der Kundschaft Niemand, da man bei einem Rechtsanwalt und vermeintlichen Abteilungsleiter eines öffentlich rechtlichen Geldinstitutes davon ausgehen konnte, dass die auf den offiziellen Geschäftsbriefbögen der Sparkasse Kund getane Position auch real zutrifft.

Der Vorstand der Sparkasse ließ somit billigend zu, dass die Kundschaft hinsichtlich der Position und Zuständigkeit von einem Organ der Rechtspflege getäuscht wurde.

Die “Heinzelmann-KundInnen“ der Sparkasse Singen mussten nun ihrerseits Eltern und Familienangehörige dazu bringen, dass Bürgschaften oder Grundschulden für eine weitere Geschäftsbeziehung zu Gunsten der (teilweise übersicherten) Sparkasse erbracht werden. Man fürchtete durch einen evtl. angedrohten Bankrott das Ansehen zu verlieren, etc. und vertraute auf die Zusagen des sich “hochrangig ausgebenden“ Sparkassenvertreters.

Wenn die Grundschulden zur (Zusatz-)Besicherung notariell beurkundet waren, hatten die Bürgen bereits – ohne es zu ahnen – ihr Haupt auf das Schafott gelegt, da sie den Ausführungen des eloquenten Sparkassenvertreters vertrauten. Wenn man jetzt glaubte, es flössen nun wieder die Kontokorrentkredite – dann irrten sich die “Heinzelmann-KundInnen“.

Dies ganz besonders dann, wenn adäquate, d. h. leicht verkäufliche Immobilien per Übereignung/Grundschuld oder Bürgschaft in die Hände der Sparkasse gelangt waren.
Denn ab jetzt spielte Heinzelmann auf Zeit: er musste angeblich zuwarten bis die notarielle Urkunde auch im Grundbuch eingetragen wurde. Das dauerte noch mal gut und gerne 6 – 8 Wochen. In dieser Zeitspanne – von der Sperrung der Kontokorrentkredite bis zur restlosen Übereignung neuer Sicherheiten vergingen in der Regel rund 3 – 4 Monate, in denen die KundInnen nun förmlich gezwungen waren, mit ihren Einkünften und Ausgaben zu jonglieren, um mit laufenden Lieferantenrechnungen und Auftraggebern den Engpass zu überstehen. Wenn es bei der jeweiligen Kundschaft heraus gekommen wäre, hätte dies die Gewerbetreibenden direkt in die Pleite gesteuert. Also kurz gesagt, verbrachten diese KundInnen während der Betreuung durch Herrn Heinzelmann eine sehr angestrengte und nervöse Zeit, die anschließend obendrein in ihr Desaster mündete.

Jurist Heinzelmann erstattete während dieser Zeit bereits heimlich bei der Staatsanwaltschaft Konstanz Strafanzeigen gegen seine KundInnen wegen des dringenden Tatverdachts der Insolvenzverschleppung. Er selbst war jedoch der faktische Urheber der späteren Insolvenzen, weil er diesen Leuten weitere und neue Kredite versprochen hatte. Die KundInnen mussten quasi im Vertrauen auf seine Versprechungen so lange jonglieren, da sie die vorgefassten und perfiden Pläne des “kriminellen KarriereistenInn“ nicht kannten.

Heinzelmann bot sich sogar freiwillig und gegen seine KundInnen als erhellender Zeuge bei der Staatsanwaltschaft an, wie wir aus den Ermittlungs- und Insolvenzakten entnehmen konnten. Er instruierte darüber hinaus anschließend die jeweiligen Insolvenzverwalter, wie wir in einem weiteren, der kommenden Beiträge explizit berichten werden.

Obwohl uns bei BCC Business Crime Control e. V. sicherlich schon Einiges vorgekommen ist, sind wir derart offensichtlich krimineller Energie und Strategie so noch nicht begegnet.

Die “Heinzelmann-KundInnen“, deren Familien und letztendlich auch die ArbeitnehmerInnen dieser UnternehmerInnen verloren ihre Existenzen und oft ihre Sprichwörtlich “sauberen Westen“, da sie teilweise erheblich verurteilt wurden und die mündlichen Zusagen des “Totengräbers“ Heinzelmann bei Gericht nicht beweisen konnten, da dieser natürlich Alles abstritt. Er war vielmehr immer auch noch der Belastungszeuge in diesem “teuflischen Spiel“, welches exemplarisch an nachfolgenden 4 Fallbeispielen skizziert und dokumentiert wird:

1) aktuell muss bsw. eine heute fast 90-jährige Mutter aus ihrem(!) Elternhaus auf der Bodensee-Halbinsel Höri weichen, da es bereits auf Antrag von der Sparkasse versteigert wurde.
Architekt F. hatte das Grundbuch der Mutter als Sicherheit bei der Sparkasse nach den zuvor geschilderten Versprechungen gutgläubig als Sicherheit für die Sparkasse eingesetzt.
Sein Kredit war gekündigt und die Versteigerung angedroht worden. Der erwachsene Sohn legt nun ein schriftliches Angebot mit der unwiderruflichen Darlehenszusage der Dresdener Bank AG über 90 % vor, um seinerseits das Haus für die Familie zu retten. 90 % früheren Kreditsumme im Abfindungsvergleich nahm die Sparkasse jedoch nicht an, sondern ließ es an eine, ihr nahe stehende Gesellschaft versteigern. Dort wurde natürlich ein geringerer Betrag geboten, als der Sohn des Architekten F. bereits angeboten hatte.

Besonders perfide dabei war, dass der zuständige Mitarbeiter der Sparkassen-Rechtsabteilung zugesichert hatte, bis zum Abend vor der Versteigerung Bescheid zu geben, als das Angebot des Sohnes bereits bei der Sparkasse vorlag. Auf diesen Anruf wartet Architekt F. bzw. sein Anwalt heute noch.
Hier wurde aus Sicht des Kunden F. vorsätzlich und mutwillig versteigert, da dass Angebot des Sohnes höher als der zu erwartende Versteigerungserlös war.

2) dann gibt es den Fall des heute fast 66-jährigen Ex-Möbelhändlers Hartmut Tiedemann
aus Radolfzell. Er besaß ein Immobilienvermögen von rund DM 16,5 Mio., welches mit rund DM 6 Mio. beliehen war. Durch ein Großfeuer war ihm eine Möbelhalle abgebrannt und wollte er diese mit Hilfe seiner Versicherungsentschädigung neu und mit zusätzlichen Wohneinheiten rentierlicher wieder aufbauen. Dass ein Umsatzausfall auf Grund des Unglückes aufgetreten war, liegt auf der Hand. Ausweislich einer hier vorliegenden Stellungnahme der Steuerberaterin Villringer aus Singen wurden mit Schreiben vom 20. Juni 2000 die u. A. ihr gegenüber getroffenen Absprachen mit Heinzelmann nicht eingehalten, dazu unerlaubt von Seiten der Sparkasse in die Konten eingegriffen, gleich doppelte Zinsbelastungen abgebucht, sowie sogar eine zugesagte und vereinbarte Tilgungsaussetzung missachtet.
Kurz gesagt: es wurden die Liquidität unerlaubt verkürzt, die Konten geschlossen, der Kunde nach “Schema-Heinzelmann“ angezeigt und zwangsläufig in den Ruin getrieben.

Er besaß u. A. Immobilien in Radolfzell, welche den begehrten Blick auf den Bodensee hatten. Darum “kümmerten“ sich bereits schon Vertreter der GVV Grundstücks- und Verwaltungs-Bauträgergesellschaft der Stadt Singen, ehe überhaupt das offizielle Versteigerungsverfahren begonnen hatte.
Hier wird das Zusammenspiel zwischen Sparkasse und einer Gesellschaft der Stadt Singen unübersehbar deutlich.

Der Möbelhändler wurde am 21. Januar 2004 unter Az: 1 Ds 39/03 21 Js 6045/02 vom Amtsgericht Radolfzell lediglich verwarnt. Das Gericht kam folgerichtig zu der Erkenntnis, “…er habe sich nach dem Prinzip Hoffnung an den Gedanken geklammert, ihm würde die Umfinanzierung der gekündigten Kredite gelingen, was jedoch nicht eingetreten ist. …“

Noch deutlicher wird das erkennende Gericht, als es in die Urteilsbegründung formuliert: “… Wegen der besonderen Situation des Angeklagten, dessen gesamtes Lebenswerk zerstört ist, hat das Gericht auf eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen erkannt. …“ – welche nach einem Jahr Bewährung jedoch erlassen wurde.

Sowohl Amtsgerichtsdirektor Hintze als auch Staatsanwalt Böhme rieten nach der Verhandlung dem Möbelkaufmann zu einer geharnischten Schadenersatzklage gegen die Sparkasse. Mangels finanzieller Mittel ist es dem Ex-Möbelhändler nicht gelungen einen Schadenersatzprozess anzustrengen.
Heinzelmann hatte auch hier sorgfältig ganze Arbeit geleistet!

3) in einem anderen Fall des Kaufmanns B. – damals wohnansässig in Singen – verlief es genau so. Er besaß mehrere Firmen und Gesellschaften und eine davon hatte Liquiditätsprobleme.

Ihm wurde plötzlich ein Herr Heinzelmann in der Sparkasse präsentiert, als er sich – von einer Mitarbeiterin informiert, dass sämtliche Konten aller Gesellschaften, also auch die mit Guthabensalden, gesperrt waren – aufgeregt bei der Sparkasse meldete.

Heinzelmann und der Kunde B. einigten sich darauf, dass eine werthaltige Grundschuld zur Abdeckung der Kredite der Sparkasse, als weitere Sicherheit übereignet werde und im Gegenzug die Konten wieder frei gemacht würden.

Es ging nach dem “Schema-Heinzelmann“ Zeit ins Land, der Kunde musste auch mit den Zahlungseingängen “jonglieren“ um diese Zeit zu überstehen, weil er natürlich den Zusagen des Sparkassenvertreters vertraute.

Dieser hatte jedoch zwischenzeitlich längst wieder heimlich Strafantrag gestellt und die (neue) Sicherheit des Kunden entgegen genommen, als er ihm die Geschäftsbeziehung kündigte.

Der Kunde B. verlor ebenfalls sein ganzes Vermögen und musste sogar für 2 Jahre in Haft, weil auch er vor Gericht nicht in der Lage war, die Zusagen und Vereinbarungen mit Heinzelmann zu beweisen.

Auf Grund der hier arglistig erschlichenen Grundschuld mit der persönlichen Vollstreckungsunterwerfungsklausel war die Sparkasse überhaupt erst im Stande, ohne Gerichtsurteil sofort zu vollstrecken.

In den meisten, derartiger Fälle macht die Justiz leider nicht von den gesetzlichen Regelungen nach § 153 b (1) StPO und/oder § 60 StGB Gebrauch, wonach von einer Anklageerhebung abgesehen werden kann, wenn die Folgen der Tat, welche den Täter getroffen haben, so schwer sind, dass die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre und die zu erwartende Strafe eine Freiheitsstrafe von einem Jahr nicht übersteigt.

Die Betroffenen werden vielmehr wie Täter gesehen und behandelt, da sie selten in der Lage sind – mangels schriftlicher Beweismittel – und falscher Beschuldigungen der involvierten Banker das tatsächliche Geschehen zu beweisen, während die eigentlichen Täter in Verkehrung des – zumindest öffentlichen – Rechtsbewusstseins ungeschoren bzw. unentdeckt bleiben.

4) dann kommt der Fall des Bauunternehmers Heribert G. Kempen, der auch in seinen eigenen Kommunikationen nie einen Hehl aus seinem Unglück mit Heinzelmann machte, nachdem auch hier wieder das bekannt berüchtigte “Schema-Heinzelmann“ griff, also: zunächst sämtliche Konten schließen, weitere Sicherheiten verlangen – obwohl ausweislich dem Gutachten des Sachverständigen Lange vom 06. September 2008 freie Sicherheiten in Höhe von DM 36 Mio. vorlagen und nachweislich erst 10 Monate später die Kredite gekündigt wurden.

Dann Strafanzeige, um unter betrügerischen Aspekten die Zwangsversteigerung der Villa mit Schwimmhalle zu beantragen, den Kunden restlos zu ruinieren und zu zersetzen, damit er sich vor Gericht nicht wehren kann.

Die Sparkasse Singen-Radolfzell stigmatisierte den Bauunternehmer als Pleitier und Querulanten, unterschlug den wirksamen Vorstands- und Kreditbeschluss über € 5.1 Mio. genehmigtes und einstimmig beschlossenes weiteres Engagement, trug wahrheitswidrig bei Gericht vor und Heinzelmann machte dabei noch eine falsche Aussage vor Gericht.

Das Komplott der Sparkasse Singen-Radolfzell wurde dazu durch einige unseriöse Rechtsanwälte auf Seiten der Geschädigten beim Landgericht Konstanz unterstützt, so dass Kempen letztendlich auch noch am 19. Januar 2007, unter Einbeziehung der bereits am Landgericht Konstanz ergangenen (materiell wohl fehlerhaften) Urteile, vom Singener Amtsgericht zu € 2.300 Geldstrafe wegen Verstoß gegen das GmbH-Gesetz verurteilt wurde.

Heinzelmann bezeichnet gegenüber BCC, den an Herz- und Bluthochdruck erkrankten Unternehmer als angeblichen Wirtschaftskriminellen und bedrohte den Autor mit Strafanzeigen und Unterlassungsklagen wenn er tatsächlich veröffentlichen würde.

Auf die zwangsläufige Frage: nicht mehr ob sondern nur mehr – wann er gelogen habe, nämlich in seiner Stellungnahme vom 07. April 2009 über die angeblich negativen Eigenschaften des Unternehmers oder in den von ihm gefertigten Beschlussvorlagen vom 07. Juli bzw. vom 17./22. August 2000 – mit denen er dann den Vorstand vermeintlich wahrheitswidrig unterrichtet hätte – schweigt er und verweigert jede Antwort.
Seinerzeit hatte er – als Entscheidungsgrundlage und im diametralen Widerspruch zu seinen gerichtlichen und jetzigen Einlassungen – den Unternehmer mehrfach für zuverlässig, umsichtig und seriös erklärt.

Mit Datum vom 09. März 2009 hat der ruinierte Heribert G. Kempen die Wiederaufnahme des Strafverfahrens beantragt, da die seit letztem Jahr aufgedeckten Unterlagen seine Unschuld ganz offensichtlich beweisen.

Das “Schema-Heinzelmann“ hat bis auf den – im wahrsten Sinne des Wortes – Fall des Ex- Bauunternehmers Kempen immer funktioniert.

Dank seiner Freunde, Familie und weiterer HelferInnen hatte er Kraft und Verstand sich gegen das Komplott zu stemmen.
Er kämpft seit rund 8 langen Jahren und nun stehen bereits die ersten Termine bei Gericht, in einer ganzen Serie von Prozessen an.

Seine Drittgeschädigten Kunden – vom Südkurier Konstanz abfällig und zynisch auch Kohorten genannt – sind seit Neuestem in der komfortablen Situation, mit Unterstützung der Rechtsschutzversicherungen klagen zu können. Ein Umstand, der auf Grund eines erstrittenen Urteils gegen einen Rechtsschutzversicherer das Durchhaltevermögen der Geschädigten erheblich erleichtert.

Dass in der Urteilsbegründung u. A. von Untreuehandlungen des involvierten Sparkassenangestellten die Rede ist, kommt keinesfalls von Ungefähr!

Heinzelmann der “Aktivposten in der Sparkassen-Bilanz“

Bleiben wir beim Beispiel Kempen und legen an Hand dessen ein Mako der gesamten Sparkassen- und Bankenlandschaft offen: das Haus der Familie Kempen war mit rund € 1,3 Mio. Grundschulden als Sicherheiten für die HMK-Gruppe der Sparkasse übereignet. Kempen selber haftete auf Grund seines respektablen Vermögens mit einer Bürgschaft – so steht es in den Bilanzen und Gutachten nachzulesen.

Im Wege des Zwangsversteigerungsverfahrens wurde das Haus jedoch mit nur T€ 630 Verkehrswert angesetzt. In der Versteigerung bietet die Bank entgegen des Mindestgebotes (7/10) des Verkehrswertes in Höhe von T€ 476 jedoch in Höhe der Belastungen von € 1.3 Mio., also fast den dreifachen Betrag.

Unabhängig davon, dass man der Ex-Ehefrau des Unternehmers die Entschuldung für die Hypothekenkredite – der gebotene Gegenwert des Hauses auf die eingetragenen Grundschulden – versprochen hatte, wurde die Zwangsversteigerung so – als einzig mögliche Erklärung – zur “Bilanzkosmetik“ von der Sparkasse betrieben.

Wer das Schema einer Bilanz kennt, findet auf der linken Seite die Aktiva (Haben) – rechts die Passiva (Schulden).

So taucht jetzt das Haus Kempen in der Bilanz als Immobilen-, Anlage- oder Umlaufvermögen mit einer Summe u. A. von € 1,3 Mio. als Aktivposten (links) – und in der Passiva mit 50 T€ auf.
Die Kosten der Ersteigerung und Grunderwerbssteuer, etc. werden in Höhe von ca. T€ 50 in Anrechnung gebracht. Somit entsteht zunächst bilanztechnisch eine gewinnneutrale Buchung in Höhe von € 1.25 Mio..

Damit wird das ehemalige Haus Kempen zum Aktivposten in der Bilanz.

Hinzu kommt, dass das leer stehende Haus seit 4 Jahren von verschiedenen Maklern wie Sauerbier zum Verkauf angeboten wird – aktuell zum Preise von T€ 645, also zum Wert des vom Versteigerungsgericht angesetzten Verkehrswertes. Das Haus steht leer und der Garten verwildert. Im Verkaufsexpose eines Maklers ist – auf Grund des jahrelangen Leerstandes – sogar schon von einer vorgenommenen Sanierung die Rede.

Diese Kosten werden später beim Eingang des Verkauferlöses – gegengerechnet, der Rest ist dann ein sogenannter “außergewöhnlicher Ertrag“ in der Bilanz. Da die Staatsanwaltschaft Konstanz offensichtlich hier dennoch keinen Verstoß im Bereich der Insolvenzordnung oder des Aktiengesetz finden kann/will, sind bereits 3 Anfragen beim Rechnungshof Baden-Württemberg in Karlsruhe gestellt, deren Beantwortung später Bestandteil einer gesonderten Berichterstattung sein wird, wenn das Verhalten der beteiligten Behörden untersucht und publiziert wird. Letztendlich wird hier Vermögen der Allgemeinheit mutwillig ausgehöhlt. Denn in Wirklichkeit hat die Sparkasse Singen-Radolfzell bereits Wert berichtige Verluste in Höhe von € 1,3 Mio. realisiert die niemals durch die Veräußerung des Hauses wieder hereinkommen können.

Ein Prüfer vom BaFIN und/oder der Bundesbank würde hierzu “Verbotenes IN-SICH–GESCHÄFT“ sagen (müssen)! Wie lautet der dazu passende Spruch aus dem Volksmund? Richtig: “Wo kein Kläger – da auch kein Richter!“

Abschließend zeigt der Jahresabschlussbericht (Bilanz) der Sparkasse Singen-Radolfzell aus 2004, dass aus dem normalen Bankgeschäft kein Gewinn erwirtschaftet wurde, sondern nur durch Heben von Stillen Reserven – Anteile der Sparkassenversicherung – überhaupt noch ein “kosmetisch“ positives Bilanzergebnis in Ansatz gebracht werden konnte.
Damit wird erkennbar, in welchem Verhältnis Abläufe wie die geschilderten zu sehen sind und keineswegs nur die “Großkopferten“ – Baulöwe Kempen, etc. – davon betroffen, sondern ganz im Gegenteil auch Otto Normalverbraucher hiervon bedroht ist, denn einmal begonnen löst dieses Modell einen beständigen Nachschubbedarf aus!

Wenn man die aus Kunden-/Geschäftsbeziehungen resultieren den, bzw. ersteigerten Immobilien und deren Real-Verkehrswerten nachgehen und/oder diese überprüfen würde, ließe sich vermutlich ein gewaltiges Loch in der Bilanz erschließen, was vermutlich das eigentliche Motiv all dieser kriminellen Handlungen ist.

Die Vorstände Volker Wirth und Udo Klopfer von der Sparkasse Singen-Radolfzell sitzen förmlich auf einem Pulverfass welches jede Minute explodieren kann, wobei Gefahren und Auswirkungen immer größer werden, je länger man versucht die bereits aufgedeckten und insbesonders über Rambo Heinzelmann“ gelaufenen Straftaten weiter zu decken.

Nicht umsonst wurde Rechtsanwalt Haid zu “einem Komplott gegen Kempen“ aufgefordert und der Bankerkollege Wolfgang N. von der Volksbank Chemnitz sollte zur Falschaussage angestiftet werden. Heinzelmann ließ sprichwörtlich Nichts aus … !

Nachdem zu Zeiten mannigfaltiger Rettungsschirme – deren Grundlagengesetz, wie jüngst bekannt wurde nicht aus dem Ministerium sondern Federn der deutschen Niederlassung einer amerikanischen Rechtsanwaltskanzlei stammt – nicht nur – wie immer schon falsch – die Frösche zum Trockenlegen des Sumpfes befragt, sondern mit dieser sogar noch beauftragt werden – im Klartext: noch kein einziger Verantwortlicher aus seiner Position entfernt und angeklagt wurde, werden wir weiter berichten, denn die Facetten dieses – sowohl individuellen, als auch des ganz allgemeinen – Sumpfes sind noch längst nicht erschöpft!

Beim Sparkassenskandal in Baden-Württemberg packt ein erster Rechtsanwalt aus!
sendenDer HMK Skandal, Betrügereien der SpK Singen-Radolfzell, oder einfach nur Betriebunfälle der Justiz?
sendenVon Staatsanwaltschaft Konstanz unterdrückte Ermittlungsakten erschüttern Politik und Justiz in Baden-Württemberg

sendenErich Neumann ist freier Journalist – Mitglied im DPV Deutscher Presse Verband e. V., Hamburg Landesbeauftragter Bayern BCC Business Crime Control e. V., Köln Postfach 11 06, D – 82196 Gilching.

Katastrophen

Schweinegrippe beim Menschen: Viruswahn oder Gefahr einer Pandemie?

Dr. Alexander von Paleske – — 25.4. 2009 —– 20 Menschen in Mexiko durch das Schweine-Grippe-Virus getötet, weitere 48, vorwiegend jüngere Menschen, verrmutlich ebenfalls. Ausserdem vermutlich 1004 Infizierte, weitere Infektionsfälle in den USA. Diese Schreckensmeldungen erreichten uns in in den letzten drei Tagen. Droht eine neue Grippe- Pandemie?

Stehen wir vor einer neuen weltweiten Grippe-Epidemie wie im Jahre 1919?

Zunächst zu den Grippeviren
Grippeviren nisten sich in der Regel in den Schleimhäuten des Rachens und des Bronchialbaums ein, und zerstören die Oberfläche, was wiederum das Endringen von Bakterien ermöglicht.

Die typischen Zeichen sind Entzündung im Nasen-Rachenraum mit Schluckbeschwerden und Fieber. Nur wenn das Grippevirus im ersten Anlauf die Lunge befällt, besteht unmittelbar Lebensgefahr.

Die meisten Menschen, die der grossen Grippewelle im Jahre 1919 zum Opfer fielen, erlagen allerdings nicht der unmittelbaren Virusinfektion, sondern nachfolgenden bakteriellen Infektionen, die heute dank der Antibiotika leichter beherrschbar sind. Diesen bakteriellen Infektionen fallen alte Menschen schneller zum Opfer, als junge Menschen.

Von der Grippe zum Schwein
Auch Schweine können Grippe bekommen, allerdings unterscheiden sich die Viren, die alle zur Gruppe der Grippe- (Influenza-) Viren gehören, voneinander, die Grippeviren, die den Menschen befallen von den Grippeviren, die das Schwein befallen.

Bei Schweinen ist es vor allem der Subtyp H1N1 in den USA und Europa, aber seit dem Jahre 1998 macht sich auch der Subtyp H3N2 breit, der typischerweise auch Bruchstücke anderer Grippeviren enthält.

Neue Bruchstücke, andere Opfer
Mit dem Erwerb neuer Genbruchstücke (Info-Bruckstücke wenn man so will) können die Viren auch andere Opfer finden. Zunächst: Wie kommt es zu dem Erwerb dieser Info-Bruchstücke, die ja eigentlich zu einem anderen Virus gehören? Die Anwort ist: Indem eine Zelle von zwei verschiedenen Viren gleichzeitig befallen wird, sodass dann bei der Virusvermehrung Bruchstücke, die für ein bestimmtes Virus vorgesehen waren, bei einem anderen Virus landen.

Und dieses Virus kann dann Eigenschaften haben, die es ermöglichen, auch andere Opfer zu finden. Und genau das fand bei dem neuen Schweinevirus in Mexiko statt.

Nun kann man mit Hilfe von Impfstoffen gegen das Schweinevirus vorgehen, aber die alten Impfstoffe wirken nicht mehr, wenn das Virus neue Gen-Bruchstücke integriert hat.

Das neue Schweinevirus H1N1 ist also das alte Schweinevirus in neuem Gewande, denn es trägt jetzt Bruchstücke von vier verschiedenen Viren, und deshalb dürfte eine Impfung, die gegen das alte H1N1 Virus wirksam ist, hier keine Wirksamkeit mehr entfalten.

Bleiben die antiviralen Medikamente und Medikamente, die Schutz gegen das Eindringen des Virus in die Schleimhäute bieten. Die vorhandenen antiviralen Medikamente wie Amantadin und Rimantadin sind wirklungslos bei diesem Virus.

Bleiben die protektiven Medikamente Oseltamivir( Tamiflu) und Zanamivir (Relenza). Aber diese Medikamente wirken nur ganz am Anfang der Erkrankung.

Die Krankheit wäre weniger gefährlich, wenn die Uebertragung nur vom Tier auf den Menschen stattfinden würde. Das ist bisher bei der Vogelgrippe weitgehend der Fall.

Dies ist aber nicht der Fall bei der neuen Schweinegrippe, sondern die Uebertragung findet, wie bei jeder Grippewelle, von Mensch zu Mensch statt, nachdem das Virus vom Schwein auf den Menschen übergesprungen ist. Wir könnten daher am Anfang einer weltweiten Pandemie stehen.

Noch ist Polen nicht verloren
Auch SARS – wer erinnert sich noch daran – sah anfangs nach einer furchtbaren Pandemie aus, konnte aber unter Kontrolle gebracht werden.
Bereits die nächsten zwei Wochen werden zeigen, was uns blüht und ob die eingeleiteten Massnahmen greifen.

Futter für Virusleugner und Verschwörungstheoretiker
Die in Deutschland nur allzu bekannten Virusleugner (siehe die Auseinandersetzung mit ihnen hier) werden wieder versuchen, ihren Unsinn zu verbreiten, ebenso wie die Verschwörungstheoretiker, die eine bestimmte Herkunft behaupten werden.

Sicher dürfte aber sein, dass die Massentierhaltung der Entwicklung von diesen todbringenden Virusstämmen Vorschub geleistet hat.

HIV kein Virus oder harmloses Virus ??

Unkategorisiert

Wahlen in Südafrika: Keine Ueberraschungen

Dr. Alexander von Paleske – Nach den bisher vorliegenden Ergebnissen der Stimmenauszählungen hat die südafrikanische Regierungspartei ANC die Wahlen mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit für sich entscheiden können.
Das ermöglicht es ihr nun auch, Verfassungsänderungen zu verabschieden.

Präsident Jacob Zuma
Der neue Präsident heißt daher erwartungsgemäß Jacob Zuma. Die größte Oppositionspartei Democratic Alliance unter der Großnichte des Berliner Milieumalers Heinrich Zille, Helen Zille, kommt auf etwa 17 Prozent der Stimmen. Sie gewann allerdings auch die Mehrheit in der Kap-Provinz mit der Provinzhauptstadt Kapstadt.

Eine Abspaltung des ANC, der sogenannte COPE (Congress of the People) die aus Freunden des ehemaligen Präsidenten Mbeki besteht, kommt lediglich auf acht Prozent.
Wir hatten ein derartiges Ergebnis vor vier Wochen prognostiziert.

Ob der neue Präsident Zuma den Aufgabe gewachsen ist und er in der Lage sein wird, Südafrika auf demokratische Weise aus den gegenwärtigen Schwierigkeiten herauszuführen, wird sich erst noch zeigen.

Seine jüngsten Attacken gegen das Verfassungsgericht (Constitutional Court), unzählige Prozesse gegen Presseorgane und den Karikaturisten Zapiro wegen angeblicher Beleidigung lassen da nicht allzuviel Gutes erwarten.

Mbekis Erbe
Die Probleme, die ihm der im September letzten Jahres zurückgetretene Präsident Thabo Mbeki durch krasse politische Fehlentscheidungen hinterlassen hat, sind enorm. Allein der Nachlass Mbekis im Gesundheitswesen wiegt schwer.

Die Kluft zwischen Reich und Arm ist in Südafrika in den neun Jahren der Regierungszeit Thabo Mbekis nicht kleiner, sondern deutlich größer geworden. Hier hat Zuma im Wahlkampf eine ganze Reihe von Versprechungen gemacht. Die Townships platzen aus den Nähten und die ständige Aufnahme von Flüchtlingen, insbesondere aus Simbabwe, hatte vor einem Jahr zu landesweiten xenophobischen Ausschreitungen geführt.

Jacob Zuma ist auch gerade Dank der Unterstützung der radikalen Jugendorganisation des ANC, ANCYL und der kommunistischen Partei sowie des Gerwerkschaftsdachverbandes COSATU Präsidentschaftskandidat geworden. Sie werden ihre Rechnungen präsentieren, die wirtschaftlich genau so wenig erfüllbar sind, wie die vielen Wahlversprechungen zur Verbesserung der sozialen Lage.

Die Armutsbekämpfung wird damit zu einer der größten Herausforderungen für den neuen Präsidenten.

Keine Freundschaft mit Mugabe
Für den Diktator Mugabe im Nachbarland Simbabwe dürfte mit der Wahl Jacob Zumas allerdings keinerlei Nachgiebigkeit oder gar Freundschaft erwachsen sein, wie sie für Thabo Mbeki kennzeichnend war.
Mbeki hatte mit seiner Politik ganz wesentlich dazu beigetragen, dass sich Mugabe im Amt halten konnte.

Jacob Zuma ist nicht nur Zulu und somit verwandt mit dem Stamm der Ndebele im Süden Simbabwes, an denen Mugabe in den 80er Jahren einen Genozid mit 20.000 Toten verübte. Vielmehr ist auch seine Tochter Gugulethu mit einem Ndebele verheiratet. Und zwar mit Wesley Bongani Ncube, Sohn des prominenten simbabweschen MDC Politikers und Ministers Welshman Ncube.

Nachtrag: Die endgültige Stimmenauszählung hat ergeben, dass der ANC die Zwei-Drittel Mehrheit knapp verfehlt hat.

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Südafrika – Thabo Mbekis Höhenflug und Absturz
Deutschland, Suedafrika und ein Waffenskandal ohne Ende
Südafrika – Auf dem Weg in eine Bananenrepublik?
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Bulelani Ngcuka and his Apartheid Soldiers
Auswärtssieg im Rugby, und Heimniederlage der Demokratie – Südafrika in der vergangenen Woche.
Südafrika – Kampf Mbeki gegen Zuma geht in neue Runde
Zumas Ansprache –
Kampf gegen AIDS und Kriminalität
Heuchler, Helden und Pillendreher
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Südafrika: Mbeki gegen Zuma – ANC vor der Zerreissprobe
Südafrika: Thabo Mbeki auf dem Kriegspfad
Tokyo Sexwale nächster Präsident Südafrikas?
Machtkampf am Kap

Schweiz

Fall Mobutu: Schweizer Bundesanwaltschaft eröffnet kein Verfahren

onlineredaktion – Die Bundesanwaltschaft (BA) hat entschieden, der i.S. Mobutu eingereichten Strafanzeige vom 23. Januar 2009 aufgrund der eingetretenen Verjährung keine Folge zu geben.

Die BA kommt zum Schluss, dass allfällig in der Schweiz begangene Geldwäschereihandlungen verjährt sind, zumal das Mobutu-Regime im Mai 1997 gestürzt wurde und die von regimenahen Personen in der Schweiz platzierten Vermögenswerte ab diesem Zeitpunkt beschlagnahmt wurden.

Selbst wenn das Mobutu-Regime als kriminelle Organisation gemäss Art. 260ter des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) betrachtet würde, ist Art. 72 StGB – die massgebliche Gesetzesnorm für die Einziehung von Vermögenswerten, welche der Verfügungsmacht einer kriminellen Organisation unterliegen – nicht mehr anwendbar; dies vor dem Hintergrund, dass die vermeintliche Organisation Mobutu seit über zehn Jahren nicht mehr existiert. Mit dem Sturz des Regimes war diese nämlich zersplittert und nicht mehr in der Lage, ihr Ziel zu erreichen.

kriminalitaet

Beim Sparkassenskandal in Baden-Württemberg packt ein erster Rechtsanwalt aus!

Erich Neumann, BCC Business Crime Control e. V. – Wie in Folge I dargestellt, geht es im HMK-Skandal der Sparkasse Singen-Radolfzell im Kern darum, dass vor Gericht mit zwei unterschiedlichen Fassungen von Vorstands- und Kreditbe-schlüssen operiert wurde, welche jedoch vom gleichen Tage datieren.

Bei den nunmehr als kriminell einzustufenden Machenschaften der Sparkasse Singen-Radolf-zell und der sie begünstigenden HandlangerInnen in Justiz und Politik wurde mit einer “abge-speckten“ Version operiert, obwohl über 5 Jahre die – aufgrund einer Nachgenehmigung des Vorstandes einzig bindende Version – nach Beschlagnahmung in der Sparkasse Singen-Radolfzell bereits in den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Konstanz ruhte.

Durch einen “Betriebsunfall“ wurde dieser im Rahmen einer Aktenübersendung an ein Gericht in Bayern, also außerhalb Baden-Württemberg aufgedeckt.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat somit nachweislich sehenden Auges zugelassen, dass der ehemalige Bauunternehmer Heribert G. Kempen vor Gericht als Pleitier und Querulant stigmatisiert wurde, jedoch ausweislich der Einschätzung der Sparkasse Singen-Radolfzell selbst als zuverlässig, umsichtig und seriös beschrieben wurde und die Ertragsbewertung der HMK-Gruppe – als Gipfel der diametralen Widersprüchlichkeit – als ausdrücklich stimmig festgehalten wurde.

Trotzdem wurden die Konten von 5 Gesellschaften – rechtswidrig – geschlossen und in der direkten Folge 170 Arbeitsplätze vernichtet sowie die damit verbundenen Familienexistenzen gefährdet.

In dieser nunmehrigen Folge II wird nun der Focus auf das mögliche Zusammenwirken der Geschädigtenanwälte und deren evtl. Verstrickungen mit der Sparkasse Singen-Radolfzell gerichtet:

der Konstanzer Rechtsanwalt Dr. Martin Füllsack hatte bereits im August 2004 Akteneinsicht in die vollständige, den damaligen Angestellten Tobias M. Heinzelmann der Sparkasse Singen-Radolfzell betreffende Ermittlungsakte Az 43 Js 17536/03 mit den beschlagnahmten und belastenden Unterlagen aus der Sparkasse Singen-Radolfzell.

Dies bestätigte uns die Staatsanwaltschaft Konstanz auf Anfrage schriftlich.

Es liegt zudem ein Schreiben des Rechtsanwalt Dr. Martin Füllsack vom 30. August 2004 vor, welches die Existenz der beschlagnahmten und belastenden Unterlagen in der Ermitt-lungsakte seinem Mandaten gegenüber verneint: also unterschlägt.

Sein Mandant fühlte sich in Folge dessen – und für Jedermann nachvollziehbar – getäuscht, da diese Akten – insbesondere der brisante Inhalt – im Berufungsverfahren zur Entscheidung 5 O 236/03 E des Landgericht Konstanz damit nicht zum Gegenstand des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe / Außensenat Freiburg wurde.

BCC hat darüber bereits berichtet.

Auf schriftliche Anfragen verweigerte Rechtsanwalt Dr. Füllsack gegenüber BCC jegliche Stellungnahme zum Grund oder Motiv seines Handelns.

Der Gailinger Rechtsanwalt Klaus Haid – mit Kanzleisitz Stuttgart – ein weiterer anwaltschaft-licher Mandatsträger aus der Riege der Geschädigten – beschuldigt nun seinen Kollegen Dr. Füllsack der “erheblichen Fehler im Mandat“, da er nun aktuell selber von einem seiner Man-danten unter Az 15 U 4176/08 vor dem Oberlandsgericht München in Höhe von knapp € 1.0 Mio. zzgl. Zinsen in Haftung genommen wird.

Folgerichtig verweist er dabei darauf, dass die heute – nach erwähntem “Betriebsunfall“ auf-gedeckten und damit auch den Geschädigten und somit – allgemein bekannten Akten schon 2004 von Rechtsanwalt Dr. Füllsack zwingend in die Verfahren hätten eingeführt werden müssen.

Dass er selbst auch schon zu früherem Zeitpunkt die Brisanz der Verfahrenslage erkannte, ohne jedoch entsprechend zu reagieren, beweist alleine schon die Tatsache, dass er selbst um Entlassung aus dem Mandat bat, nachdem er von Tobias M. Heinzelmann – dem “angeb-lichen“ Leiter der Abteilung Sanierung/Recht der Sparkasse Singen-Radolfzell und auch ein Rechtsanwalt – “zum Beitritt in einen Ring gegen den Unternehmer Kempen“ aufgefordert wurde, wie sein ehemaliger Mandant dazu berichtet.

Den Stein ins Rollen brachte jedoch der damals 48-jährige Rechtsanwalt Rüdiger Pryssok mit Kanzleisitz in Zwickau.

Er war damals u. A. auch für die RSO Steuerberatungsgesellschaft mbH in Zwickau als Steu-erfachanwalt und Geschäftsführer tätig, wo er jedoch im Februar 2005 abberufen worden war.

Dieses Unternehmen fertigte die komplette Buchhaltung und Bilanzen der HMK Gruppe, so-wie die privaten Steuererklärungen für die Inhaber der Firmengruppe Heribert und Marion Kempen.
Er war als ausgewiesener Insider der internen Vermögensverhältnisse und gleichzeiti-ger Fachmann für Steuer- und Bankrecht der erfahrene Anwalt in diesem Verfahren – sollte man zumindest meinen…!

So trat er als Rechtsanwalt der Grundbuch-Eigentümerin Marion Kempen im Verfahren 5 O 307/03 E vor dem Landgericht Konstanz auf und versuchte die Zwangsversteigerung
der privaten Villa zu verhindern. Ausweislich der Ermittlungsakten schrieb er sogar die Staatsanwaltschaft in Konstanz an
und begehrte Akteneinsicht, welche ihm von den Behörden mit der Begründung “laufende Ermittlungen“ jedoch im Frühjahr 2004 noch verweigert wurde.

Nachdem er diesen Antrag nie zurückzog, hätte er also – ohne dass ermittlungstaktische Gründe als Einrede geltend gemacht werden konnten – diese noch vor seinem Kollegen Dr. Füllsack erhalten müssen. Nachdem dies nicht erfolgte und nur Dr. Füllsack diese erhielt, deren inhaltlichen Erkenntnisse er jedoch seinem Mandanten verschwieg, steht die Frage im Raum, ob man sich dessen sicher sein konnte und wenn ja: dann wer, sowie mit welchen Interessen?

Nach eben dieser Ablehnung der Akteneinsicht durch die Ermittlungsbehörden wäre ein An-trag im bereits laufenden Verfahren vor dem Landgericht Konstanz nach § 142 ZPO auf An-ordnung – Vorlage von Urkunden – hier Vorlage der Kreditakten – mehr als zwingend ge-boten gewesen.

Die offensichtlichen und gewaltigen Widersprüche für das ange-rufene Gericht und alle Beteiligten wären unübersehbar geworden – und hätten schlicht und einfach die Machenschaften der Sparkasse Singen-Radolfzell bereits damals entlarvt und aufgedeckt.

Unabhängig davon, sind fast sämtliche Formvorschriften des Überweisungsvertragsgesetz § 676 BGB und einschlägige Be-stimmungen der eigenen AGB der Sparkasse Singen-Radolfzell massiv verletzt worden, was der besonders fachkundige und intern obendrein bestens informierte Anwalt scheinbar “übersehen“ oder gänzlich andere Veranlassung dafür hatte.

Nach dem prozessualen Verlust der ersten Instanz am Landgericht Konstanz wurde dann wohl ein – zunächst zu vermutendes – Komplott zwischen der Sparkasse Singen-Radolfzell und augenscheinlich der getäuschten Ex- Ehefrau des Unternehmers Heribert G. Kempen geschlossen, denn:

Rechtsanwalt Pryssok legte auf Anweisung seiner Mandantin keine Berufung ein, da diese sich – hinter seinem Rücken – mit der – auch hier täuschenden – Sparkasse Singen-Radolfzell auf einen – für sie heute offensichtlich – faulen Deal eingelassen hatte, der auf den bei Gericht seitens der Sparkasse Singen-Radolfzell unterdrückten Akten basierte, von welchen auch sie keine Kenntnis hatte.

die heimtückisch agierende Sparkasse Singen-Radolfzell wollte sie aus allen Bürgschaften und Hypotheken entschulden, wenn sie im Gegenzug ihrerseits mit der Versteigerung der Villa einverstanden war.

so wollte sie – in Unkenntnis über € 5.1 Mio. einstimmig bewilligtem Kreditvolumen – ahnungslos nur noch “ihre Haut retten“, was damals zwar verständlich, aber aus heutiger Sicht eben ein weiterer Betrug/Täuschung der Sparkasse Singen-Radolzell an ihr war.

All diese Widersprüchlichkeiten führten in einer Presseanfrage bei Rechtsanwalt Rüdiger Pryssok zu einer völlig neuen Sicht der Dinge:

Das Zerwürfnis des finanziell angeschlagenen Rechtsanwaltes Pryssok mit der Familie sei-ner Mandantin wurde offenkundig, als er die Durchführung der Berufung von dieser untersagt bekam.
Vom erfolgreichen Ausgang des Verfahrens war er so überzeugt gewesen, dass er sie ohne Forderung/Erhalt eines üblichen Vorschuss-Honorar mit erheblichem Aufwand be-gonnen hatte.
Nachdem ein Antrag auf PKH (Prozesskostenhilfe) aus nicht nachvollziehbaren Gründen vom LG Konstanz abgewiesen wurde, konnte er nur durch obsiegen vom unterlegenen Prozessgegner sein Honorar bekommen.

Seinen Schilderungen zu Folge hatte er über Monate intensiv gearbeitet, als man ihm die Möglichkeit nahm, das zustehende und so entgehende Honorar zu realisieren.

Zur Überbrückung bot ihm daraufhin der Vater seiner Mandantin ein privates Darlehen über € 20.000.- an. Erwin S., ein gelernter Schreiner aus Gailingen, wollte sich so angeblich hilfsbereit zeigen und über die Laufzeit von zwei Jahren dem eigentlich geschädig-ten Rechtsanwalt Pryssok Kompensationsmöglichkeiten über andere Mandate offen halten.

Der hinterrücks gefasste Plan mit der von Sparkasse ausgeheckten Versteigerung, dem ahnungslosen Nießbrauchinhaber /Ehemann förmlich das Dach über dem Kopf wegnehmend, besiegelte das Komplott der Mandantin mit der Sparkasse hinter cdem Rücken ihres Anwalts. Sie rief ihren Anwalt wegen angeblicher Immobilien-Fehlspekulationen ihres Vaters an und drängte auf eine vorzeitige Rückzahlung des seinerseits gewährten Darlehens, nach dem der mit der Sparkasse betrügerische Plan Erfolg gezeigte.

Unwillig ließ sich dieser darauf ein und führte das Darlehen in Raten vorzeitig zurück, wobei es sogar noch zu Zwangsmaßnahmen seitens Erwin S. kam, der im Übereifer für eine bereits seit Monaten bezahlte Schlussrate einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt hatte.

Der Deal seiner Mandantin brachte Rechtsanwalt Pryssok – aus neutraler Sicht – in weiteren Zugzwang: Da er nach der verlorenen ersten Instanz ein weiteres Mandat für einen Drittge-schädigten aus dem Kreis der HMK Kunden übernommen hatte, für den er die Berufung ge-gen der Entscheidung 5 O 337/03 E des Landgerichtes Konstanz beim Oberlandesgericht Karlsruhe, Außensenate Freiburg einlegte.

Selbst auf ausdrücklichen Hinweis/Mahnung des OLG “vergaß“ er die Berufungsbegründung für seinen weiteren Mandanten. Er “vergaß“ wohl auch nochmals zwecks Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft nachzufra-gen. Damit ließ er sehenden Auges eine (endgültige) Abweisung der Berufung seines Mandanten zu.

Selbstverständlich hatte damals der ebenfalls ahnungslose Mandant seine Rechnung für die “anwaltliche Vertretung“ bezahlt. Das wirft die Fragen auf: “Musste hier nun ein weiterer Mandant “finanziell mit untergehen“, damit Rechtsanwalt Pryssok seinen persönlichen Kredit bei Erwin S. nicht gefährdete oder war auch hier die Sparkasse Singen-Radolfzell involviert?“

Beide Parteien treffen nun als Gegner beim Landgericht Zwickau aufeinander, weil ihn sein getäuschter Ex- Mandant gerichtlich in Haftung nimmt und seinen Schaden dabei auf rund € 2.0 Mio. beziffert.

Die Kosten werden dabei von der Rechtsschutzversicherung des klagenden Ex-Mandanten getragen, da in einem Parallelverfahren bei gleichem Sachverhalt eine weitere
Rechtsschutzversicherung eines anderen Geschädigten bereits erfolgreich auf Kostenübernahme verklagt wurde.

Rechtsanwalt Rüdiger Pryssok erklärt hierauf konkret angesprochen:

“nach heutiger Kenntnis des bei Gericht unterdrückten Vorstands- und Kreditbeschlusses hat die Sparkasse Singen-Radolfzell meiner Einschätzung nach, seit Jahren Prozessbetrug be-gangen.

Ich hatte bereits im Frühjahr 2004 Antrag auf Einsicht in die Ermittlungsakten gestellt und diese seitens der Staatsanwaltschat Konstanz nie bekommen.

Es ist schon verwunderlich, dass man davon abweichend diese dem Kollegen Dr. Füllsack jedoch bewilligt, ohne dass dieser die daraus resultierenden brisanten Erkenntnisse dann im Berufungsverfahren als seine Neuen vorgetragen hat.

Es passt in ein immer deutlichere Formen annehmendes Bild, dass die Staatsanwaltschaft mir die Akteneinsicht verweigert, Kollege Dr. Füllsack gegenüber seinem Mandanten die da-rauf beruhenden Erkenntnisse unterschlägt und Erwin S. obendrein mir die Inhalte der mit der Sparkasse Singen-Radolfzell heimlich getroffenen Abreden verschwieg.

Vermutlich war es demnach ein Fehler meinerseits, die weitere Berufung des anderen Man-danten überhaupt anzunehmen, denn ich wusste zum damaligen Zeitpunkt wirklich nicht, was ich – überhaupt noch – vortragen sollte, ohne die Fakten aus den unterdrückten/unterschlagen Akten zu kennen. Wenn ich Fehler gemacht haben sollte, dann stehe ich dazu, verwahre mich jedoch entschiedenst dagegen, jemals ein – auch nur im Geringsten – mich strafrechtlich relevant verhalten zu haben. In bin schlichtweg auch nur ein Opfer eines gewaltigen Prozessbetruges seitens der Sparkasse Singen-Radolfzell, einer befangenen Justiz und wohl auch begünstigenden Politik, sowie der Vorgehensweisen meiner Mandantin und ihre Vaters geworden.

Zu Details des jetzt anhängigen Verfahrens darf und werde ich mich nicht äußern, alleine schon um keine Obliegenheitspflichtverletzung gegenüber meiner Berufshaftpflichtversiche-rung zu begehen.“

Auch Rechtsanwalt Pryssok geht von einem massiven Komplott, in diesem zu Zeiten vielfacher Rettungsschirme wohl endgültig nicht mehr länger unter dem Teppich zu haltenden Skandals aus, wie schon sein Vorgänger Rechtsanwalt Haid nach einem Gespräch mit dem ehemaligen Mitarbeiter der Sparkasse Singen-Radolfzell von dessen Aufforderung zu be-richten wusste, indem er Tobias M. Heinzelmann mit den Worten, “treten Sie doch dem Ring gegen Kempen bei!“ zitierte.

Gemeint war damit der Ex-Bauunternehmer Heribert G. Kempen, dem diese menschlichen Abgründe seine Existenz, die Familie, Gesundheit, Lebensqualität und Vermögen gekostet haben.

BCC bleibt an der Thematik dran, berichtet weiter und vor Allem davon, wann erstmals von verantwortlich kompetenter Stelle eine Tendenz erkennbar wird, zwecks Schadensbegrenzung die Reißleine zu ziehen und wieder Menschlichkeit einkehren zu lassen!

sendenDer HMK Skandal, Betrügereien der SpK Singen-Radolfzell, oder einfach nur Betriebunfälle der Justiz?
Von Staatsanwaltschaft Konstanz unterdrückte Ermittlungsakten erschüttern Politik und Justiz in Baden-Württemberg

sendenErich Neumann ist freier Journalist – Mitglied im DPV Deutscher Presse Verband e. V., Hamburg Landesbeauftragter Bayern BCC Business Crime Control e. V., Köln Postfach 11 06, D – 82196 Gilching.

medien

Alles frei?– oder: Der Streit um das Urheberrecht und seine Vergütung

Dr. Alexander von Paleske – Zur Zeit überschlagen sich die Publikationen über die „Enteignung“ des geistigen Eigentums durch das Internet .

Susanne Gaschke „Auf dem Rücken des Autors“ ZEIT 15/2009

Christoph Droesser „Das Denken ist frei“ ZEIT 16/2009

Marek Lieberberg – „Das wollt ihr nicht wirklich “ Südeutsche Zeitung 30.3.2009

Jan Free – Ein Bibliothekar namens Google ZEIT- Online 26.2.2009

Was steckt dahinter?
Google will jedes einmal auf der Erde erschienene Buch einscannen und damit der Welt zugänglich machen etwa 7 Millionen sind das. Kostenfrei versteht sich.“Moon shot“ heisst das Projekt.

Das klingt wie ein Meilenstein, wie damals die Landung auf dem Mond im Jahre 1969. Globale Demokratisierung des Wissenszugangs ist es allemal, weil nun von jeder Ecke des Planeten – Internetzugang vorausgesetzt – auf jedes Buch zugegriffen werden kann. Google wird zur Megabibliothek.
Allerdings ignorierte Google offenbar die Urheberrechte. Wie sehen die Interessen aus? Welche sind schützenswert?

Zuerst Google
Google ist kein barmherziger Samariterverein sondern eine auf Profit ausgerichtete Aktiengesellschaft, der es darum geht, noch mehr Besucher auf seine Seiten zu locken und immer wieder zu locken und dabei über die dort angebotene Werbung Geld zu verdienen.

Das Mittel ist die Information, die über Google erhältlich ist, und wie bei jedem Rohstoff, der in den Produktionsprozess eingeht, möchte der Unternehmer ihn so billig wie möglich bekommen, am besten kostenlos.

Je mehr Information, umso mehr Besucher, umso mehr Werbung, umso mehr für die pro Besucher bezahlte Werbung, so ist die sehr erfolgreiche Formel des Google Einkommens.
Und da geistige Ware, einmal publiziert, in jeder halbwegs anständigen Universitätsbibliothek oder in Deutschland in der Deutschen Bibliothek praktisch kostenfrei erhältlich ist, ist es hier allemal einfacher als bei der Herstellung von nichtgeistigen Produkten, deren Rohstoffe nicht nur bezahlt, sondern auch noch zu der Fabrik transportiert und als fertige Ware wieder ausgeliefert werden müssen.

Nun die Produzenten geistiger Ware
Allerdings treffen mit der Veröffentlichung auf Google gegensätzliche Interessen aufeinander, nämlich der Schutz des geistigen Eigentums durch das Urheberrrecht, in gewisser Weise dem des Patentrechts bei techischen Erfindungen vergleichbar , mit den Interessen von Google. Bei den Urhebern gibt es allerdings auch wieder unterschiedliche Interessen.

Da sind zum einen diejenigen, welche eine breitestmögliche Verbreitung ihres geistigen Eigentums anstreben, mit oder gegen Entgelt, das spielt bei ihnen keine Rolle. Zu dieser Gruppe gehören Wissenschaftler mit ihren (nichttechnischen) Publikationen.

Wissenschaftler sind im Regelfall angestellt in Universitäten oder Forschungslaboratorien. Ihr akademisches Weiterkommen hängt von der Zahl der Publikationen ab: „Publish or Perish“, und zwar in Top- Journals. Im Medizinbereich z.B. der LANCET, das New England Journal of Medicine etc..

Nur eine lange Publikationsliste schafft die Vorraussetzungen für den Karrierefortschritt. Sie liefern ihre wissenschaftlichen Ergebnisse zur Publikation in der Regel kostenlos an die Publikationsorgane ab, die „Bezahlung“ bzw. der „Gewinn“ besteht in der Veröffentlichung .

Journals wie der LANCET akzeptieren weniger als 10% der eingereichten Originalarbeiten zur Veröffentlichung nachdem sie einen rigorosen Prozess , das sogenannte „Peer Review“, also die Beurteilung durch andere Wissenschaftler durchlaufen haben. Entsprechend hoch angesehen sind dann die Veröffentlichungen in diesen Top- Journals.

Die Verlage, die diese Journals herausgeben, vedienen umgekehrt sehr ordentlich daran. Sie haben kein Interesse, dass Google diese in Journals veröffentlichten Arbeiten kostenlos publiziert. Z. B. Elsevier, der Verlag, in dem auch der LANCET erscheint, machte im vergangenen Jahr einen Umsatz von 6 Milliarden Euro.

Hier decken sich also nicht notwendigerweise Verlagsinteressen mit Autoreninteressen (siehe hierzu auch „Open Access„)

Leben vom Publizieren
Die zweite Gruppe von Produzenten geistiger Ware , und dies ist die weitaus grösste Gruppe, lebt ganz oder teilweise von den Einkünften aus dem Verkauf der Publikationen. Hierher gehören Journalisten, Künstler,und Buchautoren. Die wollen ihre Publikation als Bücher oder in Zeitungen/Zeitschriften bzw. als CD’s verkauft sehen. Denn anders als die Wissenschaftler, haben sie in der Regel keine feste Anstellung. Die Einkünfte dieser Gruppe würden wegfallen, jedenfalls dann, wenn die Medien wie Bücher und CD’s noch im Handel sind, aber bei Google bereits kostenlos heruntergeladen werden können. Hier decken sich also Autoreninteressen und Verlagsinteressen.

Bis zum Aufkommen des Internets gab es diese Probleme im Buchsektor nicht, von den Raubkopien in der Hochzeit der 68er Studentenbewegung einmal abgesehen, die jedoch niemals eine echte Gefährdung des Urheberrechts darstellte. Allerdings gab es weltweit bereits einen Markt an Raubkopien von Musik-CD’s und Filmen.

Google und der Fortschritt
Google kann mit seinem Vorgehen auf der Welle des Fortschritts reiten. Wer die Veröffentlichung bei Google nicht will und sich dabei auf das Urheberrecht beruft, der muss sich oftmals dem Vorwurf der Fortschrittsfeindlichkeit aussetzen.
Dabei ist Google offensichtlich nach dem Prinzip vorgegangen „Es ist alles erlaubt, es sei denn, jemand wehrt sich“

Nur hat dies mit Fortschrittsfeindlichkeit so viel zu tun wie die Hamburger Hochbahn mit dem Urheberrecht. Vielmehr geht es für Google um den kostenlosen Zugriff oder billigstmöglichen Zugriff.

Jede Ware hat ihren Preis, das ist das Prinzip, das Google bei den Büchern aus den Angeln hob, indem es ganze Bibliotheken einscannte. Ein Gerichtsverfahren in den USA war die Folge, das mit einem Vergleich endete, der aber noch von einem Gericht abgesegnet werden muss. Google muss nun zahlen, etwas, was bei Patenten eine Selbstverständlichkeit ist.

Dabei sind die Konsequenzen der Kostenfreiheit klar: Wenn mit einer Publikation kein Geld verdient werden kann, wird sie auch nicht publiziert, jedenfalls dann nicht, wenn der/die AutorIn von diesen Einkünften abhängig ist.

Internet – Schöne Welt der Kostenfreiheit
Nun hat das Internet eine Kultur der Kostenfreiheit geschaffen.
Natürlich, Wikipedia ist kostenlos, weil die Wikipediagemeinde kostenlos arbeitet, aber nur, weil Wikipedia selbst nichts verdient sondern von Spenden lebt, eine Art globaler gemeinnütziger Verein.

Wenn Wikipedia eine Aktiengesellschaft a la Google wäre, dann würden wohl nur wenige ihr Wissen beisteuern. Das bisherige Scheitern von Google- Knol belegt dies nur allzu deutlich.
Insofern ist Wikipedia als Wohltätigkeitsverein kaum mit der Google AG vergleichbar.

Blogger und andere
Auch die Blogger, Bürgerjournalisten und solche, die sich dafür halten sind Freizeitveröffentlicher. Es geht diesem Personenkreis oftmals um die Ehre durch Bekanntwerden. Sie gehören mehr in die Gruppe der (allerdings meist eigennützigen) „Wohltätigkeitsvereine“. Sie können von den Blogs nicht leben, sehen diese entweder als Durchgangsstadium zur vollen Journalistentätigkeit, als Praktikantenjahre oder als Ueberbrückungsjahre an, um auf sich aufmerksam zu machen, als pure Freizeitbeschäftigung, oder um das Herstellen von Gegenöffentlichkeit, wie bespielsweise Indymedia, Counterpunch und andere.

Exkurs: Zeitungen im Internet
Zeitungen sind mittlerweile ebenfalls ganz oder teilweise im Internet kostenfrei zu lesen. Die damit verbundenen Erwartungen auf Einkommen durch Werbung haben sich aber bisher nicht erfüllt und werden sich wohl auch nicht erfüllen. Dass die Printausgaben durch den Internetauftritt letztlich ihre Printauflage steigern, wie die Zeitungsverlage erhoffen muss man ernsthaft bezweifeln.

Das Internet führt aber dazu, dass ein Teil der die Printmedien an Attraktivität verlieren. In den USA hat das Zeitungssterben begonnen. Print- Ausgaben von Seattle Post Intelligencer, Denver Chronicle und Bostoner Christian Science Monitor eingestellt, Los Angeles Times gefährdet, und räumt die ganze Seite 1 für Anzeigenwerbung. New York Times finanziell in der Bredouille und zum Verkauf des Verlagsgebäudes gezwungen. Wir haben uns bereits mehrfach damit beschäftigt.

Viele Printmedien versuchen durch Einschränkung des Journalistenstabes und Rückgriff auf im Internet erhältliche Informationen statt eigener Recherche einfach so weiterzuwursteln wie bisher.

Wie sollte also der Konflikt gelöst werden?
Die Antwort liegt darin, dass , wie bereits ausgeführt, auch für Google jede Ware ihren Preis haben muss, der auszuhandeln ist. Allerdings würden selbst mittlere Verlage kaum die Prozesskosten gegen Google tragen können. Hier sind Regierungen gefragt, das Urheberrecht auch international durchzusetzen, wie es bereits bei Patenten selbstverständlich ist.
So hat Marek Lieberberg recht, wenn er klare rechtliche Regelungen und deren Durchsetzung einfordert, die in eine faire Bezahlung einmünden, auch wenn sein Artikel in seinem groben Zuschnitt mehr einer Polemik gleichkommt.

Wird Wikipedia weggegoogelt?
Josef Joffe und das Gespenst des drohenden Todes der Tageszeitungen
Rettet Rupert Murdoch den guten Journalismus?
Rupert Murdoch – Citizen Kane in der Aera der Globalisierung
Ein Bankenskandal, die Presse und Wikipedia
linkErlebnisse im Wikipedialand – ein persönlicher Erfahrungsbericht

Medizin

Seltene Krankheiten – Teure Medikamente (oder gar keine)

Dr. Alexander von Paleske – 16.4. 2009 —- Ein neues Medikament scheint erfolgreich gegen eine seltene Erkrankung zu wirken, eine Erkrankung, an der in Deutschland schätzungsweise 1500 Patienten leiden: der paroxysmalen nächtlichen Hämoglobinurie (PNH).

Bei dieser Erkrankung kommt es insbesondere während der Nachtstunden , aber nicht nur dann, zu einer anfallsweisen Zerstörung von roten Blukörperchen. Die Folge sind Blutarmut und die Notwendigkeit von häufigen Transfusionen.

Aber nicht nur an Blutarmut leiden die Patienten sondern auch an einer deutlich erhöhten Thromboseneigung, also der Bildung von Blutgerinseln in den Blutgefässen.

Ein Medikament namens Eculizumab
Es handelt sich um das Medikament Eculizumab, Handelsname Soliris.

Kein Heilmittel aber ein Mittel, das den Bedarf an Bluttransfusionen mit den damit verbundenen Gefahren wie Infektionen und Eisenüberladung drastisch reduziert, ebenso die Bildung von Blutgerinseln

Im Februar wurde eine Studie in der hochangesehenen Medizinzeitung „LANCET“ veröffentlicht (Lancet 28.2.2009, Vol 373, Seite 759ff), welche die Wirksamkeit von Eculizumab belegt.

Es soll hier nicht im einzelnen auf den Hintergrund der PNH-Erkrankung eingegangen werden, nur so viel: Die roten Blutköperchen haben normalerweise an der Aussenhülle bestimme Stoffe, die sie gegen natürliche körpereigene Verteidigungswaffen zur Abwehr eingedungener Mikroorganismen schützen.

Bei der PNH fehlt dieser Schutzmechanismus, die roten Blutkörperchen sind schutzlos vor den körpereigenen Abwehrsubstanzen und werden zerstört..

Wohl keine Pharmafirma hätte sich daran gemacht, für eine derart kleine Patientengruppe ein wirksames Medikament zu entwickeln, denn das bringt ausser der Dankbarkeit der Patienten nichts ein.

Ein Medikament per Zufall
Das Medikament Eculizumab wurde eigentlich nicht für die PNH entwickelt, sondern zur Behandlung von wesentlich häufigeren Krankheiten des rheumatischen Formenkreises, also rheumatoide Arthritis, Lupus erythematodes, membranöse Glomerulonephritis (eine Autoimmunerkrankung welche die Nieren befällt) usw..
Aber nur bei der PNH zeigte es wirklich erstaunliche Effekte.

Wenige Patienten, hoher Preis
Wenn es nur wenige Patienten sind, dann muss offenbar der Preis entsprechend hoch geschraubt werden. Im Falle von Eculizumab sind die Tageskosten 5736 Euro und 10 Cent, wohlgemerkt pro Tag.
Das macht schlappe 448,645 Euro pro Patient pro Jahr oder gesamtgesellschaftlich gesehen 580 Millionen Euro pro Jahr nur für die Behandlung von circa 1500 Patienten in Deutschland.

So kann es dann wohl doch nicht gehen.
Seltene Erkrankungen sogenannte Orphan (Waisen-) Erkrankungen, von denen es in der Medizin eine ganze Reihe gibt, werden Erkrankungen genannt, die bei weniger als 1 Menschen pro 50.000 auftreten. Die Häufigkeit von PNH liegt bei unter 1:200.000 also eine Ultra-Orphan-Erkrankung.

Lorenzos Oel
Am bekanntesten wurden solche seltenen Erkrankungen durch den Film „Lorenzos Oel“ aus dem Jahre 1992.

Er beschreibt den Kampf der Eltern für das Ueberleben ihres Kindes Lorenzo Odone, der an der extrem seltenen Adrenoleukodystrophie erkrankt war, einer genetisch-neurologischen Erkrankung, die in der Regel nach kurzer Zeit zum Tode führt.

Den Eltern des Kindes wurde nach Diagnosestellung 1983 mitgeteilt, dass ihr Kind noch eine Lebenserwartung von etwa zwei Jahren habe. Tatsächlich starb Lorenzo aber am 31 Mai vergangenen Jahres also 25 Jahre später.

Laien vs. Wissenschaft
Die Eltern, medizinische Laien wollten sich mit diesem Todesurteil nicht abfinden, lasen sich in alle erschienenen Publikationen ein, brachten Wissenschaftler, die sich mit dieser Krankheit beschäftigt hatten, erstmalig zu einem Symposium zusammen und förderten, trotz aller Anfeindungen, eine Entwicklung , die zu dem besagten Oel führte. Sie entwickelten ein Oel, eine Mixtur von zwei Speiseölen.
Den Eltern wurde vorgeworfen, falsche Hoffnungen geweckt zu haben.

Und die Laien hatten doch recht
Aber letztlich sollten sie in gewisser Weise doch Recht behalten. Zwar konnten sie bei ihrem eigenen Kind „nur“ das Leben verlängern, und nicht den vollen Ausbruch der Krankheit verhindern, aber in einer im Jahre 2005 veröffentlichten Studie zeigte sich, dass bei 2/3 der von der Erkrankung Betroffenen bei rechtzeitiger Einnahme des Oels der Ausbruch der Erkrankung, also das Vollbild und der Tod verhindert werden konnte.

Ein Triumph der Laien über die Wissenschaft, allerdings ein extrem seltenes, gleichwohl ausserordentlich bemerkenswertes Ereignis.

Bundessozialgericht und Lorenzos Oel
Nicht unerwähnt soll bleiben, dass das Bundessozialgericht im vergangenen Jahr entschieden hat, die Kosten für dieses Oel müssten von den Krankenkassen nicht übernommen werden, weil es sich angeblich weder um eine „Arznei“ im herkömmlichen Sinne handele, noch um ein Heilmittel.
Selbstverständlich sind alle Kosten nach dem Ausbruch der Erkrankungl erstattungsfähig (Entscheidung vom 28.02.2008, Az.: B 1 KR 16/07 R ). Die Entscheidung im Wortlaut hier.
Eine Entscheidung, die eigentlich nur Kopfschütteln auslösen kann.
Die Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit gelenkt zu haben, , die Forschung über derart seltene Erkrankungen zu fördern, auch das ist auch das Verdienst der Familie Odone.

Internet und seltene Erkrankungen
Mittlerweile hat das Internet dafür gesorgt, dass sich nicht nur Initiativen bilden konnten, sondern auch ein regelmässiger Erahrungsaustausch ermöglicht wurde. Und neben allem muss die Behandlung derart seltener Krankheiten bezahlbar bleiben.

Das ist bei der PNH jedoch in Frage gestellt.